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Allgemeine Informationen zum Lise-Meitner-Gymnasium Unterhaching

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong><br />

<strong>Lise</strong>-<strong>Meitner</strong>-<strong>Gymnasium</strong> <strong>Unterhaching</strong><br />

Unsere Schule stellt sich vor<br />

<strong>Lise</strong> <strong>Meitner</strong> – die Namensgeberin<br />

Unser Leitbild<br />

Fächerprofil<br />

Kontakt mit der Schule<br />

Elternbeirat<br />

Unsere Angebote<br />

Lehrerteams und Intensivierungsstunden<br />

Mittagsverpflegung<br />

Förderung bei besonderen Rechtschreibproblemen<br />

Wahlunterricht und Arbeitsgemeinschaften<br />

Hausaufgabenbetreuung<br />

Bibliothek<br />

Schließfächer<br />

Schullandheim<br />

Beratungsangebot<br />

Regelungen<br />

Unterrichtszeiten<br />

Besuch des Unterrichts in Religion und Ethik<br />

Verspätung<br />

Krankmeldung<br />

Befreiung und Beurlaubung vom Unterricht<br />

Regelung für die Mittagspause<br />

Unfälle in der Schule<br />

Bilder auf der Homepage<br />

Kostenfreiheit des Schulwegs<br />

Einsichtnahme in schriftliche Arbeiten<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> LMGU


Unsere Schule stellt sich vor<br />

<strong>Lise</strong> <strong>Meitner</strong> - die Namensgeberin<br />

<strong>Lise</strong> <strong>Meitner</strong> wird am 17. November 1878 in Wien geboren. Trotz<br />

ihrer jüdischen Abstammung wird sie protestantisch erzogen und<br />

konvertiert später zur evangelischen Konfession.<br />

Nach einer Ausbildung zur Französischlehrerin verwirklicht <strong>Lise</strong><br />

<strong>Meitner</strong> ihren Lebenstraum Physik zu studieren, zunächst in Wien,<br />

dann in Berlin, wo sie eine beispiellose Karriere als<br />

Kernphysikerin macht. Sie wird Leiterin der physikalisch-radioaktiven<br />

Abteilung am Kaiser-Wilhelm-Institut für Chemie in Berlin, habilitiert<br />

sich als zweite Frau Deutschlands an der Friedrich-Wilhelm-<br />

Universität Berlin in Physik und entdeckt den Zusammenhang<br />

zwischen Beta- und Gammastrahlen. Nach der Machtergreifung der<br />

Nationalsozialisten wird ihr die Lehrbefugnis entzogen. Trotzdem<br />

führt sie gemeinsam mit Otto Hahn und Fritz Straßmann<br />

Experimente zur Bestrahlung von Uran mit Neutronen durch, an<br />

deren wissenschaftlicher Interpretation sie großen Anteil hat. Im Jahr<br />

1938 flieht sie aus NS-Deutschland nach Schweden und kann<br />

deswegen am wissenschaftlichen Erfolg ihrer in Berlin verbliebenen<br />

Kollegen nicht teilhaben. Im Jahr 1939 veröffentlichen Otto Hahn<br />

und Fritz Straßmann die wissenschaftlich gültige Erklärung für die<br />

Kernspaltung.<br />

Ehrungen:<br />

1966 erhält <strong>Lise</strong> <strong>Meitner</strong> den Enrico-Fermi-Preis.<br />

1991 wird von ihr als erster Frau eine Büste im Deutschen Museum<br />

in München aufgestellt.<br />

1992 wird das Element 109 des Periodensystems nach ihr<br />

„<strong>Meitner</strong>ium“ benannt.<br />

Am 27. Oktober 1968 ist <strong>Lise</strong> <strong>Meitner</strong> in Cambridge gestorben.<br />

Unser Leitbild<br />

"Stellt nicht die Wissenschaft einen sehr wertvollen Faktor in der Entwicklung des Menschtums<br />

dar? Sie erzieht den Menschen <strong>zum</strong> wunschlosen Streben nach Wahrheit und zur<br />

