Feinsteinzeug-Bodenfliesen · Porcelain ... - EliteKomplekt.ru
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II<br />
Allgemeine Verkaufs-, Liefe<strong>ru</strong>ngs- und Zahlungsbedingungen<br />
für den Verkauf an Unternehmer<br />
werden. Die Verarbeitung hat zu unterbleiben.<br />
Bei der Bestellung von Ware mit<br />
besonderen Eigenschaften, die nicht ohne<br />
besondere experimentelle Nachprüfung<br />
festzustellen sind, wie z. B. Oberflächenveredelungen,<br />
ist die Verpackung der<br />
Ware darauf zu überprüfen, ob sie einen<br />
Hinweis auf diese besonderen Eigenschaften<br />
enthält. Ist dies nicht der Fall, ist das Fehlen<br />
des Hinweises unverzüglich spätestens<br />
innerhalb von sieben Tagen nach Anliefe<strong>ru</strong>ng<br />
zu rügen. Wird die Ware trotz des<br />
fehlenden Hinweises weiter verarbeitet,<br />
dann haften wir nicht für das Fehlen dieser<br />
besonderen Eigenschaft. Bei Verletzung<br />
der Rügepflicht und bei Verarbeitung gilt<br />
die gelieferte Ware als abgenommen und<br />
genehmigt. Dies führt damit zum Verlust<br />
jeglicher Ersatzansprüche.<br />
2. Beanstandete Ware ist in dem Zustand,<br />
in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung<br />
des Mangels befindet, für uns zur<br />
Besichtigung bereitzuhalten; eventuelle<br />
weitere Verarbeitung ist sofort einzustellen.<br />
Die beanstandete Ware ist vom Kunden<br />
bis zur Klä<strong>ru</strong>ng der Reklamation sachgemäß<br />
einzulagern. Ein Verstoß gegen die<br />
vorstehende Verpflichtung schließt sämtliche<br />
Ersatzansprüche uns gegenüber aus.<br />
3. Werden bereits verlegte Fliesen beanstandet,<br />
so lehnen wir, auch wenn der Fehler<br />
erst nach Verarbeitung zu erkennen war,<br />
jegliche Schadensersatzleistung ab, wenn<br />
und soweit der Belag ohne unsere vorherige<br />
schriftliche Einwilligung entfernt wird.<br />
§ 9 Haftung für Produkteigenschaften,<br />
Fristen, Verjäh<strong>ru</strong>ng, Verlegepläne,<br />
Mengenauszüge und Entwürfe von<br />
Leistungsverzeichnissen<br />
1. Angaben in Prospekten, Angeboten,<br />
Produktbeschreibungen, Zeichnungen,<br />
Abbildungen oder sonstigen Erklä<strong>ru</strong>ngen<br />
z. B. im Hinblick auf Maße, Gewichte und<br />
sonstige Leistungsdaten sind keine Garantiezusagen,<br />
es sei denn, sie sind ausdrücklich<br />
als solche bezeichnet. Sie gelten<br />
jeweils nur für den vereinbarten Lieferzeitpunkt.<br />
2. Entsprechen die von uns gelieferten<br />
Produkte nicht der sich aus § 7 ergebenden<br />
Produktqualität, so sind wir berechtigt,<br />
eine neue mangelfreie Ware zu liefern<br />
oder den Mangel auf andere Weise zu<br />
beseitigen. Schlägt die Nacherfüllung<br />
zweimal fehl oder ist sie nach Fristsetzung<br />
des Kunden bis zum Fristablauf nicht<br />
erfolgt, so ist der Kunde nach seiner Wahl<br />
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten<br />
oder Minde<strong>ru</strong>ng des Kaufpreises zu<br />
verlangen. Rein optische Mängel, die die<br />
Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen<br />
und nicht den Grad einer Gebrauchsuntauglichkeit<br />
erreichen, berechtigen den<br />
Kunden ausschließlich dazu, eine Wertminde<strong>ru</strong>ng<br />
geltend zu machen.<br />
Minde<strong>ru</strong>ngen des Kaufpreises werden<br />
ausschließlich in Form einer Gutschrift<br />
gewährt, es sei denn, die Geschäftsbeziehungen<br />
werden nicht fortgesetzt.<br />
Aufwendungen des Kunden ersetzen wir,<br />
wenn sie unmittelbar aus der Mängelbeseitigung<br />
folgen, weitere nur dann, wenn<br />
wir den Mangel zu vertreten haben. In<br />
jedem Fall haften wir nur bis zu einer<br />
Höchstsumme von 150.000,00 Euro pro<br />
Schadensfall. Die Geltendmachung weiterer<br />
Schadensersatzforde<strong>ru</strong>ngen, gleich aus<br />
welchen Rechtsgründen, ist ausgeschlossen.<br />
Hiervon ausgenommen sind Ansprüche<br />
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />
oder der Gesundheit, sofern wir die<br />
Pflichtverletzung zu vertreten haben, und<br />
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen<br />
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung<br />
unsererseits be<strong>ru</strong>hen. Vorstehende<br />
Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern<br />
wir den Mangel arglistig verschwiegen<br />
oder eine Garantie für die Beschaffenheit<br />
der Ware übernommen haben. Für Forde<strong>ru</strong>ngen<br />
aus dem Produkthaftungsgesetz<br />
haften wir uneingeschränkt.<br />
3. Im Falle von Farbabweichungen ist<br />
jegliche Gewährleistung ausgeschlossen,<br />
sobald die Ware verarbeitet worden ist.<br />
Den Kunden trifft die Verpflichtung,<br />
entsprechend § 7 die Ware auf Farbabweichungen<br />
durch Säubern der Fliese zu<br />
überprüfen.<br />
4. Für Folgen nicht fachgerechter Planung<br />
und unsachgemäßer Verlegearbeiten sowie<br />
Schäden durch unsachgemäße Reinigung,<br />
insbesondere mittels flusssäurehaltiger<br />
Produkte, haften wir gleichfalls nicht.<br />
5. Für andere als die als „1. Sorte“ gelieferten<br />
Produkte, d. h. insbesondere bei<br />
Minder-Sortie<strong>ru</strong>ng, haften wir nicht, insbesondere<br />
nicht für mangelnde Frost- und<br />
Säurebeständigkeit, Verschleißverhalten,<br />
Glasurrisse etc., da es sich ausdrücklich<br />
um mit Mängeln behaftete Ware handelt.<br />
6. Nachträgliche Oberflächenverände<strong>ru</strong>ngen<br />
durch einen erneuten Brand unserer<br />
Erzeugnisse, insbesondere das Aufbringen<br />
von Dekoren, bedürfen unserer vorherigen<br />
schriftlichen Zustimmung. Unsere Vertragspartner<br />
sind verpflichtet, diese Regelung<br />
beim Weiterverkauf unserer Produkte<br />
ebenfalls zu vereinbaren. Für Erzeugnisse,<br />
die im Sinne dieses Abschnittes ohne Zustimmung<br />
weiterverarbeitet werden, übernehmen<br />
wir keine Haftung.<br />
7. Unsere Haftung für Mängelfreiheit wird<br />
begrenzt auf einen Zeitraum von 5 Jahren<br />
nach Übergabe an unseren Kunden. Sollte<br />
unser Kunde innerhalb dieses Zeitraums<br />
berechtigt sein, seinem Kunden gegenüber<br />
die Einrede der Verjäh<strong>ru</strong>ng zu erheben,<br />
so ist er dazu verpflichtet. Erhebt er die<br />
Einrede nicht, so sind wir nicht zu Regressleistungen<br />
verpflichtet.<br />
8. Von uns zur Verfügung gestellte Verlegepläne,<br />
Mengenauszüge und Entwürfe von<br />
Leistungsverzeichnissen müssen von der<br />
Bauleitung und der Verlegefirma auf Richtigkeit<br />
überprüft werden. Für ihre Richtigkeit<br />
wird keine Haftung übernommen. Sie<br />
stellen lediglich eine Gefälligkeit dar.<br />
§ 10 Stornie<strong>ru</strong>ngen von Bestellungen,<br />
Retouren<br />
Eine Stornie<strong>ru</strong>ng von Aufträgen, die von<br />
uns bestätigt wurden, oder die Rückgabe<br />
ausgelieferter mangelfreier Ware durch<br />
den Kunden ist nicht möglich.<br />
§ 11 Haftung bei Pflichtverletzungen<br />
Wir leisten dem Kunden bei Pflichtverletzungen<br />
unter Ausschluss weitergehender<br />
Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von<br />
Folgeschäden, nur dann Schadensersatz,<br />
wenn einem Mitglied unserer Geschäftsfüh<strong>ru</strong>ng<br />
oder einem unserer leitenden<br />
Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />
zur Last fällt, und in den Fällen, in<br />
denen nach dem Produkthaftungsgesetz<br />
bei Fehlern der Liefe<strong>ru</strong>ng für Personen<br />
oder Sachschäden an privat genutzten<br />
Gegenständen gehaftet wird. In jedem<br />
Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren,<br />
typischerweise eintretenden Schaden<br />
begrenzt.<br />
2. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz<br />
als in § 9 und § 11 vorgesehen,<br />
ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur<br />
des geltend gemachten Ansp<strong>ru</strong>chs –<br />
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für<br />
Schadensersatzansprüche aus Verschulden<br />
bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger<br />
Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer<br />
Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden<br />
gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt<br />
auch, soweit der Kunde anstelle eines<br />
Ansp<strong>ru</strong>chs auf Ersatz des Schadens statt<br />
der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen<br />
verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung<br />
uns gegenüber ausgeschlossen oder<br />
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick<br />
