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dav summit club - Alpenverein Garmisch-Partenkirchen

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4. Präsidiumssitzung vom 10. Juni in München<br />

Ergebnis nach Geschäftsbereichen 2009<br />

3<br />

Forum online Ausgabe 07/2010<br />

Das Präsidium beschloss das Ergebnis nach Geschäftsbereichen zum 31.12.2009 mit<br />

einem Überschuss von 1.152.844 € bzw. von 921.245 € nach Rücklagenbildung für den<br />

Beihilfe-Etat aus der Fundraising-Aktion in Höhe von 231.599 €.<br />

Rücklagenbildung aus dem Ergebnis 2009<br />

Das Ergebnis nach Geschäftsbereichen wies einen Betrag von 1.152.844 € aus. Um wie in<br />

den Vorjahren wieder mit einem ausgeglichenen Ergebnis abzuschließen, wurde von der<br />

Geschäftsleitung vorgeschlagen, Rücklagen in Höhe des Jahresergebnisses zu bilden.<br />

Das Präsidium stimmte diesem Vorschlag zu und beschloss die Bildung von Rücklagen in<br />

Höhe von 1.152.844 Euro aus dem Ergebnis nach Geschäftsbereichen zum 31.12.2009.<br />

Genehmigung steuerlicher Jahresabschluss zum 31.12.2009<br />

Das Präsidium beschloss den Jahresabschluss mit einem steuerlichen Ergebnis von<br />

451.983,64 € und die Vermögensübersicht mit einer Summe von 46.905.630,98 € bei<br />

einem Eigenkapital zum Bilanzstichtag von 34.656.361,87 €, was einer Eigenkapitalquote<br />

von 73,8% entspricht. Des Weiteren ermächtigte das Präsidium den Präsidenten, Herrn<br />

Prof. Dr. Heinz Röhle sowie den Vizepräsidenten, Herrn Ulrich Kühnl, den Abschluss für<br />

den Gesamtverein sowie die Einzelabschlüsse für die Teilbereiche Deutschland und<br />

Österreich rechtswirksam zu unterschreiben.<br />

Auf Grund des bestehenden Bilanzverlustes der DAV Summit Club GmbH, der das<br />

Stammkapital um mehr als 50 % aufzehrte, wurde einer Teilwertabschreibung in<br />

Höhe von 500 T€ in Bezug auf die DAV Summit Club GmbH vorbehaltlich der<br />

Zustimmung der Gesellschafterversammlung zugestimmt.<br />

Hinsichtlich der Bewertung der Position der Pensionsrückstellungen wird derzeit das<br />

nach dem Einkommenssteuergesetz zulässige Bewertungsverfahren angewandt. Es<br />

unterstellt einen Rechnungszins von 6 %. Handelsrechtlich bzw. durch das<br />

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das ab 01.01.2010 in Kraft getreten ist,<br />

kann es bei einer Umstellung des Ermittlungsverfahrens zu nicht unerheblichen<br />

aufwandswirksamen Veränderungen kommen. Diese können zwar nach derzeitigem<br />

Sachstand über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren verteilt werden, unter dem<br />

Aspekt der Zukunftsvorsorge und der kaufmännischen Vorsicht empfiehlt sich aber<br />

eine raschere Berücksichtigung in der Aufwandsrechnung. Die sich hieraus<br />

ergebenden möglichen Risiken werden derzeit ermittelt. Sollte für 2009 noch ein<br />

Rückstellungsbedarf bestehen, könnte aus der nachfolgenden Position ein Teilbetrag<br />

umgewidmet werden.<br />

Im Bereich der zugesagten Beihilfen wurde des Weiteren eine Änderung des<br />

Ausweises vorgenommen. In der Vergangenheit wurden die an die Sektionen<br />

zugesagten, aber noch nicht ausgezahlten Beihilfen unter der Position „gebundene<br />

Rücklagen“ gemäß § 58 Nr. 6 AO ausgewiesen. Hintergrund für diese

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