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Global Trade Finance - VDI

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<strong>Global</strong> <strong>Trade</strong> <strong>Finance</strong><br />

Exportfinanzierung mit der Deutschen Bank<br />

Deutsche Bank<br />

Thema


Vorwort<br />

Auch wenn es in der Entwicklung im Außenhandel immer wieder Fluktuationen<br />

gibt, so stellen die Ausfuhren aus Deutschland doch eine stabile<br />

Größe dar. Dabei passt sich die deutsche Exportwirtschaft flexibel<br />

an die Entwicklung der Märkte an und wechselt auch immer wieder die<br />

Zielländer.<br />

Diese Beobachtung verdeutlicht die wachsende Herausforderung an das<br />

heutige Außenhandelsgeschäft. Ein sich immer schneller veränderndes<br />

Handelsumfeld, rasante Technologiesprünge sowie die fortschreitende<br />

Internationalisierung der Märkte erfordern erhöhte Aufmerksamkeit.<br />

Für Sie als exportorientiertes Unternehmen bedeutet das: Sie brauchen einen flexiblen<br />

reaktionsschnellen Finanzpartner mit globaler Präsenz und Kompetenz. Mit der Exportfinanzierung<br />

der Deutschen Bank steht Ihnen ein weltweites Expertenwissen sowie<br />

ein globales und zuverlässiges Leistungsangebot aus einer Hand zur Verfügung.<br />

Ein weiteres Qualitätsmerkmal, das von unseren Kunden geschätzt wird: Unsere<br />

Lösungen sind so individuell wie Ihre Anforderungen an eine Exportfinanzierung. Damit<br />

können Sie Ihre Chancen optimal nutzen – über alle Grenzen hinweg.<br />

Diese Publikation soll Ihnen einen ersten Einblick in die Welt der Exportfinanzierung<br />

geben. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich bei der Strukturierung Ihrer Finanzierung<br />

zu beraten. Sprechen Sie uns an!<br />

Hans Herold<br />

<strong>Global</strong> Head Structured Export <strong>Finance</strong>


Exportfinanzierung<br />

Kapitel 1 Finanzierung ist Exporteursache?!<br />

Kapitel 2 Exportkreditversicherungen<br />

Kapitel 3 Finanzierungsformen<br />

Kapitel 4 Musterbeispiel für eine Exportfinanzierung<br />

Kapitel 5 Ihr Partner Deutsche Bank<br />

Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg Ihrer Außenhandelsaktivitäten ist die optimale<br />

Finanzierung Ihrer Exportabschlüsse und grenzüberschreitenden Investitionen.<br />

Die vorliegende Broschüre möchte Sie mit den Grundlagen der Finanzierung von<br />

Außenhandel und Auslandsinvestitionen vertraut machen und Ihnen praktische<br />

Hinweise zur Durchführung Ihres internationalen Geschäftes geben. Der Einfachheit<br />

halber haben wir das Themengebiet unter dem Oberbegriff der Exportfinanzierung<br />

zusammengefasst. Zum Spezialgebiet der Investitionsfinanzierung finden Sie Ausführungen<br />

unter dem Stichwort “Beteiligungsähnliche Darlehen”.<br />

Darüber hinaus stehen Ihnen Ihre Berater und Finanzierungspartner der Deutschen<br />

Bank für ein vertiefendes und vertrauensvolles Gespräch gern zur Verfügung.<br />

Verbessern Sie damit die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss Ihrer Auslandsaufträge<br />

und nutzen Sie unser umfangreiches Leistungsangebot.<br />

Unterstützung durch die Deutsche Bank<br />

Die Deutsche Bank – im Jahre 1870 als Bank zur Finanzierung des Außenhandels<br />

gegründet – bringt neben Erfahrung auch ein weltweites Netz von Filialen, Repräsentanzen<br />

und Tochtergesellschaften mit, um für Sie als Exporteur oder Investor die bestmögliche<br />

Finanzierungslösung zu finden und damit Ihre Chancen im Wettbewerb zu<br />

erhöhen.<br />

Die folgenden Kapitel geben Ihnen detailliert Antwort auf Fragen zur kurz-, mittel- und<br />

langfristigen Exportfinanzierung. Die Angebote und Dienstleistungen der Deutschen<br />

Bank in diesem Bereich werden ausführlich erläutert.<br />

Einleitung<br />

3


4 Kapitel 1: Finanzierung ist Exporteurssache?!<br />

1 Finanzierung ist<br />

Exporteursache?!<br />

Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den größten Exportnationen der Welt.<br />

Während ein Großteil der deutschen Exportwaren nach Europa ausgeführt wird, erfolgen<br />

immerhin rund ein Viertel der Ausfuhren in ehemalige Staatshandelsländer sowie<br />

Schwellen- und Entwicklungsländer, in die so genannten Emerging Markets.<br />

Aufgliederung der deutschen Gesamtausfuhr<br />

nach Ländergruppen in Mrd. DM (Zuordnung gemäß OECD)<br />

Quelle: HERMES Kreditversicherungs-AG, Hamburg<br />

Wenn der Handel mit diesen Ländern auch einige Risiken birgt, so sind viele dieser<br />

Staaten doch sehr wichtig für die deutsche Exportwirtschaft. Dabei operieren Sie als<br />

Exporteur typischerweise in folgendem Umfeld:<br />

> Die Interessen von Käufer und Verkäufer sind gegenläufig: Exporteure möchten ihre<br />

Verkaufserlöse möglichst rasch erhalten, während Importeure eher danach streben,<br />

ihre Zahlungsverpflichtungen auf einen längeren Zeitraum zu verteilen


Zudem haben Exporteure großes Interesse daran, in eigener Währung zu fakturieren.<br />

Hingegen haben – vor allem bei Exporten in die Emerging Markets – Importeure<br />

oft Schwierigkeiten, den Kaufpreis in “harter” Fremdwährung aufzubringen<br />

oder im eigenen Land eine Finanzierung mit adäquaten Kreditlaufzeiten zu erhalten<br />

> Auch die nationalen Besonderheiten des Bestellerlandes (Rechtssysteme, Rech-<br />

nungslegung oder lokale Usancen) können Ihr Projekt beeinflussen<br />

> Darüber hinaus beinhalten Exportgeschäfte u.a. folgende wirtschaftliche und politische<br />

Risiken:<br />

Wirtschaftliche Risiken<br />

> Bonitätsrisiko (z.B. Konkurs,<br />

Vergleich oder fruchtlose<br />

Zwangsvollstreckung)<br />

> Nichtzahlung, Zahlungsverzug,<br />

Zahlungseinstellung<br />

> Abnahmerisiko<br />

> Wechselkursrisiko<br />

Politische Risiken<br />

> Gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen<br />

> Krieg/Aufruhr/Revolution<br />

> Boykott<br />

> Konvertierungs- und/oder Transferverbot<br />

> Zahlungsverbot<br />

> Moratorium<br />

> Embargo<br />

> Enteignung<br />

Was bedeutet es nun für Sie, wenn Sie den Wünschen des Importeurs folgen wollen?<br />

> Durch Einräumen eines langfristigen Zahlungszieles treten Sie in erheblichem<br />

Umfang in Vorleistung<br />

> Sie nehmen diverse Risiken in Ihre Bücher (z.B. Währungs- und Bonitätsrisiko)<br />

> Sie schränken möglicherweise Ihre Finanzierungsspielräume ein<br />

Wie gehen Sie damit um? Stellen Sie sich gelassen der Herausforderung und …<br />

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz im Auslandsgeschäft<br />

Damit Sie sich stärker auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, sprechen wir gerne<br />

bereits zu Beginn der Exportvertragsverhandlungen mit Ihnen und auch mit Ihrem<br />

Abnehmer. Schließlich ist es für das Gelingen eines Geschäftes wichtig, mögliche<br />

Unwägbarkeiten schon in der Planungsphase zu identifizieren. Ihr Kundenberater entwickelt<br />

auf dieser Basis gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Finanzierungskonzept<br />

unter Einbindung der passenden Sicherungsinstrumente. Im Rahmen dieses<br />

Konzeptes werden die identifizierten Risiken verteilt und abgesichert.<br />

Kapitel 1: Finanzierung ist Exporteurssache?!<br />

5


6 Kapitel 2: Exportkreditversicherungen<br />

2 Exportkreditversicherungen<br />

Eine Exportkreditversicherung ermöglicht Kredite mit langfristigen Laufzeiten und<br />

attraktiven Zinssätzen. Oft ist das Versichern eines Exportkredites eine zwingende<br />

Voraussetzung für das Zustandekommen einer Finanzierung. Bei der Finanzierung von<br />

Exporten in die Emerging Markets ist dies besonders häufig der Fall. Dabei sind vielfach<br />

die Gesamtkosten für einen versicherten Kredit trotz der zusätzlichen Kosten für die<br />

Versicherung geringer als die Gesamtkosten, die für einen “ungedeckten”, also nicht<br />

versicherten Kredit anfallen würden.<br />

Es gibt staatliche und private Kreditversicherer, deren Leistungsumfang in der Regel<br />

unterschiedlich ist.<br />

Staatliche Exportkreditversicherungen<br />

Viele exportorientierte Länder bieten im Interesse ihrer Ausfuhrwirtschaft staatliche<br />

Exportkreditversicherungen zur Absicherung sowohl wirtschaftlicher als auch politischer<br />

Risiken an.<br />

Aufgrund unseres langjährigen Engagements im Bereich der Exportfinanzierung verfügen<br />

wir über hervorragende Kontakte zu allen bedeutenden Exportkreditversicherungen<br />

weltweit. Damit kann die Finanzierung nicht nur bei Lieferungen aus<br />

Deutschland, sondern aus ganz verschiedenen Ländern aus einer Hand unter Nutzung<br />

mehrerer staatlicher Exportkreditversicherer arrangiert werden (Financial Multi-<br />

Sourcing).


