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Taxi fahren - aber Sicher! - Deutscher Taxi- und Mietwagenverband eV

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Taxi</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mietwagenverband</strong> e. V. (BZP)<br />

Fakten zu Pfefferspray<br />

Pfefferspray ist ein Aerosol-Spray,<br />

also kein Tränengas wie zum Beispiel<br />

CN oder CS. Die Wirksubstanz<br />

für Pfefferspray wird aus der<br />

Cayenne-Pfeffer-Pflanze gewonnen.<br />

Das Spray besteht daher zu<br />

100 Prozent aus natürlichen, organischen<br />

Wirkstoffen. Es wird nicht<br />

in einem Sprühnebel ausgebracht,<br />

sondern in einem ballistischen<br />

Strahl mit einer Reichweite von drei<br />

bis zehn Metern (modellabhängig).<br />

Pfefferspray wirkt unmittelbar <strong>und</strong><br />

stoppt praktisch sofort jeden Angriff.<br />

Erkenntnisse über unerwünschte<br />

Nebenwirkungen, die<br />

bekanntlich bei CN oder CS nicht<br />

ausgeschlossen werden können,<br />

sind derzeit nicht bekannt.<br />

Pfeffersprays werden in den Vereinigten<br />

Staaten von Polizeibehörden<br />

fast aller Großstädte, darunter New<br />

York, Chicago <strong>und</strong> Los Angeles, eingesetzt.<br />

US-Parkranger nutzen es<br />

zur Abwehr wilder Bären <strong>und</strong> beim<br />

FBI <strong>und</strong> der US-Armee wird es<br />

ebenfalls verwendet. ln Europa<br />

wird dieses Pfefferspray unter<br />

anderem von B<strong>und</strong>espolizei, Justiz<br />

<strong>und</strong> Gendarmerie in Österreich verwendet.<br />

In der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

dürfen Produkte, die den Wirkstoff<br />

OleoresinCapsicum (OC) enthalten,<br />

derzeit nur zur Abwehr aggressiver<br />

Tiere eingesetzt werden. Bei diesem<br />

Verwendungszweck unterliegt es<br />

nicht dem deutschen Waffenrecht<br />

<strong>und</strong> dessen Prüfvorschriften. Dieses<br />

Pfefferspray ist in verschiedenen<br />

Varianten erhältlich.<br />

fengeschäft, kostet ca. 12.- Euro.<br />

Cayennepfeffer in die Augen gerieben hat, weiß von<br />

der augenblicklichen „Wirksamkeit“ dieses Gewürzes<br />

eine tränenreiches Lied zu singen. Der Wirkstoff wirkt<br />

nicht auf das Nervensystem, sondern direkt auf die<br />

Haut <strong>und</strong> die Schleimhaut. Selbst bullige Angreifer<br />

gehen heulend in die Knie. „Es ist als ob der Kopf in<br />

Flammen stünde!“, so wird die Wirkung von OC-<br />

Spray beschrieben. Das OC-Spray ist zur Abwehr von<br />

H<strong>und</strong>en frei erhältlich. Die Deutsche Post AG stattet<br />

ihre Briefträger damit aus! Es heißt deshalb auch<br />

„H<strong>und</strong>eabwehrspray“. Fragen Sie danach im Waf-<br />

Schaumspray<br />

Eine zugelassene Sprayvariante ist ein Schaumspray, welches im Gesicht des Angreifers<br />

blitzartig aufschäumt <strong>und</strong> ihm die Sicht nimmt. Als Nebeneffekt wird der Angreifer noch<br />

grün oder rot eingefärbt, <strong>und</strong> zwar so intensiv, dass die Farbe sich erst nach Tagen entfernen<br />

läßt. Ab 20.- Euro<br />

Elektroschocker<br />

Eine weitere Möglichkeit der Abwehrbewaffnung sind Elektroschockstäbe. Ein hochgespannter<br />

Stromschlag, der sich <strong>aber</strong> nur im Milliampérebereich bewegt, paralysiert den<br />

Angreifer für mehrere Sek<strong>und</strong>en, genug Zeit um das Weite zu suchen. Die Elektroschocker<br />

wirken sogar durch Lederjacken. Sie sind <strong>aber</strong> recht teuer <strong>und</strong> sie sollten keinesfalls, wie<br />

schon in <strong>Taxi</strong>s gesehen, auf der Mittelkonsole herumliegen. Beim Kauf sollte man kein Gerät<br />

nehmen, dass von seiner Form her mit einer Faustfeuerwaffe verwechselt werden kann.<br />

Ab 200.- Euro.<br />

Transparenz<br />

Es erhöht nicht gerade die <strong>Sicher</strong>heit, wenn man von außen nicht erkennen kann, was in<br />

einem <strong>Taxi</strong> vor sich geht. Getönte Scheiben, Vorhänge etc. mögen vielleicht bei „Stretched-<br />

Limousines“ der letzte Schrei sein, bei <strong>Taxi</strong>s sind sie absolut fehl am Platze.<br />

<strong>Taxi</strong>-Alarm<br />

Etwas stiefmütterlich wird vom Gewerbe in den letzen Jahren der gesetzlich vorgeschriebene<br />

<strong>Taxi</strong>-Alarm, der sog. „Laute Alarm“ behandelt. Dies liegt in erster Linie daran, dass<br />

die moderne „Bus-Technologie“ in der Autoelektrik den nachträglichen Einbau dieses<br />

Alarms teuer <strong>und</strong> aufwändig <strong>und</strong> bei manchen Baureihen sogar unmöglich macht. Deshalb<br />

würde der BZP gerne die Verpflichtung zum Einbau dieses Alarms durch z.B. eine GPS-<br />

Ortung ersetzen. Unbestritten bleibt <strong>aber</strong>, dass der <strong>Taxi</strong>-Alarm doch noch eine hohe Auf-

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