BKB Preisliste 2024
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Besteht ein Verdacht, dass das angelieferte Material<br />
nicht den Bedingungen entspricht, behält sich die<br />
Birchmeier Kies + Beton AG vor, das Material auf<br />
Kosten des Anlieferers prüfen zu lassen. Kontaminiertes<br />
Material wird sofort wieder aufgeladen und<br />
auf Kosten des Anlieferers fachgerecht entsorgt.<br />
Bei der Anlieferung von Bauschutt ist jeder Fahrer<br />
verpflichtet, sich unter Angaben von folgenden<br />
Informationen anzumelden:<br />
• Name des Auftraggebers<br />
• Name der Baustelle<br />
• Name des Transportunternehmens<br />
• Bei Ausbauasphalt: PAK-Analyse ab 30 m³<br />
Die Mitarbeiter der Birchmeier Kies + Beton AG sind<br />
angewiesen, die Anlieferungen der Materialien zu<br />
kontrollieren. Der Transportunternehmer hat den<br />
Weisungen des Personals Folge zu leisten. Die definitive<br />
Deklaration des Deponiegutes wird durch die<br />
Eingangskontrolle durchgeführt.<br />
Der Nasszuschlag wird situativ und nach Ermessen<br />
des Deponiebetreibers erhoben. Ob ein Nasszuschlag<br />
in Rechnung gestellt wird, ist witterungsabhängig.<br />
Für Schäden an Lastwagen, welche auf der Kippstelle<br />
einsinken, kippen oder umstürzen, übernimmt<br />
die Birchmeier Kies + Beton AG keine Haftung. Die<br />
Verantwortung für das gefahrenfreie Lenken und<br />
Abkippen liegt beim jeweiligen Chauffeur. Ebenso<br />
wird für fehlerhafte Bestellungen und Lieferungen<br />
sowie bei Problemen mit der Zufahrtsbarriere und<br />
den Zufahrten keine Haftung durch die Birchmeier<br />
Kies + Beton AG übernommen.<br />
Bauschutt<br />
Annahme mineralischer Bauabfälle zur Wiederverwendung:<br />
Verantwortung<br />
Der Anlieferer ist dafür verantwortlich, dass die<br />
mineralischen Bauabfälle gemäss den vorgesehenen<br />
Fraktionen unvermischt angeliefert werden.<br />
Ebenfalls trägt er die Verantwortung, dass keine<br />
mit Schadstoff belasteten Materialien angeliefert<br />
werden. Die Nachweispflicht liegt beim Anlieferer.<br />
Aufwendungen infolge Nichteinhalten der beschriebenen<br />
Bedingungen werden in Rechnung<br />
gestellt.<br />
Betonabbruch (unverschmutzt)<br />
• Alle Betonarten armiert / unarmiert mit Kantenlänge<br />
< 50 cm<br />
• Alle Betonarten armiert / unarmiert mit Kantenlänge<br />
> 50 cm<br />
• Vorstehende Armierungseisen sind abzutrennen<br />
• Betonabbruch mit Kies vermischt<br />
• Betonabbruch mit Natursteinen<br />
(Strassenabschlüsse etc.) vermischt<br />
Mischabbruch<br />
• Gemisch von Beton, Backstein-, Kalksandsteinund<br />
Natursteinmauerwerk<br />
• Keine Fremdstoffe wie Holz, PVC, Isolationsmaterial,<br />
Gips, Keramik usw.<br />
Ausbauasphalt<br />
• Reiner Aufbruchasphalt oder Fräsasphalt ohne<br />
Kies- oder Aushubanteil und dergleichen<br />
• Kantenlänge < 50 cm<br />
• Der Nachweis über PAK-Gehalt < 250 mg / kg oder<br />
zwischen 250 bis 1000 mg / kg im Belag ist durch<br />
den Auftraggeber mit entsprechenden Analysen<br />
zu erbringen.<br />
Kiesmaterial<br />
• Reines Kiesmaterial<br />
• Kiesmaterial mit Natursteinen (Strassenabschlüsse<br />
etc.) vermischt<br />
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