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KARRIERE<br />

VERBINDET


28 HEIZUNGSFÖRDERUNG<br />

HEIZUNGSFÖRDERUNG: GELD VON DER KFW<br />

© Adobe Stock / 4th Life Photography<br />

ANTRAGSTELLUNG FÜR EIGENTÜMER VON<br />

SELBSTGENUTZTEN EINFAMILIENHÄUSERN STARTET<br />

<strong>04</strong>.20<strong>24</strong><br />

Ab sofort können Eigentümerinnen<br />

und Eigentümer von selbstgenutzten<br />

Einfamilienhäusern Anträge auf Förderung<br />

für den Einbau einer klimafreundlichen<br />

Heizung bei der KfW<br />

stellen. Der Bund stellt für die mit dem<br />

Heizungsaustausch verbundenen Investitionen<br />

Mittel aus dem Haushalt<br />

bereit, die durch Zuschüsse und Ergänzungskredite<br />

über die KfW ausgereicht<br />

werden. Ziel der Förderungen<br />

ist es, den Umstieg auf klimafreundliche<br />

Heizungen zu beschleunigen und<br />

dadurch die Treibhausgas-Emissionen<br />

bei der Wärmeversorgung im Gebäudesektor<br />

zu reduzieren.<br />

Der Start der Antragstellung für die<br />

Heizungsförderung erfolgt gestaffelt.<br />

Seit heute sind zunächst Privatpersonen<br />

antragsberechtigt, die Eigentümerinnen<br />

oder Eigentümer von bestehenden<br />

selbstbewohnten Einfamilienhäusern<br />

in Deutschland sind.<br />

Weitere Antragstellergruppen folgen<br />

entsprechend des am 29.12.2023<br />

nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie<br />

„Bundesförderung für effiziente<br />

Gebäude – Einzelmaßnahmen“ vorgelegten<br />

KfW-Förderfahrplans.<br />

Beantragung eines Förderzuschusses<br />

für den Heizungsaustausch<br />

Die Antragstellung auf den Förderzuschuss<br />

erfolgt direkt online bei der<br />

KfW über das Kundenportal „Meine.<br />

KfW.de“. Voraussetzung hierfür ist<br />

ein abgeschlossener Lieferungs- oder<br />

Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen<br />

für den Heizungstausch,<br />

der zusammen mit dem Förderantrag<br />

einzureichen ist. Die Antragstellerinnen<br />

und Antragsteller mit förderfähigen<br />

Vorhaben erhalten direkt nach<br />

dem Antrag eine automatisierte Mitteilung<br />

über die Zusage ihres Antrags.<br />

Für selbstgenutzte Wohngebäude mit<br />

maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus)<br />

liegt die Höchstgrenze der<br />

förderfähigen Kosten bei 30.000<br />

EUR. Die Grundförderung für den<br />

Heizungsaustausch beträgt 30 %<br />

bzw. 9.000 EUR.<br />

Darüber hinaus können ein<br />

Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen,<br />

wenn als Wärmequelle<br />

Wasser, Erdreich oder Abwasser<br />

erschlossen oder ein natürliches<br />

Kältemittel eingesetzt wird,<br />

ein Klimageschwindigkeitsbonus<br />

von zunächst 20 % für den Austausch<br />

von funktionstüchtigen Öl-,<br />

Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen<br />

oder von funktionstüchtigen<br />

Gasheizungen oder<br />

Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme<br />

zum Zeitpunkt der<br />

Antragstellung mindestens 20 Jahre<br />

zurückliegt,<br />

sowie ein Einkommensbonus von<br />

30 % für selbstnutzende Eigentümerinnen<br />

und Eigentümer, deren<br />

zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen<br />

40.000 EUR nicht<br />

übersteigt, beantragt werden.<br />

Die Boni sind kumulierbar. Insgesamt<br />

kann die Zuschussförderung<br />

für den Heizungstausch für private<br />

selbstnutzende Eigentümerinnen<br />

