DAZ - DHV-Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband ...
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<strong>DAZ</strong> Die<br />
D e u t s c h e A n g e s t e l l t e n Z e i t u n g N r. 3 • 2 012 • 31. A u g u s t 2 012<br />
Berufsgewerkschaft<br />
Neuausrichtung der Pflegeversicherung ein Flop?<br />
Braucht Deutschland das Betreuungsgeld?<br />
Anerkennungsgesetz verbessert Beschäftigungschancen von Migranten
<strong>DAZ</strong><br />
Zum Geleit<br />
Die Sommerferien<br />
sind vorbei, nun<br />
folgt ein heißer<br />
Herbst<br />
In der politischen Sommerpause<br />
sind zahlreiche politische<br />
Themen diskutiert<br />
worden, die unsere Interessen<br />
als Arbeitnehmerinnen<br />
<strong>und</strong> Arbeitnehmer unmittelbar<br />
berühren. Der Herbst<br />
2012 wird deshalb viele<br />
dieser Themen aufgreifen. Es ist dabei<br />
nicht sicher, dass Ergebnisse erzielt<br />
werden, die uns wirklich zufrieden<br />
stellen werden. Schließlich bereiten<br />
sich die politischen Parteien auf einen<br />
B<strong>und</strong>estagswahlkampf im kommenden<br />
Jahr vor.<br />
Was passiert mit einer Rentenreform?<br />
B<strong>und</strong>esarbeitsministerin von der Leyen<br />
verknüpft die Reduzierung des Rentenversicherungsbeitrags<br />
auf 19,0 Prozentpunkte<br />
mit der Einführung einer<br />
Gr<strong>und</strong> rente für sogenannte Aufstocker.<br />
Damit stößt sie bei vielen auf großen<br />
Widerstand, zu Recht, denn völlig unklar<br />
ist, ob eine allgemeine Sozialleistung,<br />
die von den Kommunen zu erbringen<br />
ist, nun plötzlich alleine von den Versicherten<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
finanziert werden soll.<br />
In der gesetzlichen Pflegeversicherung<br />
sollen auch Neuerungen auf<br />
den Weg gebracht werden. Umstritten<br />
ist der sogenannte „Pflege-Bahr“, eine<br />
private Pflegezusatzversicherung, die<br />
mit 5.- Euro im Monat durch den B<strong>und</strong><br />
gefördert werden soll. Ein berechtigter<br />
Ansatz, oder nur eine versteckte Subvention<br />
für die private Versicherungswirtschaft?<br />
Streit ist vorprogrammiert.<br />
In zahlreichen Berufen steigt der<br />
Mangel an qualifizierten Fachkräften.<br />
Insbesondere für die Pflege hat das nun<br />
auch die B<strong>und</strong>esregierung erkannt. Seit<br />
wenigen Monaten werden Aufrufe gestartet,<br />
mit denen Langzeitarbeitslose,<br />
oder von Arbeitslosigkeit bedrohte<br />
Beschäftigte zu geförderten Umschulungsmaßnahmen<br />
in Pflegeberufe bewegt<br />
werden sollen. Es ist nicht ausgeschlossen,<br />
dass hierzu in diesem Herbst<br />
von der B<strong>und</strong>esregierung noch neue<br />
Förderrichtlinien für die B<strong>und</strong>esagen-<br />
2<br />
tur für Arbeit erlassen werden. Doch<br />
wer sagt eigentlich, dass die betreffendenLangzeitarbeitslosen<br />
oder<br />
die ehemalige<br />
Einzelhandelskauffrau<br />
von Schlecker<br />
überhaupt das<br />
richtige Händchen<br />
für die Ausübung<br />
der Pflegetätigkeiten<br />
haben? Kann<br />
man persönliche<br />
Eignung für bestimmteUmschulungsmaßnahmen<br />
per Gesetz bestimmen?<br />
Kann das Aufgabe der Politik sein?<br />
In diesem Herbst wird sicher auch<br />
wieder die Mindestlohndebatte angeheizt.<br />
Die Koalitionspartner werden<br />
abwägen, ob man mit diesem Thema im<br />
kommenden Jahr nicht doch Stimmen<br />
fangen kann, insbesondere, wenn man<br />
vor der B<strong>und</strong>estagswahl noch gesetzgeberisch<br />
tätig geworden sein sollte. Unabhängig<br />
davon ist es fraglich, ob Mindestlohntarifverträge<br />
beispielsweise für den<br />
Handel oder die Fleischwarenindustrie in<br />
diesem Herbst zustande kommen. Und<br />
die Gespräche für Branchenzuschläge<br />
für Zeitarbeitnehmer in Dienstleistungsbranchen<br />
zeugen auch nicht davon,<br />
dass dieses Projekt noch in diesem Jahr<br />
erfolgreich abgearbeitet wird. All diese<br />
Entwicklungen müssten zum Eingreifen<br />
des Gesetzgebers noch in dieser Legislaturperiode<br />
führen, nimmt man die<br />
B<strong>und</strong>esarbeitsministerin beim Wort.<br />
Der Euro <strong>und</strong> seine Rettung, sei es<br />
wegen der Griechen, der spanischen<br />
Ban ken, der Frage um das Vertrauen<br />
in ein gutes deutsch-französisches<br />
Verhältnis, oder der zu erwartenden<br />
Entscheidung des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichtes<br />
zum ESM, spannend wird es<br />
in jedem Fall. Und in jedem Fall geht<br />
es auch um die Frage, in wieweit wir,<br />
die Einkommensteuerzahler, für Fehler<br />
oder Unzulänglich keiten von Politikern<br />
oder Finanzexperten in die Haftung<br />
genommen werden. Denn werden<br />
die Haftungs risiken größer <strong>und</strong> sichert<br />
Deutsch land diese weiter ab, so werden<br />
wir früher oder später auch in Deutschland<br />
an Steuererhöhungen nicht vorbei<br />
kommen.<br />
Schließlich gibt es ein Thema, welches<br />
