Die Mitgliederversammlung im Verein - Vereins-Knowhow
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<strong>Die</strong> <strong>Mitgliederversammlung</strong> (auch als Hauptversammlung, Generalversammlung, Vollversammlung<br />
u. É. bezeichnet) ist das zentrale willensbildende Organ des <strong>Verein</strong>s.<br />
Das heiÇt aber auch, dass sich hier Konflikte <strong>im</strong> <strong>Verein</strong> artikulieren, sei es innerhalb<br />
der Mitgliedschaft oder zwischen Mitgliedern und Vorstand. KÅnnen sich Mitglieder<br />
oder Mitgliedergruppen nicht durchsetzen, werden nicht selten formale Fehler zum<br />
Ansatzpunkt, BeschlÖsse der <strong>Mitgliederversammlung</strong> zu kippen. Umso wichtiger muss<br />
es fÖr Vorstand bzw. Versammlungsleitung sein, formale MÉngel von der Einladung zur<br />
Versammlung bis zur Beschlussfassung zu vermeiden.<br />
1. Rechtliche Grundlagen<br />
<strong>Die</strong> <strong>Mitgliederversammlung</strong> ist ein <strong>im</strong> BGB festgelegtes Pflichtorgan des <strong>Verein</strong>s.<br />
<strong>Die</strong> Satzung kann die Rechte der <strong>Mitgliederversammlung</strong>, die sonst nach den allgemeinen<br />
Regelungen des BGB bestehen wÖrden, einschrÉnken oder diese Aufgaben<br />
einem anderen <strong>Verein</strong>sorgan Öbertragen. <strong>Die</strong> <strong>Mitgliederversammlung</strong> kann aber nicht<br />
grundsÉtzlich beseitigt werden. Ebenso wenig dÖrfen per Satzung ihre Rechte soweit<br />
eingeschrÉnkt werden, dass der <strong>Verein</strong> vÅllig von Organen auÇerhalb der <strong>Mitgliederversammlung</strong><br />
kontrolliert wird und die <strong>Mitgliederversammlung</strong> auf diese Organe keinen<br />
Einfluss hat.<br />
GehÅren bei einem sehr kleinen <strong>Verein</strong> alle Mitglieder dem Vorstand an, gelten<br />
BeschlÖsse des Vorstandes als BeschlÖsse der <strong>Mitgliederversammlung</strong>.<br />
2. ZustÅndigkeit der <strong>Mitgliederversammlung</strong><br />
GrundsÉtzlich fallen alle Angelegenheiten des <strong>Verein</strong>s in die ZustÉndigkeit der<br />
<strong>Mitgliederversammlung</strong>, die nicht per Satzung einem anderen <strong>Verein</strong>sorgan à meist<br />
dem Vorstand à Öbertragen wurden. Es gilt also der Grundsatz, dass <strong>im</strong> Zweifel die<br />
<strong>Mitgliederversammlung</strong> entscheidet. <strong>Die</strong>se Vorgangsweise ist natÖrlich nicht nur aus<br />
rechtlichen GrÖnden geboten.<br />
Soweit die Satzung dies nicht anders regelt gehÅren zu den Aufgaben der <strong>Mitgliederversammlung</strong><br />
insbesondere:<br />
ÄÅdie Bestellung und Kontrolle des Vorstandes und eventueller weitere<br />
<strong>Verein</strong>sorgane (z.Ä. Beirat, AusschÖsse u. É)<br />
ÄÇBeaufsichtigung und Entlastung des Vorstandes<br />
ÄÉBeschlussfassung Öber SatzungsÅnderungen, Ñnderungen des<br />
<strong>Verein</strong>szwecks<br />
ÄÑBeschlussfassung Öber die AuflÅsung des <strong>Verein</strong>s oder der Verschmelzung<br />
mit einem anderen <strong>Verein</strong><br />
ÄÖBestellung und Abberufung von Liquidatoren<br />
ÄÜEntscheidung Öber wichtige Angelegenheiten, laut Satzung oder nach<br />
Vorlage durch den Vorstand<br />
ÄáErteilung von Weisungen an den Vorstand<br />
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