TAGESORDNUNG - Gemeinde Lermoos
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<strong>Gemeinde</strong> LERMOOS lfd. Nr. 9<br />
Seite: 1<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
über die<br />
SITZUNG des GEMEINDERATES<br />
am 03.02.2011<br />
im Sitzungssaal des <strong>Gemeinde</strong>hauses <strong>Lermoos</strong>.<br />
Beginn: 20.00 Uhr Die Einladung erfolgte am<br />
Ende: 21.45 Uhr 27.01.2011 durch Einzelladung.<br />
ANWESEND WAREN:<br />
Bürgermeisterin: Zwölfer Maria<br />
Vizebürgermeister: Mag. (FH) Lagg Stefan<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat: 1) Eberle Hubert 2) Mag. (FH) Fasser Engelbert<br />
3) Fasser Sascha 4) Fuchs Gebhard<br />
5) Jourez Charlotte 6) Keller Peter<br />
7) Koch Thomas 8) Mayer Andrea<br />
9) Mitterbauer Fritz 10) Ing. Poberschnigg Andreas<br />
11) Schennach Josef<br />
ANWESEND WAREN AUSSERDEM:<br />
----<br />
ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN:<br />
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NICHT ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN:<br />
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VORSITZENDER: Bürgermeisterin Zwölfer Maria<br />
Die Sitzung war öffentlich.<br />
Die Sitzung war beschlußfähig.
<strong>TAGESORDNUNG</strong><br />
TO 1) Genehmigung des Protokolls der 8. Sitzung vom 22.12.2010.<br />
TO 2) Bebauungspläne<br />
a) Beratung und Beschlussfassung über die Auflage des Entwurfes zur<br />
Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes für die<br />
Gp. 1124/2 (Seminarzentrum am Hochmoos)<br />
b) Beratung und Beschlussfassung über die Auflage des Entwurfes zur<br />
Erlassung eines allgemeinen Bebauungsplanes für die Gpn. 645/4, 645/6<br />
und 645/7 und eines ergänzenden Bebauungsplanes für die Gp. 645/6<br />
(Bereich Moossiedlung).<br />
c) Grundtausch mit Hofherr Rigobert – Ergänzung der Tagesordnung<br />
TO 3) Projekt Kindergarten:<br />
a) Genehmigung Bauplan<br />
b) Diskussion alters- und gemeindeübergreifendes Angebot<br />
c) Weitere Vorgangsweise<br />
TO 4) Aufträge, Bestellungen, Zuwendungen:<br />
a) Beschlussfassung über Förderrichtlinien für Photovoltaikanlagen<br />
b) Bädersanierung <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
TO 5) Beratung und allenfalls Beschlussfassung einer Verordnung über den<br />
Leinenzwang für Hunde und die Hundekotaufnahmepflicht.<br />
TO 6) Regelung Wasser- und Kanalgebühren für Panoramabad <strong>Lermoos</strong> und<br />
Tuftlalm<br />
TO 7) Korrektur Grenzänderung mit Bader Paul betr. Hang hinter <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
TO 8) Bericht der Bürgermeisterin;<br />
TO 9) Anträge, Anfragen und Allfälliges;<br />
2
zu TO 1)<br />
Zum Protokollentwurf der Sitzung vom 22.12.2010 werden keine Einwendungen erhoben<br />
und wird dieses einstimmig genehmigt.<br />
Ebenso gibt es zum geänderten Entwurf vom 30.11.2010 keine Einwendungen und wird<br />
dieses von den damals anwesenden <strong>Gemeinde</strong>räten einstimmig genehmigt.<br />
Bgm. Zwölfer beantragt die Ergänzung der Tagesordnung um den Punkt „Grundtausch mit<br />
Hofherr Rigobert“. Der GR stimmt der Ergänzung der Tagesordnung einstimmig zu, die<br />
Behandlung erfolgt unter TO 2c.<br />
zu TO 2)<br />
a) Das Endprojekt für das Seminarzentrum am Hochmoos und der auf dieses Projekt<br />
abstellende allgemeine und ergänzende Bebauungsplan werden zur Kenntnis gebracht.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt auf Basis der Vorlage des Ortsplaners Dipl. Ing. Mark<br />
Andreas vom 03.02.2011 gemäß § 65 Abs. 1 TROG 2006 die Auflage des Entwurfes<br />
des „allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes“ für die Gp. 1124/2, KG <strong>Lermoos</strong>.<br />