und Eigentümer allerdings maximal<br />

70 % betragen. In diesem Falle liegt<br />

der Höchstbetrag der Förderung<br />

bei 21.000 EUR. Zusätzlich kann<br />

ein Emissionsminderungszuschlag<br />

für Biomasseheizungen, die den<br />

Emissionsgrenzwert für Staub von<br />

2,5 mg/m3 einhalten, in Höhe von<br />

pauschal 2.500 EUR beantragt<br />

werden.<br />

Beantragung eines zusätzlichen<br />

Ergänzungskredits<br />

Für Antragstellerinnen und Antragsteller,<br />

die eine Zusage für den Heizungstausch<br />

von der KfW haben,<br />

steht ebenfalls seit heute ein ergänzender<br />

zinsgünstiger KfW-Förderkredit<br />

zur Verfügung, der bei einem<br />

durchleitenden Kreditinstitut, in der<br />

Regel der Hausbank, beantragt werden<br />

kann. Der Kredit wird aus Mitteln<br />

des Bundes zinsverbilligt. Die Zinskonditionen<br />

für einen Förderkredit<br />

mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren<br />

Zinsbindung liegen heute bei 2,21%<br />

eff. für antragstellende Privatpersonen,<br />

deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen<br />

90.000 EUR<br />

nicht übersteigt. Für alle anderen Antragstellenden<br />

beträgt der Zinssatz<br />

3,81% eff. (Zinssätze können sich<br />

täglich ändern). Der Ergänzungskredit<br />

ist nur in Kombination<br />

mit einer Zuschusszusage<br />

der KfW für die Heizungsförderung<br />

und/oder einem<br />

Zuwendungsbescheid<br />

des Bundesamtes<br />

für Wirtschaft<br />

und Ausfuhrkontrolle<br />

(BAFA) für energetische<br />

Einzelmaßnahmen<br />

erhältlich.<br />

Eine alleinige Beantragung<br />

des Ergänzungskredits<br />

ist nicht<br />

möglich.<br />

Weiterer Förderfahrplan 20<strong>24</strong><br />

Nach dem heutigen Start der Antragstellung<br />

für Eigentümerinnen und Eigentümer<br />

von selbstgenutzten Einfamilienhäusern<br />

folgt im Laufe des Jahres<br />

der Start der Antragstellung für<br />

weitere Anspruchsgruppen.<br />

Ab Mai 20<strong>24</strong> ist der Start der Antragstellung<br />

für Eigentümerinnen oder Eigentümer<br />

von bestehenden Mehrfamilienhäusern<br />

(mit mehr als einer<br />

Wohneinheit) sowie Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

(WEG) in<br />

Deutschland geplant, sofern Maßnahmen<br />

am Gemeinschaftseigentum<br />

umgesetzt werden.<br />

Die Beantragung der Heizungsförderung<br />

für Eigentümerinnen oder Eigentümer<br />

von vermieteten Einfamilienhäusern<br />

sowie Eigentümerinnen<br />

oder Eigentümer von<br />

selbstbewohnten<br />

oder vermieteten Eigentumswohnungen<br />

in Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

in Deutschland,<br />

sofern Maßnahmen am Sondereigentum<br />

umgesetzt werden, startet<br />

planmäßig im August 20<strong>24</strong>. Die Beantragung<br />

der Heizungsförderung für<br />

die Antragstellergruppen Kommunen<br />

und Unternehmen ist ebenfalls im<br />

August 20<strong>24</strong> geplant.<br />

Wichtig ist: Förderfähige Vorhaben<br />

des Heizungstausches können bereits<br />

jetzt von allen Antragstellergruppen<br />

begonnen werden. Bei einem<br />

Vorhabenbeginn bis zum 31. August<br />

20<strong>24</strong> kann die Antragsstellung bis<br />

zum 30. November 20<strong>24</strong> nachgeholt<br />

werden.<br />

Weitere Informationen:<br />

www.kfw.de/heizung<br />

Quelle: KfW.de<br />

© Adobe Stock / BERLINSTOCK


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