1.1 Systemmerkmale KÖMMERLING 88plus
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Auslegung Oktober 2009<br />
Technische Änderungen vorbehalten!<br />
<strong>KÖMMERLING</strong> <strong>88plus</strong><br />
Fertigung<br />
Allgemeine Verarbeitungsrichtlinien<br />
12. Beschläge<br />
Grundsätzlich dürfen nur solche Beschläge verwendet werden, die auf das<br />
Profilsystem (Fenstersystem) abgestimmt sind.<br />
Die im Register 7.1 aufgelisteten Beschlagshersteller liefern diese Produkte.<br />
Maßgebend sind die Verarbeitungsrichtlinien der Beschlagshersteller. Bei der<br />
Auswahl der tragenden Beschlagteile sind die Flügelgewichte ausschlaggebend.<br />
Ein unsachgemäßer Einbau und unsachgerechte Verschraubung der<br />
Beschlagteile kann zu gefährlichen Situationen führen und schwere Unfälle bis<br />
hin zum Tod verursachen.<br />
Deshalb ist beim Einbau und besonders bei der Verschraubung die produktspezifische<br />
Dokumentation des Beschlagherstellers, die Angaben des<br />
Profilherstellers sowie alle Inhalte der Richtlinie TBDK der Gütegemeinschaft<br />
Schlösser und Beschläge zu beachten.<br />
12.1 Beschlagbefestigung<br />
Für die Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-<br />
Beschlägen sind die Vorgaben der TDBK-Richtlinie zu beachten.<br />
Um die Dauerfunktionstüchtigkeit und damit auch die Bedienungssicherheit von<br />
Fenstern und Fenstertüren über ihre zu erwartende Nutzungszeit sicherzustellen,<br />
ist der Befestigung von sicherheitsrelevanten Beschlagteilen besondere<br />
Bedeutung beizumessen. Hierunter sind tragende Bauteile wie zum Beispiel<br />
Scherenlager und Ecklager zu verstehen.<br />
Die Verantwortung für eine ausreichende Festigkeit der Beschlagteile liegt<br />
beim Beschlaghersteller.<br />
Die Verantwortung für die fachgerechte Befestigung der Beschlagteile am<br />
Rahmenwerkstoff (Flügel und Blendrahmen) und die Sicherstellung der hier<br />
aufgezeigten Anforderungen liegt beim Hersteller von Fenstern und<br />
Fenstertüren. Die in der Richtlinie vorgegebenen Kräfte müssen vom Hersteller<br />
von Fenstern und Fenstertüren sichergestellt werden, in Abhängigkeit zum<br />
jeweiligen, von ihm gefertigten maximalen Flügelgewicht.<br />
Die Inhalte dieser Richtlinie müssen in die werkseigene Produktionskontrolle<br />
des Herstellers von Fenstern und Fenstertüren verankert werden. Weitere<br />
Hinweise zur werkseigenen Produktionskontrolle finden sich unter anderem in<br />
der EN 14351-1.<br />
12.2 Verriegelungspunkte<br />
Die Anzahl der Verriegelungspunkte auf der Bandseite sollte mit den<br />
Verreigelungspunkten auf der Schließseite übereinstimmen.<br />
Verriegelungspunkte (Bandteile, Schließnocken usw.) dürfen nicht weiter als<br />
80 cm auseinanderliegen.<br />
12.3 Funktionsprüfung<br />
Nach der Beschlagsmontage an Rahmen und Flügel ist am Fenster eine<br />
Funktionsprüfung durchzuführen.<br />
12.4 Bohrschablonen und -lehren<br />
Die für die Beschlagmontage erforderlichen Bohrschablonen und -lehren liefert<br />
der Beschlaghersteller<br />
12.5 Anschlagdichtung<br />
Zur Beibehaltung der Dichtheit empfehlen wir, die Anschlagdichtung im Flügel<br />
nicht auszustanzen. Aufgrund des Scherenarms ist ein leicht erhöhtes Überschlagsmaß<br />
(Abhubmaß) nicht immer zu vermeiden.<br />
12.6 Wartung der Beschläge<br />
Beschläge benötigen eine fachkundige, systematische Wartung/Pflege und<br />
Inspektion, um die Werthaltigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit zu<br />
gewährleisten.<br />
Hierzu sind die Inhalte der Richtlinie der Gütegemeinschaft Schlösser und<br />
Beschläge e.V. zu beachten.<br />
Maßstab<br />
nicht maßstabgerecht<br />
Register<br />
4.<strong>1.1</strong><br />
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