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Autobusregelung für Events in Wien (Bezirke 1,6,7,8 und 9)

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<strong>Autobusregelung</strong> <strong>für</strong> <strong>Events</strong> <strong>in</strong> <strong>Wien</strong><br />

(<strong>Bezirke</strong> 1,6,7,8 <strong>und</strong> 9)<br />

Stand 21.10.2009<br />

H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong>:<br />

Das hohe Autobusaufkommen bei bestimmten E<strong>in</strong>zelevents <strong>in</strong> <strong>Wien</strong> führte <strong>in</strong> der<br />

Vergangenheit regelmäßig zu Beschwerden aus den verschiedenen <strong>Bezirke</strong>n. Trotz<br />

E<strong>in</strong>richtung eigener Aus- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>steigstellen <strong>für</strong> das jeweilige Event <strong>und</strong> e<strong>in</strong>er besonderen<br />

Betreuung kam es zu Problemen sowohl bei den Aus- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>steigstellen selbst als auch bei<br />

den Zu- <strong>und</strong> Abfahrtsrouten.<br />

Zielsetzung:<br />

Die Regelung soll die Zufahrt zu e<strong>in</strong>em speziellen Event so reglementieren, dass maximal<br />

e<strong>in</strong>e bestimme Anzahl von Bussen zu den Aus- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>steigstellen zufahren können, die <strong>für</strong><br />

das jeweilige Event e<strong>in</strong>gerichtet werden. Für diese Busse stehen außerdem eigene<br />

(kostenlose) Parkplätze zur Verfügung.<br />

Der übrige Autobusverkehr (Transferfahrten, Stadtr<strong>und</strong>fahrten usw.) soll ungeh<strong>in</strong>dert<br />

aufrecht bleiben.<br />

Was wird gemacht?:<br />

Für bestimmte Teile <strong>Wien</strong>s (umfasst die gesamten <strong>Bezirke</strong> 1., 6., 7., 8. <strong>und</strong> 9.) wird e<strong>in</strong>e<br />

flächendeckende Buszone festgelegt, <strong>in</strong> die zu Zeiten spezieller <strong>Events</strong> (z.B. Advent oder<br />

Fußball-EM) nur Autobusse mit gültiger E<strong>in</strong>fahrtskarte e<strong>in</strong>fahren dürfen.<br />

Abbildung 1: Zonenbeschilderung


Wer erhält E<strong>in</strong>fahrtskarten?<br />

Abbildung 2: Bereich der Zonenbeschilderung<br />

E<strong>in</strong>fahrtskarten gibt es:<br />

A) Für die Zufahrt zu dem speziellen Event (Nutzung spezieller Aus- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>steigstellen <strong>und</strong><br />

eigener Parkplätze) - Tagese<strong>in</strong>fahrtskarten<br />

B) Für die Zufahrt zu Hotels, Theater usw. = Transferfahrten <strong>in</strong> die Buszone -<br />

Dauere<strong>in</strong>fahrtskarten<br />

C) Für Fremdenführer <strong>und</strong> das <strong>Wien</strong>er Stadtr<strong>und</strong>fahrtengewerbe - Dauere<strong>in</strong>fahrtskarten<br />

ad A) Tagese<strong>in</strong>fahrtskarten zum Event:


Die E<strong>in</strong>fahrtskarten <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en bestimmten Tag s<strong>in</strong>d auf der Seite der Stadt <strong>Wien</strong> unter<br />

www.wien.at zu buchen <strong>und</strong> im vorh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> mittels Kreditkarte zu bezahlen. Die Kosten betragen<br />

16,47 Euro <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Tagese<strong>in</strong>fahrtskarte. Auf den Karten ist das Kennzeichen des Autobusses<br />

e<strong>in</strong>getragen.<br />

Da es nicht immer möglich se<strong>in</strong> wird bereits bei Buchung e<strong>in</strong>es bestimmten E<strong>in</strong>fahrtstages das<br />

