Feinsteinzeug-Bodenfliesen · Porcelain ... - EliteKomplekt.ru
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§ 1 Geltungsbereich<br />
Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />
(AGB) sind Vertragsbestandteil für<br />
alle unsere Liefe<strong>ru</strong>ngen und Leistungen;<br />
sie gelten ausschließlich. Von unseren<br />
Verkaufsbedingungen abweichende<br />
Bedingungen des Kunden erkennen wir<br />
nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich<br />
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.<br />
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch<br />
dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender<br />
oder von unseren Verkaufsbedingungen<br />
abweichender Bedingungen des<br />
Kunden die Liefe<strong>ru</strong>ng an den Kunden<br />
vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinba<strong>ru</strong>ngen<br />
zu diesem Vertrag sind schriftlich niederzulegen,<br />
mündliche Vereinba<strong>ru</strong>ngen hat<br />
der Kunde zu beweisen. Die AGB werden<br />
jährlich versandt und können bei uns<br />
angefordert werden und sind im Internet<br />
unter www.deutsche-steinzeug.de/agb<br />
einzusehen. Sie gelten auch für die jeweils<br />
folgenden Geschäfte.<br />
§ 2 Preise, Preisanpassungsklausel,<br />
Rabatte, Zahlungsbedingungen<br />
1. Es gelten die am Tag der Bestellung<br />
gültigen Preislisten. Die Preislisten werden<br />
auf Anforde<strong>ru</strong>ng versandt und sind im<br />
Internet unter www.agrob-buchtal.de<br />
einzusehen.<br />
2. Wir behalten uns eine Ände<strong>ru</strong>ng der in<br />
den Preislisten für das Jahr vorgegebenen<br />
Preise nach billigem Ermessen vor, insbesondere<br />
wenn sich Kostensenkungen<br />
oder Kostenerhöhungen aufg<strong>ru</strong>nd von<br />
Ände<strong>ru</strong>ngen der Preise unserer wichtigen<br />
Rohstoffe, sowie bei Gas und Strom oder<br />
durch Tarifabschlüsse ergeben. Die Ände<strong>ru</strong>ngen<br />
werden jeweils zum Quartalsende<br />
wirksam, wenn sie sechs Wochen vorher<br />
bekannt gemacht wurden. Die Preise<br />
können auch nach einer Bestellung im<br />
vorgenannten Sinne angemessen geändert<br />
werden, wenn zwischen Bestellung und<br />
Ausliefe<strong>ru</strong>ng mehr als vier Monate liegen<br />
und wir dies nicht zu vertreten haben.<br />
3. Rabatte und Boni werden nur nach<br />
besonderer Vereinba<strong>ru</strong>ng gewährt.<br />
4. Im Preis enthaltene oder gesondert<br />
berechnete Frachtkosten und Verpackungskosten<br />
bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt,<br />
d. h. sie werden weder<br />
rabattiert noch bonifiziert.<br />
5. Keramische Fliesen und Platten werden<br />
in den verschiedensten Formaten hergestellt.<br />
Es werden also unterschiedliche<br />
Stückzahlen pro Quadratmeter verlegter<br />
Fläche benötigt. Bei Berechnung des<br />
Quadratmeterpreises werden die für die<br />
Verlegung in Normen festgelegten jeweiligen<br />
Fugenbreiten mitgerechnet.<br />
6. Alle Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer<br />
in gesetzlich vorgesehener Höhe.<br />
7. Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen<br />
nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei<br />
Vorauszahlung wird 2% Skonto, bei Zahlungen<br />
innerhalb von 14 Tagen 1%<br />
Allgemeine Verkaufs-, Liefe<strong>ru</strong>ngs- und Zahlungsbedingungen<br />
für den Verkauf an Unternehmer<br />
Skonto gewährt. Für die Rechtzeitigkeit<br />
der Zahlung ist der Eingang auf unserem<br />
Konto maßgebend. Bei Überschreitung<br />
von Zahlungszielen werden Zinsen in<br />
Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />
berechnet. Im Übrigen gelten die<br />
gesetzlichen Regeln für den Zahlungsverzug.<br />
Unsere Vertreter sind nur aufg<strong>ru</strong>nd<br />
schriftlicher Vollmacht zum Inkasso berechtigt.<br />
8. Die Tilgung mehrerer Forde<strong>ru</strong>ngen<br />
sowie von Hauptforde<strong>ru</strong>ngen, Zinsen und<br />
Kosten erfolgt, auch wenn der Schuldner<br />
eine andere Bestimmung trifft, stets nach<br />
den §§ 366 Abs. 2, 367 Abs. 1. BGB.<br />
9. Der Kunde ist nur dann berechtigt,<br />
unserer Forde<strong>ru</strong>ng gegenüber aufzurechnen,<br />
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig<br />
