Global Trade Finance - VDI
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<strong>Global</strong> <strong>Trade</strong> <strong>Finance</strong><br />
Exportfinanzierung mit der Deutschen Bank<br />
Deutsche Bank<br />
Thema
Vorwort<br />
Auch wenn es in der Entwicklung im Außenhandel immer wieder Fluktuationen<br />
gibt, so stellen die Ausfuhren aus Deutschland doch eine stabile<br />
Größe dar. Dabei passt sich die deutsche Exportwirtschaft flexibel<br />
an die Entwicklung der Märkte an und wechselt auch immer wieder die<br />
Zielländer.<br />
Diese Beobachtung verdeutlicht die wachsende Herausforderung an das<br />
heutige Außenhandelsgeschäft. Ein sich immer schneller veränderndes<br />
Handelsumfeld, rasante Technologiesprünge sowie die fortschreitende<br />
Internationalisierung der Märkte erfordern erhöhte Aufmerksamkeit.<br />
Für Sie als exportorientiertes Unternehmen bedeutet das: Sie brauchen einen flexiblen<br />
reaktionsschnellen Finanzpartner mit globaler Präsenz und Kompetenz. Mit der Exportfinanzierung<br />
der Deutschen Bank steht Ihnen ein weltweites Expertenwissen sowie<br />
ein globales und zuverlässiges Leistungsangebot aus einer Hand zur Verfügung.<br />
Ein weiteres Qualitätsmerkmal, das von unseren Kunden geschätzt wird: Unsere<br />
Lösungen sind so individuell wie Ihre Anforderungen an eine Exportfinanzierung. Damit<br />
können Sie Ihre Chancen optimal nutzen – über alle Grenzen hinweg.<br />
Diese Publikation soll Ihnen einen ersten Einblick in die Welt der Exportfinanzierung<br />
geben. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich bei der Strukturierung Ihrer Finanzierung<br />
zu beraten. Sprechen Sie uns an!<br />
Hans Herold<br />
<strong>Global</strong> Head Structured Export <strong>Finance</strong>
Exportfinanzierung<br />
Kapitel 1 Finanzierung ist Exporteursache?!<br />
Kapitel 2 Exportkreditversicherungen<br />
Kapitel 3 Finanzierungsformen<br />
Kapitel 4 Musterbeispiel für eine Exportfinanzierung<br />
Kapitel 5 Ihr Partner Deutsche Bank<br />
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg Ihrer Außenhandelsaktivitäten ist die optimale<br />
Finanzierung Ihrer Exportabschlüsse und grenzüberschreitenden Investitionen.<br />
Die vorliegende Broschüre möchte Sie mit den Grundlagen der Finanzierung von<br />
Außenhandel und Auslandsinvestitionen vertraut machen und Ihnen praktische<br />
Hinweise zur Durchführung Ihres internationalen Geschäftes geben. Der Einfachheit<br />
halber haben wir das Themengebiet unter dem Oberbegriff der Exportfinanzierung<br />
zusammengefasst. Zum Spezialgebiet der Investitionsfinanzierung finden Sie Ausführungen<br />
unter dem Stichwort “Beteiligungsähnliche Darlehen”.<br />
Darüber hinaus stehen Ihnen Ihre Berater und Finanzierungspartner der Deutschen<br />
Bank für ein vertiefendes und vertrauensvolles Gespräch gern zur Verfügung.<br />
Verbessern Sie damit die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss Ihrer Auslandsaufträge<br />
und nutzen Sie unser umfangreiches Leistungsangebot.<br />
Unterstützung durch die Deutsche Bank<br />
Die Deutsche Bank – im Jahre 1870 als Bank zur Finanzierung des Außenhandels<br />
gegründet – bringt neben Erfahrung auch ein weltweites Netz von Filialen, Repräsentanzen<br />
und Tochtergesellschaften mit, um für Sie als Exporteur oder Investor die bestmögliche<br />
Finanzierungslösung zu finden und damit Ihre Chancen im Wettbewerb zu<br />
erhöhen.<br />
Die folgenden Kapitel geben Ihnen detailliert Antwort auf Fragen zur kurz-, mittel- und<br />
langfristigen Exportfinanzierung. Die Angebote und Dienstleistungen der Deutschen<br />
Bank in diesem Bereich werden ausführlich erläutert.<br />
Einleitung<br />
3
4 Kapitel 1: Finanzierung ist Exporteurssache?!<br />
1 Finanzierung ist<br />
Exporteursache?!<br />
Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den größten Exportnationen der Welt.<br />
Während ein Großteil der deutschen Exportwaren nach Europa ausgeführt wird, erfolgen<br />
immerhin rund ein Viertel der Ausfuhren in ehemalige Staatshandelsländer sowie<br />
Schwellen- und Entwicklungsländer, in die so genannten Emerging Markets.<br />
Aufgliederung der deutschen Gesamtausfuhr<br />
nach Ländergruppen in Mrd. DM (Zuordnung gemäß OECD)<br />
Quelle: HERMES Kreditversicherungs-AG, Hamburg<br />
Wenn der Handel mit diesen Ländern auch einige Risiken birgt, so sind viele dieser<br />
Staaten doch sehr wichtig für die deutsche Exportwirtschaft. Dabei operieren Sie als<br />
Exporteur typischerweise in folgendem Umfeld:<br />
> Die Interessen von Käufer und Verkäufer sind gegenläufig: Exporteure möchten ihre<br />
Verkaufserlöse möglichst rasch erhalten, während Importeure eher danach streben,<br />
ihre Zahlungsverpflichtungen auf einen längeren Zeitraum zu verteilen
Zudem haben Exporteure großes Interesse daran, in eigener Währung zu fakturieren.<br />
Hingegen haben – vor allem bei Exporten in die Emerging Markets – Importeure<br />
oft Schwierigkeiten, den Kaufpreis in “harter” Fremdwährung aufzubringen<br />
oder im eigenen Land eine Finanzierung mit adäquaten Kreditlaufzeiten zu erhalten<br />
> Auch die nationalen Besonderheiten des Bestellerlandes (Rechtssysteme, Rech-<br />
nungslegung oder lokale Usancen) können Ihr Projekt beeinflussen<br />
> Darüber hinaus beinhalten Exportgeschäfte u.a. folgende wirtschaftliche und politische<br />
Risiken:<br />
Wirtschaftliche Risiken<br />
> Bonitätsrisiko (z.B. Konkurs,<br />
Vergleich oder fruchtlose<br />
Zwangsvollstreckung)<br />
> Nichtzahlung, Zahlungsverzug,<br />
Zahlungseinstellung<br />
> Abnahmerisiko<br />
> Wechselkursrisiko<br />
Politische Risiken<br />
> Gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen<br />
> Krieg/Aufruhr/Revolution<br />
> Boykott<br />
> Konvertierungs- und/oder Transferverbot<br />
> Zahlungsverbot<br />
> Moratorium<br />
> Embargo<br />
> Enteignung<br />
Was bedeutet es nun für Sie, wenn Sie den Wünschen des Importeurs folgen wollen?<br />
> Durch Einräumen eines langfristigen Zahlungszieles treten Sie in erheblichem<br />
Umfang in Vorleistung<br />
> Sie nehmen diverse Risiken in Ihre Bücher (z.B. Währungs- und Bonitätsrisiko)<br />
> Sie schränken möglicherweise Ihre Finanzierungsspielräume ein<br />
Wie gehen Sie damit um? Stellen Sie sich gelassen der Herausforderung und …<br />
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz im Auslandsgeschäft<br />
Damit Sie sich stärker auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, sprechen wir gerne<br />
bereits zu Beginn der Exportvertragsverhandlungen mit Ihnen und auch mit Ihrem<br />
Abnehmer. Schließlich ist es für das Gelingen eines Geschäftes wichtig, mögliche<br />
Unwägbarkeiten schon in der Planungsphase zu identifizieren. Ihr Kundenberater entwickelt<br />
auf dieser Basis gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Finanzierungskonzept<br />
unter Einbindung der passenden Sicherungsinstrumente. Im Rahmen dieses<br />
Konzeptes werden die identifizierten Risiken verteilt und abgesichert.<br />
Kapitel 1: Finanzierung ist Exporteurssache?!<br />
5
6 Kapitel 2: Exportkreditversicherungen<br />
2 Exportkreditversicherungen<br />
Eine Exportkreditversicherung ermöglicht Kredite mit langfristigen Laufzeiten und<br />
attraktiven Zinssätzen. Oft ist das Versichern eines Exportkredites eine zwingende<br />
Voraussetzung für das Zustandekommen einer Finanzierung. Bei der Finanzierung von<br />
Exporten in die Emerging Markets ist dies besonders häufig der Fall. Dabei sind vielfach<br />
die Gesamtkosten für einen versicherten Kredit trotz der zusätzlichen Kosten für die<br />
Versicherung geringer als die Gesamtkosten, die für einen “ungedeckten”, also nicht<br />
versicherten Kredit anfallen würden.<br />
Es gibt staatliche und private Kreditversicherer, deren Leistungsumfang in der Regel<br />
unterschiedlich ist.<br />
Staatliche Exportkreditversicherungen<br />
Viele exportorientierte Länder bieten im Interesse ihrer Ausfuhrwirtschaft staatliche<br />
Exportkreditversicherungen zur Absicherung sowohl wirtschaftlicher als auch politischer<br />
Risiken an.<br />
Aufgrund unseres langjährigen Engagements im Bereich der Exportfinanzierung verfügen<br />
wir über hervorragende Kontakte zu allen bedeutenden Exportkreditversicherungen<br />
weltweit. Damit kann die Finanzierung nicht nur bei Lieferungen aus<br />
Deutschland, sondern aus ganz verschiedenen Ländern aus einer Hand unter Nutzung<br />
mehrerer staatlicher Exportkreditversicherer arrangiert werden (Financial Multi-<br />
Sourcing).
