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Müllvermeidung | Mülltrennung - Landkreis Bayreuth

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Medikamente<br />

Batterien<br />

Abfall weg!weiser Infos zu einzelnen Abfallarten 43<br />

Wer Batterien verbraucht, ist zur Rückgabe verpflichtet. Batterien können in jeder Verkaufsstelle<br />

zurückgegeben werden, unabhängig davon, wo die betreffende Batterie gekauft<br />

wurde. Auch beim Umweltmobil ist die Abgabe von Batterien in haushaltsüblichen<br />

Mengen möglich.<br />

Autobatterien sind pfandpflichtig. Das Pfand wird bei der Rückgabe beim Händler erstattet.<br />

Beim Umweltmobil werden Batterien zwar auch angenommen, eine Pfanderstattung<br />

ist hier jedoch nicht möglich.<br />

Akkus sind besser: am besten ist es, von vornherein auf Batterien zu verzichten und<br />

stattdessen Akkus zu verwenden. Das Ladegerät sollte über ein Ladeprogramm, einen<br />

Überladungsschutz und eine Entladungsfunktion verfügen.<br />

Sofern es sich nicht um flüssige Arzneimittel oder Mittel zur Krebsbekämpfung (Chemotherapie) handelt,<br />

dürfen Medikamente in die Restmülltonne gegeben werden. Im Müllkraftwerk Schwandorf werden arzneiliche<br />

Wirkstoffe zerstört, so dass diese keinen Schaden in der Umwelt verursachen können.<br />

Kinder könnten Tabletten für bunte Bonbons halten. Geben Sie daher Arzneimittel nicht erst in den Haushaltsmülleimer,<br />

sondern direkt in die Restmülltonne. Dabei sollten Tabletten nicht aus den Verpackungsstreifen<br />

gedrückt und in einer verknoteten Plastiktüte kindersicher „getarnt“ werden.<br />

Auf keinen Fall dürfen Medikamente über die Toilette entsorgt werden. Viele Arzneien werden auch<br />

in der Kläranlage nicht abgebaut und gefährden dadurch die Lebensgemeinschaften in den<br />

Gewässern und unter Umständen auch die Trinkwasserqualität.<br />

Es ist auch möglich, Arzneimittel beim Umweltmobil abzugeben.<br />

Dies sollte man insbesondere dann tun,<br />

wenn es sich um Flüssigkeiten handelt (z.B. Hustensäfte),<br />

wenn Zytostatika oder Zytotoxika zu entsorgen sind oder<br />

wenn man sich nicht sicher ist, um welches Medikament es<br />

sich handelt.<br />

Die Abgabe von Altmedikamenten ist auch in Apotheken möglich.<br />

Allerdings handelt es sich hierbei um einen freiwilligen<br />

Service der Apotheken. Eine Rücknahmeverpflichtung besteht<br />

nicht.

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