Sehr geehrte Damen u. Herren! - Mitterkirchen im Machland
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BESCHÄDIGUNG VON<br />
STRAßENBAULICHEN ANLAGENTEILEN<br />
Im Bereich Loa, aber auch in anderen Ortsteilen<br />
von <strong>Mitterkirchen</strong> kommt es <strong>im</strong>mer wieder zu<br />
mutwilligen Beschädigungen von straßenbaulichen<br />
Anlagenteilen. Schneestangen, Leitpflöcke<br />
und Wegemakierungen werden einfach ausgerissen,<br />
umgetreten oder abgerissen. Diese Zustände<br />
können nicht mehr geduldet werden.<br />
Wenn bei einem Verkehrsunfall Schneestangen,<br />
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Leitpflöcke, Verkehrszeichen usw. beschädigt<br />
werden, ist dies ebenfalls unverzüglich zu melden.<br />
Wenn keine Meldung erfolgt, kann dies als<br />
Fahrerflucht geahndet werden.<br />
Wir bitten die Mitterkirchner Bevölkerung, bei<br />
Beobachtung solcher Vorfälle, diese umgehend<br />
dem Marktgemeindeamt zu melden. Solche Vergehen<br />
werden zukünftig zur Anzeige gebracht!<br />
FREIE WOHNUNG IM BETREUBAREN WOHNEN<br />
Ab Ende Februar 2010 ist <strong>im</strong> Erdgeschoß des<br />
Betreubaren Wohnens in Loa eine Wohnung zu<br />
vermieten. Interessenten können sich <strong>im</strong><br />
Marktgemeindeamt bei Frau VB Christine<br />
Viertlmayr unter der Telefonnummer<br />
07269/8255-16 melden.<br />
BAUVERHANDLUNGSTERMINE<br />
An folgenden Tagen ist Herr Ing. Hinterreiter<br />
wieder für Sie als Bausachverständiger des Bezirksbauamtes<br />
Linz <strong>im</strong> Marktgemeindeamt tätig:<br />
Mittwoch, 03. Februar 2010<br />
Dienstag, 16. März 2010 - 08:00 bis 12:00 Uhr<br />
Dienstag, 04. Mai 2010 – 08:00 bis 12:00 Uhr<br />
Mittwoch, 09. Juni 2010<br />
Wir bitten Sie, zeitgerecht einen Termin (mind. 1 Woche vorher) mit Frau VB Christine Viertlmayr unter<br />
der Telefonnummer 07269/8255-16 zu vereinbaren.<br />
HEIZKOSTENZUSCHUSS 2009/2010<br />
Die Oö. Landesregierung hat für die Heizperiode<br />
2009/2010 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses<br />
an sozial bedürftige Personen<br />
beschlossen. Dieser beträgt 220,- Euro bei Unterschreitung<br />
der festgesetzten Einkommensgrenze<br />
und 110,- Euro bei Überschreitung der<br />
Einkommensgrenze bis zu max<strong>im</strong>al 50,- Euro.<br />
Die Einkommensgrenze für Alleinstehende beträgt<br />
783,99 Euro und für Ehepaare bzw. Le-<br />
bensgemeinschaften 1.175,45. Diese Beträge<br />
erhöhen sich pro Kind um 111,23 Euro. Die Anträge<br />
können <strong>im</strong> Servicecenter des Marktgemeindeamtes<br />
noch bis 15. April 2010 gestellt<br />
werden. Mitzubringen sind sämtliche Einkommensnachweise<br />
vom Jahr 2009 und wenn nötig<br />
Übergabeverträge in denen bestätigt wird, wer<br />
für die Heizkosten aufkommen muss.