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Was ist die „Stiftung Hans Bucher, Radelfingen“? - Gemeinde ...

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Radelfinger - Nr. 41 / November 2012 Seite 2 / 36<br />

<strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

Montag, 3. Dezember 2012, 20.00 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>haus Detligen<br />

Traktanden<br />

1. Voranschlag 2013<br />

� Information Finanzplanung 2012 - 2017<br />

� Information Investitionsrechnung 2013<br />

� Genehmigung Voranschlag 2013<br />

� Steueranlage mit 1,69 Einheiten<br />

� Liegenschaftsteueransatz von 1,3‰<br />

2. Mitteilungen und Verschiedenes<br />

Liebe <strong>Gemeinde</strong>bürgerinnen und <strong>Gemeinde</strong>bürger<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat und <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung laden Sie freundlich<br />

ein zur<br />

<strong>Gemeinde</strong>versammlung vom Montag, 3. Dezember 2012 um<br />

20.00 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>haus Detligen<br />

In Anwendung von Art. 37 der <strong>Gemeinde</strong>verordnung vom 16.12.1998 liegen <strong>die</strong> Unterlagen<br />

30 Tage vor der <strong>Gemeinde</strong>versammlung auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Radelfingen in Detligen<br />

öffentlich auf.<br />

Der Voranschlag 2013 kann von der Homepage www.radelfingen.ch herunter geladen oder auf der<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung gratis bezogen werden.<br />

Das Traktandum wird im Radelfinger-Nr. 41 vom 9.11.2012 vorgestellt und beschrieben.<br />

Beschwerden gegen den Inhalt der aufgelegten Akten und Missachtung der Verfahrensvorschriften<br />

sowie Beschlüsse der <strong>Gemeinde</strong>versammlung sind bis spätestens 30 Tage nach der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

schriftlich und begründet an den Regierungsstatthalter Seeland, Amthaus, 3270<br />

Aarberg, zu richten (Gesetz über <strong>die</strong> Verwaltungsrechtspflege vom 23.5.1989, Art. 60 ff.).<br />

Wer pflichtwidrig nicht anlässlich der Versammlung rügt, kann einen gefassten Beschluss nachträglich<br />

nicht mehr anfechten (<strong>Gemeinde</strong>gesetz vom 16.3.1998, Art. 49a Abs. 3).<br />

Zu <strong>die</strong>ser Versammlung sind freundlich eingeladen:<br />

Alle seit drei Monaten in der <strong>Gemeinde</strong> Radelfingen wohnhaften Schweizerbürgerinnen<br />

und -bürger, <strong>die</strong> das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat

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