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Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter - Wiesbaden ...

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22 Finanzielle Hilfen<br />

Altentelefon<br />

Durch Einrichten eines Telefonanschlusses sollen ältere Menschen<br />

die Möglichkeit haben, <strong>im</strong> Notfall schnell Hilfe herbei zu holen<br />

und ihre sozialen Kontakte zu pflegen. Außer einem Zuschuss zur<br />

monatlichen Grundgebühr können die Kosten <strong>für</strong> den Anschluss,<br />

sowie <strong>für</strong> die Anschaffung eines Telefonapparates übernommen<br />

werden.<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> eine Kostenübernahme<br />

• Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres<br />

• Antragsteller sollte alleinstehend sein<br />

• Vorliegen medizinischer oder sozialer Gründe<br />

• das Einkommen und Vermögen darf die vorgegebenen Grenzen<br />

des SGB XII nicht überschreiten<br />

Antragsformular<br />

Anträge können in den <strong>Beratungsstellen</strong> <strong>für</strong> <strong>selbständiges</strong> <strong>Leben</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Alter</strong> gestellt werden.<br />

Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!<br />

Finanzielle Hilfen<br />

Befreiung/Erlass der Hundesteuer<br />

Gemäß der zur Zeit gültigen Satzung der Landeshauptstadt<br />

<strong>Wiesbaden</strong> können Hundehalter mit geringem Einkommen eine<br />

Befreiung von der Zahlung der Hundesteuer beantragen. Ebenso<br />

können Schwerbehinderte mit einem Grad der Be hinderung (GdB)<br />

von mindestens 80% teilweise oder ganz befreit werden.<br />

Erforderliche Unterlagen<br />

• Aktuelle Einkommensnachweise und Nachweis der Kaltmiete<br />

bzw. Sozialhilfebescheid oder<br />

• Schwerbehindertenausweis<br />

Antragsformular<br />

Der entsprechende Antrag ist erhältlich bei:<br />

Landeshauptstadt <strong>Wiesbaden</strong><br />

Kassen- und Steueramt – Fachbereich Steuern<br />

Hasengartenstraße 21<br />

65189 <strong>Wiesbaden</strong><br />

Telefon: 0611 31-2972<br />

Anmerkungen<br />

Bei mindestens 80% GdB muss nur die Hälfte der Hundesteuer<br />

gezahlt werden. Bei 100% GdB erfolgt ein vollständige Befreiung<br />

von der Hunde steuer.<br />

Die Befreiung von der Hundesteuer wird nur <strong>für</strong> einen Hund<br />

gewährt.<br />

Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!<br />

23

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