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ordnung - DVG LV Saarland

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Deutscher Verband der Gebrauchshundsportvereine E.V.<br />

Sportverband für das Polizei- und Schutzhundwesen<br />

Mitglied des Deutschen Hundesportverbandes (DHV), des VDH und der FCI<br />

L A N D E S V E R B A N D S A A R L A N D e.V.<br />

O R D N U N G<br />

FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER<br />

LANDESMEISTERSCHAFT IM TURNIERHUNDSPORT<br />

Der Landesverband <strong>Saarland</strong> e.V. des Deutschen Verbandes der Gebrauchshundsportvereine (<strong>DVG</strong>)<br />

gibt sich auf Antrag des erweiterten Vorstandes und Beschlusses der Jahreshauptversammlung 1993<br />

nachfolgende Ordnung, die den Organen und Gliederungen des Landesverbandes zugestellt wird.<br />

1. ZWECK, ZEITPUNKT UND VERGABE<br />

1.1 Die Landesmeisterschaft im Turnierhundsport ist ein Leistungswettbewerb der im<br />

Landesverband <strong>Saarland</strong> e. V. vereinigten Mitgliedsvereine. Die Richtlinien er jeweils<br />

gültigen T.O. sind zu beachten.<br />

1.2 Die Landesmeisterschaft findet generell am 1. Sonntag im Juli und dem<br />

vorangehenden Samstag statt. Falls an diesem Wochenende außerordentliche<br />

übergeordnete Veranstlatungen (z B. dhv-THSM) stattfinden, kann die OfT-<br />

Versammlung einen Ausweichtermin festlegen. Zu dieser Veranstaltung wird für den<br />

ganzen Landesverband eine Terminschutzsperre verhängt.<br />

1.3 Die Vergabe erfolgt durch die JHV des Landesverbandes an einen Mitgliedsverein.<br />

Mitgliedsvereine, die ein Jubiläum haben, werden bevorzugt behandelt.<br />

2. Disziplinen<br />

Die LM im THS wird in den Disziplinen Vierkampf (I und II) sowie<br />

Geländelauf/Geländelauf plus 2000 m und 5000 m durchgeführt. eine getrennte<br />

Auswertung von Vierkampf I und II bzw. Geländelauf und Geländelauf plus erfolgt<br />

nicht. es wird nur die Altersklasseneinteilung lt. TO vorgenommen.<br />

3. QUALIFIKATION<br />

3.1. Als qualifiziert für die Teilnahme an der Landesmeisterschaft im Vierkampf I gilt, wer<br />

nachfolgende Punktzahl in seiner Altersklasse auf dem Qualifikationsturnier des <strong>LV</strong> <strong>Saarland</strong> oder<br />

zweimal auf <strong>DVG</strong>-Turnieren erzielt hat. Es müssen mindestens 42 Punkte in der Unter<strong>ordnung</strong><br />

erreicht werden. Ort und Zeitpunkt des Qualifikationsturniers werden jeweils von der OfT-<br />

Versammlung festgelegt.<br />

Zu erreichende Punktzahl für die Qualifikation<br />

Altersklasse 10 11 15 19 30 41 51 61<br />

Männlich 210 225 230 240 240 235 230 210<br />

Weiblich 195 215 230 230 230 220 220 195<br />

3.2. Für die Teilnahme an der Landesmeisterschaft im Vierkampf II muss darüber hinaus die<br />

Startberechtigung in dieser Disziplin nachgewiesen werden.<br />

3.3 Für die Geländeläufer gilt als qualifiziert, wer die Qualifikationsvorgaben der <strong>DVG</strong>-THSM 2000<br />

einmalig auf dem Qualifikationsturnier oder auf 2 <strong>DVG</strong>-Turnieren erreicht hat.<br />

3.4. Der Zeitraum für die Qualifikation beginnt unmittelbar nach den Landesmeisterschaften des<br />

Vorjahres und endet mit dem Meldeschluss zur Landesmeisterschaft. Die <strong>DVG</strong>-BSP sowie die dhv-<br />

