Blumenschmuckwettbewerb 2012 - Stadt Asperg
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6 Nummer 17 ● Donnerstag, 26. April <strong>2012</strong><br />
Nach dieser Verwaltungsvorschrift erhält die <strong>Stadt</strong> <strong>Asperg</strong> bei bis<br />
zu 60 zusätzlich entstehenden Betreuungsplätzen im Kleinkindbereich<br />
einen Zuschuss in Höhe von bis zu 720.000,00 E (12.000,00<br />
E /Betreuungsplatz).<br />
Die Verwaltungsvorschrift schreibt dabei aber gleichzeitig vor, dass<br />
die Investitionsmaßnahme innerhalb von 6 Monaten nach Bescheiderteilung<br />
zu beginnen hat und bis zum 31.12.2013 abzuschließen<br />
ist. Zusätzlicher Grunderwerb hätte diesen Zeitrahmen unmöglich<br />
gemacht.<br />
Die Planungen für den Neubau verdeutlichen, dass sich das Vorhaben<br />
nach § 34 in Verbindung mit § 36 Baugesetzbuch in die Umgebung<br />
einfügt. Ein vorgeschaltenes Bebauungsplanverfahren ist somit<br />
nicht erforderlich.<br />
Die Kosten für den Neubau belaufen sich nach dem vom Büro<br />
ARP aufgestellten Kostenplan auf 4,00 Millionen Euro.<br />
Darin enthalten sind das Herrichten und die Erschließung des<br />
Grundstücks, das Bauwerk, die Technik, die Außenanlagen mit<br />
Neugestaltung des Bolzplatzes, die Ausstattung des Kinderhauses,<br />
als auch die Baunebenkosten.<br />
Da das Gebäude wegen der Gewährung der Fördermittel bis zum<br />
31.12.2013 fertig gestellt werden muss, schlug die Verwaltung vor,<br />
die Ausschreibung im Rahmen eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs<br />
vor beschränkter Ausschreibung durchzuführen. Dabei<br />
soll eine funktionale Beschreibung als schlüsselfertige Leistung (Generalunternehmer)<br />
ausgeschrieben werden. Auch hier stimmte der<br />
Gemeinderat mehrheitlich zu. Die Ausschreibung soll nun<br />
schnellstmöglich durchgeführt werden.<br />
Dementsprechend werden im eventuellen Nachtragshaushalt <strong>2012</strong><br />
Mittel zur Verfügung gestellt. Die restliche Finanzierung erfolgt<br />
dann über das Haushaltsjahr 2013 fortfolgende.<br />
Im Haushalt <strong>2012</strong> und der Investitionsplanung 2011-2014 sind insgesamt<br />
bereits 3.250.000,-- Euro bereitgestellt. Auch die Zuschüsse<br />
sind in der Investitionsplanung bereits mit 600.000,-- Euro berücksichtigt.<br />
Der Ausbau der Kleinkindbetreuung in <strong>Asperg</strong> ist erforderlich, da<br />
sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände bereits im April<br />
2007 darauf verständigt haben, die Kindertagesbetreuung auszubauen.<br />
Bis zum Jahr 2013 sollen in Baden-Württemberg für rund<br />
34% der Kinder unter 3 Jahren Betreuungsplätze geschaffen werden.<br />
Diese sollen zu 70% in Tageseinrichtungen und zu 30% in<br />
Kindertagespflege bereitgestellt werden. Aufgrund der bisherigen<br />
Erfahrungen wird in <strong>Asperg</strong> der prozentuale Anteil in Höhe von<br />
30% bei der Kindertagespflege nicht erreicht werden. Lediglich<br />
zwei Kinder unter 3 Jahren werden derzeit von Tagesmüttern<br />
betreut. Dabei ist festzuhalten, dass die vorgesehene Versorgungsquote<br />
von 34% fiktiven Charakter hat. Mit dem Kinderförderungsgesetz,<br />
welches am 01.01.2009 in Kraft getreten ist, hat der Bund<br />
den uneingeschränkten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz<br />
für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr zum Stichtag<br />
01.08.2013 eingeführt. Der Rechtsanspruch gilt folglich nicht nur<br />
für die angenommene Versorgungsquote von 34%, sondern für<br />
alle Kinder.<br />
Um den Vorgaben dieses Rechtsanspruchs gerecht zu werden, ist<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Asperg</strong> verpflichtet, die Kleinkindbetreuung auch weiterhin<br />
auszubauen. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe. In den beiden<br />
städtischen Einrichtungen Kinderkrippe Schneckenhäusle und<br />
Kinderhaus Hölderlinstraße, bietet die <strong>Stadt</strong> <strong>Asperg</strong> derzeit insgesamt<br />
72 Plätze für Kinder unter 3 Jahren an. Beide städtische Einrichtungen<br />
sind derzeit mit jeweils 36 Kindern voll belegt.<br />
Im Jahr 2011 konnte damit der Bedarf an Betreuungsplätzen für<br />
Kinder unter 3 Jahren berufstätiger Eltern noch weitgehend abgedeckt<br />
werden. Mittlerweile gibt es aber eine Warteliste und die<br />
aktuellen Anmeldezahlen zeigen deutlich, dass die Plätze künftig<br />
nicht ausreichen werden, um den Rechtsanspruch zu erfüllen.<br />
Dies ergibt sich auch aus den aktuellen Anmeldungen.<br />
Es liegen 77 Vormerkungen für <strong>Asperg</strong>er Kinder vor. Zum neuen<br />
Kindergartenjahr sind 36 Abgänge zu verzeichnen, das heißt dass<br />
Fortsetzung auf Seite 8