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Gesundheitsschutz - Sicherheitstechnische Dienste und ...

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Technische Universität Berlin<br />

Arbeitsschutz - <strong>Ges<strong>und</strong>heitsschutz</strong><br />

- Umweltschutz Der Präsident<br />

Merkblatt Nr. 1.1 Stand: September 2003 –<br />

Änderung vom September 2008<br />

Unfallmeldung - bei Arbeits- <strong>und</strong> Wegeunfällen<br />

<strong>Sicherheitstechnische</strong><br />

<strong>Dienste</strong> <strong>und</strong><br />

Umweltschutz<br />

� 314- 28888<br />

Betriebsärztlicher<br />

Dienst –BÄD-<br />

� 314- 250 80<br />

Verhalten bei Arbeits- <strong>und</strong> Wegeunfällen:<br />

Verletzte, für die eine ärztliche Behandlung erforderlich ist oder sein könnte, sind unverzüglich<br />

einem Durchgangsarzt (als sog. „D-Arzt“ – zugelassener Chirurg/Unfallchirurg),<br />

entweder im Krankenhaus (Erste-Hilfe) oder in einer Praxis (z. B. F. Gutsche,<br />

Carmerstr. 7, 10623 Berlin, Tel.: 030 313 50 23, Mo-Fr. 8-18 Uhr, Sa. 8-12 Uhr) oder<br />

dem Betriebsärztlichen Dienst (BÄD) der TUB, Hauptgebäude, Raum H 7128, App. 25080<br />

vorzustellen.<br />

Bei Augen-, Hals-, Nasen-, Ohrenverletzung ist ein entsprechender Facharzt aufzusuchen.<br />

Ferner ist der/die Leiter/in bzw. der/die Vorgesetzte über den Unfall unverzüglich zu informieren.<br />

Schwere Unfälle: Gliedmaßenverlust, Unfälle mit Todesfolge sind sofort telefonisch oder<br />

per Fax an folgende Stellen zu melden:<br />

1. <strong>Sicherheitstechnische</strong> <strong>Dienste</strong> <strong>und</strong> Umweltschutz (SDU) Telefon: 314-28888,<br />

Fax: 314-21145<br />

2. Betriebsärztlicher Dienst (BÄD) Telefon: 314-25080, Fax: 314-73627<br />

3. Landesamt für Arbeitsschutz, <strong>Ges<strong>und</strong>heitsschutz</strong> <strong>und</strong> technische Sicherheit<br />

(LAGetSi), Telefon: 90254 5000, Fax: 90254 5301<br />

4. Unfallkasse Berlin (UKB) Telefon: 76241-0, 76 24-0, Fax: 76241-109<br />

5. Personalrat der TUB (PersRat) Telefon: 314-22901, Fax: 314-23269<br />

Bis zum Eintreffen der Mitarbeiter/in der oben genannten Stellen dürfen keine Veränderungen<br />

an der Unfallstelle vorgenommen werden. Die Verletztenversorgung hat jedoch<br />

Vorrang.<br />

Beratung kann bei SDU eingeholt werden,<br />

SDU-Service-Telefon: 314-28888 oder sdu@tu-berlin.de<br />

1


Warum ist eine Unfallmeldung notwendig?<br />

Für Beschäftigte <strong>und</strong> Studierende besteht bei Arbeits- <strong>und</strong> Wegeunfällen ein gesetzlicher<br />

Unfallversicherungsschutz. Der Versicherungsschutz kann jedoch nur wirksam werden,<br />

wenn die Unfälle unverzüglich gemeldet werden.<br />

Unfallmeldungen (= Ausfüllen einer Unfallanzeige) dienen dazu, dem Unfallversicherungsträger<br />

mitzuteilen, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist.<br />

Die Vorgesetzten müssen den Unfall gemeinsam mit den SB-DUB analysieren <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

zur Vermeidung umsetzen.<br />

Die Unfallmeldungen sind den Sicherheitsfachkräften (SDU) darüber hinaus ein unentbehrliches<br />

