Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter - Wiesbaden ...
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22 Finanzielle Hilfen<br />
Altentelefon<br />
Durch Einrichten eines Telefonanschlusses sollen ältere Menschen<br />
die Möglichkeit haben, <strong>im</strong> Notfall schnell Hilfe herbei zu holen<br />
und ihre sozialen Kontakte zu pflegen. Außer einem Zuschuss zur<br />
monatlichen Grundgebühr können die Kosten <strong>für</strong> den Anschluss,<br />
sowie <strong>für</strong> die Anschaffung eines Telefonapparates übernommen<br />
werden.<br />
Voraussetzungen <strong>für</strong> eine Kostenübernahme<br />
• Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres<br />
• Antragsteller sollte alleinstehend sein<br />
• Vorliegen medizinischer oder sozialer Gründe<br />
• das Einkommen und Vermögen darf die vorgegebenen Grenzen<br />
des SGB XII nicht überschreiten<br />
Antragsformular<br />
Anträge können in den <strong>Beratungsstellen</strong> <strong>für</strong> <strong>selbständiges</strong> <strong>Leben</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Alter</strong> gestellt werden.<br />
Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!<br />
Finanzielle Hilfen<br />
Befreiung/Erlass der Hundesteuer<br />
Gemäß der zur Zeit gültigen Satzung der Landeshauptstadt<br />
<strong>Wiesbaden</strong> können Hundehalter mit geringem Einkommen eine<br />
Befreiung von der Zahlung der Hundesteuer beantragen. Ebenso<br />
können Schwerbehinderte mit einem Grad der Be hinderung (GdB)<br />
von mindestens 80% teilweise oder ganz befreit werden.<br />
Erforderliche Unterlagen<br />
• Aktuelle Einkommensnachweise und Nachweis der Kaltmiete<br />
bzw. Sozialhilfebescheid oder<br />
• Schwerbehindertenausweis<br />
Antragsformular<br />
Der entsprechende Antrag ist erhältlich bei:<br />
Landeshauptstadt <strong>Wiesbaden</strong><br />
Kassen- und Steueramt – Fachbereich Steuern<br />
Hasengartenstraße 21<br />
65189 <strong>Wiesbaden</strong><br />
Telefon: 0611 31-2972<br />
Anmerkungen<br />
Bei mindestens 80% GdB muss nur die Hälfte der Hundesteuer<br />
gezahlt werden. Bei 100% GdB erfolgt ein vollständige Befreiung<br />
von der Hunde steuer.<br />
Die Befreiung von der Hundesteuer wird nur <strong>für</strong> einen Hund<br />
gewährt.<br />
Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!<br />
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