VERHANDLUNGSSCHRIFT - Gemeinde Lermoos
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<strong>Gemeinde</strong> LERMOOS lfd. Nr. 54<br />
Seite: 420<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die ordentliche<br />
SITZUNG des GEMEINDERATES<br />
am 14.09.2009<br />
im Sitzungssaal des <strong>Gemeinde</strong>hauses <strong>Lermoos</strong>.<br />
Beginn: 19.00 Uhr Die Einladung erfolgte am<br />
Ende: 24.00 Uhr 09.09.2009 durch Einzelladung.<br />
ANWESEND WAREN:<br />
Bürgermeisterin: Zwölfer Maria<br />
Vizebürgermeister: Mitterbauer Fritz<br />
Die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates : 1) Wacker Rudolf 2) Eberle Hubert<br />
3) Köck Georg 4) Eberle Herbert<br />
5) Köck Bernhard 6) Kössler Othmar<br />
7) Lagg Manfred 8) Mayer Andrea<br />
9) Steiner Helmut 10) Mott Karl<br />
11)<br />
ANWESEND WAREN AUSSERDEM:<br />
----<br />
ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN:<br />
Haas Bernhard, vertreten durch Steiner Helmut<br />
NICHT ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN:<br />
Bader Anton<br />
VORSITZENDER: Bürgermeisterin Zwölfer Maria<br />
Die Sitzung war öffentlich (außer TO 11).<br />
Die Sitzung war beschlussfähig.
TAGESORDNUNG<br />
TO 1) Genehmigung des <strong>Gemeinde</strong>ratsprotokolls vom 02.09.2009.<br />
TO 2) Bericht von DI Christian Ihrenberger, Gebietsbauleiter der Wildbach- und<br />
Lawinenverbauung, über Stand der Verbauungsprojekte und zukünftige Vorhaben.<br />
TO 3) Gestaltung Kirchplatz (mit Arch. DI Armin Walch):<br />
a) Vergabe Brunnen<br />
b) Beratung Beleuchtungskonzept<br />
c) Vereinbarungen Grundverkauf an Fam. Zoller und Mader<br />
d) Div. Detailfragen<br />
TO 4) a) Bericht von Vertretern des Pfarrkirchenrates über ein Sanierungskonzept für den<br />
Pfarrwidum<br />
b) Beratung über Schwerpunkte Haushaltsplan 2010;<br />
TO 5) Beschlussfassung über Verkehrsmaßnahmen im Bereich Vorplatz Volksschule,<br />
Kirchplatz, Hinterfeldweg, Oberdorf, Parkplatz Turenanger und Mösle.<br />
TO 6) Anschaffungen, Aufträge, Bestellungen:<br />
a) Zuwendung an Musikkapelle für Ankauf Instrument<br />
b) Beratung über Ankauf von angebotenen Gemälden<br />
c) Vereinbarung bzgl. Kostenaufteilung Radlader Kompostieranlage<br />
d) Gebührenregelung Kindergarten durch Gratiskindergarten für über 4-jährige Kinder<br />
e) Sonstiges<br />
TO 7) 950-Jahr Feier von <strong>Lermoos</strong>: Diskussion über div. Projekte;<br />
TO 8) Bericht der Bürgermeisterin;<br />
TO 9) Bericht des Bauausschusses;<br />
TO 10) Anträge, Anfragen und Allfälliges;<br />
TO 11) Personalia;
TO 1)<br />
Zum Protokollentwurf verlangt Vbgm. Mitterbauer folgende Ergänzung zu TO 4). „Bgm führt<br />
weiter aus, dass es dem Vbgm. nicht zusteht, an der Bgm. vorbei als Vertreter der <strong>Gemeinde</strong><br />
aufzutreten und Gespräche zu führen. Diese Kompetenzüberschreitung stellt für die Bgm<br />
eine ungeheuerliche Brüskierung dar, die sie nicht auf sich sitzen lassen werde.<br />
Nach dem Hinweis von GV Eberle Hubert, dass er mit Herrn Kathrein von der Fa. Strabag<br />
gesprochen hat, sagt die Bgm: "Wenn das so ist, entschuldige ich mich."<br />
In der Folge gibt es eine rege Diskussion zwischen der Bgm. und Vbgm. Mitterbauer über<br />
den Wortlaut der Protokollergänzung.<br />
GV Eberle Hubert stellt auch fest, dass ihm ein Gespräch darüber mit einem guten Kollegen<br />
nicht verboten werden kann und dass er auch zu dieser Aussage steht.<br />
GV Wacker Rudolf verlangt im Namen der Fraktion „<strong>Lermoos</strong> für Alle“ jedenfalls eine<br />
Protokollergänzung, ansonsten erfolgt keine Zustimmung zur Niederschrift.<br />
Es wurde vorgeschlagen, das Wort „Brüskierung“ durch „Frechheit“ zu ersetzen.<br />
Bgm. Zwölfer lehnt eine Ergänzung ab, da sie sich keine Formulierung, die nicht ihre ist,<br />
unterstellen läßt.<br />
Die endgültige Genehmigung wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt.<br />
GV Eberle Herbert stellt an die Bgm. die Frage, ob sie heute auch nur 1 Stunde Zeit hat oder<br />
die Sitzung fertiggemacht wird. Wenn dem so wäre, würde er die Sitzung verlassen. Lt. Bgm.<br />
wird heute die Sitzung jedenfalls abgeschlossen.<br />
TO 2)<br />
