04.01.2013 Aufrufe

Allgemeine Informationen zum Lise-Meitner-Gymnasium Unterhaching

Allgemeine Informationen zum Lise-Meitner-Gymnasium Unterhaching

Allgemeine Informationen zum Lise-Meitner-Gymnasium Unterhaching

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Für Familien aus dem Stadtgebiet:<br />

Stadtjugendamt München – Beratungsstelle für Eltern und Kinder:<br />

Zentrale: München, Reisingerstr. 10, Tel: 23 32 05 58<br />

Für jeden Stadtteil gibt es eigene Beratungsstellen. Bitte informieren Sie sich in der Zentrale.<br />

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche:<br />

München, Landwehrstr. 15, Tel: 59048130<br />

Regelungen<br />

Unterrichtszeiten<br />

7.05 - 8.50 1. Unterrichtsstunde<br />

8.50 - 9.35 2. Unterrichtsstunde<br />

9.35 - 9.55 Pause<br />

9.55 - 10.40 3. Unterrichtsstunde<br />

10.40 - 11.25 4. Unterrichtsstunde<br />

11.25 - 11.45 Pause<br />

11.45 - 12.30 5. Unterrichtsstunde<br />

12.30 - 13.15 6. Unterrichtsstunde<br />

bzw. Mittagspause<br />

13.15 - 14.00 7. Unterrichtsstunde bzw. Mittagspause<br />

14.00 - 14.45 8. Unterrichtsstunde<br />

14.45 - 15.30 9. Unterrichtsstunde<br />

15.30. - 15.45 Pause<br />

15.30 - 16.15 10. Unterrichtsstunde<br />

16.15 - 17.00 11. Unterrichtsstunde<br />

Besuch des Unterrichts in Religionslehre bzw. Ethik<br />

a) Für katholische bzw. evangelische Schüler/Schülerinnen ist in der Schule<br />

Religionsunterricht eingerichtet, dessen Besuch Pflicht ist. Auf Antrag der<br />

Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schüler/Schülerinnen kann statt des<br />

Religionsunterrichts der Ethikunterricht besucht werden. Seit dem Schuljahr 1994/95 ist<br />

es nicht mehr möglich, die Abmeldung erst in den ersten Wochen des neuen<br />

Schuljahres zu tätigen.<br />

Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann nur aus Glaubens- und<br />

Gewissensgründen erfolgen. Sie muss spätestens am letzten Unterrichtstag des<br />

Schuljahres mit Wirkung ab dem folgenden Schuljahr abgegeben werden, eine spätere<br />

Abmeldung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Abmeldung gilt für die Zeit des<br />

Verbleibens an der betreffenden Schule, solange sie nicht widerrufen wird.<br />

b) Einige kleinere Religionsgemeinschaften können einen vom Ministerium anerkannten<br />

Religionsunterricht erteilen. Die dabei erzielte Note wird in das Zeugnis übernommen.<br />

Ersatzweise ist, wie bei den unter a) genannten Schülerinnen und Schülern, der Besuch<br />

des Ethikunterrichts möglich.<br />

c) Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, sind <strong>zum</strong> Besuch des<br />

Ethikunterrichts verpflichtet. Sie können aber nach § 21 Abs. 3 GSO auf Antrag auch am<br />

evangelischen oder katholischen Religionsfach als Pflichtfach teilnehmen, wenn die<br />

Religionsgemeinschaft zustimmt. Auch hier muss der Antrag spätestens am letzten<br />

Unterrichtstag des Schuljahres vorliegen.<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> LMGU

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!