Jugendprävention - Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht
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<strong>Recht</strong> macht <strong>Schule</strong><br />
WHR Dr. phil. Reinhard Neumayer<br />
Bereichsleiter in der Abteilung <strong>für</strong> Jugendwohlfahrt des Amtes der Niederösterreichischen<br />
Landesregierung<br />
Studium der Psychologie (Hauptfach) <strong>und</strong> Pädagogik (Nebenfach)<br />
Klinischer <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitspsychologe<br />
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt: seit 1979 als Mitarbeiter, später Leiter<br />
des mobilen psychologischen Amtssachverständigendienstes <strong>für</strong> die Jugendämter an den<br />
Bezirksverwaltungsbehörden<br />
stellvertretender Leiter der Abteilung Jugendwohlfahrt <strong>und</strong> Leiter des Bereichs Psychologie,<br />
auch zuständig <strong>für</strong> Eignungsfeststellung, Fachaufsicht <strong>und</strong> Förderbudgeterstellung der Sozialen<br />
Dienste der freien Jugendwohlfahrt<br />
Psychotherapeut (Individualpsychologie) in freier Praxis<br />
Anknüpfungspunkte zu <strong>Schule</strong>:<br />
Vergangenheit: Schüler, Vater zweier Schüler, Elternvereinsobmann<br />
Gegenwart: Kooperation mit dem NÖ Landesschulrat <strong>und</strong> dem gewerblichen Berufsschulrat<br />
Referent in der Aus- <strong>und</strong> Fortbildung von SchülerberaterInnen, BeratungslehrerInnen <strong>und</strong><br />
BerufsschullehrerInnen <strong>für</strong> die ehem. päd. Institute des B<strong>und</strong>es in NÖ <strong>und</strong> nun die päd.<br />
Fachhochschule Wien<br />
Referat „Jugendwohlfahrt - Krisenfeuerwehr, Nothelfer oder Kooperationspartner der<br />
<strong>Schule</strong>?“<br />
<strong>Gesellschaft</strong> <strong>und</strong> Gesetzgeber erwarten von der Familie, dass diese die Pflege <strong>und</strong> Erziehung der<br />
Kinder selbst wahrnimmt <strong>und</strong> zwar in einer <strong>für</strong> diese Kinder förderlichen Art <strong>und</strong> Weise.<br />
Wenn die Familie dies nicht kann oder schafft, falls sie es vielleicht unwissentlich in einer <strong>für</strong> das<br />
minderjährige Kind sogar störenden oder entwicklungshemmenden Weise tut, so hat die<br />
Jugendwohlfahrt solche Familien zu beraten <strong>und</strong> zu unterstützen, damit diese Familien in die Lage<br />
versetzt werden, Pflege <strong>und</strong> Erziehung (wieder) selbst wahrzunehmen.<br />
Für den Fall, dass die Erziehungsberechtigten das Wohl des/der Minderjährigen nicht<br />
gewährleisten, besonders dann, wenn diese Gewalt anwenden oder körperliches oder seelisches<br />
Leid zufügen, hat die Jugendwohlfahrt in Familien einzugreifen <strong>und</strong> erforderlichenfalls<br />
Maßnahmen zu setzen, durch die das Wohl des/der Minderjährigen durch Pflege <strong>und</strong> Erziehung<br />
außerhalb der Familie gewährleistet wird.<br />
Weil es hier kaum Platz <strong>für</strong> unterschiedliche Interpretationen oder Erwartungen an die<br />
Jugendwohlfahrt gibt, funktioniert daher die Zusammenarbeit der öffentlichen<br />
Jugendwohlfahrtsträger mit Familien, mit <strong>Schule</strong>n, mit Kindergärten, Horten,<br />
Tagesbetreuungseinrichtungen, mit Krankenanstalten, mit Pflegschaftsgerichten, mit Polizei, mit<br />
Heimen, Wohngemeinschaften <strong>und</strong> Pflegeeltern aber natürlich auch mit elektronischen <strong>und</strong><br />
Printmedien hervorragend sowie frei von Missverständnissen.<br />
Ein kleines Problem bleibt bisher noch ungelöst: woher soll die Jugendwohlfahrt wissen, dass es<br />
Familien gibt, in denen es Beratungs- <strong>und</strong> Unterstützungsbedarf wegen mangelhafter Pflege <strong>und</strong><br />
Erziehung gibt <strong>und</strong> woher soll die Jugendwohlfahrtsbehörde wissen, dass es in konkreten Familien<br />
<strong>Österreichische</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong> <strong>Schule</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>, 1014 Wien, Freyung 1, ogsr@gmx.at, www.ogsr.at