Vitamin - Zoodesign
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Hautkrebsscreening<br />
Ab dem 1. Juli 2008 werden die Leistungen bei der Früherkennung von Hautkrebs<br />
weiter verbessert. Ab einem Alter von 35 Jahren können Sie das Hautkrebsscreening<br />
alle zwei Jahre als Leistung in Anspruch nehmen. Die PBeaKK erstattet Ihnen<br />
die Kosten für diese Früherkennung.<br />
Richtig versichert im Ausland<br />
Im Urlaub möchte man entspannen und sich endlich mal keine Sorgen machen müssen.<br />
Da sind Krankheit und Unfall nicht vorgesehen, sollten aber mit eingeplant werden.<br />
Darum empfehlen wir Ihnen den Abschluss unserer Auslands-Krankenergänzungsversicherung<br />
(AKEV).<br />
Sie müssen die AKEV vor Antritt Ihrer Reise abschließen. Als wirksames Datum gilt<br />
der Antragseingang bei Ihrer Bezirksstelle bzw. ein von Ihnen gewählter zeitnaher<br />
Termin (z.B. Monatsanfang). Für den Leistungsfall benötigen Sie unbedingt einen Einzahlungsbeleg.<br />
Solange Sie nicht kündigen, verlängert sich die AKEV automatisch<br />
um ein Jahr. Die AKEV können alle Mitglieder der Grundversicherung der PBeaKK<br />
für sich und ihre Angehörigen (Ehegatte, Kinder) abschließen, auch wenn die Angehörigen<br />
nicht in der PBeaKK grundversichert sind. Besonders attraktiv ist der Familienbeitrag,<br />
dessen Höhe unabhängig von der Anzahl der mitversicherten Kinder ist.<br />
Die AKEV ergänzt Ihre Grundversicherung bei der PBeaKK (oder PKV bzw. GKV) auf<br />
Auslandsreisen. Dies ist vor allem außerhalb der Europäischen Union von Bedeutung.<br />
Die AKEV deckt die entstandenen Aufwendungen für die Behandlung von akut<br />
eingetretenen Krankheiten und Unfallfolgen während Ihrer Auslandsreise ab. Darüber<br />
hinaus können die Kosten für medizinisch notwendige, ärztlich angeordnete<br />
Rücktransporte sowie Bestattungskosten vor Ort oder die Überführung an den letzten<br />
ständigen Wohnsitz übernommen werden (bis 5115 EUR in Europa, außerhalb<br />
bis 10230 EUR). Sofern Behandlungen wie z.B. Zahnersatz oder Schönheitsoperationen<br />
der Grund für Ihre Reise sind, besteht kein Versicherungsschutz.<br />
Die Gültigkeitsdauer der AKEV innerhalb eines Kalenderjahres bestimmen Sie:<br />
a) Der einfache Jahresbeitrag beinhaltet einen Versicherungsschutz für beliebig viele<br />
Reisen, die nicht länger als 8 Wochen dauern. Für Auslandsreisen mit einer ununterbrochenen<br />
Dauer über 8 Wochen kann ein Versicherungsschutz erlangt werden, der<br />
b) bis 16 Wochen gilt, wenn ein zusätzlicher Jahresbeitrag vor Antritt der Reise bezahlt<br />
wird (AKEV-16) oder<br />
c) bis 26 Wochen gilt, wenn zusätzlich der doppelte Jahresbeitrag vor Antritt der<br />
Reise bezahlt wird (AKEV-26).<br />
Informationen zu unserem Service für Reisen in die USA, der Deutschen Rettungsflugwacht<br />
sowie genaue Beitragstabellen finden Sie auf www.pbeakk.de.<br />
PBeaKK-Kompakt<br />
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