Hilfsmittel in Sachen Unfallverhütung, enthalten sie doch wichtige Hinweise für<br />

Maßnahmen, die zu ergreifen sind, um ähnlich gelagerte Unfälle in Zukunft zu vermeiden.<br />

Voraussetzung ist allerdings, dass die Beschreibung des Unfallgeschehens zutreffend,<br />

vollständig <strong>und</strong> aussagekräftig ist. Nur dann kann die Unfallursache richtig beurteilt <strong>und</strong> es<br />

können entsprechende Maßnahmen getroffen werden.<br />

Die Unfallkasse behält sich die Überprüfung der Sachverhalte vor.<br />

Im Gegensatz zu der Erläuterung auf älteren Formularsätzen (3-Tage-Regel) ist eine Unfallanzeige<br />

immer dann auszufüllen, wenn infolge der Unfallverletzung Kosten entstanden<br />

sind oder die Entstehung nicht ausgeschlossen werden kann. Alle sonstigen Hilfeleistungen<br />

(sog. Bagatellunfälle) sind im Verbandbuch, das in den Erste-Hilfe-Schränken vorhanden<br />

sein sollte, zu dokumentieren. Das Verbandbuch ist 5 Jahre aufzubewahren, die<br />

Dokumentation sichert in der Regel den Versicherungsschutz bei möglichen Spätfolgen<br />

eines Unfalls oder Verletzungen, die zunächst als „Bagatellunfall“ erscheinen können.<br />

Unfallanzeige für Beschäftigte der TUB:<br />

Arbeits- <strong>und</strong> Wegeunfälle sind unverzüglich über eine Unfallanzeige mit dem dafür vorgesehenen<br />

Vordruck zu melden. Die Unfallanzeige muss von dem/der Leiter/in bzw. der/die<br />

entsprechenden Vorgesetzte unterschrieben sein. Dieser Personenkreis muss auch seinem/seiner<br />

zuständigen Sicherheitsbeauftragten(SB-DUB) über jeden Unfall in seinem<br />

Bereich unterrichten - möglichst gegenzeichnen lassen.<br />

Die Unfallanzeige ist dann umgehend an die zuständige Personalstelle des/der Mitarbeiter/in<br />

zu senden.<br />

Die Personalstelle schickt die Anzeige weiter an SDU. Nach der Prüfung der Anzeige erhalten<br />

der Betriebsärztliche Dienst <strong>und</strong> der Personalrat eine Kopie der Unfallmeldung.<br />

Formulare:<br />

sind über Abteilung II - Personalstelle - zu beziehen.<br />

• gelbe Formularsätze für Angestellte, Lohnempfänger <strong>und</strong> Auszubildende<br />

oder über: http://www.unfallkasse-berlin.de/content/artikel/130.html.<br />

2


Unfallanzeige für Beamte der TUB:<br />

Beamte der Technischen Universität Berlin sind über ihre Dienststelle nach dem Beamtenversorgungsgesetz<br />

Berlin bzw. dem Landesbeamtengesetz Berlin gegen Wege- <strong>und</strong><br />

Arbeitsunfälle versichert.<br />

Unfälle sind ebenfalls unverzüglich über eine Unfallanzeige dem zuständigen Personalteam<br />

zu melden.<br />

Die Beamtin oder der Beamte kann auch selbst die Unfallanzeige erstellen.<br />

Formulare:<br />

sind über das zuständige Personalteam II T 1 - 7 erhältlich.<br />

• orange Formularsätze für Beamte<br />

oder über die Webseite der Personalabteilung unter:<br />

Formular Unfallanzeige<br />

oder über:<br />

www.Personalabteilung.TU-Berlin.de: Anträge <strong>und</strong> Infos, U-Y, Unfall, Unfallanzeige<br />

