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Häufig gestellte Fragen - Investitionsbank Sachsen-Anhalt

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<strong>Häufig</strong> <strong>gestellte</strong> <strong>Fragen</strong><br />

zur Beantragung von Zuwendungen für Coachingleistungen<br />

im Rahmen der Förderung von Unternehmensgründungen<br />

(ego.-START)<br />

Welche Fördermöglichkeiten für Beratungsleistungen gibt es und durch wen können diese in<br />

Anspruch genommen werden?<br />

In der Vorgründungsphase können Zuschüsse für Coachingleistungen aus dem Programm ego.-<br />

START beantragt werden. Wenn die Gründung bzw. Übernahme des Unternehmens bereits erfolgt ist,<br />

ist eine Förderung aus dem Programm ego.-START nicht mehr möglich.<br />

Junge Unternehmen, die nicht älter als fünf Jahre sind, können für den Einsatz eines geeigneten Unternehmensberaters<br />

einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro aus dem „Gründercoaching Deutschland“<br />

beantragen. Dieses Förderprogramm wird von der KfW Mittelstandsbank in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> über die<br />

Industrie- und Handelskammern und über die Handwerkskammern angeboten.<br />

Unternehmen, die älter als fünf Jahre sind oder bereits das „Gründercoaching Deutschland“ in Anspruch<br />

genommen haben, können eine Förderung aus dem Beratungshilfeprogramm des Landes<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> (http://www.ib-sachsen-anhalt.de) beantragen. Unser Förderberatungszentrum informiert<br />

und berät Sie gern.<br />

Für folgende Branchen ist eine Förderung nicht möglich:<br />

Fischerei und Aquakultur, Stahl-, Kunstfaser- und Kohleindustrie, Primärerzeugung landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse.<br />

Einschränkungen gibt es im Bereich Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

(vgl. Ziffer 3.4 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Unternehmensgründungen).<br />

Zu welchen Themen können geförderte Coachingleistungen in Anspruch genommen werden<br />

und wie finde ich einen geeigneten Berater?<br />

Im Rahmen des Programms ego.-START sind Coachingleistungen für wirtschaftliche, finanzielle und<br />

organisatorische <strong>Fragen</strong> sowie zur Optimierung der Finanzierungssituation des Vorhabens förderfähig.<br />

Coachingleistungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben,<br />

sind von der Förderung ausgeschlossen.<br />

Die Coachingleistungen müssen durch Berater durchgeführt werden, die den Nachweis der jeweils<br />

spezifischen fachlichen Eignung erbracht haben und bei der KfW-Beraterbörse oder im Rahmen des<br />

Beratungshilfeprogramms <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> gelistet sind.<br />

Wir empfehlen Ihnen, sich auf zwei der nachfolgend genannten Themen zu beschränken, um eine<br />

ausreichende Tiefe des Coachings zu ermöglichen.<br />

Die Berater aus dem Pool des Beratungshilfeprogramms <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> stehen Ihnen zu den folgenden<br />

Themen zur Verfügung.<br />

Ausgründung<br />

Unternehmensnachfolge<br />

Risikomanagement<br />

Marketing/Vertrieb<br />

Außenwirtschaftsberatung<br />

Betriebsorganisation<br />

Für die vorstehenden sowie die folgenden Themen können Sie auch einen Berater heranziehen, der<br />

für das Gründercoaching zugelassen ist. Bei der KfW-Beraterbörse (https://www.kfwberaterboerse.de)<br />

können Sie dazu nach einem geeigneten Coach recherchieren.


Finanzierung/Bankgespräche<br />

Controlling<br />

Materialwirtschaft<br />

Management/Personalwesen<br />

Qualitätsmanagement<br />

Standortanalyse<br />

Umsatz- und Ertragsplanung<br />

Bei der Auswahl eines geeigneten Beraters unterstützen wir Sie gern.<br />

Wenn Spezialthemen, z.B. im Hochtechnologiebereich, die Inanspruchnahme eines Coachings durch<br />

einen Spezialisten erfordern, der über eine überdurchschnittliche fachspezifische Qualifikation verfügt,<br />

können Sie mit unserer Zustimmung auch einen Berater beauftragen, der nicht in der KfW-<br />

Beraterbörse oder im Beraterpool des Beratungshilfeprogramms gelistet ist.<br />

Wie erfolgt die Beantragung der Zuwendung aus dem Programm ego.-START?<br />

Bei Beantragung eines Zuschusses zum Gründercoaching aus dem Programm ego.-START sind folgende<br />

Unterlagen einzureichen:<br />

der Mantelantrag zu diesem Programm,<br />

die Anlage „Angaben zum Antragsteller“,<br />

die Anlage B „Coachingleistungen“,<br />

der Beratungsplan mit Ist-Analyse und Schwachstellenermittlung<br />

die weiteren unter Punkt 4. des Mantelantrages genannten Unterlagen,<br />

die weiteren unter Punkt 3. der Anlage B „Coachingleistungen“ genannten Unterlagen.<br />

Die erforderlichen Formulare werden Ihnen im Internetportal der <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