Kennzeichen des e<strong>in</strong>zusetzenden Busses anzugeben, besteht die Möglichkeit, bis 1 Woche vor<br />

dem gewählten, gebuchten sowie bezahlten Term<strong>in</strong>, das Kennzeichen bekannt zu geben. Erst<br />

mit Festlegung des zu verwendenden Kennzeichens erfolgt der Ausdruck <strong>und</strong> die Zusendung der<br />

Tagese<strong>in</strong>fahrtskarte; Änderungen s<strong>in</strong>d dann nicht mehr möglich.<br />

Die maximale Anzahl der auszugebenden E<strong>in</strong>fahrtskarten pro Tag wird <strong>für</strong> jedes Event gesondert<br />

festgelegt. Zusätzliche Maßnahmen wie Beschränkungen der Zufahrtszeiten, Festlegung<br />

bestimmter Parkplätze, usw. s<strong>in</strong>d möglich.<br />

Vorgang der Buchung:<br />

Die Karte wird als PDF Dokument per E-Mail nach E<strong>in</strong>gabe des Kennzeichens zugeschickt, ist<br />

auszudrucken <strong>und</strong> im Bus gut sichtbar h<strong>in</strong>ter die W<strong>in</strong>dschutzscheibe zu legen.


Abbildung 3: Tagese<strong>in</strong>fahrtskarte Advent 2009<br />

ad B) Dauere<strong>in</strong>fahrtskarte <strong>für</strong> Transferfahrten:<br />

Betriebe <strong>in</strong> der Zone, die regelmäßig von Busgruppen angefahren werden, haben die Möglichkeit,<br />

über www.b2b.wien.<strong>in</strong>fo/data/busguide E<strong>in</strong>fahrtskarten zu bestellen, um die Zufahrt zu ihrem<br />

Betrieb sicherzustellen. Für die Ausstellung der E<strong>in</strong>fahrtskarte wird e<strong>in</strong> Kostenersatz von 10,--<br />

Euro (zuzügl. MWSt) e<strong>in</strong>gehoben. Dies betrifft Mitglieder der Fachgruppen Hotellerie, Kultur <strong>und</strong><br />

Vergnügungsbetriebe, Lichtspieltheater <strong>und</strong> Audiovisionsveranstalter, Autobusunternehmen,<br />

Kraftfahrschulen sowie bestimmte Gastronomiebetriebe.<br />

Für Hotels <strong>in</strong> der Zone gilt als Schlüssel 1 E<strong>in</strong>fahrtskarte je 25 Betten; Hotels außerhalb der<br />

jeweiligen Zone können maximal 5 Karten <strong>für</strong> ihre Busgruppen bestellen. Autobusunternehmen<br />

können 1 E<strong>in</strong>fahrtskarte je Bus laut Konzessionsumfang erhalten, Fahrschulen 1 Karte je<br />

angemeldetem Autobus. Für die übrigen Gruppen ist 1 E<strong>in</strong>fahrtskarte je Unternehmen zulässig.


Abbildung 4 Jahrese<strong>in</strong>fahrtskarte 2009<br />

Bei mehrtägigen Aufenthalten der Gruppe <strong>in</strong> <strong>Wien</strong> übergibt das Hotel die Berechtigungskarte an<br />

den jeweiligen Buslenker, der damit die Zone jederzeit befahren darf. Zum erstmaligen<br />

Erreichen des Betriebes – <strong>und</strong> auch zum Verlassen am letzen Tag des Aufenthaltes – erhält das<br />

Unternehmen auch e<strong>in</strong>e schwarz-weiß Version, die, durch das Hotel ausgefüllt, an den<br />

jeweiligen Busunternehmer (Reiseveranstalter) per Fax weitergeben werden kann/muss. Mit<br />

H<strong>in</strong>terlegung dieser Karte h<strong>in</strong>ter die W<strong>in</strong>dschutzscheibe ist die E<strong>in</strong>fahrt an den jeweils<br />

angegeben Tagen möglich. In gleicher Weise ist auch die Zufahrt zu Theatern <strong>und</strong><br />

Veranstaltungsstätten geregelt.<br />

Abbildung 5: E<strong>in</strong>fahrtskarte <strong>für</strong> Zu- <strong>und</strong> Abfahrt 2009


