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TAGESORDNUNG - Gemeinde Lermoos

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1.)<br />

Die zum gesetzlichen Aufgabenbereich der <strong>Gemeinde</strong> Bichlbach gehörigen Aufgaben,<br />

inhaltlich beschränkt auf die des § 3 Abs. 1 lit. b, Lawinenkommissionsgesetz, LGBl.<br />

104/1991, idF LGBl. 111/2001, und örtlich beschränkt auf die in dem dieser Vereinbarung<br />

beigehefteten Landkartenausschnitt, in roter Farbe dargestellten Bereich der möglichen<br />

Gefährdung und Ausuferung einer Lawine vom Lichteberg (nördlich und südlich von der<br />

Bundesstrasse B 179), <strong>Gemeinde</strong>gebiet Bichlbach betreffend, werden der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Lermoos</strong> übertragen. Der Landkartenausschnitt ist ein Bestandteil der Vereinbarung<br />

(Beilage A). Die Übertragung der Aufgaben erfolgt unentgeltlich.<br />

2.)<br />

Diese Vereinbarung wird vorbehaltlich der Genehmigung der Tiroler Landesregierung gem.<br />

§ 3 Abs. 3 Lawinenkommissionsgesetz, LGBl. 104/1991, idF LGBl. 111/2001, abgeschlossen.<br />

3.)<br />

Diese Vereinbarung ist befristet bis Ende der Wintersaison 2014/2015 (Ende der Bestellung<br />

der Lawinenkommissionsmitglieder <strong>Lermoos</strong>), wobei mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss der<br />

<strong>Gemeinde</strong>n <strong>Lermoos</strong> oder Bichlbach eine vorzeitige Kündigung zulässig ist. Eine Kündigung<br />

hat bis längstens 30.09. des Jahres wirkend ab der folgenden Wintersaison zu erfolgen.<br />

4.)<br />

Diese Urkunde wird in drei Ausfertigungen erstellt, wovon je eine den vertragsschließenden<br />

<strong>Gemeinde</strong>n und eine weitere der Bezirkshauptmannschaft Reutte zukommt.<br />

zu TO 2)<br />

Zum Protokollentwurf der Sitzung vom 13.12.2011 wird folgende Ergänzung erwünscht:<br />

TO 9/Allfälliges – Beratung über Beitrag für neues Konzept der Schi-Show:<br />

Schennach Josef: es gibt Kritik an lauten Böllern während des Feuerwerks<br />

Ansonsten werden zum Protokollentwurf keine Einwendungen erhoben und wird dieses von<br />

den damals anwesenden <strong>Gemeinde</strong>räten einstimmig genehmigt.<br />

zu TO 3)<br />

a) Die Anmeldungen für den Ganztages- und Ganzjahreskindergarten ab Mitte April<br />

2012 werden zur Kenntnis gebracht; mit dem Land wurde tel. abgeklärt, dass einer<br />

Unterschreitung der Mindestkinderzahl am Nachmittag (6 Kinder) zugestimmt wird,<br />

zumal auch vom Land von einem stetig zunehmenden Interesse ausgegangen wird;<br />

mit dem Land wird noch abgeklärt, ob eine Nachmittagsöffnung während den<br />

Sommerferien aufgrund des sehr geringen Interesses notwendig ist;<br />

b) die Kindergärtnerinnen haben sich für den ersten Zeitraum bis September 2012 eine<br />

Diensteinteilung überlegt, um den Bedarf abzudecken; bei Hosp Christine, welche 2<br />

Nachmittage übernehmen würde, müßte das Anstellungsausmaß erhöht werden;<br />

zudem müsste für den Zeitraum April bis Herbst (Wiedereintritt Koch Carina) eine<br />

Helferin zusätzlich angestellt werden; unabhängig davon ist die Stützkraftstelle von<br />

Zabernig Caroline, welche Anfang Juli Nachwuchs erwartet, neu zu besetzen;<br />

c) Vbgm. Mag. (FH) Stefan Lagg: die den Eltern in Aussicht gestellten Kosten des<br />

Mittagessen erscheinen hoch; <strong>Gemeinde</strong> sollte vorerst befristet auf 1 Jahr das<br />

Mittagessen so finanziell unterstützen, dass die Eltern nur ca. EUR 2,-- - 2,50 zu<br />

zahlen hätten;<br />

Bgm.: es wurden den Eltern nur Richtwerte aus anderen <strong>Gemeinde</strong>n mitgeteilt; sie<br />

wird nun mit Frau Dengg Angelika, welche Interesse am Mittagstisch bekundet hat,<br />

genaueres besprechen;<br />

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