Objektivität, sie lehrt Menschen Tatsachen anzuerkennen, sich wundern und bewundern zu<br />

können ... Die tiefe Freude an der reinen Erkenntnis kann dem Wissenschaftler gewissermaßen<br />

größere und richtigere Maßstäbe gegenüber allem Geschehenen geben und ihn vor<br />

kleinlicher Einseitigkeit schützen ... "<br />

Ganz bewusst hat das LMGU dieses Zitat der Namenspatronin, <strong>Lise</strong> <strong>Meitner</strong>, an die Spitze<br />

seiner Leitgedanken gestellt, die in ihrem Leben und Wirken die Ideale verkörpert hat, denen<br />

sich unser <strong>Gymnasium</strong> in besonderem Maße verpflichtet fühlt: Bildungsanspruch gepaart mit<br />

Forscherdrang, Werteorientierung, Menschlichkeit und Toleranz.<br />

Es ist daher oberstes Ziel des LMGU, zur Persönlichkeitsentwicklung junger<br />

Menschen beizutragen, Leistung zu fördern und kulturelle Bildung zu ermöglichen.<br />

Zum Bildungsauftrag unseres <strong>Gymnasium</strong>s gehören die Vermittlung von Wissen, die<br />

Entwicklung und Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Ausbildung kultureller<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> LMGU


Identität auf dem Fundament des christlich geprägten, europäischen Ideen- und<br />

Wertekosmos, sowie die Schulung des ästhetischen Empfindens.<br />

Ziel ist dabei nicht nur, das Urteilsvermögen und die Fähigkeit <strong>zum</strong> kritischen Hinterfragen zu<br />

stärken, sondern auch die jungen Menschen zu verantwortungsvollen Persönlichkeiten zu<br />

erziehen, die in der Lage sind, in der Welt von heute und morgen zu bestehen und diese zu<br />

gestalten.<br />

Um dieses Verständnis von Schule in die Tat umzusetzen, bedarf es der Einsatzbereitschaft,<br />

der gegenseitigen Hilfe und Toleranz, des Verantwortungsbewusstseins und Respekts,<br />

sowie des pfleglichen Umgangs mit den Einrichtungen all derer, die sich im Schulcampus<br />

treffen, arbeiten und wirken: der Schülerschaft, des Lehrerkollegiums, des Schulpersonals<br />

und der Eltern. Denn die Schulgemeinschaft lebt von der aktiven Mitgestaltung aller<br />

Beteiligten.<br />

Auch wenn eine Gemeinschaft dieser Größenordnung nicht ohne Regeln auskommt, deren<br />

Einhaltung für alle Beteiligten verpflichtend ist, so funktioniert sie doch nur in gegenseitigem<br />

Vertrauen. Lenken und Lassen sollen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.<br />

Fächerprofil<br />

Das <strong>Gymnasium</strong> <strong>Unterhaching</strong> wurde 1971 gegründet. Derzeit unterrichten an der Schule<br />

über 100 Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer. Über 1500 Schülerinnen und Schüler<br />

besuchen die Schule.<br />

Das <strong>Lise</strong>-<strong>Meitner</strong>-<strong>Gymnasium</strong> <strong>Unterhaching</strong> bietet zwei Ausbildungsrichtungen an:<br />

� Das Naturwissenschaftlich-technologische <strong>Gymnasium</strong> und<br />

� Das Sprachliche <strong>Gymnasium</strong><br />

Unsere Schülerinnen und Schüler können verschiedene Sprachen erlernen:<br />

Latein (L), Englisch (E), Französisch (F) und Italienisch (It).<br />

Damit ermöglichen wir ein breites Angebot an Sprachenfolgen.<br />

Im naturwissenschaftlichen Zweig: Im sprachlichen Zweig:<br />

L/E L/E/It<br />

E/F E/F/It<br />

Außerdem ist das <strong>Lise</strong>-<strong>Meitner</strong>-<strong>Gymnasium</strong> Seminarschule für Italienisch, Biologie und<br />

Chemie.<br />

Kontakt mit der Schule<br />

Anschrift der Schule<br />

<strong>Lise</strong>-<strong>Meitner</strong>-<strong>Gymnasium</strong> <strong>Unterhaching</strong><br />

Jahnstr. 3<br />

82008 <strong>Unterhaching</strong><br />

Telefon 089 / 61 55 92 – 6<br />

Fax 089 / 61 55 92 – 777<br />

E-Mail: sekretariat@lmgu.de<br />

Rundschreiben erhalten Sie per E-Mail. Nur auf Wunsch gehen sie Ihnen in Papierform zu.<br />

