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Ein Angebot für unsere Vereine Nadeln „Vereinsmeister 2002“

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DDiesee vvier Seitenn dder „Schützenwarte“ können Sie heraustrennen, entsprechend falzen, oben<br />

aufschneeiden, lochen und in das „WSB-Handbuch“ einheften.<br />

Liga-Richtlinie des WSB<br />

1. Geltungsbereich<br />

1..1 Die Liga-Richtlinie regelt <strong>für</strong> die Disziplinen Recurve- und Compoundbogen Halle (Bogen),<br />

Luftgewehr (LG) und Luftpistole (LP) die Ligawettbewerbe innerhalb des WSB.<br />

1..2 Mit der <strong>für</strong> jede Saison neu zu erteilenden Ligalizenz erhalten die <strong>Vereine</strong> das Recht<br />

zur Teilnahme an den Liga-Wettbewerben.<br />

1..3 Die Siegermannschaften sind Westfalenmeister bzw. Bezirksmeister oder Kreismeister<br />

Bogen, LG oder LP.<br />

1..4 Durch den Start in den Ligawettbewerben werden die ansonsten bestehenden Startberechtigungen<br />

bei den Meisterschaften nicht berührt (Sportordnung des DSB und<br />

entsprechender Sportpass).<br />

1.5 Die Liga-Richtlinie wird vom Westfalen-Ligaausschuss auf der Grundlage der von der<br />

Ligatagung erarbeiteten Empfehlungen erarbeitet und vom Präsidium des WSB inkraft<br />

gesetzt.<br />

Die inkraft gesetzte Liga-Richtlinie wird in der Schützenwarte bekannt gemacht.<br />

1.6 Ergänzend hierzu gelten die Sportordnung des DSB und die Rechtsordnung des WSB.<br />

2. Ligaaufbau<br />

2.1 In jeder Disziplin (Bogen, LG und LP) besteht der Ligaaufbau aus<br />

– einer Westfalenliga<br />

– 7 Bezirksligen<br />

– bis zu 34 ersten Kreisligen.<br />

2.2 Jede Liga besteht aus 8 Vereinsmannschaften. Abweichungen hiervon sind in den Bezirks-<br />

und Kreisligen zulässig.<br />

22..3 In den Westfalen- und Bezirksligen kann nur eine Mannschaft eines <strong>Vereine</strong>s starten.<br />

2..44 In einer Kreisliga sollen nicht mehr als zwei Mannschaften eines Vereins starten. Diese<br />

beiden Mannschaften müssen im ersten Wettkampf gegeneinander antreten. Die<br />

in einer Kreisligamannschaft gestarteten Schützen dürfen in der anderen Kreisligamannschaft<br />

des Vereins nicht mehr eingesetzt werden.<br />

2..55 Zwei oder auch mehrere Kreise eines Bezirks können im Bedarfsfall eine gemeinsame<br />

Kreisliga bilden. Diese Sieger sind Meister aller beteiligten Kreise.<br />

3. Sportjahr, Ligasaison, Meldeschluss<br />

33..1 Die Ligasaison beginnt am 1. Oktober und zählt zum kommenden Sportjahr.<br />

3..22 Die Ligasaison endet mit dem Abschluss der Relegationskämpfe.<br />

3.3 Meldeschlusstermine sind<br />

– der 30.06. <strong>für</strong> die Beantragung der Liga (Mannschafts-)lizenzen<br />

– der 30.08. <strong>für</strong> die Beantragung der <strong>Ein</strong>zellizenzen (Ligapässe)<br />

3..44 Die ordnungsgemäße und vollständige Meldung erfolgt nur auf hier<strong>für</strong> entwickelten<br />

Antragsvordrucken. Die Vordrucke können bei der Geschäftsstelle des WSB bzw. den<br />

Veranstaltern angefordert werden.<br />

4. Ligaausschuss; Zusammensetzung und Aufgaben<br />

44..1 Dem Westfalen-Ligaausschuss gehören an<br />

– der Sportleiter als Vorsitzender<br />

– der stellvertr. Sportleiter als stellvertr. Vorsitzender<br />

– der Sportsekretär<br />

– der Ligaleiter Bogen<br />

– der Ligaleiter <strong>für</strong> Gewehr und <strong>für</strong> Pistole<br />

Luftgewehr, Luftpistole und Armbrust 10m 40 Schuss<br />

KK 3 x 20 : Landesklasse 60 Schuss, andere Klassen 30 Schuss<br />

Sportpistole: Landesklasse 60 Schuss, andere Klassen 30 Schuss<br />

FITA Halle 60 Pfeile<br />

Für andere Disziplinen erfolgt bei Bedarf die Festsetzung der Schusszahlen durch den<br />