auf die persönliche Schadensersatzhaftung<br />
unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,<br />
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />
§ 12 Eigentumsvorbehalt<br />
1. Alle gelieferten Waren bleiben unser<br />
Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen<br />
Erfüllung sämtlicher Forde<strong>ru</strong>ngen<br />
der jeweiligen Lieferfirma des Konzerns,<br />
insbesondere auch der jeweiligen Saldoforde<strong>ru</strong>ngen,<br />
die uns im Rahmen der<br />
Geschäftsbeziehungen zustehen. Dies gilt<br />
auch für künftige oder bedingte Forde<strong>ru</strong>ngen.<br />
Sofern wir Wechsel oder Schecks<br />
entgegennehmen, werden unsere Forde<strong>ru</strong>ngen<br />
erst mit der unwider<strong>ru</strong>flichen Einlösung<br />
des Wechsels bzw. Schecks erfüllt.<br />
2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware<br />
nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr<br />
weiterveräußern, solange er nicht in<br />
Verzug ist und sofern er sich das Eigentum<br />
gegenüber seinen Kunden vorbehält. Als<br />
Weiterveräuße<strong>ru</strong>ng gilt auch die Verwen-<br />
dung der Vorbehaltsware zur Erfüllung<br />
von Werk- und Werkliefe<strong>ru</strong>ngsverträgen.<br />
3. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden<br />
weiterveräußert/verarbeitet/bearbeitet<br />
oder vermischt/vermengt, so tritt er bereits<br />
mit seiner Bestellung die Forde<strong>ru</strong>ng<br />
aus der Weiterveräuße<strong>ru</strong>ng/Verarbeitung/<br />
Bearbeitung oder Vermischung/ Vermengung<br />
an uns ab. Wird die Ware zusammen<br />
mit anderen Waren weiterveräußert, so<br />
wird die Forde<strong>ru</strong>ng aus der Weiterveräuße<strong>ru</strong>ng<br />
im Verhältnis des Rechnungswertes<br />
der Vorbehaltsware zum Rechnungswert<br />
der anderen Ware abgetreten.<br />
4. Der Kunde ist berechtigt, Forde<strong>ru</strong>ngen<br />
aus der Weiterveräuße<strong>ru</strong>ng einzuziehen,<br />
solange er nicht im Verzug ist. Wir sind<br />
berechtigt, ab Verzugseintritt seinen<br />
Kunden von der Abtretung zu unterrichten.<br />
Unser Kunde ist sodann verpflichtet, uns<br />
die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte<br />
und Unterlagen zu erteilen. Von einer<br />
Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen<br />
durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich<br />
benachrichtigen.<br />
5. Übersteigt der Wert der zu unseren<br />
Gunsten bestehenden Sicherheiten die<br />
gesicherten Forde<strong>ru</strong>ngen insgesamt um<br />
mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen<br />
des Kunden insoweit zur Freigabe von<br />
Sicherheiten verpflichtet.<br />
6. Der Kunde ist verpflichtet, an ihn ausgelieferte,<br />
aber noch in unserem Eigentum<br />
befindliche Ware gegen Feuer und Diebstahl<br />
zu versichern und uns auf Verlangen<br />
den Abschluss der Versiche<strong>ru</strong>ng nachzuweisen.<br />
§ 13 Schlussbestimmungen<br />
(anzuwendendes Recht, Gerichtsstand,<br />
Datenverarbeitung, salvatorische Klausel)<br />
1. Abschluss, Inhalt, Auslegung und<br />
Ergänzung des Vertrages richten sich<br />
nach dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens<br />
der Vereinten Nationen<br />
vom 11.04.1980 über Verträge über<br />
den Internationalen Warenkauf (CISG).<br />
2. Die beiderseitigen Verpflichtungen<br />
sind am Sitz des Verkäufers zu erfüllen.<br />
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle<br />
Streitigkeiten im Zusammenhang mit<br />
unseren Liefe<strong>ru</strong>ngen oder Leistungen<br />
oder aus anderem Zusammenhang mit<br />
dem Vertragsverhältnis ist Bonn.<br />
3. Der Kunde ist mit der Speiche<strong>ru</strong>ng und<br />
Verwendung seiner geschäftsbezogenen<br />
Daten einverstanden.<br />
4. Sollten Einzelbestimmungen dieser AGB<br />
ganz oder teilweise unwirksam sein oder<br />
werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit<br />
der übrigen Bestimmungen. Anstelle<br />
der unwirksamen Bestimmungen sind zur<br />
Regelung des Sachverhalts die § 133, 157,<br />
242 BGB zum Zwecke der Lückenfüllung<br />
im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung<br />
heranzuziehen.