Falls noch nicht geschehen, teilen Sie uns bitte Ihre E-Mail-Adresse mit.<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> LMGU


Unsere Bürozeiten sind:<br />

Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

Freitag von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr<br />

Unsere Internetseiten finden Sie unter:<br />

www.lmgu.de<br />

Diese Homepage kann Ihnen als wichtige Informationsquelle dienen.<br />

Sprechzeiten der Lehrkräfte:<br />

Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, sich in den Sprechstunden der einzelnen Lehrkräfte über<br />

den Leistungsstand Ihres Kindes zu informieren. In der Regel finden die Sprechstunden nach<br />

Vereinbarung statt. Termine können Sie über Ihre Kinder oder per E-Mail direkt mit den<br />

Lehrkräften vereinbaren. In jedem Fall empfiehlt sich eine vorherige Anmeldung, damit Sie<br />

sicher gehen können, dass die Lehrkraft anwesend ist.<br />

Zusätzlich werden zweimal im Jahr allgemeine Elternsprechtage abgehalten, an denen Ihnen<br />

jeweils fünf Minuten Zeit pro Lehrkraft zur Verfügung stehen.<br />

Sprechzeiten der Schulleiterin: Nach Voranmeldung im Sekretariat.<br />

Elternbeirat<br />

Der Elternbeirat übernimmt in der Schule vielfältige Aufgaben. Einige Beispiele hierfür:<br />

Er hat bei der Gestaltung des Schulhauserweiterungsbaus mitgewirkt.<br />

Er beteiligt sich in der Mensa.<br />

Er engagiert sich im Schulforum.<br />

Er entscheidet über die Verwendung der eingegangenen Spendengelder.<br />

Er bringt eigene Ideen zur Verbesserung des Schulklimas ein.<br />

Er hält Kontakt zu den Eltern.<br />

Diese Aufgaben können nur erfüllt werden, wenn der Elternbeirat von vielen Eltern<br />

unterstützt wird. <strong>Informationen</strong> sind über die Internetseite des <strong>Lise</strong>-<strong>Meitner</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s<br />

<strong>Unterhaching</strong> zu erhalten. Kritik, Lob und Anregungen sind ausdrücklich erwünscht.<br />

Mitglieder des Elternbeirats:<br />

Vorsitzender: stellv. Vorsitzende:<br />

Dr. Richard Ruf Reinbold Gabriele<br />

Marklandstr. 30 Leberstr. 47<br />

81549 München 82008 <strong>Unterhaching</strong><br />

Telefon: 69 39 81 58 Telefon:611 17 60<br />

Dr. Mohammed Ali, Dr. Tegeder Charlotte, Dr. Weber-Philipp Harry, Gruber Roland, Köhler<br />

Claudia, Henkel Jutta, Hohenberger Bettina, Walter Eva, Pieroth-Neef Judith, Gloßner<br />

Christian<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> LMGU


Unsere Angebote<br />

Lehrerteams und Intensivierungsstunden<br />

Durch eine neue Stundentafel bekommen die Gymnasien in Bayern eine noch nie dagewesene<br />

Gestaltungsfreiheit.<br />

Konkret bedeutet dies: Jede 5. Klasse bekommt am <strong>Lise</strong>-<strong>Meitner</strong>-<strong>Gymnasium</strong> <strong>Unterhaching</strong><br />

jeweils eine Stunde im Fach Mathematik, Deutsch und der 1. Fremdsprache zusätzlich. Diese<br />

sogenannten Intensivierungsstunden dienen der Übung, Vertiefung und Wiederholung.<br />

Zum Schulstart werden diese Stunden auch für das „Lernen lernen“ und den Erwerb sozialer<br />

Kompetenzen genutzt. Am <strong>Lise</strong>-<strong>Meitner</strong>-<strong>Gymnasium</strong> <strong>Unterhaching</strong> wird nach folgendem Modell<br />

gearbeitet:<br />

� mindestens 20 WS zur Sicherung des Grundwissens<br />

� mindestens 10 WS zur Erarbeitung einer gemeinsamen Lernkultur (Lernen lernen)<br />

� mindestens 10 WS zur Stärkung sozialer Kompetenz (diese Stunden können auch am<br />