(http://www.ib-sachsen-anhalt.de) zum Download zur Verfügung gestellt. Anträge sind bei der <strong>Investitionsbank</strong><br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, OE GeWi 4, Domplatz 12, 39104 Magdeburg zu stellen.<br />

Worauf ist bei der Erstellung des Beratungsplanes und beim Abschluss der Coachingvereinbarung<br />

zu achten?<br />

Die Erstellung des Beratungsplanes erfolgt durch den vom Existenzgründer präferierten Berater. Basierend<br />

auf einer Ist-Analyse sind Schwachstellen zu ermitteln und die Notwendigkeit der<br />

Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zu begründen. Die wesentlichen Ergebnisse einer Ist-<br />

Analyse sind in einer Kurzdarstellung zusammenzufassen.<br />

Der Beratungsplan sollte folgenden Inhalt haben:<br />

1. Definition der Beratungsziele mit Aufzeigen der angestrebte Ergebnisse mit konkreten Angaben<br />

hinsichtlich: • z. B. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie ggf. weiterer<br />

quantifizierbarer Größen; wie Schaffung neuer Arbeitsplätze, ggf. Sicherung der Arbeitsplätze<br />

• Beseitigung Schwachstellen qualitativer Art; • Lerneffekten.<br />

2. Festlegung der Maßnahmen und Prioritäten (innerhalb und nach Ende des Beratungsprojektes)<br />

3. Festlegung des Zeitablaufs für die Umsetzung der Maßnahmen inkl. der Angabe der hierfür<br />

notwendigen Tagewerke<br />

Wir empfehlen eine tabellarische Darstellung nach folgendem Schema:<br />

Beratungsziel Maßnahmen Zeitablauf für die Umsetzung<br />

und Anzahl der notwendigen<br />

Tagewerke


Der Beratungsplan sollte in enger Abstimmung mit dem Existenzgründer entwickelt werden, um die<br />

Akzeptanz für die notwendigen Veränderungen frühzeitig sicherzustellen. Hierzu bitten wir um die<br />

Bestätigung des Beratungsplanes in Form der Unterschrift des/der Existenzgründer und des jeweiligen<br />

Beraters.<br />

Die Durchführung des Coachings wird zwischen Existenzgründer und Berater vertraglich vereinbart.<br />

Wir empfehlen Ihnen, dafür die von der <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> erarbeitete Mustervereinbarung<br />

zu verwenden.<br />

Die Coachingvereinbarung muss vor der Unternehmensgründung bzw. Übernahme des Unternehmens<br />

getroffen werden, frühestens jedoch nach Erhalt des Zuwendungsbescheides bzw. einer<br />

Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn durch die <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>.<br />

Die Tagewerke sind innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Coachingvereinbarung, jedoch spätestens<br />

vor dem im Zuwendungsbescheid geregelten Projektabschluss in Anspruch zu nehmen.<br />

Wie erfolgt die Auszahlung des bewilligten Zuschusses?<br />

Nach Abschluss des Coachings stellt der Berater dem Existenzgründer seinen Aufwand für die Beratungsleistung<br />

in Rechnung. Er dokumentiert das Beratungsergebnis in einem Abschlussbericht, der<br />

vom Existenzgründer zu bestätigen ist. Der Existenzgründer hat daraufhin seinen nicht durch den<br />

Zuschuss verbilligten Eigenanteil an den Berater zu zahlen.<br />

Nach Zahlung des Eigenanteils reicht der Existenzgründer<br />

den von ihm bestätigten Abschlussbericht des Beraters und den Verwendungsnachweis,<br />

die Gesamtrechnung des Beraters sowie einen Kontoauszug als Nachweis der Zahlung<br />

seines Eigenanteils und<br />

den <strong>Fragen</strong>bogen zur Qualitätssicherung<br />

bei der <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ein.<br />

Nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen und des Verwendungsnachweises sowie bei Vorliegen der<br />

weiteren im Zuwendungsbescheid geregelten Auszahlungsvoraussetzungen wird der Zuschuss an<br />

den Existenzgründer ausgezahlt. Dieser hat den Betrag in Höhe des Zuschusses als Bestandteil des<br />

Honorars unverzüglich im Anschluss daran an den Berater zu zahlen.<br />

Was ist bei der Inanspruchnahme weiterer Fördermöglichkeiten zu beachten (Kumulierung)?<br />

Wenn Sie für Ihr Vorhaben verschiedene Fördermöglichkeiten der öffentlichen Hand in Anspruch nehmen,<br />

so müssen sich die Inhalte der einzelnen Förderprogramme voneinander unterscheiden.<br />

Die Förderung durch andere öffentliche oder private Stellen (insbesondere des Bundes oder der Europäischen<br />

Union) geht der Förderung nach der o. g. Richtlinie voraus. Anderweitige Förderungen<br />

werden auf die Förderung nach der o. g. Richtlinie angerechnet.<br />

Stand Januar 2010<br />

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Merkblatt nur einen kurzen, zusammenfassenden Überblick über das<br />

Förderprogramm gewährt. Die verbindlichen Regelungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie sowie bei Bewilligung<br />

dem Zuwendungsbescheid.

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