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Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter - Wiesbaden ...

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28 Pflegerische Hilfen<br />

Pflegeversicherung<br />

Wer ist pflegeversichert?<br />

Die Pflegeversicherung betrifft mit kleinen Ausnahmen alle krankenversicherten<br />

Bürgerinnen und Bürger. Als Pflichtmitglied einer<br />

gesetzlichen Krankenkasse ist man automatisch Mitglied der<br />

Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse.<br />

Was ist Pflegebedürftigkeit <strong>im</strong> Sinne der<br />

Pflegeversicherung?<br />

Laut Gesetz ist derjenige <strong>im</strong> Sinne der Pflegeversicherung pflege-<br />

bedürftig, der bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden<br />

Verrichtungen des täglichen <strong>Leben</strong>s dauerhaft, voraussichtlich<br />

<strong>für</strong> mindestens sechs Monate, in erheblichem oder<br />

höherem Maße auf Hilfe angewiesen ist. Die Feststellung der<br />

Pflegebedürftigkeit erstreckt sich auf vier Bereiche: die Körperpflege,<br />

die Ernährung, die Mobilität und die hauswirtschaftliche<br />

Versorgung. Ausgehend davon, teilt die Pflegeversicherung den<br />

Grad der Pflegebedürftig keit in drei Pflegestufen ein. Die Fest-<br />

stellung der jeweiligen Pflegestufe erfolgt <strong>im</strong> Rahmen eines<br />

Pflegegutachtens durch den Medizinischen Dienst der Kranken-<br />

kassen (MDK) in der häuslichen Umgebung.<br />

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden unabhängig von<br />

Einkommen und Vermögen bewilligt. Jedoch ist die Pflegeversicherung<br />

keine „Vollkaskoversicherung“. Sie finanziert genau<br />

festgelegte ambulante, teilstationäre und vollstationäre<br />

Pflegeleistungen.<br />

Pflegerische Hilfen<br />

Voraussetzung<br />

Voraussetzung ist, dass eine Pflegebedürftigkeit entsprechend den<br />

Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes besteht.<br />

Antragsformular<br />

Ist bei der zuständigen Krankenkasse anzufordern.<br />

Anmerkungen<br />

Wichtig: Ohne einen Antrag bei der Pflegekasse können keine<br />

Leistungen finanziert werden.<br />

Die Bewilligung der Leistung erfolgt rückwirkend ab Datum der<br />

Antragsstellung.<br />

Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!<br />

29

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