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Feinsteinzeug-Bodenfliesen · Porcelain ... - EliteKomplekt.ru

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§ 1 Geltungsbereich<br />

Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />

(AGB) sind Vertragsbestandteil für<br />

alle unsere Liefe<strong>ru</strong>ngen und Leistungen;<br />

sie gelten ausschließlich. Von unseren<br />

Verkaufsbedingungen abweichende<br />

Bedingungen des Kunden erkennen wir<br />

nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich<br />

schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.<br />

Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch<br />

dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender<br />

oder von unseren Verkaufsbedingungen<br />

abweichender Bedingungen des<br />

Kunden die Liefe<strong>ru</strong>ng an den Kunden<br />

vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinba<strong>ru</strong>ngen<br />

zu diesem Vertrag sind schriftlich niederzulegen,<br />

mündliche Vereinba<strong>ru</strong>ngen hat<br />

der Kunde zu beweisen. Die AGB werden<br />

jährlich versandt und können bei uns<br />

angefordert werden und sind im Internet<br />

unter www.deutsche-steinzeug.de/agb<br />

einzusehen. Sie gelten auch für die jeweils<br />

folgenden Geschäfte.<br />

§ 2 Preise, Preisanpassungsklausel,<br />

Rabatte, Zahlungsbedingungen<br />

1. Es gelten die am Tag der Bestellung<br />

gültigen Preislisten. Die Preislisten werden<br />

auf Anforde<strong>ru</strong>ng versandt und sind im<br />

Internet unter www.agrob-buchtal.de<br />

einzusehen.<br />

2. Wir behalten uns eine Ände<strong>ru</strong>ng der in<br />

den Preislisten für das Jahr vorgegebenen<br />

Preise nach billigem Ermessen vor, insbesondere<br />

wenn sich Kostensenkungen<br />

oder Kostenerhöhungen aufg<strong>ru</strong>nd von<br />

Ände<strong>ru</strong>ngen der Preise unserer wichtigen<br />

Rohstoffe, sowie bei Gas und Strom oder<br />

durch Tarifabschlüsse ergeben. Die Ände<strong>ru</strong>ngen<br />

werden jeweils zum Quartalsende<br />

wirksam, wenn sie sechs Wochen vorher<br />

bekannt gemacht wurden. Die Preise<br />

können auch nach einer Bestellung im<br />

vorgenannten Sinne angemessen geändert<br />

werden, wenn zwischen Bestellung und<br />

Ausliefe<strong>ru</strong>ng mehr als vier Monate liegen<br />

und wir dies nicht zu vertreten haben.<br />

3. Rabatte und Boni werden nur nach<br />

besonderer Vereinba<strong>ru</strong>ng gewährt.<br />

4. Im Preis enthaltene oder gesondert<br />

berechnete Frachtkosten und Verpackungskosten<br />

bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt,<br />

d. h. sie werden weder<br />

rabattiert noch bonifiziert.<br />

5. Keramische Fliesen und Platten werden<br />

in den verschiedensten Formaten hergestellt.<br />

Es werden also unterschiedliche<br />

Stückzahlen pro Quadratmeter verlegter<br />

Fläche benötigt. Bei Berechnung des<br />

Quadratmeterpreises werden die für die<br />

Verlegung in Normen festgelegten jeweiligen<br />

Fugenbreiten mitgerechnet.<br />

6. Alle Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer<br />

in gesetzlich vorgesehener Höhe.<br />

7. Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen<br />

nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei<br />

Vorauszahlung wird 2% Skonto, bei Zahlungen<br />

innerhalb von 14 Tagen 1%<br />

Allgemeine Verkaufs-, Liefe<strong>ru</strong>ngs- und Zahlungsbedingungen<br />

für den Verkauf an Unternehmer<br />

Skonto gewährt. Für die Rechtzeitigkeit<br />

der Zahlung ist der Eingang auf unserem<br />

Konto maßgebend. Bei Überschreitung<br />

von Zahlungszielen werden Zinsen in<br />

Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />

berechnet. Im Übrigen gelten die<br />

gesetzlichen Regeln für den Zahlungsverzug.<br />

Unsere Vertreter sind nur aufg<strong>ru</strong>nd<br />

schriftlicher Vollmacht zum Inkasso berechtigt.<br />

8. Die Tilgung mehrerer Forde<strong>ru</strong>ngen<br />

sowie von Hauptforde<strong>ru</strong>ngen, Zinsen und<br />

Kosten erfolgt, auch wenn der Schuldner<br />

eine andere Bestimmung trifft, stets nach<br />

den §§ 366 Abs. 2, 367 Abs. 1. BGB.<br />

9. Der Kunde ist nur dann berechtigt,<br />

unserer Forde<strong>ru</strong>ng gegenüber aufzurechnen,<br />

wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig<br />

festgestellt oder unbestritten sind.<br />

Ansprüche gegen uns dürfen nicht abgetreten<br />

werden. Ein Zurückbehaltungsrecht<br />

kann der Kunde nur insoweit ausüben,<br />

als sein Gegenansp<strong>ru</strong>ch auf demselben<br />

Vertragsverhältnis be<strong>ru</strong>ht.<br />

§ 3 Lieferzeit und Annahmeverzug<br />

1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur<br />

dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich<br />

als verbindlich bestätigt werden.<br />

Liefertermine sind eingehalten, wenn die<br />

Liefe<strong>ru</strong>ng unser Werk bis zur Frist verlassen<br />

hat oder, im Fall der vereinbarten Abholung<br />

durch den Kunden, die Versandbereitschaft<br />

dem Kunden mitgeteilt ist. Eine Frist oder<br />

ein Termin verlängert sich angemessen,<br />

wenn von uns nicht zu vertretende Umstände<br />

eine Verzöge<strong>ru</strong>ng bedingen. Hierzu<br />

gehören insbesondere höhere Gewalt,<br />

Arbeitskämpfe, Verzöge<strong>ru</strong>ngen der Zulieferer,<br />

durch den Kunden ve<strong>ru</strong>rsachte<br />

Verzöge<strong>ru</strong>ngen (etwa durch kundenseitige<br />

Ände<strong>ru</strong>ngen des vereinbarten Liefe<strong>ru</strong>mfanges<br />