THSM werden dem Qualifikationsturnier des <strong>LV</strong> <strong>Saarland</strong> gleichgestellt.<br />

4. Voraussetzungen für die Vergabe<br />

4.1. Die zur Vorführung vorgesehene Anlage soll als Rasen- oder Hartplatz (letzterer jedoch fest<br />

gewalzt) von ca. 300 qm sein.<br />

4.2.Gegen Witterungseinflüsse geschützte Lokalitäten und Unterkünfte, sowie zumutbare<br />

Toilettenanlagen und ausreichende Parkmöglichkeiten müssen vorhanden sein. Für separate<br />

Unterbringung der Wettkampfleitung muß gesorgt sein.


4.3.Übungsmöglichkeiten auf dem Turnierplatz müssen mindestens 2 Wochen vorher (2 x pro<br />

Woche) gegeben sein. Der ausrichtende Verein muß diese Übungstage bekannt machen. An den<br />

Veranstaltungstagen ist das Trainieren auf dem Vorführplatz untersagt.<br />

4.4.Die Geländelaufstrecke hat der gültigen T.O. zu entsprechen.<br />

5. ORGANISATION UND AUFGABEN<br />

5.1.Die Turnierleitung liegt in den Händen des Landesverbandsvorsitzenden und des OfT/<strong>LV</strong>. Ihre<br />

Aufgaben sind<br />

� Technische Leitung der Landesmeisterschaften im THS, insbesondere<br />

� Prüfung und Genehmigung der zu verwendenden Geräte<br />

� Überwachung der Platzeinteilung<br />

� Begutachtung und Genehmigung der vom Ausrichter vorgesehenen Gelände - Laufstrecke<br />

� Ausgabe und Entgegennahme der Startnummern und der Landesverbandsfahne<br />

� Vorbereitung der Siegerehrung<br />

� Entgegennahme und Erledigung von Anregungen und Beschwerden der Teilnehmer<br />

4.2 Besondere Aufgaben des Landesverbandsvorsitzenden<br />

4.2.1 Gesamtleitung<br />

4.2.2 Koordinierung der einzelnen Sachgebiete<br />

4.2.3 Überwachung der Vorbereitung und Durchführung<br />

4.2.4 Erstellung eines Zeitplanes in Abstimmung mit dem ausrichtenden Vereines<br />

4.2.5 Begrüßungsansprachen beim Kameradschaft- und Festabend, sowie Ansprache bei der<br />

Siegerehrung<br />

4.2.6 Grußwort zur Festschrift<br />

4.2.7 Information und Betreuung der Presse- und Medienvertreter<br />

4.2.8 Betreuung der Ehrengäste<br />

4.3 Die 2. und 3. Vorsitzenden unterstützen den Landesverbandsvorsitzenden und übernehmen dessen<br />

Aufgaben, wenn dieser verhindert ist.<br />

4.4 Dem Obmann/Obfrau für THS des Landesverbandes obliegen:<br />

4.4.1 Einreichung des Fristschutzantrages<br />

4.4.2 Vorschlag der einzusetzenden THS –Bewerter<br />

4.4.3 Durchführung einer Vorbesprechung und Überwachung der gesamten Tätigkeit der<br />

amtierenden THS –Bewerter. Bei diesen Aufgaben hat er die Stellung eines Oberrichters<br />

4.4.4 Aufstellung einer Teilnehmerliste und Festlegung der Vorführfolge entsprechend der<br />

Meldungen aus den Mitgliedsvereinen sowie die Weiterleitung an den Ausrichter<br />

