Weitere Möglichkeiten der Haftvermeidung
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Der Behandlungsvollzug kann nicht immer so intensiv durchgeführt werden, wie es wünschenswert wäre, obwohl<br />
die Probleme in den Anstalten beispielsweise durch eine erhöhte Gewaltbereitschaft <strong>der</strong> Inhaftierten zunehmen.<br />
Gleichzeitig befindet sich im Justizvollzug noch immer eine erhebliche Zahl von Menschen, für die es auch an<strong>der</strong>e<br />
Alternativen als die Inhaftierung gäbe: Beispielsweise, weil Untersuchungsgefangene keine Wohnung nachweisen<br />
können o<strong>der</strong> weil Geldstrafen abgesessen werden anstelle im Rahmen Gemeinnütziger Arbeit die Geldschuld<br />
abzutragen. Allein die Zahl <strong>der</strong> Ersatzfreiheitsstrafen liegt durchschnittlich bei über 600 Plätzen pro Tag.<br />
Durch einen konsequenten Einsatz aller <strong>Möglichkeiten</strong> <strong>der</strong> <strong>Haftvermeidung</strong> sollten die Justizvollzugsanstalten<br />
des Landes entlastet werden, ohne die hohen Sicherheitsstandards insbeson<strong>der</strong>e bei schweren Straftaten zu<br />
vernachlässigen.<br />
<strong>Haftvermeidung</strong> darf nicht nur aus Kostengründen als unerlässlicher Bestandteil des Justizvollzuges betrachtet<br />
werden.<br />
<strong>Haftvermeidung</strong> ist eine Frage <strong>der</strong> Menschenwürde. Denn Haft darf nur die Ultima ratio sein, die letzte Möglichkeit,<br />
die ergriffen wird. Solange es an<strong>der</strong>e <strong>Möglichkeiten</strong> gibt, Schuld abzutragen, solange müssen sie auch genutzt<br />
werden.<br />
<strong>Haftvermeidung</strong> ist Prävention. Solange Menschen in Lebens- und Arbeitsbezügen stehen, die sie stabilisieren, kann<br />
eine Haftstrafe dazu führen, diese oftmals fragilen Verhältnisse vollends zu zerstören: Zum Beispiel die Arbeitsstelle<br />
geht verloren, die Familie wendet sich ab.<br />
<strong>Haftvermeidung</strong> ist Opferschutz. Wenn durch sinnvolle Alternativen zur Haft wie den Täter-Opfer-Ausgleich o<strong>der</strong><br />
die Arbeit in einer karitativen Einrichtung Empathie für die Opfer bewirkt werden kann, dann kann <strong>Haftvermeidung</strong><br />
zur Verhin<strong>der</strong>ung weiterer Straftaten beitragen.<br />
Die <strong>der</strong>zeitigen Maßnahmen und Projekte stehen zurzeit häufig unkoordiniert neben- einan<strong>der</strong>. Plätze für<br />
Gemeinnützige Arbeit stehen nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung, darüber hinaus sind die Potenziale<br />
für ein Zusammenwirken aller Akteure <strong>der</strong> Justiz mit den Trägern <strong>der</strong> Freien Straffälligenhilfe nicht ausreichend<br />
ausgeschöpft. Eine Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten <strong>der</strong> Kommunen könnte zusätzliche Ressourcen<br />
erschließen, die bisher noch nicht genutzt wurden.<br />
Deshalb for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Landtag die Landesregierung auf,<br />
ein verbindliches, landesweites Konzept zur <strong>Haftvermeidung</strong> im Dialog mit den Akteuren <strong>der</strong> Freien Straffälligenhilfe<br />
zu entwickeln.<br />
Dieses Konzept sollte<br />
- die vorhandenen Ressourcen in Justiz und Freier Straffälligenhilfe optimal ausschöpfen und landesweit verteilen,<br />
- neue Potentiale durch eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen Justiz und Freien Trägern erschließen,<br />
- neue <strong>Möglichkeiten</strong> durch die Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Akteuren <strong>der</strong> Sozialen Arbeit entwickeln und<br />
- ein leistungsbezogenes, kontrollierbares und langfristig abgesichertes Verfahren zur Umsetzung beinhalten.<br />
Edgar Moron Sylvia Löhrmann<br />
Carina Gödecke Johannes Remmel<br />
Frank Baranowski Sybille Haußmann<br />
Frank Sichau<br />
und Fraktion und Fraktion<br />
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