Zürisee Aktuell Ausgabe 34
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MF Fleetmanagement
PUBLIREPORTAGE
Nichts Neues in Puncto
Grenzgänger,oder doch?
Fragen. Eine Spezialistin von MF Fleetmanage-
Obwohl die EUbereits vor knapp
zehn Jahren die neue Regelung der
zollrechtlichen Behandlung von
Firmenfahrzeugen von
Grenzgängern erlassen hat,
bestehen nach wie vor viele offene
ment klärt auf.
Fragen. Eine Spezialistin von MF
Fleetmanagement klärt auf.
Obwohl die EU bereits vor knapp zehn Jahren
die neue Regelung der zollrechtlichen Behandlung
von Firmenfahrzeugen von Grenzgängern
erlassen hat, bestehen nach wie vor viele offene
Befasst man sichals Unternehmen nicht regelmässig
mit der Grenzgänger-Thematik, kann man ein
gesetzeskonformes Verhalten kaum sicherstellen.
Es lohnt sich injedem Fall die Beratung und das
Wissen eines Spezialisten in Anspruchzunehmen.
Einer dieser Zollspezialisten ist die MF Fleetmanagement
AG, eine Schweizer Full-Service-LeasingAnbieterin,
welche sichseit dem Jahr 2015 mit
viel Freude und Passion dem Thema widmet und
für betroffene Kunden Grenzgänger-Fahrzeugverzollungendurchführt.
Eine Spezialistin klärt auf
Jelena Miljkovic, Verantwortliche Fahrzeug Verzollungen
bei der MF Fleetmanagement AG, erläutert,
dass die gängigen Kosten, hochgerechnet
auf die Leasinglaufzeit, in der Regel 36–60 Monate,
grundsätzlich als moderat bezeichnet werden
können. Müsste man den Wegfall der privaten
Zusatzkosten an.» Denken Sie also zwingend schon
vor/bei der Bestellung eines neuen Fahrzeugs für
einen in der EU wohnhaften Mitarbeitenden an die
zusätzlichen 10%Importkosten auf den Fahrzeugpreis,
wenn dies nicht mit Präferenz in die Schweiz
eingeführt wird.
Was bedeutet das?
Wird ein Produkt nach primärer Einfuhr in die
Schweiz durch den Importeur, nachträglich indie
EU «ausgeführt», kommen die Bestimmungen
des Freihandelsabkommen mit der Europäischen
Union (EU) zum Tragen. Wichtig ist zu verstehen,
dass die Einfuhr in die Schweiz nicht den gleichen
Gesetzen unterstellt ist, wie die «pseudomässige
Ausfuhr» in die EU, welche die uneingeschränkte
private Nutzung im EU Zollgebiet sicherstellt. Diese
beiden «Aktionen» müssen strikte voneinander getrennt
werden.
WUSSTEN SIE ZUM BEISPIEL, DASS DIE KOSTEN EINER
FAHRZEUGVERZOLLUNG, AUCH GENANNT «ÜBERFÜHRUNG
IN DEN ZOLLRECHTLICH FREIEN VERKEHR» BASIEREND
AUF DER FAHRZEUGAUSWAHL MASSIV UNTERSCHIEDLICH
AUSFALLEN?
«Sehen Sie nicht von Grenzgänger-Firmenfahrzeugen
ab, sondern holen Sie Unterstützung beim
Spezialisten!»
Falls Sie als AkteurIn in einem SchweizerUnternehmen
mit Grenzgänger Themen Berührungspunkte
haben, lohnt sich ein unverbindlicher und kostenloser
Austauschmit einem spezialisierten Full-Service-Leasing
Anbieter in jedem Fall.
Nutzen Sie die Chance und nehmen Sie mit der
MF Fleetmanagement AG Kontakt auf. Möchten
Sie vorab mehr über das Thema erfahren, so können
Sie in einem ersten Schritt auchdie informative
Verzollungsbroschüre anfragen.
Jelena Miljkovic,
Verantwortliche
Verzollungen
Nutzung, meist arbeitsvertraglich geregelt, über
den Lohn kompensieren, lohnt sich eine Verzollung
auf jeden Fall. Claudia Casagrande, COO
des Unternehmens und passionierte «Verzollungsspezialistin
der ersten Stunde» merkt jedoch an:
«Wählt man jedoch das »falsche« Fahrzeug, heute
oft der Fall bei Elektrofahrzeugen, PlugIn Fahrzeugen
oder generell Marken/Modelle, welche nicht
in der EU produziert werden und nicht mit Präferenz
in die Schweiz importiert werden, fallen hohe
Was sind die Folgen, wenn das Fahrzeug
bei «Ausfuhr» in die EU (D, Fund A)
nicht als zollfreie Ware gilt?
Die Verzollung an sich stellt kein Problem dar und
kann problemlos, gar mittels vereinfachtem Prozess,
durchgeführt werden. Jedochfallen nebst dengängigenKosten
(Honorare, Formalitäten, Spesen, Vorauszahlung/Abrechnung
EU Umsatzsteuer) 10%
Importzoll an. Abhängig vom Fahrzeugpreis kann
diesschnellmehrere tausend EURO ausmachen.
MF FleetmanagementAG
Flughofstrasse37, CH -8152Glattbrugg
Zentrale +4144496 80 00
www.mf-fleetmanagement.ch
info@mf-fleetmanagement.ch
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