Deutsch als Fremdsprache - Hamburger Volkshochschule
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Integrationskurse<br />
Integrationskurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge( BAMF) gefördert. Der allgemeine<br />
Integrationskurs besteht aus einem <strong>Deutsch</strong>kurs (600 Stunden) und einem Orientierungskurs<br />
(45 Stunden). Nach 645 Stunden wird der Integrationskurs mit der Prüfung „<strong>Deutsch</strong> für Zuwanderer“<br />
(A2-B1) abgeschlossen. *)<br />
Stufe GER Unterricht je Modul Stufe BAMF<br />
A1 100 Unterrichtsstunden<br />
bis 100 Unterrichtsstunden Basiskurs<br />
A2 100 Unterrichtsstunden<br />
A2 100 Unterrichtsstunden<br />
bis 100 Unterrichtsstunden Aufbaukurs<br />
B1 100 Unterrichtsstunden<br />
45 Unterrichtsstunden Orientierungskurs<br />
<strong>Deutsch</strong> für Zuwanderer (DTZ)<br />
*) Ein größeres Unterrichtsvolumen ist für Alphabetisierung und für ein langsames Lerntempo<br />
vor gesehen.<br />
Die Integrationskurse an der <strong>Hamburger</strong> <strong>Volkshochschule</strong><br />
Die <strong>Hamburger</strong> <strong>Volkshochschule</strong> bietet an:<br />
Allgemeine Integrationskurse (645 Stunden), s.o.<br />
Integrationskurse mit Alphabetisierung (945 Stunden)<br />
<strong>Deutsch</strong>test für Zuwanderer (A2-B1)<br />
Jedes Modul (100 Stunden) dauert 6 Wochen und hat 16 Unterrichtsstunden pro Woche.<br />
Der Unterricht findet an 4 Tagen/je Woche statt - entweder vormittags oder nachmittags. (Näheres<br />
siehe Kurszeiten und -orte Seite 6. )<br />
Auf Grundlage eines Einstufungstests entscheiden wir, mit welchem Kursabschnitt Sie beginnen<br />
können. Wenn Sie nach 645 Stunden das Sprachniveau B1 in der Sprachprüfung noch nicht erreicht<br />
haben, besteht die Möglichkeit, beim Bundesamt 300 zusätzliche Unterrichtsstunden zu beantragen.<br />
Wir beraten Sie.<br />
Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?<br />
Neu zugewanderte Ausländer/-innen, die zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben<br />
und auf Dauer in <strong>Deutsch</strong>land leben. Die Ausländerbehörde stellt eine Teilnahmeberechtigung aus.<br />
Bereits länger in <strong>Deutsch</strong>land lebende Ausländer/-innen und Bürger/-innen der EU müssen eine<br />
Berechtigung für die Teilnahme beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen.<br />
<strong>Deutsch</strong>e Staatsangehörige, die noch keine ausreichenden <strong>Deutsch</strong>kenntnisse haben. Wir helfen<br />
Ihnen bei der Antragstellung.<br />
Interessierte, die keine Zulassung wie oben beschrieben haben, können teilnehmen, wenn Plätze<br />
frei sind. Bei ihnen entfällt aber die Förderung durch das Bundesamt (s.u.).<br />
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