Die wichtigsten staatlichen Exportkreditversicherer<br />
Australien Export <strong>Finance</strong> & Insurance Corporation EFIC<br />
Belgien Office National du Ducroire OND<br />
Dänemark Eksportkredit Fonden EKF<br />
Deutschland Hermes Kreditversicherung HERMES<br />
Finnland Finnvera FINNVERA<br />
Frankreich Compagnie Française d'Assurance pour le<br />
Commerce Extérieur COFACE<br />
Griechenland Export Credit Insurance Organisation ECIO<br />
Großbritannien Export Credits Guarantee Department ECGD<br />
Italien Sezione speciale per l'Assicurazione del<br />
Credito all'Esportazione SACE<br />
Japan Japan Bank for International Cooperation JBIC/NEXI<br />
Kanada Export Development Corporation EDC<br />
Niederlande Nederlandsche Credietverzekering Maatschappij NCM<br />
Norwegen Garanti-Instituttet for Eksportkreditt GIEK<br />
Österreich Oesterreichische Kontrollbank OeKB<br />
Polen Korporacja Ubezpieczén Kredytów KUKE<br />
Portugal Companhia de Seguro de Créditos COSEC<br />
Spanien Compañía Española de Seguros de Crédito<br />
a la Exportación CESCE<br />
Schweden Exportkreditnämnden EKN<br />
Schweiz Exportrisikogarantie ERG<br />
Tschech Rep. Exportní Garancní a Pojist`ovací Spolecnost EGAP<br />
Ungarn Magyar Exporthitel Biztositó MEHIB<br />
U.S.A. Export-Import Bank of the United States EXIM BANK<br />
Quelle: http://www.oecd.org/ech/act/xcred/ecas.htm<br />
^<br />
^<br />
In Deutschland ist die Bearbeitung aller staatlichen Ausfuhrgewährleistungen einem<br />
Mandatar-Konsortium, bestehend aus der Hermes Kreditversicherungs-AG (Hermes)<br />
und PricewaterhouseCoopers Deutsche Revision AG (PwC), übertragen worden.<br />
Federführend ist Hermes, weshalb die Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik<br />
Deutschland im Allgemeinen als Hermes-Deckung bekannt sind. Das Konsortium ist<br />
vom Bund beauftragt und ermächtigt, alle staatlichen Ausfuhrgewährleistungen im<br />
Namen, im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland zu erteilen.<br />
Während der Bund das Risiko trägt, übernehmen die Mandatare die Abwicklung und<br />
Organisation der Hermes-Deckungen.<br />
Deutsche Exporteure und Kreditinstitute können Ausfuhrgewährleistungen in Anspruch<br />
nehmen, um die mit dem Exportgeschäft verbundenen Käufer- und Länderrisiken abzusichern.<br />
Die gesetzliche Grundlage für staatliche Ausfuhrdeckungen in Deutschland ist das jährliche<br />
Haushaltsgesetz. Deckungsentscheidungen trifft der so genannte Interministerielle<br />
Ausschuss (IMA), an dem Vertreter des federführenden Bundesministeriums für<br />
Wirtschaft und Technologie (BMWi), des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), des<br />
Auswärtigen Amtes (AA) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit<br />
(BMZ) teilnehmen. Dem IMA gehören außerdem Vertreter der Mandatare sowie<br />
– als Sachverständige – Vertreter der AKA Ausfuhrkreditgesellschaft mbH (AKA), der<br />
Ausfuhrwirtschaft, des Bundesrechnungshofes, der Banken und der Kreditanstalt für<br />
Wiederaufbau (KfW) an.<br />
^<br />
Kapitel 2: Exportkreditversicherungen<br />
7
8 Kapitel 2: Exportkreditversicherungen<br />
Dieser Ausschuss befindet auch über die generelle Deckungspolitik für einzelne<br />
Länder. So gibt es für eine Reihe von Ländern Deckungsgrenzen in Form von betraglichen<br />
Obergrenzen aller Deckungen (Plafonds), aber auch Betragsgrenzen für<br />
Einzelgeschäfte (Orientierungsgrößen). Über kleinere Antragsvolumina wird im so<br />
genannten KLIMA (kleiner IMA) entschieden, an dem die vorgenannten Sachverständigen<br />
nicht teilnehmen.<br />
Bei den Hermes-Deckungen wird je nach Status des ausländischen Käufers/Kreditnehmers<br />
zwischen “Garantien” und “Bürgschaften” unterschieden:<br />
> Eine Garantie wird gewährt, wenn es sich um Geschäfte mit privaten ausländischen<br />
Unternehmen, Banken oder Personen handelt<br />
> Von einer Bürgschaft ist die Rede, wenn der ausländische Abnehmer/Kreditnehmer<br />
ein Staat oder eine Anstalt bzw. Körperschaft öffentlichen Rechts ist. Hierbei wird<br />
unterstellt, dass in einem solchen Fall keine Konkursfähigkeit gegeben ist<br />
Voraussetzungen<br />
Deckungen werden von Hermes nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen:<br />
> Es handelt sich um Geschäfte in Deutschland ansässiger Exporteure bzw. Banken<br />
> Die Lieferungen bzw. Leistungen sind deutschen Ursprungs und als förderungswürdig<br />
eingestuft<br />
> Die Indeckungnahme des Geschäfts ist unter Risikogesichtspunkten vertretbar<br />
> Die Zahlungsbedingungen sind Hermes-konform (u.a. müssen mindestens 15%<br />
des Gesamtauftragswertes als An- und Zwischenzahlung an den Exporteur geleistet<br />
werden; die Hermes-Deckung ist somit grundsätzlich auf die verbleibenden<br />
85% des Auftragswertes beschränkt)<br />
Zulieferungen aus Drittländern, im Abnehmerland anfallende Kosten (“Lokalkosten“)<br />
sowie Finanzierungskosten und gegebenenfalls während der Bauzeit auflaufende<br />
Zinsen können in gewissem Umfang in die Deckung einbezogen werden. Dies unterliegt<br />
jedoch einer Hermes-Entscheidung im konkreten Einzelfall.
