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Jahresbericht 2010 - DRK Kreisverband Viersen e.V.

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3.2.4. Betreuungsplatz 500 (BTP 500)<br />

Bei nahezu allen Schadenereignissen gibt es neben den verletzten Betroffenen auch solche,<br />

die zwar keiner medizinischer Hilfe bedürfen, aber betreut werden müssen. Für den Betreuungseinsatz<br />

auf örtlicher Ebene wurde die Einsatzeinheit konzipiert (siehe oben), die bis zu<br />

250 betroffene Personen betreuen und versorgen kann. Für größere Betreuungslagen, insbesondere<br />

im Rahmen der überörtlichen Hilfe, reicht diese Kapazität ggfs. nicht aus. Daher wird<br />

in Analogie zur Behandlungsplatz-Bereitschaft der Betreuungsplatz 500 beschrieben, der in<br />

Bedeutung und Funktion dem Behandlungsplatz in betreuungsdienstlichen Einsatz entspricht.<br />

Der Betreuungsplatz verfügt wie die Einsatzeinheit, sowohl über Kräfte des Sanitäts- als auch<br />

des Betreuungsdienstes. Der Betreuungsauftrag steht deutlich im Vordergrund, aber bei einer<br />

entsprechend großen Anzahl von Personen ergibt sich im Laufe des Einsatzes immer, dass<br />

Personen der medizinischen Hilfe bedürfen. Es ist also der Einsatz von Kräften des Sanitätsdienstes<br />

gefordert, der durch die Sanitätsgruppen der in den Betreuungsplatz integrierten<br />

Einsatzeinheiten vertreten ist.<br />

Der modulare Aufbau aus zwei Einsatzeinheiten und Führung lässt es zu, dass ein Betreuungsplatz<br />

nicht nur von einer Hilfsorganisation gestellt wird, sondern dass er auch von Modulen<br />

verschiedener Organisationen gebildet werden kann. Der Betreuungsplatz 500 kann � wie<br />

der Name vermuten lässt � 500 Betroffene betreuen und verpflegen, wenn eine entsprechend<br />

nutzbare bauliche Anlage vorhanden ist. Im Kreis <strong>Viersen</strong> stellt das <strong>DRK</strong> mit dem MHD eine<br />

solche Formation unter Führung des <strong>DRK</strong> sicher.<br />

3.2.5. Patiententransportzug (PTZ-10)<br />

Der Patienten-Transport-Zug 10 NRW wird bei einer Anzahl von Personen, die durch das<br />

Schadenereignis betroffen sind, als Teil des Gesamtkonzeptes zur Schadenabwehr benötigt.<br />

Der PTZ-10 NRW setzt sich aus Fahrzeugen des Sanitäts- und Rettungsdienstes zusammen<br />

und wird durch ein Führungsfahrzeug ergänzt.<br />

Damit setzt er sich zusammen aus:<br />

1 Führungsfahrzeug (KdoW / ELW)<br />

4 Rettungstransportwagen<br />

4 Krankentransportwagen.<br />

Darüber hinaus zählen 2 Notärzte zu den jeweiligen Besatzungen dazu.<br />

Diese Einsatzformation kann 10 Patienten, davon 8 liegend und 2 sitzend in geeignete Krankenhäuser<br />

verlegen. Dabei wird davon ausgegangen, dass 2 Krankentransportwagen mit 2<br />

Patienten belegt werden. Die Anbindung des Transportzuges an den Behandlungsplatz erfolgt<br />

über die Transportorganisation. Die Transportziele werden über die Transportorganisation des<br />

Behandlungsplatzes zugewiesen. Die Auswahl richtet sich nach den ärztlichen Vorgaben aus<br />

den Behandlungsbereichen des Behandlungsplatzes. Der <strong>Kreisverband</strong> <strong>Viersen</strong> stellt den 1.<br />

Patiententransportzug im Kreis <strong>Viersen</strong> autark mit eigenen Rettungsmitteln.<br />

<strong>Kreisverband</strong> <strong>Viersen</strong> e.V. Seite 25

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