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Die Mitgliederversammlung im Verein - Vereins-Knowhow

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Seite 5<br />

<strong>Die</strong> <strong>Mitgliederversammlung</strong> (auch als Hauptversammlung, Generalversammlung, Vollversammlung<br />

u. É. bezeichnet) ist das zentrale willensbildende Organ des <strong>Verein</strong>s.<br />

Das heiÇt aber auch, dass sich hier Konflikte <strong>im</strong> <strong>Verein</strong> artikulieren, sei es innerhalb<br />

der Mitgliedschaft oder zwischen Mitgliedern und Vorstand. KÅnnen sich Mitglieder<br />

oder Mitgliedergruppen nicht durchsetzen, werden nicht selten formale Fehler zum<br />

Ansatzpunkt, BeschlÖsse der <strong>Mitgliederversammlung</strong> zu kippen. Umso wichtiger muss<br />

es fÖr Vorstand bzw. Versammlungsleitung sein, formale MÉngel von der Einladung zur<br />

Versammlung bis zur Beschlussfassung zu vermeiden.<br />

1. Rechtliche Grundlagen<br />

<strong>Die</strong> <strong>Mitgliederversammlung</strong> ist ein <strong>im</strong> BGB festgelegtes Pflichtorgan des <strong>Verein</strong>s.<br />

<strong>Die</strong> Satzung kann die Rechte der <strong>Mitgliederversammlung</strong>, die sonst nach den allgemeinen<br />

Regelungen des BGB bestehen wÖrden, einschrÉnken oder diese Aufgaben<br />

einem anderen <strong>Verein</strong>sorgan Öbertragen. <strong>Die</strong> <strong>Mitgliederversammlung</strong> kann aber nicht<br />

grundsÉtzlich beseitigt werden. Ebenso wenig dÖrfen per Satzung ihre Rechte soweit<br />

eingeschrÉnkt werden, dass der <strong>Verein</strong> vÅllig von Organen auÇerhalb der <strong>Mitgliederversammlung</strong><br />

kontrolliert wird und die <strong>Mitgliederversammlung</strong> auf diese Organe keinen<br />

Einfluss hat.<br />

GehÅren bei einem sehr kleinen <strong>Verein</strong> alle Mitglieder dem Vorstand an, gelten<br />

BeschlÖsse des Vorstandes als BeschlÖsse der <strong>Mitgliederversammlung</strong>.<br />

2. ZustÅndigkeit der <strong>Mitgliederversammlung</strong><br />

GrundsÉtzlich fallen alle Angelegenheiten des <strong>Verein</strong>s in die ZustÉndigkeit der<br />

<strong>Mitgliederversammlung</strong>, die nicht per Satzung einem anderen <strong>Verein</strong>sorgan à meist<br />

dem Vorstand à Öbertragen wurden. Es gilt also der Grundsatz, dass <strong>im</strong> Zweifel die<br />

<strong>Mitgliederversammlung</strong> entscheidet. <strong>Die</strong>se Vorgangsweise ist natÖrlich nicht nur aus<br />

rechtlichen GrÖnden geboten.<br />

Soweit die Satzung dies nicht anders regelt gehÅren zu den Aufgaben der <strong>Mitgliederversammlung</strong><br />

insbesondere:<br />

ÄÅdie Bestellung und Kontrolle des Vorstandes und eventueller weitere<br />

<strong>Verein</strong>sorgane (z.Ä. Beirat, AusschÖsse u. É)<br />

ÄÇBeaufsichtigung und Entlastung des Vorstandes<br />

ÄÉBeschlussfassung Öber SatzungsÅnderungen, Ñnderungen des<br />

<strong>Verein</strong>szwecks<br />

ÄÑBeschlussfassung Öber die AuflÅsung des <strong>Verein</strong>s oder der Verschmelzung<br />

mit einem anderen <strong>Verein</strong><br />

ÄÖBestellung und Abberufung von Liquidatoren<br />

ÄÜEntscheidung Öber wichtige Angelegenheiten, laut Satzung oder nach<br />

Vorlage durch den Vorstand<br />

ÄáErteilung von Weisungen an den Vorstand<br />

<strong>Mitgliederversammlung</strong> www.vereinsknowhow.de

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