Selbstbeteiligung<br />
Der Deckungsnehmer hat im Schadensfall eine Selbstbeteiligung zu tragen, d.h. er<br />
erhält von Hermes eine Entschädigung, die um einen bestimmten, vorher festgelegten<br />
Prozentsatz reduziert ist. Je nach Deckungsart gelten unterschiedliche Selbstbeteiligungen<br />
(Stand der Prozentsätze: 12/2000):<br />
Fabrikationsrisiko<br />
Für alle Risiken 5%<br />
Ausfuhrgarantie/-bürgschaft<br />
Politische Risiken 5%<br />
Wirtschaftliche Risiken 15%<br />
Finanzkreditgarantie/-bürgschaft<br />
Für alle Risiken 5%<br />
Bei Sonder- und Nebendeckungen liegt der Selbstbeteiligungssatz bei 5%, da überwiegend<br />
politische Risiken gedeckt werden. Eine Ausnahme gilt bei Bauleistungsdeckungen,<br />
bei denen sich der Selbstbehalt auf 10% beläuft. In Einzelfällen kann<br />
Hermes aufgrund einer möglicherweise erhöhten Risikoeinschätzung auch einen höheren<br />
Prozentsatz der Selbstbeteiligung festsetzen.<br />
In der Regel verlangt Hermes die Stellung von Sicherheiten. Als solche kommen im<br />
Wesentlichen die Besicherung durch eine Bank im Land des Bestellers oder eine<br />
Zahlungsgarantie des Bestellerlandes (Staatsgarantie) in Betracht. Im Einzelfall verzichtet<br />
Hermes auf solche Sicherheiten, sofern die Bonität des ausländischen Importeurs/<br />
Kreditnehmers allein als ausreichend erachtet wird, um die Indeckungnahme zu rechtfertigen.<br />
Kosten der Hermes-Deckung<br />
Für die Übernahme einer Bundesdeckung wird ein Entgelt fällig. Die anwendbaren<br />
Entgeltsätze sind betrags-, laufzeit- und risikoabhängig. Ihr Kundenbetreuer kalkuliert<br />
für Sie gern die voraussichtlichen Hermes-Kosten, die Sie dann in den Auftragswert mit<br />
einkalkulieren können.<br />
Diese Risiken sind gedeckt –<br />
Versicherbare Phasen des Exportgeschäftes<br />
Fabrikationsrisiko<br />
Das Risiko vor Versendung der Ware wird als Fabrikationsrisiko bezeichnet. Wenn Sie<br />
z.B. bereits gefertigte Waren nicht an Ihren Auftraggeber versenden können, da politische<br />
Ereignisse dies verhindern oder der Abnehmer insolvent geworden ist, dann sind<br />
Sie in Höhe der (versicherten) Kosten durch eine Fabrikationsrisikodeckung geschützt.<br />
Diese Deckung erlischt spätestens mit dem Versand der Ware.<br />
Kapitel 2: Exportkreditversicherungen<br />
9
10 Kapitel 2: Exportkreditversicherungen<br />
Ausfuhrrisiko<br />
Eine Ausfuhrdeckung deckt das Risiko der Uneinbringlichkeit der vereinbarten und entstandenen<br />
Kaufpreisforderung. Dabei ist es gleichgültig, ob der Kaufpreis aus politischen<br />
oder wirtschaftlichen Gründen uneinbringlich geworden ist. Die Ausfuhrdeckung<br />
schützt den Exporteur ab Versand der Ware bzw. dem Ende der Fabrikationsrisikodeckung<br />
oder ab dem Beginn der vereinbarten Dienstleistung bis zu deren vollständiger<br />
Bezahlung.<br />
Finanzkreditrisiko<br />
Mit der Auszahlung des Finanzkredites an den Exporteur (siehe auch Kapitel 3,<br />
Abschnitt “Bestellerkredite”) pro rata Lieferung oder Leistung erlischt dessen Forderungsrisiko,<br />
während sich das Kreditrisiko der finanzierenden Bank in gleichem Maße<br />
erhöht. Eine Finanzkreditdeckung schützt die Bank, die das Exportgeschäft mittels<br />
eines Bestellerkredites finanziert. Sie beginnt mit Auszahlung des Darlehens und endet<br />
mit dessen vollständiger Rückführung.<br />
Im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Exportgeschäftes können dem Exporteur<br />
über die Fabrikations- und Ausfuhrrisiken hinaus Risiken entstehen, z.B. durch den<br />
Verlust von im Ausland eingesetzten Bau- und Montagegeräten. In einem gewissen<br />
Umfang können auch diese Risiken vom Bund gedeckt werden.<br />
Zeitablauf der verschiedenen Risiken/Deckungsformen
Private Exportkreditversicherungen<br />
Private Versicherer stellen in bestimmten Fällen eine Alternative zu den staatlichen<br />
Ausfuhrdeckungen dar, zum Beispiel bei Verträgen mit kurzen Laufzeiten mit Käufern<br />
aus OECD-Ländern, in denen stabile politische Verhältnisse herrschen, da in solchen<br />
Fällen in der Regel keine staatliche Deckung möglich ist.<br />
Geboten werden (zum Teil stark standardisierte) Policen zum Schutz vor Ausfällen von<br />
Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen gegen ausländische Kunden.<br />
Deutsche private Exportkreditversicherer decken hierbei – anders als Hermes – in den<br />
meisten Fällen nur wirtschaftliche Risiken.<br />
Ein weiterer Unterschied zur staatlichen Kreditversicherung ist, dass es keine festgelegten<br />
Entgelte und Selbstbehalte gibt. Diese werden individuell unter Berücksichtigung<br />
der Branche, des Ausfuhrlandes oder des Geschäftsvolumens festgelegt.<br />
In Deutschland sind vor allem folgende Gesellschaften von Bedeutung:<br />
> Hermes Kreditversicherungs-AG, Hamburg (Eigengeschäft)<br />
> Speziale Kreditversicherungs-AG, Köln (Gerling)<br />
> Allgemeine Kreditversicherung-AG, Mainz<br />
Daneben offerieren auch internationale Versicherungsgesellschaftenprivatwirtschaftliche<br />
Deckungen zur Sicherung von Forderungen.<br />
Die Deutsche Bank unterhält gute Verbindungen<br />
zu diesen privaten Versicherern<br />
und kann diese in Einzelfällen als<br />
Sicherungsgeber in ein Finanzierungskonzept<br />
für Ihre Exportgeschäfte einbinden.<br />
Kapitel 2: Exportkreditversicherungen<br />
11
12 Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />
3 Finanzierungsformen<br />
Wann eignen sich welche Finanzierungsformen?<br />
Finanzierungszeitraum kurzfristig mittelfristig langfristig<br />
bis 1 Jahr 1 - 3 Jahre mehr als 3 Jahre<br />
Produkte<br />
Dokumenteninkasso ■<br />
Akkreditiv ■ ■<br />
Lieferantenkredit ■ ■ ❏<br />
Forfaitierung ■ ■ ■<br />
Quasi-Forfaitierung ❏ ■ ■<br />
Bestellerkredit ❏ ■<br />
Commercial Loan/<br />
L/C-Anschlussfinanzierung ■ ■ ❏<br />
Finanzierung auf Basis<br />
von Gegengeschäftsvereinbarungen<br />
■<br />
Projektfinanzierung mit<br />
Exportkreditversicherung ■<br />
Beteiligungsähnliche<br />
Darlehen ■<br />
❏ = eignet sich bedingt ■ = eignet sich<br />
Diese Einteilung stellt lediglich eine grobe Orientierung dar. Die Auswahl der geeigneten<br />
Finanzierungsform hängt u.a. auch von der konkreten Warenart und der Höhe des<br />
Auftragswertes ab.
Dokumenteninkasso<br />
Beim Dokumenteninkasso übergeben Sie als Exporteur uns Dokumente (z.B. Rechnung<br />
und Transportdokumente), die wir an die Bank des Importeurs entsprechend Ihren<br />
Weisungen zur Aushändigung gegen dessen Zahlung oder zur Aushändigung gegen<br />
dessen Akzeptierung des diesen beigefügten Wechsels weiterleiten.<br />
Die mit dem Inkasso beauftragten Banken übernehmen keine eigene Verpflichtung zur<br />
Zahlung oder Akzeptleistung. Deshalb kommt das Dokumenteninkasso in der Regel nur<br />
dann in Betracht, wenn Exporteur und Importeur sich bereits als<br />
zuverlässige Partner kennen.<br />
Akkreditiv<br />
Das Akkreditiv (“Letter of Credit” bzw. “L/C”) ist eine (in der Regel unwiderrufliche)<br />
Verpflichtung der Bank des Importeurs (eröffnende Bank) gegenüber dem Exporteur,<br />
bei Vorlage der den Akkreditiv-Bedingungen und den Einheitlichen Richtlinien und<br />
Gebräuchen für Dokumentenakkreditive der Internationalen Handelskammer, Paris,<br />
entsprechenden Dokumente Zahlung oder Akzept zu leisten; je nach Ausgestaltung des<br />
Akkreditivs kann die Zahlung bei Vorlage der Dokumente (“Sicht-Akkreditiv”) oder nach<br />
Ablauf einer bestimmten Frist (“Nach-Sicht-Akkreditiv”) fällig sein. Exporteur und<br />
Importeur erhalten dadurch die Sicherheit, daß die Zahlung unter dem Akkreditiv nur<br />