Bericht DI Christian Ihrenberger, Gebietsbauleiter der Wildbach- und Lawinenverbauung:<br />
Aufgrund des Hochwassers 1999 wurde für das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet ein Gesamt-<br />
Maßnahmenprojekt ausgearbeitet und die notwendigen Maßnahmen in 3 Dringlichkeitsstufen<br />
gereiht. Das Gesamtprojekt umfasst Kosten von gesamt € 13 Mio. Im Erstprojekt war eine<br />
gänzliche Tieferlegung und Verbreiterung des Lussbachgerinnes im Ortsgebiet (Kerle bis M-<br />
Preis) vorgesehen. Ziel ist in diesem Abschnitt die Schaffung eines Durchflussvermögens<br />
von 80 m³/sec. Aufgrund der hohen Kosten dieser Maßnahme und der schwierigen Umsetzung<br />
wurden seitens des Bundes Alternativüberlegungen gefordert. Diese sehen nun die<br />
Sanierung und tlw. Erhöhung des bestehenden Gerinnes (damit Durchfluss von 50 m³/sec.)<br />
und die Schaffung von 2 Retentionsbecken Richtung Obergarten vor (für Rückhalt der<br />
Differenzmenge auf die geforderten 80 m³/sec.). Die Berechnungsgrundlagen und das<br />
Grobkonzept dieser Retentionsanlage mit der erforderlichen erhöhten Verlegung der<br />
Bundesstraße an die andere Talseite werden zur Kenntnis gebracht. Dieses Projekt ist um<br />
ca. € 2 Mio. günstiger als das ursprüngliche Projekt der Lussbachverbauung im Ort. Für das<br />
Mehrwasser aus dem Gartnertal im Hochwasserfall wird eine Rohrleitung (Durchmesser 1,8<br />
m) unter dem Hügel der Maria-Opferungskapelle in das 1. Retentionsbecken errichtet. Dzt.<br />
laufen die Voruntersuchungen mit Probebohrungen etc. Die geplanten Dämme (Höhe 10<br />
bzw. 12 m) werden begrünt. Die Retentionsflächen können auch weiterhin landwirtschaftlich<br />
genutzt werden, es sind aber keine Gebäude (Städel) möglich.<br />
Stand der laufenden Projekte:<br />
Im Frühjahr 2009 wurden die Gerinnearbeiten im Bereich Feuerwehrhaus-Sägewerk Kerle<br />
umgesetzt, im Herbst werden dort die Arbeiten Richtung Zentrum fortgeführt und werden<br />
auch die Arbeiten von der Hofherr-Brücke bachaufwärts bis zum ehemaligen Auffangbecken
vorgenommen. Die Arbeiten von der Hofherr-Brücke Richtung Moos sind dann für 2010<br />
eingeplant. Dann werden dort auch die Böschungssicherungen vorgenommen. Bgm. Zwölfer<br />
stellt die Anfrage ob eine Verkürzung des Projektsendes im Moos möglich wäre, wenn es<br />
Probleme mit Grundbesitzerzustimmungen gibt. Dies wäre evtl. im letzten Abschnitt möglich,<br />
müßte aber vor einer konkreten Aussage näher geprüft werden.<br />
GR Köck Georg: ist Dimension Hofherr-Brücke ausreichend?<br />
DI Ihrenberger: Gerinne wird dort um ca. 30 cm abgesenkt; zudem wird die Sohle gänzlich<br />
mit Steinen ausgekleidet und entfallen die Schwellen zuvor; dadurch ist die Fließgeschwindigkeit<br />
und das Durchflussvermögen zukünftig beträchtlich höher;<br />
GV Eberle Herbert: Verbauungsmaßnahmen am Gerinne sind in Ordnung; nach dem Hochwasser<br />
2005 hat man davon gesprochen, im Geschiebebecken Kerle einen 2. Holzrechen<br />
(oder Netz) anzubringen;<br />
DI Ihrenberger: dies wurde überlegt; er stellt aber fest, dass das Holz beim Hochwasser<br />
2005 fast ausschließlich vom Agrarlagerplatz in Obergarten gekommen ist; nach der<br />
Errichtung der Geschiebesperre im Gartnertal und den Retentionsbecken ist aber beim<br />
Ablagerungsplatz Kerle mit keinem Holzproblem mehr zu rechnen;<br />
GV Eberle Herbert: bemängelt den zögerlichen Baufortschritt im Gartnertal; es ist noch<br />
kein Rechen eingebaut und auf der Untergartner Seite wurde mit der<br />
Steinschlichtung noch nicht begonnen (Gefahr des Unterspülens des<br />
Fundamentes); aufgrund der günstigen Wetterlage im heurigen Som-<br />
mer ist aber zum Glück nichts geschehen<br />
DI Ihrenberger: um Kosten zu sparen wurde Material nicht teuer ins Gartnertal<br />
transportiert, sondern wurde Aushubmaterial von Großbaustellen<br />
verwendet; dafür sind nur die Baggerkosten (Einbaukosten) im<br />
Gartnertal angefallen;<br />
GV Eberle Herbert bei den Retentionsbecken (Dämmen) ist zu beachten, dass dort der<br />
Abwasserkanal verläuft;<br />
DI Ihrenberger Kanal wird im Zuge des Projektes in Straßenverlauf miteinbezogen<br />
GR Mott Karl gäbe es nicht die Möglichkeit, für den Riegelbach in Lähn (Nähe Pitz<br />
Dragosits) ein Retentionsbecken zu errichten; für das Wasser vom<br />
