DLRG BADEN AKTIV - DLRG Landesverband Baden
DLRG BADEN AKTIV - DLRG Landesverband Baden
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<strong>DLRG</strong> <strong>BADEN</strong> <strong>AKTIV</strong><br />
Ausgabe 2/2012 <strong>DLRG</strong> <strong>Landesverband</strong> <strong>Baden</strong> e. V.<br />
<strong>DLRG</strong> sucht Lebensretter für Carmen und andere<br />
Carmen Hucker sucht einen passenden Spender<br />
Carmen Hucker ist seit vielen Jahren in zahlreichen<br />
Ämtern für die <strong>DLRG</strong> in ihrer Ortsgruppe und im<br />
Bezirk Karlsruhe aktiv. Auch im <strong>Landesverband</strong> ist sie<br />
seit 2003 als Leiterin Ausbildung tätig. Jetzt ist Carmen<br />
an Blutkrebs erkrankt.<br />
Sie ist kein Einzelfall: Alle 45 Minuten erkrankt ein<br />
neuer Mensch in Deutschland an Blutkrebs – darunter<br />
sind zahlreiche Kinder und Jugendliche.<br />
Für viele ist die Übertragung gesunder Stammzellen<br />
die einzige Heilungsmöglichkeit. Leider findet immer<br />
noch jeder fünfte Patient keinen passenden Spender.<br />
Carmens Ortsgruppe, die <strong>DLRG</strong> Ortsgruppe Karlsbad<br />
e. V. veranstaltet deshalb gemeinsam mit der DKMS<br />
Deutsche Knochenspendendatei am 18. November<br />
eine Registrierungsaktion in der Jahnhalle in<br />
Langensteinbach. Potentielle Spender können sich<br />
dort zwischen 10 und 16 Uhr registrieren lassen. Die<br />
Vizepräsidentin der <strong>DLRG</strong> und<br />
Bundestagsabgeordnete Ute Vogt sowie der Sänger<br />
der Gruppe Knutschfleck Christian Fritz, unterstützen<br />
die Aktion mit ihrer Schirmherrschaft. Helfen Sie mit<br />
Ihrer Geldspende, diese Aktion finanziell<br />
abzusichern!<br />
Inhalt<br />
Registrierung:<br />
Sonntag, 18.11.2012<br />
10:00 bis 16:00 Uhr<br />
Jahnhalle<br />
76307 Karlsbad<br />
<strong>DLRG</strong> sucht Lebensretter Seite 1<br />
Grußwort der Präsidentin Seite 2<br />
Informationen zur EH Ausbildung Seite 2<br />
Die <strong>DLRG</strong> als Gesamtverein Seite 5<br />
Neue Einsatztaucher Seite 6<br />
Fachdienst Wasserrettung Seite 7<br />
Crossover in der Ausbildung Seite 7<br />
Riesenwels im Neckar gefangen Seite 8<br />
Impressum Seite 8<br />
finanziell abzusichern.<br />
Geldspende:<br />
DKMS Spendenkonto<br />
Konto: 170 556 402<br />
BLZ: 660 912 00<br />
Volksbank Ettlingen<br />
1
Grußwort der Präsidentin<br />
Liebe Leserinnen und Leser, liebe <strong>DLRG</strong>ler,<br />
in den vergangenen Monaten ist einiges<br />
passiert und die nächste Zeit wird alles andere<br />
als langweilig. So steht beispielsweise der<br />
außerordentliche LV-Tag in Schutterwald vor<br />
der Tür.<br />
Wir haben hoffentlich die richtigen Themen für<br />
diesen Newsletter ausgewählt. Ihr könnt uns<br />
gerne eine Rückmeldung geben, wie der<br />
Newsletter euch gefällt und über was ihr in der<br />
nächsten Ausgabe gerne etwas lesen würdet.<br />
Was uns alle stark betroffen gemacht hat, das<br />
ist die Leukämieerkrankung von Carmen<br />
Hucker. Wir drücken ihr alle Daumen!! und<br />
unterstützen die Typisierungsaktion der<br />
Kameraden aus Karlsbad, mehr dazu im<br />
Bericht.<br />
Informationen aus dem Bereich Medizin – Die Erste Hilfe Ausbildung<br />
Es gibt immer wieder Unsicherheiten und Fragen<br />
zur EH-Ausbildung, die wir mit diesem Artikel so gut<br />
und ausführlich wie möglich beantworten wollen.<br />
Vieles dreht sich um die „BGG 948“. Aber was<br />
verbirgt sich dahinter? Zunächst eine kurze<br />
Erläuterung.<br />
BGG/GUV-G 948<br />
Dabei geht es um den Grundsatz zur Ermächtigung<br />
von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der<br />
Ersten Hilfe. Zunächst dreht es sich um die<br />
