Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter - Wiesbaden ...
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28 Pflegerische Hilfen<br />
Pflegeversicherung<br />
Wer ist pflegeversichert?<br />
Die Pflegeversicherung betrifft mit kleinen Ausnahmen alle krankenversicherten<br />
Bürgerinnen und Bürger. Als Pflichtmitglied einer<br />
gesetzlichen Krankenkasse ist man automatisch Mitglied der<br />
Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse.<br />
Was ist Pflegebedürftigkeit <strong>im</strong> Sinne der<br />
Pflegeversicherung?<br />
Laut Gesetz ist derjenige <strong>im</strong> Sinne der Pflegeversicherung pflege-<br />
bedürftig, der bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden<br />
Verrichtungen des täglichen <strong>Leben</strong>s dauerhaft, voraussichtlich<br />
<strong>für</strong> mindestens sechs Monate, in erheblichem oder<br />
höherem Maße auf Hilfe angewiesen ist. Die Feststellung der<br />
Pflegebedürftigkeit erstreckt sich auf vier Bereiche: die Körperpflege,<br />
die Ernährung, die Mobilität und die hauswirtschaftliche<br />
Versorgung. Ausgehend davon, teilt die Pflegeversicherung den<br />
Grad der Pflegebedürftig keit in drei Pflegestufen ein. Die Fest-<br />
stellung der jeweiligen Pflegestufe erfolgt <strong>im</strong> Rahmen eines<br />
Pflegegutachtens durch den Medizinischen Dienst der Kranken-<br />
kassen (MDK) in der häuslichen Umgebung.<br />
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden unabhängig von<br />
Einkommen und Vermögen bewilligt. Jedoch ist die Pflegeversicherung<br />
keine „Vollkaskoversicherung“. Sie finanziert genau<br />
festgelegte ambulante, teilstationäre und vollstationäre<br />
Pflegeleistungen.<br />
Pflegerische Hilfen<br />
Voraussetzung<br />
Voraussetzung ist, dass eine Pflegebedürftigkeit entsprechend den<br />
Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes besteht.<br />
Antragsformular<br />
Ist bei der zuständigen Krankenkasse anzufordern.<br />
Anmerkungen<br />
Wichtig: Ohne einen Antrag bei der Pflegekasse können keine<br />
Leistungen finanziert werden.<br />
Die Bewilligung der Leistung erfolgt rückwirkend ab Datum der<br />
Antragsstellung.<br />
Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!<br />
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