Rückstellungen ad hoc berechnen - Haufe Akademie
Rückstellungen ad hoc berechnen - Haufe Akademie
Rückstellungen ad hoc berechnen - Haufe Akademie
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
SERIE: EXCEL<br />
ORGANISATION<br />
PERSONALARBEIT MIT EXCEL<br />
<strong>Rückstellungen</strong> <strong>ad</strong> <strong>hoc</strong> <strong>berechnen</strong><br />
ARBEITSHILFEN. Unsere Serie „Personalarbeit mit Excel“ zeigt, dass selbst<br />
komplexe Aufgaben im Personalwesen fl exibel mit Excel gelöst werden können.<br />
Von Michael Paatz<br />
In Unternehmen, deren Wirtschaftsjahr<br />
mit dem Kalenderjahr übereinstimmt,<br />
werden die Fach- und<br />
Führungskräfte aus den Personalabteilungen<br />
zum Jahreswechsel nicht<br />
nur mit den Änderungen zum neuen<br />
Jahr, sondern auch mit Unterstützungsleistungen<br />
zum Jahresabschluss<br />
konfrontiert. Insbesondere die Rückstellungsberechnung<br />
der verschiedenen Erfüllungsrückstände,<br />
wie beispielsweise<br />
Resturlaub und Zeitguthaben, nehmen<br />
einige Zeit in Anspruch.<br />
Die genannten Sachverhalte werden<br />
als Erfüllungsrückstand gegenüber dem<br />
Arbeitnehmer betrachtet und müssen<br />
demzufolge als ungewisse Verbindlichkeiten<br />
sowohl handelsbilanziell nach<br />
§ 249 Absatz 1 Satz 1 HGB als auch steuerbilanziell<br />
nach § 5 Absatz 1 EStG zurückgestellt<br />
werden.<br />
Flexibel mit Excel<br />
Für die Berechnung der Rückstellungsbeträge<br />
werden zum einen die rückständigen<br />
Urlaubsverpfl ichtungen sowie die<br />
Zeitguthaben (zum Beispiel aus Gleitzeitvereinbarungen)<br />
benötigt, zum anderen<br />
die Informationen zum Entgelt und den<br />
Lohnnebenkosten. Die Durchführung<br />
dieser Berechnungen erfordert neben<br />
den eigentlichen Ursprungsdaten ein<br />
Programm zur Berechnung. Die vielen<br />
rechtlichen Rahmenbedingungen sowie<br />
die unterschiedlichen Einsatzgebiete<br />
im Steuer- und Handelsrecht verlangen<br />
Flexibilität. Neben hohen Anschaffungskosten<br />
bieten viele Spezialprogramme<br />
Excel bietet mit seinen vielfältigen Funktionen eine transparente und übersichtliche Darstellung der<br />
Berechnungsergebnisse. Mit den Funktionen Teilergebnis und AutoFilter erhält der Anwender die<br />
wichtigsten Infos auf einen Blick.<br />
nicht die notwendige Beweglichkeit<br />
und sind nur mit speziellen Kenntnissen<br />
zu bedienen. Zur Berechnung bietet<br />
sich Microsoft Excel an. Funktionen wie<br />
„SVERWEIS“ zum Verknüpfen verschiedener<br />
Tabellen oder Datenquellen sowie<br />
die Möglichkeit zur Hinterlegung individueller<br />
Berechnungsmodelle mit variablen<br />
Parametern gestatten fl exible und<br />
transparente Kalkulationen, die einfach<br />
zu bedienen sind und gleichzeitig bei<br />
minimalen Eingriffen geänderten Anforderungen<br />
gerecht werden.<br />
Solche Lösungen vereinfachen auch<br />
die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprü-<br />
fern im Rahmen des Jahresabschlusses,<br />
welche ihre Anforderungen individuell<br />
umgesetzt haben wollen. Viele Mitarbeiter<br />
wissen allerdings nur bedingt,<br />
welche Optimierungspotenziale in der<br />
Nutzung von Microsoft Excel liegen und<br />
vervielfachen ihren Aufwand d<strong>ad</strong>urch<br />
ungewollt.<br />
Die effi ziente und lösungsorientierte<br />