Die wichtigsten staatlichen Exportkreditversicherer<br />

Australien Export <strong>Finance</strong> & Insurance Corporation EFIC<br />

Belgien Office National du Ducroire OND<br />

Dänemark Eksportkredit Fonden EKF<br />

Deutschland Hermes Kreditversicherung HERMES<br />

Finnland Finnvera FINNVERA<br />

Frankreich Compagnie Française d'Assurance pour le<br />

Commerce Extérieur COFACE<br />

Griechenland Export Credit Insurance Organisation ECIO<br />

Großbritannien Export Credits Guarantee Department ECGD<br />

Italien Sezione speciale per l'Assicurazione del<br />

Credito all'Esportazione SACE<br />

Japan Japan Bank for International Cooperation JBIC/NEXI<br />

Kanada Export Development Corporation EDC<br />

Niederlande Nederlandsche Credietverzekering Maatschappij NCM<br />

Norwegen Garanti-Instituttet for Eksportkreditt GIEK<br />

Österreich Oesterreichische Kontrollbank OeKB<br />

Polen Korporacja Ubezpieczén Kredytów KUKE<br />

Portugal Companhia de Seguro de Créditos COSEC<br />

Spanien Compañía Española de Seguros de Crédito<br />

a la Exportación CESCE<br />

Schweden Exportkreditnämnden EKN<br />

Schweiz Exportrisikogarantie ERG<br />

Tschech Rep. Exportní Garancní a Pojist`ovací Spolecnost EGAP<br />

Ungarn Magyar Exporthitel Biztositó MEHIB<br />

U.S.A. Export-Import Bank of the United States EXIM BANK<br />

Quelle: http://www.oecd.org/ech/act/xcred/ecas.htm<br />

^<br />

^<br />

In Deutschland ist die Bearbeitung aller staatlichen Ausfuhrgewährleistungen einem<br />

Mandatar-Konsortium, bestehend aus der Hermes Kreditversicherungs-AG (Hermes)<br />

und PricewaterhouseCoopers Deutsche Revision AG (PwC), übertragen worden.<br />

Federführend ist Hermes, weshalb die Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik<br />

Deutschland im Allgemeinen als Hermes-Deckung bekannt sind. Das Konsortium ist<br />

vom Bund beauftragt und ermächtigt, alle staatlichen Ausfuhrgewährleistungen im<br />

Namen, im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland zu erteilen.<br />

Während der Bund das Risiko trägt, übernehmen die Mandatare die Abwicklung und<br />

Organisation der Hermes-Deckungen.<br />

Deutsche Exporteure und Kreditinstitute können Ausfuhrgewährleistungen in Anspruch<br />

nehmen, um die mit dem Exportgeschäft verbundenen Käufer- und Länderrisiken abzusichern.<br />

Die gesetzliche Grundlage für staatliche Ausfuhrdeckungen in Deutschland ist das jährliche<br />

Haushaltsgesetz. Deckungsentscheidungen trifft der so genannte Interministerielle<br />

Ausschuss (IMA), an dem Vertreter des federführenden Bundesministeriums für<br />

Wirtschaft und Technologie (BMWi), des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), des<br />

Auswärtigen Amtes (AA) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit<br />

(BMZ) teilnehmen. Dem IMA gehören außerdem Vertreter der Mandatare sowie<br />

– als Sachverständige – Vertreter der AKA Ausfuhrkreditgesellschaft mbH (AKA), der<br />

Ausfuhrwirtschaft, des Bundesrechnungshofes, der Banken und der Kreditanstalt für<br />

Wiederaufbau (KfW) an.<br />

^<br />

Kapitel 2: Exportkreditversicherungen<br />

7


8 Kapitel 2: Exportkreditversicherungen<br />

Dieser Ausschuss befindet auch über die generelle Deckungspolitik für einzelne<br />

Länder. So gibt es für eine Reihe von Ländern Deckungsgrenzen in Form von betraglichen<br />

Obergrenzen aller Deckungen (Plafonds), aber auch Betragsgrenzen für<br />

Einzelgeschäfte (Orientierungsgrößen). Über kleinere Antragsvolumina wird im so<br />

genannten KLIMA (kleiner IMA) entschieden, an dem die vorgenannten Sachverständigen<br />

nicht teilnehmen.<br />

Bei den Hermes-Deckungen wird je nach Status des ausländischen Käufers/Kreditnehmers<br />

zwischen “Garantien” und “Bürgschaften” unterschieden:<br />

> Eine Garantie wird gewährt, wenn es sich um Geschäfte mit privaten ausländischen<br />

Unternehmen, Banken oder Personen handelt<br />

> Von einer Bürgschaft ist die Rede, wenn der ausländische Abnehmer/Kreditnehmer<br />

ein Staat oder eine Anstalt bzw. Körperschaft öffentlichen Rechts ist. Hierbei wird<br />

unterstellt, dass in einem solchen Fall keine Konkursfähigkeit gegeben ist<br />

Voraussetzungen<br />

Deckungen werden von Hermes nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen:<br />

> Es handelt sich um Geschäfte in Deutschland ansässiger Exporteure bzw. Banken<br />

> Die Lieferungen bzw. Leistungen sind deutschen Ursprungs und als förderungswürdig<br />

eingestuft<br />

> Die Indeckungnahme des Geschäfts ist unter Risikogesichtspunkten vertretbar<br />

> Die Zahlungsbedingungen sind Hermes-konform (u.a. müssen mindestens 15%<br />

des Gesamtauftragswertes als An- und Zwischenzahlung an den Exporteur geleistet<br />

werden; die Hermes-Deckung ist somit grundsätzlich auf die verbleibenden<br />

85% des Auftragswertes beschränkt)<br />

Zulieferungen aus Drittländern, im Abnehmerland anfallende Kosten (“Lokalkosten“)<br />

sowie Finanzierungskosten und gegebenenfalls während der Bauzeit auflaufende<br />

Zinsen können in gewissem Umfang in die Deckung einbezogen werden. Dies unterliegt<br />

jedoch einer Hermes-Entscheidung im konkreten Einzelfall.


Selbstbeteiligung<br />

Der Deckungsnehmer hat im Schadensfall eine Selbstbeteiligung zu tragen, d.h. er<br />

erhält von Hermes eine Entschädigung, die um einen bestimmten, vorher festgelegten<br />

Prozentsatz reduziert ist. Je nach Deckungsart gelten unterschiedliche Selbstbeteiligungen<br />

(Stand der Prozentsätze: 12/2000):<br />

Fabrikationsrisiko<br />

Für alle Risiken 5%<br />

Ausfuhrgarantie/-bürgschaft<br />

Politische Risiken 5%<br />

Wirtschaftliche Risiken 15%<br />

Finanzkreditgarantie/-bürgschaft<br />

Für alle Risiken 5%<br />

Bei Sonder- und Nebendeckungen liegt der Selbstbeteiligungssatz bei 5%, da überwiegend<br />

politische Risiken gedeckt werden. Eine Ausnahme gilt bei Bauleistungsdeckungen,<br />

bei denen sich der Selbstbehalt auf 10% beläuft. In Einzelfällen kann<br />

Hermes aufgrund einer möglicherweise erhöhten Risikoeinschätzung auch einen höheren<br />

Prozentsatz der Selbstbeteiligung festsetzen.<br />

In der Regel verlangt Hermes die Stellung von Sicherheiten. Als solche kommen im<br />

Wesentlichen die Besicherung durch eine Bank im Land des Bestellers oder eine<br />

Zahlungsgarantie des Bestellerlandes (Staatsgarantie) in Betracht. Im Einzelfall verzichtet<br />

Hermes auf solche Sicherheiten, sofern die Bonität des ausländischen Importeurs/<br />

