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Blumenschmuckwettbewerb 2012 - Stadt Asperg

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6 Nummer 17 ● Donnerstag, 26. April <strong>2012</strong><br />

Nach dieser Verwaltungsvorschrift erhält die <strong>Stadt</strong> <strong>Asperg</strong> bei bis<br />

zu 60 zusätzlich entstehenden Betreuungsplätzen im Kleinkindbereich<br />

einen Zuschuss in Höhe von bis zu 720.000,00 E (12.000,00<br />

E /Betreuungsplatz).<br />

Die Verwaltungsvorschrift schreibt dabei aber gleichzeitig vor, dass<br />

die Investitionsmaßnahme innerhalb von 6 Monaten nach Bescheiderteilung<br />

zu beginnen hat und bis zum 31.12.2013 abzuschließen<br />

ist. Zusätzlicher Grunderwerb hätte diesen Zeitrahmen unmöglich<br />

gemacht.<br />

Die Planungen für den Neubau verdeutlichen, dass sich das Vorhaben<br />

nach § 34 in Verbindung mit § 36 Baugesetzbuch in die Umgebung<br />

einfügt. Ein vorgeschaltenes Bebauungsplanverfahren ist somit<br />

nicht erforderlich.<br />

Die Kosten für den Neubau belaufen sich nach dem vom Büro<br />

ARP aufgestellten Kostenplan auf 4,00 Millionen Euro.<br />

Darin enthalten sind das Herrichten und die Erschließung des<br />

Grundstücks, das Bauwerk, die Technik, die Außenanlagen mit<br />

Neugestaltung des Bolzplatzes, die Ausstattung des Kinderhauses,<br />

als auch die Baunebenkosten.<br />

Da das Gebäude wegen der Gewährung der Fördermittel bis zum<br />

31.12.2013 fertig gestellt werden muss, schlug die Verwaltung vor,<br />

die Ausschreibung im Rahmen eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs<br />

vor beschränkter Ausschreibung durchzuführen. Dabei<br />

soll eine funktionale Beschreibung als schlüsselfertige Leistung (Generalunternehmer)<br />

ausgeschrieben werden. Auch hier stimmte der<br />

Gemeinderat mehrheitlich zu. Die Ausschreibung soll nun<br />

schnellstmöglich durchgeführt werden.<br />

Dementsprechend werden im eventuellen Nachtragshaushalt <strong>2012</strong><br />

Mittel zur Verfügung gestellt. Die restliche Finanzierung erfolgt<br />

dann über das Haushaltsjahr 2013 fortfolgende.<br />

Im Haushalt <strong>2012</strong> und der Investitionsplanung 2011-2014 sind insgesamt<br />

bereits 3.250.000,-- Euro bereitgestellt. Auch die Zuschüsse<br />

sind in der Investitionsplanung bereits mit 600.000,-- Euro berücksichtigt.<br />

Der Ausbau der Kleinkindbetreuung in <strong>Asperg</strong> ist erforderlich, da<br />

sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände bereits im April<br />

2007 darauf verständigt haben, die Kindertagesbetreuung auszubauen.<br />

Bis zum Jahr 2013 sollen in Baden-Württemberg für rund<br />

34% der Kinder unter 3 Jahren Betreuungsplätze geschaffen werden.<br />

Diese sollen zu 70% in Tageseinrichtungen und zu 30% in<br />

Kindertagespflege bereitgestellt werden. Aufgrund der bisherigen<br />

Erfahrungen wird in <strong>Asperg</strong> der prozentuale Anteil in Höhe von<br />

30% bei der Kindertagespflege nicht erreicht werden. Lediglich<br />

zwei Kinder unter 3 Jahren werden derzeit von Tagesmüttern<br />

betreut. Dabei ist festzuhalten, dass die vorgesehene Versorgungsquote<br />

von 34% fiktiven Charakter hat. Mit dem Kinderförderungsgesetz,<br />

welches am 01.01.2009 in Kraft getreten ist, hat der Bund<br />

den uneingeschränkten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz<br />

für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr zum Stichtag<br />

01.08.2013 eingeführt. Der Rechtsanspruch gilt folglich nicht nur<br />

für die angenommene Versorgungsquote von 34%, sondern für<br />

alle Kinder.<br />

Um den Vorgaben dieses Rechtsanspruchs gerecht zu werden, ist<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Asperg</strong> verpflichtet, die Kleinkindbetreuung auch weiterhin<br />

auszubauen. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe. In den beiden<br />

städtischen Einrichtungen Kinderkrippe Schneckenhäusle und<br />

Kinderhaus Hölderlinstraße, bietet die <strong>Stadt</strong> <strong>Asperg</strong> derzeit insgesamt<br />

72 Plätze für Kinder unter 3 Jahren an. Beide städtische Einrichtungen<br />

sind derzeit mit jeweils 36 Kindern voll belegt.<br />

Im Jahr 2011 konnte damit der Bedarf an Betreuungsplätzen für<br />

Kinder unter 3 Jahren berufstätiger Eltern noch weitgehend abgedeckt<br />

werden. Mittlerweile gibt es aber eine Warteliste und die<br />

aktuellen Anmeldezahlen zeigen deutlich, dass die Plätze künftig<br />

nicht ausreichen werden, um den Rechtsanspruch zu erfüllen.<br />

Dies ergibt sich auch aus den aktuellen Anmeldungen.<br />

Es liegen 77 Vormerkungen für <strong>Asperg</strong>er Kinder vor. Zum neuen<br />

Kindergartenjahr sind 36 Abgänge zu verzeichnen, das heißt dass<br />

Fortsetzung auf Seite 8

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