Gartnertal und den südseitigen Zuläufen dürfte dann das Gerinne<br />
ausreichend dimensioniert sein; es würde kein landwirtschaftlich<br />
wertvoller Grund zerstört werden und es wären keine so markanten<br />
Einschnitte in das Landschaftsbild (Ortseinfahrt <strong>Lermoos</strong>) gegeben.<br />
DI Ihrenberger Grundvoraussetzung für ein Retentionsbecken ist ein relativ flaches<br />
Gelände, um bei möglichst niederen Dämmen das erforderliche<br />
Rückhaltevolumen zu erreichen; für das errechnete Rückhaltevolumen<br />
von ca. 320.000 m³ stellt das nunmehrige Projekt die einzig umsetz-<br />
bare Variante dar; zudem dürfen die Retentionsbecken nicht zu nahe<br />
am Talschluss sein, da diese sonst im Frühjahr mit Lawinenschnee<br />
gefüllt wären und keine Funktion mehr hätten<br />
GR Mott Karl wer trägt die Kosten der Straßenverlegung?<br />
DI Ihrenberger seitens der Straße gibt es schon länger das Projekt zur Entschärfung<br />
des Rollemühlgsteiges; dort soll die Straße auf die dzt. Radwegtrasse<br />
verlegt werden; dieses Projekt reicht bis in den Bereich Auffahrt Lichte-
erg-Parkplatz; der anschließende Bereich würde dann aus dem<br />
Gesamtprojekt der WLV finanziert; weiters gibt es ein Projekt der<br />
Straße zur Verbauung der Lichteberglawine;<br />
Vbgm. Mitterbauer auf welcher Höhenlage führt die neue Straße?<br />
DI Ihrenberger entlang des Hanges auf einer Höhe von ca. 10 m (Oberkante Damm)<br />
Vbgm. Mitterbauer damit dürfte sich für die Bewohner von Obergarten die Lärmsituation<br />
sogar verbessern<br />
Bgm. Zwölfer Einfahrtssituation nach Obergarten?<br />
DI Ihrenberger dies ist im Zuständigkeitsbereich der Straßenverwaltung<br />
TO 3)<br />
a) Zum neuen Kirchplatzbrunnen gibt es nun eine 2. Materialvariante für einen Natursteinbrunnen<br />
(Granit), welche doch beträchtlich günstiger ist. Die Kosten mit einem<br />
„Aalfanger Granit“ würden sich auf € 22.395,60 belaufen (ohne Brunnentrog). Das Angebot<br />
für eine Ausführung in Beton liegt noch nicht vor. Der Stein ist etwas heller als die 1.<br />
Variante, würde aber ein heimisches Produkt darstellen. Für GV Wacker Rudolf wäre dieser<br />
Vorschlag in Ordnung, es gab aber doch gewisse Bedenken wegen der Höhe des Brunnens.<br />
Für DI Armin Walch ist die geplante Höhe aufgrund der Platzgröße und der dahinterliegenden<br />
Friedhofsmauer und des Kirchengebäudes aber durchaus vertretbar. Er würde bei den<br />
Wasserauslässen kein Niro, sondern Bronze verwenden. Dem wird vom GR einmütig<br />
zugestimmt.<br />
Die Kosten für die 7 Doppelbänke (ohne Holzlatten) belaufen sich bei einer Ausführung<br />
ebenfalls im gleichen Granit auf ca. € 7.000,--.<br />
GR Mott Karl: wie hoch ist Kostenunterschied zwischen Beton und Granit beim Brunnentrog?<br />
Koch Thomas: wird dafür ein ergänzendes Angebot einholen; auch wird seitens der Fa.<br />
Strabag noch ein Angebot für die Betonarbeiten des Brunnentroges und den Parkbänken<br />
vorgelegt.<br />
GR Mayer Andrea: welcher Ausführung würde DI Walch den Vorzug geben?; dieser würde<br />
das Material Granit einheitlich durchziehen und würde der Verzicht auf Beton eine Art eigene<br />
Philosophie darstellen;<br />
GR Kösser Othmar; sollten Bänke im unteren Bereich schon zweireihig ausgeführt werden?;<br />
er befürchtet möglicherweise eine optische Beeinträchtigung von der Silbergasse kommend;<br />
DI Walch sieht durch die Lehnen keinerlei optische Beeinträchtigung;<br />
Für die Ausbildung des offenen Brunnenablaufes gäbe es eine Variante mit einem Randsteinabschluss<br />
anstelle einer Mulde. Dies ist lt. DI Walch eine reine Geschmackssache,<br />
aufgrund des eher engen und kurzen Gerinnes und der mit einem Randstein verbundenen<br />
Verletzungsgefahr würde er eher davon abraten; eine Mulde wäre die sanftere Lösung;<br />
GR Köck Bernhard: wenn die Randsteinvariante kommt, müßte die Einfassung jedenfalls in<br />
einer anderen Farbe sein, damit eine farbliche Trennung zum anderen Pflaster gegeben<br />
wäre;<br />
es könnte auch die ganze Mulde in einer anderen Farbe gepflastert werden;<br />
Der GR spricht sich für eine Muldenausbildung des Ablaufes in einer anderen Pflastersteinfarbe<br />
aus (keine eigene Einfassung).