einstimmig<br />
b) Herr Fasser Michael plant bei seinem Gebäude Moosweg 3, 6631 <strong>Lermoos</strong>, einen<br />
Zubau, wobei aufgrund der schon früher geltenden „besonderen Bauweise“ – wegen der<br />
gegenseitigen Vereinbarung mit Fasser Fridolin zur Duldung verringerter Abstände – der<br />
allgemeine und ergänzende Bebauungsplan neu zu erlassen ist. Für das Erweiterungsprojekt<br />
liegt eine neue Vereinbarung zwischen Fasser Michael und Fasser Fridolin vor,<br />
wonach die verringerten Abstände auch für dieses Projekt gelten und analog auch für<br />
ein Vorhaben von Fasser Fridolin gelten würden. Das Erweiterungsprojekt von Fasser<br />
Michael und der Bebauungsplanentwurf werden zur Kenntnis gebracht.<br />
1) Daraufhin beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat auf Basis der Vorlage des Ortsplaners Dipl. Ing.<br />
Mark Andreas vom 02.02.2011 gemäß § 65 Abs. 1 TROG 2006 die Auflage des<br />
Entwurfes des „allgemeinen Bebauungsplanes“ für die Gpn. 645/6 und 645/7, beide KG<br />
<strong>Lermoos</strong>.<br />
2 Stimmenthaltungen wegen erklärter Befangenheit<br />
Zudem beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 65 Abs. 2 TROG auch die dem Entwurf<br />
entsprechende Erlassung des „allgemeinen Bebauungsplanes“, wobei dieser Beschluß<br />
jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme<br />
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />
2 Stimmenthaltungen wegen erklärter Befangenheit<br />
2) Weiters beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat auf Basis der Vorlage des Ortsplaners Dipl. Ing.<br />
Mark Andreas vom 02.02.2011 gemäß § 65 Abs. 1 TROG 2006 die Auflage des<br />
Entwurfes des „ergänzenden Bebauungsplanes“ für die Gp. 645/6, KG <strong>Lermoos</strong>.<br />
2 Stimmenthaltungen wegen erklärter Befangenheit<br />
Dazu beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 65 Abs. 2 TROG auch die dem Entwurf<br />
entsprechende Erlassung des „ergänzenden Bebauungsplanes“, wobei dieser Beschluß<br />
jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme<br />
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />
2 Stimmenthaltungen wegen erklärter Befangenheit<br />
3
c) Durch einen Grunderwerb von Sonnweber Franz bzw. dessen Rechtsnachfolger neben<br />
dem Hotel Rustika grenzt nun ein Grundstück der <strong>Gemeinde</strong> direkt an ein Kaufgrundstück<br />
von Hofherr Rigobert an, das übernächste Grundstück gehört wieder Herrn<br />
Hofherr. Da diese beiden Grundstücke nahezu gleich groß sind und die gleiche<br />
Beschaffenheit aufweisen, hat Herr Hofherr einen wertgleichen Grundtausch vorgeschlagen.<br />
Sämtliche Kosten für die Vertragserrichtung und Verbücherung würden von<br />
Herrn Hofherr übernommen. Dem wird vom GR einstimmig beschlußmäßig zugestimmt.<br />
zu TO 3)<br />
a) Da die Raumeinteilung und das Raumangebot des Kindergartens seitens des Landes<br />
genehmigt werden müssen, fand dazu aus terminlichen Gründen bereits eine Vorstandssitzung<br />
statt. Dabei wurde die Raumeinteilung grundsätzlich genehmigt, wobei<br />
geringe Abweichungen bei der Detailplanung jedenfalls noch möglich sind. Die<br />
Grundrisse und die Ansichten werden dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis gebracht. Diese<br />
werden einstimmig genehmigt.<br />
b) Zu einer möglichen gemeindeübergreifenden und alterserweiterten Lösung gab es im<br />
Beisein der Kindergarteninspektorin eine Besprechung mit den Bürgermeistern und<br />
Kindergartenpädagoginnen aus Biberwier und Bichlbach. Dabei wurde seitens der<br />
Inspektorin eine Verlegung der „Zugspitzzwerge“ – Betreiber ist der Verein „Frauen im<br />
