Gesundheitsschutz - Sicherheitstechnische Dienste und ...
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Technische Universität Berlin<br />
Arbeitsschutz - <strong>Ges<strong>und</strong>heitsschutz</strong><br />
- Umweltschutz Der Präsident<br />
Merkblatt Nr. 1.1 Stand: September 2003 –<br />
Änderung vom September 2008<br />
Unfallmeldung - bei Arbeits- <strong>und</strong> Wegeunfällen<br />
<strong>Sicherheitstechnische</strong><br />
<strong>Dienste</strong> <strong>und</strong><br />
Umweltschutz<br />
� 314- 28888<br />
Betriebsärztlicher<br />
Dienst –BÄD-<br />
� 314- 250 80<br />
Verhalten bei Arbeits- <strong>und</strong> Wegeunfällen:<br />
Verletzte, für die eine ärztliche Behandlung erforderlich ist oder sein könnte, sind unverzüglich<br />
einem Durchgangsarzt (als sog. „D-Arzt“ – zugelassener Chirurg/Unfallchirurg),<br />
entweder im Krankenhaus (Erste-Hilfe) oder in einer Praxis (z. B. F. Gutsche,<br />
Carmerstr. 7, 10623 Berlin, Tel.: 030 313 50 23, Mo-Fr. 8-18 Uhr, Sa. 8-12 Uhr) oder<br />
dem Betriebsärztlichen Dienst (BÄD) der TUB, Hauptgebäude, Raum H 7128, App. 25080<br />
vorzustellen.<br />
Bei Augen-, Hals-, Nasen-, Ohrenverletzung ist ein entsprechender Facharzt aufzusuchen.<br />
Ferner ist der/die Leiter/in bzw. der/die Vorgesetzte über den Unfall unverzüglich zu informieren.<br />
Schwere Unfälle: Gliedmaßenverlust, Unfälle mit Todesfolge sind sofort telefonisch oder<br />
per Fax an folgende Stellen zu melden:<br />
1. <strong>Sicherheitstechnische</strong> <strong>Dienste</strong> <strong>und</strong> Umweltschutz (SDU) Telefon: 314-28888,<br />
Fax: 314-21145<br />
2. Betriebsärztlicher Dienst (BÄD) Telefon: 314-25080, Fax: 314-73627<br />
3. Landesamt für Arbeitsschutz, <strong>Ges<strong>und</strong>heitsschutz</strong> <strong>und</strong> technische Sicherheit<br />
(LAGetSi), Telefon: 90254 5000, Fax: 90254 5301<br />
4. Unfallkasse Berlin (UKB) Telefon: 76241-0, 76 24-0, Fax: 76241-109<br />
5. Personalrat der TUB (PersRat) Telefon: 314-22901, Fax: 314-23269<br />
Bis zum Eintreffen der Mitarbeiter/in der oben genannten Stellen dürfen keine Veränderungen<br />
an der Unfallstelle vorgenommen werden. Die Verletztenversorgung hat jedoch<br />
Vorrang.<br />
Beratung kann bei SDU eingeholt werden,<br />
SDU-Service-Telefon: 314-28888 oder sdu@tu-berlin.de<br />
1
Warum ist eine Unfallmeldung notwendig?<br />
Für Beschäftigte <strong>und</strong> Studierende besteht bei Arbeits- <strong>und</strong> Wegeunfällen ein gesetzlicher<br />
Unfallversicherungsschutz. Der Versicherungsschutz kann jedoch nur wirksam werden,<br />
wenn die Unfälle unverzüglich gemeldet werden.<br />
Unfallmeldungen (= Ausfüllen einer Unfallanzeige) dienen dazu, dem Unfallversicherungsträger<br />
mitzuteilen, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist.<br />
Die Vorgesetzten müssen den Unfall gemeinsam mit den SB-DUB analysieren <strong>und</strong> Maßnahmen<br />
zur Vermeidung umsetzen.<br />
Die Unfallmeldungen sind den Sicherheitsfachkräften (SDU) darüber hinaus ein unentbehrliches<br />
