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Rückstellungen ad hoc berechnen - Haufe Akademie

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SERIE: EXCEL<br />

ORGANISATION<br />

PERSONALARBEIT MIT EXCEL<br />

<strong>Rückstellungen</strong> <strong>ad</strong> <strong>hoc</strong> <strong>berechnen</strong><br />

ARBEITSHILFEN. Unsere Serie „Personalarbeit mit Excel“ zeigt, dass selbst<br />

komplexe Aufgaben im Personalwesen fl exibel mit Excel gelöst werden können.<br />

Von Michael Paatz<br />

In Unternehmen, deren Wirtschaftsjahr<br />

mit dem Kalenderjahr übereinstimmt,<br />

werden die Fach- und<br />

Führungskräfte aus den Personalabteilungen<br />

zum Jahreswechsel nicht<br />

nur mit den Änderungen zum neuen<br />

Jahr, sondern auch mit Unterstützungsleistungen<br />

zum Jahresabschluss<br />

konfrontiert. Insbesondere die Rückstellungsberechnung<br />

der verschiedenen Erfüllungsrückstände,<br />

wie beispielsweise<br />

Resturlaub und Zeitguthaben, nehmen<br />

einige Zeit in Anspruch.<br />

Die genannten Sachverhalte werden<br />

als Erfüllungsrückstand gegenüber dem<br />

Arbeitnehmer betrachtet und müssen<br />

demzufolge als ungewisse Verbindlichkeiten<br />

sowohl handelsbilanziell nach<br />

§ 249 Absatz 1 Satz 1 HGB als auch steuerbilanziell<br />

nach § 5 Absatz 1 EStG zurückgestellt<br />

werden.<br />

Flexibel mit Excel<br />

Für die Berechnung der Rückstellungsbeträge<br />

werden zum einen die rückständigen<br />

Urlaubsverpfl ichtungen sowie die<br />

Zeitguthaben (zum Beispiel aus Gleitzeitvereinbarungen)<br />

benötigt, zum anderen<br />

die Informationen zum Entgelt und den<br />

Lohnnebenkosten. Die Durchführung<br />

dieser Berechnungen erfordert neben<br />

den eigentlichen Ursprungsdaten ein<br />

Programm zur Berechnung. Die vielen<br />

rechtlichen Rahmenbedingungen sowie<br />

die unterschiedlichen Einsatzgebiete<br />

im Steuer- und Handelsrecht verlangen<br />

Flexibilität. Neben hohen Anschaffungskosten<br />

bieten viele Spezialprogramme<br />

Excel bietet mit seinen vielfältigen Funktionen eine transparente und übersichtliche Darstellung der<br />

Berechnungsergebnisse. Mit den Funktionen Teilergebnis und AutoFilter erhält der Anwender die<br />

