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BKB Preisliste 2024

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Besteht ein Verdacht, dass das angelieferte Material<br />

nicht den Bedingungen entspricht, behält sich die<br />

Birchmeier Kies + Beton AG vor, das Material auf<br />

Kosten des Anlieferers prüfen zu lassen. Kontaminiertes<br />

Material wird sofort wieder aufgeladen und<br />

auf Kosten des Anlieferers fachgerecht entsorgt.<br />

Bei der Anlieferung von Bauschutt ist jeder Fahrer<br />

verpflichtet, sich unter Angaben von folgenden<br />

Informationen anzumelden:<br />

• Name des Auftraggebers<br />

• Name der Baustelle<br />

• Name des Transportunternehmens<br />

• Bei Ausbauasphalt: PAK-Analyse ab 30 m³<br />

Die Mitarbeiter der Birchmeier Kies + Beton AG sind<br />

angewiesen, die Anlieferungen der Materialien zu<br />

kontrollieren. Der Transportunternehmer hat den<br />

Weisungen des Personals Folge zu leisten. Die definitive<br />

Deklaration des Deponiegutes wird durch die<br />

Eingangskontrolle durchgeführt.<br />

Der Nasszuschlag wird situativ und nach Ermessen<br />

des Deponiebetreibers erhoben. Ob ein Nasszuschlag<br />

in Rechnung gestellt wird, ist witterungsabhängig.<br />

Für Schäden an Lastwagen, welche auf der Kippstelle<br />

einsinken, kippen oder umstürzen, übernimmt<br />

die Birchmeier Kies + Beton AG keine Haftung. Die<br />

Verantwortung für das gefahrenfreie Lenken und<br />

Abkippen liegt beim jeweiligen Chauffeur. Ebenso<br />

wird für fehlerhafte Bestellungen und Lieferungen<br />

sowie bei Problemen mit der Zufahrtsbarriere und<br />

den Zufahrten keine Haftung durch die Birchmeier<br />

Kies + Beton AG übernommen.<br />

Bauschutt<br />

Annahme mineralischer Bauabfälle zur Wiederverwendung:<br />

Verantwortung<br />

Der Anlieferer ist dafür verantwortlich, dass die<br />

mineralischen Bauabfälle gemäss den vorgesehenen<br />

Fraktionen unvermischt angeliefert werden.<br />

Ebenfalls trägt er die Verantwortung, dass keine<br />

mit Schadstoff belasteten Materialien angeliefert<br />

werden. Die Nachweispflicht liegt beim Anlieferer.<br />

Aufwendungen infolge Nichteinhalten der beschriebenen<br />

Bedingungen werden in Rechnung<br />

gestellt.<br />

Betonabbruch (unverschmutzt)<br />

• Alle Betonarten armiert / unarmiert mit Kantenlänge<br />

< 50 cm<br />

• Alle Betonarten armiert / unarmiert mit Kantenlänge<br />

> 50 cm<br />

• Vorstehende Armierungseisen sind abzutrennen<br />

• Betonabbruch mit Kies vermischt<br />

• Betonabbruch mit Natursteinen<br />

(Strassenabschlüsse etc.) vermischt<br />

Mischabbruch<br />

• Gemisch von Beton, Backstein-, Kalksandsteinund<br />

Natursteinmauerwerk<br />

• Keine Fremdstoffe wie Holz, PVC, Isolationsmaterial,<br />

Gips, Keramik usw.<br />

Ausbauasphalt<br />

• Reiner Aufbruchasphalt oder Fräsasphalt ohne<br />

Kies- oder Aushubanteil und dergleichen<br />

• Kantenlänge < 50 cm<br />

• Der Nachweis über PAK-Gehalt < 250 mg / kg oder<br />

zwischen 250 bis 1000 mg / kg im Belag ist durch<br />

den Auftraggeber mit entsprechenden Analysen<br />

zu erbringen.<br />

Kiesmaterial<br />

• Reines Kiesmaterial<br />

• Kiesmaterial mit Natursteinen (Strassenabschlüsse<br />

etc.) vermischt<br />

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