betrieblichen Ersthelfer. Obwohl nicht alle<br />
Gliederungen direkt hier tätig werden und Erste-<br />
Hilfe-Lehrgänge in Betrieben anbieten, sind von den<br />
Auswirkungen letztendlich alle betroffen, die autark<br />
in der EH-Ausbildung bleiben wollen. Details dazu<br />
kann man nachlesen unter<br />
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/g-<br />
948.pdf .<br />
1. Aus- und Fortbildung von Ersthelfern<br />
(Lizenznummer 312 / 321)<br />
a) Die verbandsinterne Aus- und Fortbildung<br />
von Ersthelfern im Rahmen der Ausbildung<br />
Schwimmen/ Rettungsschwimmen und im<br />
Rahmen des Wach- und Wasserrettungsdienstes<br />
Der eingeplante Ausrichter<br />
der nächsten Landesmeisterschaften<br />
ist leider<br />
ausgefallen. Wer also für den<br />
Bezirk Mittelbaden einspringen<br />
könnte, sollte sich<br />
so schnell wie möglich an die<br />
Landesjugend wenden.<br />
Im Landesjugendsekretariat können auch alle<br />
Details zu den Anforderungen abgerufen<br />
werden. Es wäre schade, wenn die<br />
Landesmeisterschaften in 2013 ausfallen<br />
müssten!<br />
Viele Grüße<br />
erfolgt durch Erste Hilfe-Ausbilder (381) mit einer<br />
gültigen Lizenz nach BGG 948 im Auftrag der<br />
jeweiligen Gliederung. Für die Ausbildung selbst<br />
gelten wie gehabt die Vorgaben der<br />
Prüfungsordnung der <strong>DLRG</strong>, die<br />
Durchführungsbestimmungen der jeweils aktuell<br />
gültigen AV1, sowie die Grundsätze der BAGEH<br />
(Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe).<br />
b) Die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern<br />
nach Fahrerlaubnisverordnung erfolgt durch<br />
Erste Hilfe-Ausbilder (381) mit einer gültigen<br />
Lizenz nach BGG 948 im Auftrag der jeweiligen<br />
Gliederung.<br />
Hier möchten wir aber schon jetzt den Hinweis<br />
geben, dass sich eine Änderung in Bezug auf die<br />
Durchführung der Lehrgänge nach FeV<br />
abzeichnet und sich die Vorgaben und<br />
Kontrollinstanzen ab 01.01.2013 aller<br />
Voraussicht nach der BGG 948 anpassen<br />
werden.<br />
Fortsetzung auf Seite 3<br />
2
c) Die Aus- und Fortbildung von betrieblichen<br />
Ersthelfern nach BGG 948 erfolgt durch Erste<br />
Hilfe-Ausbilder (381) mit einer gültigen Lizenz<br />
nach BGG 948 im Auftrag der jeweiligen<br />
Gliederung. Die Erste Hilfe-Ausbilder müssen vor<br />
dem ersten Lehrgang bei der<br />
Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der VBG<br />
angemeldet und von dieser bestätigt worden<br />
sein.<br />
Für die Ausbildung ist eine Ermächtigung der<br />
Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe bei der VBG<br />
erforderlich. Die entsprechenden<br />
Voraussetzungen können der BGG 948<br />
entnommen werden, die Antragsunterlagen sind<br />
auf der Homepage des Bundesverbandes im<br />
Downloadbereich des medizinischen Referates<br />
abrufbar (www.dlrg.org). Die Ausbildung selbst<br />
erfolgt nach den Bestimmungen der BGG 948.<br />
2. Lizenzerwerb für Erste Hilfe-Ausbilder (381)<br />
a) Die Durchführung des Lehrganges<br />
Gemeinsamer Grundausbildungsblock –<br />
didaktisch-methodische Grundlagen ist<br />
Bestandteil der Ausbildung zum Ersten Hilfe-<br />
Ausbilder und unterliegt somit den<br />
Bestimmungen der BGG 948. Die Ausbildung<br />
erfolgt durch die Lehrbeauftragten für Erste Hilfe<br />
nach BGG 948 des <strong>Landesverband</strong>es <strong>Baden</strong> mit<br />
Zustimmung des <strong>Landesverband</strong>sarztes und<br />
einem der beiden Referenten EH/BG.<br />
b) Die Lehrgänge finden dezentral in den dafür<br />
geeigneten Sanitätsausbildungszentren des<br />
