Planungsunterlage Ecostream-Gussheizkessel Logano ... - Buderus
Planungsunterlage Ecostream-Gussheizkessel Logano ... - Buderus
Planungsunterlage Ecostream-Gussheizkessel Logano ... - Buderus
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
8<br />
Montage<br />
8.2 Ausführung von Aufstellräumen<br />
8.2.1 Verbrennungsluftversorgung<br />
Die Ausführung von Aufstellräumen und die Aufstellung<br />
von Gasgeräten erfolgt nach den jeweiligen Landesbauordnungen<br />
und Feuerungsverordnungen der<br />
einzelnen Bundesländer.<br />
Für raumluftabhängige Feuerstätten mit einer Gesamtnennwärmeleistung<br />
über 50 kW gilt die Verbrennungsluftversorgung<br />
als gewährleistet, wenn eine ins<br />
Freie führende Öffnung mit einem lichten Querschnitt<br />
von mindestens 150 cm 2 (zuzüglich 2 cm 2 für jedes<br />
über 50 kW Nennwärmeleistung hinausgehende Kilowatt)<br />
vorhanden ist. Der erforderliche Querschnitt darf<br />
auf maximal zwei Leitungen aufgeteilt werden und<br />
muss strömungstechnisch äquivalent bemessen sein.<br />
8.2.2 Aufstellen von Feuerstätten<br />
Gasfeuerstätten mit einer Gesamtnennwärmeleistung<br />
über 50 kW dürfen nur in Räumen aufgestellt werden,<br />
– die nicht anderweitig genutzt werden,<br />
– die gegenüber anderen Räumen keine Öffnung, ausgenommen<br />
Öffnungen für Türen, haben,<br />
– deren Türen dicht und selbstschließend sind,<br />
– die gelüftet werden können.<br />
Brenner und Brennstofffördereinrichtungen der<br />
Feuerstätten müssen durch einen außerhalb des<br />
Aufstellraumes angeordneten Schalter (Notschalter)<br />
jederzeit abschaltbar sein. Neben dem Notschalter<br />
muss ein Schild mit der Aufschrift „NOTSCHALTER–<br />
FEUERUNG“ vorhanden sein.<br />
Abweichend von diesen Maßgaben dürfen Feuerstätten<br />
auch in anderen Räumen aufgestellt werden, wenn<br />
– die Nutzung dieser Räume dies erfordert und die<br />
Feuerstätten sicher betrieben werden können,<br />
– die Räume in freistehenden Gebäuden liegen, die<br />
nur dem Betrieb der Feuerstätten sowie der Brennstofflagerung<br />
dienen.<br />
54<br />
<strong>Planungsunterlage</strong> <strong>Ecostream</strong>-<strong>Gussheizkessel</strong> <strong>Logano</strong> GE315, GE515 und GE615 – 03/2006<br />
Grundsätzliche Anforderungen<br />
– Verbrennungsluft-Öffnungen und -Leitungen<br />
dürfen nicht verschlossen oder zugestellt werden,<br />
sofern nicht mittels entsprechender Sicherheitseinrichtungen<br />
gewährleistet ist, dass die Feuerstätte nur<br />
bei freiem Strömungsquerschnitt betrieben werden<br />
kann.<br />
– Der erforderliche Querschnitt darf nicht durch einen<br />
Verschluss oder durch Gitter verengt werden.<br />
– Eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung<br />
kann auch auf andere Weise nachgewiesen werden.<br />
– Für Flüssiggasfeuerstätten sind besondere Anforderungen<br />
zu beachten.<br />
Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen nicht aufgestellt<br />
werden<br />
– in Treppenräumen, außer in Wohngebäuden mit<br />
maximal zwei Wohnungen,<br />
– in allgemein zugänglichen Fluren, die als Rettungswege<br />
dienen,<br />
– in Garagen.<br />
Räume mit luftabsaugenden Anlagen<br />
Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen in Räumen<br />
mit luftabsaugenden Anlagen nur dann aufgestellt<br />
werden, wenn<br />
– ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätten und der<br />
luftabsaugenden Anlagen durch Sicherheitseinrichtungen<br />
verhindert wird,<br />
– die Abgasführung durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen<br />
überwacht wird,<br />
– die Abgase über die luftabsaugenden Anlagen abgeführt<br />
werden oder sichergestellt ist, dass durch diese<br />
Anlagen kein gefährlicher Unterdruck entstehen<br />
kann.<br />
Gasabsperrvorrichtung<br />
Gasfeuerstätten in Räumen oder die Brennstoffleitung<br />
unmittelbar vor diesen Gasfeuerstätten müssen mit<br />
einer thermisch auslösenden Gasabsperrvorrichtung<br />
ausgerüstet sein.