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BKB Preisliste 2024

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nicht naturgetreu wiedergegeben werden. Die<br />

Birchmeier Kies + Beton AG übernimmt für die<br />

natürliche Beschaffenheit von Natursteinen sowie<br />

natürliche Farb- und Strukturabweichungen zu Katalogen,<br />

Mustern und Ausstellungsobjekten keine<br />

Gewährleistung.<br />

6. Prüfung und Mängelrüge<br />

Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung sofort zu<br />

prüfen und anzuzeigen, ob<br />

a) die Angaben auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung<br />

übereinstimmten.<br />

b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist.<br />

Mängel, die bei Ablieferung nicht erkennbar waren,<br />

müssen sofort (d.h. innert 8 Tagen) nach deren Entdeckung<br />

gegenüber der Birchmeier Kies + Beton AG<br />

gerügt werden. Versäumt dieses der Besteller, gilt<br />

die Lieferung als genehmigt.<br />

Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung<br />

die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung<br />

ab Werk die Übergabe des Materials auf den Lastwagen.<br />

Die ordnungsgemässe Übernahme des Materials<br />

und die Richtigkeit der Angaben sind durch<br />

den Besteller / Empfänger mit Unterschrift auf dem<br />

Lieferschein zu bestätigen<br />

Allfällige Beanstandungen sind, damit sie die Birchmeier<br />

Kies + Beton AG auf ihre Berechtigung prüfen<br />

kann, nach Möglichkeit vor der Verwendung und<br />

insbesondere vor dem Einbringen anzuzeigen.<br />

Bestehen bei Betonlieferungen seitens des Bestellers<br />

hinsichtlich der Qualität des gelieferten<br />

Materials Zweifel und ist eine sofortige Abklärung<br />

nicht möglich, so ist der Besteller / Empfänger<br />

zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine<br />

sofortige Einladung ist der Birchmeier Kies + Beton<br />

AG Gelegenheit zu geben, der Probeentnahme beizuwohnen.<br />

Das Resultat dieser Prüfung wird von der<br />

Birchmeier Kies + Beton AG nur anerkannt, wenn<br />

die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter<br />

Lieferung sowie gemäss den Vorschriften der Norm<br />

SN EN 206 vorgenommen und die Probe an eine anerkannte<br />

Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden<br />

ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung<br />

berechtig ist, so übernimmt die Birchmeier Kies +<br />

Beton AG die Prüfkosten. Andernfalls sind sie vom<br />

Besteller zu tragen.<br />

7. Zahlungsbedingungen<br />

Für die Bezahlung der fakturierten Lieferungen<br />

und Nebenkosten wie z. B. Wartezeiten, Winterzuschläge<br />

etc. gelten, andere schriftliche Abmachungen<br />

vorbehalten, folgende Zahlungsbedingungen:<br />

30 Tage netto, ab dem 45. Tag wird zusätzlich Verzugszins<br />

von 5% fakturiert. Die Birchmeier Kies +<br />

Beton AG behält sich Teilfakturierungen vor.<br />

Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den<br />

Besteller nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen<br />

für die übrigen Lieferungen.<br />

Die Birchmeier Kies + Beton AG behält sich die Eintragung<br />

eines Bauhandwerkerpfandrechts vor.<br />

8. Rückgabe von Natursteinen<br />

Zuviel bezogene Natursteine werden zurückgenommen,<br />

sofern es Lagerartikel sind und sich in einwandfreiem<br />

Zustand befinden. Es werden nur ganze<br />

Paletten zurückgenommen, welche noch Original<br />

verpackt sind. Kommissionsbestellungen, welche<br />

die Birchmeier Kies + Beton AG speziell für einen<br />

Auftrag anfertigen liess, werden nicht zurückgenommen.<br />

Bei Rückgaben werden 35% des Preises<br />

für Spesen und Umtriebe abgezogen. Die Gutschrift<br />

wird zu gleichen Verkaufsbedingungen wie bei der<br />

Rechnung gestellt. Defekte Waren und ein Rückgabewert<br />

unter CHF 50.00 werden nicht vergütet.<br />

9. Eigentumsvorbehalt<br />

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung<br />

im Eigentum der Birchmeier Kies + Beton<br />

AG. Die Birchmeier Kies + Beton AG ist zur Eintragung<br />

des Eigentumsvorbehalts im Eigentumsvorbehaltsregisters<br />

jederzeit berechtigt.<br />

10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort<br />

und Gerichtsstand<br />

Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.<br />

Die Anwendung des Wiener Kaufrechtsübereinkommens<br />

ist ausgeschlossen.<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung<br />

franko Baustelle, der Sitz der Birchmeier Kies<br />

+ Beton AG. Es bleibt der Birchmeier Kies + Beton<br />

AG jedoch vorbehalten, Ansprüche gegenüber dem<br />

Besteller auch an dessen Sitz bzw. Wohnsitz gerichtlich<br />

geltend zu machen. Für die Beurteilung von<br />

Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen<br />

Gerichte zuständig.<br />

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