Was ist die „Stiftung Hans Bucher, Radelfingen“? - Gemeinde ...
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Radelfinger - Nr. 41 / November 2012 Seite 2 / 36<br />
<strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
Montag, 3. Dezember 2012, 20.00 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>haus Detligen<br />
Traktanden<br />
1. Voranschlag 2013<br />
� Information Finanzplanung 2012 - 2017<br />
� Information Investitionsrechnung 2013<br />
� Genehmigung Voranschlag 2013<br />
� Steueranlage mit 1,69 Einheiten<br />
� Liegenschaftsteueransatz von 1,3‰<br />
2. Mitteilungen und Verschiedenes<br />
Liebe <strong>Gemeinde</strong>bürgerinnen und <strong>Gemeinde</strong>bürger<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat und <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung laden Sie freundlich<br />
ein zur<br />
<strong>Gemeinde</strong>versammlung vom Montag, 3. Dezember 2012 um<br />
20.00 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>haus Detligen<br />
In Anwendung von Art. 37 der <strong>Gemeinde</strong>verordnung vom 16.12.1998 liegen <strong>die</strong> Unterlagen<br />
30 Tage vor der <strong>Gemeinde</strong>versammlung auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Radelfingen in Detligen<br />
öffentlich auf.<br />
Der Voranschlag 2013 kann von der Homepage www.radelfingen.ch herunter geladen oder auf der<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung gratis bezogen werden.<br />
Das Traktandum wird im Radelfinger-Nr. 41 vom 9.11.2012 vorgestellt und beschrieben.<br />
Beschwerden gegen den Inhalt der aufgelegten Akten und Missachtung der Verfahrensvorschriften<br />
sowie Beschlüsse der <strong>Gemeinde</strong>versammlung sind bis spätestens 30 Tage nach der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
schriftlich und begründet an den Regierungsstatthalter Seeland, Amthaus, 3270<br />
Aarberg, zu richten (Gesetz über <strong>die</strong> Verwaltungsrechtspflege vom 23.5.1989, Art. 60 ff.).<br />
Wer pflichtwidrig nicht anlässlich der Versammlung rügt, kann einen gefassten Beschluss nachträglich<br />
nicht mehr anfechten (<strong>Gemeinde</strong>gesetz vom 16.3.1998, Art. 49a Abs. 3).<br />
Zu <strong>die</strong>ser Versammlung sind freundlich eingeladen:<br />
Alle seit drei Monaten in der <strong>Gemeinde</strong> Radelfingen wohnhaften Schweizerbürgerinnen<br />
und -bürger, <strong>die</strong> das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat