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Tätigkeitsbericht 2004 - Ärztekammer Nordrhein

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Anerkennungen 2000 2001 2002 2003<br />

7. Weiterbildungsbefugnisse 664 560 619 585<br />

8. Zulassungen von Praxen<br />

als Weiterbildungsstätte 298 229 239 247<br />

9. Fachkunde Arbeitsmedizin 34 33 32 26<br />

10. Fachk. Röntgenverordnung 861 682 733 854<br />

11. Fachk. StrahlenschutzVO 24 21 28 16<br />

12. Fachkunde Rettungsdienst 400 403 430 384<br />

13. Fachkunde Umweltmedizin - - - -<br />

14. Fachkunde Verkehrsmedizin 56 167 78 79<br />

15. Kenntnisbescheinigungen<br />

med. Hilfspersonal 245 259 258 276<br />

16. Kursgenehmigungen 119 125 165 82<br />

17. Überprüfungen Weiterbildungsbefugnisse<br />

190 149 313 45<br />

18. Äquivalenzbescheinigungen<br />

z.B. Labor, Sig.Kol. 26 5 45 395<br />

19. Bescheinigungen EG,<br />

Weiterbildungsstatus etc. - - - 349<br />

20. Bescheinigungen<br />

Akupunktur 195 171 42 26<br />

21. Fachkunde Sucht/<br />

Qualifikation - 95 539 90<br />

22. Zweitausfertigungen<br />

von Urkunden - 32 38 42<br />

23. Fortbildungszertifikat - - 44 184<br />

Gesamtanerkennungen 6.656 6.534 6.441 6.238<br />

Anträge und Anerkennungen sind gegenüber 2002 etwa gleich<br />

geblieben. Grund dafür sind die im Oktober 1999 in die WBO<br />

eingeführten neuen Fachkunden und andere Qualifikationen,<br />

in diesem Jahr besonders die Fachkunde Röntgendiagnostik,<br />

das Fortbildungszertifikat und diverse Bescheinigungen.<br />

Die Einführung der Zusatzbezeichnung Schmerztherapie in<br />

2002 hat ebenfalls Auswirkungen auf die Antrags- und Anerkennungszahlen<br />

gehabt. Im Frühjahr wurde mit den Anerkennungsprüfungen<br />

begonnen.<br />

Das Rettungsdienstgesetz des Landes <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen<br />

vom November 1992 mit Übergangsfristen bis Dezember<br />

1994 und die Neustrukturierung der Fachkunde mit veränderten<br />

Bedingungen durch das Kursbuch der Bundesärztekammer<br />

mit Übernahme dieser Änderungen durch die Kammer zum<br />

1.1.1997 hat in diesem Bereich zu nahezu konstant circa 400<br />

Anträgen beziehungsweise Anerkennungen pro Jahr geführt.<br />

■ <strong>Tätigkeitsbericht</strong> der <strong>Ärztekammer</strong> <strong>Nordrhein</strong> <strong>2004</strong><br />

Ärztliche Weiterbildung<br />

Die durch das Landesamt für Arbeitsschutz durchgeführten<br />

Kontrollen der Bestimmungen der Röntgenverordnung in<br />

den Krankenhäusern und Arztpraxen haben 1996 hohe Antragszahlen<br />

zur Folge gehabt, die sich, nachdem der Nachholbedarf<br />

gedeckt scheint, bei circa 700 bis 800 Anträgen<br />

pro Jahr eingependelt haben. Durch die am 1. August 2001<br />

in Kraft getretene neue Strahlenschutzverordnung und die<br />

zum 1. Juli 2002 erfolgte Änderung der Röntgenverordnung<br />

wurden so genannte „Aktualisierungskurse“ in die Strahlenschutzbestimmungen<br />

eingeführt. Mindestens alle fünf Jahre<br />

müssen Ärzte, die in der Heilkunde ionisierende Strahlen auf<br />

Menschen anwenden, an geeigneten Fortbildungen oder<br />

„Auffrischungskursen“ teilnehmen, um ihre „Fachkunden“<br />

zu erhalten.<br />

Der Ablauf der Speziellen Übergangsbestimmungen der neuen<br />

WBO am 31.12.1996 hat seitdem zu deutlichem Antragsrückgang<br />

geführt, insbesondere bei den neuen Fakultativen<br />

Weiterbildungen und Fachkunden nach WBO, aber auch bei<br />

den Zusatzbezeichnungen.<br />

Seit 1996 rückläufig sind die Anträge auf Anerkennung der<br />

Bezeichnung Praktische Ärztin / Arzt. Nach Ablauf der Frist<br />

(31.12.1995, Niederlassungsmöglichkeit mit dieser Bezeichnung),<br />

die durch die Sozialgesetzgebung und die Zulassungsordnung<br />

der KV vorgegeben war, sind kaum noch Anträge<br />

eingegangen.<br />

Aufgrund der Heilberufsgesetze der Länder ist diese Bezeichnung<br />

auch weiterhin erwerbbar. Sie gilt in allen Ländern der<br />

Europäischen Union außer der Bundesrepublik (hier ist für<br />

Niederlassung und Vertragszulassung für deutsche Staatsangehörige<br />

der „Facharzt /-ärztin für Allgemeinmedizin“ erforderlich)<br />

und hat den Rang einer ärztlichen Qualifikation für<br />

die Ausübung einer allgemeinmedizinischen Tätigkeit, speziell<br />

dann, wenn ein Kammermitglied in einem anderen EU-<br />

Land auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin tätig werden<br />

möchte. Durch eine Änderung der hier maßgeblichen<br />

EU-Richtlinie wird die Dauer der Spezifischen Ausbildung<br />

in der Allgemeinmedizin zum Erwerb dieser Bezeichnung<br />

auf drei Jahre ab 2005 verlängert. Für Ärzte, die Staatsangehörige<br />

eines EU-Landes sind, wird die dort durch entsprechendes<br />

Diplom nachgewiesene Weiterbildung in Deutschland<br />

als Facharzt für Allgemeinmedizin anerkannt.<br />

Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung<br />

Die nachfolgende Aufstellung weist alle Prüfungen des Jahres<br />

2003 für die Anerkennung einer Arztbezeichnung aus, die an<br />

einem der insgesamt 17 Prüfungstage (2002 = 18 Prüfungstage,<br />

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