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gymnasialen Oberstufe im Klassenverband - Deutsche ...

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<strong>Deutsche</strong> Botschaftsschule Peking<br />

11. Wiederholen von Teilen der <strong>Oberstufe</strong>, Verweildauer<br />

11.1 Im Bildungsgang der Reifeprüfung beträgt die Höchstverweildauer in der <strong>gymnasialen</strong><br />

<strong>Oberstufe</strong> 4 Jahre. Wer nicht in die Qualifikationsphase versetzt wird, kann die<br />

Einführungsphase wiederholen. Wer jedoch zum zweiten Mal nicht versetzt wird, muss<br />

die gymnasiale <strong>Oberstufe</strong> verlassen. Die Höchstverweildauer kann bei Nichtbestehen<br />

der Reifeprüfung oder der Hochschulreifeprüfung um ein Jahr verlängert werden.<br />

Das zusätzlich eingerichtete Unterrichtsprogramm kann einmal wiederholt werden.<br />

11.2 Ein freiwilliges Zurücktreten kann nur einmal in der Qualifikationsphase und nur um ein<br />

ganzes Jahr gestattet werden, und zwar am Ende des zweiten Halbjahres der<br />

vorletzten oder am Ende des ersten Halbjahres der letzten Jahrgangsstufe bzw. vor<br />

Beginn der schriftlichen Prüfung.<br />

11.3 Bei der Wiederholung von Teilen der <strong>Oberstufe</strong> zählen nur die Bewertungen des<br />

zweiten Durchgangs.<br />

11.4 Wer <strong>im</strong> Bildungsgang der Reifeprüfung nach dreieinhalbjährigem Besuch der<br />

<strong>gymnasialen</strong> <strong>Oberstufe</strong> nicht zur schriftlichen Prüfung zugelassen wird, muss die<br />

gymnasiale <strong>Oberstufe</strong> verlassen, weil er innerhalb der Höchstverweildauer von vier<br />

Jahren die Voraussetzungen für die Ablegung der Prüfung nicht erfüllen kann. Über<br />

Ausnahmen in besonders begründeten Fällen entscheidet der Länder-Vorsitzende <strong>im</strong><br />

BLASchA (Sekretariat der KMK).<br />

11.5 Wenn überragende Leistungen eines Schülers dies rechtfertigen, kann die Schule<br />

be<strong>im</strong> Länder-Vorsitzenden <strong>im</strong> BLASchA (Sekretariat der KMK) einen Antrag auf<br />

Überspringen von Teilen oder der gesamten Einführungsphase stellen. Dem Antrag ist<br />

eine ausführliche Begründung der Klassenkonferenz, die Einverständniserklärung der<br />

Eltern sowie die Bestätigung des Schulleiters beizufügen.<br />

DSP, Unterricht der <strong>gymnasialen</strong> <strong>Oberstufe</strong> <strong>im</strong> <strong>Klassenverband</strong> Seite 12/33

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