Tätigkeitsbericht 2004 - Ärztekammer Nordrhein
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Anerkennungen 2000 2001 2002 2003<br />
7. Weiterbildungsbefugnisse 664 560 619 585<br />
8. Zulassungen von Praxen<br />
als Weiterbildungsstätte 298 229 239 247<br />
9. Fachkunde Arbeitsmedizin 34 33 32 26<br />
10. Fachk. Röntgenverordnung 861 682 733 854<br />
11. Fachk. StrahlenschutzVO 24 21 28 16<br />
12. Fachkunde Rettungsdienst 400 403 430 384<br />
13. Fachkunde Umweltmedizin - - - -<br />
14. Fachkunde Verkehrsmedizin 56 167 78 79<br />
15. Kenntnisbescheinigungen<br />
med. Hilfspersonal 245 259 258 276<br />
16. Kursgenehmigungen 119 125 165 82<br />
17. Überprüfungen Weiterbildungsbefugnisse<br />
190 149 313 45<br />
18. Äquivalenzbescheinigungen<br />
z.B. Labor, Sig.Kol. 26 5 45 395<br />
19. Bescheinigungen EG,<br />
Weiterbildungsstatus etc. - - - 349<br />
20. Bescheinigungen<br />
Akupunktur 195 171 42 26<br />
21. Fachkunde Sucht/<br />
Qualifikation - 95 539 90<br />
22. Zweitausfertigungen<br />
von Urkunden - 32 38 42<br />
23. Fortbildungszertifikat - - 44 184<br />
Gesamtanerkennungen 6.656 6.534 6.441 6.238<br />
Anträge und Anerkennungen sind gegenüber 2002 etwa gleich<br />
geblieben. Grund dafür sind die im Oktober 1999 in die WBO<br />
eingeführten neuen Fachkunden und andere Qualifikationen,<br />
in diesem Jahr besonders die Fachkunde Röntgendiagnostik,<br />
das Fortbildungszertifikat und diverse Bescheinigungen.<br />
Die Einführung der Zusatzbezeichnung Schmerztherapie in<br />
2002 hat ebenfalls Auswirkungen auf die Antrags- und Anerkennungszahlen<br />
gehabt. Im Frühjahr wurde mit den Anerkennungsprüfungen<br />
begonnen.<br />
Das Rettungsdienstgesetz des Landes <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen<br />
vom November 1992 mit Übergangsfristen bis Dezember<br />
1994 und die Neustrukturierung der Fachkunde mit veränderten<br />
Bedingungen durch das Kursbuch der Bundesärztekammer<br />
mit Übernahme dieser Änderungen durch die Kammer zum<br />
1.1.1997 hat in diesem Bereich zu nahezu konstant circa 400<br />
Anträgen beziehungsweise Anerkennungen pro Jahr geführt.<br />
■ <strong>Tätigkeitsbericht</strong> der <strong>Ärztekammer</strong> <strong>Nordrhein</strong> <strong>2004</strong><br />
Ärztliche Weiterbildung<br />
Die durch das Landesamt für Arbeitsschutz durchgeführten<br />
Kontrollen der Bestimmungen der Röntgenverordnung in<br />
den Krankenhäusern und Arztpraxen haben 1996 hohe Antragszahlen<br />
zur Folge gehabt, die sich, nachdem der Nachholbedarf<br />
gedeckt scheint, bei circa 700 bis 800 Anträgen<br />
pro Jahr eingependelt haben. Durch die am 1. August 2001<br />
in Kraft getretene neue Strahlenschutzverordnung und die<br />
zum 1. Juli 2002 erfolgte Änderung der Röntgenverordnung<br />
wurden so genannte „Aktualisierungskurse“ in die Strahlenschutzbestimmungen<br />
eingeführt. Mindestens alle fünf Jahre<br />
müssen Ärzte, die in der Heilkunde ionisierende Strahlen auf<br />
Menschen anwenden, an geeigneten Fortbildungen oder<br />
„Auffrischungskursen“ teilnehmen, um ihre „Fachkunden“<br />
zu erhalten.<br />
Der Ablauf der Speziellen Übergangsbestimmungen der neuen<br />
WBO am 31.12.1996 hat seitdem zu deutlichem Antragsrückgang<br />
geführt, insbesondere bei den neuen Fakultativen<br />
Weiterbildungen und Fachkunden nach WBO, aber auch bei<br />
den Zusatzbezeichnungen.<br />
Seit 1996 rückläufig sind die Anträge auf Anerkennung der<br />
Bezeichnung Praktische Ärztin / Arzt. Nach Ablauf der Frist<br />
(31.12.1995, Niederlassungsmöglichkeit mit dieser Bezeichnung),<br />
die durch die Sozialgesetzgebung und die Zulassungsordnung<br />
der KV vorgegeben war, sind kaum noch Anträge<br />
eingegangen.<br />
Aufgrund der Heilberufsgesetze der Länder ist diese Bezeichnung<br />
auch weiterhin erwerbbar. Sie gilt in allen Ländern der<br />
Europäischen Union außer der Bundesrepublik (hier ist für<br />
Niederlassung und Vertragszulassung für deutsche Staatsangehörige<br />
der „Facharzt /-ärztin für Allgemeinmedizin“ erforderlich)<br />
und hat den Rang einer ärztlichen Qualifikation für<br />
die Ausübung einer allgemeinmedizinischen Tätigkeit, speziell<br />
dann, wenn ein Kammermitglied in einem anderen EU-<br />
Land auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin tätig werden<br />
möchte. Durch eine Änderung der hier maßgeblichen<br />
EU-Richtlinie wird die Dauer der Spezifischen Ausbildung<br />
in der Allgemeinmedizin zum Erwerb dieser Bezeichnung<br />
auf drei Jahre ab 2005 verlängert. Für Ärzte, die Staatsangehörige<br />
eines EU-Landes sind, wird die dort durch entsprechendes<br />
Diplom nachgewiesene Weiterbildung in Deutschland<br />
als Facharzt für Allgemeinmedizin anerkannt.<br />
Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung<br />
Die nachfolgende Aufstellung weist alle Prüfungen des Jahres<br />
2003 für die Anerkennung einer Arztbezeichnung aus, die an<br />
einem der insgesamt 17 Prüfungstage (2002 = 18 Prüfungstage,<br />
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