ordnung - DVG LV Saarland
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Deutscher Verband der Gebrauchshundsportvereine E.V.<br />
Sportverband für das Polizei- und Schutzhundwesen<br />
Mitglied des Deutschen Hundesportverbandes (DHV), des VDH und der FCI<br />
L A N D E S V E R B A N D S A A R L A N D e.V.<br />
O R D N U N G<br />
FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER<br />
LANDESMEISTERSCHAFT IM TURNIERHUNDSPORT<br />
Der Landesverband <strong>Saarland</strong> e.V. des Deutschen Verbandes der Gebrauchshundsportvereine (<strong>DVG</strong>)<br />
gibt sich auf Antrag des erweiterten Vorstandes und Beschlusses der Jahreshauptversammlung 1993<br />
nachfolgende Ordnung, die den Organen und Gliederungen des Landesverbandes zugestellt wird.<br />
1. ZWECK, ZEITPUNKT UND VERGABE<br />
1.1 Die Landesmeisterschaft im Turnierhundsport ist ein Leistungswettbewerb der im<br />
Landesverband <strong>Saarland</strong> e. V. vereinigten Mitgliedsvereine. Die Richtlinien er jeweils<br />
gültigen T.O. sind zu beachten.<br />
1.2 Die Landesmeisterschaft findet generell am 1. Sonntag im Juli und dem<br />
vorangehenden Samstag statt. Falls an diesem Wochenende außerordentliche<br />
übergeordnete Veranstlatungen (z B. dhv-THSM) stattfinden, kann die OfT-<br />
Versammlung einen Ausweichtermin festlegen. Zu dieser Veranstaltung wird für den<br />
ganzen Landesverband eine Terminschutzsperre verhängt.<br />
1.3 Die Vergabe erfolgt durch die JHV des Landesverbandes an einen Mitgliedsverein.<br />
Mitgliedsvereine, die ein Jubiläum haben, werden bevorzugt behandelt.<br />
2. Disziplinen<br />
Die LM im THS wird in den Disziplinen Vierkampf (I und II) sowie<br />
Geländelauf/Geländelauf plus 2000 m und 5000 m durchgeführt. eine getrennte<br />
Auswertung von Vierkampf I und II bzw. Geländelauf und Geländelauf plus erfolgt<br />
nicht. es wird nur die Altersklasseneinteilung lt. TO vorgenommen.<br />
3. QUALIFIKATION<br />
3.1. Als qualifiziert für die Teilnahme an der Landesmeisterschaft im Vierkampf I gilt, wer<br />
nachfolgende Punktzahl in seiner Altersklasse auf dem Qualifikationsturnier des <strong>LV</strong> <strong>Saarland</strong> oder<br />
zweimal auf <strong>DVG</strong>-Turnieren erzielt hat. Es müssen mindestens 42 Punkte in der Unter<strong>ordnung</strong><br />
erreicht werden. Ort und Zeitpunkt des Qualifikationsturniers werden jeweils von der OfT-<br />
Versammlung festgelegt.<br />
Zu erreichende Punktzahl für die Qualifikation<br />
Altersklasse 10 11 15 19 30 41 51 61<br />
Männlich 210 225 230 240 240 235 230 210<br />
Weiblich 195 215 230 230 230 220 220 195<br />
3.2. Für die Teilnahme an der Landesmeisterschaft im Vierkampf II muss darüber hinaus die<br />
Startberechtigung in dieser Disziplin nachgewiesen werden.<br />
3.3 Für die Geländeläufer gilt als qualifiziert, wer die Qualifikationsvorgaben der <strong>DVG</strong>-THSM 2000<br />
einmalig auf dem Qualifikationsturnier oder auf 2 <strong>DVG</strong>-Turnieren erreicht hat.<br />
3.4. Der Zeitraum für die Qualifikation beginnt unmittelbar nach den Landesmeisterschaften des<br />
Vorjahres und endet mit dem Meldeschluss zur Landesmeisterschaft. Die <strong>DVG</strong>-BSP sowie die dhv-<br />
THSM werden dem Qualifikationsturnier des <strong>LV</strong> <strong>Saarland</strong> gleichgestellt.<br />
4. Voraussetzungen für die Vergabe<br />
4.1. Die zur Vorführung vorgesehene Anlage soll als Rasen- oder Hartplatz (letzterer jedoch fest<br />
gewalzt) von ca. 300 qm sein.<br />
4.2.Gegen Witterungseinflüsse geschützte Lokalitäten und Unterkünfte, sowie zumutbare<br />
Toilettenanlagen und ausreichende Parkmöglichkeiten müssen vorhanden sein. Für separate<br />
Unterbringung der Wettkampfleitung muß gesorgt sein.