Hilfsmittel in Sachen Unfallverhütung, enthalten sie doch wichtige Hinweise für<br />
Maßnahmen, die zu ergreifen sind, um ähnlich gelagerte Unfälle in Zukunft zu vermeiden.<br />
Voraussetzung ist allerdings, dass die Beschreibung des Unfallgeschehens zutreffend,<br />
vollständig <strong>und</strong> aussagekräftig ist. Nur dann kann die Unfallursache richtig beurteilt <strong>und</strong> es<br />
können entsprechende Maßnahmen getroffen werden.<br />
Die Unfallkasse behält sich die Überprüfung der Sachverhalte vor.<br />
Im Gegensatz zu der Erläuterung auf älteren Formularsätzen (3-Tage-Regel) ist eine Unfallanzeige<br />
immer dann auszufüllen, wenn infolge der Unfallverletzung Kosten entstanden<br />
sind oder die Entstehung nicht ausgeschlossen werden kann. Alle sonstigen Hilfeleistungen<br />
(sog. Bagatellunfälle) sind im Verbandbuch, das in den Erste-Hilfe-Schränken vorhanden<br />
sein sollte, zu dokumentieren. Das Verbandbuch ist 5 Jahre aufzubewahren, die<br />
Dokumentation sichert in der Regel den Versicherungsschutz bei möglichen Spätfolgen<br />
eines Unfalls oder Verletzungen, die zunächst als „Bagatellunfall“ erscheinen können.<br />
Unfallanzeige für Beschäftigte der TUB:<br />
Arbeits- <strong>und</strong> Wegeunfälle sind unverzüglich über eine Unfallanzeige mit dem dafür vorgesehenen<br />
Vordruck zu melden. Die Unfallanzeige muss von dem/der Leiter/in bzw. der/die<br />
entsprechenden Vorgesetzte unterschrieben sein. Dieser Personenkreis muss auch seinem/seiner<br />
zuständigen Sicherheitsbeauftragten(SB-DUB) über jeden Unfall in seinem<br />
Bereich unterrichten - möglichst gegenzeichnen lassen.<br />
Die Unfallanzeige ist dann umgehend an die zuständige Personalstelle des/der Mitarbeiter/in<br />
zu senden.<br />
Die Personalstelle schickt die Anzeige weiter an SDU. Nach der Prüfung der Anzeige erhalten<br />
der Betriebsärztliche Dienst <strong>und</strong> der Personalrat eine Kopie der Unfallmeldung.<br />
Formulare:<br />
sind über Abteilung II - Personalstelle - zu beziehen.<br />
• gelbe Formularsätze für Angestellte, Lohnempfänger <strong>und</strong> Auszubildende<br />
oder über: http://www.unfallkasse-berlin.de/content/artikel/130.html.<br />
2
Unfallanzeige für Beamte der TUB:<br />
Beamte der Technischen Universität Berlin sind über ihre Dienststelle nach dem Beamtenversorgungsgesetz<br />
Berlin bzw. dem Landesbeamtengesetz Berlin gegen Wege- <strong>und</strong><br />
Arbeitsunfälle versichert.<br />
Unfälle sind ebenfalls unverzüglich über eine Unfallanzeige dem zuständigen Personalteam<br />
zu melden.<br />
Die Beamtin oder der Beamte kann auch selbst die Unfallanzeige erstellen.<br />
Formulare:<br />
sind über das zuständige Personalteam II T 1 - 7 erhältlich.<br />
• orange Formularsätze für Beamte<br />
oder über die Webseite der Personalabteilung unter:<br />
Formular Unfallanzeige<br />
oder über:<br />
www.Personalabteilung.TU-Berlin.de: Anträge <strong>und</strong> Infos, U-Y, Unfall, Unfallanzeige<br />
Unfallmeldung für Studierende an der TUB:<br />
Unfälle bitte unverzüglich der Abteilung I – I CC oder I 01 melden,<br />
Herr Lutz Fritzsche, I CC (Campus Center), App.: 29925, Raum H 010 a<br />
oder Raum H 30, E-Mail: lutz.fritzsche@tu-berlin.de<br />
oder Frau Izabela Seemann, (in Vetretung für Frau Andrea Reichel),<br />
I 01, App.: 21251, Raum H 03, E-Mail: izabela.seemann@tu-berlin.de<br />
• Nur blaue Formularsätze für Studierende verwenden.<br />
Die Unfallanzeige ist unverzüglich mit dem dafür vorgesehenen Vordruck auszufüllen.<br />
Sie enthält über die Punkte 1 – 22 zusätzliche Eingabefelder, die für den versicherungstechnischen<br />
<strong>und</strong> organisatorischen Ablauf unabdingbar sind.<br />
In jedem Fall muss eine amtliche Bestätigung über die Immatrikulation vorliegen. Das<br />
heißt, Unfallanzeigen bei denen wesentliche Angaben fehlen (Immatrikulation, zuständiger<br />
Bereich usw.) werden von der Unfallkasse Berlin wieder an die TUB zur Überprüfung der<br />
Angaben zurück gesandt. Die Bearbeitung <strong>und</strong> damit die Bezahlung der Versicherungsleistungen<br />
würden sich verzögern.<br />
Deshalb bitte nur den oben genannten Verfahrensweg wählen.<br />
Abt. I schickt die Anzeige weiter an SDU. Nach der Prüfung der Anzeige informiert SDU<br />
den Betriebsärztlichen Dienst (BÄD).<br />
Das Merkblatt ist eine offizielle Mitteilung <strong>und</strong> gehört zu Ihren Unterlagen des betrieblichen<br />
Arbeits-, Umwelt- <strong>und</strong> <strong>Ges<strong>und</strong>heitsschutz</strong>es.<br />
K i r s t e Dr. Molliné Dr. Loth<br />
3
Anhang:<br />
Die wichtigsten Erläuterungen zum Ausfüllen der Unfallanzeige:<br />
Beispiel: Unfallanzeigen für Angestellte:<br />
Nr. 05 = “Geburtsdatum“<br />
Hier ist das Geburtsdatum des Versicherten anzugeben.<br />
Nr. 09 = Der im Unternehmen tätige Beschäftigte einer Zeitarbeitsfirma/oder Personaldienstleister<br />
ist ein Leiharbeitnehmer/in.<br />
Nr. 13 = Bei gesetzlichen Krankenkassen mit Anspruch auf Krankengeld genügt Name, PLZ <strong>und</strong><br />
Ort der Kasse. In anderen Fällen bitte zusätzlich Art der Versicherung angeben (z.B. Privat-<br />
versicherung, Rentenkrankenversicherung).<br />
Nr. 15 = “Unfallzeitpunkt”<br />
Der Unfallzeitpunkt ist möglichst genau anzugeben. In der Regel reicht es jedoch aus, den Zeitpunkt<br />
auf eine halbe St<strong>und</strong>e genau anzugeben.<br />
Nr. 16 = “Unfallort (genaue Orts- <strong>und</strong> Straßenangabe, auch bei Wegeunfällen)”<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ist der genaue Ort, an dem sich der Unfall ereignete, anzugeben (z.B. Werkstatt der<br />
Fakultät, Institut für........, ), oder bei einem Wegeunfall (Ernst-Reuter-Platz ...., 10623 Berlin, .....).<br />
Nr. 17 = „ Ausführliche Schilderung des Unfallhergangs (bei Verkehrsunfällen auch Angabe<br />
der aufnehmenden Polizeidienststelle)“<br />
Die Schilderung des Unfallhergangs soll detaillierte Angaben zum Unfall <strong>und</strong> zu seinen näheren<br />
Umständen enthalten (wo, wie, warum, unter welchen Umständen, Angabe der beteiligten Geräte<br />
oder Maschinen).<br />
Insbesondere sollte die Schilderung des Unfallhergangs folgende Punkte enthalten:<br />
