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Vitamin - Zoodesign

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Hautkrebsscreening<br />

Ab dem 1. Juli 2008 werden die Leistungen bei der Früherkennung von Hautkrebs<br />

weiter verbessert. Ab einem Alter von 35 Jahren können Sie das Hautkrebsscreening<br />

alle zwei Jahre als Leistung in Anspruch nehmen. Die PBeaKK erstattet Ihnen<br />

die Kosten für diese Früherkennung.<br />

Richtig versichert im Ausland<br />

Im Urlaub möchte man entspannen und sich endlich mal keine Sorgen machen müssen.<br />

Da sind Krankheit und Unfall nicht vorgesehen, sollten aber mit eingeplant werden.<br />

Darum empfehlen wir Ihnen den Abschluss unserer Auslands-Krankenergänzungsversicherung<br />

(AKEV).<br />

Sie müssen die AKEV vor Antritt Ihrer Reise abschließen. Als wirksames Datum gilt<br />

der Antragseingang bei Ihrer Bezirksstelle bzw. ein von Ihnen gewählter zeitnaher<br />

Termin (z.B. Monatsanfang). Für den Leistungsfall benötigen Sie unbedingt einen Einzahlungsbeleg.<br />

Solange Sie nicht kündigen, verlängert sich die AKEV automatisch<br />

um ein Jahr. Die AKEV können alle Mitglieder der Grundversicherung der PBeaKK<br />

für sich und ihre Angehörigen (Ehegatte, Kinder) abschließen, auch wenn die Angehörigen<br />

nicht in der PBeaKK grundversichert sind. Besonders attraktiv ist der Familienbeitrag,<br />

dessen Höhe unabhängig von der Anzahl der mitversicherten Kinder ist.<br />

Die AKEV ergänzt Ihre Grundversicherung bei der PBeaKK (oder PKV bzw. GKV) auf<br />

Auslandsreisen. Dies ist vor allem außerhalb der Europäischen Union von Bedeutung.<br />

Die AKEV deckt die entstandenen Aufwendungen für die Behandlung von akut<br />

eingetretenen Krankheiten und Unfallfolgen während Ihrer Auslandsreise ab. Darüber<br />

hinaus können die Kosten für medizinisch notwendige, ärztlich angeordnete<br />

Rücktransporte sowie Bestattungskosten vor Ort oder die Überführung an den letzten<br />

ständigen Wohnsitz übernommen werden (bis 5115 EUR in Europa, außerhalb<br />

bis 10230 EUR). Sofern Behandlungen wie z.B. Zahnersatz oder Schönheitsoperationen<br />

der Grund für Ihre Reise sind, besteht kein Versicherungsschutz.<br />

Die Gültigkeitsdauer der AKEV innerhalb eines Kalenderjahres bestimmen Sie:<br />

a) Der einfache Jahresbeitrag beinhaltet einen Versicherungsschutz für beliebig viele<br />

Reisen, die nicht länger als 8 Wochen dauern. Für Auslandsreisen mit einer ununterbrochenen<br />

Dauer über 8 Wochen kann ein Versicherungsschutz erlangt werden, der<br />

b) bis 16 Wochen gilt, wenn ein zusätzlicher Jahresbeitrag vor Antritt der Reise bezahlt<br />

wird (AKEV-16) oder<br />

c) bis 26 Wochen gilt, wenn zusätzlich der doppelte Jahresbeitrag vor Antritt der<br />

Reise bezahlt wird (AKEV-26).<br />

Informationen zu unserem Service für Reisen in die USA, der Deutschen Rettungsflugwacht<br />

sowie genaue Beitragstabellen finden Sie auf www.pbeakk.de.<br />

PBeaKK-Kompakt<br />

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