Kreditnehmers allein als ausreichend erachtet wird, um die Indeckungnahme zu rechtfertigen.<br />

Kosten der Hermes-Deckung<br />

Für die Übernahme einer Bundesdeckung wird ein Entgelt fällig. Die anwendbaren<br />

Entgeltsätze sind betrags-, laufzeit- und risikoabhängig. Ihr Kundenbetreuer kalkuliert<br />

für Sie gern die voraussichtlichen Hermes-Kosten, die Sie dann in den Auftragswert mit<br />

einkalkulieren können.<br />

Diese Risiken sind gedeckt –<br />

Versicherbare Phasen des Exportgeschäftes<br />

Fabrikationsrisiko<br />

Das Risiko vor Versendung der Ware wird als Fabrikationsrisiko bezeichnet. Wenn Sie<br />

z.B. bereits gefertigte Waren nicht an Ihren Auftraggeber versenden können, da politische<br />

Ereignisse dies verhindern oder der Abnehmer insolvent geworden ist, dann sind<br />

Sie in Höhe der (versicherten) Kosten durch eine Fabrikationsrisikodeckung geschützt.<br />

Diese Deckung erlischt spätestens mit dem Versand der Ware.<br />

Kapitel 2: Exportkreditversicherungen<br />

9


10 Kapitel 2: Exportkreditversicherungen<br />

Ausfuhrrisiko<br />

Eine Ausfuhrdeckung deckt das Risiko der Uneinbringlichkeit der vereinbarten und entstandenen<br />

Kaufpreisforderung. Dabei ist es gleichgültig, ob der Kaufpreis aus politischen<br />

oder wirtschaftlichen Gründen uneinbringlich geworden ist. Die Ausfuhrdeckung<br />

schützt den Exporteur ab Versand der Ware bzw. dem Ende der Fabrikationsrisikodeckung<br />

oder ab dem Beginn der vereinbarten Dienstleistung bis zu deren vollständiger<br />

Bezahlung.<br />

Finanzkreditrisiko<br />

Mit der Auszahlung des Finanzkredites an den Exporteur (siehe auch Kapitel 3,<br />

Abschnitt “Bestellerkredite”) pro rata Lieferung oder Leistung erlischt dessen Forderungsrisiko,<br />

während sich das Kreditrisiko der finanzierenden Bank in gleichem Maße<br />

erhöht. Eine Finanzkreditdeckung schützt die Bank, die das Exportgeschäft mittels<br />

eines Bestellerkredites finanziert. Sie beginnt mit Auszahlung des Darlehens und endet<br />

mit dessen vollständiger Rückführung.<br />

Im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Exportgeschäftes können dem Exporteur<br />

über die Fabrikations- und Ausfuhrrisiken hinaus Risiken entstehen, z.B. durch den<br />

Verlust von im Ausland eingesetzten Bau- und Montagegeräten. In einem gewissen<br />

Umfang können auch diese Risiken vom Bund gedeckt werden.<br />

Zeitablauf der verschiedenen Risiken/Deckungsformen


Private Exportkreditversicherungen<br />

Private Versicherer stellen in bestimmten Fällen eine Alternative zu den staatlichen<br />

Ausfuhrdeckungen dar, zum Beispiel bei Verträgen mit kurzen Laufzeiten mit Käufern<br />

aus OECD-Ländern, in denen stabile politische Verhältnisse herrschen, da in solchen<br />

Fällen in der Regel keine staatliche Deckung möglich ist.<br />

Geboten werden (zum Teil stark standardisierte) Policen zum Schutz vor Ausfällen von<br />

Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen gegen ausländische Kunden.<br />

Deutsche private Exportkreditversicherer decken hierbei – anders als Hermes – in den<br />

meisten Fällen nur wirtschaftliche Risiken.<br />

Ein weiterer Unterschied zur staatlichen Kreditversicherung ist, dass es keine festgelegten<br />

Entgelte und Selbstbehalte gibt. Diese werden individuell unter Berücksichtigung<br />

der Branche, des Ausfuhrlandes oder des Geschäftsvolumens festgelegt.<br />

In Deutschland sind vor allem folgende Gesellschaften von Bedeutung:<br />

> Hermes Kreditversicherungs-AG, Hamburg (Eigengeschäft)<br />

> Speziale Kreditversicherungs-AG, Köln (Gerling)<br />

> Allgemeine Kreditversicherung-AG, Mainz<br />

Daneben offerieren auch internationale Versicherungsgesellschaftenprivatwirtschaftliche<br />

Deckungen zur Sicherung von Forderungen.<br />

Die Deutsche Bank unterhält gute Verbindungen<br />

zu diesen privaten Versicherern<br />

und kann diese in Einzelfällen als<br />

Sicherungsgeber in ein Finanzierungskonzept<br />

für Ihre Exportgeschäfte einbinden.<br />

Kapitel 2: Exportkreditversicherungen<br />

11


12 Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />

3 Finanzierungsformen<br />

Wann eignen sich welche Finanzierungsformen?<br />

Finanzierungszeitraum kurzfristig mittelfristig langfristig<br />

bis 1 Jahr 1 - 3 Jahre mehr als 3 Jahre<br />

Produkte<br />

Dokumenteninkasso ■<br />

Akkreditiv ■ ■<br />

Lieferantenkredit ■ ■ ❏<br />

Forfaitierung ■ ■ ■<br />

Quasi-Forfaitierung ❏ ■ ■<br />

Bestellerkredit ❏ ■<br />

Commercial Loan/<br />

L/C-Anschlussfinanzierung ■ ■ ❏<br />

Finanzierung auf Basis<br />

von Gegengeschäftsvereinbarungen<br />

■<br />

Projektfinanzierung mit<br />

Exportkreditversicherung ■<br />

Beteiligungsähnliche<br />

Darlehen ■<br />

❏ = eignet sich bedingt ■ = eignet sich<br />

Diese Einteilung stellt lediglich eine grobe Orientierung dar. Die Auswahl der geeigneten<br />

Finanzierungsform hängt u.a. auch von der konkreten Warenart und der Höhe des<br />

Auftragswertes ab.


Dokumenteninkasso<br />

Beim Dokumenteninkasso übergeben Sie als Exporteur uns Dokumente (z.B. Rechnung<br />

und Transportdokumente), die wir an die Bank des Importeurs entsprechend Ihren<br />

Weisungen zur Aushändigung gegen dessen Zahlung oder zur Aushändigung gegen<br />

dessen Akzeptierung des diesen beigefügten Wechsels weiterleiten.<br />

Die mit dem Inkasso beauftragten Banken übernehmen keine eigene Verpflichtung zur<br />

Zahlung oder Akzeptleistung. Deshalb kommt das Dokumenteninkasso in der Regel nur<br />

dann in Betracht, wenn Exporteur und Importeur sich bereits als<br />

zuverlässige Partner kennen.<br />

Akkreditiv<br />

Das Akkreditiv (“Letter of Credit” bzw. “L/C”) ist eine (in der Regel unwiderrufliche)<br />

Verpflichtung der Bank des Importeurs (eröffnende Bank) gegenüber dem Exporteur,<br />

bei Vorlage der den Akkreditiv-Bedingungen und den Einheitlichen Richtlinien und<br />

Gebräuchen für Dokumentenakkreditive der Internationalen Handelskammer, Paris,<br />

entsprechenden Dokumente Zahlung oder Akzept zu leisten; je nach Ausgestaltung des<br />

Akkreditivs kann die Zahlung bei Vorlage der Dokumente (“Sicht-Akkreditiv”) oder nach<br />

Ablauf einer bestimmten Frist (“Nach-Sicht-Akkreditiv”) fällig sein. Exporteur und<br />

Importeur erhalten dadurch die Sicherheit, daß die Zahlung unter dem Akkreditiv nur<br />

gegen Vorlage und Aufnahme akkreditiv-konformer Dokumente bei der hierfür im<br />

Akkreditiv bestimmten Bank erfolgt.<br />

Wenn Sie ein solches Akkreditiv als Begünstigter avisiert erhalten, tauschen Sie hinsichtlich<br />

der wirtschaftlichen Risiken die Bonität des Importeurs gegen die Bonität der<br />

eröffnenden Bank. Handelt es sich im konkreten Fall um ein Nach-Sicht-Akkreditiv, können<br />

wir Ihnen eventuell einen Ankauf der Akkreditivforderung anbieten (siehe hierzu<br />

“Forfaitierung”).<br />

Wenn Sie zusätzlich zur Zahlungsverpflichtung der eröffnenden Bank Sicherheit wünschen,<br />

können Sie mit dem Importeur die Stellung eines bestätigten Akkreditivs<br />

vereinbaren und wir im Auftrag der eröffnenden Bank unter Umständen eine Bestätigung<br />

des Akkreditivs vornehmen. Sie erhalten dann neben den Zahlungsansprüchen<br />

gegen die eröffnende Bank auch solche gegen uns als bestätigende Bank.<br />

Falls ein solcher Bestätigungsauftrag des Importeurs und der eröffnenden Bank nicht<br />

vorliegt, sind wir unter Umständen in der Lage, Ihnen gegenüber eine Ankaufszusage<br />

abzugeben, die Ihnen insoweit ähnliche Ansprüche gegen uns vermittelt, als die<br />

