Häufig gestellte Fragen - Investitionsbank Sachsen-Anhalt
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<strong>Häufig</strong> <strong>gestellte</strong> <strong>Fragen</strong><br />
zur Beantragung von Zuwendungen für Coachingleistungen<br />
im Rahmen der Förderung von Unternehmensgründungen<br />
(ego.-START)<br />
Welche Fördermöglichkeiten für Beratungsleistungen gibt es und durch wen können diese in<br />
Anspruch genommen werden?<br />
In der Vorgründungsphase können Zuschüsse für Coachingleistungen aus dem Programm ego.-<br />
START beantragt werden. Wenn die Gründung bzw. Übernahme des Unternehmens bereits erfolgt ist,<br />
ist eine Förderung aus dem Programm ego.-START nicht mehr möglich.<br />
Junge Unternehmen, die nicht älter als fünf Jahre sind, können für den Einsatz eines geeigneten Unternehmensberaters<br />
einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro aus dem „Gründercoaching Deutschland“<br />
beantragen. Dieses Förderprogramm wird von der KfW Mittelstandsbank in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> über die<br />
Industrie- und Handelskammern und über die Handwerkskammern angeboten.<br />
Unternehmen, die älter als fünf Jahre sind oder bereits das „Gründercoaching Deutschland“ in Anspruch<br />
genommen haben, können eine Förderung aus dem Beratungshilfeprogramm des Landes<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> (http://www.ib-sachsen-anhalt.de) beantragen. Unser Förderberatungszentrum informiert<br />
und berät Sie gern.<br />
Für folgende Branchen ist eine Förderung nicht möglich:<br />
Fischerei und Aquakultur, Stahl-, Kunstfaser- und Kohleindustrie, Primärerzeugung landwirtschaftlicher<br />
Erzeugnisse.<br />
Einschränkungen gibt es im Bereich Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />
(vgl. Ziffer 3.4 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Unternehmensgründungen).<br />
Zu welchen Themen können geförderte Coachingleistungen in Anspruch genommen werden<br />
und wie finde ich einen geeigneten Berater?<br />
Im Rahmen des Programms ego.-START sind Coachingleistungen für wirtschaftliche, finanzielle und<br />
organisatorische <strong>Fragen</strong> sowie zur Optimierung der Finanzierungssituation des Vorhabens förderfähig.<br />
Coachingleistungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben,<br />
sind von der Förderung ausgeschlossen.<br />
Die Coachingleistungen müssen durch Berater durchgeführt werden, die den Nachweis der jeweils<br />
spezifischen fachlichen Eignung erbracht haben und bei der KfW-Beraterbörse oder im Rahmen des<br />
Beratungshilfeprogramms <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> gelistet sind.<br />
Wir empfehlen Ihnen, sich auf zwei der nachfolgend genannten Themen zu beschränken, um eine<br />
ausreichende Tiefe des Coachings zu ermöglichen.<br />
Die Berater aus dem Pool des Beratungshilfeprogramms <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> stehen Ihnen zu den folgenden<br />
Themen zur Verfügung.<br />
Ausgründung<br />
Unternehmensnachfolge<br />
Risikomanagement<br />
Marketing/Vertrieb<br />
Außenwirtschaftsberatung<br />
Betriebsorganisation<br />
Für die vorstehenden sowie die folgenden Themen können Sie auch einen Berater heranziehen, der<br />
für das Gründercoaching zugelassen ist. Bei der KfW-Beraterbörse (https://www.kfwberaterboerse.de)<br />
können Sie dazu nach einem geeigneten Coach recherchieren.
Finanzierung/Bankgespräche<br />
Controlling<br />
Materialwirtschaft<br />
Management/Personalwesen<br />
Qualitätsmanagement<br />
Standortanalyse<br />
Umsatz- und Ertragsplanung<br />
Bei der Auswahl eines geeigneten Beraters unterstützen wir Sie gern.<br />
Wenn Spezialthemen, z.B. im Hochtechnologiebereich, die Inanspruchnahme eines Coachings durch<br />
einen Spezialisten erfordern, der über eine überdurchschnittliche fachspezifische Qualifikation verfügt,<br />
können Sie mit unserer Zustimmung auch einen Berater beauftragen, der nicht in der KfW-<br />
Beraterbörse oder im Beraterpool des Beratungshilfeprogramms gelistet ist.<br />
Wie erfolgt die Beantragung der Zuwendung aus dem Programm ego.-START?<br />
Bei Beantragung eines Zuschusses zum Gründercoaching aus dem Programm ego.-START sind folgende<br />
Unterlagen einzureichen:<br />
der Mantelantrag zu diesem Programm,<br />
die Anlage „Angaben zum Antragsteller“,<br />
die Anlage B „Coachingleistungen“,<br />
der Beratungsplan mit Ist-Analyse und Schwachstellenermittlung<br />
die weiteren unter Punkt 4. des Mantelantrages genannten Unterlagen,<br />
die weiteren unter Punkt 3. der Anlage B „Coachingleistungen“ genannten Unterlagen.<br />
Die erforderlichen Formulare werden Ihnen im Internetportal der <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