<strong>Landesverband</strong>es <strong>Baden</strong> statt. Es sollen jährlich<br />
mindestens drei Lehrgänge angeboten werden.<br />
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich gemäß<br />
der BGG 948.<br />
Achtung – aufgrund dessen, dass einige benachbarte<br />
Landesverbände ihren Grundblock<br />
nicht bei der BG zertifizieren lassen, kann es<br />
sein, dass diese Ausbildung für den Erwerb der<br />
Erste Hilfe-Ausbilderlizenz NICHT anerkannt<br />
werden kann!<br />
Die Ausbildung von Erste Hilfe-Ausbildern (381)<br />
erfolgt durch die Lehrbeauftragten für Erste Hilfe<br />
nach BGG 948 des <strong>Landesverband</strong>es <strong>Baden</strong> mit<br />
Zustimmung des <strong>Landesverband</strong>sarztes und<br />
einem der beiden Referenten EH/BG.<br />
Es soll jährlich seitens des <strong>Landesverband</strong>es<br />
mindestens ein Lehrgang angeboten werden.<br />
Die Lehrgänge selbst finden dezentral in den<br />
dafür geeigneten Sanitätsausbildungszentren<br />
des <strong>Landesverband</strong>es <strong>Baden</strong> statt. Die<br />
Ausbildung erfolgt ausschließlich gemäß der<br />
BGG 948.<br />
3. Lizenzverlängerung von Erste Hilfe-<br />
Ausbildern (381)<br />
a) Die Fortbildung von Erste Hilfe-Ausbildern (381)<br />
erfolgt durch die Lehrbeauftragten für Erste Hilfe<br />
nach BGG 948 des <strong>Landesverband</strong>es <strong>Baden</strong> mit<br />
Zustimmung des <strong>Landesverband</strong>sarztes und<br />
einem der beiden Referenten EH/BG.<br />
Die Lehrgänge finden dezentral in den dafür<br />
geeigneten Sanitätsausbildungszentren des<br />
<strong>Landesverband</strong>es <strong>Baden</strong> statt. Es sollen jährlich<br />
mindestens vier Fortbildungslehrgänge mit je<br />
acht Unterrichtseinheiten angeboten werden. Die<br />
Ausbildung erfolgt ausschließlich gemäß der<br />
BGG 948.<br />
Ob ein Erste Hilfe-Ausbilder (381) eine gültige<br />
Lizenz nach BGG 948 hat, kann daran erkannt<br />
werden, dass auf seiner letzten Fortbildungsbescheinigung,<br />
nicht auf der Lizenzverlängerung,<br />
zum einen muss die Urkunde eine<br />
Lehrgangsnummer der VBG wie z.B.<br />
455903/2011 aufweisen, zum anderen in der<br />
Unterschriftenzeile ein Lehrbeauftragter<br />
unterschrieben haben muss und hinter der<br />
Ausfertigungsstelle „BG-Nr. 2.5500“ steht.<br />
Fortsetzung auf Seite 4<br />
3
Voraussetzungen für die Lizenzverlängerung<br />
sind:<br />
� gültige Erste Hilfe-Ausbilderlizenz der <strong>DLRG</strong><br />
(381)<br />
� Sanitätsausbildung B (332) nicht älter als 3<br />
Jahre oder Sanitätstraining B (341) nicht älter<br />
als 2 Jahre<br />
� mindestens 8 Unterrichtseinheiten medizinischfachliche<br />
Fortbildung durch einen Lehrbeauftragten<br />
nach BGG 948 in einem bei der<br />
Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe registrierten<br />
Lehrgang<br />
� mindestens 8 Unterrichtseinheiten pädagogische<br />
Fortbildung durch einen Lehrbeauftragten nach<br />
BGG 948 in einem bei der Qualitätssicherungsstelle<br />
Erste Hilfe registrierten<br />
Lehrgang<br />
Die Lizenzverlängerung erfolgt ausschließlich<br />
durch die Geschäftsstelle des <strong>Landesverband</strong>es<br />
<strong>Baden</strong> nach Einreichung aller erforderlichen<br />
Nachweise in Kopie.<br />
Die insgesamt 16 Fortbildungsstunden können auch<br />
bei einer anderen von der Berufsgenossenschaft<br />
ermächtigten Stelle zur Aus- und Fortbildung von<br />
Erste Hilfe-Ausbildern erworben werden. Eine Liste<br />
aller ermächtigten Ausbildungsstellen ist online<br />
unter https://www.bgqseh.de/ExtraEH/erstview.nsf/ShowErst?openform<br />
einsehbar. Auch hier gilt, dass auf den<br />