Nutzung von Excel ermöglicht, die Arbeiten<br />
zum Jahresabschluss zu optimieren,<br />
zu automatisieren und d<strong>ad</strong>urch den<br />
Zeitaufwand enorm zu verringern. Neben<br />
der standardisierten und gleichzeitig variablen<br />
Berechnung der <strong>Rückstellungen</strong><br />
01 / 09 personalmagazin<br />
© PROFIBU GMBH KÖLN<br />
47
48 PERSONALARBEIT MIT EXCEL<br />
bietet die gezielte Nutzung von Microsoft<br />
Excel eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten,<br />
Prozesse im Personalwesen<br />
zu beschleunigen und transparenter zu<br />
gestalten.<br />
<strong>Rückstellungen</strong> für Resturlaub<br />
In der Bewertung der Rückstellung fi nden<br />
sich das arbeitsvertraglich oder<br />
gesetzlich nach § 11 BUrlG festgelegte<br />
Urlaubsentgelt auf Basis des Bruttoentgelts<br />
sowie die Arbeitgeberanteile zur<br />
Sozialversicherung und die Berufsgenossenschaftsbeiträge<br />
wieder. Es empfi ehlt<br />
sich, die einzelnen Bestandteile des<br />
Bruttoentgelts für etwaige Prüfungen<br />
separat zu dokumentieren. In der Praxis<br />
erfolgt die Berechnung des Tagesentgelts<br />
meist auf Basis einer Fünftagewoche. Je<br />
nach Tarifvertrag unterscheidet sich der<br />
Wochenfaktor für die Multiplikation. D<strong>ad</strong>urch<br />
ergibt sich im Tarifvertrag Öffentlicher<br />
Dienst (TVÖD) ein Tagesfaktor von<br />
21,74 (5 Tage x 4,348) im Tarifvertrag<br />
der holz- und kunststoffverarbeitenden<br />
Industrie Nordrhein 21,65 (Wochenfaktor<br />
4,33) oder im Tarifvertrag der<br />
Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-<br />
Westfalen 21,75 (Wochenfaktor 4,35).<br />
Mit Urteil vom 7.5.2007 folgte das<br />
Finanzgericht München (FG München,<br />
7 K 2505/05) der BFH-Rechtsprechung,<br />
nach der die <strong>Rückstellungen</strong> in der<br />
Steuer- und Handelsbilanz abweichend<br />
voneinander zu bilden sind. Eine handelsrechtlicheUrlaubsrückstellungsberechnung,<br />
welche dem Vorschlag des<br />
Instituts der Wirtschaftsprüfer (IdW)<br />
folgend mit 220 Arbeitstagen kalkuliert,<br />
wird steuerlich nicht anerkannt. Der<br />
Bundesfi nanzhof geht davon aus, dass<br />
Urlaubsrückstände nicht als Verpfl ichtung<br />
zum Freizeitausgleich im Folgejahr,<br />
sondern als Geldschuld zu betrachten<br />
sind.<br />
Daher wird die Zahl der regulären<br />
Arbeitstage von 250 im Jahr und nicht<br />
die Differenz von Arbeitstagen und Urlaubsanspruch<br />
(250 Arbeitstage minus<br />
30 Urlaubstagen ergibt 220 Tage) in der<br />
steuerlichen Rückstellung als maßgeb-<br />
personalmagazin 01 / 09<br />
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an katharina.schmitt@personalmagazin.de<br />
SEMINARTIPP<br />
Dieser Beitrag ist der erste Teil der<br />
Serie „Excel in der Personalarbeit“.<br />
In den nächsten Folgen werden<br />
wir die Anwendungsgebiete von<br />
Excel bei Aspekten des demografi<br />
schen Wandels, Mitarbeiterbefragungen<br />
und Personal-Controlling<br />
darstellen. Zur Vertiefung des<br />
Themas bietet die <strong>Haufe</strong> Ak<strong>ad</strong>emie<br />
in Zusammenarbeit mit der profi bu<br />
GmbH die Seminarreihe „Excel in<br />
der Personalarbeit“ an.<br />
www.haufe-ak<strong>ad</strong>emie.de/7640<br />
Das Personalmagazin verlost dazu<br />