Unfallmeldung für Studierende an der TUB:<br />

Unfälle bitte unverzüglich der Abteilung I – I CC oder I 01 melden,<br />

Herr Lutz Fritzsche, I CC (Campus Center), App.: 29925, Raum H 010 a<br />

oder Raum H 30, E-Mail: lutz.fritzsche@tu-berlin.de<br />

oder Frau Izabela Seemann, (in Vetretung für Frau Andrea Reichel),<br />

I 01, App.: 21251, Raum H 03, E-Mail: izabela.seemann@tu-berlin.de<br />

• Nur blaue Formularsätze für Studierende verwenden.<br />

Die Unfallanzeige ist unverzüglich mit dem dafür vorgesehenen Vordruck auszufüllen.<br />

Sie enthält über die Punkte 1 – 22 zusätzliche Eingabefelder, die für den versicherungstechnischen<br />

<strong>und</strong> organisatorischen Ablauf unabdingbar sind.<br />

In jedem Fall muss eine amtliche Bestätigung über die Immatrikulation vorliegen. Das<br />

heißt, Unfallanzeigen bei denen wesentliche Angaben fehlen (Immatrikulation, zuständiger<br />

Bereich usw.) werden von der Unfallkasse Berlin wieder an die TUB zur Überprüfung der<br />

Angaben zurück gesandt. Die Bearbeitung <strong>und</strong> damit die Bezahlung der Versicherungsleistungen<br />

würden sich verzögern.<br />

Deshalb bitte nur den oben genannten Verfahrensweg wählen.<br />

Abt. I schickt die Anzeige weiter an SDU. Nach der Prüfung der Anzeige informiert SDU<br />

den Betriebsärztlichen Dienst (BÄD).<br />

Das Merkblatt ist eine offizielle Mitteilung <strong>und</strong> gehört zu Ihren Unterlagen des betrieblichen<br />

Arbeits-, Umwelt- <strong>und</strong> <strong>Ges<strong>und</strong>heitsschutz</strong>es.<br />

K i r s t e Dr. Molliné Dr. Loth<br />

3


Anhang:<br />

Die wichtigsten Erläuterungen zum Ausfüllen der Unfallanzeige:<br />

Beispiel: Unfallanzeigen für Angestellte:<br />

Nr. 05 = “Geburtsdatum“<br />

Hier ist das Geburtsdatum des Versicherten anzugeben.<br />

Nr. 09 = Der im Unternehmen tätige Beschäftigte einer Zeitarbeitsfirma/oder Personaldienstleister<br />

ist ein Leiharbeitnehmer/in.<br />

Nr. 13 = Bei gesetzlichen Krankenkassen mit Anspruch auf Krankengeld genügt Name, PLZ <strong>und</strong><br />

Ort der Kasse. In anderen Fällen bitte zusätzlich Art der Versicherung angeben (z.B. Privat-<br />

versicherung, Rentenkrankenversicherung).<br />

Nr. 15 = “Unfallzeitpunkt”<br />

Der Unfallzeitpunkt ist möglichst genau anzugeben. In der Regel reicht es jedoch aus, den Zeitpunkt<br />

auf eine halbe St<strong>und</strong>e genau anzugeben.<br />

Nr. 16 = “Unfallort (genaue Orts- <strong>und</strong> Straßenangabe, auch bei Wegeunfällen)”<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist der genaue Ort, an dem sich der Unfall ereignete, anzugeben (z.B. Werkstatt der<br />

Fakultät, Institut für........, ), oder bei einem Wegeunfall (Ernst-Reuter-Platz ...., 10623 Berlin, .....).<br />

Nr. 17 = „ Ausführliche Schilderung des Unfallhergangs (bei Verkehrsunfällen auch Angabe<br />

der aufnehmenden Polizeidienststelle)“<br />

Die Schilderung des Unfallhergangs soll detaillierte Angaben zum Unfall <strong>und</strong> zu seinen näheren<br />

Umständen enthalten (wo, wie, warum, unter welchen Umständen, Angabe der beteiligten Geräte<br />

oder Maschinen).<br />

Insbesondere sollte die Schilderung des Unfallhergangs folgende Punkte enthalten:<br />