Bedingungen der Ankaufszusage im Einzelfall erfüllt sind.<br />

Falls Sie neben der Absicherung der politischen und wirtschaftlichen Risiken unter von<br />

uns bestätigten Nach-Sicht-Akkreditiven auch Liquidität mobilisieren möchten, können<br />

Sie uns bei Dokumentenvorlage auf eine eventuelle vorfristige Erfüllung unserer<br />

Bestätigungsverpflichtung ansprechen.<br />

Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />

13


14 Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />

Lieferantenkredite<br />

Lieferantenkredite sind Kredite, die Lieferanten ihren Kunden durch Gewährung von<br />

Zahlungszielen einräumen. In der Exportfinanzierung wird der Begriff Lieferantenkredit<br />

oft als Synonym für Kredite von Banken an Exporteure verwendet. Mit diesen Krediten<br />

können Exporteure ihre Aufwendungen für Exportgeschäfte während der Produktionsbzw.<br />

der Lieferzeit und der Phase einer möglichen Zielgewährung an den ausländischen<br />

Importeur finanzieren. Solche Kredite können sowohl von der Deutschen Bank als auch<br />

von der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH 1 in Frankfurt gewährt werden.<br />

Forfaitierung<br />

Im Rahmen von Forfaitierungen kaufen wir Exportforderungen aus Warenlieferungen<br />

oder Dienstleistungen an, die zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. Dieser Ankauf<br />

erfolgt ohne die Möglichkeit eines Rückgriffs auf Sie (so genanntes “à forfait”), d.h. wir<br />

übernehmen das wirtschaftliche und politische Risiko aus der Forderung. Ein Geschäft,<br />

bei dem ein Zahlungsziel vereinbart und Fristen eingeräumt wurden, wird so für Sie zu<br />

einem Bargeschäft, da Sie den Erlös sofort nach erfolgter Lieferung oder erbrachter<br />

Leistung abdiskontiert von uns erhalten. So erhöhen Sie Ihre liquiden Mittel, schonen<br />

Ihre Kreditlinien und entlasten Ihre Bilanz.<br />

Sie erhalten einen Festzinssatz für die gesamte Laufzeit, das Währungsrisiko wird<br />

durch die Bank übernommen.<br />

Auf Ihren Wunsch können wir Ihnen gegen Zahlung einer Bereitstellungsprovision eine<br />

verbindliche Fortfaitierungszusage auch bereits vor Verschiffung der Ware geben.<br />

Für Forfaitierungen eignen sich:<br />

> Wechselforderungen (Solawechsel und Akzepte)<br />

> Buchforderungen (zum Beispiel verbrieft durch Nachsichtakkreditive)<br />

> Spezielle Zahlungsgarantien<br />

Normalerweise ist beim Forfaitierungsgeschäft eine Bankbesicherung erforderlich. Falls<br />

es sich beim Importeur um einen erstklassigen Schuldner handelt, kann jedoch in<br />

Ausnahmefällen auf diese Bankbesicherung verzichtet werden. In der Regel können<br />

Forderungen mit Laufzeiten von einem Monat bis fünf Jahren forfaitiert werden.<br />

Voraussetzung für eine Forfaitierung ist, dass die Exportforderung rechtswirksam entstanden<br />

sowie im rechtlichen Sinne unbedingt, unwiderruflich, einredefrei und abtretbar<br />

ist.<br />

1 Die AKA ist ein von rund 35 Banken unter maßgeblicher Beteiligung der Deutschen Bank getragenes<br />

Institut, das seit 1952 mittel- bis langfristige Finanzierungen für deutsche Exportgeschäfte bereitstellt.


Forfaitierung<br />

Die Kosten der Forfaitierung setzen sich zusammen aus dem Diskont, dessen Höhe<br />

abhängig ist vom angekauften Risiko, der Bereitstellungsprovision und den Respekttagen.<br />

Unter Respekttagen versteht man den Zeitraum, um den die Zahlungen erfahrungsgemäß<br />

verspätet eingehen und welcher der Forderungslaufzeit hinzugerechnet<br />

wird. Die Kosten fallen bei Ihnen als Exporteur an; Sie können diese jedoch bereits<br />

vorab in die Berechnung des Auftragswerts mit einbeziehen. Hierzu kalkulieren wir<br />

Ihnen gern den kostendeckenden Auftragswert, basierend auf den genauen Liefergeschäftsdaten<br />

(siehe Kapitel 4, “Musterbeispiel für eine Exportfinanzierung”).<br />

Ankauf Hermes-gedeckter Exportforderungen/<br />

Quasi-Forfaitierung<br />

Der Ankauf Hermes-gedeckter Exportforderungen durch die Bank weist Ähnlichkeiten<br />

mit der klassischen Forfaitierung auf: Wir kaufen ebenfalls Ihre Forderung aus einem<br />

Lieferantenkredit an, die jedoch im Rahmen einer Ausfuhrdeckung von Hermes besichert<br />

ist. Der Ankauf kann grundsätzlich ohne oder mit Übernahme des Exporteurselbstbehalts<br />

erfolgen.<br />

Unter bestimmten Umständen hat die Bank ein begrenztes Rückgriffsrecht auf den<br />

Verkäufer der Forderung. Der regresslose Verkauf einer Exportforderung, der wesentliches<br />

Element der echten Fortfaitierung ist, findet hier nicht statt, da gewisse Pflichten<br />

des Exporteurs – insbesondere gegenüber Hermes – bei ihm verbleiben.<br />

Die zur Abtretung der Ansprüche aus der Ausfuhrdeckung erforderliche Zustimmung<br />

von Hermes wird in aller Regel erteilt.<br />

Die Hermes-gedeckte Forfaitierung stellt immer dann eine Alternative zur klassischen<br />

Forfaitierung dar, wenn der Importeur nicht bereit ist, eine Banksicherheit zu stellen,<br />

seine Bonität aber für eine positive Deckungsentscheidung durch Hermes ausreichend<br />

ist. Zudem kann mit einer Quasi-Forfaitierung unter Umständen eine längere Finanzierungslaufzeit<br />

erreicht werden.<br />

Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />

15


16 Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />

Wie bei der Forfaitierung fallen hier die Kosten beim Exporteur an. Gern kalkulieren wir<br />

Ihnen auch hier den kostendeckenden Auftragswert basierend auf den genauen Liefergeschäftsdaten<br />

(siehe Kapitel 4, “Musterbeispiel für eine Exportfinanzierung”).<br />

Hermes-gedeckte Forfaitierung (ohne Banksicherheit)<br />

Bestellerkredite 1<br />

Mit steigender Zahl der Kreditwünsche ausländischer Besteller und wachsender<br />

Auftragsgröße werden für den Exporteur beim Einräumen eines Zahlungszieles Nachteile<br />

spürbar, insbesondere der einer zunehmenden Belastung seiner Bilanz. Gerade<br />

bei Geschäften mit hohem Auftragswert wird der Exporteur daher die Finanzierung<br />

über einen Bestellerkredit vorziehen, bei dem der ausländische Besteller oder dessen<br />

Bank als Kreditnehmer auftritt.<br />

1 Darlehen der Bank des Exporteurs an einen ausländischen Besteller bzw. dessen Bank zur Finanzierung des<br />

nach Abzug von An- und Zwischenzahlungen verbleibenden Restkaufpreises für Ausfuhrlieferungen und -<br />

leistungen. Diese werden direkt pro rata Lieferung/Leistung an den Exporteur ausgezahlt. Man spricht auch<br />

von einem „gebundenen“ Finanzkredit.