Lehrgangsnachweisen eine BG-Nummer bestehend<br />
aus fortlaufender Zahl und anschließender<br />
Jahreszahl vermerkt sein muss!<br />
Die Anerkennung anderweitiger Fortbildungen,<br />
wie beispielsweise eine Lehrscheinverlängerung,<br />
ist leider NICHT mehr möglich.<br />
Abgelaufene Lizenzen können gemäß BGG 948 –<br />
wie bereits 2008 angekündigt – nicht mehr<br />
verlängert und reaktiviert werden. Um erneut die<br />
Lizenz zu erwerben ist ein kompletter Erste-Hilfe<br />
Ausbilder Lehrgang erforderlich!!<br />
4. Aus- und Fortbildung von Lehrbeauftragten<br />
der Ersten Hilfe nach BGG 948<br />
Die Ernennung zum Lehrbeauftragten der Ersten<br />
Hilfe nach BGG 948 bedarf der Zustimmung des<br />
<strong>Landesverband</strong>es <strong>Baden</strong>. Voraussetzungen hierfür<br />
sind mindestens:<br />
� abgeschlossene Ausbildung zum<br />
Rettungssanitäter<br />
� abgeschlossener Lehrgang „Dozent in der<br />
Erwachsenenbildung“ oder Abschluss eines<br />
pädagogischen Studiums<br />
� Erfahrung als Erste Hilfe-Ausbilder, mindestens<br />
aber zehn selbst durchgeführte Erste Hilfe-<br />
Lehrgänge und der Nachweis der Teilnahme an<br />
mindestens 32 UE bei anerkannten<br />
Fortbildungslehrgängen für Erste Hilfe-Ausbilder<br />
Die Lehrbeauftragten können ausschließlich mit<br />
Zustimmung eines der beiden Referenten EH/BG<br />
des <strong>Landesverband</strong>es <strong>Baden</strong> tätig werden und<br />
dürfen Aus- und Fortbildungen nur in dafür<br />
geeigneten Räumlichkeiten gemäß BGG 948<br />
durchführen. Die Beurkundung und Dokumentation<br />
der durchgeführten Lehrgänge erfolgt ausschließlich<br />
zentral durch die Geschäftsstelle des<br />
<strong>Landesverband</strong>es <strong>Baden</strong>.<br />
Die beiden neuen Referenten EH/BG<br />
Abschließend möchten wir Euch an dieser Stelle<br />
nochmals kurz unsere beiden neuen Referenten<br />
EH/BG vorstellen, die seit Juli 2012 für die Erste<br />
Hilfe-Ausbildung im Rahmen der Berufsgenossenschaftlichen<br />
Grundsätzen verantwortlich<br />
sind. Sie sind nicht nur für ein möglichst breites<br />
Ausbildungsangebot und die Einhaltung der BGG<br />
948 seitens des <strong>Landesverband</strong>es <strong>Baden</strong><br />
zuständig, sondern sollen auch den Bezirken und<br />
Ortsgruppen als Ansprechpartner bei Fragen und<br />
Problemen zur Seite stehen.<br />
Marco Zinsmaier stammt aus dem Bezirk<br />
Bodensee-Konstanz und ist dort seit einigen Jahren<br />
als Referent für die medizinische Ausbildung<br />
zuständig. Als Arzt und Lehrbeauftragter für die<br />
Erste Hilfe nach BGG 948 ist er seit zwei Jahren<br />
nicht nur im medizinischen Bereich sondern auch<br />
beim didaktisch-methodischen Grundblock in der<br />
Ausbildung tätig.<br />
Jürgen Helff stammt ebenfalls aus dem Bezirk<br />
Bodensee-Konstanz und ist seit vielen Jahren als<br />
Leiter Ausbildung für den gesamten<br />
Ausbildungsbereich der Einsatzdienste<br />
verantwortlich. Als Multiplikator für die Erste Hilfe-<br />
Ausbildung ist er bereits seit nunmehr 10 Jahren<br />
auch für den <strong>Landesverband</strong> <strong>Baden</strong> tätig.<br />
4
Informationen aus dem Justitiariat<br />
Die <strong>DLRG</strong> als sogenannter Gesamtverein<br />
Vereinsleben, wenn es nicht nur aus Intrigen und<br />
rauchigen Hinterzimmern besteht, sondern aus<br />
einem generationenübergreifenden Freizeitangebot,<br />
hat etwas. Aber Vereinsrecht? Sind<br />
die §§ 21 ff. BGB wirklich spannend?<br />
Die <strong>DLRG</strong> ist ein Vereinsgebilde namens<br />
„Gesamtverein“ – mit historisch gewachsenen<br />
Strukturen. Manchmal wird´s dann etwas<br />
kompliziert...<br />
I. Allgemeines<br />