4.3.Übungsmöglichkeiten auf dem Turnierplatz müssen mindestens 2 Wochen vorher (2 x pro<br />
Woche) gegeben sein. Der ausrichtende Verein muß diese Übungstage bekannt machen. An den<br />
Veranstaltungstagen ist das Trainieren auf dem Vorführplatz untersagt.<br />
4.4.Die Geländelaufstrecke hat der gültigen T.O. zu entsprechen.<br />
5. ORGANISATION UND AUFGABEN<br />
5.1.Die Turnierleitung liegt in den Händen des Landesverbandsvorsitzenden und des OfT/<strong>LV</strong>. Ihre<br />
Aufgaben sind<br />
� Technische Leitung der Landesmeisterschaften im THS, insbesondere<br />
� Prüfung und Genehmigung der zu verwendenden Geräte<br />
� Überwachung der Platzeinteilung<br />
� Begutachtung und Genehmigung der vom Ausrichter vorgesehenen Gelände - Laufstrecke<br />
� Ausgabe und Entgegennahme der Startnummern und der Landesverbandsfahne<br />
� Vorbereitung der Siegerehrung<br />
� Entgegennahme und Erledigung von Anregungen und Beschwerden der Teilnehmer<br />
4.2 Besondere Aufgaben des Landesverbandsvorsitzenden<br />
4.2.1 Gesamtleitung<br />
4.2.2 Koordinierung der einzelnen Sachgebiete<br />
4.2.3 Überwachung der Vorbereitung und Durchführung<br />
4.2.4 Erstellung eines Zeitplanes in Abstimmung mit dem ausrichtenden Vereines<br />
4.2.5 Begrüßungsansprachen beim Kameradschaft- und Festabend, sowie Ansprache bei der<br />
Siegerehrung<br />
4.2.6 Grußwort zur Festschrift<br />
4.2.7 Information und Betreuung der Presse- und Medienvertreter<br />
4.2.8 Betreuung der Ehrengäste<br />
4.3 Die 2. und 3. Vorsitzenden unterstützen den Landesverbandsvorsitzenden und übernehmen dessen<br />
Aufgaben, wenn dieser verhindert ist.<br />
4.4 Dem Obmann/Obfrau für THS des Landesverbandes obliegen:<br />
4.4.1 Einreichung des Fristschutzantrages<br />
4.4.2 Vorschlag der einzusetzenden THS –Bewerter<br />
4.4.3 Durchführung einer Vorbesprechung und Überwachung der gesamten Tätigkeit der<br />
amtierenden THS –Bewerter. Bei diesen Aufgaben hat er die Stellung eines Oberrichters<br />
4.4.4 Aufstellung einer Teilnehmerliste und Festlegung der Vorführfolge entsprechend der<br />
Meldungen aus den Mitgliedsvereinen sowie die Weiterleitung an den Ausrichter<br />
4.4.5 Prüfung und Veröffentlichung der Endergebnisse nach den Vorführungen<br />
4.4.6 Überwachung der Erstellung der Wettkampfunterlagen.<br />
4.5 Der/die OfÖ / <strong>LV</strong> übernimmt:<br />
4.5.1 Die Vorankündigung und Berichterstattung über die Veranstaltung in den Organen des dhv<br />
sowie der Lokal- und Landesmedien.<br />
4.6 Aufgaben der ausrichtenden Mitgliedsvereines<br />
4.6.1 Benennung des Schirmherrn oder eines Ehrenausschusses<br />
4.6.2 Enge Zusammenarbeit mit der Wettkampfleitung<br />
4.6.3 Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden wie:<br />
� Veterinärbehörde<br />
� Ordnungsamt<br />
� Kreis- und Landesbehörden<br />
4.6.4 Abschluß notwendiger Versicherungen wie: Haftpflicht- und Unfallversicherung.<br />
Die Versicherungsverträge sind mit den anderen Verträgen der<br />
Wettkampfleitung auf Verlangen vorzulegen<br />
4.6.5 Einholen der Tageskonzession für die Ausgabe von Getränken und Verzehr,<br />
gegebenenfalls auch bei GEMA und GEZ.<br />
4.6.6 Werbung in Verbindung mit der Vorbereitung der Veranstaltung, insbesondere<br />
durch Druck und Verteilung von Plakaten (u.a. an jeden Mitgliedsverein zu<br />
versenden). Das Plakat muß mindestens folgende Aussagen machen:<br />
� Veranstalter: <strong>DVG</strong> Landesverband <strong>Saarland</strong> e.V.