) Beleuchtung:<br />
Aufgrund des riesigen Lampenangebotes ist eine Vorselektion notwendig; nach Diskussion<br />
wurde vereinbart, dass der Vorstand eine Vorauswahl trifft (einige Varianten) und dann der<br />
GR wieder damit befasst wird;<br />
c) Ein ergänzter Vereinbarungsentwurf für einen Grundverkauf an Hr. Zoller Theo im<br />
Kirchplatzbereich wird zur Kenntnis gebracht. Die Ergänzungen betreffen eine Regelung für<br />
eine Ladetätigkeit und die Einräumung eines Gehrechtes zugunsten der <strong>Gemeinde</strong> auf der<br />
Verkaufsfläche.<br />
Vbgm. Mitterbauer Fritz: wie sieht Ladetätigkeit bei Dengg Franz aus?<br />
Bgm.: hat mit Dengg Franz gesprochen, dieser erklärt sich bereit, diese Regelung auch<br />
seinen Lieferanten weiterzugeben;<br />
GV Wacker Rudolf: die frei zu bleibende PKW-Breite in der Schladgasse ist ihm zu wenig; es<br />
muss sich um eine uneingeschränkte Fahrbahnbreite halten; dem schließt sich auch GR<br />
Köck Bernhard an;<br />
Anrainer Mader: befürchtet, dass vorgeschlagene Ladetätigkeit nicht ausreichend ist (zeitlich<br />
und räumlich);<br />
Bgm.: lt. Verkehrsverhandlung wurden dagegen keinerlei Bedenken erhoben;<br />
Vbgm. Mitterbauer Fritz: dass sich im Zuge der Platzgestaltungen Einschränkungen ergeben,<br />
ist ohne Zweifel; es kann auch Probleme geben, wofür gewisses Verständnis<br />
notwendig sein wird; die Probleme sind aber auch jetzt schon gegeben, weshalb die Kirch-<br />
platzgestaltung auch eine Chance sein kann;<br />
Bgm: wird dem Vorvertrag ansonsten zugestimmt?<br />
Der GR stimmt diesem Vorvertrag mit der besprochenen Änderung (freie Fahrbahnbreite in<br />
der Schladgasse – nicht eingeschränkt für PKW) einstimmig zu.<br />
Gleiches gilt auch für die Regelung bei der Fam. Mader.<br />
d) Hr. Hosp Andreas von der Fa. Strabag erläutert den geplanten Bauablauf am Kirchplatz<br />
GV Eberle Hubert: ist Parkplatz am Turenanger schon fertig? es wird besprochen, den<br />
Bereich zwischen dem Brunnen und der Friedhofsmauer vorläufig zu belassen, bis der<br />
Parkpatz am Turenanger fertig gestellt ist;<br />
Bgm. berichtet, dass am Kirchplatz die Wasserleitungen in jenen Bereichen, die auch von<br />
der Fernwärme umfasst sind, erneuert werden.<br />
Vbgm. Mitterbauer: ist dem GR der Beschluss vom 02.09.2009 nicht mehr bekannt<br />
(vorläufige Trennung Herbst 2008 – Frühjahr 2009).<br />
Bgm. verweist auf die abgeschlossene Vergabe an die Fa. Strabag mit dem festgelegten<br />
Zeitplan.<br />
Hosp Andreas: die Mehrkosten durch eine Teilung des Schlussbriefes belaufen sich auf ca.<br />
3-5%; zudem erhöhen sich die Kosten aufgrund des doppelten An- und Abtransportes der<br />
Baustelleneinrichtung;<br />
Vbgm. Mitterbauer: GR-Beschluss ist dzt. gültig; gegebenenfalls ist dieser abzuändern oder<br />
aufzuheben; er verweist auch auf die Vorgeschichte, der diesem Beschluss vom 02.09.09<br />
zugrunde gelegen ist; es gibt auch einige Arbeiten, die zeitlich schwer einschätzbar sind;
GV Eberle Hubert: es gab Beschluss, dass vor dem 14.09. keine Arbeiten am Kirchplatz<br />
erfolgen; Bgm. hat der Ortswärme vorgegeben, am 14.09. am Kirchplatz fertig zu sein;<br />
Bgm.: Arbeiten sollen vorerst lt. Schlussbrief erfolgen, wenn Zeit- oder Witterungsprobleme<br />
auftreten, dann sollen Gespräche geführt werden.<br />
GV Wacker Rudolf: verweist auf gültigen GR-Beschluss; lt. Beschluss muss sich der GR zu<br />
gegebener Zeit nochmals mit dieser Sache befassen;<br />
Arch. DI Walch: verweist auf gültigen Schlussbrief; der GR muss nun die Pflasterarbeiten<br />
etc. aktiv freigeben;<br />
Bgm: versteht nicht, warum bei Schönwetter nicht automatisch weitergebaut werden kann;<br />
Koch Thomas verweist darauf, dass der Brunnen ca. 12 Wochen Lieferzeit hat<br />
GV Eberle Hubert: Bgm. ist an nunmehriger Situation selber Schuld; nur aufgrund Ihrer Gespräche<br />
mit den Firmen wegen einem vorzeitigen Baubeginn ist der GR-Beschluss vom<br />
02.09. entstanden;<br />
Vbgm. Mitterbauer: könnte Ermächtigung für Weiterbau an Vorstand erteilt werden?<br />
Es wurden keine weiteren Beschlüsse mehr gefasst.<br />
TO 4)<br />
a) Wacker Sebastian als Obmann des Pfarrkirchenrates berichtet über die Pläne bezüglich<br />
des Pfarrwidumgebäudes. Es besteht seitens der Pfarre der Wunsch nach einem Mehrzweckraum,<br />