gegen Vorlage und Aufnahme akkreditiv-konformer Dokumente bei der hierfür im<br />
Akkreditiv bestimmten Bank erfolgt.<br />
Wenn Sie ein solches Akkreditiv als Begünstigter avisiert erhalten, tauschen Sie hinsichtlich<br />
der wirtschaftlichen Risiken die Bonität des Importeurs gegen die Bonität der<br />
eröffnenden Bank. Handelt es sich im konkreten Fall um ein Nach-Sicht-Akkreditiv, können<br />
wir Ihnen eventuell einen Ankauf der Akkreditivforderung anbieten (siehe hierzu<br />
“Forfaitierung”).<br />
Wenn Sie zusätzlich zur Zahlungsverpflichtung der eröffnenden Bank Sicherheit wünschen,<br />
können Sie mit dem Importeur die Stellung eines bestätigten Akkreditivs<br />
vereinbaren und wir im Auftrag der eröffnenden Bank unter Umständen eine Bestätigung<br />
des Akkreditivs vornehmen. Sie erhalten dann neben den Zahlungsansprüchen<br />
gegen die eröffnende Bank auch solche gegen uns als bestätigende Bank.<br />
Falls ein solcher Bestätigungsauftrag des Importeurs und der eröffnenden Bank nicht<br />
vorliegt, sind wir unter Umständen in der Lage, Ihnen gegenüber eine Ankaufszusage<br />
abzugeben, die Ihnen insoweit ähnliche Ansprüche gegen uns vermittelt, als die<br />
Bedingungen der Ankaufszusage im Einzelfall erfüllt sind.<br />
Falls Sie neben der Absicherung der politischen und wirtschaftlichen Risiken unter von<br />
uns bestätigten Nach-Sicht-Akkreditiven auch Liquidität mobilisieren möchten, können<br />
Sie uns bei Dokumentenvorlage auf eine eventuelle vorfristige Erfüllung unserer<br />
Bestätigungsverpflichtung ansprechen.<br />
Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />
13
14 Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />
Lieferantenkredite<br />
Lieferantenkredite sind Kredite, die Lieferanten ihren Kunden durch Gewährung von<br />
Zahlungszielen einräumen. In der Exportfinanzierung wird der Begriff Lieferantenkredit<br />
oft als Synonym für Kredite von Banken an Exporteure verwendet. Mit diesen Krediten<br />
können Exporteure ihre Aufwendungen für Exportgeschäfte während der Produktionsbzw.<br />
der Lieferzeit und der Phase einer möglichen Zielgewährung an den ausländischen<br />
Importeur finanzieren. Solche Kredite können sowohl von der Deutschen Bank als auch<br />
von der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH 1 in Frankfurt gewährt werden.<br />
Forfaitierung<br />
Im Rahmen von Forfaitierungen kaufen wir Exportforderungen aus Warenlieferungen<br />
oder Dienstleistungen an, die zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. Dieser Ankauf<br />
erfolgt ohne die Möglichkeit eines Rückgriffs auf Sie (so genanntes “à forfait”), d.h. wir<br />
übernehmen das wirtschaftliche und politische Risiko aus der Forderung. Ein Geschäft,<br />
bei dem ein Zahlungsziel vereinbart und Fristen eingeräumt wurden, wird so für Sie zu<br />
einem Bargeschäft, da Sie den Erlös sofort nach erfolgter Lieferung oder erbrachter<br />
Leistung abdiskontiert von uns erhalten. So erhöhen Sie Ihre liquiden Mittel, schonen<br />
Ihre Kreditlinien und entlasten Ihre Bilanz.<br />
Sie erhalten einen Festzinssatz für die gesamte Laufzeit, das Währungsrisiko wird<br />
durch die Bank übernommen.<br />
Auf Ihren Wunsch können wir Ihnen gegen Zahlung einer Bereitstellungsprovision eine<br />
verbindliche Fortfaitierungszusage auch bereits vor Verschiffung der Ware geben.<br />
Für Forfaitierungen eignen sich:<br />
> Wechselforderungen (Solawechsel und Akzepte)<br />
> Buchforderungen (zum Beispiel verbrieft durch Nachsichtakkreditive)<br />
> Spezielle Zahlungsgarantien<br />
Normalerweise ist beim Forfaitierungsgeschäft eine Bankbesicherung erforderlich. Falls<br />
es sich beim Importeur um einen erstklassigen Schuldner handelt, kann jedoch in<br />
Ausnahmefällen auf diese Bankbesicherung verzichtet werden. In der Regel können<br />
Forderungen mit Laufzeiten von einem Monat bis fünf Jahren forfaitiert werden.<br />
Voraussetzung für eine Forfaitierung ist, dass die Exportforderung rechtswirksam entstanden<br />
sowie im rechtlichen Sinne unbedingt, unwiderruflich, einredefrei und abtretbar<br />
ist.<br />
1 Die AKA ist ein von rund 35 Banken unter maßgeblicher Beteiligung der Deutschen Bank getragenes<br />
Institut, das seit 1952 mittel- bis langfristige Finanzierungen für deutsche Exportgeschäfte bereitstellt.
Forfaitierung<br />
Die Kosten der Forfaitierung setzen sich zusammen aus dem Diskont, dessen Höhe<br />
abhängig ist vom angekauften Risiko, der Bereitstellungsprovision und den Respekttagen.<br />
Unter Respekttagen versteht man den Zeitraum, um den die Zahlungen erfahrungsgemäß<br />
verspätet eingehen und welcher der Forderungslaufzeit hinzugerechnet<br />
wird. Die Kosten fallen bei Ihnen als Exporteur an; Sie können diese jedoch bereits<br />
vorab in die Berechnung des Auftragswerts mit einbeziehen. Hierzu kalkulieren wir<br />
Ihnen gern den kostendeckenden Auftragswert, basierend auf den genauen Liefergeschäftsdaten<br />
(siehe Kapitel 4, “Musterbeispiel für eine Exportfinanzierung”).<br />
Ankauf Hermes-gedeckter Exportforderungen/<br />
Quasi-Forfaitierung<br />
Der Ankauf Hermes-gedeckter Exportforderungen durch die Bank weist Ähnlichkeiten<br />
mit der klassischen Forfaitierung auf: Wir kaufen ebenfalls Ihre Forderung aus einem<br />
Lieferantenkredit an, die jedoch im Rahmen einer Ausfuhrdeckung von Hermes besichert<br />
ist. Der Ankauf kann grundsätzlich ohne oder mit Übernahme des Exporteurselbstbehalts<br />
erfolgen.<br />
Unter bestimmten Umständen hat die Bank ein begrenztes Rückgriffsrecht auf den<br />
Verkäufer der Forderung. Der regresslose Verkauf einer Exportforderung, der wesentliches<br />
Element der echten Fortfaitierung ist, findet hier nicht statt, da gewisse Pflichten<br />
des Exporteurs – insbesondere gegenüber Hermes – bei ihm verbleiben.<br />
Die zur Abtretung der Ansprüche aus der Ausfuhrdeckung erforderliche Zustimmung<br />
von Hermes wird in aller Regel erteilt.<br />
Die Hermes-gedeckte Forfaitierung stellt immer dann eine Alternative zur klassischen<br />
Forfaitierung dar, wenn der Importeur nicht bereit ist, eine Banksicherheit zu stellen,<br />
seine Bonität aber für eine positive Deckungsentscheidung durch Hermes ausreichend<br />
ist. Zudem kann mit einer Quasi-Forfaitierung unter Umständen eine längere Finanzierungslaufzeit<br />
erreicht werden.<br />
Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />
15
16 Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />
Wie bei der Forfaitierung fallen hier die Kosten beim Exporteur an. Gern kalkulieren wir<br />
Ihnen auch hier den kostendeckenden Auftragswert basierend auf den genauen Liefergeschäftsdaten<br />
(siehe Kapitel 4, “Musterbeispiel für eine Exportfinanzierung”).<br />
Hermes-gedeckte Forfaitierung (ohne Banksicherheit)<br />
Bestellerkredite 1<br />
Mit steigender Zahl der Kreditwünsche ausländischer Besteller und wachsender<br />
Auftragsgröße werden für den Exporteur beim Einräumen eines Zahlungszieles Nachteile<br />
spürbar, insbesondere der einer zunehmenden Belastung seiner Bilanz. Gerade<br />
bei Geschäften mit hohem Auftragswert wird der Exporteur daher die Finanzierung<br />
über einen Bestellerkredit vorziehen, bei dem der ausländische Besteller oder dessen<br />
Bank als Kreditnehmer auftritt.<br />
1 Darlehen der Bank des Exporteurs an einen ausländischen Besteller bzw. dessen Bank zur Finanzierung des<br />
nach Abzug von An- und Zwischenzahlungen verbleibenden Restkaufpreises für Ausfuhrlieferungen und -<br />
leistungen. Diese werden direkt pro rata Lieferung/Leistung an den Exporteur ausgezahlt. Man spricht auch<br />
von einem „gebundenen“ Finanzkredit.