Brennpunkt“ - von Ehrwald nach <strong>Lermoos</strong> zur Diskussion gestellt, da Bedenken bestehen,<br />
dass bei der Aufnahme der 2-jährigen Kinder in <strong>Lermoos</strong> die „Zugspitzwerge“ zu<br />
wenig Zuspruch erhalten. Zwischenzeitig hat Bgm. Zwölfer ein Gespräch mit der Leiterin<br />
von „Frauen im Brennpunkt“ geführt. Diese wollen jedenfalls in Ehrwald bleiben, da sie<br />
dort über ein größeres Raumangebot verfügen und neu eingerichtet sind. Lt. Bgm. ist<br />
ohnehin nicht zu erwarten, dass viele 2-jährige den Hauptkindergarten am Vormittag<br />
besuchen werden, entsprechende Regelungen dazu sind möglich. Es wurde vereinbart,<br />
dass nun in allen 3 <strong>Gemeinde</strong>n eine Bedarfserhebung durchgeführt wird. Bei den von<br />
den Eltern zu tragenden Kosten wurden die Richtwerte aus Elbigenalp, dort wurde im<br />
Vorjahr ein ähnliches Modell eingeführt, herangezogen. Genaue Regelungen sind dazu<br />
jedenfalls noch erforderlich. Die <strong>Gemeinde</strong>n müssen dann entsprechende Vereinbarungen<br />
beschließen. Die Nachbargemeinden müssen sich an den Baukosten nicht<br />
beteiligen, Zahlungen der Nachbargemeinden sind dann beim Besuch von Kindern aus<br />
diesen <strong>Gemeinde</strong>n notwendig (Personalkosten abzüglich Elternbeiträgen und Landesförderung);<br />
der Transport zum und vom Kindergarten ist nicht Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong>n;<br />
seitens des Landes werden gemeindeübergreifende Projekte sehr begrüßt, da ein<br />
solches Angebot in jeder <strong>Gemeinde</strong> nicht machbar und finanzierbar ist; wenn sich der<br />
GR für ein gemeinde- und altersübergreifendes Angebot ausspricht, würde Bgm. mit<br />
dem Land wegen Förderungen und Bedarfszuweisungen Gespräche führen; dem wird<br />
vom GR zugestimmt;<br />
c) Nächste Schritte: Bedarfserhebung wie angeführt<br />
Förderabklärung beim Land<br />
GR Fasser Engelbert: für den Fall, dass der Andrang zu groß sein sollte, müssten<br />
Richtlinien besprochen werden (z.B. Bedarfsprüfung nach<br />
Berufstätigkeit)<br />
Vbgm. Lagg Stefan damit Projekt noch heuer umgesetzt werden kann, soll Arch.<br />
Walch bereits mit der Ausschreibung beginnen, er schlägt vor,<br />
den Bauausschuss mit der Abklärung von Ausschreibungs-<br />
details zu beauftragen; dem wird vom GR einstimmig zuge-<br />
stimmt;<br />
4
zu TO 4)<br />
a) Die Förderung von Photovoltaikanlagen lt. Vorschlag des Umweltausschusses vom<br />
18.11.2010 wird vom GR einstimmig beschlossen; demnach werden Kleinanlagen bis<br />
max. 5 kWpeak mit € 200,-- je kWp gefördert (Maximalförderung ist somit € 1.000,--)<br />
b) Die Richtkosten für die Sanierung der ehemaligen Wohnung von Frau Hosp Beni<br />
belaufen sich auf ca. € 10.600,-- für Sanitäranlage, Fliesenarbeiten und Bodenbeläge;<br />
diese werden vom GR einstimmig genehmigt, wobei dem Kunststoffboden<br />
„Design Belag“ der Vorzug gegeben wird (kein Teppichboden); da das Badezimmer<br />
in der Wohnung von Mag. Maroschek seit dem <strong>Gemeinde</strong>hausbau unverändert ist<br />
(ca. 40 Jahre), würde sich nun anbieten, dieses Bad mit zu sanieren (während dieser<br />
Sanierung könnte die Fam. Maroschek dann das Bad in der ehemaligen Wohnung<br />
von Frau Hosp vor der Neuvermietung nutzen); dem wird vom GR einstimmig<br />
zugestimmt; die Richtkosten dafür belaufen sich auf ca. € 9.900,-- excl. MWSt.<br />
zu TO 5)<br />
Bgm. Zwölfer weist darauf hin, dass bei der gewünschten Einführung des Leinenzwanges<br />
die jeweiligen Wege und Bereich genau festgelegt werden müssen (sh. Muster aus Axams);<br />
wenn sich der GR grundsätzlich für eine solche Verordnung ausspricht, würde sie vorschlagen,<br />