4.4.5 Prüfung und Veröffentlichung der Endergebnisse nach den Vorführungen<br />

4.4.6 Überwachung der Erstellung der Wettkampfunterlagen.<br />

4.5 Der/die OfÖ / <strong>LV</strong> übernimmt:<br />

4.5.1 Die Vorankündigung und Berichterstattung über die Veranstaltung in den Organen des dhv<br />

sowie der Lokal- und Landesmedien.<br />

4.6 Aufgaben der ausrichtenden Mitgliedsvereines<br />

4.6.1 Benennung des Schirmherrn oder eines Ehrenausschusses<br />

4.6.2 Enge Zusammenarbeit mit der Wettkampfleitung<br />

4.6.3 Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden wie:<br />

� Veterinärbehörde<br />

� Ordnungsamt<br />

� Kreis- und Landesbehörden<br />

4.6.4 Abschluß notwendiger Versicherungen wie: Haftpflicht- und Unfallversicherung.<br />

Die Versicherungsverträge sind mit den anderen Verträgen der<br />

Wettkampfleitung auf Verlangen vorzulegen<br />

4.6.5 Einholen der Tageskonzession für die Ausgabe von Getränken und Verzehr,<br />

gegebenenfalls auch bei GEMA und GEZ.<br />

4.6.6 Werbung in Verbindung mit der Vorbereitung der Veranstaltung, insbesondere<br />

durch Druck und Verteilung von Plakaten (u.a. an jeden Mitgliedsverein zu<br />

versenden). Das Plakat muß mindestens folgende Aussagen machen:<br />

� Veranstalter: <strong>DVG</strong> Landesverband <strong>Saarland</strong> e.V.


� Ausrichter (Name des entsprechenden Mitgliedsvereines)<br />

� Schirmherr (Name mit Titeln und Amtsbezeichnung)<br />

� Art der Veranstaltung (Landesmeisterschaften im Turnierhundsport)<br />

� Ort, Termin, Beginn der Veranstaltung<br />

4.6.7 Erstellung einer Ausschreibung und Versand an die Mitgliedsvereine und die<br />

Wettkampfleitung bis spätestens 8 Wochen vor Beginn der Meisterschaften. Sie<br />

muß mindestens beinhalten:<br />

� Das unter 4.6.6 Gesagte<br />

� Veterinärauflagen<br />

� Termine und Trainingsmöglichkeiten auf dem Veranstaltungsgelände<br />

� Eventuell Wegbeschreibung oder Skizze<br />

� Meldeschluß<br />

4.6.8 Versand der Starterliste an die betroffenen Vereine, wobei erneut auf<br />

Veterinärauflagen, Trainingsmöglichkeiten und vorgeschriebene Bekleidung<br />

hinzuweisen ist.<br />

4.6.9 Druck von Eintrittskarten, Werbematerial usw. nach freiem Ermessen des<br />

Ausrichters.<br />

4.6.10 Versand von Einladungen an die Mitglieder des erweiterten Vorstandes, sowie<br />

Mitgliedsvereine.<br />

4.6.11 Erstellung einer Festschrift, die mindestens beinhalten muß:<br />

� Angaben zu Punkt 4.6.6<br />

� Grußwort des Schirmherrn<br />

� Grußwort des <strong>DVG</strong> Landesverbandsvorsitzenden<br />

� Grußwort des OfT des Landesverband<br />

� Grußwort des Vorsitzenden des Ausrichters<br />

� Möglichst die Grußworte mit Foto versehen<br />

� Starterliste mit Blanko –Punkte und Bewertungsübersicht<br />

� Tageseinteilung<br />

� Auflistung der Verantwortlichen (Bewerter, Wettkampfleiter, Helfer usw.)<br />

4.6.12 Der Wettkampfleitung sind ausreichend Freiexemplare zu Verfügung zu stellen.<br />

4.6.13 Die Durchführung und Gestaltung eines Fest- oder Kameradschaftsabends bleibt<br />

dem Ausrichter freigestellt.<br />

4.6.14 Angemessene Umrahmung der Siegerehrung<br />

4.6.15 Absprache mit der Wettkampfleitung zur Besichtigung der Laufstrecken und des<br />

Wettkampfgeländes einschließlich der zugehörigen Räumlichkeiten.<br />

4.6.16 Auswahl der Sportanlagen für Vorführung und Vertragsabschluß mit dem<br />

Eigentümer bzw. Pächter. Die Benutzung eines Stadions (Fremdgelände) muß<br />

vertraglich abgesichert sein.<br />

4.6.17 Soweit die Platzverhältnisse es zulassen, ist Firmen die Gelegenheit zu geben,<br />

gegen Bezahlung einer angemessenen Standmiete ihre Erzeugnisse und Waren,<br />

soweit es sich um Hundeartikel handelt, den Besuchern anzubieten. Eine<br />

Wettbewerbsbeschränkung ist zu vermeiden.<br />

4.6.18 Bereitstellung technischer Geräte, wie Funksprechgeräte, Lautsprecheranlage,<br />

Ehrengabentisch, Dekorationen. Fahnenmasten, <strong>DVG</strong> – Landesfahnen und<br />

