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1.1 Systemmerkmale KÖMMERLING 88plus

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Auslegung Oktober 2009<br />

Technische Änderungen vorbehalten!<br />

<strong>KÖMMERLING</strong> <strong>88plus</strong><br />

Fertigung<br />

Allgemeine Verarbeitungsrichtlinien<br />

12. Beschläge<br />

Grundsätzlich dürfen nur solche Beschläge verwendet werden, die auf das<br />

Profilsystem (Fenstersystem) abgestimmt sind.<br />

Die im Register 7.1 aufgelisteten Beschlagshersteller liefern diese Produkte.<br />

Maßgebend sind die Verarbeitungsrichtlinien der Beschlagshersteller. Bei der<br />

Auswahl der tragenden Beschlagteile sind die Flügelgewichte ausschlaggebend.<br />

Ein unsachgemäßer Einbau und unsachgerechte Verschraubung der<br />

Beschlagteile kann zu gefährlichen Situationen führen und schwere Unfälle bis<br />

hin zum Tod verursachen.<br />

Deshalb ist beim Einbau und besonders bei der Verschraubung die produktspezifische<br />

Dokumentation des Beschlagherstellers, die Angaben des<br />

Profilherstellers sowie alle Inhalte der Richtlinie TBDK der Gütegemeinschaft<br />

Schlösser und Beschläge zu beachten.<br />

12.1 Beschlagbefestigung<br />

Für die Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-<br />

Beschlägen sind die Vorgaben der TDBK-Richtlinie zu beachten.<br />

Um die Dauerfunktionstüchtigkeit und damit auch die Bedienungssicherheit von<br />

Fenstern und Fenstertüren über ihre zu erwartende Nutzungszeit sicherzustellen,<br />

ist der Befestigung von sicherheitsrelevanten Beschlagteilen besondere<br />

Bedeutung beizumessen. Hierunter sind tragende Bauteile wie zum Beispiel<br />

Scherenlager und Ecklager zu verstehen.<br />

Die Verantwortung für eine ausreichende Festigkeit der Beschlagteile liegt<br />

beim Beschlaghersteller.<br />

Die Verantwortung für die fachgerechte Befestigung der Beschlagteile am<br />

Rahmenwerkstoff (Flügel und Blendrahmen) und die Sicherstellung der hier<br />

aufgezeigten Anforderungen liegt beim Hersteller von Fenstern und<br />

Fenstertüren. Die in der Richtlinie vorgegebenen Kräfte müssen vom Hersteller<br />

von Fenstern und Fenstertüren sichergestellt werden, in Abhängigkeit zum<br />

jeweiligen, von ihm gefertigten maximalen Flügelgewicht.<br />

Die Inhalte dieser Richtlinie müssen in die werkseigene Produktionskontrolle<br />

des Herstellers von Fenstern und Fenstertüren verankert werden. Weitere<br />

Hinweise zur werkseigenen Produktionskontrolle finden sich unter anderem in<br />

der EN 14351-1.<br />

12.2 Verriegelungspunkte<br />

Die Anzahl der Verriegelungspunkte auf der Bandseite sollte mit den<br />

Verreigelungspunkten auf der Schließseite übereinstimmen.<br />

Verriegelungspunkte (Bandteile, Schließnocken usw.) dürfen nicht weiter als<br />

80 cm auseinanderliegen.<br />

12.3 Funktionsprüfung<br />

Nach der Beschlagsmontage an Rahmen und Flügel ist am Fenster eine<br />

Funktionsprüfung durchzuführen.<br />

12.4 Bohrschablonen und -lehren<br />

Die für die Beschlagmontage erforderlichen Bohrschablonen und -lehren liefert<br />

der Beschlaghersteller<br />

12.5 Anschlagdichtung<br />

Zur Beibehaltung der Dichtheit empfehlen wir, die Anschlagdichtung im Flügel<br />

nicht auszustanzen. Aufgrund des Scherenarms ist ein leicht erhöhtes Überschlagsmaß<br />

(Abhubmaß) nicht immer zu vermeiden.<br />

12.6 Wartung der Beschläge<br />

Beschläge benötigen eine fachkundige, systematische Wartung/Pflege und<br />

Inspektion, um die Werthaltigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit zu<br />

gewährleisten.<br />

Hierzu sind die Inhalte der Richtlinie der Gütegemeinschaft Schlösser und<br />

Beschläge e.V. zu beachten.<br />

Maßstab<br />

nicht maßstabgerecht<br />

Register<br />

4.<strong>1.1</strong><br />

Seite<br />

15

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