festgestellt oder unbestritten sind.<br />
Ansprüche gegen uns dürfen nicht abgetreten<br />
werden. Ein Zurückbehaltungsrecht<br />
kann der Kunde nur insoweit ausüben,<br />
als sein Gegenansp<strong>ru</strong>ch auf demselben<br />
Vertragsverhältnis be<strong>ru</strong>ht.<br />
§ 3 Lieferzeit und Annahmeverzug<br />
1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur<br />
dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich<br />
als verbindlich bestätigt werden.<br />
Liefertermine sind eingehalten, wenn die<br />
Liefe<strong>ru</strong>ng unser Werk bis zur Frist verlassen<br />
hat oder, im Fall der vereinbarten Abholung<br />
durch den Kunden, die Versandbereitschaft<br />
dem Kunden mitgeteilt ist. Eine Frist oder<br />
ein Termin verlängert sich angemessen,<br />
wenn von uns nicht zu vertretende Umstände<br />
eine Verzöge<strong>ru</strong>ng bedingen. Hierzu<br />
gehören insbesondere höhere Gewalt,<br />
Arbeitskämpfe, Verzöge<strong>ru</strong>ngen der Zulieferer,<br />
durch den Kunden ve<strong>ru</strong>rsachte<br />
Verzöge<strong>ru</strong>ngen (etwa durch kundenseitige<br />
Ände<strong>ru</strong>ngen des vereinbarten Liefe<strong>ru</strong>mfanges<br />
etc.) sowie sonstige Hindernisse,<br />
die außerhalb unseres Einflussbereiches<br />
liegen. Wir sind berechtigt, Teilliefe<strong>ru</strong>ngen<br />
durchzuführen.<br />
2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen,<br />
soweit im Kaufvertrag ein<br />
Fixgeschäft im Sinne der § 286 Abs. 2 Nr.<br />
4 BGB / 376 HGB vereinbart ist und sofern<br />
der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden<br />
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen<br />
Vertragsverletzung be<strong>ru</strong>ht. Sofern<br />
der Lieferverzug auf einer von uns zu<br />
vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung<br />
be<strong>ru</strong>ht, ist unsere Schadensersatzhaftung<br />
auf den vorhersehbaren,<br />
typischerweise eintretenden Schaden<br />
begrenzt. Im Übrigen haften wir im Fall<br />
des Lieferverzugs für jede vollendete<br />
Woche, in der wir uns in Verzug befinden,<br />
im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung<br />
in Höhe von 3% des Lieferwertes,<br />
maximal jedoch nicht mehr als<br />
15% des Lieferwertes. Weitere gesetzliche<br />
Ansprüche und Rechte des Kunden<br />
bleiben diesem vorbehalten.<br />
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug<br />
oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,<br />
so sind wir berechtigt,<br />
den uns insoweit entstehenden Schaden,<br />
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen<br />
ersetzt zu verlangen. Weitergehende<br />
Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.<br />
Im Falle des Annahmeverzugs des<br />
Kunden geht die Gefahr eines zufälligen<br />
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechte<strong>ru</strong>ng<br />
der Kaufsache in dem Zeitpunkt<br />
auf den Kunden über, in dem dieser<br />
sich in Annahme- oder Schuldnerverzug<br />
befindet.<br />
§ 4 Gefahrübergang<br />
Liefe<strong>ru</strong>ngen erfolgen ab Werk. Wir veranlassen<br />
jedoch den Transport der Ware zum<br />
Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe<br />
der Ware an den Transporteur auf den<br />
Kunden über, und zwar auch dann, wenn<br />
Teilliefe<strong>ru</strong>ngen erfolgen. Bei vereinbarter<br />
Abholung der Ware durch den Kunden<br />
geht die Gefahr mit Bereitstellung der<br />
Ware auf den Kunden über.<br />
§ 5 Verpackung<br />
Unsere Ware wird in Kartons verpackt und<br />
auf Paletten versch<strong>ru</strong>mpft. Mit der Wiederverwertung<br />
der von uns in Verkehr gebrachten<br />
Verpackungen ist gemäß den<br />
Anforde<strong>ru</strong>ngen der Verpackungsverordnung<br />
die Firma INTERSEROH, Vertrag Nr.<br />
25454, betraut. Alle darüber hinaus gehenden<br />
Sonderverpackungen werden<br />
dem Kunden berechnet. Produkte aus<br />
dem Bereich Verarbeitungsmaterial werden<br />
ohne Folienversch<strong>ru</strong>mpfung geliefert.<br />
Auf Wunsch kann eine Folienversch<strong>ru</strong>mpfung<br />
vorgenommen werden. Die dadurch<br />
entstehenden Kosten werden dem Kunden<br />
berechnet.<br />