der ursprünglich im Erdgeschoss vorgesehen war. Aufgrund der statischen<br />
Gegebenheiten läßt sich dieser aber dort nicht umsetzen. Deshalb entstand die Idee des<br />
Dachbodenausbaues, welcher dzt. gänzlich unverbaut ist. Falls es zu Baumaßnahmen<br />
kommt, wäre noch folgendes geplant:<br />
Stiegenhaus sanieren (nicht gänzlich neu)<br />
Vollwärmeschutz (Fenster bleiben)<br />
Anbau eines Aufzuges für Mehrzweckräumlichkeiten im Dachgeschoss<br />
Sanierung der Pfarrerwohnung<br />
Hr. Pfarrer Angermaier hat in Aussicht gestellt, bei Umsetzung von Maßnahmen nach<br />
<strong>Lermoos</strong> zu ziehen.<br />
Die ersten Grobschätzungen gehen von Kosten von ca. € 250.000,-- aus. Von der Diözese<br />
könnte ca. 1/3 – Beteiligung erhofft werden, wofür es aber keinerlei Zusagen gibt. Die Pfarre<br />
selbst verfügt über keine Mittel, es wäre aber eine Spendensammlung eingeplant.<br />
GV Eberle Hubert: Kosten sind meistens höher als die Schätzungen<br />
GV Wacker Rudolf: hat sich anfangs Frage der Notwendigkeit eines Mehrzweckraumes,<br />
Aufzugsanbaues gestellt (Volksschul- und Kulturzentrum ist in unmittelbarer Nähe); Hr.<br />
Pfarrer möchte aber durch diese Räumlichkeiten das kirchliche Gemeinschaftsleben<br />
intensivieren und die Bevölkerung mehr einbinden; <strong>Lermoos</strong>er Pfarrwidum würde das<br />
Zentrum der Pfarre bzw. Seelsorgeraumes sein;<br />
Der GR ist grundsätzlich bereit für eine Unterstützung und sind deshalb im Haushaltsplan<br />
2010 entsprechende Mittel vorzusehen;
) Als Schwerpunkte für 2010 werden fixiert:<br />
* Sanierung Pfarrwidum wie angeführt<br />
* Fortsetzung Hochwasserschutz<br />
* Erweiterung Fussballplatz<br />
* Fertigstellung Lichtwellenleiter<br />
* 950-Jahr Feier<br />
* Lussbachbrücke aufweiten (evtl. in Kooperation mit WLV)<br />
GR Kössler Othmar: Projekt Hochseilgarten noch aktuell?;<br />
da in Bichlbach ein privater Hochseilgarten geplant ist, wird seitens des Tourismusverbandes,<br />
der diesen Hochseilgarten errichten würde, noch abgewartet<br />
GV Wacker Rudolf: geplante Verkehrsinsel bei Ortseinfahrt aus Ehrwald; Kostenbeitrag der<br />
<strong>Gemeinde</strong> notwendig?<br />
GV Wacker Rudolf: ist Pumpstation Moos zu klein dimensioniert, da immer wieder Probleme<br />
auftauchen?<br />
dazu Vorarbeiter Schnitzer: das Problem liegt in den Verunreinigungen im Kanal und darin,<br />
dass dzt. keine laufende Kontrolle über die Funktionsbereitschaft der Pumpen gegeben ist;<br />
es gab Gespräche mit dem Abwasserverband; der Verband würde die Wartung der Hebeanlage<br />
mitmachen, aber nur wenn die Kontrolle über das System des Abwasserverbandes<br />
erfolgt; bei Starkregen kommt auch zu viel Fremdwasser in den Schmutzwasserkanal;<br />
dazu soll mit Ing. Walch Kontakt aufgenommen werden;<br />
GV Eberle Herbert: Sicherheitsbestimmungen bei Arbeiten im Kanal sind jedenfalls<br />
einzuhalten; Gerätschaften sind beim Abwasserverband vorhanden;<br />
TO 5)<br />
Bei der Sitzung vom 04.08.2009 wurden Grundsatzbeschlüsse für Verkehrs- und<br />
Parkregelungen für die Bereiche Volksschule, Kirchplatz, Hinterfeldweg, Parkplatz<br />
Turenanger, Mösle und Oberdorf gefasst. Folgend wurden die Kammern zur Möglichkeit<br />
einer Stellungnahme eingeladen. Es wurden dagegen keinerlei Einwendungen erhoben.<br />
Daraufhin werden folgende Verordnungen bzw. Regelungen einstimmig beschlossen:<br />
A) Verordnung Kurzparkzone Vorplatz Volksschule:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong> erlässt gemäß § 25 Abs. 1, § 43 und § 45 Abs. 4 iVm § 94d der<br />
Straßenverkehrsordnung 1960 idgF nachstehende<br />
Verordnung:<br />
§ 1<br />
Abgabefreies Parken mit Parkuhr<br />
Von Montag bis Sonntag in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr wird für die Dauer von 120<br />
Minuten eine abgabenfreie Kurzparkzone auf den Parkflächen des Volksschul- und<br />
Kulturzentrums verordnet. Die betreffenden Flächen sind in der Anlage 1, die einen<br />
integrierenden Bestandteil dieser Verordnung darstellt, blau gekennzeichnet.<br />
Die genannten Parkflächen sind mit den Verkehrszeichen gemäß § 52 lit. a Ziff. 13d<br />
(„Kurzparkzone“) und 13e („Ende der Kurzparkzone“) STVO und gemäß § 54 StVO<br />
(Zeitdauer) und den entsprechenden Bodenmarkierungen zu kennzeichnen.
