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Müllvermeidung | Mülltrennung - Landkreis Bayreuth

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46 Infos zu einzelnen Abfallarten Abfall weg!weiser<br />

Infos zu einzelnen Abfallarten<br />

Elektroaltgeräte<br />

In Deutschland werden Elektroaltgeräte getrennt gesammelt und verwertet. Für den Verbraucher<br />

ist die Geräteentsorgung kostenlos.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Bayreuth</strong> gibt es zwei Möglichkeiten, Elektroaltgeräte zu entsorgen:<br />

1. Die kostenlose „Abholung auf Anmeldung“<br />

Elektroaltgeräte können per Anmeldekarte bzw. online unter www.landkreis-bayreuth.de/abfall zur Abholung<br />

angemeldet werden. Anmeldekarten sind im Landratsamt oder in den Gemeindeverwaltungen<br />

erhältlich.<br />

Nach der Anmeldung teilen die vom Landratsamt beauftragten Entsorgungsfirmen den Anmeldern per<br />

Postkarte den Abholtermin mit.<br />

Grundsätzlich werden Elektroaltgeräte separat vom Sperrmüll an einem gesonderten Termin abgefahren.<br />

2. Elektroaltgeräte-Selbstanlieferung<br />

Als Ergänzung zur kostenlosen „Abholung auf Anmeldung“ stehen in Bindlach, Pegnitz und <strong>Bayreuth</strong><br />

Abgabestellen für Elektroaltgeräte zur Verfügung. Standorte und Öffnungszeiten finden Sie auf Seite<br />

24. Die Anlieferung ist kostenlos, eine Bescheinigung des Landratsamtes ist nicht erforderlich.<br />

Als Elektro- und Elektronikaltgeräte sind Geräte aus folgenden fünf Gerätegruppen zu verstehen:<br />

A Haushaltsgroßgeräte (z.B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Elektroherde und Geschirrspülmaschinen)<br />

B Kühl- und Gefriergeräte<br />

C Informations- und Telekommunikationsgeräte (z.B. Computer, Telefone)<br />

Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B. Stereoanlagen, keine Autoradios!)<br />

D Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (keine Abholung, nur Selbstanlieferung möglich!)<br />

E Haushaltskleingeräte (z.B. Toaster),<br />

Elektrische und elektronische Werkzeuge (z.B. Bohrmaschinen)<br />

Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte (z.B. Laufband, Ergometer)<br />

Medizinprodukte (z.B. Fettmesswaagen, Digitalfieberthermometer)<br />

Überwachungs- und Kontrollinstrumente (z.B. Rauchmelder)<br />

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz gilt NICHT für:<br />

Kfz-Elektrogeräte (z.B. Autoradios),<br />

ortsfeste Elektrogeräte (z.B. Durchlauferhitzer oder<br />

Nachtspeicheröfen),<br />

Leuchten aus Haushalten und<br />

Spielzeug, das auch ohne Netzanschluss oder<br />

Batterie noch spielbar ist.

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