Vereinsrecht kommt weder in der Praxis der<br />
Anwaltschaft, noch in der Rechtsprechung häufig vor.<br />
Dennoch: Angesichts der etwa halben Dutzend<br />
juristischen Standardwerke sowie etwa einem<br />
Dutzend weiterer Bücher, die sich explizit mit<br />
Vereinen, Verbänden sowie der Gemeinnützigkeit<br />
beschäftigen, manches Mal sogar als Dissertation<br />
oder Habilitation. Geregelt ist wenig, da jeder Verein<br />
bei seiner Satzungsgestaltung über § 40 BGB<br />
letztlich vom gesetzlichen Leitbild abweichen kann.<br />
Bestrebungen des Gesetzgebers, Mustersatzungen<br />
vorzugeben, sind vorerst (hoffentlich) gescheitert.<br />
II. Einzelthemen<br />
1. Das Gebilde „Gesamtverein“<br />
Als sog. Gesamtverein ist die <strong>DLRG</strong> ein<br />
verbandsrechtlich besonderes Gebilde, Dieses<br />
besteht aus Vereinen (eingetragenen oder nichteingetragenen)<br />
auf unterschiedlichen<br />
Gliederungsebenen, nämlich aus einer<br />
Gliederungsebene örtlicher Gliederungen, einer auf<br />
Landkreisebene, auf <strong>Landesverband</strong>s- und<br />
Bundesebene. Insgesamt sind dies etwa 2.300<br />
<strong>DLRG</strong>-Gliederungen mit bundesweit gut 560.000<br />
Mitgliedern.<br />
Dieser Aufbau ist nicht zwingend: Beispielsweise<br />
haben Landesverbände auf Bezirksebenen verzichtet<br />
(z.B. Schleswig-Holstein), andere verzichten (bspw.<br />
in Städten wie Hamburg oder Mannheim auf die<br />
örtlichen Gruppen).<br />
Prägend für den Gesamtverein sind die zahlreichen<br />
Verzahnungen zwischen Unter- und Obergliederung:<br />
Beispiele hierfür sind bei der <strong>DLRG</strong><br />
� als allererstes die Präambel, die mit dem Satz<br />
„Alle Gliederungen, die den Namen der <strong>DLRG</strong><br />
führen, erkennen den bindenden Charakter dieser<br />
Gesellschaft an und verpflichten sich, (...)“ einen<br />
Zusammenhalt normiert;<br />
� bereits der Name der Untergliederungen in deren<br />
Satzungen jeweils in § 1, etwa „<strong>DLRG</strong>-Bezirk A im<br />
<strong>DLRG</strong>-<strong>Landesverband</strong> B“;<br />
� die „gestufte“ Mehrfachmitgliedschaft (§ 4 Satz<br />
4);<br />
� das Delegiertenprinzip (vor allem § 5 Abs. 1 und<br />
2);<br />
� die Finanzierung mit Mitgliedsbeiträgen und<br />
Beitragsanteilen (§ 5 Abs. 3 und § 8);<br />
� die Verbindlichkeit von Beschlüssen und<br />
Ordnungen (§ 10 Abs. 1, 12 Abs. 2 und die<br />
Ordnungen selbst).<br />
Begrifflich sind im Verbandsrecht verschiedene<br />
Organisationsformen zu unterscheiden, wobei in<br />
der Literatur oft verschiedene Begriffe für die<br />
gleiche Organisationsform verwendet werden:<br />
Vereinsverband, Dachverband, Zentralverband und<br />
eben der sog. Gesamtverein. Der Vereinsverband<br />
(„Verein der Vereine“) ist ein Verband, der als<br />
Mitglieder grundsätzlich nur Körperschaften hat. In<br />
der <strong>DLRG</strong> ist gerade das Gegenteil der Fall. Durch<br />
die sog. „gestufte“ Mehrfachmitgliedschaft sind die<br />
Mitglieder aller Gliederungsebenen auch Mitglied<br />
des Bundesverbands und die Untergliederungen als<br />
Vereine in der Regel nicht Mitglied der<br />
übergeordneten Gliederung.<br />
� Andere Verbandsformen sind etwa der<br />
Vereinsverband (mit horizontaler Gliederung)<br />
oder der Zentralverein oder Zentralverband, der<br />
in der Regel vertikal, d.h. „nach unten“ gegliedert<br />
ist.<br />
2. Teilweise Einschränkung der<br />
Vereinsautonomie<br />
Letztlich läßt sich im „Gesamtverein <strong>DLRG</strong>“ (s.<br />
oben Ziff. 1) die Autonomie der Untergliederungene.V.<br />
genauso (zulässig) einschränken wie bei den<br />
nicht-eingetragenen Vereinen.<br />
Gerade in § 30 (Zusammensetzung des<br />
