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Feinsteinzeug-Bodenfliesen · Porcelain ... - EliteKomplekt.ru

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II<br />

Allgemeine Verkaufs-, Liefe<strong>ru</strong>ngs- und Zahlungsbedingungen<br />

für den Verkauf an Unternehmer<br />

werden. Die Verarbeitung hat zu unterbleiben.<br />

Bei der Bestellung von Ware mit<br />

besonderen Eigenschaften, die nicht ohne<br />

besondere experimentelle Nachprüfung<br />

festzustellen sind, wie z. B. Oberflächenveredelungen,<br />

ist die Verpackung der<br />

Ware darauf zu überprüfen, ob sie einen<br />

Hinweis auf diese besonderen Eigenschaften<br />

enthält. Ist dies nicht der Fall, ist das Fehlen<br />

des Hinweises unverzüglich spätestens<br />

innerhalb von sieben Tagen nach Anliefe<strong>ru</strong>ng<br />

zu rügen. Wird die Ware trotz des<br />

fehlenden Hinweises weiter verarbeitet,<br />

dann haften wir nicht für das Fehlen dieser<br />

besonderen Eigenschaft. Bei Verletzung<br />

der Rügepflicht und bei Verarbeitung gilt<br />

die gelieferte Ware als abgenommen und<br />

genehmigt. Dies führt damit zum Verlust<br />

jeglicher Ersatzansprüche.<br />

2. Beanstandete Ware ist in dem Zustand,<br />

in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung<br />

des Mangels befindet, für uns zur<br />

Besichtigung bereitzuhalten; eventuelle<br />

weitere Verarbeitung ist sofort einzustellen.<br />

Die beanstandete Ware ist vom Kunden<br />

bis zur Klä<strong>ru</strong>ng der Reklamation sachgemäß<br />

einzulagern. Ein Verstoß gegen die<br />

vorstehende Verpflichtung schließt sämtliche<br />

Ersatzansprüche uns gegenüber aus.<br />

3. Werden bereits verlegte Fliesen beanstandet,<br />

so lehnen wir, auch wenn der Fehler<br />

erst nach Verarbeitung zu erkennen war,<br />

jegliche Schadensersatzleistung ab, wenn<br />

und soweit der Belag ohne unsere vorherige<br />

schriftliche Einwilligung entfernt wird.<br />

§ 9 Haftung für Produkteigenschaften,<br />

Fristen, Verjäh<strong>ru</strong>ng, Verlegepläne,<br />

Mengenauszüge und Entwürfe von<br />

Leistungsverzeichnissen<br />

1. Angaben in Prospekten, Angeboten,<br />

Produktbeschreibungen, Zeichnungen,<br />

Abbildungen oder sonstigen Erklä<strong>ru</strong>ngen<br />

z. B. im Hinblick auf Maße, Gewichte und<br />

sonstige Leistungsdaten sind keine Garantiezusagen,<br />

es sei denn, sie sind ausdrücklich<br />

als solche bezeichnet. Sie gelten<br />

jeweils nur für den vereinbarten Lieferzeitpunkt.<br />

2. Entsprechen die von uns gelieferten<br />

Produkte nicht der sich aus § 7 ergebenden<br />

Produktqualität, so sind wir berechtigt,<br />

eine neue mangelfreie Ware zu liefern<br />

oder den Mangel auf andere Weise zu<br />

beseitigen. Schlägt die Nacherfüllung<br />

zweimal fehl oder ist sie nach Fristsetzung<br />

des Kunden bis zum Fristablauf nicht<br />

erfolgt, so ist der Kunde nach seiner Wahl<br />

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten<br />

oder Minde<strong>ru</strong>ng des Kaufpreises zu<br />

verlangen. Rein optische Mängel, die die<br />

Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen<br />

und nicht den Grad einer Gebrauchsuntauglichkeit<br />

erreichen, berechtigen den<br />

Kunden ausschließlich dazu, eine Wertminde<strong>ru</strong>ng<br />

geltend zu machen.<br />

Minde<strong>ru</strong>ngen des Kaufpreises werden<br />

ausschließlich in Form einer Gutschrift<br />

gewährt, es sei denn, die Geschäftsbeziehungen<br />

werden nicht fortgesetzt.<br />

Aufwendungen des Kunden ersetzen wir,<br />

wenn sie unmittelbar aus der Mängelbeseitigung<br />

folgen, weitere nur dann, wenn<br />

wir den Mangel zu vertreten haben. In<br />

jedem Fall haften wir nur bis zu einer<br />

Höchstsumme von 150.000,00 Euro pro<br />

Schadensfall. Die Geltendmachung weiterer<br />

Schadensersatzforde<strong>ru</strong>ngen, gleich aus<br />

welchen Rechtsgründen, ist ausgeschlossen.<br />

Hiervon ausgenommen sind Ansprüche<br />

aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit, sofern wir die<br />

Pflichtverletzung zu vertreten haben, und<br />

sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen<br />

oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung<br />

unsererseits be<strong>ru</strong>hen. Vorstehende<br />

Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern<br />

wir den Mangel arglistig verschwiegen<br />

oder eine Garantie für die Beschaffenheit<br />

der Ware übernommen haben. Für Forde<strong>ru</strong>ngen<br />

aus dem Produkthaftungsgesetz<br />

haften wir uneingeschränkt.<br />

3. Im Falle von Farbabweichungen ist<br />

jegliche Gewährleistung ausgeschlossen,<br />

sobald die Ware verarbeitet worden ist.<br />

Den Kunden trifft die Verpflichtung,<br />

entsprechend § 7 die Ware auf Farbabweichungen<br />

durch Säubern der Fliese zu<br />

überprüfen.<br />

4. Für Folgen nicht fachgerechter Planung<br />

und unsachgemäßer Verlegearbeiten sowie<br />

Schäden durch unsachgemäße Reinigung,<br />

insbesondere mittels flusssäurehaltiger<br />

Produkte, haften wir gleichfalls nicht.<br />

5. Für andere als die als „1. Sorte“ gelieferten<br />

Produkte, d. h. insbesondere bei<br />

Minder-Sortie<strong>ru</strong>ng, haften wir nicht, insbesondere<br />

nicht für mangelnde Frost- und<br />

Säurebeständigkeit, Verschleißverhalten,<br />

Glasurrisse etc., da es sich ausdrücklich<br />

um mit Mängeln behaftete Ware handelt.<br />

6. Nachträgliche Oberflächenverände<strong>ru</strong>ngen<br />

durch einen erneuten Brand unserer<br />

Erzeugnisse, insbesondere das Aufbringen<br />

von Dekoren, bedürfen unserer vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung. Unsere Vertragspartner<br />