Bestellerkredit mit Hermes-Deckung<br />

Mit einem Bestellerkredit können bis zu 85% des Auftragswertes finanziert werden.<br />

Die verbleibenden 15% leistet der Käufer in Form von An- und Zwischenzahlungen. Bei<br />

Bedarf stellen wir Ihrem Käufer hierfür eine Begleitfinanzierung zur Verfügung.<br />

Der maximal mögliche Rückzahlungszeitraum wird von der Finanzkreditdeckung<br />

bestimmt und richtet sich unter anderem nach Warenart und Auftragswert. Der<br />

Kreditnehmer zahlt den Kredit in gleich hohen aufeinander folgenden Halbjahresraten<br />

zurück, beginnend sechs Monate nach dem so genannten “Starting Point”, der sich<br />

nach dem jeweiligen Liefergeschäft richtet. Bei Teillieferungen kann dies zum Beispiel<br />

der mittlere Liefertermin oder die letzte wesentliche Lieferung sein. Bei Anlagenexporten<br />

ist es in der Regel die Betriebsbereitschaft. Welcher Starting Point zur Anwendung<br />

kommt, ist mit Hermes unter Berücksichtigung der Struktur des Grundgeschäftes abzustimmen.<br />

Die Besicherung von Bestellerkrediten erfolgt üblicherweise im Rahmen einer<br />

Finanzkreditdeckung (siehe auch Kapitel 2, Abschnitt “Finanzkreditrisiko”).<br />

Mit verschiedenen ausländischen Banken bzw. Importeuren haben wir Grundverträge<br />

abgeschlossen, in denen grundlegende Kreditvertragsbedingungen bereits weitgehend<br />

vereinbart sind. Außerdem können Sie über uns die Grundverträge der AKA nutzen. In<br />

beiden Fällen geht der Abschluss von Einzelkreditverträgen zu Ihrem Vorteil besonders<br />

schnell und reibungslos vonstatten. Falls ein solcher Grundvertrag nicht verfügbar ist,<br />

schließen wir mit dem Kreditnehmer einen individuellen Kreditvertrag ab.<br />

Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />

17


18 Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />

Finanzierung von An- und Zwischenzahlungen<br />

Häufig wird neben dem Bestellerkredit auch eine Finanzierung der An- und<br />

Zwischenzahlung gewünscht. Hierfür bieten sich verschiedene Alternativen an:<br />

Commercial Loan Ein von uns an den Importeur oder dessen Bank<br />

vergebenes, ergänzendes kurz- bis mittelfristiges<br />

Darlehen.<br />

Wechselfinanzierung Die Bank des Importeurs vereinbart mit uns die Hergabe<br />

von Solawechseln, die entweder vom Importeur ausgestellt<br />

und von seiner Bank avaliert werden oder direkt von der<br />

Bank des Importeurs zu unseren Gunsten ausgestellt<br />

werden. Die Wechselbeträge werden so kalkuliert, dass<br />

der sich hieraus errechnende Diskonterlös die Höhe der<br />

An- und Zwischenzahlungen ergibt, welcher dann an den<br />

Exporteur gezahlt werden kann. Mit einer separaten<br />

Erklärung bestätigen Importeur und seine Bank u.a. den<br />

Verwendungszweck des Diskonterlöses, wodurch die<br />

Wechsel den Charakter von Handelswechseln bekommen.<br />

L/C-Anschlussfinanzierung Die L/C-eröffnende Bank vereinbart mit der avisierenden<br />

Bank, dass diese bei Fälligkeit der Zahlung unter einem<br />

Sichtakkreditiv der eröffnenden Bank ein Zahlungsziel<br />

(üblicherweise bis zu einem Jahr) in Form eines Bankkredits<br />

einräumt.<br />

Die eröffnende Bank gewinnt somit zusätzlichen zeitlichen<br />

Spielraum und muss den Importeur nicht bereits bei<br />

Einreichung der Dokumente belasten. Über die L/C-eröffnende<br />

Bank erhält der Importeur somit eine kurzfristige<br />

Finanzierung der geschuldeten An- und Zwischenzahlungen.<br />

Strukturierte Exportfinanzierungen<br />

Bei großen oder sehr komplexen Aufträgen wird häufig eine “Strukturierung” der Finanzierung<br />

notwendig. Hierbei werden verschiedene Finanzierungsbausteine zu einem<br />

maßgeschneiderten Paket kombiniert.


In Betracht kommen:<br />

> Bestellerkredite auf Basis des “Financial Multi-Sourcing”, d.h. mit Deckung<br />

staatlicher Exportkreditversicherungen verschiedener Lieferländer für ein Geschäft<br />

> Gegengeschäftsvereinbarungen<br />

> Projektfinanzierungen<br />

> Beteiligungsähnliche Darlehen<br />

Auch die Einbeziehung von Forfaitierungen, Kapitalmarktfinanzierungen und syndizierten<br />

Krediten sowie der Einsatz von Derivaten sind möglich.<br />

Finanzierungen auf Basis von Gegengeschäftsvereinbarungen<br />

Bei dieser Form der strukturierten Exportfinanzierung können ausländische Besteller<br />

beispielsweise deutsche Maschinen und Anlagen importieren und im Gegenzug Rohstoffe<br />

oder Halbfabrikate exportieren, um Sicherheiten für die Finanzierung zu stellen<br />

und den Schuldendienst zu erwirtschaften. Diese ursprünglich speziell für die Länder<br />

der GUS entwickelten Finanzierungsstrukturen sind heute auch für andere Länder<br />

anwendbar.<br />

Mögliche Gegengeschäftsprodukte<br />

Gas<br />

Rohöl<br />

Raffinerieprodukte<br />

Buntmetalle<br />

Eisenmetalle<br />

Folgende Beispiele sollen diese Finanzierungsform verdeutlichen:<br />

Mitte der 90er Jahre arrangierte die Deutsche Bank in der Russischen Föderation mithilfe<br />

von langfristigen Gegengeschäftsvereinbarungen die Finanzierung eines Großprojekts,<br />

dessen Volumen den gesamten damals von Hermes für Russland festgelegten<br />

Jahresplafond von rund 765 Mio. Euro ausgeschöpft hätte. Erst durch die Einbindung<br />

eines deutschen Rohstoffimporteurs und dessen russischen Partners, der einen<br />

Teil seiner Erlöse aus dem Rohstoffexport zugunsten des von der Deutschen Bank<br />

geführten Bankenkonsortiums als Sicherheit zur Verfügung stellte, war es möglich, für<br />

den Exportkredit im Interesse eines deutschen Maschinen- und Anlagenbauers eine<br />

Hermes-Deckung zu erlangen, die außerhalb des damals für Russland geltenden<br />

Plafonds betrachtet und entschieden wurde. In einem anderen GUS-Staat finanzierte<br />

die Deutsche Bank ein Vorhaben, das sogar zwei ganze Jahresplafonds verbraucht hätte<br />

und dessen Finanzkredit ebenfalls mithilfe von Gegengeschäftsvereinbarungen besichert<br />

und somit Hermes-deckungsfähig wurde.<br />

Um solche Projekte finanzieren zu können, ist das Erzielen kontinuierlicher Erlöse aus<br />

der Vermarktung der Gegengeschäftsware über die gesamte Kreditlaufzeit notwendig.<br />

Der Lieferant der Gegenware sollte also nachhaltig in der Lage sein, die benötigte<br />

Menge von Waren in der richtigen Qualität und zur vereinbarten Zeit zu liefern. Ein weiteres<br />

wichtiges Element dieser Besicherungsform ist das Erteilen einer langfristigen<br />

Ausfuhrgenehmigung für die Gegengeschäftsware durch den Staat des Bestellers.<br />

In der Regel wird eine dritte Partei als Handelspartner eingeschaltet, die die Gegenware<br />

abnimmt oder vermarktet. Dann prüfen die finanzierenden Banken auch die Lieferfähigkeit,<br />

Logistik, Vermarktungskapazität und Bonität dieses Abnehmers der Gegenwaren.<br />

Je marktgängiger ein Produkt ist, desto leichter werden Banken und der Bund<br />

diese Besicherungsform akzeptieren. Selbst wenn ein Abnehmer während der Kreditlaufzeit<br />

ausfallen sollte, wäre es in vielen Fällen möglich, ihn durch einen anderen zu<br />

ersetzen und die Besicherung des Kredits fortbestehen zu lassen.<br />

Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />

19


20 Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />

Aufgrund der oft sehr langen Laufzeit der Gegengeschäftsvereinbarung wird ihrer<br />

Qualität besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Es gilt also, Vereinbarungen zu treffen,<br />

die einerseits auch in Zeiten einer nachteiligen Preisentwicklung auf dem Markt<br />

Bestand haben und die andererseits flexibel auf Veränderungen in den Liefer- und<br />

Leistungsplänen des Exportgeschäftes und der Tilgungspläne reagieren können.<br />

Der Preisverfall von Rohöl in den Jahren 1998/99 auf unter 10 US-Dollar hätte zum<br />

Beispiel unter einer Gegengeschäftsvereinbarung eine Erhöhung der Liefermengen um<br />

fast 50% erforderlich gemacht, um den gleichen Erlös zu generieren, der in der Sicherheitenvereinbarung<br />

festgelegt worden war.<br />

Eine Herausforderung bei der Strukturierung derartiger Finanzierungen ist der klassische<br />

Interessenkonflikt zwischen dem Importeur, der einer Finanzierung bedarf, und<br />

dem Gegenwarenlieferanten, der<br />

> seine vermarktungsfähige Gegenware zugunsten eines anderen, nämlich des<br />

Kreditnehmers, unter langfristigen Liefervereinbarungen verkauft,<br />

> unter Umständen damit auf einen Teil seines Gewinns verzichtet und<br />

> langfristig auf einen Teil seiner unternehmerischen Freiheiten verzichtet.<br />

