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Übersicht der werkseitigen Räder-/Reifenfreigaben - MOTOR-TALK.de

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Umrüstkatalog - Band 1(Anlage zum Teilegutachten Nr. 06-00219-CP-GBM-00)<br />

Seite 53<br />

>Auflagen für die Rad-/Reifenkombinationen <strong><strong>de</strong>r</strong> Mo<strong>de</strong>llreihe 3 (E36)<br />

Nach § 36, Abs. 9, Pkt. 3.1 bestehen keine Be<strong>de</strong>nken gegen <strong>de</strong>n Ersatz von VR- und ZR-Reifen<br />

durch W-, o<strong><strong>de</strong>r</strong> Y-Reifen. Eine Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kfz-Papiere nach § 27, Abs. 1 ist n i c h t erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich!<br />

Achtung! Bei Verwendung werkseitig nicht freigegebener Mischbereifungen (Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>- und Hinterachse<br />

mit verschie<strong>de</strong>nen Reifengrößen) ist eine Fehlfunktion von ABS/ASC möglich - Unfallgefahr!<br />

1 Keine Schneeketten zulässig!<br />

2 Nur mit Lenkanschlagbegrenzung (Serie ab 09.98).<br />

Reifengröße 235/40 ZR 17 nur mit M-Technik-Sportfahrwerk.<br />

Reifengröße 215/45 ZR 17 und 225/45 ZR 17 bei Compact-Mo<strong>de</strong>llen nur mit M-Technik-Sportfahrwerk.<br />

3 Bei <strong>de</strong>n Reifengrößen 225/55 R 15, 225/50 R 16, 215/45 R 17, 225/45 R 17 und 245/45 R 17 ist bei 316i-, 318i-, 320i-, 325i<br />

Limousine bis 05.91 eine Karosserie-Nacharbeit erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

316i-, 318i-, 325td Lim. bis 02.93 nur mit geän<strong><strong>de</strong>r</strong>tem Nachschalldämpfer (Serie ab 3.93).<br />

320i-, 325i Lim. u. 318is-, 320i-, 325i Coupé bis 12.91 nur mit geänd. Nachschalldämpfer (Serie ab 01.92).<br />

Bei Compact-Mo<strong>de</strong>llen bis 09.97 ist eine Karosserie-Nacharbeit im Radhaus hinten links erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

4 Nur hinten zulässig!<br />

Hinweis:<br />

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsabnahme:<br />

Durch <strong>de</strong>n Anbau von in <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrzeug ABE/EG-Betriebserlaubnis nicht aufgeführten Rad-<br />

/Reifenkombinationen erlischt die Betriebserlaubnis <strong>de</strong>s Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die<br />

gemäß §19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> festgelegte Auflagen nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n!<br />

Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist das Fahrzeug unter Vorlage <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorliegen<strong>de</strong>n Anlage zum Teilegutachten Nr. 06-00219-CP-GBM-00 unverzüglich einem amtlich<br />

anerkannten Sachverständigen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfer einer Technischen Prüfstelle o<strong><strong>de</strong>r</strong> einem<br />

Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und<br />

Bestätigung <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgeschriebenen Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsabnahme vorzuführen.<br />

Mitführen von Dokumenten:<br />

Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> durchgeführten Abnahme ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachweis mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestätigung über die<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsabnahme mit <strong>de</strong>n Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf<br />

Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrzeugpapiere.<br />

Berichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrzeugpapiere:<br />

Eine Berichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrzeugpapiere ist erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, aber zurückgestellt.<br />

Sie ist <strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen Zulassungsbehör<strong>de</strong> bei <strong><strong>de</strong>r</strong>en nächster Befassung mit <strong>de</strong>n<br />

Fahrzeugpapieren durch <strong>de</strong>n Fahrzeughalter zu mel<strong>de</strong>n.<br />

01.2006

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