sind verpflichtet, diese Regelung<br />

beim Weiterverkauf unserer Produkte<br />

ebenfalls zu vereinbaren. Für Erzeugnisse,<br />

die im Sinne dieses Abschnittes ohne Zustimmung<br />

weiterverarbeitet werden, übernehmen<br />

wir keine Haftung.<br />

7. Unsere Haftung für Mängelfreiheit wird<br />

begrenzt auf einen Zeitraum von 5 Jahren<br />

nach Übergabe an unseren Kunden. Sollte<br />

unser Kunde innerhalb dieses Zeitraums<br />

berechtigt sein, seinem Kunden gegenüber<br />

die Einrede der Verjäh<strong>ru</strong>ng zu erheben,<br />

so ist er dazu verpflichtet. Erhebt er die<br />

Einrede nicht, so sind wir nicht zu Regressleistungen<br />

verpflichtet.<br />

8. Von uns zur Verfügung gestellte Verlegepläne,<br />

Mengenauszüge und Entwürfe von<br />

Leistungsverzeichnissen müssen von der<br />

Bauleitung und der Verlegefirma auf Richtigkeit<br />

überprüft werden. Für ihre Richtigkeit<br />

wird keine Haftung übernommen. Sie<br />

stellen lediglich eine Gefälligkeit dar.<br />

§ 10 Stornie<strong>ru</strong>ngen von Bestellungen,<br />

Retouren<br />

Eine Stornie<strong>ru</strong>ng von Aufträgen, die von<br />

uns bestätigt wurden, oder die Rückgabe<br />

ausgelieferter mangelfreier Ware durch<br />

den Kunden ist nicht möglich.<br />

§ 11 Haftung bei Pflichtverletzungen<br />

Wir leisten dem Kunden bei Pflichtverletzungen<br />

unter Ausschluss weitergehender<br />

Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von<br />

Folgeschäden, nur dann Schadensersatz,<br />

wenn einem Mitglied unserer Geschäftsfüh<strong>ru</strong>ng<br />

oder einem unserer leitenden<br />

Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

zur Last fällt, und in den Fällen, in<br />

denen nach dem Produkthaftungsgesetz<br />

bei Fehlern der Liefe<strong>ru</strong>ng für Personen<br />

oder Sachschäden an privat genutzten<br />

Gegenständen gehaftet wird. In jedem<br />

Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren,<br />

typischerweise eintretenden Schaden<br />

begrenzt.<br />

2. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz<br />

als in § 9 und § 11 vorgesehen,<br />

ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur<br />

des geltend gemachten Ansp<strong>ru</strong>chs –<br />

ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für<br />

Schadensersatzansprüche aus Verschulden<br />

bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger<br />

Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer<br />

Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden<br />

gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt<br />

auch, soweit der Kunde anstelle eines<br />

Ansp<strong>ru</strong>chs auf Ersatz des Schadens statt<br />

der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen<br />

verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung<br />

uns gegenüber ausgeschlossen oder<br />

eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick<br />

auf die persönliche Schadensersatzhaftung<br />

unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,<br />

Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />

§ 12 Eigentumsvorbehalt<br />

1. Alle gelieferten Waren bleiben unser<br />

Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen<br />

Erfüllung sämtlicher Forde<strong>ru</strong>ngen<br />

der jeweiligen Lieferfirma des Konzerns,<br />

insbesondere auch der jeweiligen Saldoforde<strong>ru</strong>ngen,<br />

die uns im Rahmen der<br />

Geschäftsbeziehungen zustehen. Dies gilt<br />

auch für künftige oder bedingte Forde<strong>ru</strong>ngen.<br />

Sofern wir Wechsel oder Schecks<br />

