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Umweltleitfaden Teil V Artenschutz

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Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes – <strong>Teil</strong> V - <strong>Artenschutz</strong> in der Planfeststellung 10<br />

Spalte 2: Schutzstatus<br />

In Spalte 2 kommen die folgenden Eintragungen in Frage:<br />

� Europäische Vogelart<br />

� Anhang IV FFH-RL<br />

� Anhang A VO 338/97 EG<br />

� Anhang B VO 338/97 EG<br />

� BArtSchVO Anlage 1, Spalte 2<br />

� BArtSchVO Anlage 1, Spalte 3<br />

In zahlreichen Fällen sind Mehrfachnennungen notwendig.<br />

Spalte 3: Verbotsverletzung<br />

Hier sind die folgenden Nennungen möglich:<br />

� § 42 Abs. 1 Nr.1, 2, 3 oder 4 BNatSchG<br />

� § 19 Abs. 3 BNatSchG<br />

� Art. 5 lit. a, b oder d VS-RL<br />

� Art. 12 Abs. 1 lit. a, b, c oder d FFH-RL<br />

� Art. 13 Abs. 1 lit. a FFH-RL<br />

Ob die jeweiligen Verbotstatbestände erfüllt sind, ist nach Maßgabe der Hinweise in Kap. 3 zu entscheiden.<br />

Vermeidungsmaßnahmen sind zu Gunsten des Vorhabenträgers zu berücksichtigen.<br />

Sofern Verbotsverletzungen nur durch spezifische Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen zu verhindern<br />

sind, erfolgt in Spalte 3 der Eintrag:<br />

� Keine Verbotsverletzung bei Umsetzung der Maßnahmen in Spalte 5<br />

Spalte 4: Populationsökologische Folgen<br />

Die Frage ist zunächst auf die Überlebungsfähigkeit der lokalen Population gerichtet, da sich auf dieser<br />

Ebene bei den allermeisten Vorhaben eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes einer Art<br />

insgesamt bereits ausschließen lässt. Möglich sind die folgenden Antworten:<br />

� Nein (Falls Beeinträchtigungen der Lokalpopulation auch ohne Maßnahmen ausgeschlossen sind)<br />

� Nein, bei Durchführung der Maßnahmen in Spalte 5 (falls Beeinträchtigungen der Lokalpopulation<br />

zu erwarten sind, aber durch spezifische Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen ausgeschlossen<br />

werden können)<br />

� Ja (Beeinträchtigungen der Lokalpopulation auch mit entsprechenden Maßnahmen nicht ausgeschlossen<br />

werden können.<br />

Im letzten Fall sind über die <strong>Artenschutz</strong>tabelle hinaus weitergehende Ausführungen erforderlich. Diese<br />

müssen erkennen lassen, ob durch das Vorhaben der günstige Erhaltungszustand einer Art gefährdet<br />

sein könnte.<br />

Die populationsökologische Folgenabschätzung kann in sehr unterschiedlicher Weise erfolgen und<br />

von einer groben, überschlägigen Abschätzung bis hin zu detaillierten populationsökologischen Untersuchungen<br />

reichen. Die Bearbeitungstiefe richtet sich auf der Vorhabenseite nach Intensität und Dimension<br />

des Eingriffes. So werden bei Neubaustrecken regelmäßig vertiefte Untersuchungen zu verschiedenen<br />

Arten notwendig sein, während kleine Baumaßnahmen, wie Bahnübergangsbeseitigungen<br />

o.ä. durch eine überschlägige Abschätzung ausreichend bearbeitet werden können. Auf der naturschutzfachlichen<br />

Seite wird die Bearbeitungstiefe nach dem Bedrohungsgrad der betroffenen Art bestimmt.<br />

Auch kleinere Baumaßnahmen mit Beeinträchtigungspotential bedrohter Arten (z.B. im Umfeld<br />

von Seeadlerhorsten) können demnach fundierte Prognosen erfordern.<br />

Spalte 5: Maßnahmen<br />

Hier sind artenschutzrechtlich motivierte Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen sowie Maßnahmen<br />

aufzulisten, die den günstigen Erhaltungszustandes der betroffenen geschützten Arten sicherstellen.<br />

Die Angaben können z.B. durch Nennung der Maßnahmennummer aus dem LBP erfolgen. Arten-<br />

Stand Januar 2007

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