� Ausrichter (Name des entsprechenden Mitgliedsvereines)<br />
� Schirmherr (Name mit Titeln und Amtsbezeichnung)<br />
� Art der Veranstaltung (Landesmeisterschaften im Turnierhundsport)<br />
� Ort, Termin, Beginn der Veranstaltung<br />
4.6.7 Erstellung einer Ausschreibung und Versand an die Mitgliedsvereine und die<br />
Wettkampfleitung bis spätestens 8 Wochen vor Beginn der Meisterschaften. Sie<br />
muß mindestens beinhalten:<br />
� Das unter 4.6.6 Gesagte<br />
� Veterinärauflagen<br />
� Termine und Trainingsmöglichkeiten auf dem Veranstaltungsgelände<br />
� Eventuell Wegbeschreibung oder Skizze<br />
� Meldeschluß<br />
4.6.8 Versand der Starterliste an die betroffenen Vereine, wobei erneut auf<br />
Veterinärauflagen, Trainingsmöglichkeiten und vorgeschriebene Bekleidung<br />
hinzuweisen ist.<br />
4.6.9 Druck von Eintrittskarten, Werbematerial usw. nach freiem Ermessen des<br />
Ausrichters.<br />
4.6.10 Versand von Einladungen an die Mitglieder des erweiterten Vorstandes, sowie<br />
Mitgliedsvereine.<br />
4.6.11 Erstellung einer Festschrift, die mindestens beinhalten muß:<br />
� Angaben zu Punkt 4.6.6<br />
� Grußwort des Schirmherrn<br />
� Grußwort des <strong>DVG</strong> Landesverbandsvorsitzenden<br />
� Grußwort des OfT des Landesverband<br />
� Grußwort des Vorsitzenden des Ausrichters<br />
� Möglichst die Grußworte mit Foto versehen<br />
� Starterliste mit Blanko –Punkte und Bewertungsübersicht<br />
� Tageseinteilung<br />
� Auflistung der Verantwortlichen (Bewerter, Wettkampfleiter, Helfer usw.)<br />
4.6.12 Der Wettkampfleitung sind ausreichend Freiexemplare zu Verfügung zu stellen.<br />
4.6.13 Die Durchführung und Gestaltung eines Fest- oder Kameradschaftsabends bleibt<br />
dem Ausrichter freigestellt.<br />
4.6.14 Angemessene Umrahmung der Siegerehrung<br />
4.6.15 Absprache mit der Wettkampfleitung zur Besichtigung der Laufstrecken und des<br />
Wettkampfgeländes einschließlich der zugehörigen Räumlichkeiten.<br />
4.6.16 Auswahl der Sportanlagen für Vorführung und Vertragsabschluß mit dem<br />
Eigentümer bzw. Pächter. Die Benutzung eines Stadions (Fremdgelände) muß<br />
vertraglich abgesichert sein.<br />
4.6.17 Soweit die Platzverhältnisse es zulassen, ist Firmen die Gelegenheit zu geben,<br />
gegen Bezahlung einer angemessenen Standmiete ihre Erzeugnisse und Waren,<br />
soweit es sich um Hundeartikel handelt, den Besuchern anzubieten. Eine<br />
Wettbewerbsbeschränkung ist zu vermeiden.<br />
4.6.18 Bereitstellung technischer Geräte, wie Funksprechgeräte, Lautsprecheranlage,<br />
Ehrengabentisch, Dekorationen. Fahnenmasten, <strong>DVG</strong> – Landesfahnen und<br />
Stadtfahnen sowie Telefon.<br />
4.6.19 Stellung aller nach der T.O. geforderten Geräte<br />
4.6.20 Auflistung aller eingegangenen Ehrengaben und Spenden
4.6.21 Stellung einer Ehrenurkunde für jeden Teilnehmer mit dem Hinweis<br />
