Umweltleitfaden Teil V Artenschutz
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Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes – <strong>Teil</strong> V - <strong>Artenschutz</strong> in der Planfeststellung 10<br />
Spalte 2: Schutzstatus<br />
In Spalte 2 kommen die folgenden Eintragungen in Frage:<br />
� Europäische Vogelart<br />
� Anhang IV FFH-RL<br />
� Anhang A VO 338/97 EG<br />
� Anhang B VO 338/97 EG<br />
� BArtSchVO Anlage 1, Spalte 2<br />
� BArtSchVO Anlage 1, Spalte 3<br />
In zahlreichen Fällen sind Mehrfachnennungen notwendig.<br />
Spalte 3: Verbotsverletzung<br />
Hier sind die folgenden Nennungen möglich:<br />
� § 42 Abs. 1 Nr.1, 2, 3 oder 4 BNatSchG<br />
� § 19 Abs. 3 BNatSchG<br />
� Art. 5 lit. a, b oder d VS-RL<br />
� Art. 12 Abs. 1 lit. a, b, c oder d FFH-RL<br />
� Art. 13 Abs. 1 lit. a FFH-RL<br />
Ob die jeweiligen Verbotstatbestände erfüllt sind, ist nach Maßgabe der Hinweise in Kap. 3 zu entscheiden.<br />
Vermeidungsmaßnahmen sind zu Gunsten des Vorhabenträgers zu berücksichtigen.<br />
Sofern Verbotsverletzungen nur durch spezifische Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen zu verhindern<br />
sind, erfolgt in Spalte 3 der Eintrag:<br />
� Keine Verbotsverletzung bei Umsetzung der Maßnahmen in Spalte 5<br />
Spalte 4: Populationsökologische Folgen<br />
Die Frage ist zunächst auf die Überlebungsfähigkeit der lokalen Population gerichtet, da sich auf dieser<br />
Ebene bei den allermeisten Vorhaben eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes einer Art<br />
insgesamt bereits ausschließen lässt. Möglich sind die folgenden Antworten:<br />
� Nein (Falls Beeinträchtigungen der Lokalpopulation auch ohne Maßnahmen ausgeschlossen sind)<br />
� Nein, bei Durchführung der Maßnahmen in Spalte 5 (falls Beeinträchtigungen der Lokalpopulation<br />
zu erwarten sind, aber durch spezifische Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen ausgeschlossen<br />
werden können)<br />
� Ja (Beeinträchtigungen der Lokalpopulation auch mit entsprechenden Maßnahmen nicht ausgeschlossen<br />
werden können.<br />
Im letzten Fall sind über die <strong>Artenschutz</strong>tabelle hinaus weitergehende Ausführungen erforderlich. Diese<br />
müssen erkennen lassen, ob durch das Vorhaben der günstige Erhaltungszustand einer Art gefährdet<br />
sein könnte.<br />
Die populationsökologische Folgenabschätzung kann in sehr unterschiedlicher Weise erfolgen und<br />
von einer groben, überschlägigen Abschätzung bis hin zu detaillierten populationsökologischen Untersuchungen<br />
reichen. Die Bearbeitungstiefe richtet sich auf der Vorhabenseite nach Intensität und Dimension<br />
des Eingriffes. So werden bei Neubaustrecken regelmäßig vertiefte Untersuchungen zu verschiedenen<br />
Arten notwendig sein, während kleine Baumaßnahmen, wie Bahnübergangsbeseitigungen<br />
o.ä. durch eine überschlägige Abschätzung ausreichend bearbeitet werden können. Auf der naturschutzfachlichen<br />
Seite wird die Bearbeitungstiefe nach dem Bedrohungsgrad der betroffenen Art bestimmt.<br />
Auch kleinere Baumaßnahmen mit Beeinträchtigungspotential bedrohter Arten (z.B. im Umfeld<br />
von Seeadlerhorsten) können demnach fundierte Prognosen erfordern.<br />
Spalte 5: Maßnahmen<br />
Hier sind artenschutzrechtlich motivierte Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen sowie Maßnahmen<br />
aufzulisten, die den günstigen Erhaltungszustandes der betroffenen geschützten Arten sicherstellen.<br />
Die Angaben können z.B. durch Nennung der Maßnahmennummer aus dem LBP erfolgen. Arten-<br />
Stand Januar 2007