Nachmittag stattfinden)<br />

� die restlichen Stunden werden für Projektarbeit verwendet.<br />

Mittagsverpflegung in der MENSA<br />

Seit Mai 2007 hat die Schule eine eigene Mensa. Seit dem Schuljahr 2007/08 wird die Mensa<br />

als gemeinnützige GmbH betrieben. <strong>Informationen</strong> zu Anmeldung, Bezahlung etc. finden Sie<br />

auf www.lmgu-mensa.de<br />

Förderung bei besonderen Rechtschreibproblemen<br />

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat die Behandlung der Legasthenie sowie der<br />

Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) geregelt. Unter Hinweis auf neuere Erkenntnisse aus<br />

Medizin, Psychologie und Pädagogik werden Fördermaßnahmen genannt sowie<br />

Sonderregelungen für Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung bestimmt.<br />

Sollte bei Ihrem Kind Legasthenie oder eine Lese- und Rechtschreibschwäche bereits attestiert<br />

sein oder sollten Sie dies auf Grund längerer Beobachtung vermuten, besprechen Sie es zuerst<br />

mit der Deutsch-Lehrkraft Ihres Kindes, dann auch mit den Lehrkräften für Fremdsprachen. Von<br />

Frau Greetfeld-Nar, unserer Schulpsychologin, erhalten Sie die notwendigen <strong>Informationen</strong> zur<br />

Anerkennung von LRS bzw. Legasthenie, über deren Anerkennung sie ggf. auch entscheidet.<br />

Wahlunterricht und Arbeitsgemeinschaften<br />

Das aktuelle Wahlunterrichtsangebot ist dem ersten Elternbrief zu entnehmen.<br />

Hausaufgabenbetreuung (HABUG)<br />

Schüler der Jahrgangsstufen 5-7 können zur Hausaufgabenbetreuung angemeldet werden.<br />

Nach der Mittagspause haben die Kinder die Möglichkeit in den Klassenräumen ihre<br />

Hausaufgaben zu erledigen. Sie werden dabei beaufsichtigt. Es wird dabei kein<br />

Nachhilfeunterricht geleistet.<br />

Weitere Angebote zur Ganztagesbetreuung entnehmen Sie bitte der Homepage unter<br />

www.lmgu.de: Unsere Schule - Ganztagesbetreuung<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> LMGU


Bibliothek<br />

Nicht nur geografisch gesehen ist die Bibliothek das Herz des <strong>Lise</strong>-<strong>Meitner</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s.<br />

Sie lädt ein, dort gemütlich in die bunten Kissen gekuschelt die Pausen zu verbringen,<br />

schmökernd in einem Asterix-Band, neugierig blätternd in einem Sachbuch wie etwa „Das<br />

alte Rom“ oder mit einem Geduldsspiel in den Händen. Die Schülerlesebücherei, die für die<br />

Unterstufe geeignet ist, enthält Jugendliteratur, anspruchsvolle Jugendromane, Sachbücher<br />

und vieles mehr. Damit sich Ihre Kinder in der Bibliothek zurechtfinden bzw. über die<br />

Ausleihmodalitäten informiert werden (Ausleihfrist 4 Wochen, Öffnungszeiten, etc.) wird in<br />

den ersten Tagen am <strong>Lise</strong>-<strong>Meitner</strong>-<strong>Gymnasium</strong> für jede 5. Klasse eine Führung durch die<br />

Bibliothek abgehalten. Auch unsere 5.-Klässler sind bereits herzlich eingeladen. Nähere<br />

<strong>Informationen</strong> sind bei Frau Höchtlen zu erhalten.<br />

In der Bibliothek stehen zudem Computer, an denen das Mittagessen in der Mensa bestellt<br />

werden kann.<br />

Natürlich sind Sie als Eltern herzlich eingeladen, vielleicht beim ersten Elternsprechtag oder<br />

Elternabend, einen Blick in die Bibliothek zu werfen und sich über diese zu informieren.<br />

Schließfächer<br />

Im Tiefgeschoss befinden sich Schließfächer unterschiedlicher Größe. Diese können direkt<br />

bei Firma Mietra unter www.mietra.de gemietet werden.<br />

Schullandheim<br />

Alle fünften Klassen fahren ins Schullandheim. Genauere Auskünfte erhalten Sie von den<br />

jeweiligen Klassenleiterinnen bzw. Klassenleitern. Wir möchten nur schon jetzt darauf<br />

hinweisen, dass das Schullandheim in einem Gebiet liegt, für das eine Zeckenschutzimpfung<br />

empfohlen wird.<br />

Beratungsangebot<br />

Schulpsychologische Betreuung:<br />

Für die schulpsychologische Betreuung an unsere Schule ist Frau OStRin Greetfeld-Nar<br />