etc.) sowie sonstige Hindernisse,<br />

die außerhalb unseres Einflussbereiches<br />

liegen. Wir sind berechtigt, Teilliefe<strong>ru</strong>ngen<br />

durchzuführen.<br />

2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen,<br />

soweit im Kaufvertrag ein<br />

Fixgeschäft im Sinne der § 286 Abs. 2 Nr.<br />

4 BGB / 376 HGB vereinbart ist und sofern<br />

der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden<br />

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen<br />

Vertragsverletzung be<strong>ru</strong>ht. Sofern<br />

der Lieferverzug auf einer von uns zu<br />

vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung<br />

be<strong>ru</strong>ht, ist unsere Schadensersatzhaftung<br />

auf den vorhersehbaren,<br />

typischerweise eintretenden Schaden<br />

begrenzt. Im Übrigen haften wir im Fall<br />

des Lieferverzugs für jede vollendete<br />

Woche, in der wir uns in Verzug befinden,<br />

im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung<br />

in Höhe von 3% des Lieferwertes,<br />

maximal jedoch nicht mehr als<br />

15% des Lieferwertes. Weitere gesetzliche<br />

Ansprüche und Rechte des Kunden<br />

bleiben diesem vorbehalten.<br />

3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug<br />

oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,<br />

so sind wir berechtigt,<br />

den uns insoweit entstehenden Schaden,<br />

einschließlich etwaiger Mehraufwendungen<br />

ersetzt zu verlangen. Weitergehende<br />

Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.<br />

Im Falle des Annahmeverzugs des<br />

Kunden geht die Gefahr eines zufälligen<br />

Untergangs oder einer zufälligen Verschlechte<strong>ru</strong>ng<br />

der Kaufsache in dem Zeitpunkt<br />

auf den Kunden über, in dem dieser<br />

sich in Annahme- oder Schuldnerverzug<br />

befindet.<br />

§ 4 Gefahrübergang<br />

Liefe<strong>ru</strong>ngen erfolgen ab Werk. Wir veranlassen<br />

jedoch den Transport der Ware zum<br />

Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe<br />

der Ware an den Transporteur auf den<br />

Kunden über, und zwar auch dann, wenn<br />

Teilliefe<strong>ru</strong>ngen erfolgen. Bei vereinbarter<br />

Abholung der Ware durch den Kunden<br />

geht die Gefahr mit Bereitstellung der<br />

Ware auf den Kunden über.<br />

§ 5 Verpackung<br />

Unsere Ware wird in Kartons verpackt und<br />

auf Paletten versch<strong>ru</strong>mpft. Mit der Wiederverwertung<br />

der von uns in Verkehr gebrachten<br />

Verpackungen ist gemäß den<br />

Anforde<strong>ru</strong>ngen der Verpackungsverordnung<br />

die Firma INTERSEROH, Vertrag Nr.<br />

25454, betraut. Alle darüber hinaus gehenden<br />

Sonderverpackungen werden<br />

dem Kunden berechnet. Produkte aus<br />

dem Bereich Verarbeitungsmaterial werden<br />

ohne Folienversch<strong>ru</strong>mpfung geliefert.<br />

Auf Wunsch kann eine Folienversch<strong>ru</strong>mpfung<br />

vorgenommen werden. Die dadurch<br />

entstehenden Kosten werden dem Kunden<br />

berechnet.<br />

§ 6 Versand/Verladung/Fracht<br />

1. Sendungen ab 3.000 kg je Lieferstelle<br />

und je Marke der Deutsche Steinzeug-<br />

G<strong>ru</strong>ppe liefern wir im Bereich der Bundesrepublik<br />

Deutschland (Festland) frachtfrei<br />

an die vom Kunden benannte Lieferanschrift.<br />

Sendungen bis einschließlich<br />

31,5 kg werden per Paketdienst verschickt;<br />

die Kosten werden dem Kunden in Rechnung<br />

gestellt. Für Sendungen ab 31,5 kg<br />

bis 2.999 kg berechnen wir bis zu einer<br />

Tonne Frachtkosten in Höhe von € 80,00,<br />

darüber hinaus je angefangene 100 kg €<br />

8,00. Abgerechnet wird nach tatsächlich<br />