Bestellerkredit mit Hermes-Deckung<br />
Mit einem Bestellerkredit können bis zu 85% des Auftragswertes finanziert werden.<br />
Die verbleibenden 15% leistet der Käufer in Form von An- und Zwischenzahlungen. Bei<br />
Bedarf stellen wir Ihrem Käufer hierfür eine Begleitfinanzierung zur Verfügung.<br />
Der maximal mögliche Rückzahlungszeitraum wird von der Finanzkreditdeckung<br />
bestimmt und richtet sich unter anderem nach Warenart und Auftragswert. Der<br />
Kreditnehmer zahlt den Kredit in gleich hohen aufeinander folgenden Halbjahresraten<br />
zurück, beginnend sechs Monate nach dem so genannten “Starting Point”, der sich<br />
nach dem jeweiligen Liefergeschäft richtet. Bei Teillieferungen kann dies zum Beispiel<br />
der mittlere Liefertermin oder die letzte wesentliche Lieferung sein. Bei Anlagenexporten<br />
ist es in der Regel die Betriebsbereitschaft. Welcher Starting Point zur Anwendung<br />
kommt, ist mit Hermes unter Berücksichtigung der Struktur des Grundgeschäftes abzustimmen.<br />
Die Besicherung von Bestellerkrediten erfolgt üblicherweise im Rahmen einer<br />
Finanzkreditdeckung (siehe auch Kapitel 2, Abschnitt “Finanzkreditrisiko”).<br />
Mit verschiedenen ausländischen Banken bzw. Importeuren haben wir Grundverträge<br />
abgeschlossen, in denen grundlegende Kreditvertragsbedingungen bereits weitgehend<br />
vereinbart sind. Außerdem können Sie über uns die Grundverträge der AKA nutzen. In<br />
beiden Fällen geht der Abschluss von Einzelkreditverträgen zu Ihrem Vorteil besonders<br />
schnell und reibungslos vonstatten. Falls ein solcher Grundvertrag nicht verfügbar ist,<br />
schließen wir mit dem Kreditnehmer einen individuellen Kreditvertrag ab.<br />
Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />
17
18 Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />
Finanzierung von An- und Zwischenzahlungen<br />
Häufig wird neben dem Bestellerkredit auch eine Finanzierung der An- und<br />
Zwischenzahlung gewünscht. Hierfür bieten sich verschiedene Alternativen an:<br />
Commercial Loan Ein von uns an den Importeur oder dessen Bank<br />
vergebenes, ergänzendes kurz- bis mittelfristiges<br />
Darlehen.<br />
Wechselfinanzierung Die Bank des Importeurs vereinbart mit uns die Hergabe<br />
von Solawechseln, die entweder vom Importeur ausgestellt<br />
und von seiner Bank avaliert werden oder direkt von der<br />
Bank des Importeurs zu unseren Gunsten ausgestellt<br />
werden. Die Wechselbeträge werden so kalkuliert, dass<br />
der sich hieraus errechnende Diskonterlös die Höhe der<br />
An- und Zwischenzahlungen ergibt, welcher dann an den<br />
Exporteur gezahlt werden kann. Mit einer separaten<br />
Erklärung bestätigen Importeur und seine Bank u.a. den<br />
Verwendungszweck des Diskonterlöses, wodurch die<br />
Wechsel den Charakter von Handelswechseln bekommen.<br />
L/C-Anschlussfinanzierung Die L/C-eröffnende Bank vereinbart mit der avisierenden<br />
Bank, dass diese bei Fälligkeit der Zahlung unter einem<br />
Sichtakkreditiv der eröffnenden Bank ein Zahlungsziel<br />
(üblicherweise bis zu einem Jahr) in Form eines Bankkredits<br />
einräumt.<br />
Die eröffnende Bank gewinnt somit zusätzlichen zeitlichen<br />
Spielraum und muss den Importeur nicht bereits bei<br />
Einreichung der Dokumente belasten. Über die L/C-eröffnende<br />
Bank erhält der Importeur somit eine kurzfristige<br />
Finanzierung der geschuldeten An- und Zwischenzahlungen.<br />
Strukturierte Exportfinanzierungen<br />
Bei großen oder sehr komplexen Aufträgen wird häufig eine “Strukturierung” der Finanzierung<br />
notwendig. Hierbei werden verschiedene Finanzierungsbausteine zu einem<br />
maßgeschneiderten Paket kombiniert.
In Betracht kommen:<br />
> Bestellerkredite auf Basis des “Financial Multi-Sourcing”, d.h. mit Deckung<br />
staatlicher Exportkreditversicherungen verschiedener Lieferländer für ein Geschäft<br />
> Gegengeschäftsvereinbarungen<br />
> Projektfinanzierungen<br />
> Beteiligungsähnliche Darlehen<br />
Auch die Einbeziehung von Forfaitierungen, Kapitalmarktfinanzierungen und syndizierten<br />
Krediten sowie der Einsatz von Derivaten sind möglich.<br />
Finanzierungen auf Basis von Gegengeschäftsvereinbarungen<br />
Bei dieser Form der strukturierten Exportfinanzierung können ausländische Besteller<br />
beispielsweise deutsche Maschinen und Anlagen importieren und im Gegenzug Rohstoffe<br />
oder Halbfabrikate exportieren, um Sicherheiten für die Finanzierung zu stellen<br />
und den Schuldendienst zu erwirtschaften. Diese ursprünglich speziell für die Länder<br />
der GUS entwickelten Finanzierungsstrukturen sind heute auch für andere Länder<br />
anwendbar.<br />
Mögliche Gegengeschäftsprodukte<br />
Gas<br />
Rohöl<br />
Raffinerieprodukte<br />
Buntmetalle<br />
Eisenmetalle<br />
Folgende Beispiele sollen diese Finanzierungsform verdeutlichen:<br />
Mitte der 90er Jahre arrangierte die Deutsche Bank in der Russischen Föderation mithilfe<br />
von langfristigen Gegengeschäftsvereinbarungen die Finanzierung eines Großprojekts,<br />
dessen Volumen den gesamten damals von Hermes für Russland festgelegten<br />
Jahresplafond von rund 765 Mio. Euro ausgeschöpft hätte. Erst durch die Einbindung<br />
eines deutschen Rohstoffimporteurs und dessen russischen Partners, der einen<br />
Teil seiner Erlöse aus dem Rohstoffexport zugunsten des von der Deutschen Bank<br />
geführten Bankenkonsortiums als Sicherheit zur Verfügung stellte, war es möglich, für<br />
den Exportkredit im Interesse eines deutschen Maschinen- und Anlagenbauers eine<br />
Hermes-Deckung zu erlangen, die außerhalb des damals für Russland geltenden<br />
Plafonds betrachtet und entschieden wurde. In einem anderen GUS-Staat finanzierte<br />
die Deutsche Bank ein Vorhaben, das sogar zwei ganze Jahresplafonds verbraucht hätte<br />
und dessen Finanzkredit ebenfalls mithilfe von Gegengeschäftsvereinbarungen besichert<br />
und somit Hermes-deckungsfähig wurde.<br />
Um solche Projekte finanzieren zu können, ist das Erzielen kontinuierlicher Erlöse aus<br />
der Vermarktung der Gegengeschäftsware über die gesamte Kreditlaufzeit notwendig.<br />
Der Lieferant der Gegenware sollte also nachhaltig in der Lage sein, die benötigte<br />
Menge von Waren in der richtigen Qualität und zur vereinbarten Zeit zu liefern. Ein weiteres<br />
wichtiges Element dieser Besicherungsform ist das Erteilen einer langfristigen<br />
Ausfuhrgenehmigung für die Gegengeschäftsware durch den Staat des Bestellers.<br />
In der Regel wird eine dritte Partei als Handelspartner eingeschaltet, die die Gegenware<br />
abnimmt oder vermarktet. Dann prüfen die finanzierenden Banken auch die Lieferfähigkeit,<br />
Logistik, Vermarktungskapazität und Bonität dieses Abnehmers der Gegenwaren.<br />
Je marktgängiger ein Produkt ist, desto leichter werden Banken und der Bund<br />
diese Besicherungsform akzeptieren. Selbst wenn ein Abnehmer während der Kreditlaufzeit<br />
ausfallen sollte, wäre es in vielen Fällen möglich, ihn durch einen anderen zu<br />
ersetzen und die Besicherung des Kredits fortbestehen zu lassen.<br />
Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />
19
20 Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />
Aufgrund der oft sehr langen Laufzeit der Gegengeschäftsvereinbarung wird ihrer<br />
Qualität besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Es gilt also, Vereinbarungen zu treffen,<br />
die einerseits auch in Zeiten einer nachteiligen Preisentwicklung auf dem Markt<br />
Bestand haben und die andererseits flexibel auf Veränderungen in den Liefer- und<br />
Leistungsplänen des Exportgeschäftes und der Tilgungspläne reagieren können.<br />
Der Preisverfall von Rohöl in den Jahren 1998/99 auf unter 10 US-Dollar hätte zum<br />
Beispiel unter einer Gegengeschäftsvereinbarung eine Erhöhung der Liefermengen um<br />
fast 50% erforderlich gemacht, um den gleichen Erlös zu generieren, der in der Sicherheitenvereinbarung<br />
festgelegt worden war.<br />
Eine Herausforderung bei der Strukturierung derartiger Finanzierungen ist der klassische<br />
Interessenkonflikt zwischen dem Importeur, der einer Finanzierung bedarf, und<br />
dem Gegenwarenlieferanten, der<br />
> seine vermarktungsfähige Gegenware zugunsten eines anderen, nämlich des<br />
Kreditnehmers, unter langfristigen Liefervereinbarungen verkauft,<br />
> unter Umständen damit auf einen Teil seines Gewinns verzichtet und<br />