(staatliche Schulpsychologin) zuständig.<br />

Die Beratung findet an der Schule in Raum 210 nur nach telefonischer Vereinbarung unter<br />

089 / 61 55 92 870 statt.<br />

Diese Beratung umfasst u.a. Einzelfallberatung von Schülern und Eltern bei schulischen<br />

Lern- und Leistungsproblemen, Konzentrationsschwierigkeiten, Auffälligkeiten bezüglich des<br />

Arbeitsverhaltens sowie bei Problemen im Verhaltens- und Erlebensbereich, z.B.<br />

Schulangst, Prüfungsangst, Aggressivität etc.<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> LMGU


Schulberatung und Berufsinformation<br />

Die Aufgaben des Beratungslehrers nimmt an unserer Schule Frau OStRin Claudia Bauer<br />

wahr. Sie ist sowohl für Einzelberatung als auch für allgemeine <strong>Informationen</strong> zuständig. Um<br />

telefonische Voranmeldung (Tel.: 61 55 92-6) wird gebeten. <strong>Informationen</strong> können Sie auch<br />

über das Internet abrufen (Schulberatung).<br />

Zur Schulberatung gehören folgende Tätigkeitsbereiche:<br />

� Individuelle Schullaufbahnberatung (Übertrittsmöglichkeiten an Realschulen,<br />

Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsfachschulen; Bewerbungsseminar,<br />

Fächerwahl, mögliche Abschlüsse in den Jahrgangsstufen 9 und 10)<br />

� <strong>Allgemeine</strong> Berufsinformationen (für Schüler ab der 9./10. Klasse, Besuch des<br />

Berufsinformationszentrums in den 11. Klassen, Hinweis auf Lehrstellenangebote,<br />

Information <strong>zum</strong> Studium etc.)<br />

� Vermittlung von Adressen entsprechender Beratungseinrichtungen für differenzierte<br />

Einzelfallberatung in den oben genannten Bereichen<br />

Hilfsangebote außerhalb der Schule<br />

Die Erfahrung zeigt, dass eine rechtzeitige und fachliche Beratung ein wesentlicher<br />

Schritt ist, um schwierige Lebenssituationen zu bewältigen.<br />

Für Familien aus dem Landkreis:<br />

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche:<br />

� Taufkirchen, Pappelstr. 2, Tel: 612 25 01<br />

� Neubiberg, Albrecht-Dürer-Str. 27, Tel: 6019364<br />

� Holzkirchen, Tegernseer Landstr. 12, Tel: 08024/3656<br />

Eltern- und Jugendberatungsstelle des Landkreises:<br />

� München, Orleansplatz 3, Tel: 44 45 400<br />

Kreisjugendamt München – Beratungsstelle für Eltern und Kinder:<br />

� München, Mariahilfplatz 17,<br />

Zentrale: 6221-0<br />

Für Taufkirchner Eltern, Kinder und Jugendliche:<br />

Buchstabe A-R: Herr Hartmann Tel: 6221-2780<br />

Buchstabe S-Z: Herr Schraufstetter Tel: 6221-2767<br />

Für <strong>Unterhaching</strong>er Eltern, Kinder und Jugendliche:<br />

Buchstabe A-G: Frau Morwarid Tel: 6221-1105<br />

Buchstabe H-Z: Frau Stressle Tel: 6221-2792<br />

Für Oberhachinger Eltern, Kinder und Jugendliche:<br />

Buchstabe A-G: Frau Morwarid Tel: 6221-1105<br />

Buchstabe H-Z: Frau Eger Tel: 6221-2794<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> LMGU


Für Familien aus dem Stadtgebiet:<br />

Stadtjugendamt München – Beratungsstelle für Eltern und Kinder:<br />

Zentrale: München, Reisingerstr. 10, Tel: 23 32 05 58<br />

Für jeden Stadtteil gibt es eigene Beratungsstellen. Bitte informieren Sie sich in der Zentrale.<br />