Präsidiums) findet sich die Satzungsphilosophie, in<br />
dieser Satzung die Grundlagen für die gesamte<br />
<strong>DLRG</strong> zu regeln, aber auch individuelle Regelungen<br />
für eine Gliederungsebene zu schaffen, von der die<br />
weiteren Untergliederungen im Rahmen ihrer<br />
(„gebundenen“) Autonomie Freiräume für<br />
individuelle Abweichungen zu lassen; s. bereits § 1<br />
Ziff. 3. Hier liegt der Ansatzpunkt für die<br />
Vereinsautonomie und deren Einschränkung durch<br />
die Übergliederung(en). Da diese in einem<br />
gewissen Masse eingeschränkt werden darf, aber<br />
„nur so weit (die Tätigkeit der untergeordneten<br />
Gliederung regeln oder in diese eingreifen), als dies<br />
durch die Satzung der untergeordneten Gliederung<br />
gedeckt ist“. Das bedeutet, dass die Satzung der<br />
untergeordneten Gliederungen auch<br />
Selbstverpflichtungen enthalten müssen, bspw. die<br />
Verpflichtung, Beitragsanteile abzuführen, Berichte<br />
5
Die <strong>DLRG</strong> als Gesamtverein (Fortsetzung von Seite 5)<br />
abzugeben etc.<br />
Die Satzung der übergeordneten Gliederung kann<br />
also nicht bestimmen, dass deren Änderung<br />
automatisch die Änderung der Satzung der<br />
Untergliederung herbeiführt. Die Satzung der<br />
übergeordneten Gliederung kann lediglich die<br />
Mitgliederversammlung der untergeordneten<br />
Gliederung verpflichten, deren Satzung den<br />
geänderten Satzungsbestimmungen der<br />
übergeordneten Gliederungen anzupassen.<br />
Informationen aus dem Bereich Einsatz<br />
10 neue Einsatztaucher im <strong>Landesverband</strong> - tragischer Badeunfall während der Prüfung<br />
Zu Beginn sah alles nach Routine aus – schon zum<br />
4. Mal trafen sich 11 Prüflinge und die dazu<br />
gehörenden Prüfer aus dem gesamten<br />
<strong>Landesverband</strong> in Weingarten im Bezirk Karlsruhe<br />
zur diesjährigen Einsatztaucherprüfung unter der<br />
Leitung von Achim Schell.<br />
Wie üblich wurden als erstes die Ausrüstungen und<br />
Unterlagen auf Konformität mit den geltenden<br />
Vorgaben geprüft, damit am zweiten Tag die<br />
praktische Prüfung ohne Verzögerung starten konnte.<br />
Auch eine mündliche Nachprüfung zur im Vorfeld<br />
erfolgten schriftlichen Theorieprüfung konnte<br />
erfolgreich absolviert werden.<br />
Die praktische Prüfung begann am nächsten Morgen<br />
im Schwimmbad mit 40 Meter Streckentauchen.<br />
Weitere Disziplinen waren 25 Meter Gerätantauchen,<br />
60 Sekunden Zeittauchen sowie die Knotenkunde.<br />
Parallel zu diesem Teil fand am Baggersee noch eine<br />
Nachprüfung der diesjährigen Lehrtaucherprüfung<br />
statt. Zwei Tauchgänge mussten hier mustergültig als<br />
Lehrtauchgänge durchgeführt werden: das Arbeiten<br />
unter Wasser mit Sprecheinrichtung und Vollmaske,<br />
sowie die Rettungsübung. Nach erfolgreichem<br />
Absolvieren unter den kritischen Augen der Prüfer<br />
Ralph Dämmer und Susi & Tessen von Glasow<br />
konnte direkt vor Ort die Lehrbefugnis für Tobias<br />
Haug aus dem Bezirk Breisgau erteilt werden. Er ist<br />
dann auch direkt als Prüfer für den folgenden Teil der<br />
Einsatztaucherprüfung eingesetzt worden. Für die<br />
Einsatztaucherprüflinge stand dann am See als erster<br />
Prüfungsteil das 10 Meter Tieftauchen an.<br />
Anschließend teilte sich die Prüflingsgruppe in drei<br />
Untergruppen auf und begann mit den weiteren<br />
Prüfungstauchgängen: sie mussten ihre Eignung als<br />
Signalmann, Taucheinsatzführer, Einsatztaucher und<br />
Sicherungstaucher unter Beweis stellen.<br />
Rechtlich ergibt sich der Vorrang der Satzung der<br />
übergeordneten Gliederung vor der Satzung der<br />