„Landesmeisterschaft“<br />
4.6.22 Stellung aller erforderlicher Mitarbeiter zur Durchführung der<br />
Landesmeisterschaft für: Kasse, Ordnungsdienst, ärztliche Betreuung,<br />
Unterstützung der Wettkampfleitung und die Betreuung der Teilnehmer und<br />
deren Hunde.<br />
5. Teilnehmer<br />
5.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Hundeführer, die einem zum Landesverband<br />
gehörenden Mitgliedsverein angehören und die erforderlich Qualifikation erreicht<br />
haben. Der Mitgliedsausweis des Teilnehmers hat dieser der Wettkampfleitung<br />
vorzuzeigen.<br />
5.2 Ein Impfpaß, aus dem hervorgeht, daß der Hund wirksam (vor mindestens 4 Wochen<br />
bis max. 12 Monate) gegen Tollwut schutzgeimpft wurde, ist zusammen mit dem<br />
Sportpaß spätestens vor Beginn des 1. Wettkampftages bei der Wettkampfleitung<br />
abzugeben. Weitere Impfungen können von der Wettkampfleitung gefordert<br />
werden, da in unseren Räumen häufig Hundeseuchen auftreten.<br />
5.3 Der Mitgliedsverein des Teilnehmers ist für die Entrichtung des Meldegeldes<br />
verantwortlich, welches in seiner Höhe vom ausrichtenden Verein, gemäß der<br />
Festsetzung des <strong>DVG</strong> liegt. Ein späteres Zurückziehen der Meldung, gleich aus<br />
welchen Gründen, entbindet nur dann von der Zahlung des Meldegeldes, wenn<br />
entsprechende Nachricht dem OfT/<strong>LV</strong> vorliegt.<br />
5.4 Die Teilnehmer tragen bei dem Wettkampf Brust- und Rückennummern, die mit der<br />
Nummer in der Programmschrift übereinstimmen. Diese Startnummern sind vom<br />
Teilnehmer bei der Wettkampfleitung abzuholen und nach der Siegerehrung<br />
unaufgefordert wieder dort abzugeben.<br />
5.5 Hundeführer, die zum im Zeitplan vorgegebenen Zeitpunkt nicht zur Vorführung<br />
ihres Hundes antraten oder nach zweimaligem Aufrufen nicht bereit sind, können<br />
vom Wettkampf ausgeschlossen werden. An der Siegerehrung haben alle Teilnehmer<br />
mit ihren Hunden teilzunehmen.<br />
6 FINANZEN UND KOSTENREGELUNG<br />
6.1 Alle Einnahmen, Spenden und Überschüsse verbleiben zur Verfügung des<br />
Ausrichters. Es fallen im Einzelnen an:<br />
� Startgelder<br />
� Verkaufserlöse der Festschrift bzw. Eintrittsgelder (diese sollten nicht überhöht<br />
sein und sich auf die gesamte Veranstaltung –2 Tage –beziehen)<br />
� Gewinne aus Getränken und Verzehr<br />
� Standmieten der Firmen<br />
6.2 Kostenübernahme durch den Ausrichter<br />
� Fahrt-, Tage-, und Übernachtungsgelder der amtierenden Bewerter (bei größeren<br />
Entfernungen kann die Übernahme der Übernachtungskosten günstiger als die<br />
Spesen für Heim- und erneute Anreise sein).<br />
� Mieten<br />
� Versicherungen<br />
� Kosten für Veterinär- und Sanitätsdienste<br />
� Kosten für vom Ausrichter veranlaßte Sondervorführungen und musikalische<br />
Umrahmung<br />