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche:<br />

München, Landwehrstr. 15, Tel: 59048130<br />

Regelungen<br />

Unterrichtszeiten<br />

7.05 - 8.50 1. Unterrichtsstunde<br />

8.50 - 9.35 2. Unterrichtsstunde<br />

9.35 - 9.55 Pause<br />

9.55 - 10.40 3. Unterrichtsstunde<br />

10.40 - 11.25 4. Unterrichtsstunde<br />

11.25 - 11.45 Pause<br />

11.45 - 12.30 5. Unterrichtsstunde<br />

12.30 - 13.15 6. Unterrichtsstunde<br />

bzw. Mittagspause<br />

13.15 - 14.00 7. Unterrichtsstunde bzw. Mittagspause<br />

14.00 - 14.45 8. Unterrichtsstunde<br />

14.45 - 15.30 9. Unterrichtsstunde<br />

15.30. - 15.45 Pause<br />

15.30 - 16.15 10. Unterrichtsstunde<br />

16.15 - 17.00 11. Unterrichtsstunde<br />

Besuch des Unterrichts in Religionslehre bzw. Ethik<br />

a) Für katholische bzw. evangelische Schüler/Schülerinnen ist in der Schule<br />

Religionsunterricht eingerichtet, dessen Besuch Pflicht ist. Auf Antrag der<br />

Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schüler/Schülerinnen kann statt des<br />

Religionsunterrichts der Ethikunterricht besucht werden. Seit dem Schuljahr 1994/95 ist<br />

es nicht mehr möglich, die Abmeldung erst in den ersten Wochen des neuen<br />

Schuljahres zu tätigen.<br />

Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann nur aus Glaubens- und<br />

Gewissensgründen erfolgen. Sie muss spätestens am letzten Unterrichtstag des<br />

Schuljahres mit Wirkung ab dem folgenden Schuljahr abgegeben werden, eine spätere<br />

Abmeldung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Abmeldung gilt für die Zeit des<br />

Verbleibens an der betreffenden Schule, solange sie nicht widerrufen wird.<br />

b) Einige kleinere Religionsgemeinschaften können einen vom Ministerium anerkannten<br />

Religionsunterricht erteilen. Die dabei erzielte Note wird in das Zeugnis übernommen.<br />

Ersatzweise ist, wie bei den unter a) genannten Schülerinnen und Schülern, der Besuch<br />

des Ethikunterrichts möglich.<br />

c) Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, sind <strong>zum</strong> Besuch des<br />

Ethikunterrichts verpflichtet. Sie können aber nach § 21 Abs. 3 GSO auf Antrag auch am<br />

evangelischen oder katholischen Religionsfach als Pflichtfach teilnehmen, wenn die<br />

Religionsgemeinschaft zustimmt. Auch hier muss der Antrag spätestens am letzten<br />

Unterrichtstag des Schuljahres vorliegen.<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> LMGU


Verspätung<br />

Nach § 35 (1) GSO sind die Schüler zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am<br />

Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen verpflichtet.<br />

Jedes Zuspätkommen beeinträchtigt den Unterricht. Daher können nur nachweisbare und<br />

triftige Gründe eine Entschuldigung rechtfertigen. Diese müssen dann auch von den Eltern in<br />

Form einer Entschuldigung bestätigt sein.<br />

Schüler, die wiederholt ohne ausreichende Begründung zu spät <strong>zum</strong> Unterricht kommen,<br />

müssen mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.<br />

Krankmeldung und Erkrankung in der Schule<br />

Teilen Sie bitte der Schule jede – z.B. krankheitsbedingte – Abwesenheit vor<br />

Unterrichtsbeginn, d.h. vor 7:50 Uhr, mit.<br />

Unser Sekretariat ist von Montag bis Freitag ab 7:30 Uhr besetzt. Ihre Mitteilung kann<br />

telefonisch erfolgen, aber auch auf geeignete andere Weise (z.B.: per Fax, E-Mail oder in<br />

Form der Weitergabe entsprechender Mitteilungen durch Mitschülerinnen oder Mitschüler).<br />

Eine schriftliche Krankheitsanzeige ist nachzureichen – außer nach Faxmitteilung. Ein<br />

Formblatt für Krankmeldungen finden Sie im Anhang sowie auf unserer Homepage.<br />

Zusätzlich gilt für die Schüler und Schülerinnen der 5. – 8. Jahrgangsstufe:<br />