Untergliederung.<br />
Jürgen Wagner, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt<br />
für Handels- und Gesellschaftsrecht,<br />
Konstanz/Zürich/Vaduz<br />
Justitiar <strong>DLRG</strong>-<strong>Landesverband</strong> <strong>Baden</strong> e.V.<br />
Badeunfall während Einsatztaucherprüfung<br />
Während der Prüfungen kam es am anderen Ende<br />
des Baggersees zu einem Badeunfall. Plötzlich waren<br />
Hilferufe zu hören. Sofort wurde die Prüfung<br />
gestoppt, das einsatzklare Boot mit einem<br />
Tauchtrupp, unseren zwei anwesenden<br />
Taucherärzten sowie zwei weiteren Helfern besetzt<br />
und dann raste es auf die andere Uferseite. Innerhalb<br />
von nicht einmal zwei Minuten konnte der<br />
Verunglückte gefunden und ans Ufer gebracht<br />
werden. Leider konnte nach etwa 25 Minuten<br />
Wiederbelebung nur noch der Tod des Patienten<br />
festgestellt werden. Bei dem warmen Wasser (ca.<br />
20°C) waren ca. 6-7 Minuten unter Wasser dennoch<br />
zu lang.<br />
Prüfung konnte fortgesetzt werden<br />
Nach einer kurzen Aussprache der Prüfer<br />
entschlossen wir uns die Prüfung fortzusetzen. Alle<br />
Anwesenden wurden kurz zusammen gerufen, die<br />
Situation wurde erklärt, es wurde auch jedem Prüfling<br />
freigestellt die Prüfung zu unterbrechen. Alle<br />
Prüflinge wollten die Prüfung fortsetzen.<br />
6
Wasserrettung im Katastrophenschutz etabliert<br />
<strong>DLRG</strong> übernimmt in <strong>Baden</strong>-Württemberg den Fachdienst Wasserrettung<br />
Seit dem 1. November 2012 ist in <strong>Baden</strong>-<br />
Württemberg die neue Verwaltungsvorschrift<br />
„Stärke und Gliederung“ in Kraft. Somit ist die seit<br />
2009 gemeinsam mit dem <strong>Landesverband</strong><br />
Württemberg und dem Innenministerium erarbeitete<br />
KatS-Konzeption nun verbindlich.<br />
Derzeit arbeiten die beiden Landesverbände an der<br />
Umsetzung der neuen Konzeption. Ein großer Teil<br />
der Fahrzeuge des Grundmoduls im neuen<br />
Informationen aus dem Bereich Ausbildung<br />
Das Crossover - Verkürzter Ausbildungsweg zum "Ausbilder Schwimmen" für langjährige Ausbilder<br />
Mit der neuen Auflage der PO1 änderte sich die<br />
Prüfberechtigung für die Schwimmabzeichen.<br />
Waren vormals die Inhaber einer 100er-Nummer<br />
mit Volljährigkeit und Auftrag der Ortsgruppe<br />
berechtigt, Schwimmprüfungen abzunehmen,<br />
obliegt dieses Recht mittlerweile nur noch den<br />
Ausbildern Schwimmen oder Lehrscheininhabern.<br />
Gerade langjährige Ausbilder der Ortsgruppen<br />
ohne Lehrschein oder Ausbilder-Lizenz hegen den<br />
Wunsch, dieses Privileg weiterhin ausüben zu<br />
dürfen. Daher möchte der <strong>Landesverband</strong> mit<br />
diesem Konzept langjährigen aktiven Ausbildern<br />
die Möglichkeit geben, die Lizenz "Ausbilder<br />
Schwimmen" auf verkürztem Wege zu erlangen<br />
und damit die formalen Kriterien der PO zur<br />
Prüfberechtigung von Schwimmabzeichen zu<br />
erfüllen.<br />
An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf<br />
hingewiesen, dass dieses Konzept (aufgrund der<br />
Tatsache, dass bislang mit den 100er-Nummern<br />
auch nur eine Abnahme der Schwimm-, aber nicht<br />
der Rettungsschwimmabzeichen möglich war)<br />
Fachdienst wurde in den letzten Monaten vom<br />
Land übergeben und in Dienst gestellt. Die<br />
Beschaffungen im Bereich Strömungsrettung sind<br />
bereits in Planung und teilweise schon in der<br />
Beschaffung.<br />
Die strukturelle Änderung bringt der Bevölkerung<br />
ein gesteigertes Maß an Sicherheit, da nun der<br />
Fachdienst „Wasserrettung“ losgelöst vom<br />
Sanitätsdienst (dem er bisher angegliedert war)<br />