Finanzierungsstruktur auf Gegengeschäftsbasis


Projektfinanzierungen mit Exportkreditversicherung<br />

Projektfinanzierungen werden häufig im Großanlagenbau eingesetzt. Grundlage einer<br />

Projektfinanzierung ist ein klar definiertes, in sich geschlossenes Vorhaben, das eigene<br />

Erträge erwirtschaftet (z.B. ein Kraftwerk). Diese Erträge (einer für das Vorhaben gegründeten<br />

Projektgesellschaft) müssen ausreichen, um die Betriebskosten des Projekts,<br />

den Schuldendienst für aufgenommene Fremdmittel sowie (sekundär) die auf die<br />

Eigenkapitalinvestoren entfallenden Dividenden sicherzustellen. Hierfür wird basierend<br />

auf einer eingehenden, zukunftsorientierten Analyse des Investitionsvorhabens ein<br />

Cash-flow-Modell erstellt, das anhand verschiedener Szenarien das projekteigene Verschuldungspotenzial<br />

ermittelt.<br />

Die hierauf aufbauende maßgeschneiderte Finanzierungsstruktur stellt also maßgeblich<br />

auf die Ertragskraft des Projekts ab und kann verschiedene Bausteine enthalten, wie z.B.<br />

Kredite unter Deckungen staatlicher Exportkreditversicherer, beteiligungsähnliche Darlehen<br />

und Commercial Loans oder auch Kredite internationaler Finanzierungsinstitutionen,<br />

wie beispielsweise der International <strong>Finance</strong> Corporation (IFC).<br />

Im Rahmen einer solchen Finanzierungsstruktur wird das Risiko auf alle am Projekt<br />

beteiligten Parteien verteilt; die “Sponsoren“ (also die Initiatoren und Eigentümer des<br />

Projekts) haften nicht im vollen Umfang für die Kredite und damit Risiken aus dem<br />

Projekt. Die Besicherung der Kredite erfolgt vielmehr aus den Aktiva des Projekts und<br />

durch angemessene vertragliche Vereinbarungen (etwa durch (i) Einbindung der Anlagelieferanten<br />

durch Übernahme der Fertigstellungsrisiken, (ii) den Abschluss langfristiger<br />

Abnahmeverträge, durch die die Projektgesellschaft mit weitgehend gesicherten Erlösen<br />

rechnen kann, solange die eigene Lieferfähigkeit sichergestellt ist, oder (iii) Nachrangigkeit<br />

der Eigenkapitalverzinsungsansprüche der Sponsoren.)<br />

Die Vorteile einer Projektfinanzierung sind somit folgende:<br />

> Geringere Bilanzbelastung für Projektparteien,<br />

> Risikoreduktion und -verteilung,<br />

> Umfassende Wirtschaftlichkeitsprüfung des Projekts,<br />

> Stabilisierende Vertragsstruktur und<br />

> Finanzierungsstruktur, die an den erwarteten Cash-flow angepasst ist.<br />

Die Deutsche Bank ist führend in der Entwicklung und Anwendung solcher Projektfinanzierungen.<br />

Diese kommen aufgrund ihrer Komplexität nur bei wirklichen Großprojekten<br />

in Frage, wobei die Größenkriterien der Projekte vom jeweiligen Industriezweig<br />

abhängen.<br />

Vereinfachte Darstellung einer Projektfinanzierungsstruktur mit<br />

Exportkreditversicherung<br />

Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />

21


22 Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />

Beteiligungsähnliche Darlehen<br />

Deutsche Unternehmen gründen häufig Tochtergesellschaften im Ausland oder beteiligen<br />

sich an bereits bestehenden ausländischen Firmen (so genannte Anlageunternehmen).<br />

Für solche Investitionen deutscher Unternehmen übernimmt die Bundesrepublik<br />

Deutschland Garantien zur Absicherung politischer Risiken, sofern<br />

> die Kapitalanlage förderungswürdig ist und<br />

> im Land des Anlageunternehmens ausreichender Rechtsschutz besteht (für den<br />

Großteil der Anlageländer ist dies bereits durch bilaterale Investitions-Schutzabkommen<br />

gewährleistet).<br />

Der Bund deckt auch Darlehen deutscher Kreditinstitute, wenn der Zweck und die Ausgestaltung<br />

der Konditionen mit einer Beteiligung vergleichbar sind (beteiligungsähnliche<br />

Darlehen).<br />

Voraussetzungen hierfür sind eine langfristige Kapitalhingabe (in der Regel mehr als<br />

acht Jahre) sowie Kredit- und Vertragsbestimmungen, die diesen investiven Charakter<br />

des Darlehens in bestimmtem Umfang widerspiegeln. Grundsätzlich sind der Bank<br />

gewisse Mitwirkungs- und Zustimmungsrechte bzw. Kontroll- und Informationsrechte<br />

bei dem ausländischen Unternehmen einzuräumen. Trägt die deutsche Muttergesellschaft<br />

des Anlageunternehmens das Projektrisiko, kann hierauf verzichtet werden,<br />

wenn diese gegenüber der Bank eine Rückhaftung für die nicht gedeckten wirtschaftlichen<br />

Risiken des Darlehens übernimmt. Dies kann in Form einer Garantie-, Bürgschafts-<br />

oder Patronatserklärung geschehen.<br />

Wie bei Bestellerkrediten sieht der Bund auch bei beteiligungsähnlichen Darlehen eine<br />

Selbstbeteiligung des Garantienehmers vor. Die Höhe dieser Selbstbeteiligung wird im<br />

Einzelfall bestimmt, liegt aber üblicherweise bei 5% und darf vom Garantienehmer<br />

nicht anderweitig abgewälzt werden.<br />

Beteiligungsähnliche Darlehen werden häufig auch im Rahmen von Projektfinanzierungen<br />

eingesetzt.


Umweltaspekte:<br />

Eine wichtige Betrachtung in der Exportfinanzierung<br />

Bei der Finanzierung Ihrer Exportaufträge oder grenzüberschreitenden Investitionen<br />

misst die Deutsche Bank Umweltaspekten eine wichtige Rolle bei. Eine Überprüfung<br />

der Umweltrelevanz gemeinsam mit Ihnen dient auch dem Risikomanagement, der<br />

Erfüllung der Anforderungen von staatlichen Exportkreditversicherern sowie der Umweltstandards<br />

im Importland. So ist eine Vorprüfung seitens Hermes bei Geschäften<br />

mit einem Auftragswert ab 15 Mio. Euro sowie auch bei kleineren Transaktionen mit<br />

offensichtlicher Umweltrelevanz vor einer Entscheidung über die Vergabe von Ausfuhrdeckungen<br />

erforderlich.<br />

Im Mittelpunkt unserer ökologischen Beurteilung eines Projekts steht die pragmatische<br />

Verbesserung der Umweltsituation am jeweiligen Standort. Wo westeuropäische oder<br />

nordamerikanische Standards aus ökonomischen Gründen zumindest derzeit nicht durchsetzbar<br />

sind, können Investitionen in weniger anspruchsvolle Techniken gleichwohl ökologischen<br />

Nutzen stiften, wenn damit veraltete und umweltschädliche Technologie<br />

ersetzt werden kann.<br />

Kapitel 3: Finanzierungsformen<br />

23


24 Kapitel 4: Musterbeispiel für eine Exportfinanzierung<br />

4 Musterbeispiel für eine<br />

Exportfinanzierung<br />

Fallbeispiel “Sonnenland”<br />

Anhand des folgenden Fallbeispiels sollen die wesentlichen Merkmale der drei Absicherungs-<br />

und Finanzierungsinstrumente Forfaitierung, Quasi-Forfaitierung und Bestellerkredit<br />

in ihrer Anwendung verdeutlicht werden.<br />

Situationsbeschreibung<br />

Die Maschinenfabrik A GmbH führt im Juli Verhandlungen über die Lieferung von zwei<br />

Verpackungsmaschinen im Gesamtwert von ca. EURO 2.000.000,00 mit der sonnenländischen<br />

Firma PARADIESO. Die Lieferung soll im November erfolgen. Die Zahlungsbedingungen<br />

sollen wie folgt lauten:<br />

> 15% Anzahlung, fällig am 1. August<br />

> 85% zahlbar in 10 Halbjahresraten, deren 1. Rate 6 Monate nach Lieferung fällig ist.<br />

Angebotsphase 1<br />

Im Vorfeld der Liefervertragsverhandlungen wendet sich der Vertriebsleiter der<br />

