Übersicht der werkseitigen Räder-/Reifenfreigaben - MOTOR-TALK.de
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Umrüstkatalog - Band 1(Anlage zum Teilegutachten Nr. 06-00219-CP-GBM-00)<br />
Seite 90<br />
>Auflagen für die Rad-/Reifenkombinationen <strong><strong>de</strong>r</strong> Mo<strong>de</strong>llreihe 7 (E32)<br />
Nach § 36, Abs. 9, Pkt. 3.1 bestehen keine Be<strong>de</strong>nken gegen <strong>de</strong>n Ersatz von VR- und ZR-Reifen<br />
durch W-, o<strong><strong>de</strong>r</strong> Y-Reifen. Eine Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kfz-Papiere nach § 27, Abs. 1 ist n i c h t erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich!<br />
Achtung! Bei Verwendung werkseitig nicht freigegebener Mischbereifungen (Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>- und Hinterachse<br />
mit verschie<strong>de</strong>nen Reifengrößen) ist eine Fehlfunktion von ABS/ASC möglich - Unfallgefahr!<br />
1 Keine Schneeketten zulässig!<br />
2 730i (M30)und 730i (M60) mit Son<strong><strong>de</strong>r</strong>ausstattung "Anhängerkupplung einschließlich Niveauregelung"<br />
(mit erhöhter zulässiger Hinterachslast): Reifengröße 225/60 R 15 M+S auf Radgröße 7 J x 15.<br />
3 Rad-Styling Nr. 02:<br />
LM-Rad 1 129 030 (mit kleinen Belüftungsschlitzen): Nur für 730i (M30) und 735i zulässig.<br />
LM-Rad 1 179 761 (mit großen Belüftungsschlitzen): Für 740i, 740iL, 750i, 750iL nur für Winterreifen<br />
zulässig.<br />
4 Nur hinten zulässig!<br />
Hinweis:<br />
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsabnahme:<br />
Durch <strong>de</strong>n Anbau von in <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrzeug ABE/EG-Betriebserlaubnis nicht aufgeführten Rad-<br />
/Reifenkombinationen erlischt die Betriebserlaubnis <strong>de</strong>s Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die<br />
gemäß §19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> festgelegte Auflagen nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n!<br />
Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist das Fahrzeug unter Vorlage <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorliegen<strong>de</strong>n Anlage zum Teilegutachten Nr. 06-00219-CP-GBM-00 unverzüglich einem amtlich<br />
anerkannten Sachverständigen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfer einer Technischen Prüfstelle o<strong><strong>de</strong>r</strong> einem<br />
Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und<br />
Bestätigung <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgeschriebenen Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsabnahme vorzuführen.<br />
Mitführen von Dokumenten:<br />
Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> durchgeführten Abnahme ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachweis mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestätigung über die<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsabnahme mit <strong>de</strong>n Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf<br />
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrzeugpapiere.<br />
Berichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrzeugpapiere:<br />
Eine Berichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrzeugpapiere ist erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, aber zurückgestellt.<br />
Sie ist <strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen Zulassungsbehör<strong>de</strong> bei <strong><strong>de</strong>r</strong>en nächster Befassung mit <strong>de</strong>n<br />
Fahrzeugpapieren durch <strong>de</strong>n Fahrzeughalter zu mel<strong>de</strong>n.<br />
01.2006