Sollte der Schule bei Unterrichtsbeginn keine Meldung vorliegen, so werden wir versuchen,<br />

Sie telefonisch zu erreichen, um die Abwesenheit Ihres Kindes zu klären. Wenn wir Sie nicht<br />

erreichen können, werden wir nach Lage des Falles entscheiden. Gegebenenfalls wird die<br />

örtliche Polizeidienststelle verständigt.<br />

Wenn Sie berufstätig sind, bitten wir Sie deshalb – sofern dies nicht schon geschehen ist –<br />

um Mitteilung Ihrer dienstlichen Telefonnummer.<br />

Erkrankung während des Unterrichts<br />

Wenn Schüler während der Unterrichtszeit erkranken, werden sie je nach Lage vom<br />

Schulsanitätsdienst betreut bzw. im Sanitätsraum beaufsichtigt. Bei ernsthafter Erkrankung<br />

wird ein Erziehungsberechtigter benachrichtigt, ein Mitarbeiter der Schulleitung befreit den<br />

Schüler formell. Bis zur Abholung bleiben die Schüler im Sanitätsraum neben dem<br />

Kollegstufensekretariat E 22 b und können dort in Empfang genommen werden. Die<br />

Befreiung (Formblatt) ist zusammen mit der Entschuldigung zurückzugeben.<br />

Sportbefreiung und Beurlaubung vom Unterricht<br />

Befreiungen vom Sportunterricht (§ 37 GSO)<br />

Für Schülerinnen und Schüler, die für längere Zeit vom Sportunterricht teilweise oder ganz<br />

befreit werden müssen, ist ein entsprechender Antrag zu stellen, dem ein ärztliches Zeugnis<br />

beizufügen ist. Der Schularzt begutachtet die Atteste. Wird eine Befreiung vom<br />

Sportunterricht erst während des Schuljahres nötig, so ist unverzüglich unter Beilage eines<br />

ärztlichen Zeugnisses der nötige Antrag zu stellen. Die Befreiung wird in der Regel<br />

höchstens für die Dauer eines Schuljahres ausgesprochen.<br />

Geht es um die Befreiung von einzelnen Sportstunden (z.B. wegen starker Erkältung), so<br />

ist Folgendes zu beachten:<br />

Eine Befreiung von der aktiven Teilnahme bedeutet nicht, dass der Schüler nicht beim<br />

Sportunterricht anwesend sein muss. Je nach Sachlage (Grund der Befreiung,<br />

Unterrichtsgegenstand) wird von Fall zu Fall vom Sportlehrer entschieden, ob der Schüler<br />

nach Hause gehen kann oder nicht.<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> LMGU


Antrag der Eltern auf Beurlaubung vom Unterricht<br />

Nur in dringenden Ausnahmefällen können Schüler auf Antrag vom Unterricht beurlaubt<br />

werden (§38 GSO). Die Anträge auf Beurlaubung müssen bei der Schule rechtzeitig<br />

schriftlich eingereicht werden.<br />

Arztbesuche und Zahnarztbesuche während des Unterrichts sind im <strong>Allgemeine</strong>n nicht<br />

möglich. Sollten sie unumgänglich sein, ist auch dafür rechtzeitig Beurlaubung zu<br />

beantragen.<br />

Immer wieder bitten Eltern und Schüler um Unterrichtsbefreiung am Ende oder vor Beginn<br />

der Schulferien mit der Begründung, dass andere Flugtermine nicht mehr möglich sind oder<br />

Reisearrangements dies notwendig machen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Schule<br />

solche Anträge ablehnen muss und nur in wirklich begründeten und nachvollziehbaren Fällen<br />

zustimmen kann.<br />

Wahlfächer, Differenzierter Sportunterricht sowie verpflichtende Schulveranstaltungen<br />

Wahlfächer, der Schwimmunterricht, der differenzierte Sportunterricht sowie verpflichtende<br />

