Müllvermeidung | Mülltrennung - Landkreis Bayreuth
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46 Infos zu einzelnen Abfallarten Abfall weg!weiser<br />
Infos zu einzelnen Abfallarten<br />
Elektroaltgeräte<br />
In Deutschland werden Elektroaltgeräte getrennt gesammelt und verwertet. Für den Verbraucher<br />
ist die Geräteentsorgung kostenlos.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Bayreuth</strong> gibt es zwei Möglichkeiten, Elektroaltgeräte zu entsorgen:<br />
1. Die kostenlose „Abholung auf Anmeldung“<br />
Elektroaltgeräte können per Anmeldekarte bzw. online unter www.landkreis-bayreuth.de/abfall zur Abholung<br />
angemeldet werden. Anmeldekarten sind im Landratsamt oder in den Gemeindeverwaltungen<br />
erhältlich.<br />
Nach der Anmeldung teilen die vom Landratsamt beauftragten Entsorgungsfirmen den Anmeldern per<br />
Postkarte den Abholtermin mit.<br />
Grundsätzlich werden Elektroaltgeräte separat vom Sperrmüll an einem gesonderten Termin abgefahren.<br />
2. Elektroaltgeräte-Selbstanlieferung<br />
Als Ergänzung zur kostenlosen „Abholung auf Anmeldung“ stehen in Bindlach, Pegnitz und <strong>Bayreuth</strong><br />
Abgabestellen für Elektroaltgeräte zur Verfügung. Standorte und Öffnungszeiten finden Sie auf Seite<br />
24. Die Anlieferung ist kostenlos, eine Bescheinigung des Landratsamtes ist nicht erforderlich.<br />
Als Elektro- und Elektronikaltgeräte sind Geräte aus folgenden fünf Gerätegruppen zu verstehen:<br />
A Haushaltsgroßgeräte (z.B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Elektroherde und Geschirrspülmaschinen)<br />
B Kühl- und Gefriergeräte<br />
C Informations- und Telekommunikationsgeräte (z.B. Computer, Telefone)<br />
Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B. Stereoanlagen, keine Autoradios!)<br />
D Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (keine Abholung, nur Selbstanlieferung möglich!)<br />
E Haushaltskleingeräte (z.B. Toaster),<br />
Elektrische und elektronische Werkzeuge (z.B. Bohrmaschinen)<br />
Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte (z.B. Laufband, Ergometer)<br />
Medizinprodukte (z.B. Fettmesswaagen, Digitalfieberthermometer)<br />
Überwachungs- und Kontrollinstrumente (z.B. Rauchmelder)<br />
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz gilt NICHT für:<br />
Kfz-Elektrogeräte (z.B. Autoradios),<br />
ortsfeste Elektrogeräte (z.B. Durchlauferhitzer oder<br />
Nachtspeicheröfen),<br />
Leuchten aus Haushalten und<br />
Spielzeug, das auch ohne Netzanschluss oder<br />
Batterie noch spielbar ist.