Die Arbeit in der Grundschule Niedersachsen - Schule Borchersweg
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Eltern und <strong>Schule</strong><br />
Das Schulklima wird nicht durch Erlasse und<br />
Gesetze geprägt, son<strong>der</strong>n durch die <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Schule</strong> und im Umfeld <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> handelnden<br />
Personen.<br />
Elternmitarbeit<br />
Nach dem Nie<strong>der</strong>sächsischen Schulgesetz haben die<br />
Erziehungsberechtigten <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> e<strong>in</strong>e Reihe von<br />
Mitwirkungsrechten. Zu Beg<strong>in</strong>n des Schuljahres f<strong>in</strong>den<br />
Elternversammlungen statt, <strong>in</strong> denen die Vorsitzenden<br />
<strong>der</strong> Klassenelternschaft gewählt werden. <strong>Die</strong> Elternvertretungen<br />
<strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Klassen bilden den <strong>Schule</strong>lternrat,<br />
aus dessen Mitte <strong>der</strong> Vorstand und die o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Schule</strong>lternratsvorsitzende gewählt werden.<br />
<strong>Die</strong> Klassen- und <strong>Schule</strong>lternräte s<strong>in</strong>d das B<strong>in</strong>deglied<br />
zwischen Eltern und Lehrkräften und stehen als<br />
Ansprechpartner zur Verfügung. Alle Erziehungsberechtigten<br />
können hierfür kandidieren. Auch e<strong>in</strong>e Mitwirkung<br />
im kommunalen Elternrat o<strong>der</strong> im Landeselternrat<br />
ist möglich.<br />
Probleme/Zusammenwirken mit <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />
<strong>Die</strong> Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Eltern s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Artikel 6 des<br />
Grundgesetzes formuliert:<br />
„Pflege und Erziehung <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> s<strong>in</strong>d das natürliche<br />
Recht <strong>der</strong> Eltern und die zuvör<strong>der</strong>st obliegende Pflicht“.<br />
Das Nie<strong>der</strong>sächsische Schulgesetz betont die Bedeutung<br />
<strong>der</strong> engen Zusammenarbeit von <strong>Schule</strong> und Elternhaus<br />
bei <strong>der</strong> Wahrnehmung <strong>der</strong> erzieherischen Aufgaben.<br />
E<strong>in</strong> regelmäßiger Austausch und e<strong>in</strong>e vertrauensvolle<br />
Zusammenarbeit zwischen <strong>Schule</strong> und Elternhaus<br />
erleichtern es, die Wechselwirkung von schulischen und<br />
außerschulischen Erziehungs- und Lerne<strong>in</strong>flüssen mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong><br />
abzustimmen.<br />
Missverständnisse und Ärger lassen sich vielfach vermeiden<br />
und die pädagogische <strong>Arbeit</strong> bei<strong>der</strong> Seiten lässt sich<br />
erleichtern, wenn Informationen, E<strong>in</strong>schätzungen und<br />
Ansichten ausgetauscht werden. Der persönliche Kontakt<br />
kann nicht nur dem Austausch über die Lernentwicklung<br />
dienen, auch Informationen zu beson<strong>der</strong>en<br />
Belastungen und Situationen Ihres K<strong>in</strong>des (z. B. Allergien,<br />
Diabetes o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Krankheiten, aber auch<br />
familiäre Probleme, die Ihr K<strong>in</strong>d gerade belasten) werden<br />
vertraulich behandelt und helfen <strong>der</strong> Lehrkraft.<br />
Der beste Weg zur Klärung o<strong>der</strong> zur Lösung <strong>in</strong>dividueller<br />
Probleme, aber auch bei Fragen und Beschwerden,<br />
führt immer zuerst zur Lehrer<strong>in</strong> o<strong>der</strong> zum Lehrer. <strong>Die</strong>s<br />
sollte auch dann <strong>der</strong> Fall se<strong>in</strong>, wenn die Lehrkraft für<br />
das Problem verantwortlich zu se<strong>in</strong> sche<strong>in</strong>t. <strong>Die</strong> Schulleitung<br />
steht als Ansprechpartner ebenfalls zur Verfügung.<br />
Lässt sich e<strong>in</strong> Problem im Gespräch mit <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> nicht<br />
lösen, können Sie sich auch an die Schulaufsichtsbehörde<br />
wenden. <strong>Die</strong> regional für Sie zuständige Schulaufsichtsbehörde<br />
können Sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> erfragen.<br />
Zur Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten<br />
bietet die <strong>Schule</strong> im Rahmen ihrer Möglichkeiten e<strong>in</strong>e<br />
offene Tür:<br />
Neben Sprechstunden und Elternsprechtagen gehören<br />
auch Hausbesuche, Elternabende, Eltern<strong>in</strong>formationsbriefe<br />
o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Besuch <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten im<br />
Unterricht und Teilnahme und Mitarbeit an beson<strong>der</strong>en<br />
Veranstaltungen <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> zum Angebot.<br />
Eltern können die Lehrkräfte auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Unterrichtsphasen<br />
unterstützen o<strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften<br />
betreuen und natürlich auch bei <strong>der</strong> Vorbereitung und<br />
Durchführung von Festen, Feiern und Geme<strong>in</strong>schaftsvorhaben<br />
mit Rat und Tat mitwirken.<br />
Wenn Sie mehr wissen möchten:<br />
� Für die Zusammenarbeit von <strong>Schule</strong> und Erziehungsberechtigten<br />
gelten die Bestimmungen <strong>der</strong> §§ 88 bis 100 des Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />
Schulgesetzes.<br />
� Internet: www.<strong>Schule</strong>.Nie<strong>der</strong>sachsen.de ><strong>Grundschule</strong>