geladenem Gewicht. Bei Versand auf<br />

Euro-Paletten wird dieselbe Anzahl gelieferter<br />

Paletten gleicher Art und Güte bei<br />

der Ausliefe<strong>ru</strong>ng an uns übergeben;<br />

andernfalls werden Paletten in Rechnung<br />

gestellt (€ 7,50 pro nicht getauschte<br />

Palette). Bei Rückgabe schreiben wir den<br />

vollen berechneten Betrag gut, sofern sich<br />

die Paletten in einwandfreiem Zustand<br />

befinden. Beschädigte Paletten werden<br />

nicht zurückgenommen.<br />

2. Die Kosten für die Verladung der Ware<br />

auf LKW oder Waggons sind in unseren<br />

Preisen enthalten. Sämtliche darüber hinaus<br />

gehenden Ladekosten trägt der Kunde.<br />

Die Entladung erfolgt durch den Kunden.<br />

Stellen wir dem Kunden hierfür Hilfsmittel,<br />

insbesondere Kräne und Hebebühnen, zur<br />

Verfügung, werden ihm die angefallenen<br />

Kosten in Rechnung gestellt.<br />

3. Fracht- und Verpackungsumsätze werden<br />

weder rabattiert noch bonifiziert.<br />

§ 7 Produktqualität<br />

1. Produkte, die als 1. Sorte gekennzeichnet<br />

sind, erfüllen die Voraussetzungen der<br />

einschlägigen Norm DIN EN 144 11.<br />

Produkte, die als 2. Sorte gekennzeichnet<br />

sind, erfüllen nicht die Anforde<strong>ru</strong>ngen<br />

der vorgenannten Normen und sind mit<br />

technischen und/oder optischen Fehlern<br />

behaftet, die eine Qualifizie<strong>ru</strong>ng als<br />

1. Sorte ausschließen.<br />

2. Aufg<strong>ru</strong>nd der Besonderheiten der keramischen<br />

Fertigung kann keine Gewähr<br />

dafür übernommen werden, dass die<br />

Liefe<strong>ru</strong>ng in Farbe und in der Politur<br />

gleichmäßig ausfällt oder mit vorgelegten<br />

Handmustern übereinstimmt. Insbesondere<br />

bei Mosaiken gehört ein Farbspiel häufig<br />

zum normalen Erscheinungsbild. Ebenso<br />

begründen handelsübliche Toleranzen<br />

hinsichtlich Größe und Stärke keinen<br />

Ansp<strong>ru</strong>ch des Kunden. Entsprechendes<br />

gilt für Nachliefe<strong>ru</strong>ngen.<br />

3. Jeder Bodenbelag unterliegt dem<br />

Verschleiß. Dieser ist abhängig vom<br />

Anwendungsbereich und der Häufigkeit<br />

der Begehung, von Art und Grad der<br />

Verschmutzung sowie Härte und Verschleißfestigkeit<br />

des Belagmaterials. Die<br />

Einstufung in Beansp<strong>ru</strong>chungsg<strong>ru</strong>ppen<br />

bezieht sich auf die Verschleißbeständigkeit<br />

der Glasuren, jedoch nicht auf ihre<br />

Belastbarkeit durch D<strong>ru</strong>ck und schwere<br />

Gewichte. Bei glasierten Steingutfliesen<br />

ist die Punktbelastbarkeit auf 2.500 N<br />

begrenzt.<br />

4. Bei einigen Kunst- und Dekorglasuren<br />

gehören Glasurrisse (Craquelé) zum<br />

Erscheinungsbild. Sie beeinträchtigen<br />

nicht den Gebrauchswert der Fliesen<br />

und stellen auch dann keinen Mangel dar<br />

wenn sie erst nach Verlegung auftreten.<br />

§ 8 Rügepflicht, Mitwirkungspflicht<br />

1. Die gelieferte Ware ist gemäß § 377<br />

HGB nach Erhalt unverzüglich auf Richtigkeit,<br />

Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen.<br />

Liegen bei versch<strong>ru</strong>mpften Paletten<br />

Anhaltspunkte für Mängel vor, sind die<br />

Paletten zu öffnen. Beanstandungen sind<br />

unverzüglich, spätestens innerhalb von<br />

sieben Tagen schriftlich uns gegenüber<br />

anzuzeigen. Mängel, die erst nach dem<br />

Öffnen von Paketen erkennbar sind, müssen<br />

ebenfalls innerhalb vorgenannter Frist,<br />

spätestens jedoch ein halbes Jahr nach<br />

Übergabe, in jedem Fall vor Verarbeitung<br />

der gelieferten Ware, schriftlich angezeigt<br />

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