Stadtfahnen sowie Telefon.<br />

4.6.19 Stellung aller nach der T.O. geforderten Geräte<br />

4.6.20 Auflistung aller eingegangenen Ehrengaben und Spenden


4.6.21 Stellung einer Ehrenurkunde für jeden Teilnehmer mit dem Hinweis<br />

„Landesmeisterschaft“<br />

4.6.22 Stellung aller erforderlicher Mitarbeiter zur Durchführung der<br />

Landesmeisterschaft für: Kasse, Ordnungsdienst, ärztliche Betreuung,<br />

Unterstützung der Wettkampfleitung und die Betreuung der Teilnehmer und<br />

deren Hunde.<br />

5. Teilnehmer<br />

5.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Hundeführer, die einem zum Landesverband<br />

gehörenden Mitgliedsverein angehören und die erforderlich Qualifikation erreicht<br />

haben. Der Mitgliedsausweis des Teilnehmers hat dieser der Wettkampfleitung<br />

vorzuzeigen.<br />

5.2 Ein Impfpaß, aus dem hervorgeht, daß der Hund wirksam (vor mindestens 4 Wochen<br />

bis max. 12 Monate) gegen Tollwut schutzgeimpft wurde, ist zusammen mit dem<br />

Sportpaß spätestens vor Beginn des 1. Wettkampftages bei der Wettkampfleitung<br />

abzugeben. Weitere Impfungen können von der Wettkampfleitung gefordert<br />

werden, da in unseren Räumen häufig Hundeseuchen auftreten.<br />

5.3 Der Mitgliedsverein des Teilnehmers ist für die Entrichtung des Meldegeldes<br />

verantwortlich, welches in seiner Höhe vom ausrichtenden Verein, gemäß der<br />

Festsetzung des <strong>DVG</strong> liegt. Ein späteres Zurückziehen der Meldung, gleich aus<br />

welchen Gründen, entbindet nur dann von der Zahlung des Meldegeldes, wenn<br />

entsprechende Nachricht dem OfT/<strong>LV</strong> vorliegt.<br />

5.4 Die Teilnehmer tragen bei dem Wettkampf Brust- und Rückennummern, die mit der<br />

Nummer in der Programmschrift übereinstimmen. Diese Startnummern sind vom<br />

Teilnehmer bei der Wettkampfleitung abzuholen und nach der Siegerehrung<br />

unaufgefordert wieder dort abzugeben.<br />

5.5 Hundeführer, die zum im Zeitplan vorgegebenen Zeitpunkt nicht zur Vorführung<br />

ihres Hundes antraten oder nach zweimaligem Aufrufen nicht bereit sind, können<br />

vom Wettkampf ausgeschlossen werden. An der Siegerehrung haben alle Teilnehmer<br />

mit ihren Hunden teilzunehmen.<br />

6 FINANZEN UND KOSTENREGELUNG<br />

6.1 Alle Einnahmen, Spenden und Überschüsse verbleiben zur Verfügung des<br />

Ausrichters. Es fallen im Einzelnen an:<br />

� Startgelder<br />

� Verkaufserlöse der Festschrift bzw. Eintrittsgelder (diese sollten nicht überhöht<br />

sein und sich auf die gesamte Veranstaltung –2 Tage –beziehen)<br />

� Gewinne aus Getränken und Verzehr<br />

� Standmieten der Firmen<br />

6.2 Kostenübernahme durch den Ausrichter<br />

� Fahrt-, Tage-, und Übernachtungsgelder der amtierenden Bewerter (bei größeren<br />

