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Landgericht Berlin - Buskeismus.de

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Die einstweilige Verfügung vom 9. April 2009 wird mit <strong>de</strong>r Maßgabe bestätigt, dass in Ziffer 2) <strong>de</strong>r<br />

Gegendarstellung <strong>de</strong>r letzte Satz entfällt. Die weitergehen<strong>de</strong> einstweilige Verfügung wird<br />

aufgehoben und <strong>de</strong>r Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.<br />

2.<br />

Von <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>s Verfahrens haben <strong>de</strong>r Antragsteller 1/5 und die Antragsgegnerin 4/5 zu<br />

tragen.<br />

3.<br />

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung gegen<br />

Sicherheitsleistung in Höhe <strong>de</strong>s zu vollstrecken<strong>de</strong>n Kostenbetrages zuzüglich 10 % abwen<strong>de</strong>n,<br />

wenn nicht die Antragsgegnerin vor <strong>de</strong>r Vollstreckung Sicherheit in Höhe <strong>de</strong>s jeweils<br />

beizutreiben<strong>de</strong>n Betrages zuzüglich 10 % leistet.<br />

Tatbestand:<br />

Die Antragsgegnerin ist Verlegerin <strong>de</strong>r “ ■■■■■”-Zeitung, in <strong>de</strong>ren Ausgabe ■■■■■ vom 28. März<br />

2009 <strong>de</strong>r nachfolgend in Fotokopie wie<strong>de</strong>rgegebene Artikel erschien, <strong>de</strong>r sich mit einem gegen<br />

<strong>de</strong>n Antragsteller geführten Strafverfahren wegen La<strong>de</strong>ndiebstahls und Fahren ohne Fahrerlaubnis<br />

befasst:

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