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Sehr geehrte Damen u. Herren! - Mitterkirchen im Machland

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BESCHÄDIGUNG VON<br />

STRAßENBAULICHEN ANLAGENTEILEN<br />

Im Bereich Loa, aber auch in anderen Ortsteilen<br />

von <strong>Mitterkirchen</strong> kommt es <strong>im</strong>mer wieder zu<br />

mutwilligen Beschädigungen von straßenbaulichen<br />

Anlagenteilen. Schneestangen, Leitpflöcke<br />

und Wegemakierungen werden einfach ausgerissen,<br />

umgetreten oder abgerissen. Diese Zustände<br />

können nicht mehr geduldet werden.<br />

Wenn bei einem Verkehrsunfall Schneestangen,<br />

-- Seite 2 --<br />

Leitpflöcke, Verkehrszeichen usw. beschädigt<br />

werden, ist dies ebenfalls unverzüglich zu melden.<br />

Wenn keine Meldung erfolgt, kann dies als<br />

Fahrerflucht geahndet werden.<br />

Wir bitten die Mitterkirchner Bevölkerung, bei<br />

Beobachtung solcher Vorfälle, diese umgehend<br />

dem Marktgemeindeamt zu melden. Solche Vergehen<br />

werden zukünftig zur Anzeige gebracht!<br />

FREIE WOHNUNG IM BETREUBAREN WOHNEN<br />

Ab Ende Februar 2010 ist <strong>im</strong> Erdgeschoß des<br />

Betreubaren Wohnens in Loa eine Wohnung zu<br />

vermieten. Interessenten können sich <strong>im</strong><br />

Marktgemeindeamt bei Frau VB Christine<br />

Viertlmayr unter der Telefonnummer<br />

07269/8255-16 melden.<br />

BAUVERHANDLUNGSTERMINE<br />

An folgenden Tagen ist Herr Ing. Hinterreiter<br />

wieder für Sie als Bausachverständiger des Bezirksbauamtes<br />

Linz <strong>im</strong> Marktgemeindeamt tätig:<br />

Mittwoch, 03. Februar 2010<br />

Dienstag, 16. März 2010 - 08:00 bis 12:00 Uhr<br />

Dienstag, 04. Mai 2010 – 08:00 bis 12:00 Uhr<br />

Mittwoch, 09. Juni 2010<br />

Wir bitten Sie, zeitgerecht einen Termin (mind. 1 Woche vorher) mit Frau VB Christine Viertlmayr unter<br />

der Telefonnummer 07269/8255-16 zu vereinbaren.<br />

HEIZKOSTENZUSCHUSS 2009/2010<br />

Die Oö. Landesregierung hat für die Heizperiode<br />

2009/2010 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses<br />

an sozial bedürftige Personen<br />

beschlossen. Dieser beträgt 220,- Euro bei Unterschreitung<br />

der festgesetzten Einkommensgrenze<br />

und 110,- Euro bei Überschreitung der<br />

Einkommensgrenze bis zu max<strong>im</strong>al 50,- Euro.<br />

Die Einkommensgrenze für Alleinstehende beträgt<br />

783,99 Euro und für Ehepaare bzw. Le-<br />

bensgemeinschaften 1.175,45. Diese Beträge<br />

erhöhen sich pro Kind um 111,23 Euro. Die Anträge<br />

können <strong>im</strong> Servicecenter des Marktgemeindeamtes<br />

noch bis 15. April 2010 gestellt<br />

werden. Mitzubringen sind sämtliche Einkommensnachweise<br />

vom Jahr 2009 und wenn nötig<br />

Übergabeverträge in denen bestätigt wird, wer<br />

für die Heizkosten aufkommen muss.

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