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Praktischer Leitfaden für die dezentrale Entlüftung gemäß DIN - Maico

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<strong>Praktischer</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>dezentrale</strong> <strong>Entlüftung</strong><br />

Allgemeine Planungshinweise<br />

Je nach Bundesland sind verschiedene Feuerwiderstandsdauern vorgeschrieben.<br />

Bundesland<br />

Bayern<br />

Feuerwiderstandsdauer [Minuten]<br />

Bis einschließlich 2 Vollgeschosse -<br />

Mehr als 2 Vollgeschosse 30<br />

Mehr als 5 Vollgeschosse 60<br />

Hochhaus 90<br />

Bundesland<br />

Berlin<br />

Hessen<br />

Feuerwiderstandsdauer [Minuten]<br />

Bis einschließlich 2 Vollgeschosse -<br />

Mehr als 2 Vollgeschosse 30<br />

Mehr als 5 Vollgeschosse 90<br />

Bundesland<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Saarland<br />

Feuerwiderstandsdauer [Minuten]<br />

Gebäudeklasse 1 -<br />

Gebäudeklasse 2 + 3 30<br />

Gebäudeklasse 4 90<br />

Sonstige Gebäude 90<br />

Bundesland<br />

Baden-Württemberg<br />

Brandenburg<br />

Bremen<br />

Hamburg<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Feuerwiderstandsdauer [Minuten]<br />

Niedersachsen<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Sachsen<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Schleswig-Holstein<br />

Thüringen<br />

Gebäude geringer Höhe 30<br />

Sonstige Gebäude 90<br />

Vollgeschosse sind Geschosse, <strong>die</strong> mehr als 1,4 m über der im Mittel gemessenen Geländeoberfläche<br />

hinausragen und mindestens 2,3 m hoch sind. Bei obersten Geschossen muss <strong>die</strong>se Höhe über mindestens<br />

3/4 der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses vorhanden sein (gilt <strong>für</strong> Baden-Württemberg).<br />

Hochhäuser sind Gebäude, in denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m<br />

über der Geländeoberfläche liegt.<br />

Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, in denen der Fußboden keines Aufenthaltsraumes mehr als 7 m<br />

über der Geländeoberfläche liegt.<br />

Für Baden-Württemberg gilt: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, in denen in jedem Aufenthaltsraum<br />

<strong>die</strong> Brüstungshöhe eines Fensters nicht mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt.<br />

Für detaillierte Fragen, z. B. wie sind Vollgeschosse in verschiedenen Bundesländern definiert, kann in<br />

der jeweiligen aktuellen Landesbauordnung nachgelesen werden. Dies ist normalerweise mit hohem Aufwand<br />

verbunden.<br />

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