den Ausschuss für Umwelt und Verkehr mit dieser Vorarbeit zu beauftragen; dem<br />
wird vom GR zugestimmt<br />
GR Fuchs Gebhard wenn Verordnungen erlassen werden, muss aber auch sichergestellt<br />
sein, dass die Einhaltung auch überprüft wird und diese nicht nur auf<br />
dem Papier bestehen; verweist auf die eingeführten Kurzparkzonen bei<br />
der Volksschule und am Kirchplatz, wo keine laufende Kontrolle stattfindet;<br />
GR sollte sich Gedanken über ein Kontrollorgan machen;<br />
Bgm. Zwölfer wird mit Gem. Ehrwald Kontakt aufnehmen, wo stundenweise eine<br />
Person dafür angestellt wurde;<br />
zu TO 6)<br />
Regelung Kanalanschlussgebühren für Panoramabad und Tuftlalm:<br />
Da die Agrargemeinschaft und die WSPG GmbH den Abwasserkanal ab Mott Martha zur<br />
Gänze selbst finanziert haben, beschließt der GR einstimmig, dass diesen die Anschlussgebühr<br />
in Form einer Subvention erlassen wird; diese wurde bisher auch in ähnlichen Fällen<br />
(Gebäude am Grubigstein) so gehandhabt.<br />
Regelung laufende Wasser- und Abwassergebühr:<br />
Tuftlalm: Die Abwassergebühr ist vorzuschreiben, dafür ist im Almgebäude ein Wasser-<br />
zähler einzubauen; Wassergebühr wurde bisher nie vorgeschrieben, dies soll<br />
so beibehalten werden;<br />
Freibad: Wasser- und Abwassergebühr ist vorzuschreiben;<br />
Dem wird vom GR einstimmig zugestimmt.<br />
zu TO 7)<br />
Bei der Sitzung vom 28.09.2010 wurde beschlossen, Herrn Bader Paul die direkt durch die<br />
Garage überbaute Fläche zu verkaufen (ca. 4 m²). Der Vermesser hat nun aber beim<br />
oberhalb der Garage liegenden Bereich nicht die alte Grenze belassen, sondern hat die<br />
Grenze vom neuen Gebäudeeck (ca. 60 cm in <strong>Gemeinde</strong>grund) auf den oberen Grenzpunkt<br />
bei der Hangkante festgelegt. Dadurch vergrößert sich die Verkaufsfläche um 6 m² (gesamt<br />
somit 10 m²). Der GR stimmt dieser neuen Grenze einstimmig zu, die Verkaufsbedingungen<br />
bleiben unverändert.<br />
5
zu TO 8)<br />
a) Mit der Agrargemeinschaft war in Absprache mit Mag. Walser vereinbart, dass der<br />
Mehraufwand für die Einführung der getrennten Rechnungskreise für die Dauer der<br />
Einrichtung dieser mit pauschal monatlich € 160,-- angerechnet werden kann; diese<br />
Phase hat ca. 2 Monate umfasst; der Kassier hat nun aber an die <strong>Gemeinde</strong> eine<br />
Rechnung über 11 Monate in Höhe von über € 5.000,-- gestellt; lt. Mag. Walser kann<br />
die Agrar einen vertretbaren Mehraufwand bei den Aufwendungen im Rechnungskreis<br />
II anführen, dies würde dann mit den der <strong>Gemeinde</strong> zustehenden Erlösen<br />
abgerechnet; eine direkte Kostentragung durch die <strong>Gemeinde</strong> ist gesetzlich aber<br />
nicht vorgesehen; dies wurde dem Obmann und dem Kassier mitgeteilt, trotzdem ist<br />
mittlerweile eine Mahnung eingelangt;<br />
Da die Agrargemeinschaften bei den Voranschlägen für 2010 (mit getrennten<br />
Rechnungskreisen) den Zusatz „ohne Anerkennung und Präjudiz“ gemacht haben,<br />
hat Bgm. diesen nicht zugestimmt; für das Land gelten somit die Voranschläge als<br />
nicht vorgelegt und wurden den Obleuten Strafverfahren angedroht;<br />
b) Gespräch bei LH Platter (mit Bgm. aus Ehrwald):<br />
Bücherei: dabei werden regionale Kooperationen bevorzugt;<br />
Sprengelarzt: Dr. Heitzinger hätte Sprengelarzt für ganzen Talkessel<br />
gemacht, die Kassenstelle von Dr. Riedmann wurde nun aber<br />
an Dr. Pöll vergeben, der die Sprengelarztfunktion aus der-<br />
zeitiger Sicht nicht übernehmen wird; Bgm. berichtet über<br />
unverhältnismäßig hohe Vorgaben der Ärztekammer an die<br />
Ärzte für die Abgeltung der Sprengelarztbereitschaft;<br />
Situation im Talkessel wird nun an die BH Reutte mit dem<br />