Das Parken hat bei den angeführten Parkflächen und –zeiten mit einer Parkuhr zu erfolgen.<br />
Diese ist gut sichtlich hinter der Windschutzscheibe anzubringen.<br />
§ 2<br />
Ausnahmebestimmung<br />
Ausgenommen von dieser Kurzparkzonenverordnung sind Lehrkräfte der Volksschule<br />
<strong>Lermoos</strong>, Lehrkräfte der Musikschule Reutte und Mitarbeiter der <strong>Gemeinde</strong> für die Dauer<br />
deren Unterrichts- und Arbeitstätigkeit in der Volksschule <strong>Lermoos</strong>.<br />
§ 3<br />
Überwachung<br />
Die Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung erfolgt durch:<br />
1) Straßenaufsichtsorgane<br />
2) Von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong> bestellte Aufsichtsorgane<br />
3) Von einer durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong> beauftragten Sicherheitsfirma<br />
§ 4<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Kurzparkzonenverordnung tritt mit dem Zeitpunkt der Anbringung der im § 1<br />
angeführten Verkehrszeichen und der Bodenmarkierung in Kraft.<br />
B) Verordnung Kurzparkzone Kirchplatz:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong> erlässt gemäß § 25 Abs. 1, § 43 und § 45 Abs. 4 iVm § 94d der<br />
Straßenverkehrsordnung 1960 idgF nachstehende<br />
Verordnung:<br />
§ 1<br />
Abgabefreies Parken mit Parkuhr<br />
Von Montag bis Sonntag in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr wird für die Dauer von 60<br />
Minuten eine abgabenfreie Kurzparkzone auf den Parkflächen des Kirchplatzes <strong>Lermoos</strong><br />
verordnet. Die betreffenden Flächen sind in der Anlage 1, die einen integrierenden<br />
Bestandteil dieser Verordnung darstellt, blau gekennzeichnet.<br />
Die genannten Parkflächen sind mit den Verkehrszeichen gemäß § 52 lit. a Ziff. 13d<br />
(„Kurzparkzone“) und 13e („Ende der Kurzparkzone“) STVO und gemäß § 54 StVO<br />
(Zeitdauer) und den entsprechenden Bodenmarkierungen zu kennzeichnen.<br />
Das Parken hat bei den angeführten Parkflächen und –zeiten mit einer Parkuhr zu erfolgen.<br />
Diese ist gut sichtlich hinter der Windschutzscheibe anzubringen.<br />
§ 2<br />
Überwachung<br />
Die Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung erfolgt durch:
1) Straßenaufsichtsorgane<br />
2) Von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong> bestellte Aufsichtsorgane<br />
3) Von einer durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong> beauftragten Sicherheitsfirma<br />
§ 3<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Kurzparkzonenverordnung tritt mit dem Zeitpunkt der Anbringung der im § 1<br />
angeführten Verkehrszeichen und der Bodenmarkierung in Kraft.<br />
C) Verordnung Kurzparkzone Parkplatz Turenanger<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong> erlässt gemäß § 25 Abs. 1, § 43 und § 45 Abs. 4 iVm § 94d der<br />
Straßenverkehrsordnung 1960 idgF nachstehende<br />
Verordnung:<br />
§ 1<br />
Abgabefreies Parken mit Parkuhr<br />
Von Montag bis Sonntag in der Zeit von 08.00 bis 22.00 Uhr wird für die Dauer von 60<br />
Minuten eine abgabenfreie Kurzparkzone auf den Parkflächen des Parkplatzes „Turenanger“<br />
verordnet. Die betreffenden Flächen sind in der Anlage 1, die einen integrierenden<br />
Bestandteil dieser Verordnung darstellt, blau gekennzeichnet.<br />
Die genannten Parkflächen sind mit den Verkehrszeichen gemäß § 52 lit. a Ziff. 13d<br />
(„Kurzparkzone“) und 13e („Ende der Kurzparkzone“) STVO und gemäß § 54 StVO<br />
(Zeitdauer) und den entsprechenden Bodenmarkierungen zu kennzeichnen.<br />
Das Parken hat bei den angeführten Parkflächen und –zeiten mit einer Parkuhr zu erfolgen.<br />
Diese ist gut sichtlich hinter der Windschutzscheibe anzubringen.<br />
§ 2<br />
Überwachung<br />
Die Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung erfolgt durch:<br />
4) Straßenaufsichtsorgane<br />
5) Von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong> bestellte Aufsichtsorgane<br />
6) Von einer durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong> beauftragten Sicherheitsfirma<br />
§ 3<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Kurzparkzonenverordnung tritt mit dem Zeitpunkt der Anbringung der im § 1<br />
angeführten Verkehrszeichen und der Bodenmarkierung in Kraft.
* Halte- und Parkverbot von 22.00 – 08.00 Uhr<br />
* Gewichtsbeschränkung von 3 Tonnen<br />
D) Parkplatz Turenanger<br />
GV Wacker Rudolf: ist Beschränkung von 3 Tonnen ausreichend, um Wohnmobile etc. vom<br />
Parkplatz fern zu halten?<br />
GR Steiner Helmut: mit sehr wenigen Ausnahmen reicht diese Regelung aus<br />
* Halte- und Parkverbot von 22.00 – 08.00 Uhr<br />
E) Parkplätze bei Martinskapelle<br />
F) Hinterfeldweg<br />
* Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge ausgenommen Anliegerverkehr<br />
G) Mösle<br />
* Halte- und Parkverbot gegenüber App.haus Wallnöfer (sh. Plan)<br />
TO 6)<br />
a) Aufgrund des Ansuchens der Musikkapelle <strong>Lermoos</strong> um eine Zuwendung für die<br />