Maschinenfabrik A GmbH an seinen Berater bei der Deutschen Bank. Dieser stellt ihm<br />

in Zusammenarbeit mit den Produktspezialisten eine auf das beabsichtigte Liefergeschäft<br />

zugeschnittene Finanzierungsindikation zur Verfügung. Bei dem oben beschriebenen<br />

Grundgeschäft kommen grundsätzlich die Finanzierungsalternativen Forfaitierung,<br />

Quasi-Forfaitierung und Bestellerkredit in Betracht. Im Folgenden kalkuliert der<br />

Deutsche Bank-Berater die in Frage kommenden Finanzierungsformen, um die für den<br />

Kunden günstigste Alternative zu ermitteln.<br />

1 Um eine möglichst hohe Vergleichbarkeit der verschiedenen Finanzierungsvarianten zu erreichen, gehen wir in<br />

unserem Beispiel davon aus, dass eine Banksicherheit erforderlich ist.<br />

Im Detail sind folgende Sicherheiten erforderlich:<br />

Fortfaitierung: Vom Importeur ausgestellte und von einer erstklassigen Bank avalierte Solawechsel.<br />

Quasi-Fortfaitierung: Vom Importeur ausgestellte und von einer erstklassigen Bank avalierte Solawechsel sowie<br />

die Abtretung der Ansprüche aus der Hermes-Ausfuhrdeckung.<br />

Bestellerkredit: Eine erstklassige Bank tritt als Kreditnehmerin oder Garantin des Bestellerkredites auf. Ferner<br />

eine Hermes-Finanzierungsdeckung.


Forfaitierung<br />

(siehe Kapitel 3, “Finanzierungsformen”)<br />

Konditionen 1 :<br />

Diskontsatz 2 : 7,125% p.a.<br />

Bereitstellungsprovision 3 : 1,50% p.a.<br />

Bereitstelldauer: 4 Monate (Juli - November)<br />

Respekttage 4 : 5 Bankarbeitstage<br />

Unter Berücksichtigung der o.g. Zahlungsbedingungen errechnet sich ein kostendeckender<br />

Abnehmerzins 5 von ca. 8,764% p.a.<br />

Kalkulationsübersicht:<br />

Auftragswert: EUR 2.000.000,00 (100%)<br />

minus Anzahlung: EUR 300.000,00 (15%)<br />

= Kreditbetrag: EUR 1.700.000,00 (85%)<br />

plus Abnehmerzinsen: EUR 409.695,00 (8,764% p.a.)<br />

= zu forfaitierender Betrag: EUR 2.109.695,00<br />

minus Diskont: EUR 399.000,02<br />

= Diskonterlös: EUR 1.710.694,98<br />

minus Bereitstellungsprovision: EUR 10.694,98<br />

= Fortfaitierungserlös: EUR 1.700.000,00<br />

plus Anzahlung: EUR 300.000,00<br />

= Exporterlös: EUR 2.000.000,00<br />

Das Ziel des Exporteurs (Exporterlös = mindestens EUR 2.000.000,00) wird also erreicht.<br />

1 Diesem Fallbeispiel liegen fiktive Konditionen zugrunde, die der gegenwärtigen Marktlage nicht entsprechen<br />

müssen.<br />

2 Diskontsatz: Ein Zinssatz, der auf den Wechselbetrag für die Zeit vom Verkaufstag bis zum Fälligkeitstag des<br />

Wechsels berechnet wird und den Diskont ermittelt, wobei dem Verkäufer des Wechsels die um den Diskont<br />

gekürzte Wechselsumme ausbezahlt wird.<br />

3 Bereitstellungsprovision: Ein Entgelt für die vertraglich zugesagte Frist (Bereitstellungsdauer), in deren<br />

Verlauf die Bank verpflichtet ist, einen zugesagten Kredit auszuzahlen oder eine abgeschlossene<br />

Forfaitierung abzurechnen, wenn bestimmte dafür festgelegte Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

4 Respekttage: Im Bereich der Forfaitierung bezeichnen Respekttage die bei der Diskontierung in Anrechnung<br />

gebrachte Zahl der Tage (in der Regel 5, in Ausnahmefällen bis zu 60), die erfahrungsgemäß vergehen, bevor<br />

der Wechselerlös nach Wechselfälligkeit beim Wechselinhaber eingeht. Die Anzahl der Respekttage wird der<br />

Laufzeit des Wechsels hinzugerechnet.<br />

5 Abnehmerzins: Unter einem Abnehmerzins versteht man den Zinssatz, den ein Exporteur seinem Importeur<br />

für die Einräumung eines Zahlungszieles in Rechnung stellt. Ziel des Exporteurs ist es, dass mindestens<br />

alle ihm entstehenden Kosten für die Absicherung und Refinanzierung dieses Zahlungszieles bei seiner Bank<br />

vom Importeur getragen werden, damit der eigene Exporterlös nicht geschmälert wird. In diesem Falle<br />

spricht man von einem kostendeckenden Abnehmerzins.<br />

Kapitel 4: Musterbeispiel für eine Exportfinanzierung<br />

25


26 Kapitel 4: Musterbeispiel für eine Exportfinanzierung<br />

Quasi-Forfaitierung mit Übernahme des Selbsterhaltes<br />

(siehe Kapitel 3, “Finanzierungsformen”)<br />

Konditionen 1 :<br />

Diskontsatz: 4,875% p.a.<br />

Bereitstellungsprovision: 0,25% p.a.<br />

Bereitstelldauer: 4 Monate (Juli - November)<br />

Respekttage: 5 Bankarbeitstage<br />

Deckungskosten 2 :<br />

Antragsgebühr: EUR 1.022,58<br />

Ausfertigungsgebühr: EUR 500,00<br />

Entgelt Zieldeckung: EUR 108.970,00<br />

Entgelt Fabrikationsrisikodeckung: EUR 30.240,00<br />

Unter Berücksichtigung der o.g. Zahlungsbedingungen errechnet sich ein kostendeckender<br />

Abnehmerzins von 8,901% p.a.<br />

Kalkulationsübersicht:<br />

Auftragswert: EUR 2.000.000,00 (100%)<br />

minus Anzahlung: EUR 300.000,00 (15%)<br />

= Kreditbetrag: EUR 1.700.000,00 (85%)<br />

plus Abnehmerzinsen: EUR 416.137,36<br />

= zu forfaitierender Betrag: EUR 2.116.137,36<br />

minus Diskont: EUR 273.641,33<br />

= Diskonterlös: EUR 1.842.496,03<br />

minus Bereitstellungsprovision: EUR 1.763,45<br />

minus Deckungskosten: EUR 140.732,58<br />

= Forfaitierungserlös: EUR 1.700.000,00<br />

plus Anzahlung: EUR 300.000,00<br />

= Exporterlös: EUR 2.000.000,00<br />

Auch mit dieser Alternative wird das Ziel des Exporteurs (Exporterlös = mindestens<br />

EUR 2.000.000,00) erreicht.<br />

1 Diesem Fallbeispiel liegen fiktive Konditionen zugrunde, die der gegenwärtigen Marktlage nicht entsprechen<br />

müssen.<br />

2 Deckungskosten: Für die Kalkulation der Hermes-Kosten wurde eine Einstufung des Importlandes<br />

“Sonnenland” in die Hermes-Risiko-Kategorie 6 angenommen. Eine Kalkulation der Hermes-Kosten und<br />

des kostendeckenden Abnehmerzinses stellen wir Ihnen gerne mittels unseres Kalkulationsprogramms zur<br />

Verfügung.


Bestellerkredit an die Bank des Importeurs<br />

(siehe Kapitel 3, “Finanzierungsformen”)<br />

Konditionen 1 :<br />

Zinssatz: 6-Monats-EURIBOR + Marge in % p.a.<br />

Bereitstellungsprovision: 0,25% p.a.<br />

Bereitstelldauer: 4 Monate (Juli - November)<br />

Management Fee 2 : 0,25% einmalig auf den Kreditbetrag<br />

Risikoprämie 3 : 0%<br />

Deckungskosten 4 :<br />

a) Zahlbar an Hermes:<br />

Antragsgebühr: EUR 1.022,58<br />

Ausfertigungsgebühr: EUR 995,20<br />

Entgelt Zieldeckung: EUR 117.240,46<br />

Entgelt Fabrikationsrisikodeckung: EUR 32.535,12<br />

b) Zahlbar an die Deutsche Bank AG:<br />

Risikoprämie: EUR 0,00<br />

Gesamtbetrag: EUR 151.793,37<br />

Kalkulationsübersicht:<br />

Auftragswert (einschl. Deckungskosten): EUR 2.152.793,37 (100%)<br />

minus Anzahlung: EUR 322.769,01 (15%)<br />

= Kreditbetrag: EUR 1.829.024,36 (85%)<br />

minus Deckungskosten: EUR 151.793,37<br />

plus Anzahlung: EUR 322.769,01<br />

= Exporterlös: EUR 2.000.000,00<br />

Das Ziel des Exporteurs (Exporterlös = mindestens EUR 2.000.000,00) wird auch mit<br />

dieser Finanzierungsvariante erreicht.<br />

1 Diesem Fallbeispiel liegen fiktive Konditionen zugrunde, die der gegenwärtigen Marktlage nicht entsprechen<br />

müssen.<br />

2 Management Fee: Entgelt für Vorbereitung, Verhandlung und Abschluss des Kreditvertrages sowie die<br />

Administration des Kredits.<br />

3 Risikoprämie: Je nach Marktlage wird die finanzierende Bank im Einzelfall vom Exporteur ein Entgelt für die<br />

Übernahme des 5%igen Selbstbehaltes erbitten, dessen Höhe vom jeweiligen Landes- und Bankenrisiko<br />

abhängig ist. Auch deshalb ist es empfehlenswert, die Deutsche Bank möglichst frühzeitig anzusprechen.<br />

