Das KWK-Gesetz 2012″ (PDF) - BHKW-Infozentrum
Das KWK-Gesetz 2012″ (PDF) - BHKW-Infozentrum
Das KWK-Gesetz 2012″ (PDF) - BHKW-Infozentrum
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
6 Sonstige Regelungen<br />
18 <strong>KWK</strong>-<strong>Gesetz</strong> 2012<br />
Zulassung von <strong>KWK</strong>-Anlagen (§6)<br />
Voraussetzung für den Anspruch auf Zuschlagzahlung<br />
ist die Zulassung als <strong>KWK</strong>-<br />
Anlage im Sinne des §5 <strong>KWK</strong>-<strong>Gesetz</strong>. Die Zulassung<br />
wird erteilt, wenn die Voraussetzungen<br />
nach §5 erfüllt werden. Der Antrag für die<br />
Zulassung einer <strong>KWK</strong>-Anlage (www.bafa.de)<br />
muss folgende Angaben enthalten:<br />
• Angaben zum Anlagenbetreiber<br />
• Nachweise über den Zeitpunkt der<br />
Aufnahme des Dauerbetriebs<br />
• Angaben zum Anschluss an das Netz<br />
für die allgemeine Versorgung oder<br />
soweit erforderlich, an ein Netz im<br />
Sinne von § 110 Abs. 1 des EnWG<br />
Außerdem ist ein nach den anerkannten Regeln der Technik erstelltes<br />
Sachverständigengutachten über die Eigenschaften der Anlage<br />
beizufügen. <strong>Das</strong> Sachverständigengutachten muss in der jeweiligen<br />
Fassung nach den Grundlagen und Rechenmethoden der AGFW<br />
(Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und <strong>KWK</strong> e. V. in<br />
Nummer 4 bis 6 des Arbeitsblattes FW 308 „Zertifizierung von <strong>KWK</strong>-<br />
Anlagen – Ermittlung des <strong>KWK</strong>-Stroms“) erstellt werden<br />
Ergänzend dazu ist das Sachverständigengutachten für hocheffiziente<br />
<strong>KWK</strong>-Anlagen, die nach dem 1. Januar 2009 in Dauerbetrieb<br />
genommen wurden oder werden, zu erstellen. Dabei sind die Anhänge<br />
II und III der Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments<br />
und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung<br />
einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung<br />
im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/<br />
EWG (ABl. EU Nr. L 52 S. 50) sowie die dazu erlassenen Leitlinien zu<br />
beachten. Anstelle des Gutachtens können für serienmäßig hergestellte<br />
kleine <strong>KWK</strong>-Anlagen geeignete Unterlagen des Herstellers<br />
vorgelegt werden, aus denen die thermische und elektrische Leistung<br />
sowie die Stromkennzahl hervorgehen.<br />
<strong>Das</strong> Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann<br />
Zulassungen für kleine <strong>KWK</strong>-Anlagen und von Brennstoffzellen mit<br />
einer Leistung bis 50 kW in Form der Allgemeinverfügung erteilen.