wichtigsten Infos auf einen Blick.<br />

nicht die notwendige Beweglichkeit<br />

und sind nur mit speziellen Kenntnissen<br />

zu bedienen. Zur Berechnung bietet<br />

sich Microsoft Excel an. Funktionen wie<br />

„SVERWEIS“ zum Verknüpfen verschiedener<br />

Tabellen oder Datenquellen sowie<br />

die Möglichkeit zur Hinterlegung individueller<br />

Berechnungsmodelle mit variablen<br />

Parametern gestatten fl exible und<br />

transparente Kalkulationen, die einfach<br />

zu bedienen sind und gleichzeitig bei<br />

minimalen Eingriffen geänderten Anforderungen<br />

gerecht werden.<br />

Solche Lösungen vereinfachen auch<br />

die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprü-<br />

fern im Rahmen des Jahresabschlusses,<br />

welche ihre Anforderungen individuell<br />

umgesetzt haben wollen. Viele Mitarbeiter<br />

wissen allerdings nur bedingt,<br />

welche Optimierungspotenziale in der<br />

Nutzung von Microsoft Excel liegen und<br />

vervielfachen ihren Aufwand d<strong>ad</strong>urch<br />

ungewollt.<br />

Die effi ziente und lösungsorientierte<br />

Nutzung von Excel ermöglicht, die Arbeiten<br />

zum Jahresabschluss zu optimieren,<br />

zu automatisieren und d<strong>ad</strong>urch den<br />

Zeitaufwand enorm zu verringern. Neben<br />

der standardisierten und gleichzeitig variablen<br />

Berechnung der <strong>Rückstellungen</strong><br />

01 / 09 personalmagazin<br />

© PROFIBU GMBH KÖLN<br />

47


48 PERSONALARBEIT MIT EXCEL<br />

bietet die gezielte Nutzung von Microsoft<br />

Excel eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten,<br />

Prozesse im Personalwesen<br />

zu beschleunigen und transparenter zu<br />

gestalten.<br />

<strong>Rückstellungen</strong> für Resturlaub<br />

In der Bewertung der Rückstellung fi nden<br />

sich das arbeitsvertraglich oder<br />

gesetzlich nach § 11 BUrlG festgelegte<br />

Urlaubsentgelt auf Basis des Bruttoentgelts<br />

sowie die Arbeitgeberanteile zur<br />

Sozialversicherung und die Berufsgenossenschaftsbeiträge<br />

wieder. Es empfi ehlt<br />

sich, die einzelnen Bestandteile des<br />

Bruttoentgelts für etwaige Prüfungen<br />

separat zu dokumentieren. In der Praxis<br />

erfolgt die Berechnung des Tagesentgelts<br />

meist auf Basis einer Fünftagewoche. Je<br />

nach Tarifvertrag unterscheidet sich der<br />

Wochenfaktor für die Multiplikation. D<strong>ad</strong>urch<br />

ergibt sich im Tarifvertrag Öffentlicher<br />

Dienst (TVÖD) ein Tagesfaktor von<br />

21,74 (5 Tage x 4,348) im Tarifvertrag<br />

der holz- und kunststoffverarbeitenden<br />

Industrie Nordrhein 21,65 (Wochenfaktor<br />

4,33) oder im Tarifvertrag der<br />

Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-<br />

Westfalen 21,75 (Wochenfaktor 4,35).<br />

Mit Urteil vom 7.5.2007 folgte das<br />

Finanzgericht München (FG München,<br />

7 K 2505/05) der BFH-Rechtsprechung,<br />

nach der die <strong>Rückstellungen</strong> in der<br />

Steuer- und Handelsbilanz abweichend<br />

voneinander zu bilden sind. Eine handelsrechtlicheUrlaubsrückstellungsberechnung,<br />

welche dem Vorschlag des<br />

Instituts der Wirtschaftsprüfer (IdW)<br />

folgend mit 220 Arbeitstagen kalkuliert,<br />

wird steuerlich nicht anerkannt. Der<br />

Bundesfi nanzhof geht davon aus, dass<br />

Urlaubsrückstände nicht als Verpfl ichtung<br />

zum Freizeitausgleich im Folgejahr,<br />

sondern als Geldschuld zu betrachten<br />

sind.<br />

Daher wird die Zahl der regulären<br />

Arbeitstage von 250 im Jahr und nicht<br />

die Differenz von Arbeitstagen und Urlaubsanspruch<br />

(250 Arbeitstage minus<br />

30 Urlaubstagen ergibt 220 Tage) in der<br />

steuerlichen Rückstellung als maßgeb-<br />

personalmagazin 01 / 09<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an katharina.schmitt@personalmagazin.de<br />

SEMINARTIPP<br />

Dieser Beitrag ist der erste Teil der<br />

Serie „Excel in der Personalarbeit“.<br />

In den nächsten Folgen werden<br />

wir die Anwendungsgebiete von<br />

Excel bei Aspekten des demografi<br />

schen Wandels, Mitarbeiterbefragungen<br />

und Personal-Controlling<br />

darstellen. Zur Vertiefung des<br />

Themas bietet die <strong>Haufe</strong> Ak<strong>ad</strong>emie<br />

in Zusammenarbeit mit der profi bu<br />

GmbH die Seminarreihe „Excel in<br />

der Personalarbeit“ an.<br />

www.haufe-ak<strong>ad</strong>emie.de/7640<br />

Das Personalmagazin verlost dazu<br />

unter seinen Lesern acht Seminargutscheine<br />

der <strong>Haufe</strong> Ak<strong>ad</strong>emie im<br />

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Sie sich bis 1. März 2009 auf<br />

