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Jugendprävention - Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht

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Steckbriefe <strong>und</strong> Positionspapiere der Vortragenden<br />

<strong>Recht</strong> macht <strong>Schule</strong><br />

Dr. Rainer FANKHAUSER,<br />

Leiter der Abteilung <strong>für</strong> allgemeine <strong>Recht</strong>sangelegenheiten im B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong><br />

Unterricht Kunst <strong>und</strong> Kultur<br />

Dr. jur., akad. geprüfter Übersetzer; geb. 18. Juni 1954 in Salzburg, Übersetzerstudium in<br />

Graz sowie Studium der <strong>Recht</strong>swissenschaften in Graz <strong>und</strong> Salzburg; Gerichtspraktikum in<br />

Salzburg; seit 1982 im BMUKK (zunächst in der Legistik, danach in der<br />

Schulrechtsabteilung), seit 1993 Leiter der Abteilung <strong>für</strong> allgemeine <strong>Recht</strong>sangelegenheiten,<br />

verschiedene Publikationen zu schulrechtlichen Themen.<br />

Referat „<strong>Recht</strong>liche Gr<strong>und</strong>lagen der Schulges<strong>und</strong>heitspflege“<br />

• Einleitung<br />

• Schulges<strong>und</strong>heitspflege im Rahmen von § 66 SchUG – hoheitlicher Bereich (mit<br />

Darlegung der Kompetenzabgrenzung zwischen dem Ges<strong>und</strong>heitswesen <strong>und</strong> der zum<br />

Schulwesen gehörenden Schularzttätigkeit)<br />

• Schulges<strong>und</strong>heitspflege im Rahmen von Schularztverträgen – privatwirtschaftlicher<br />

Bereich<br />

• kritisches Resümee<br />

• Geltung der im Ärztegesetz festgelegten Dienstpflichten des Arztes <strong>für</strong> den Schularzt<br />

anhand der ärztlichen Schweigepflicht sowie der Dokumentationsverpflichtung des<br />

Arztes.<br />

<strong>Österreichische</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong> <strong>Schule</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>, 1014 Wien, Freyung 1, ogsr@gmx.at, www.ogsr.at

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