BKB Preisliste 2024
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nicht naturgetreu wiedergegeben werden. Die<br />
Birchmeier Kies + Beton AG übernimmt für die<br />
natürliche Beschaffenheit von Natursteinen sowie<br />
natürliche Farb- und Strukturabweichungen zu Katalogen,<br />
Mustern und Ausstellungsobjekten keine<br />
Gewährleistung.<br />
6. Prüfung und Mängelrüge<br />
Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung sofort zu<br />
prüfen und anzuzeigen, ob<br />
a) die Angaben auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung<br />
übereinstimmten.<br />
b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist.<br />
Mängel, die bei Ablieferung nicht erkennbar waren,<br />
müssen sofort (d.h. innert 8 Tagen) nach deren Entdeckung<br />
gegenüber der Birchmeier Kies + Beton AG<br />
gerügt werden. Versäumt dieses der Besteller, gilt<br />
die Lieferung als genehmigt.<br />
Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung<br />
die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung<br />
ab Werk die Übergabe des Materials auf den Lastwagen.<br />
Die ordnungsgemässe Übernahme des Materials<br />
und die Richtigkeit der Angaben sind durch<br />
den Besteller / Empfänger mit Unterschrift auf dem<br />
Lieferschein zu bestätigen<br />
Allfällige Beanstandungen sind, damit sie die Birchmeier<br />
Kies + Beton AG auf ihre Berechtigung prüfen<br />
kann, nach Möglichkeit vor der Verwendung und<br />
insbesondere vor dem Einbringen anzuzeigen.<br />
Bestehen bei Betonlieferungen seitens des Bestellers<br />
hinsichtlich der Qualität des gelieferten<br />
Materials Zweifel und ist eine sofortige Abklärung<br />
nicht möglich, so ist der Besteller / Empfänger<br />
zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine<br />
sofortige Einladung ist der Birchmeier Kies + Beton<br />
AG Gelegenheit zu geben, der Probeentnahme beizuwohnen.<br />
Das Resultat dieser Prüfung wird von der<br />
Birchmeier Kies + Beton AG nur anerkannt, wenn<br />
die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter<br />
Lieferung sowie gemäss den Vorschriften der Norm<br />
SN EN 206 vorgenommen und die Probe an eine anerkannte<br />
Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden<br />
ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung<br />
berechtig ist, so übernimmt die Birchmeier Kies +<br />
Beton AG die Prüfkosten. Andernfalls sind sie vom<br />
Besteller zu tragen.<br />
7. Zahlungsbedingungen<br />
Für die Bezahlung der fakturierten Lieferungen<br />
und Nebenkosten wie z. B. Wartezeiten, Winterzuschläge<br />
etc. gelten, andere schriftliche Abmachungen<br />
vorbehalten, folgende Zahlungsbedingungen:<br />
30 Tage netto, ab dem 45. Tag wird zusätzlich Verzugszins<br />
von 5% fakturiert. Die Birchmeier Kies +<br />
Beton AG behält sich Teilfakturierungen vor.<br />
Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den<br />
Besteller nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen<br />
für die übrigen Lieferungen.<br />
Die Birchmeier Kies + Beton AG behält sich die Eintragung<br />
eines Bauhandwerkerpfandrechts vor.<br />
8. Rückgabe von Natursteinen<br />
Zuviel bezogene Natursteine werden zurückgenommen,<br />
sofern es Lagerartikel sind und sich in einwandfreiem<br />
Zustand befinden. Es werden nur ganze<br />
Paletten zurückgenommen, welche noch Original<br />
verpackt sind. Kommissionsbestellungen, welche<br />
die Birchmeier Kies + Beton AG speziell für einen<br />
Auftrag anfertigen liess, werden nicht zurückgenommen.<br />
Bei Rückgaben werden 35% des Preises<br />
für Spesen und Umtriebe abgezogen. Die Gutschrift<br />
wird zu gleichen Verkaufsbedingungen wie bei der<br />
Rechnung gestellt. Defekte Waren und ein Rückgabewert<br />
unter CHF 50.00 werden nicht vergütet.<br />
9. Eigentumsvorbehalt<br />
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung<br />
im Eigentum der Birchmeier Kies + Beton<br />
AG. Die Birchmeier Kies + Beton AG ist zur Eintragung<br />
des Eigentumsvorbehalts im Eigentumsvorbehaltsregisters<br />
jederzeit berechtigt.<br />
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort<br />
und Gerichtsstand<br />
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.<br />
Die Anwendung des Wiener Kaufrechtsübereinkommens<br />
ist ausgeschlossen.<br />
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung<br />
franko Baustelle, der Sitz der Birchmeier Kies<br />
+ Beton AG. Es bleibt der Birchmeier Kies + Beton<br />
AG jedoch vorbehalten, Ansprüche gegenüber dem<br />
Besteller auch an dessen Sitz bzw. Wohnsitz gerichtlich<br />
geltend zu machen. Für die Beurteilung von<br />
Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen<br />
Gerichte zuständig.<br />
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