Veranstalter.<br />

7. Wertung<br />

Entscheidend <strong>für</strong> die Bewertung des Wettkampfes ist die Gesamtringzahl. Bei Ringgleichheit<br />

ist das höhere Ergebnis des letzten RWK maßgebend.<br />

8. Auf- und Abstieg<br />

Die Auf- und Abstiegsregelung wird durch den Sportausschuss des WSB bzw. den Vorstand<br />

der Bezirke und Kreise festgelegt.<br />

9. Wettkampftermine und -orte<br />

Die Wettkampftermine und -orte werden durch die zuständigen RWK-Leiter festgelegt und<br />

sind den <strong>Vereine</strong>n frühzeitig bekannt zu geben. Die Anzahl der Wettkämpfe beträgt in den<br />

Disziplinen Armbrust, Bogen und den Luftdruckwaffen 6 Wettkämpfe, in allen anderen<br />

Disziplinen 4 Wettkämpfe. <strong>Ein</strong>e Vorverlegung bis höchstens 14 Tage kann unter den am<br />

Wettkampf beteiligten <strong>Vereine</strong>n vereinbart werden. <strong>Ein</strong>e nachträgliche Austragung der<br />

Kämpfe ist nur mit vorheriger Genehmigung des RWK-Leiters zulässig. Das Nachschießen<br />

einzelner Mannschaften oder einzelner RWK-Teilnehmer nach dem vereinbarten Termin ist<br />

unzulässig.<br />

10. Nichtantreten einer Mannschaft<br />

Bei Nichtantreten einer Mannschaft wird der anwesenden Mannschaft nach Rücksprache mit<br />

dem RWK-Leiter Gelegenheit gegeben, diesen Wettkampf zu schießen. Der RWK-Leiter entscheidet,<br />

wo der Wettkampf ausgetragen wird und wer ihn beaufsichtigt.<br />

11. Weitermeldung der Ergebnisse<br />

Die Ergebnislisten müssen spätestens 2 Werktage nach dem Wettkampftag an den RWK-<br />

Leiter abgesandt werden (entscheidend ist der Poststempel).<br />

12. Ergänzende Regelungen<br />

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der RWK können durch den Veranstalter besondere<br />

Anordnungen getroffen werden. Sie dürfen dieser Richtlinie nicht widersprechen.<br />

13. Ahndung von Regelverstößen<br />

Unsportlichkeiten und Regelverstöße i.S. der RWK-Richtlinie und der Sportordnung des DSB<br />

werden vom RWK-Leiter entsprechend Regel 0.12.9 der DSB-Sportordnung geahndet<br />

(Warnung/Ringabzug/Disqualifikation).<br />

Bei zu später Absendung der RWK-Berichte werden dem austragenden Verein 30 Ringe vom<br />

Mannschaftsergebnis abgezogen.<br />

Manipulationen an den Scheiben werden mit Nullwertung des jeweiligen Schusses geahndet.<br />

Die Feststellung ist auf dem RWK-Bericht ausdrücklich zu vermerken; die betreffenden<br />

Scheiben sind dem RWK-Bericht beizufügen.<br />

Beim Verzicht auf Aufstieg in eine höhere Klasse erfolgt eine einjährige Sperre. Nach Ablauf<br />

der Sperre muss die Mannschaft in der untersten Klasse wieder beginnen.<br />

14. Rechtsweg<br />

Gegen Entscheidungen entsprechend Nr. 14 dieser Richtlinie kann der Betroffene innerhalb<br />

von 2 Wochen nach der Bekanntgabe <strong>Ein</strong>spruch beim zuständigen RWK-Leiter einlegen. Über<br />

eingelegte <strong>Ein</strong>sprüche entscheidet der Sportausschuss des Veranstalters (WSB, Bezirke<br />

oder Kreise).<br />

Gegen die <strong>Ein</strong>spruchsentscheidung kann Klage eingelegt werden. Das WSB-Gericht 1.<br />

Instanz entscheidet endgültig. Weitere <strong>Ein</strong>zelheiten regelt §24 der Satzung des WSB i.d.F. v.<br />

12.10.97 und die Rechtsordnung des WSB i.d.F. v. 12.10.97.<br />

Die RWK-Richtlinie in der vorstehenden Fassung wurde am 25.02.98 vom Sportausschuss<br />

des WSB beschlossen und wird hiermit zum 01.05.1998 in Kraft gesetzt.<br />

Dortmund, den 01.03.1998<br />

gez. Walter Ungemach, Präsident gez. Fritz-Eckhard Potthast, Sportleiter<br />

SCHÜTZENWARTE 6/2001 17<br />

I<br />

VIII

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