§ 6 Versand/Verladung/Fracht<br />
1. Sendungen ab 3.000 kg je Lieferstelle<br />
und je Marke der Deutsche Steinzeug-<br />
G<strong>ru</strong>ppe liefern wir im Bereich der Bundesrepublik<br />
Deutschland (Festland) frachtfrei<br />
an die vom Kunden benannte Lieferanschrift.<br />
Sendungen bis einschließlich<br />
31,5 kg werden per Paketdienst verschickt;<br />
die Kosten werden dem Kunden in Rechnung<br />
gestellt. Für Sendungen ab 31,5 kg<br />
bis 2.999 kg berechnen wir bis zu einer<br />
Tonne Frachtkosten in Höhe von € 80,00,<br />
darüber hinaus je angefangene 100 kg €<br />
8,00. Abgerechnet wird nach tatsächlich<br />
geladenem Gewicht. Bei Versand auf<br />
Euro-Paletten wird dieselbe Anzahl gelieferter<br />
Paletten gleicher Art und Güte bei<br />
der Ausliefe<strong>ru</strong>ng an uns übergeben;<br />
andernfalls werden Paletten in Rechnung<br />
gestellt (€ 7,50 pro nicht getauschte<br />
Palette). Bei Rückgabe schreiben wir den<br />
vollen berechneten Betrag gut, sofern sich<br />
die Paletten in einwandfreiem Zustand<br />
befinden. Beschädigte Paletten werden<br />
nicht zurückgenommen.<br />
2. Die Kosten für die Verladung der Ware<br />
auf LKW oder Waggons sind in unseren<br />
Preisen enthalten. Sämtliche darüber hinaus<br />
gehenden Ladekosten trägt der Kunde.<br />
Die Entladung erfolgt durch den Kunden.<br />
Stellen wir dem Kunden hierfür Hilfsmittel,<br />
insbesondere Kräne und Hebebühnen, zur<br />
Verfügung, werden ihm die angefallenen<br />
Kosten in Rechnung gestellt.<br />
3. Fracht- und Verpackungsumsätze werden<br />
weder rabattiert noch bonifiziert.<br />
§ 7 Produktqualität<br />
1. Produkte, die als 1. Sorte gekennzeichnet<br />
sind, erfüllen die Voraussetzungen der<br />
einschlägigen Norm DIN EN 144 11.<br />
Produkte, die als 2. Sorte gekennzeichnet<br />
sind, erfüllen nicht die Anforde<strong>ru</strong>ngen<br />
der vorgenannten Normen und sind mit<br />
technischen und/oder optischen Fehlern<br />
behaftet, die eine Qualifizie<strong>ru</strong>ng als<br />
1. Sorte ausschließen.<br />
2. Aufg<strong>ru</strong>nd der Besonderheiten der keramischen<br />
Fertigung kann keine Gewähr<br />
dafür übernommen werden, dass die<br />
Liefe<strong>ru</strong>ng in Farbe und in der Politur<br />
gleichmäßig ausfällt oder mit vorgelegten<br />
Handmustern übereinstimmt. Insbesondere<br />
bei Mosaiken gehört ein Farbspiel häufig<br />
zum normalen Erscheinungsbild. Ebenso<br />
begründen handelsübliche Toleranzen<br />
hinsichtlich Größe und Stärke keinen<br />
Ansp<strong>ru</strong>ch des Kunden. Entsprechendes<br />
gilt für Nachliefe<strong>ru</strong>ngen.<br />
3. Jeder Bodenbelag unterliegt dem<br />
Verschleiß. Dieser ist abhängig vom<br />
Anwendungsbereich und der Häufigkeit<br />
der Begehung, von Art und Grad der<br />
Verschmutzung sowie Härte und Verschleißfestigkeit<br />
des Belagmaterials. Die<br />
Einstufung in Beansp<strong>ru</strong>chungsg<strong>ru</strong>ppen<br />
bezieht sich auf die Verschleißbeständigkeit<br />
der Glasuren, jedoch nicht auf ihre<br />
Belastbarkeit durch D<strong>ru</strong>ck und schwere<br />
Gewichte. Bei glasierten Steingutfliesen<br />
ist die Punktbelastbarkeit auf 2.500 N<br />
begrenzt.<br />
4. Bei einigen Kunst- und Dekorglasuren<br />
gehören Glasurrisse (Craquelé) zum<br />
Erscheinungsbild. Sie beeinträchtigen<br />
nicht den Gebrauchswert der Fliesen<br />
und stellen auch dann keinen Mangel dar<br />
wenn sie erst nach Verlegung auftreten.<br />
§ 8 Rügepflicht, Mitwirkungspflicht<br />
1. Die gelieferte Ware ist gemäß § 377<br />
HGB nach Erhalt unverzüglich auf Richtigkeit,<br />
Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen.<br />
Liegen bei versch<strong>ru</strong>mpften Paletten<br />
Anhaltspunkte für Mängel vor, sind die<br />
Paletten zu öffnen. Beanstandungen sind<br />
unverzüglich, spätestens innerhalb von<br />
sieben Tagen schriftlich uns gegenüber<br />
anzuzeigen. Mängel, die erst nach dem<br />
Öffnen von Paketen erkennbar sind, müssen<br />
ebenfalls innerhalb vorgenannter Frist,<br />
spätestens jedoch ein halbes Jahr nach<br />
Übergabe, in jedem Fall vor Verarbeitung<br />
der gelieferten Ware, schriftlich angezeigt<br />
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