4 Deckungskosten: Für die Kalkulation der Hermes-Kosten wurde eine Einstufung des Importlandes<br />

“Sonnenland” in die Hermes-Risiko-Kategorie 6 angenommen. Eine Kalkulation der Hermes-Kosten (und<br />

ggf. der Risikoprämie) sowie des um die Deckungskosten erhöhten Auftragswertes stellen wir Ihnen<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Kapitel 4: Musterbeispiel für eine Exportfinanzierung<br />

27


Fallbeispiel:<br />

Illustrativer Kostenvergleich der einzelnen Finanzierungsarten<br />

Forfaitierung Quasi-Forfaitierung Bestellerkredit<br />

Zinssatz 8,764% p.a.* 8,901% p.a.* 5,0% p.a.<br />

EUR 409.695,00 EUR 416.137,36 EUR 254.983,78<br />

Diskontsatz 7,125% p.a. 4,875% p.a. n.a.<br />

EUR 399.000,02 EUR 273.641,33<br />

Respekttage 5 5 keine<br />

Bereitstellungs- 1,50% p.a. 0,25% p.a. 0,25% p.a.<br />

provision EUR 10.694,98 EUR 1.763,45 EUR 1.545,36<br />

Management Fee keine keine 0,25% flat<br />

EUR 4.572,56<br />

Hermes-Kosten keine EUR 140.732,58 EUR 151.793,37<br />

Risikoprämie keine keine keine<br />

Kosten für den EUR 409.695,00 EUR 416.137,36 EUR 412.895,07<br />

Importeur ** ** ***<br />

* Kostendeckender Abnehmerzins<br />

28 Kapitel 4: Musterbeispiel für eine Exportfinanzierung<br />

** Von der Auslandsbank dem Importeur für die Avalierung der Solawechsel zusätzlich<br />

in Rechnung gestellte Avalkosten werden gesondert zwischen dem Importeur und der<br />

Auslandsbank vereinbart.<br />

*** Bei diesem Bestellerkredit hat die Deutsche Bank nur Einfluss auf die von der<br />

Auslandsbank zu zahlenden Kostenkomponenten. Die von der Auslandsbank dem<br />

Importeur zusätzlich in Rechnung gestellten Finanzierungskosten bzw. Avalkosten (bei<br />

einem Deutsche Bank-zu-Importeur-Kredit) werden indessen gesondert zwischen dem<br />

Importeur und der Auslandsbank vereinbart.<br />

Ergebnis<br />

Auf den ersten Blick ist die Forfaitierung die günstigste Finanzierungsvariante. Für welche<br />

Finanzierungsvariante sich die Vertragspartner jedoch entscheiden, hängt nicht nur<br />

von den Kosten der Finanzierung, sondern auch von anderen Einflussfaktoren ab. Dazu<br />

gehören u.a. die Fähigkeit des Importeurs, von seiner Hausbank eine Finanzierung zu<br />

erhalten wie auch die Bereitschaft des Exporteurs, selbst Risiken einzugehen, wie auch<br />

die Verfügbarkeit des Fortfaitierungsmarktes bzw. von Hermes-Deckungen.


Kapitel 4: Musterbeispiel für eine Exportfinanzierung<br />

29


30 Kapitel 5: Ihr Partner Deutsche Bank<br />

Ihr Partner Deutsche Bank<br />

Unser Ziel ist es, Ihnen schnell und umfassend innovative Finanzierungslösungen anzubieten.<br />

Dazu können Sie unser Finanzierungs-Know-how für die Strukturierung komplexer<br />

Transaktionen in Anspruch nehmen. Dieses ist geprägt durch langjährige, multinationale<br />

Erfahrung. Eine tragende Rolle spielen hierbei natürlich die ausgezeichneten<br />

Beziehungen zu den wichtigsten Exportkreditversicherern weltweit sowie die hervorragenden<br />

Kontakte zu allen großen multi- und bilateralen Finanzinstitutionen, z.B. zur<br />

Weltbank, dem IFC oder der Osteuropabank EBWE.<br />

In Deutschland steht eine flächendeckende Kundenbetreuung zu Ihrer Verfügung. Ihr<br />

Kundenbetreuer berät Sie gern über passende Finanzierungsprodukte und Möglichkeiten<br />

zur Risikoabsicherung Ihrer gesamten Produktionskette.<br />

Das Kalkulationsprogramm der Deutschen Bank<br />

Schon in der Vorbereitungsphase des Exportgeschäftes sind Entscheidungshilfen bei<br />

der Wahl der richtigen Finanzierungsform und bei der Kalkulation des Angebotspreises<br />

wichtig. Auf Basis Ihrer geschäftsbezogenen Daten bietet Ihnen Ihr Kundenbetreuer<br />

eine computergestützte Kalkulation der Finanzierungskosten und einen Kostenvergleich<br />

zwischen Finanzierungsalternativen an.<br />

Kalkulationsgrundlagen<br />

Ihr Betreuer in der Deutschen Bank benötigt die Grunddaten Ihres Liefergeschäftes und<br />

die entsprechenden Zahlungs- und Finanzierungsbedingungen bzw. -vorstellungen, um<br />

die gewünschten Kalkulationen schnell und korrekt vorzunehmen.<br />

Einige praktische Hinweise<br />

Jede Finanzierung erfordert eine kreative individuelle Ausgestaltung und Kombination<br />

von Produkten der Exportfinanzierung und Risikoabsicherung. Diese Broschüre ersetzt<br />

deshalb keinesfalls die persönliche Beratung, sondern möchte eine solche Beratung<br />

lediglich unterstützen und vorbereiten. Führen Sie bitte zu einem möglichst frühen<br />

Zeitpunkt ein Informationsgespräch mit Ihrem Kundenbetreuer. Sie sichern sich damit<br />

bestimmt eine verbesserte Verhandlungsbasis.<br />

Ideal ist es, wenn uns vor diesem Gespräch bereits einige verfügbare Rahmendaten<br />

vorliegen. So kann sich Ihr Kundenbetreuer optimal auf den Termin mit Ihnen vorbereiten<br />

und Sie umfassend beraten. Folgende Checkliste hilft bei der Vorbereitung:


Checkliste<br />

Importland<br />

Ausländischer Käufer/Importeur<br />

Bankverbindung des Importeurs<br />

Projekt/Liefergegenstand<br />

insgesamt darin enthalten:<br />

lokale Kosten Zulieferungen<br />

im Importland aus Drittländern<br />

Auftragswert<br />

(max. Vertragspreis inkl.<br />

Hermeskosten)<br />

oder<br />

gewünschter Exporterlös<br />

(Cash-Preis = Auftragswert<br />

abzüglich Hermeskosten)<br />

EUR EUR EUR<br />

beabsichtigte<br />

Zahlungsbedingungen<br />

■ An- und Zwischenzahlungen<br />

■ gewünschtes Zahlungsziel<br />

Liefer- und Leistungstermine<br />

nach Monaten ab voraussichtlichem<br />

Liefervertragsabschluss<br />

(evtl. Datum der Betriebsbereitschaft)<br />

Welche Bankgarantien müssen<br />

Sie als Exporteur stellen?<br />

Voraussichtlicher Abschluss<br />

des Liefervertrages bzw.<br />

Termin Bietungsschluss<br />

Bietungsgarantie:<br />

Anzahlungsgarantie: in % v. Auftragswert<br />

Liefergarantie: in % v. Auftragswert<br />

Gewährleistungsgarantie: in % v. Auftragswert<br />

Vertragserfüllungsgarantie: in % v. Auftragswert<br />

Wünschen Sie Absicherung Ja Nein<br />

des Fabrikationsrisikos Selbstkosten: in % v. Auftragswert<br />

Wie groß ist der Angabe in Monaten<br />

Fabrikationszeitraum?<br />

Kapitel 5: Ihr Partner Deutsche Bank<br />

31


Dieses Papier ist umweltverträglich<br />

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