entgegennehmen, werden unsere Forde<strong>ru</strong>ngen<br />

erst mit der unwider<strong>ru</strong>flichen Einlösung<br />

des Wechsels bzw. Schecks erfüllt.<br />

2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware<br />

nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr<br />

weiterveräußern, solange er nicht in<br />

Verzug ist und sofern er sich das Eigentum<br />

gegenüber seinen Kunden vorbehält. Als<br />

Weiterveräuße<strong>ru</strong>ng gilt auch die Verwen-<br />

dung der Vorbehaltsware zur Erfüllung<br />

von Werk- und Werkliefe<strong>ru</strong>ngsverträgen.<br />

3. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden<br />

weiterveräußert/verarbeitet/bearbeitet<br />

oder vermischt/vermengt, so tritt er bereits<br />

mit seiner Bestellung die Forde<strong>ru</strong>ng<br />

aus der Weiterveräuße<strong>ru</strong>ng/Verarbeitung/<br />

Bearbeitung oder Vermischung/ Vermengung<br />

an uns ab. Wird die Ware zusammen<br />

mit anderen Waren weiterveräußert, so<br />

wird die Forde<strong>ru</strong>ng aus der Weiterveräuße<strong>ru</strong>ng<br />

im Verhältnis des Rechnungswertes<br />

der Vorbehaltsware zum Rechnungswert<br />

der anderen Ware abgetreten.<br />

4. Der Kunde ist berechtigt, Forde<strong>ru</strong>ngen<br />

aus der Weiterveräuße<strong>ru</strong>ng einzuziehen,<br />

solange er nicht im Verzug ist. Wir sind<br />

berechtigt, ab Verzugseintritt seinen<br />

Kunden von der Abtretung zu unterrichten.<br />

Unser Kunde ist sodann verpflichtet, uns<br />

die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte<br />

und Unterlagen zu erteilen. Von einer<br />

Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen<br />

durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich<br />

benachrichtigen.<br />

5. Übersteigt der Wert der zu unseren<br />

Gunsten bestehenden Sicherheiten die<br />

gesicherten Forde<strong>ru</strong>ngen insgesamt um<br />

mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen<br />

des Kunden insoweit zur Freigabe von<br />

Sicherheiten verpflichtet.<br />

6. Der Kunde ist verpflichtet, an ihn ausgelieferte,<br />

aber noch in unserem Eigentum<br />

befindliche Ware gegen Feuer und Diebstahl<br />

zu versichern und uns auf Verlangen<br />

den Abschluss der Versiche<strong>ru</strong>ng nachzuweisen.<br />

§ 13 Schlussbestimmungen<br />

(anzuwendendes Recht, Gerichtsstand,<br />

Datenverarbeitung, salvatorische Klausel)<br />

1. Abschluss, Inhalt, Auslegung und<br />

Ergänzung des Vertrages richten sich<br />

nach dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens<br />

der Vereinten Nationen<br />

vom 11.04.1980 über Verträge über<br />

den Internationalen Warenkauf (CISG).<br />

2. Die beiderseitigen Verpflichtungen<br />

sind am Sitz des Verkäufers zu erfüllen.<br />

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle<br />

Streitigkeiten im Zusammenhang mit<br />

unseren Liefe<strong>ru</strong>ngen oder Leistungen<br />

oder aus anderem Zusammenhang mit<br />

dem Vertragsverhältnis ist Bonn.<br />

3. Der Kunde ist mit der Speiche<strong>ru</strong>ng und<br />

Verwendung seiner geschäftsbezogenen<br />

Daten einverstanden.<br />

4. Sollten Einzelbestimmungen dieser AGB<br />

ganz oder teilweise unwirksam sein oder<br />

werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit<br />

der übrigen Bestimmungen. Anstelle<br />

der unwirksamen Bestimmungen sind zur<br />

Regelung des Sachverhalts die § 133, 157,<br />

242 BGB zum Zwecke der Lückenfüllung<br />

im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung<br />

heranzuziehen.

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