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Müllvermeidung | Mülltrennung - Landkreis Bayreuth

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14 Service rund um Müllabfuhr und Gebühren Abfall weg!weiser<br />

Service rund um Müllabfuhr<br />

und Gebühren<br />

Müllgefäße<br />

Die Restmülltonne und die Biotonne werden jeweils alle zwei Wochen, die<br />

Papiertonne alle vier Wochen entleert. Bitte stellen Sie die Gefäße am Abholtag spätestens um 6 Uhr so<br />

zur Leerung bereit, dass sie ohne Schwierigkeiten entleert werden können und Fußgänger und Fahrzeuge<br />

durch die Aufstellung nicht behindert oder gefährdet werden. Die Mülltonnen dürfen nur soweit gefüllt<br />

werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Einstampfen des Mülls ist nicht erlaubt.<br />

Den Abfuhrtermin erfahren Sie im Landratsamt oder im Rathaus Ihrer Wohngemeinde.<br />

Unter www.landkreis-bayreuth.de/abfall können Sie sich einen Abfuhrkalender ausdrucken.<br />

Welche Müllgefäße gibt es?<br />

Restmülltonnen in den Größen 50, 80, 120 und 240 Liter,<br />

1.100 Liter Restmüllcontainer,<br />

Biotonnen in den Größen 120 und 240 Liter,<br />

Papiertonnen/-container in den Größen 240 Liter, 1100 Liter,<br />

Zugelassene Restmüllsäcke 50 Liter (für Extra-Müll und Grundstücke, die aufgrund ihrer Lage nicht mit<br />

einem Müllfahrzeug angefahren werden können).<br />

Pro angefangene 120 Liter Restmüllvolumen werden 120 Liter Biotonnenvolumen zur Verfügung gestellt.<br />

Mülltonne an- oder abmelden<br />

Formulare für die An- oder Abmeldung erhalten Sie in den Gemeindeverwaltungen oder im Landratsamt.<br />

Unter www.landkreis-bayreuth.de/abfall können Sie die Formulare auch herunterladen. Alle Formulare<br />

müssen vom Grundstückseigentümer unterschrieben sein.<br />

Wohin mit Extra-Müll?<br />

Wann und wie werden Mülltonnen geliefert bzw. abgeholt?<br />

Die Auslieferung oder Abholung erfolgt immer zum Monatswechsel, im Zeitraum<br />

vom viertletzten Werktag des Vormonats bis zum 7. Tag des Folgemonats. Eine genauere<br />

Angabe des Termins ist leider nicht möglich. Während dieses Zeitraums<br />

müssen die Mülltonnen, die abgeholt werden sollen, bereitgestellt werden.<br />

Stichtag: Alle Änderungsmeldungen, die bis zum 20. eines Monats im Landratsamt<br />

eingehen, können noch zum nächsten Monatswechsel berücksichtigt werden.<br />

Müllmarken: Auf den Deckel einer neuen Restmülltonne muss die Müllmarke<br />

aufgeklebt werden, die Sie vom Landratsamt erhalten.<br />

Wenn das Volumen der Restmüll- oder Biotonne nicht ausreicht, können Sie in den Gemeindeverwaltungen<br />

Restmüllsäcke bzw. Bioabfallsäcke gegen eine Gebühr in Höhe von 4,- Euro bzw. 1,- Euro pro Sack<br />

kaufen. Größere Restmüllmengen können gegen Gebühr bei der Müllumladestation (Seite 23) angeliefert<br />

werden.<br />

In allen Gemeinden ist die kostenlose Anlieferung von Grüngut (bis max. 1m 3 /Monat) im jeweiligen Recyclinghof<br />

oder bei örtlichen Kompostieranlagen möglich (Seiten 20 bis 23).<br />

Gefäß defekt?<br />

Beschädigte Gefäße bitte umgehend dem Landratsamt melden. Ausgebrannte oder gestohlene Gefäße<br />

werden in Rechnung gestellt.

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