Anschaffung eines neuen Bass-Instrumentes beschließt der GR einstimmig eine<br />
Zuwendung in Höhe von € 4.000,--. Der Tourismusverband leistet ebenso eine<br />
Zuwendung in dieser Höhe.<br />
b) Der <strong>Gemeinde</strong> wurden 2 Gemälde von <strong>Lermoos</strong> zum Kauf angeboten. GV Wacker<br />
Rudolf schlägt vor, dies zu verlautbaren, vielleicht hat ein Privater Interesse an<br />
diesen Gemälden; Mott Karl: wären Gemälde evtl. für Ehrungen geeignet?; nach<br />
Beratung wird festgelegt, an der Amtstafel eine Information über diese Gemälde zu<br />
verlautbaren;<br />
c) Kostenregelung Radlader Kompostieranlage: die vorgeschlagene Regelung wurde<br />
wie folgt konkretisiert, um spätere andere Auslegung zu unterbinden;<br />
trifft nur für den Bereich der Kompostieranlage zu (nicht Kläranlage)<br />
Investitionen an der Kompostieranlage werden unabhängig von der<br />
Anschaffungshöhe nach dem Fixschlüssel (Einwohnergleichwerte)<br />
abgerechnet;<br />
Mögliche in diese Regelung fallende Reparaturen und Ersatzbeschaffungen<br />
wurden angeführt (Radlader, Wender, gr. Gebäudereparaturen)<br />
Vbgm. Mitterbauer: diese Regelung ist keine eigene Verordnung, sondern nur eine<br />
praxisbezogene Interpretation der Satzungen; die vorgenommenen Ergänzungen<br />
wurden jedoch vom Verbandsobmann noch nicht beurteilt; es wurde einstimmig
eschlossen, dass für den Fall, dass die <strong>Gemeinde</strong>n Ehrwald und Biberwier diese<br />
Ergänzungen/Klarstellungen gleichlautend übernehmen, die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lermoos</strong><br />
dieser Regelung zustimmt;<br />
d) Durch Zuwendungen des Bundes und Landes ist der Kindergartenbesuch der über 4jährigen<br />
Kinder nunmehr kostenlos. Die Zuwendungen sind sogar höher als der<br />
bisherige Kindergartenbeitrag; der GR beschließt einstimmig für die 3-jährigen Kinder<br />
den Kindergarten gratis anzubieten, wobei diese Regelung nur für die Dauer der<br />
Bundes- und Landesförderung der über 4-jährigen Kinder befristet ist;<br />
e) Für den Austausch des alten Schützenkastens im Keller liegt nun ein 2. Angebot vor;<br />
GR Kössler Othmar: gibt es auch Angebot eines örtlichen Tischlers? Es wird<br />
vereinbart, dass noch ein Angebot eines <strong>Lermoos</strong>er Tischlers eingeholt wird und<br />
dann die Bgm. zur Auftragsvergabe an den Bestbieter ermächtigt wird;<br />
f) Jörg Andrea hat auf den schlechten Zustand des Wohnzimmerbodens in Ihrer<br />
Wohnung im Dr. Haus hingewiesen; wenn die <strong>Gemeinde</strong> die Materialkosten<br />
übernimmt, würde sie die Verlegung übernehmen; GR Kössler schlägt vor, dass die<br />
Bgm. den Boden ansieht und dass wenn erforderlich die <strong>Gemeinde</strong> die ganzen<br />
Kosten übernimmt; dem wird vom GR zugestimmt; bei dieser Gelegenheit berichtet<br />
Bgm. Zwölfer, dass Keller Peter in sein neues Haus umgezogen ist; seine Wohnung<br />
im 1. Obergeschoss des Hauses Unterdorf 11 wäre im dzt. Zustand vermietbar, nicht<br />
aber die Räumlichkeiten im Erd- und Dachgeschoss; etwas problematisch ist dzt. die<br />
Frage der Heizung, wobei das Gebäude an die Fernwärme angeschlossen wird; sie<br />
berichtet auch über einen dringenden Wohnbedarf (sh. dann Ausführungen unter<br />
Ausschluss der Öffentlichkeit); GV Eberle Hubert schlägt vor, dass sich der Bauausschuss<br />
das Haus ansehen soll, dem wird vom GR zugestimmt; Vbgm. Mitterbauer:<br />
GR muss sich langfristige Überlegungen zum Haus und Grundstück machen; GR<br />
Steiner Helmut: es würde sich auch die Möglichkeit der Garagenvermietung anbieten;<br />
an ihn gibt es dazu laufende Anfragen;<br />
g) Anfrage des Klubs der Exekutive wegen Inserat in Dienstbuch wird abgelehnt;<br />
TO 7)<br />
Zur 950-Jahr Feier von <strong>Lermoos</strong> im nächsten Jahr hat Bgm. Zwölfer folgende Vorgespräche<br />
bzw. Informationen eingeholt:<br />
Die Theatergruppe von Parth Anton und Annemarie würde das Stück „Schmied von<br />
<strong>Lermoos</strong>“ aufführen;<br />
Müller Erich würde über den Bergwerksverein einen Vortrag zum Bergbau<br />
organisieren<br />
Die Musikkapelle würden in den Platzkonzerten auf das Jubiläum Bezug nehmen<br />
Frau Mag. Ihrenberger würde für Ausstellung im Volksschul- und Kulturzentrum<br />
Unterstützung anbieten; Möglichkeit einer historischen Wanderung durch <strong>Lermoos</strong><br />
mit Einbeziehung Privatmuseum beim Hotel Drei Mohren;<br />
Hundertpfund Tobias hat Vorschläge für Themenschwerpunkte gemacht; diese<br />
werden gemeinsam mit einer Kostenübersicht zur Kenntnis gebracht;<br />
GV Eberle Hubert: wer ist für die vorgesehenen Einnahmen zuständig (Sponsoren<br />
etc.); Gesamtkosten scheinen ihm hoch; Verlangen von Eintritten ist zu hinterfragen;<br />
Vbgm. Mitterbauer: wer plant und organisiert die Veranstaltungen?<br />
Hundertpfund Tobias: um Sponsoring kann sich er nicht kümmern;<br />
Köck Bernhard: Theaterstück, Ausstellung etc. haben mit dem Konzept von<br />