unter seinen Lesern acht Seminargutscheine<br />
der <strong>Haufe</strong> Ak<strong>ad</strong>emie im<br />
Wert von je 125 Euro. Bewerben<br />
Sie sich bis 1. März 2009 auf<br />
unserem Portal, Stichwort „Excel<br />
in der Personalarbeit“.<br />
www.personalmagazin/downlo<strong>ad</strong>s<br />
lich erachtet. Darüber hinaus gibt es<br />
auch bei den Wirtschaftsprüfern differierende<br />
Ansätze, wie die Zahl der Arbeitstage<br />
anzusetzen ist (zum Beispiel<br />
230 Arbeitstage im Jahr).<br />
Die Rückstellung lässt sich auf Basis<br />
dieser Werte ebenfalls monatsbezogen<br />
durchführen. Es ergeben sich 18,33 Arbeitstage<br />
im Monat bei 220 und 20,83<br />
Arbeitstage bei 250 Arbeitstagen im<br />
Jahr. Aus diesem Grund fällt die Urlaubsrückstellung<br />
in der handelsrechtlichen<br />
Bilanz in der Regel deutlich höher aus<br />
als in der Steuerbilanz.<br />
Die Ermittlung der <strong>Rückstellungen</strong><br />
mit Microsoft Excel verlangt daher<br />
nach Berechnungslösungen, die <strong>ad</strong> <strong>hoc</strong><br />
editierbar sind. Es bietet sich an, diese<br />
Faktoren auf ein getrenntes Parameterdatenblatt<br />
auszulagern, auf das alle<br />
weiterführenden Berechnungen dynamisch<br />
zugreifen. Das steigert einerseits<br />
die Transparenz und ermöglicht ande-<br />
rerseits ein sofortiges Anpassen der<br />
gesamten Berechnungslogik, wenn abweichende<br />
Faktoren benötigt werden.<br />
<strong>Rückstellungen</strong> für Zeitguthaben<br />
Bestehen zum Bilanzstichtag Zeitguthaben<br />
(zum Beispiel aus Gleitzeitvereinbarungen)<br />
sind diese ebenso als<br />
Erfüllungsrückstand anzusehen. Es<br />
ist eine Rückstellung für ungewisse<br />
Verbindlichkeiten zu bilden. Auch hier<br />
konkurrieren mehrere Rechenansätze<br />
miteinander.<br />
Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag das<br />
Stundenentgelt eindeutig defi niert, entfällt<br />
eine Berechnung. Andernfalls kann<br />
die Ermittlung des Stundenentgelts in<br />
Abhängigkeit von der individuellen, regelmäßigen<br />
Wochenarbeitszeit erfolgen.<br />
Die Umrechnung der Wochen- in eine<br />
Monats- oder Jahresarbeitszeit auf Stundenbasis<br />
geschieht über einen festen<br />
Wochenfaktor. Tarifgebundene Unternehmen<br />
fi nden in der Regel im Tarifvertrag<br />
entsprechende Vorgaben (siehe<br />
auch <strong>Rückstellungen</strong> für Resturlaub). In<br />
allen anderen Fällen wird auf den Wert<br />
4,35 als Wochenfaktor zurückgegriffen,<br />
der in den Lohnsteuerrichtlinien (R 30<br />
Abs. 2 Nr. 2a) zur Berechnung des steuerlichen<br />
Grundlohns vorgeschrieben ist.<br />
Diese Beweglichkeit der Einfl ussgrößen<br />
lässt sich mit Excel sowohl im Layout des<br />
Reportings als auch in der Gestaltung<br />
der Formeln durch Einbeziehung von<br />
Variablennamen sehr leicht integrieren.<br />
Wichtig: Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung<br />
in § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB<br />
sind alle Vermögensgegenstände und<br />
Schulden zum Abschlussstichtag unabhängig<br />
voneinander zu bewerten. Das<br />
heißt für Zeitguthaben, dass negative<br />
Stundensalden nicht mit positiven Zeitguthaben<br />
verrechnet werden dürfen.<br />
Michael Paatz<br />
SERIE: EXCEL<br />
ist Geschäftsführer der profi bu GmbH in<br />
Köln und Fachbuchautor.