Praktischer Leitfaden für die dezentrale Entlüftung gemäß DIN - Maico
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<strong>Praktischer</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>dezentrale</strong> <strong>Entlüftung</strong><br />
Allgemeine Planungshinweise<br />
Je nach Bundesland sind verschiedene Feuerwiderstandsdauern vorgeschrieben.<br />
Bundesland<br />
Bayern<br />
Feuerwiderstandsdauer [Minuten]<br />
Bis einschließlich 2 Vollgeschosse -<br />
Mehr als 2 Vollgeschosse 30<br />
Mehr als 5 Vollgeschosse 60<br />
Hochhaus 90<br />
Bundesland<br />
Berlin<br />
Hessen<br />
Feuerwiderstandsdauer [Minuten]<br />
Bis einschließlich 2 Vollgeschosse -<br />
Mehr als 2 Vollgeschosse 30<br />
Mehr als 5 Vollgeschosse 90<br />
Bundesland<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Saarland<br />
Feuerwiderstandsdauer [Minuten]<br />
Gebäudeklasse 1 -<br />
Gebäudeklasse 2 + 3 30<br />
Gebäudeklasse 4 90<br />
Sonstige Gebäude 90<br />
Bundesland<br />
Baden-Württemberg<br />
Brandenburg<br />
Bremen<br />
Hamburg<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
Feuerwiderstandsdauer [Minuten]<br />
Niedersachsen<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Sachsen<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Schleswig-Holstein<br />
Thüringen<br />
Gebäude geringer Höhe 30<br />
Sonstige Gebäude 90<br />
Vollgeschosse sind Geschosse, <strong>die</strong> mehr als 1,4 m über der im Mittel gemessenen Geländeoberfläche<br />
hinausragen und mindestens 2,3 m hoch sind. Bei obersten Geschossen muss <strong>die</strong>se Höhe über mindestens<br />
3/4 der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses vorhanden sein (gilt <strong>für</strong> Baden-Württemberg).<br />
Hochhäuser sind Gebäude, in denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m<br />
über der Geländeoberfläche liegt.<br />
Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, in denen der Fußboden keines Aufenthaltsraumes mehr als 7 m<br />
über der Geländeoberfläche liegt.<br />
Für Baden-Württemberg gilt: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, in denen in jedem Aufenthaltsraum<br />
<strong>die</strong> Brüstungshöhe eines Fensters nicht mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt.<br />
Für detaillierte Fragen, z. B. wie sind Vollgeschosse in verschiedenen Bundesländern definiert, kann in<br />
der jeweiligen aktuellen Landesbauordnung nachgelesen werden. Dies ist normalerweise mit hohem Aufwand<br />
verbunden.<br />
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