Diese Karten berechtigen zum E<strong>in</strong>fahren <strong>in</strong> die Buszone; Sie berechtigen jedoch nicht zur<br />

Nutzung der eventspezifischen Aus- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>steigstellen <strong>und</strong> der diesem Event zugeordneten<br />

Parkplätze. Es wird mit dieser E<strong>in</strong>fahrtskarte auch die bestehende Regelung des<br />

E<strong>in</strong>fahrtsverbotes <strong>in</strong>nerhalb R<strong>in</strong>g <strong>und</strong> Kai <strong>für</strong> Autobusse nicht aufgehoben. Das bedeutet:<br />

Die E<strong>in</strong>fahrt <strong>in</strong> den Bereich des 1. <strong>Bezirke</strong>s zwischen R<strong>in</strong>g <strong>und</strong> Franz-Josefs-Kai (bereits bisher<br />

mit e<strong>in</strong>em Busfahrverbot beschildert) ist somit wie bisher nur<br />

• mit e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>fahrtskarte gemäß Punkt C (siehe unten) oder<br />

• mit e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>fahrtskarte gemäß Punkt B, ausgestellt von e<strong>in</strong>em Betrieb, der<br />

<strong>in</strong>nerhalb dieses Gebietes angesiedelt ist (entspricht <strong>in</strong> diesem Fall e<strong>in</strong>em<br />

Fahrtauftrag)<br />

gestattet.<br />

ad C) Dauere<strong>in</strong>fahrtskarten <strong>für</strong> Fremdenführer <strong>und</strong> Omnibusse des <strong>Wien</strong>er<br />

Stadtr<strong>und</strong>fahrtengewerbes:<br />

Die bereits bisher geltende E<strong>in</strong>fahrtskarte <strong>für</strong> diese Gruppen <strong>in</strong> den Bereich <strong>in</strong>nerhalb R<strong>in</strong>g <strong>und</strong><br />

Kai bleibt weiterh<strong>in</strong> aufrecht <strong>und</strong> ermöglicht die jederzeitige E<strong>in</strong>fahrt <strong>in</strong> die Buszone zur<br />

Durchführung der entsprechenden Stadtbesichtigung. Diese Karten werden von den jeweiligen<br />

Fachgruppen der Wirtschaftskammer <strong>Wien</strong> an die Mitglieder ausgegeben.<br />

Achtung:<br />

Abbildung 6: Dauere<strong>in</strong>fahrtskarte Fremdenführer<br />

Abbildung7: Dauere<strong>in</strong>fahrtskarte Stadtr<strong>und</strong>fahrtengewerbe


Diese E<strong>in</strong>fahrtskarte berechtigt nicht zur Nutzung der <strong>für</strong> das jeweilige Event e<strong>in</strong>gerichteten<br />

speziellen Aus- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>steigzone <strong>und</strong> der da<strong>für</strong> zugeordneten Parkplätze.<br />

Für Rückfragen <strong>in</strong> der Wirtschaftskammer <strong>Wien</strong> stehen Ihnen<br />

Hr. Dr. Peter Kunisch unter 51450 / 1322 (E-Mail: peter.kunisch@wkw.at) <strong>und</strong><br />

Hr. Manfred Riedler unter 51450/1405 (E-Mail: manfred.riedler@wkw.at)<br />

zur Verfügung.<br />

Details zur <strong>Autobusregelung</strong> Advent 2009:<br />

Die Zone gilt ausschließlich an den E<strong>in</strong>kaufssamstagen 28.11.2009, 5.12.2009, 12.12.2009<br />

<strong>und</strong> 19.12.2009; jeweils von 06.00 – 20.00 Uhr<br />

Die E<strong>in</strong>fahrt <strong>in</strong> die Zone ist Autobussen nur mit gültiger E<strong>in</strong>fahrtskarte gestattet.<br />

• Maximal 300 E<strong>in</strong>fahrtskarten pro Tag <strong>für</strong> das Event (Tagese<strong>in</strong>fahrtskarten wie oben<br />

beschrieben) mit<br />

• Aus- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>steigstellen <strong>in</strong> 1., Museumsplatz <strong>und</strong> 1,. Museumstrasse <strong>und</strong><br />