> langfristig auf einen Teil seiner unternehmerischen Freiheiten verzichtet.<br />
Finanzierungsstruktur auf Gegengeschäftsbasis
Projektfinanzierungen mit Exportkreditversicherung<br />
Projektfinanzierungen werden häufig im Großanlagenbau eingesetzt. Grundlage einer<br />
Projektfinanzierung ist ein klar definiertes, in sich geschlossenes Vorhaben, das eigene<br />
Erträge erwirtschaftet (z.B. ein Kraftwerk). Diese Erträge (einer für das Vorhaben gegründeten<br />
Projektgesellschaft) müssen ausreichen, um die Betriebskosten des Projekts,<br />
den Schuldendienst für aufgenommene Fremdmittel sowie (sekundär) die auf die<br />
Eigenkapitalinvestoren entfallenden Dividenden sicherzustellen. Hierfür wird basierend<br />
auf einer eingehenden, zukunftsorientierten Analyse des Investitionsvorhabens ein<br />
Cash-flow-Modell erstellt, das anhand verschiedener Szenarien das projekteigene Verschuldungspotenzial<br />
ermittelt.<br />
Die hierauf aufbauende maßgeschneiderte Finanzierungsstruktur stellt also maßgeblich<br />
auf die Ertragskraft des Projekts ab und kann verschiedene Bausteine enthalten, wie z.B.<br />
Kredite unter Deckungen staatlicher Exportkreditversicherer, beteiligungsähnliche Darlehen<br />
und Commercial Loans oder auch Kredite internationaler Finanzierungsinstitutionen,<br />
wie beispielsweise der International <strong>Finance</strong> Corporation (IFC).<br />
Im Rahmen einer solchen Finanzierungsstruktur wird das Risiko auf alle am Projekt<br />
beteiligten Parteien verteilt; die “Sponsoren“ (also die Initiatoren und Eigentümer des<br />
Projekts) haften nicht im vollen Umfang für die Kredite und damit Risiken aus dem<br />
Projekt. Die Besicherung der Kredite erfolgt vielmehr aus den Aktiva des Projekts und<br />
durch angemessene vertragliche Vereinbarungen (etwa durch (i) Einbindung der Anlagelieferanten<br />
durch Übernahme der Fertigstellungsrisiken, (ii) den Abschluss langfristiger<br />
Abnahmeverträge, durch die die Projektgesellschaft mit weitgehend gesicherten Erlösen<br />
rechnen kann, solange die eigene Lieferfähigkeit sichergestellt ist, oder (iii) Nachrangigkeit<br />
der Eigenkapitalverzinsungsansprüche der Sponsoren.)<br />
Die Vorteile einer Projektfinanzierung sind somit folgende:<br />
> Geringere Bilanzbelastung für Projektparteien,<br />
> Risikoreduktion und -verteilung,<br />
> Umfassende Wirtschaftlichkeitsprüfung des Projekts,<br />
> Stabilisierende Vertragsstruktur und<br />
> Finanzierungsstruktur, die an den erwarteten Cash-flow angepasst ist.<br />
Die Deutsche Bank ist führend in der Entwicklung und Anwendung solcher Projektfinanzierungen.<br />
Diese kommen aufgrund ihrer Komplexität nur bei wirklichen Großprojekten<br />
in Frage, wobei die Größenkriterien der Projekte vom jeweiligen Industriezweig<br />
abhängen.<br />
Vereinfachte Darstellung einer Projektfinanzierungsstruktur mit<br />
Exportkreditversicherung<br />
Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />
21
22 Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />
Beteiligungsähnliche Darlehen<br />
Deutsche Unternehmen gründen häufig Tochtergesellschaften im Ausland oder beteiligen<br />
sich an bereits bestehenden ausländischen Firmen (so genannte Anlageunternehmen).<br />
Für solche Investitionen deutscher Unternehmen übernimmt die Bundesrepublik<br />
Deutschland Garantien zur Absicherung politischer Risiken, sofern<br />
> die Kapitalanlage förderungswürdig ist und<br />
> im Land des Anlageunternehmens ausreichender Rechtsschutz besteht (für den<br />
Großteil der Anlageländer ist dies bereits durch bilaterale Investitions-Schutzabkommen<br />
gewährleistet).<br />
Der Bund deckt auch Darlehen deutscher Kreditinstitute, wenn der Zweck und die Ausgestaltung<br />
der Konditionen mit einer Beteiligung vergleichbar sind (beteiligungsähnliche<br />
Darlehen).<br />
Voraussetzungen hierfür sind eine langfristige Kapitalhingabe (in der Regel mehr als<br />
acht Jahre) sowie Kredit- und Vertragsbestimmungen, die diesen investiven Charakter<br />
des Darlehens in bestimmtem Umfang widerspiegeln. Grundsätzlich sind der Bank<br />
gewisse Mitwirkungs- und Zustimmungsrechte bzw. Kontroll- und Informationsrechte<br />
bei dem ausländischen Unternehmen einzuräumen. Trägt die deutsche Muttergesellschaft<br />
des Anlageunternehmens das Projektrisiko, kann hierauf verzichtet werden,<br />
wenn diese gegenüber der Bank eine Rückhaftung für die nicht gedeckten wirtschaftlichen<br />
Risiken des Darlehens übernimmt. Dies kann in Form einer Garantie-, Bürgschafts-<br />
oder Patronatserklärung geschehen.<br />
Wie bei Bestellerkrediten sieht der Bund auch bei beteiligungsähnlichen Darlehen eine<br />
Selbstbeteiligung des Garantienehmers vor. Die Höhe dieser Selbstbeteiligung wird im<br />
Einzelfall bestimmt, liegt aber üblicherweise bei 5% und darf vom Garantienehmer<br />
nicht anderweitig abgewälzt werden.<br />
Beteiligungsähnliche Darlehen werden häufig auch im Rahmen von Projektfinanzierungen<br />
eingesetzt.
Umweltaspekte:<br />
Eine wichtige Betrachtung in der Exportfinanzierung<br />
Bei der Finanzierung Ihrer Exportaufträge oder grenzüberschreitenden Investitionen<br />
misst die Deutsche Bank Umweltaspekten eine wichtige Rolle bei. Eine Überprüfung<br />
der Umweltrelevanz gemeinsam mit Ihnen dient auch dem Risikomanagement, der<br />
Erfüllung der Anforderungen von staatlichen Exportkreditversicherern sowie der Umweltstandards<br />
im Importland. So ist eine Vorprüfung seitens Hermes bei Geschäften<br />
mit einem Auftragswert ab 15 Mio. Euro sowie auch bei kleineren Transaktionen mit<br />
offensichtlicher Umweltrelevanz vor einer Entscheidung über die Vergabe von Ausfuhrdeckungen<br />
erforderlich.<br />
Im Mittelpunkt unserer ökologischen Beurteilung eines Projekts steht die pragmatische<br />
Verbesserung der Umweltsituation am jeweiligen Standort. Wo westeuropäische oder<br />
nordamerikanische Standards aus ökonomischen Gründen zumindest derzeit nicht durchsetzbar<br />
sind, können Investitionen in weniger anspruchsvolle Techniken gleichwohl ökologischen<br />
Nutzen stiften, wenn damit veraltete und umweltschädliche Technologie<br />
ersetzt werden kann.<br />
Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />
23
24 Kapitel 4: Musterbeispiel für eine Exportfinanzierung<br />
4 Musterbeispiel für eine<br />
Exportfinanzierung<br />
Fallbeispiel “Sonnenland”<br />
Anhand des folgenden Fallbeispiels sollen die wesentlichen Merkmale der drei Absicherungs-<br />
und Finanzierungsinstrumente Forfaitierung, Quasi-Forfaitierung und Bestellerkredit<br />
in ihrer Anwendung verdeutlicht werden.<br />
Situationsbeschreibung<br />
Die Maschinenfabrik A GmbH führt im Juli Verhandlungen über die Lieferung von zwei<br />
Verpackungsmaschinen im Gesamtwert von ca. EURO 2.000.000,00 mit der sonnenländischen<br />
Firma PARADIESO. Die Lieferung soll im November erfolgen. Die Zahlungsbedingungen<br />
sollen wie folgt lauten:<br />
> 15% Anzahlung, fällig am 1. August<br />
> 85% zahlbar in 10 Halbjahresraten, deren 1. Rate 6 Monate nach Lieferung fällig ist.<br />
Angebotsphase 1<br />
Im Vorfeld der Liefervertragsverhandlungen wendet sich der Vertriebsleiter der<br />
Maschinenfabrik A GmbH an seinen Berater bei der Deutschen Bank. Dieser stellt ihm<br />
in Zusammenarbeit mit den Produktspezialisten eine auf das beabsichtigte Liefergeschäft<br />
zugeschnittene Finanzierungsindikation zur Verfügung. Bei dem oben beschriebenen<br />
Grundgeschäft kommen grundsätzlich die Finanzierungsalternativen Forfaitierung,<br />
Quasi-Forfaitierung und Bestellerkredit in Betracht. Im Folgenden kalkuliert der<br />
Deutsche Bank-Berater die in Frage kommenden Finanzierungsformen, um die für den<br />
Kunden günstigste Alternative zu ermitteln.<br />
1 Um eine möglichst hohe Vergleichbarkeit der verschiedenen Finanzierungsvarianten zu erreichen, gehen wir in<br />
unserem Beispiel davon aus, dass eine Banksicherheit erforderlich ist.<br />
Im Detail sind folgende Sicherheiten erforderlich:<br />
Fortfaitierung: Vom Importeur ausgestellte und von einer erstklassigen Bank avalierte Solawechsel.<br />
Quasi-Fortfaitierung: Vom Importeur ausgestellte und von einer erstklassigen Bank avalierte Solawechsel sowie<br />
die Abtretung der Ansprüche aus der Hermes-Ausfuhrdeckung.<br />
Bestellerkredit: Eine erstklassige Bank tritt als Kreditnehmerin oder Garantin des Bestellerkredites auf. Ferner<br />
eine Hermes-Finanzierungsdeckung.