Betriebsteil, in dem sich der Unfall ereignete, z.B. Werkstatt, Labor, Büro.<br />
Tätigkeit, welche die verletzte Person ausübte, z.B. bediente einen K<strong>und</strong>en, reparierte eine Maschine,<br />
entlud den Lieferwagen des Instituts.<br />
Umstände, die den Verlauf des Unfalls kennzeichnen (Unfall auslösende Umstände, welche Arbeitsmittel<br />
wurden benutzt bzw. an welchen Maschinen <strong>und</strong> Anlagen wurde gearbeitet, z.B. verkantetes<br />
Holz wurde von der Holzkreissäge erfasst, oder Ausrutschen auf dem am Boden liegenden<br />
Abfall/Schmutz.<br />
Die Unfallschilderung kann auf einem Beiblatt fortgesetzt werden.<br />
Nr. 18 = Beispiele: „rechter Unterarm“ oder „linker Fuß <strong>und</strong> rechte Kopfseite“.<br />
Nr. 19 = Beispiele: „Prellung“, „Verstauchung“, „Knochenbruch“, „Verbrennung“.<br />
Nr. 23 = Beispiele: Tätigkeitsmerkmale, wie z.B. Elektriker, Gärtner, Buchhalter, Sekretärin.<br />
Nr. 25 = Beispiele: Büro, Werkstatt, Labor, Gewächshaus usw..<br />
Nr. 28 = Unternehmer/Bevollmächtigter: Das ist der unmittelbare Vorgesetzte.<br />
Beispiel: Unfallanzeigen für Beamte:<br />
Erläuterungen befinden sich im Anhang des Formblattes „Unfallanzeige für Beamte“<br />
(s. oben).<br />
4
Beispiel: Unfallanzeigen für Studierende:<br />
Nr. 1 – 21 = selbst erklärend<br />
Nr. 13 = “Unfallort (genaue Orts- <strong>und</strong> Straßenangabe, auch bei Wegeunfällen)”<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ist der genaue Ort, an dem sich der Unfall ereignete, anzugeben (z.B. Werkstatt des<br />
Instituts für.........), oder bei einem Wegeunfall (Ernst-Reuter-Platz .., 10623 Berlin).<br />
Nr. 14 = „Ausführliche Schilderung des Unfallhergangs (bei Verkehrsunfällen auch Angaben den<br />
aufnehmenden Polizeidienststelle)“<br />
Die Schilderung des Unfallhergangs soll detaillierte Angaben zum Unfall <strong>und</strong> zu seinen näheren<br />
Umständen enthalten (wo, wie, warum, unter welchen Umständen, Angabe der beteiligten Geräte<br />
oder Maschinen).<br />
Insbesondere sollte die Schilderung des Unfallhergangs folgende Punkte enthalten:<br />
Fakultät, Institut, Institutssteil, in dem sich der Unfall ereignete, z.B. Werkstatt, Labor, Büro.<br />
Tätigkeit, welche die verletzte Person ausübte, z.B. bediente einen K<strong>und</strong>en, reparierte eine Ma-<br />
schine, entlud den Lieferwagen des Instituts.<br />
Umstände, die den Verlauf des Unfalls kennzeichnen (unfallauslösende Umstände, welche Arbeitsmittel<br />
wurden benutzt bzw. an welchen Maschinen <strong>und</strong> Anlagen wurde gearbeitet, z.B. verkantetes<br />
Holz wurde von der Holzkreissäge erfasst, oder Ausrutschen auf dem am Boden liegenden<br />
Abfall/Schmutz.<br />
Die Unfallschilderung kann auf einem Beiblatt fortgesetzt werden.<br />
Zusätzliche Angaben durchführen, die nur auf dem blauen Formular vorhanden sind.<br />
Nr. 22 = Leiter (Beauftragter der Einrichtung)<br />
Dort unterschreibt nur die Bevollmächtigte des Präsidenten der TUB, Abt. I 01, Frau Reichel.<br />
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