Müllvermeidung | Mülltrennung - Landkreis Bayreuth
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14 Service rund um Müllabfuhr und Gebühren Abfall weg!weiser<br />
Service rund um Müllabfuhr<br />
und Gebühren<br />
Müllgefäße<br />
Die Restmülltonne und die Biotonne werden jeweils alle zwei Wochen, die<br />
Papiertonne alle vier Wochen entleert. Bitte stellen Sie die Gefäße am Abholtag spätestens um 6 Uhr so<br />
zur Leerung bereit, dass sie ohne Schwierigkeiten entleert werden können und Fußgänger und Fahrzeuge<br />
durch die Aufstellung nicht behindert oder gefährdet werden. Die Mülltonnen dürfen nur soweit gefüllt<br />
werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Einstampfen des Mülls ist nicht erlaubt.<br />
Den Abfuhrtermin erfahren Sie im Landratsamt oder im Rathaus Ihrer Wohngemeinde.<br />
Unter www.landkreis-bayreuth.de/abfall können Sie sich einen Abfuhrkalender ausdrucken.<br />
Welche Müllgefäße gibt es?<br />
Restmülltonnen in den Größen 50, 80, 120 und 240 Liter,<br />
1.100 Liter Restmüllcontainer,<br />
Biotonnen in den Größen 120 und 240 Liter,<br />
Papiertonnen/-container in den Größen 240 Liter, 1100 Liter,<br />
Zugelassene Restmüllsäcke 50 Liter (für Extra-Müll und Grundstücke, die aufgrund ihrer Lage nicht mit<br />
einem Müllfahrzeug angefahren werden können).<br />
Pro angefangene 120 Liter Restmüllvolumen werden 120 Liter Biotonnenvolumen zur Verfügung gestellt.<br />
Mülltonne an- oder abmelden<br />
Formulare für die An- oder Abmeldung erhalten Sie in den Gemeindeverwaltungen oder im Landratsamt.<br />
Unter www.landkreis-bayreuth.de/abfall können Sie die Formulare auch herunterladen. Alle Formulare<br />
müssen vom Grundstückseigentümer unterschrieben sein.<br />
Wohin mit Extra-Müll?<br />
Wann und wie werden Mülltonnen geliefert bzw. abgeholt?<br />
Die Auslieferung oder Abholung erfolgt immer zum Monatswechsel, im Zeitraum<br />
vom viertletzten Werktag des Vormonats bis zum 7. Tag des Folgemonats. Eine genauere<br />
Angabe des Termins ist leider nicht möglich. Während dieses Zeitraums<br />
müssen die Mülltonnen, die abgeholt werden sollen, bereitgestellt werden.<br />
Stichtag: Alle Änderungsmeldungen, die bis zum 20. eines Monats im Landratsamt<br />
eingehen, können noch zum nächsten Monatswechsel berücksichtigt werden.<br />
Müllmarken: Auf den Deckel einer neuen Restmülltonne muss die Müllmarke<br />
aufgeklebt werden, die Sie vom Landratsamt erhalten.<br />
Wenn das Volumen der Restmüll- oder Biotonne nicht ausreicht, können Sie in den Gemeindeverwaltungen<br />
Restmüllsäcke bzw. Bioabfallsäcke gegen eine Gebühr in Höhe von 4,- Euro bzw. 1,- Euro pro Sack<br />
kaufen. Größere Restmüllmengen können gegen Gebühr bei der Müllumladestation (Seite 23) angeliefert<br />
werden.<br />
In allen Gemeinden ist die kostenlose Anlieferung von Grüngut (bis max. 1m 3 /Monat) im jeweiligen Recyclinghof<br />
oder bei örtlichen Kompostieranlagen möglich (Seiten 20 bis 23).<br />
Gefäß defekt?<br />
Beschädigte Gefäße bitte umgehend dem Landratsamt melden. Ausgebrannte oder gestohlene Gefäße<br />
werden in Rechnung gestellt.