Forfaitierung<br />
(siehe Kapitel 3, “Finanzierungsformen”)<br />
Konditionen 1 :<br />
Diskontsatz 2 : 7,125% p.a.<br />
Bereitstellungsprovision 3 : 1,50% p.a.<br />
Bereitstelldauer: 4 Monate (Juli - November)<br />
Respekttage 4 : 5 Bankarbeitstage<br />
Unter Berücksichtigung der o.g. Zahlungsbedingungen errechnet sich ein kostendeckender<br />
Abnehmerzins 5 von ca. 8,764% p.a.<br />
Kalkulationsübersicht:<br />
Auftragswert: EUR 2.000.000,00 (100%)<br />
minus Anzahlung: EUR 300.000,00 (15%)<br />
= Kreditbetrag: EUR 1.700.000,00 (85%)<br />
plus Abnehmerzinsen: EUR 409.695,00 (8,764% p.a.)<br />
= zu forfaitierender Betrag: EUR 2.109.695,00<br />
minus Diskont: EUR 399.000,02<br />
= Diskonterlös: EUR 1.710.694,98<br />
minus Bereitstellungsprovision: EUR 10.694,98<br />
= Fortfaitierungserlös: EUR 1.700.000,00<br />
plus Anzahlung: EUR 300.000,00<br />
= Exporterlös: EUR 2.000.000,00<br />
Das Ziel des Exporteurs (Exporterlös = mindestens EUR 2.000.000,00) wird also erreicht.<br />
1 Diesem Fallbeispiel liegen fiktive Konditionen zugrunde, die der gegenwärtigen Marktlage nicht entsprechen<br />
müssen.<br />
2 Diskontsatz: Ein Zinssatz, der auf den Wechselbetrag für die Zeit vom Verkaufstag bis zum Fälligkeitstag des<br />
Wechsels berechnet wird und den Diskont ermittelt, wobei dem Verkäufer des Wechsels die um den Diskont<br />
gekürzte Wechselsumme ausbezahlt wird.<br />
3 Bereitstellungsprovision: Ein Entgelt für die vertraglich zugesagte Frist (Bereitstellungsdauer), in deren<br />
Verlauf die Bank verpflichtet ist, einen zugesagten Kredit auszuzahlen oder eine abgeschlossene<br />
Forfaitierung abzurechnen, wenn bestimmte dafür festgelegte Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
4 Respekttage: Im Bereich der Forfaitierung bezeichnen Respekttage die bei der Diskontierung in Anrechnung<br />
gebrachte Zahl der Tage (in der Regel 5, in Ausnahmefällen bis zu 60), die erfahrungsgemäß vergehen, bevor<br />
der Wechselerlös nach Wechselfälligkeit beim Wechselinhaber eingeht. Die Anzahl der Respekttage wird der<br />
Laufzeit des Wechsels hinzugerechnet.<br />
5 Abnehmerzins: Unter einem Abnehmerzins versteht man den Zinssatz, den ein Exporteur seinem Importeur<br />
für die Einräumung eines Zahlungszieles in Rechnung stellt. Ziel des Exporteurs ist es, dass mindestens<br />
alle ihm entstehenden Kosten für die Absicherung und Refinanzierung dieses Zahlungszieles bei seiner Bank<br />
vom Importeur getragen werden, damit der eigene Exporterlös nicht geschmälert wird. In diesem Falle<br />
spricht man von einem kostendeckenden Abnehmerzins.<br />
Kapitel 4: Musterbeispiel für eine Exportfinanzierung<br />
25
26 Kapitel 4: Musterbeispiel für eine Exportfinanzierung<br />
Quasi-Forfaitierung mit Übernahme des Selbsterhaltes<br />
(siehe Kapitel 3, “Finanzierungsformen”)<br />
Konditionen 1 :<br />
Diskontsatz: 4,875% p.a.<br />
Bereitstellungsprovision: 0,25% p.a.<br />
Bereitstelldauer: 4 Monate (Juli - November)<br />
Respekttage: 5 Bankarbeitstage<br />
Deckungskosten 2 :<br />
Antragsgebühr: EUR 1.022,58<br />
Ausfertigungsgebühr: EUR 500,00<br />
Entgelt Zieldeckung: EUR 108.970,00<br />
Entgelt Fabrikationsrisikodeckung: EUR 30.240,00<br />
Unter Berücksichtigung der o.g. Zahlungsbedingungen errechnet sich ein kostendeckender<br />
Abnehmerzins von 8,901% p.a.<br />
Kalkulationsübersicht:<br />
Auftragswert: EUR 2.000.000,00 (100%)<br />
minus Anzahlung: EUR 300.000,00 (15%)<br />
= Kreditbetrag: EUR 1.700.000,00 (85%)<br />
plus Abnehmerzinsen: EUR 416.137,36<br />
= zu forfaitierender Betrag: EUR 2.116.137,36<br />
minus Diskont: EUR 273.641,33<br />
= Diskonterlös: EUR 1.842.496,03<br />
minus Bereitstellungsprovision: EUR 1.763,45<br />
minus Deckungskosten: EUR 140.732,58<br />
= Forfaitierungserlös: EUR 1.700.000,00<br />
plus Anzahlung: EUR 300.000,00<br />
= Exporterlös: EUR 2.000.000,00<br />
Auch mit dieser Alternative wird das Ziel des Exporteurs (Exporterlös = mindestens<br />
EUR 2.000.000,00) erreicht.<br />
1 Diesem Fallbeispiel liegen fiktive Konditionen zugrunde, die der gegenwärtigen Marktlage nicht entsprechen<br />
müssen.<br />
2 Deckungskosten: Für die Kalkulation der Hermes-Kosten wurde eine Einstufung des Importlandes<br />
“Sonnenland” in die Hermes-Risiko-Kategorie 6 angenommen. Eine Kalkulation der Hermes-Kosten und<br />
des kostendeckenden Abnehmerzinses stellen wir Ihnen gerne mittels unseres Kalkulationsprogramms zur<br />
Verfügung.
Bestellerkredit an die Bank des Importeurs<br />
(siehe Kapitel 3, “Finanzierungsformen”)<br />
Konditionen 1 :<br />
Zinssatz: 6-Monats-EURIBOR + Marge in % p.a.<br />
Bereitstellungsprovision: 0,25% p.a.<br />
Bereitstelldauer: 4 Monate (Juli - November)<br />
Management Fee 2 : 0,25% einmalig auf den Kreditbetrag<br />
Risikoprämie 3 : 0%<br />
Deckungskosten 4 :<br />
a) Zahlbar an Hermes:<br />
Antragsgebühr: EUR 1.022,58<br />
Ausfertigungsgebühr: EUR 995,20<br />
Entgelt Zieldeckung: EUR 117.240,46<br />
Entgelt Fabrikationsrisikodeckung: EUR 32.535,12<br />
b) Zahlbar an die Deutsche Bank AG:<br />
Risikoprämie: EUR 0,00<br />
Gesamtbetrag: EUR 151.793,37<br />
Kalkulationsübersicht:<br />
Auftragswert (einschl. Deckungskosten): EUR 2.152.793,37 (100%)<br />
minus Anzahlung: EUR 322.769,01 (15%)<br />
= Kreditbetrag: EUR 1.829.024,36 (85%)<br />
minus Deckungskosten: EUR 151.793,37<br />
plus Anzahlung: EUR 322.769,01<br />
= Exporterlös: EUR 2.000.000,00<br />
Das Ziel des Exporteurs (Exporterlös = mindestens EUR 2.000.000,00) wird auch mit<br />
dieser Finanzierungsvariante erreicht.<br />
1 Diesem Fallbeispiel liegen fiktive Konditionen zugrunde, die der gegenwärtigen Marktlage nicht entsprechen<br />
müssen.<br />
2 Management Fee: Entgelt für Vorbereitung, Verhandlung und Abschluss des Kreditvertrages sowie die<br />
Administration des Kredits.<br />
3 Risikoprämie: Je nach Marktlage wird die finanzierende Bank im Einzelfall vom Exporteur ein Entgelt für die<br />
Übernahme des 5%igen Selbstbehaltes erbitten, dessen Höhe vom jeweiligen Landes- und Bankenrisiko<br />
abhängig ist. Auch deshalb ist es empfehlenswert, die Deutsche Bank möglichst frühzeitig anzusprechen.<br />
4 Deckungskosten: Für die Kalkulation der Hermes-Kosten wurde eine Einstufung des Importlandes<br />
“Sonnenland” in die Hermes-Risiko-Kategorie 6 angenommen. Eine Kalkulation der Hermes-Kosten (und<br />
ggf. der Risikoprämie) sowie des um die Deckungskosten erhöhten Auftragswertes stellen wir Ihnen<br />
gerne zur Verfügung.<br />
Kapitel 4: Musterbeispiel für eine Exportfinanzierung<br />
27
Fallbeispiel:<br />
Illustrativer Kostenvergleich der einzelnen Finanzierungsarten<br />
Forfaitierung Quasi-Forfaitierung Bestellerkredit<br />
Zinssatz 8,764% p.a.* 8,901% p.a.* 5,0% p.a.<br />
EUR 409.695,00 EUR 416.137,36 EUR 254.983,78<br />
Diskontsatz 7,125% p.a. 4,875% p.a. n.a.<br />
EUR 399.000,02 EUR 273.641,33<br />
Respekttage 5 5 keine<br />
Bereitstellungs- 1,50% p.a. 0,25% p.a. 0,25% p.a.<br />
provision EUR 10.694,98 EUR 1.763,45 EUR 1.545,36<br />
Management Fee keine keine 0,25% flat<br />
EUR 4.572,56<br />
Hermes-Kosten keine EUR 140.732,58 EUR 151.793,37<br />
Risikoprämie keine keine keine<br />
Kosten für den EUR 409.695,00 EUR 416.137,36 EUR 412.895,07<br />
Importeur ** ** ***<br />
* Kostendeckender Abnehmerzins<br />
28 Kapitel 4: Musterbeispiel für eine Exportfinanzierung<br />
** Von der Auslandsbank dem Importeur für die Avalierung der Solawechsel zusätzlich<br />
in Rechnung gestellte Avalkosten werden gesondert zwischen dem Importeur und der<br />
Auslandsbank vereinbart.<br />
*** Bei diesem Bestellerkredit hat die Deutsche Bank nur Einfluss auf die von der<br />
Auslandsbank zu zahlenden Kostenkomponenten. Die von der Auslandsbank dem<br />
Importeur zusätzlich in Rechnung gestellten Finanzierungskosten bzw. Avalkosten (bei<br />
einem Deutsche Bank-zu-Importeur-Kredit) werden indessen gesondert zwischen dem<br />
Importeur und der Auslandsbank vereinbart.<br />
Ergebnis<br />
Auf den ersten Blick ist die Forfaitierung die günstigste Finanzierungsvariante. Für welche<br />
Finanzierungsvariante sich die Vertragspartner jedoch entscheiden, hängt nicht nur<br />
von den Kosten der Finanzierung, sondern auch von anderen Einflussfaktoren ab. Dazu<br />
gehören u.a. die Fähigkeit des Importeurs, von seiner Hausbank eine Finanzierung zu<br />
erhalten wie auch die Bereitschaft des Exporteurs, selbst Risiken einzugehen, wie auch<br />
die Verfügbarkeit des Fortfaitierungsmarktes bzw. von Hermes-Deckungen.
Kapitel 4: Musterbeispiel für eine Exportfinanzierung<br />
29
30 Kapitel 5: Ihr Partner Deutsche Bank<br />
Ihr Partner Deutsche Bank<br />
Unser Ziel ist es, Ihnen schnell und umfassend innovative Finanzierungslösungen anzubieten.<br />
Dazu können Sie unser Finanzierungs-Know-how für die Strukturierung komplexer<br />
Transaktionen in Anspruch nehmen. Dieses ist geprägt durch langjährige, multinationale<br />
Erfahrung. Eine tragende Rolle spielen hierbei natürlich die ausgezeichneten<br />
Beziehungen zu den wichtigsten Exportkreditversicherern weltweit sowie die hervorragenden<br />
Kontakte zu allen großen multi- und bilateralen Finanzinstitutionen, z.B. zur<br />
Weltbank, dem IFC oder der Osteuropabank EBWE.<br />
In Deutschland steht eine flächendeckende Kundenbetreuung zu Ihrer Verfügung. Ihr<br />
Kundenbetreuer berät Sie gern über passende Finanzierungsprodukte und Möglichkeiten<br />
zur Risikoabsicherung Ihrer gesamten Produktionskette.<br />
Das Kalkulationsprogramm der Deutschen Bank<br />
Schon in der Vorbereitungsphase des Exportgeschäftes sind Entscheidungshilfen bei<br />
der Wahl der richtigen Finanzierungsform und bei der Kalkulation des Angebotspreises<br />
wichtig. Auf Basis Ihrer geschäftsbezogenen Daten bietet Ihnen Ihr Kundenbetreuer<br />
eine computergestützte Kalkulation der Finanzierungskosten und einen Kostenvergleich<br />
zwischen Finanzierungsalternativen an.<br />
Kalkulationsgrundlagen<br />
Ihr Betreuer in der Deutschen Bank benötigt die Grunddaten Ihres Liefergeschäftes und<br />
die entsprechenden Zahlungs- und Finanzierungsbedingungen bzw. -vorstellungen, um<br />
die gewünschten Kalkulationen schnell und korrekt vorzunehmen.<br />
Einige praktische Hinweise<br />
Jede Finanzierung erfordert eine kreative individuelle Ausgestaltung und Kombination<br />
von Produkten der Exportfinanzierung und Risikoabsicherung. Diese Broschüre ersetzt<br />
deshalb keinesfalls die persönliche Beratung, sondern möchte eine solche Beratung<br />
lediglich unterstützen und vorbereiten. Führen Sie bitte zu einem möglichst frühen<br />
Zeitpunkt ein Informationsgespräch mit Ihrem Kundenbetreuer. Sie sichern sich damit<br />
bestimmt eine verbesserte Verhandlungsbasis.<br />
Ideal ist es, wenn uns vor diesem Gespräch bereits einige verfügbare Rahmendaten<br />
vorliegen. So kann sich Ihr Kundenbetreuer optimal auf den Termin mit Ihnen vorbereiten<br />
und Sie umfassend beraten. Folgende Checkliste hilft bei der Vorbereitung:
Checkliste<br />
Importland<br />
Ausländischer Käufer/Importeur<br />
Bankverbindung des Importeurs<br />
Projekt/Liefergegenstand<br />
insgesamt darin enthalten:<br />
lokale Kosten Zulieferungen<br />
im Importland aus Drittländern<br />
Auftragswert<br />
(max. Vertragspreis inkl.<br />
Hermeskosten)<br />
oder<br />
gewünschter Exporterlös<br />
(Cash-Preis = Auftragswert<br />
abzüglich Hermeskosten)<br />
EUR EUR EUR<br />
beabsichtigte<br />
Zahlungsbedingungen<br />
■ An- und Zwischenzahlungen<br />
■ gewünschtes Zahlungsziel<br />
Liefer- und Leistungstermine<br />
nach Monaten ab voraussichtlichem<br />
Liefervertragsabschluss<br />
(evtl. Datum der Betriebsbereitschaft)<br />
Welche Bankgarantien müssen<br />
Sie als Exporteur stellen?<br />
Voraussichtlicher Abschluss<br />
des Liefervertrages bzw.<br />
Termin Bietungsschluss<br />
Bietungsgarantie:<br />
Anzahlungsgarantie: in % v. Auftragswert<br />
Liefergarantie: in % v. Auftragswert<br />
Gewährleistungsgarantie: in % v. Auftragswert<br />
Vertragserfüllungsgarantie: in % v. Auftragswert<br />
Wünschen Sie Absicherung Ja Nein<br />
des Fabrikationsrisikos Selbstkosten: in % v. Auftragswert<br />
Wie groß ist der Angabe in Monaten<br />
Fabrikationszeitraum?<br />
Kapitel 5: Ihr Partner Deutsche Bank<br />
31
Dieses Papier ist umweltverträglich<br />
003 85019 00 09 01 www.deutsche-bank.de<br />
Thema