(http://www.ib-sachsen-anhalt.de) zum Download zur Verfügung gestellt. Anträge sind bei der <strong>Investitionsbank</strong><br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, OE GeWi 4, Domplatz 12, 39104 Magdeburg zu stellen.<br />
Worauf ist bei der Erstellung des Beratungsplanes und beim Abschluss der Coachingvereinbarung<br />
zu achten?<br />
Die Erstellung des Beratungsplanes erfolgt durch den vom Existenzgründer präferierten Berater. Basierend<br />
auf einer Ist-Analyse sind Schwachstellen zu ermitteln und die Notwendigkeit der<br />
Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zu begründen. Die wesentlichen Ergebnisse einer Ist-<br />
Analyse sind in einer Kurzdarstellung zusammenzufassen.<br />
Der Beratungsplan sollte folgenden Inhalt haben:<br />
1. Definition der Beratungsziele mit Aufzeigen der angestrebte Ergebnisse mit konkreten Angaben<br />
hinsichtlich: • z. B. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie ggf. weiterer<br />
quantifizierbarer Größen; wie Schaffung neuer Arbeitsplätze, ggf. Sicherung der Arbeitsplätze<br />
• Beseitigung Schwachstellen qualitativer Art; • Lerneffekten.<br />
2. Festlegung der Maßnahmen und Prioritäten (innerhalb und nach Ende des Beratungsprojektes)<br />
3. Festlegung des Zeitablaufs für die Umsetzung der Maßnahmen inkl. der Angabe der hierfür<br />
notwendigen Tagewerke<br />
Wir empfehlen eine tabellarische Darstellung nach folgendem Schema:<br />
Beratungsziel Maßnahmen Zeitablauf für die Umsetzung<br />
und Anzahl der notwendigen<br />
Tagewerke
Der Beratungsplan sollte in enger Abstimmung mit dem Existenzgründer entwickelt werden, um die<br />
Akzeptanz für die notwendigen Veränderungen frühzeitig sicherzustellen. Hierzu bitten wir um die<br />
Bestätigung des Beratungsplanes in Form der Unterschrift des/der Existenzgründer und des jeweiligen<br />
Beraters.<br />
Die Durchführung des Coachings wird zwischen Existenzgründer und Berater vertraglich vereinbart.<br />
Wir empfehlen Ihnen, dafür die von der <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> erarbeitete Mustervereinbarung<br />
zu verwenden.<br />
Die Coachingvereinbarung muss vor der Unternehmensgründung bzw. Übernahme des Unternehmens<br />
getroffen werden, frühestens jedoch nach Erhalt des Zuwendungsbescheides bzw. einer<br />
Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn durch die <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>.<br />
Die Tagewerke sind innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Coachingvereinbarung, jedoch spätestens<br />
vor dem im Zuwendungsbescheid geregelten Projektabschluss in Anspruch zu nehmen.<br />
Wie erfolgt die Auszahlung des bewilligten Zuschusses?<br />
Nach Abschluss des Coachings stellt der Berater dem Existenzgründer seinen Aufwand für die Beratungsleistung<br />
in Rechnung. Er dokumentiert das Beratungsergebnis in einem Abschlussbericht, der<br />
vom Existenzgründer zu bestätigen ist. Der Existenzgründer hat daraufhin seinen nicht durch den<br />
Zuschuss verbilligten Eigenanteil an den Berater zu zahlen.<br />
Nach Zahlung des Eigenanteils reicht der Existenzgründer<br />
den von ihm bestätigten Abschlussbericht des Beraters und den Verwendungsnachweis,<br />
die Gesamtrechnung des Beraters sowie einen Kontoauszug als Nachweis der Zahlung<br />
seines Eigenanteils und<br />
den <strong>Fragen</strong>bogen zur Qualitätssicherung<br />
bei der <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ein.<br />
Nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen und des Verwendungsnachweises sowie bei Vorliegen der<br />
weiteren im Zuwendungsbescheid geregelten Auszahlungsvoraussetzungen wird der Zuschuss an<br />
den Existenzgründer ausgezahlt. Dieser hat den Betrag in Höhe des Zuschusses als Bestandteil des<br />
Honorars unverzüglich im Anschluss daran an den Berater zu zahlen.<br />
Was ist bei der Inanspruchnahme weiterer Fördermöglichkeiten zu beachten (Kumulierung)?<br />
Wenn Sie für Ihr Vorhaben verschiedene Fördermöglichkeiten der öffentlichen Hand in Anspruch nehmen,<br />
so müssen sich die Inhalte der einzelnen Förderprogramme voneinander unterscheiden.<br />
Die Förderung durch andere öffentliche oder private Stellen (insbesondere des Bundes oder der Europäischen<br />
Union) geht der Förderung nach der o. g. Richtlinie voraus. Anderweitige Förderungen<br />
werden auf die Förderung nach der o. g. Richtlinie angerechnet.<br />
Stand Januar 2010<br />
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Merkblatt nur einen kurzen, zusammenfassenden Überblick über das<br />
Förderprogramm gewährt. Die verbindlichen Regelungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie sowie bei Bewilligung<br />
dem Zuwendungsbescheid.