unserem Portal, Stichwort „Excel<br />

in der Personalarbeit“.<br />

www.personalmagazin/downlo<strong>ad</strong>s<br />

lich erachtet. Darüber hinaus gibt es<br />

auch bei den Wirtschaftsprüfern differierende<br />

Ansätze, wie die Zahl der Arbeitstage<br />

anzusetzen ist (zum Beispiel<br />

230 Arbeitstage im Jahr).<br />

Die Rückstellung lässt sich auf Basis<br />

dieser Werte ebenfalls monatsbezogen<br />

durchführen. Es ergeben sich 18,33 Arbeitstage<br />

im Monat bei 220 und 20,83<br />

Arbeitstage bei 250 Arbeitstagen im<br />

Jahr. Aus diesem Grund fällt die Urlaubsrückstellung<br />

in der handelsrechtlichen<br />

Bilanz in der Regel deutlich höher aus<br />

als in der Steuerbilanz.<br />

Die Ermittlung der <strong>Rückstellungen</strong><br />

mit Microsoft Excel verlangt daher<br />

nach Berechnungslösungen, die <strong>ad</strong> <strong>hoc</strong><br />

editierbar sind. Es bietet sich an, diese<br />

Faktoren auf ein getrenntes Parameterdatenblatt<br />

auszulagern, auf das alle<br />

weiterführenden Berechnungen dynamisch<br />

zugreifen. Das steigert einerseits<br />

die Transparenz und ermöglicht ande-<br />

rerseits ein sofortiges Anpassen der<br />

gesamten Berechnungslogik, wenn abweichende<br />

Faktoren benötigt werden.<br />

<strong>Rückstellungen</strong> für Zeitguthaben<br />

Bestehen zum Bilanzstichtag Zeitguthaben<br />

(zum Beispiel aus Gleitzeitvereinbarungen)<br />

sind diese ebenso als<br />

Erfüllungsrückstand anzusehen. Es<br />

ist eine Rückstellung für ungewisse<br />

Verbindlichkeiten zu bilden. Auch hier<br />

konkurrieren mehrere Rechenansätze<br />

miteinander.<br />

Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag das<br />

Stundenentgelt eindeutig defi niert, entfällt<br />

eine Berechnung. Andernfalls kann<br />

die Ermittlung des Stundenentgelts in<br />

Abhängigkeit von der individuellen, regelmäßigen<br />

Wochenarbeitszeit erfolgen.<br />

Die Umrechnung der Wochen- in eine<br />

Monats- oder Jahresarbeitszeit auf Stundenbasis<br />

geschieht über einen festen<br />

Wochenfaktor. Tarifgebundene Unternehmen<br />

fi nden in der Regel im Tarifvertrag<br />

entsprechende Vorgaben (siehe<br />

auch <strong>Rückstellungen</strong> für Resturlaub). In<br />

allen anderen Fällen wird auf den Wert<br />

4,35 als Wochenfaktor zurückgegriffen,<br />

der in den Lohnsteuerrichtlinien (R 30<br />

Abs. 2 Nr. 2a) zur Berechnung des steuerlichen<br />

Grundlohns vorgeschrieben ist.<br />

Diese Beweglichkeit der Einfl ussgrößen<br />

lässt sich mit Excel sowohl im Layout des<br />

Reportings als auch in der Gestaltung<br />

der Formeln durch Einbeziehung von<br />

Variablennamen sehr leicht integrieren.<br />

Wichtig: Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung<br />

in § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB<br />

sind alle Vermögensgegenstände und<br />

Schulden zum Abschlussstichtag unabhängig<br />

voneinander zu bewerten. Das<br />

heißt für Zeitguthaben, dass negative<br />

Stundensalden nicht mit positiven Zeitguthaben<br />

verrechnet werden dürfen.<br />

Michael Paatz<br />

SERIE: EXCEL<br />

ist Geschäftsführer der profi bu GmbH in<br />

Köln und Fachbuchautor.

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