Hundertpfund Tobias nichts zu tun; dieser sollte wissen, ob und wie er weiter daran<br />
zu arbeiten hat; GV Eberle Hubert ist der Ansicht, dass vor einer Entscheidung<br />
konkretere Informationen notwendig sind;
TO 8)<br />
a) Fertiges Projekt der Erweiterung Fussballplatz liegt nun vor; lt. GR soll bei BH Reutte<br />
um wasser- und naturschutzrechtliche Bewilligung angesucht werden; GV Eberle<br />
Hubert verweist darauf, dass mit betroffenen Grundbesitzern wegen geringer<br />
Verlegung des Grabens gesprochen werden muss;<br />
b) Projekt mobile Jugendarbeit in Reutte: Anfrage der BH um Unterstützung durch alle<br />
<strong>Gemeinde</strong>n des Bezirkes; lt. GR vorerst abwarten;<br />
c) Bei Sitzung Wassergenossenschaft wurde auf Hundeproblem im Moos hingewiesen;<br />
zum einen sollten weitere Hundeklos aufgestellt werden, weiters wird ein Vorschlag<br />
für einen Leinenzwang im gesamten Moos ausgearbeitet, der dann in den <strong>Gemeinde</strong>räten<br />
zu diskutieren ist; bei dieser Gelegenheit schlägt GV Eberle Herbert vor, den<br />
Hundekloautomaten im Luss gratis anzubieten; GV Wacker Rudolf: Auswärtige<br />
kommen oft mit vielen Hunden und lassen diese frei laufen; eine rechtliche Handhabe<br />
wäre wichtig; der GR steht einer einheitlichen talkesselweiten Regelung positiv<br />
gegenüber;<br />
d) Einladung an Vorstandsmitglieder zu Besprechung über Fortbestand der<br />
Arbeitsgruppe „Naturschutzgebiet Moos“ am 17.09.2009, 19.00 Uhr;<br />
TO 9)<br />
a) Bauausschussobmann Wacker Rudolf berichtet über die Sitzung vom 08.09.2009<br />
zum ortsweiten Bebauungskonzept (sh. beiliegendes Protokoll);<br />
GR Mott Karl: auch er befindet die Befassung des <strong>Gemeinde</strong>rates in Einzel-<br />
und Sonderfällen für richtig und wichtig; es werden heute Projekte oft ganz<br />
anders als noch vor einigen Jahren gesehen;<br />
b) GV Wacker Rudolf berichtet auf Ersuchen von GR Mott Karl über die letzte<br />
Kassaprüfung; es wurde alles für in Ordnung befunden, zu folgenden Fragen wurde<br />
um Klarstellung ersucht:<br />
15 Fluchtwegleuchten in der Volksschule; lt. GR Köck Bernhard waren die alten (seit<br />
Schulbau) nicht mehr funktionstüchtig und wurden diese erneuert;<br />
Getränkesteuerersatz: Rückerstattungsbetrag; Bgm.: die Getränkesteuerrückzahlung<br />
an den Handel ist erfolgt, der Beitrag des Bundes (ca. 25% der Rückzahlungssumme)<br />
ist aber noch nicht eingelangt;<br />
Hinweis, dass Leerverrohrung Lichtwellenleiter und Erweiterung Fussballplatz nicht<br />
budgetiert sind;<br />
Bgm. Zwölfer berichtet, dass die Mindereinnahmen aus den Ertragsanteilen ca. 10%<br />
betragen werden, das sind ca. € 60 – 70.000,-- für 2009;<br />
TO10)<br />
GV Eberle Herbert in der Wacht werden Fudamente betoniert<br />
Bgm.: es handelt sich dabei um ein genehmigtes Bienenhaus der Fam.<br />
Scheiderbauer<br />
Brunnen beim Greif-Anwesen ist desolat<br />
Vorarbeiter Schnitzer: Abdeckkranz aus Holz ist jedenfalls zu erneuern,<br />
Brunnentrog selbst dürfte aber noch in Ordnung sein;<br />
Mösle Brunnen ist undicht; Betonschicht in Boden und an den<br />
Wänden (mit Dichtungen) würden Problem beheben;<br />
GR Kössler Othmar hat Funktion im Bauausschuss zurückgelegt, da ihm die Ein-<br />
sichtnahme in einen Bauakt, der vom Bauausschuss behandelt<br />
wurde, verwehrt wird;
Bgm. stellt folgendes klar: da der Raumplaner zu diesem Bauverfahren<br />
gewisse Bedenken hatte, wurde der Bauausschuss damit befasst; es<br />
gab eine Besprechung, bei welcher auch Kössler Othmar anwesend<br />
war und die Pläne eingesehen hat; eine spätere Einsichtnahme ist nur<br />
den Parteien im Bauverfahren gesetzlich gestattet; die Feststellung von<br />
Kössler Othmar, dass die Baubewilligung schon vor der Besprechung<br />
des Bauausschusses ergangen sei, wird von der Bgm. dementiert;<br />
lediglich die Bauverhandlung fand vorher statt;<br />
GV Wacker Rudolf Stand Verkehrsinsel Einfahrt aus Ehrwald?<br />
Spurrillen beim M-Preis?<br />
Vbgm. Mitterbauer Gehsteig entlang Garmischerstraße moosseitig?<br />
Bgm.: alle Gehsteigwünsche sind beim Baubezirksamt deponiert;<br />
zum Straßenprojekt <strong>Lermoos</strong>-Ehrwald stellt sie fest, dass sie keine<br />
Freude mit Begradigung und Ausbau hat; aber ihres Wissens hat die<br />
<strong>Gemeinde</strong> keine Handhabe<br />
GV Wacker Rudolf an den Entwässerungsarbeiten Parkplatz Turenanger müßte<br />
sich auch Dengg Franz beteiligen<br />
GV Eberle Hubert Lawinenkommission wurde darauf hingewiesen, dass Mitglieder<br />
bei Ihrer Tätigkeit im Gelände verpflichtend einen ABS-Ruck-<br />
sack zu tragen haben; Lift würde die Kosten für 3 Rucksäcke<br />
übernehmen, es wären dann noch 3 Rucksäcke notwendig;<br />
dieser Anschaffung wird vom GR einstimmig zugestimmt<br />
GR Mott Karl Radweg nach Obergarten hat gefährliche Längsrillen; es sollte<br />
dazu auch die WLV kontaktiert werden<br />
TO11)<br />
unter Ausschluss der Öffentlichkeit