dav summit club - Alpenverein Garmisch-Partenkirchen
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4. Präsidiumssitzung vom 10. Juni in München<br />
Ergebnis nach Geschäftsbereichen 2009<br />
3<br />
Forum online Ausgabe 07/2010<br />
Das Präsidium beschloss das Ergebnis nach Geschäftsbereichen zum 31.12.2009 mit<br />
einem Überschuss von 1.152.844 € bzw. von 921.245 € nach Rücklagenbildung für den<br />
Beihilfe-Etat aus der Fundraising-Aktion in Höhe von 231.599 €.<br />
Rücklagenbildung aus dem Ergebnis 2009<br />
Das Ergebnis nach Geschäftsbereichen wies einen Betrag von 1.152.844 € aus. Um wie in<br />
den Vorjahren wieder mit einem ausgeglichenen Ergebnis abzuschließen, wurde von der<br />
Geschäftsleitung vorgeschlagen, Rücklagen in Höhe des Jahresergebnisses zu bilden.<br />
Das Präsidium stimmte diesem Vorschlag zu und beschloss die Bildung von Rücklagen in<br />
Höhe von 1.152.844 Euro aus dem Ergebnis nach Geschäftsbereichen zum 31.12.2009.<br />
Genehmigung steuerlicher Jahresabschluss zum 31.12.2009<br />
Das Präsidium beschloss den Jahresabschluss mit einem steuerlichen Ergebnis von<br />
451.983,64 € und die Vermögensübersicht mit einer Summe von 46.905.630,98 € bei<br />
einem Eigenkapital zum Bilanzstichtag von 34.656.361,87 €, was einer Eigenkapitalquote<br />
von 73,8% entspricht. Des Weiteren ermächtigte das Präsidium den Präsidenten, Herrn<br />
Prof. Dr. Heinz Röhle sowie den Vizepräsidenten, Herrn Ulrich Kühnl, den Abschluss für<br />
den Gesamtverein sowie die Einzelabschlüsse für die Teilbereiche Deutschland und<br />
Österreich rechtswirksam zu unterschreiben.<br />
Auf Grund des bestehenden Bilanzverlustes der DAV Summit Club GmbH, der das<br />
Stammkapital um mehr als 50 % aufzehrte, wurde einer Teilwertabschreibung in<br />
Höhe von 500 T€ in Bezug auf die DAV Summit Club GmbH vorbehaltlich der<br />
Zustimmung der Gesellschafterversammlung zugestimmt.<br />
Hinsichtlich der Bewertung der Position der Pensionsrückstellungen wird derzeit das<br />
nach dem Einkommenssteuergesetz zulässige Bewertungsverfahren angewandt. Es<br />
unterstellt einen Rechnungszins von 6 %. Handelsrechtlich bzw. durch das<br />
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das ab 01.01.2010 in Kraft getreten ist,<br />
kann es bei einer Umstellung des Ermittlungsverfahrens zu nicht unerheblichen<br />
aufwandswirksamen Veränderungen kommen. Diese können zwar nach derzeitigem<br />
Sachstand über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren verteilt werden, unter dem<br />
Aspekt der Zukunftsvorsorge und der kaufmännischen Vorsicht empfiehlt sich aber<br />
eine raschere Berücksichtigung in der Aufwandsrechnung. Die sich hieraus<br />
ergebenden möglichen Risiken werden derzeit ermittelt. Sollte für 2009 noch ein<br />
Rückstellungsbedarf bestehen, könnte aus der nachfolgenden Position ein Teilbetrag<br />
umgewidmet werden.<br />
Im Bereich der zugesagten Beihilfen wurde des Weiteren eine Änderung des<br />
Ausweises vorgenommen. In der Vergangenheit wurden die an die Sektionen<br />
zugesagten, aber noch nicht ausgezahlten Beihilfen unter der Position „gebundene<br />
Rücklagen“ gemäß § 58 Nr. 6 AO ausgewiesen. Hintergrund für diese