Ersuchen um Lösungsvorschläge gemeldet;<br />
Wertstoffhof gemeinsame Lösung wird von Landesseite unterstützt;<br />
Grobkonzept von Ehrwald sieht eine mögliche Linksabbiege-<br />
spur und einen erhöhten Anlieferungsbereich (rückseits des<br />
dzt. Gebäudes) vor, was das Entladen erleichtern würde; der<br />
GR kann sich grundsätzlich eine gemeinsame Lösung vorstel-<br />
len, wobei Detailfragen erst noch zu klären sind. z.B.<br />
Betriebsabwicklung-Öffnungszeiten<br />
Verteilung der Einnahmen und Ausgaben<br />
Kosten: da <strong>Lermoos</strong> über einen funktionierenden<br />
Wertstoffhof verfügt, dürfen bei einem Umbau<br />
keinen nennenswerten Kosten anfallen;<br />
Bgm. wird nun mit Agrar wegen Grundbereitstellung Kontakt<br />
aufnehmen;<br />
GR Koch Thomas: die Abgabe von kleineren Sperrmüllmengen<br />
sollte ermöglicht werden;<br />
zu TO 9):<br />
GR Mayer Andrea Paul Waerts würde am 27.07.2011 wieder ein Konzert geben;<br />
Kosten von € 650,-- werden vom GR genehmigt;<br />
Vbgm. Lagg Stefan steht Termin mit Hr. Rauscher, DI Klien und DI Ihrenberger<br />
wegen Baulandumlegung Garmischerstraße schon fest?<br />
Bgm.: lt. einem Gespräch mit DI Ihrenberger ist eine Verrohrung des<br />
Grabens aus ökologischer Sicht aus seiner Sicht aussichtslos;<br />
sie wird wegen des Termins bei Hr. Rauscher urgieren; Rieder<br />
Josef hat ihr mitgeteilt, dass er an einer Ersatzfläche für die<br />
Wegabtretung nicht interessiert ist, er möchte die Fläche<br />
finanziell abgegolten (ca. 600 m² x € 200,--)<br />
6
Bgm. Zwölfer Maria Kössler Othmar möchte nun für die Grundankäufe beim<br />
Felsenheim doch nur 1 Vertrag; Bedingungen des GR für<br />
Unterbauung etc. wurden Kössler Othmar mitgeteilt;<br />
GR Jourez Charlotte Hundesäcke sollten zusätzlich auch an Vermieter ausgegeben<br />
werden, damit der Gast diese gleich mitnehmen kann; lt. GR<br />
sollten diese auch im TVB-Büro aufgelegt werden;<br />
GR Fasser Sascha <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich für die Mithilfe von Fremdfirmen für<br />
den Schneeabtransport ausgesprochen (höhere Kapazität etc.),<br />
was nicht immer der Fall ist; es war auch abgesprochen, dass<br />
der untere Kirchplatzbereich geräumt wird und die Bänke<br />
schneefrei gehalten werden;<br />
GR Koch Thomas Bereich vor Martinskapelle im Oberdorf und Weg ins Mösle sind<br />
laufend verparkt<br />
GR Fuchs wenn ein Weg mehr als 5 m breit ist, ist dieser rechtlich als 2-<br />
spuriger Weg anzusehen und dürfte nicht verparkt werden;<br />
solche Situationen bestätigen das Erfordernis von Kontrollen<br />
Vbgm. Lagg Stefan Mott Karl wurde vor seiner neuerlichen Bestellung in die<br />
Höfekommission seitens der <strong>Gemeinde</strong> nicht gefragt;<br />
Bgm. da er schon bisher bestellt war, ging sie von seiner Zustimmung<br />
aus<br />
Hundertpfund Tobias möchte am 16.-17.07. eine kleine Form<br />
eines Ritterfestes im Lusspark veranstalten; seitens der<br />
<strong>Gemeinde</strong> wünscht er eine Pauschalförderung von € 1.500,--<br />
excl. MWSt., sämtliche Risken, Organisation etc. würde er<br />
tragen; dem wird vom GR einstimmig zugestimmt;<br />
GR Fasser Engelbert für Einladung des Wohler <strong>Gemeinde</strong>rates nach <strong>Lermoos</strong> würde<br />
sich das geplante Holzbildhauersymposium anbieten; dieses<br />
dürfte lt. Koch Thomas Ende August stattfinden; dem wird vom<br />
GR zugestimmt;<br />
GR Fuchs Gebhard liegen Pläne der Wildbach- und Lawinenverbauung zu Luss-<br />
bachverbauung und Retensionsbecken in Obergarten bei<br />
der <strong>Gemeinde</strong> auf?<br />
Bgm.: ja<br />
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