• Parkplätze (werden bei Bestellung der Karte zugewiesen) <strong>in</strong> 2.,Perspektivstraße <strong>und</strong><br />

2.,Südportalstraße (P1) sowie <strong>in</strong> 22.,Arbeiterstrandbadstraße (P2);<br />

• def<strong>in</strong>ierte E<strong>in</strong>fahrtszeiten <strong>für</strong> das Abholen der Gäste am Museumsplatz <strong>in</strong> 3 Stufen (15.30-<br />

17.00; 17.00–18.30; ab 18.30 Uhr) – ist bei Bestellung der Karte anzugeben<br />

Für Busgruppen ohne E<strong>in</strong>fahrtsberechtigung <strong>in</strong> die Zone werden eigene Aus- <strong>und</strong><br />

E<strong>in</strong>steigmöglichkeiten zur Verfügung gestellt:<br />

A) Busparkplatz mit direkter Umsteigemöglichkeit <strong>in</strong> die U-Bahn:<br />

In <strong>Wien</strong> 2, Pierre-de-Coubert<strong>in</strong>-Platz (beim Stadion) steht e<strong>in</strong> Parkplatz <strong>für</strong> Autobusse GRATIS<br />

zur Verfügung mit direkter Umsteigemöglichkeit <strong>in</strong> die U2, die die Gäste <strong>in</strong> die Innenstadt, zu<br />

den Adventmärkten <strong>und</strong> <strong>in</strong> die Mariahilfer Straße br<strong>in</strong>gt.<br />

Abbildung 8: Busparkplatz beim Stadion 2009


B) Aus- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>steigmöglichkeiten am Rande der Zone:<br />

Diese speziellen Aus- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>steigmöglichkeiten <strong>für</strong> Busgruppen ohne E<strong>in</strong>fahrtskarte bef<strong>in</strong>den<br />

sich Am Heumarkt (spezielle Zone <strong>für</strong> die Adventsamstage unmittelbar vor Johannesgasse),<br />

Franz-Josefs-Kai / Schwedenplatz (bestehende Zone), sowie Mariahilfer Gürtel (spezielle Zone<br />

<strong>für</strong> die Adventsamstage vor Mariahilfer Straße).<br />

Das Abstellen der Busse tagsüber kann dann auf e<strong>in</strong>em der bewirtschafteten Parkplätze<br />

außerhalb des Bereiches mit dem Busfahrverbot erfolgen (z.B. 17., Leopold-Kunschak-Platz, 12.,<br />

Gaudenzdorfer Gürtel, 1., Franz-Josefs-Kai, 1.,Morz<strong>in</strong>platz, 13., Parkplatz Schönbrunn);<br />

zusätzlich werden die derzeit als Nachtparkplätze <strong>für</strong> Autobusse beschilderten Bereiche <strong>in</strong> 18,<br />

Währ<strong>in</strong>ger Gürtel, sowie 9, Josef-Holaubek-Platz <strong>und</strong> der bereits oben erwähnte Parkplatz beim<br />

Stadion (2., Pierre-de-Coubert<strong>in</strong>-Platz) an diesen 4 Samstagen ganztägig <strong>für</strong> Busse zum Parken<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Dieses Infoblatt ist e<strong>in</strong> Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern.<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres B<strong>und</strong>eslandes:<br />

<strong>Wien</strong>, Tel. Nr.: (01) 51450-0, Niederösterreich, Tel. Nr.: (02742) 851-0, Oberösterreich, Tel. Nr.: (05) 90909,<br />

Burgenland, Tel. Nr.: (05) 90907, Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-0, Kärnten, Tel. Nr.: (05) 90904,<br />

Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-0, Tirol, Tel. Nr.: (05) 90905-0, Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-0<br />

H<strong>in</strong>weis! Diese Information f<strong>in</strong>den Sie auch im Internet unter http://wko.at. Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster<br />

Bearbeitung ohne Gewähr. E<strong>in</strong>e Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.<br />

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form <strong>für</strong> beide Geschlechter!<br />

Stand: Oktober 2009

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