Betriebsteil, in dem sich der Unfall ereignete, z.B. Werkstatt, Labor, Büro.<br />

Tätigkeit, welche die verletzte Person ausübte, z.B. bediente einen K<strong>und</strong>en, reparierte eine Maschine,<br />

entlud den Lieferwagen des Instituts.<br />

Umstände, die den Verlauf des Unfalls kennzeichnen (Unfall auslösende Umstände, welche Arbeitsmittel<br />

wurden benutzt bzw. an welchen Maschinen <strong>und</strong> Anlagen wurde gearbeitet, z.B. verkantetes<br />

Holz wurde von der Holzkreissäge erfasst, oder Ausrutschen auf dem am Boden liegenden<br />

Abfall/Schmutz.<br />

Die Unfallschilderung kann auf einem Beiblatt fortgesetzt werden.<br />

Nr. 18 = Beispiele: „rechter Unterarm“ oder „linker Fuß <strong>und</strong> rechte Kopfseite“.<br />

Nr. 19 = Beispiele: „Prellung“, „Verstauchung“, „Knochenbruch“, „Verbrennung“.<br />

Nr. 23 = Beispiele: Tätigkeitsmerkmale, wie z.B. Elektriker, Gärtner, Buchhalter, Sekretärin.<br />

Nr. 25 = Beispiele: Büro, Werkstatt, Labor, Gewächshaus usw..<br />

Nr. 28 = Unternehmer/Bevollmächtigter: Das ist der unmittelbare Vorgesetzte.<br />

Beispiel: Unfallanzeigen für Beamte:<br />

Erläuterungen befinden sich im Anhang des Formblattes „Unfallanzeige für Beamte“<br />

(s. oben).<br />

4


Beispiel: Unfallanzeigen für Studierende:<br />

Nr. 1 – 21 = selbst erklärend<br />

Nr. 13 = “Unfallort (genaue Orts- <strong>und</strong> Straßenangabe, auch bei Wegeunfällen)”<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist der genaue Ort, an dem sich der Unfall ereignete, anzugeben (z.B. Werkstatt des<br />

Instituts für.........), oder bei einem Wegeunfall (Ernst-Reuter-Platz .., 10623 Berlin).<br />

Nr. 14 = „Ausführliche Schilderung des Unfallhergangs (bei Verkehrsunfällen auch Angaben den<br />

aufnehmenden Polizeidienststelle)“<br />

Die Schilderung des Unfallhergangs soll detaillierte Angaben zum Unfall <strong>und</strong> zu seinen näheren<br />

Umständen enthalten (wo, wie, warum, unter welchen Umständen, Angabe der beteiligten Geräte<br />

oder Maschinen).<br />

Insbesondere sollte die Schilderung des Unfallhergangs folgende Punkte enthalten:<br />

Fakultät, Institut, Institutssteil, in dem sich der Unfall ereignete, z.B. Werkstatt, Labor, Büro.<br />

Tätigkeit, welche die verletzte Person ausübte, z.B. bediente einen K<strong>und</strong>en, reparierte eine Ma-<br />

schine, entlud den Lieferwagen des Instituts.<br />

Umstände, die den Verlauf des Unfalls kennzeichnen (unfallauslösende Umstände, welche Arbeitsmittel<br />

wurden benutzt bzw. an welchen Maschinen <strong>und</strong> Anlagen wurde gearbeitet, z.B. verkantetes<br />

Holz wurde von der Holzkreissäge erfasst, oder Ausrutschen auf dem am Boden liegenden<br />

Abfall/Schmutz.<br />

Die Unfallschilderung kann auf einem Beiblatt fortgesetzt werden.<br />

Zusätzliche Angaben durchführen, die nur auf dem blauen Formular vorhanden sind.<br />

Nr. 22 = Leiter (Beauftragter der Einrichtung)<br />

Dort unterschreibt nur die Bevollmächtigte des Präsidenten der TUB, Abt. I 01, Frau Reichel.<br />

5

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