alarmiert und in den Einsatz entsandt werden kann.<br />
Heinz Thöne, Vizepräsident des <strong>DLRG</strong><br />
<strong>Landesverband</strong>s <strong>Baden</strong>, ist sich sicher, dass die<br />
<strong>DLRG</strong> in <strong>Baden</strong>-Württemberg auch für die<br />
Katastrophenfälle eine schlagkräftige,<br />
hochmotivierte Truppe bereithält. Gleichzeitig lobte<br />
er die intensive und gute Zusammenarbeit mit<br />
seinem Kollegen des <strong>Landesverband</strong>s<br />
Württemberg und der Leitung Einsatz beider<br />
Verbände.<br />
„Mit der neuen Verwaltungsvorschrift sind wir auf<br />
unserem Weg einen großen Schritt weiter<br />
gekommen“, so Thöne weiter. Nun liegt es an der<br />
<strong>DLRG</strong>, die neuen Strukturen vor Ort umzusetzen<br />
und aufzubauen.<br />
ausschließlich für eine verkürzte Ausbildung zur<br />
Erlangung der Lizenz "Ausbilder Schwimmen"<br />
und nicht der Lizenz "Ausbilder<br />
Rettungsschwimmen" gilt!<br />
Das vollständige Informationsschreiben ist im<br />
Internet unter der folgenden Adresse verfügbar:<br />
http://baden.dlrg.de/ausbildung/ausbildersrs/crossover-schwimmen.html<br />
Wir weisen darauf hin, dass dieses<br />
Informationsschreiben nur der ersten Übersicht<br />
dient. Im Tageslehrgang werden weitere<br />
Inhalte, wie zum Beispiel die Unterstützung<br />
beim Selbststudium besprochen.<br />
Wer nach dem Tageslehrgang weitere Fragen<br />
zum Crossover hat, kann sich gerne unter<br />
schwimmen@baden.dlrg.de an Janice Haney<br />
wenden.<br />
7
Blick über den Tellerrand<br />
70 Kilo schwerer Riesenwels im Neckar bei Eberbach gefangen<br />
Informationen aus den Gliederungen<br />
Unter dieser Rubrik wollen wir den Gliederungen im<br />
LV <strong>Baden</strong> die Möglichkeit bieten, interessante<br />
Neuigkeiten aus ihrem Bereich zu präsentieren.<br />
Interessant sind dabei selbstverständlich vor allem<br />
Beiträge, die anderen Gliederungen Anregungen und<br />
Beispiele für die eigene Arbeit geben.<br />
Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe<br />
ist der 07. Dezember 2012.<br />
Peter Merkel konnte im Juni einen 2,16 Meter langen<br />
und ca. 70 Kilo schweren Riesenwels aus dem Neckar<br />
bei Eberbach fischen.<br />
Bereits im letzten Jahr konnte Peter Merkel bei<br />
Eberbach Monsterwelse von 2,11 und 2,21 Metern<br />
Länge aus dem Neckar fangen.<br />
Der Wels wurde Ende der siebziger Jahren im Neckar<br />
zum ersten Mal besetzt. Mittlerweile sind über 30<br />
Jahre vergangen und die Welsbestände im Neckar<br />
sind so gewaltig angewachsen, dass mehrere solcher<br />
Großfische im Neckar ihr Unwesen treiben. Der Wels<br />
erbeutet kleinere schwächere Fische und Wirbellose<br />
Tiere, was ihn zur Gesundheitspolizei der Gewässer<br />
macht. Er unterbindet damit Fischkrankheiten und<br />
beugt einer Fisch-Verbuttung vor.<br />
Peter Merkel ist ein Erfahrener Welshunter der seine<br />
gesamte Freizeit diesen Fischen widmet.<br />
Impressum<br />
Herausgeber: <strong>DLRG</strong> <strong>Landesverband</strong> <strong>Baden</strong> e. V.<br />
Ansprechpartner: Markus Slaby<br />
Redaktion: Ingrid Lehr-Binder, Ludwig Schulz, Markus Slaby<br />
Fotos: <strong>DLRG</strong>, Markus Slaby<br />
Veröffentlichung: <strong>DLRG</strong> <strong>Landesverband</strong> <strong>Baden</strong> e. V.<br />
Werftstr. 8a<br />
76189 Karlsruhe<br />
Tel. 0721 911 00 10<br />
info@baden.dlrg.de, www.baden.dlrg.de<br />
Registergericht: Amtsgericht Karlsruhe, VR 647<br />
Vertretungsberichtigter Vorstand: Ingrid Lehr-Binder,<br />
Felix Strobel, Heinz-Jürgen Thöne, Alexander Salomon<br />
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