Schulveranstaltungen, z.B. Wandertage, gehören <strong>zum</strong> verbindlichen Unterricht. Im Falle<br />

einer Erkrankung muss deshalb eine Entschuldigung vorgelegt werden, bei Arztbesuchen<br />

etc. muss rechtzeitig um Befreiung durch die Schulleitung gebeten werden. Der Besuch<br />

eines Wahlfaches darf während des Schuljahres nur mit Genehmigung der Schulleiterin<br />

abgebrochen werden.<br />

Verlassen des Schulgeländes während Freistunden am Vormittag<br />

Nur Schülerinnen bzw. Schüler der 11. mit 13. Jahrgangsstufe dürfen in den Freistunden und<br />

in der Pause die Schulanlage verlassen.<br />

Regelung in der Mittagspause<br />

Was die Mittagspause betrifft, weisen wir darauf hin, dass für die Schülerinnen und Schüler<br />

gleich welcher Jahrgangsstufe die Möglichkeit besteht, je nach Stundenplan in der 6. oder 7.<br />

Stunde nach Hause zu gehen bzw. an einem anderen Ort ein Mittagessen einzunehmen.<br />

Wir verlangen dafür keine gesonderte Erlaubnis von Seiten der Erziehungsberechtigten. In<br />

diesen Fällen besteht der übliche Unfallversicherungsschutz weiter (KMS vom 14.12.2004<br />

GUVV-SUV160/2004/fa/g). Der Schutz erlischt allerdings, wenn sich die Schüler in der<br />

Mittagspause an Orte begeben, die nicht unmittelbar mit der Mittagsverpflegung zu tun<br />

haben.<br />

Unfälle in der Schule<br />

Bitte melden Sie solche Unfälle sofort im Sekretariat der Schule.<br />

Kostenfreiheit des Schulweges<br />

Kostenfreiheit wird bis einschließlich der 10. Jahrgangsstufe gewährt. Dies gilt für alle<br />

Schülerinnen bzw. Schüler, die weiter als 3 km vom <strong>Lise</strong>-<strong>Meitner</strong>-<strong>Gymnasium</strong> <strong>Unterhaching</strong><br />

entfernt wohnen.<br />

Grundsätzlich haben Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 keinen Anspruch<br />

auf unentgeltliche Beförderung. Zur Vermeidung von Härten können für diese Schülerinnen<br />

und Schüler in folgenden Fällen die Kosten ganz oder teilweise erstattet werden,<br />

� soweit die nachgewiesenen, vom Unterhaltsleistenden aufgewendeten Gesamtkosten<br />

der Beförderung eine Familienbelastungsgrenze von € 340,-- je Schuljahr übersteigen.<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> LMGU


� wenn ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem<br />

Bundeskindergeldgesetz bezieht.<br />

� Die Erstattung von notwendigen Beförderungskosten für den genannten nicht<br />

beförderungsberechtigten Schülerkreis ist auch dann möglich, wenn ein<br />

Unterhaltsleistender oder ein Schüler Hilfe <strong>zum</strong> Lebensunterhalt durch laufende<br />

Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz bezieht.<br />

Für weitere Auskünfte stehen – je nach Wohnort – das Landratsamt München, das<br />

Schulreferat der Stadt München sowie das Landratsamt Miesbach zur Verfügung.<br />

Bilder auf der Homepage der Schule<br />

Rechtlich gesehen ist es uns nicht erlaubt, Fotos von Schülerinnen und Schülern ohne<br />

Zustimmung der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler zu<br />

veröffentlichen. Es wäre allerdings sehr schwierig und sicherlich auch langweilig, wenn wir<br />

bei der Darstellung unserer Schule bzw. unseres Schullebens auf jegliche Schülerfotos<br />

verzichten müssten. Wir bitten deshalb um Mitteilung, wenn Sie mit einer eventuellen<br />

Bildveröffentlichung nicht einverstanden sind.<br />

Einsichtnahme in schriftliche Arbeiten<br />

Große Leistungsnachweise (Schulaufgaben) werden zur Einsichtnahme durch die<br />

Elternnach Hause mitgegeben.<br />

Durch die sorgfältigen Korrekturen der Lehrkraft wird dem Schüler auch eine Rückmeldung<br />

über seinen Leistungsstand, ggf. seine Lücken gegeben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie<br />

sich die Arbeiten mit Ihrem Kind gemeinsam ansehen.<br />

Kleine Leistungsnachweise (Stegreifaufgaben) können mit nach Hause gegeben werden.<br />

Alle Leistungsnachweise müssen innerhalb einer Woche unverändert zurückgegeben<br />

werden. Andernfalls kann eine weitere Herausgabe unterbleiben.<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> LMGU

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