Entfernungen kann die Übernahme der Übernachtungskosten günstiger als die<br />

Spesen für Heim- und erneute Anreise sein).<br />

� Mieten<br />

� Versicherungen<br />

� Kosten für Veterinär- und Sanitätsdienste<br />

� Kosten für vom Ausrichter veranlaßte Sondervorführungen und musikalische<br />

Umrahmung<br />

� Tageskonzession für Getränke und Verzehr<br />

� Gegebenenfalls Gebühren für GEMA und GEZ


� Kosten für Einladungen und Rundschreiben<br />

� Druckkosten für Festschriften und Plakate<br />

� Ehrenurkunden für die Teilnehmer<br />

� Alle weiteren, hier nicht aufgeführten Kosten gehen ebenfalls zu Lasten des<br />

Ausrichters<br />

7. SIEGEREHRUNG<br />

7.1 Die Siegerehrung hat entsprechend der Bedeutung der Veranstaltung in einem<br />

würdigen Rahmen zu erfolgen. Sie erfolgt für jede Disziplin grundsätzlich am Tag<br />

der Ausrichtung.<br />

7.2 Um den besonderen Charakter des Turnierhundsportes Rechnung zu tragen, sind<br />

gemäß T.O. Erstplazierten der jeweilig ausgetragenen Disziplinen, getrennt nach<br />

Geschlecht, als Landesmeister zu ehren.<br />

7.3 Darüber hinaus sind die Sieger der einzelnen Altersklassen der ausgetragenen<br />

Disziplinen als Landesmeister zu ehren. Bei der Ermittlung des jeweiligen<br />

Altersklassensiegers im Vierkampf wird der VK II dem VK I vorgezogen. Den Titel<br />

des „Landesmeisters“ kann im Vierkampf nur erlangt werden, wenn der jeweilige<br />

Sportler in den Gehorsamsübungen mindestens 42 Punkte erzielt hat. Ansonsten<br />

wird bei der Platzierung entsprechend der TO verfahren.<br />

8. EHRENPREISE<br />

8.1 Der ausrichtende Mitgliedsverein bemüht sich um die Stiftung von Ehrenpreisen<br />

beim Schirmherrn, Ehrenausschuß, Ministerien, Abgeordneten, Parteivertretern,<br />

Geschäftsleuten, Brauereien, Banken und Sparkassen.<br />

8.2 Der <strong>LV</strong> stellt ein Drittel des für Pokale eingezogenen Betrages für Ehrengaben zur<br />

Verfügung. Anstelle des Geldes kann der <strong>LV</strong> auch Pokale stiften, wenn dies günstiger<br />

ist. Der Verein ergänzt die fehlenden Ehrengaben. Die Ehrengaben, die an den<br />

Landesmeisterschaften ausgegeben werden, müssen als solche gekennzeichnet<br />

werden. Der Erwerb der Ehrengaben hat u.a. nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

zu erfolgen. Die Verwendung der Mittel des <strong>LV</strong> ist diesem zu belegen.<br />

8.3 Landesmeister kann nur der Teilnehmer werden, der mindestens 42 Punkte in der<br />

Unter<strong>ordnung</strong> erzielt hat.<br />

9. CSC –LANDESMEISTERSCHAFT<br />

9.1 Die Landesmeisterschaft im CSC sind analog zu dieser Ordnung durchzuführen<br />

9.2 Eine Qualifikation ist nicht vorgeschrieben<br />

9.3 Aus dem Pott des THS –Pokalgeldes werden für die CSC –Landesmeisterschaften<br />

150,- DM für Pokale zur Verfügung gestellt. Der <strong>LV</strong> kann gegebenenfalls auch Pokale<br />

zur Verfügung stellen wenn dies durch Großeinkauf günstiger ist.<br />

Die Bestimmungen dieser aus dem Jahr 1994 stammenden Ver<strong>ordnung</strong>, geändert am<br />

8.3.1998 und 02.04.1999 treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.<br />

zuletzt geändert durch JHV v. 05.02.06

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