Jahresbericht 2010 - DRK Kreisverband Viersen e.V.
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3.2.4. Betreuungsplatz 500 (BTP 500)<br />
Bei nahezu allen Schadenereignissen gibt es neben den verletzten Betroffenen auch solche,<br />
die zwar keiner medizinischer Hilfe bedürfen, aber betreut werden müssen. Für den Betreuungseinsatz<br />
auf örtlicher Ebene wurde die Einsatzeinheit konzipiert (siehe oben), die bis zu<br />
250 betroffene Personen betreuen und versorgen kann. Für größere Betreuungslagen, insbesondere<br />
im Rahmen der überörtlichen Hilfe, reicht diese Kapazität ggfs. nicht aus. Daher wird<br />
in Analogie zur Behandlungsplatz-Bereitschaft der Betreuungsplatz 500 beschrieben, der in<br />
Bedeutung und Funktion dem Behandlungsplatz in betreuungsdienstlichen Einsatz entspricht.<br />
Der Betreuungsplatz verfügt wie die Einsatzeinheit, sowohl über Kräfte des Sanitäts- als auch<br />
des Betreuungsdienstes. Der Betreuungsauftrag steht deutlich im Vordergrund, aber bei einer<br />
entsprechend großen Anzahl von Personen ergibt sich im Laufe des Einsatzes immer, dass<br />
Personen der medizinischen Hilfe bedürfen. Es ist also der Einsatz von Kräften des Sanitätsdienstes<br />
gefordert, der durch die Sanitätsgruppen der in den Betreuungsplatz integrierten<br />
Einsatzeinheiten vertreten ist.<br />
Der modulare Aufbau aus zwei Einsatzeinheiten und Führung lässt es zu, dass ein Betreuungsplatz<br />
nicht nur von einer Hilfsorganisation gestellt wird, sondern dass er auch von Modulen<br />
verschiedener Organisationen gebildet werden kann. Der Betreuungsplatz 500 kann � wie<br />
der Name vermuten lässt � 500 Betroffene betreuen und verpflegen, wenn eine entsprechend<br />
nutzbare bauliche Anlage vorhanden ist. Im Kreis <strong>Viersen</strong> stellt das <strong>DRK</strong> mit dem MHD eine<br />
solche Formation unter Führung des <strong>DRK</strong> sicher.<br />
3.2.5. Patiententransportzug (PTZ-10)<br />
Der Patienten-Transport-Zug 10 NRW wird bei einer Anzahl von Personen, die durch das<br />
Schadenereignis betroffen sind, als Teil des Gesamtkonzeptes zur Schadenabwehr benötigt.<br />
Der PTZ-10 NRW setzt sich aus Fahrzeugen des Sanitäts- und Rettungsdienstes zusammen<br />
und wird durch ein Führungsfahrzeug ergänzt.<br />
Damit setzt er sich zusammen aus:<br />
1 Führungsfahrzeug (KdoW / ELW)<br />
4 Rettungstransportwagen<br />
4 Krankentransportwagen.<br />
Darüber hinaus zählen 2 Notärzte zu den jeweiligen Besatzungen dazu.<br />
Diese Einsatzformation kann 10 Patienten, davon 8 liegend und 2 sitzend in geeignete Krankenhäuser<br />
verlegen. Dabei wird davon ausgegangen, dass 2 Krankentransportwagen mit 2<br />
Patienten belegt werden. Die Anbindung des Transportzuges an den Behandlungsplatz erfolgt<br />
über die Transportorganisation. Die Transportziele werden über die Transportorganisation des<br />
Behandlungsplatzes zugewiesen. Die Auswahl richtet sich nach den ärztlichen Vorgaben aus<br />
den Behandlungsbereichen des Behandlungsplatzes. Der <strong>Kreisverband</strong> <strong>Viersen</strong> stellt den 1.<br />
Patiententransportzug im Kreis <strong>Viersen</strong> autark mit eigenen Rettungsmitteln.<br />
<strong>Kreisverband</strong> <strong>Viersen</strong> e.V. Seite 25