06.01.2013 Aufrufe

Zucht, Ausbildung - Klosterhof Medingen

Zucht, Ausbildung - Klosterhof Medingen

Zucht, Ausbildung - Klosterhof Medingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Deckbedingungen für Frischsperma:<br />

Es gelten die Deckbedingungen des jeweiligen<br />

Verbandes.<br />

Im Besonderen:<br />

Die Decksaison beginnt am 1. Januar und endet<br />

am 15. August.<br />

Samenbestellung:<br />

Ihre Samenbestellung erbitten wir nur telefonisch,<br />

Mo.-Fr. bis 10.00 Uhr und Sa. bis 9.30<br />

Uhr, für den Versand am gleichen Tag.<br />

Aus der Samenbestellung müssen folgende<br />

Angaben ersichtlich sein (liegen diese Angaben<br />

nicht vollständig vor, ist kein Samenversand<br />

möglich): Gewünschter Hengst, Name und vollständige<br />

Anschrift des Stutenbesitzers, <strong>Zucht</strong>verband,<br />

dem die Besamung gemeldet werden<br />

soll, Versandanschrift (Name und Anschrift des<br />

Tierarztes), Angaben zur Stute: Name u. Lebensnummer,<br />

Abstammung, Alter, Farbe u. Abzeichen.<br />

Die entsprechenden Deckscheine sind<br />

zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter<br />

(nicht beim Tierarzt) einzureichen.<br />

Der Züchter verpflichtet sich vor der ersten<br />

Besamung anzugeben, ob ein Embryotransfer<br />

vorgenommen werden soll. Bitte beachten Sie,<br />

dass beim Embryotransfer, das Deckgeld für<br />

jeden gespülten Embryo zu entrichten ist.<br />

Die Bedeckung kann ohne Deckschein nicht an<br />

den Verband gemeldet werden.<br />

Für nach dem 1. 8. eingereichte Deckscheine<br />

wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.<br />

Das Deckgeld ist vor dem Spermaversand<br />

zu entrichten. Die in diesem Katalog angegebenen<br />

Decktaxen verstehen sich inkl. der<br />

gesetzlichen MwSt.<br />

Bei einem evtl. Turniereinsatz der Hengste wird<br />

auf TG-Sperma zurückgegriffen. Die besonderen<br />

Bedingungen für TG-Sperma erfragen Sie bitte<br />

bei der Besamungsstation.<br />

Bei stark frequentierten Hengsten bitten wir um<br />

Vorreservierung des Spermas.<br />

Sollte ein Hengst während der Decksaison ausscheiden,<br />

besteht kein Anspruch auf Rückzahlung<br />

des Deckgeldes. Das gezahlte Deckgeld<br />

kann auf einen anderen Hengst angerechnet<br />

werden.<br />

Sie erhalten über den <strong>Klosterhof</strong> den Samen<br />

aller Hengste der Station Ahlmann, Vierthstr.<br />

82, 25593 Reher<br />

Tel.: 04876-900 915, Fax: 04876-900 917<br />

Internet: www.stall-ahlmann.de.<br />

Als EU anerkannte Besamungsstation versenden<br />

wir auf Anforderung Frischsamen unserer<br />

Hengste. Die Kosten für den Spermaversand<br />

werden gesondert in Rechnung gestellt. Zustellungen<br />

am Wochenende sind nach vorheriger<br />

Absprache möglich. Die Frachtkosten sind<br />

entsprechend höher und müssen im Einzelfall<br />

erfragt werden. Für Hengste die nicht auf dem<br />

<strong>Klosterhof</strong> stationiert sind, fallen in jedem Fall<br />

Versandkosten an. Container erbitten wir ausreichend<br />

frankiert zurückzusenden, da diese<br />

ansonsten in Rechnung gestellt werden.<br />

Sollte eine Samenlieferung nicht fristgerecht<br />

eintreffen, bitten wir um sofortige Mitteilung,<br />

da wir andernfalls die Frachtkosten berechnen.<br />

Für die veterinärmedizinische Betreuung steht<br />

uns Herr Dr. Ekrod zur Verfügung.<br />

Der Tagessatz für die Unterstellung von Stuten<br />

beträgt 10,00 Euro, bei Stuten mit Fohlen<br />

12,00 Euro. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr<br />

des Eigentümers. Der Stuteneigentümer erklärt<br />

sich einverstanden, dass ein Tierarzt zu seinen<br />

Lasten hinzugezogen wird, sofern es der<br />

Hengsthalter für zweckdienlich hält.<br />

Mit der Anlieferung der Stute bzw. der Spermabestellung<br />

erkennen Sie unsere Deck- und<br />

Haftungsbedingungen an.<br />

Sonderregelungen:<br />

Für Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert<br />

haben, wird in der folgenden Decksaison<br />

das halbe gezahlte Deckgeld des Vorjahres<br />

angerechnet, sofern bis zum 1.12. eine tierärztliche<br />

Bescheinigung vorliegt. Liegt diese<br />

Bescheinigung nicht im genannten Zeitraum<br />

vor, ist eine Anrechnung leider nicht möglich.<br />

Stuten, die nach dem 1.7. des jeweiligen Jahres<br />

erstmalig gedeckt bzw. besamt und nicht<br />

tragend wurden, erhalten im Folgejahr volle<br />

Deckgeldfreiheit (in der jeweiligen Preisklasse).<br />

Beachten Sie bitte, dass auch hier die tierärztliche<br />

Bescheinigung bis zum 1.12. vorliegen<br />

muss.<br />

Die Hengste können täglich nach Voranmeldung<br />

besichtigt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis,<br />

dass wir an Wochenenden nur in der Zeit<br />

von 10.00 - 12.00 Uhr erreichbar sind.<br />

Bankverbindung: Sparkasse Uelzen Lüchow<br />

Dannenberg, BLZ 258 501 10, Konto 100<br />

6550, IBAN: DE91 2585 0110 0001 0065 50<br />

BIC:NOLADE21UEL<br />

Wir bitten, Überweisungen aus dem Ausland<br />

immer über die IBAN Nummer auszuführen.<br />

Gerichtsstand: Uelzen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!