Verbraucherpolitischer Bericht der Bundesregierung - BMELV
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20 GESUNDHEIT UND SICHERHEIT DER VERBRAUCHERINNEN UND VERBRAUCHER<br />
gesundheitsbezogener Angaben erlassen. 24 Diese präzisierten insbeson<strong>der</strong>e die Anfor<strong>der</strong>ungen an die wissenschaftlichen<br />
Nachweise, die mit dem Antrag auf eine gesundheitsbezogene Angabe vorgelegt werden müssen.<br />
Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat zwischen Juli 2008 und Juli 2011 insgesamt 2.758<br />
Angaben bewertet, die sich auf die Bedeutung eines Nährstoffs o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en Substanz für Körperfunktionen,<br />
Wachstum und Entwicklung beziehen. Die Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union haben <strong>der</strong> von<br />
<strong>der</strong> Europäischen Kommission vorgelegten Gemeinschaftsliste <strong>der</strong> gesundheitsbezogenen Angaben Anfang<br />
Dezember 2011 mehrheitlich zugestimmt; eine Verabschiedung durch Europäischen Rat und Europäisches<br />
Parlament steht allerdings noch aus.<br />
Nährwertbezogene Angaben sind nur zulässig, wenn sie im Anhang <strong>der</strong> Verordnung aufgeführt sind und den<br />
dortigen Bedingungen entsprechen. Die Liste nährwertbezogener Angaben wurde im Februar 2010 um fünf<br />
weitere Angaben über Omega-3-Fettsäuren und an<strong>der</strong>e ungesättigte Fettsäuren ergänzt. Nun können auch<br />
Angaben über den Gehalt dieser Fettsäuren in Lebensmitteln gemacht werden, da sie bei <strong>der</strong> Ernährung eine<br />
wichtige Rolle spielen.<br />
Um nährwert- o<strong>der</strong> gesundheitsbezogene Angaben tragen zu dürfen, müssen Lebensmittel zukünftig spezifischen<br />
Nährwertprofilen entsprechen. Damit soll verhin<strong>der</strong>t werden, dass Lebensmitteln <strong>der</strong> Anschein gegeben<br />
wird, sie hätten aufgrund des Gehalts an bestimmten Nährstoffen (zum Beispiel zugesetzten Vitaminen)<br />
beson<strong>der</strong>e gesundheitliche Vorteile, obwohl sie aufgrund ihrer Gesamtzusammensetzung im Rahmen <strong>der</strong><br />
täglichen Ernährung eher nur in Maßen empfohlen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher, die durch<br />
ausgewogene Ernährung eine gesunde Lebensweise anstreben, sollen so vor Irreführung geschützt<br />
werden. Die <strong>Bundesregierung</strong> setzt sich nachdrücklich für sachgerechte und praktikable Nährwertprofile ein,<br />
die vor Irreführung schützen, aber auch die Verschiedenartigkeit <strong>der</strong> Ernährungsgewohnheiten und<br />
-traditionen in Europa sowie die Rolle und Bedeutung <strong>der</strong> betreffenden Lebensmittel für die Ernährung<br />
berücksichtigen.<br />
Initiative „Klarheit und Wahrheit bei <strong>der</strong> Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“<br />
Mit <strong>der</strong> Initiative „Klarheit und Wahrheit bei <strong>der</strong> Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“<br />
will das Bundesverbraucherministerium die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Täuschung<br />
schützen sowie Unternehmen im Wettbewerb stärken, die ihre Produkte verbraucherfreundlich kennzeichnen.<br />
Die Initiative wird begleitet durch eine Beraterrunde, die aus Vertreterinnen und Vertretern <strong>der</strong> Verbraucher,<br />
<strong>der</strong> Wirtschaft, <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und <strong>der</strong> Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission besteht und diesen einen<br />
regelmäßigen Austausch ermöglicht. Das Gremium hat eine beratende, keine steuernde Funktion.<br />
Das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. ist <strong>der</strong> wichtigste<br />
Bestandteil <strong>der</strong> Initiative und wird vom 1. September 2010 bis zum 31. Dezember 2012 mit rund 975.000<br />
Euro durch das Bundesverbraucherministerium geför<strong>der</strong>t. Das Portal ging am 20. Juli 2011 ans Netz. Es bietet<br />
eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich über die Kennzeichnung von<br />
Lebensmitteln informieren wollen o<strong>der</strong> sich subjektiv durch ein Produkt in ihrer Erwartung getäuscht<br />
fühlen. Das Portal wird von <strong>der</strong> Bevölkerung gut angenommen.<br />
Durch die Diskussion über konkrete Produkte erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher einen Einblick<br />
in die rechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an die Kennzeichnung sowie in Aufmachung und Darstellung von Lebensmitteln.<br />
Zudem werden aktuelle Entwicklungen und Trends in diesen Bereichen dargestellt und erläutert.<br />
Den Unternehmen bietet das Portal die Gelegenheit, zusätzliche Einblicke in die Erwartungen von<br />
Verbrauchern zu gewinnen. Bestandteil des Projekts ist eine wissenschaftliche Begleitforschung, mit <strong>der</strong><br />
insbeson<strong>der</strong>e die Repräsentativität <strong>der</strong> im Portal geäußerten Verbrauchermeinungen ermittelt werden soll.<br />
Hiervon verspricht sich das Bundesverbraucherministerium unter an<strong>der</strong>em Hinweise darauf, ob und wo<br />
Handlungsbedarf beim Kennzeichnungsrecht o<strong>der</strong> den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs<br />
besteht.