� Tageskonzession für Getränke und Verzehr<br />
� Gegebenenfalls Gebühren für GEMA und GEZ
� Kosten für Einladungen und Rundschreiben<br />
� Druckkosten für Festschriften und Plakate<br />
� Ehrenurkunden für die Teilnehmer<br />
� Alle weiteren, hier nicht aufgeführten Kosten gehen ebenfalls zu Lasten des<br />
Ausrichters<br />
7. SIEGEREHRUNG<br />
7.1 Die Siegerehrung hat entsprechend der Bedeutung der Veranstaltung in einem<br />
würdigen Rahmen zu erfolgen. Sie erfolgt für jede Disziplin grundsätzlich am Tag<br />
der Ausrichtung.<br />
7.2 Um den besonderen Charakter des Turnierhundsportes Rechnung zu tragen, sind<br />
gemäß T.O. Erstplazierten der jeweilig ausgetragenen Disziplinen, getrennt nach<br />
Geschlecht, als Landesmeister zu ehren.<br />
7.3 Darüber hinaus sind die Sieger der einzelnen Altersklassen der ausgetragenen<br />
Disziplinen als Landesmeister zu ehren. Bei der Ermittlung des jeweiligen<br />
Altersklassensiegers im Vierkampf wird der VK II dem VK I vorgezogen. Den Titel<br />
des „Landesmeisters“ kann im Vierkampf nur erlangt werden, wenn der jeweilige<br />
Sportler in den Gehorsamsübungen mindestens 42 Punkte erzielt hat. Ansonsten<br />
wird bei der Platzierung entsprechend der TO verfahren.<br />
8. EHRENPREISE<br />
8.1 Der ausrichtende Mitgliedsverein bemüht sich um die Stiftung von Ehrenpreisen<br />
beim Schirmherrn, Ehrenausschuß, Ministerien, Abgeordneten, Parteivertretern,<br />
Geschäftsleuten, Brauereien, Banken und Sparkassen.<br />
8.2 Der <strong>LV</strong> stellt ein Drittel des für Pokale eingezogenen Betrages für Ehrengaben zur<br />
Verfügung. Anstelle des Geldes kann der <strong>LV</strong> auch Pokale stiften, wenn dies günstiger<br />
ist. Der Verein ergänzt die fehlenden Ehrengaben. Die Ehrengaben, die an den<br />
Landesmeisterschaften ausgegeben werden, müssen als solche gekennzeichnet<br />
werden. Der Erwerb der Ehrengaben hat u.a. nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />
zu erfolgen. Die Verwendung der Mittel des <strong>LV</strong> ist diesem zu belegen.<br />
8.3 Landesmeister kann nur der Teilnehmer werden, der mindestens 42 Punkte in der<br />
Unter<strong>ordnung</strong> erzielt hat.<br />
9. CSC –LANDESMEISTERSCHAFT<br />
9.1 Die Landesmeisterschaft im CSC sind analog zu dieser Ordnung durchzuführen<br />
9.2 Eine Qualifikation ist nicht vorgeschrieben<br />
9.3 Aus dem Pott des THS –Pokalgeldes werden für die CSC –Landesmeisterschaften<br />
150,- DM für Pokale zur Verfügung gestellt. Der <strong>LV</strong> kann gegebenenfalls auch Pokale<br />
zur Verfügung stellen wenn dies durch Großeinkauf günstiger ist.<br />
Die Bestimmungen dieser aus dem Jahr 1994 stammenden Ver<strong>ordnung</strong>, geändert am<br />
8.3.1998 und 02.04.1999 treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.<br />
zuletzt geändert durch JHV v. 05.02.06