in diesem Herbst einer Lösung zugeführt<br />
werden muss. Die Steuerpolitik ist noch ge-<br />
Zum Geleit<br />
fragt. Durch die Anhebung der sogenannten<br />
Hartz IV Sätze ist es fragwürdig, ob das<br />
Lohnabstandsgebot für Beschäftigte, die<br />
mehr verdienen, als die Steuerfreigrenze,<br />
noch gegeben ist. Verfassungsrechtliche<br />
Bedenken wurden bereits geäußert.<br />
Die Grenze für den Einstiegssteuersatz<br />
zu verändern hat aber Auswirkungen<br />
auf den gesamten Steuerverlauf. Soll die<br />
Steuerkurve nur verschoben werden, oder<br />
baut man die sogenannte „kalte Progression“<br />
mit ab? Auch diese emotional behaftete<br />
Frage wird uns sicher in diesem<br />
Hebst beschäftigen.<br />
Es verspricht ein abwechslungsreicher<br />
Herbst zu werden. Wir dürfen ihn gespannt<br />
begleiten. Wir werden uns auch<br />
dort einmischen, wo die Belastungen<br />
für die Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />
nicht hinnehmbar steigen. In<br />
diesem Sinne können Sie Sich auf eine<br />
kämpferische <strong>DHV</strong> verlassen.<br />
Ihr<br />
<strong>DAZ</strong><br />
Inhalt<br />
Deutsche<br />
Angestellten<br />
Zeitung<br />
Zum Geleit ................................................. 2<br />
Tarifarbeit ...............................................3–6<br />
Bildung ........................................................ 7<br />
Pflege ..................................................10–11<br />
Gewerkschaftsarbeit .....................12–15<br />
medsonet .................................................16<br />
CGB .............................................................17<br />
Betreuungsgeld ..............................18–19<br />
Blätter für Junge Kaufleute .........20–21<br />
Arbeitsrecht .............................................22<br />
Aktionärvereinigung ............................23<br />
Seminartermine/ Tarifabschlüsse ....24<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012
Tarifarbeit<br />
Tarifverhandlungen mit dem privaten<br />
Versicherungsgewerbe<br />
Im Tarifabschluss 2011 hatten die <strong>DHV</strong><br />
<strong>und</strong> der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen<br />
in Deutschland<br />
(AGV) vereinbart, in 2012 Gespräche<br />
zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge<br />
im privaten Versicherungsgewerbe zu<br />
führen. Nach dem Auftakt des Verhandlungsprozesses<br />
Ende Januar trafen sich<br />
<strong>DHV</strong> <strong>und</strong> AGV am 27.06.2012 zu einem<br />
weiteren Gespräch. Die Themen:<br />
Anpassung der Schutzregelungen für<br />
ältere Beschäftigte an das Allgemeine<br />
Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<br />
Bisher genießen Beschäftigte mit 25<br />
Jahren Betriebszugehörigkeit sowie<br />
Beschäftigte ab 55 Jahren <strong>und</strong> mit<br />
10 Jahren Betriebszugehörigkeit<br />
besondere Rech-<br />
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te wie den Sonderkündigungsschutz<br />
<strong>und</strong> bei Rationalisierungsmaßnahmen<br />
Schutz vor unzumutbarem Ortswechsel.<br />
Beschäftigte über 50 Jahre <strong>und</strong> mit mindestens<br />
10 Jahren Betriebszugehörigkeit<br />
genießen zudem eine Gehaltssicherung,<br />
wenn sie aus betriebsorganisatorischen<br />
Gründen auf einen niedriger bewerteten<br />
Arbeitsplatz versetzt werden. Diese traditionellen<br />
Regelungen könnten gegen<br />
das AGG verstoßen.<br />
Die <strong>DHV</strong> schlug vor, eine einheitliche<br />
Regelung für alle Beschäftigten zu vereinbaren,<br />
die sich ausschließlich an der<br />
Betriebszugehörigkeit orientiert. Dies<br />
lehnte die Arbeitgeberseite ab. Sie war<br />
lediglich zur Tarifierung einer Regelung<br />
bereit, wonach die Tarifpartner davon<br />
ausgehen, dass die bestehenden Schutzbestimmungen<br />
für ältere Beschäftigte<br />
mit dem AGG vereinbar sind. Die <strong>DHV</strong><br />
bedauert, dass der AGV zu einer weiter<br />
gehenden Regelung nicht bereit war.<br />
Für den Fall, dass das BAG oder der EuGH<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />
anderer Rechtsauffassung sind <strong>und</strong> die<br />
bestehenden Regelungen für unvereinbar<br />
mit dem AGG halten sollten, wurde eine<br />
Verhandlungsverpflichtung vereinbart,.<br />
Immer noch besser als nichts zu tun.<br />
Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge<br />
Intensiv wurde über<br />
die unterschiedlichen<br />
Auffassungen<br />
von <strong>DHV</strong><br />
<strong>und</strong> AGV zur Zukunftsfähigkeit<br />
der Tarifverträge im privaten Versicherungsgewerbe<br />
diskutiert. Einige der<br />
<strong>DHV</strong>-Forderungen:<br />
• Unbefristete Verlängerung des Altersteilzeitabkommens<br />
Gerade die Rente mit 67 erfordert<br />
Lösungen für einen sozialverträglichen<br />
Übergang in den Ruhestand.<br />
Das Altersteilzeitabkommen ist in<br />
der Versicherungswirtschaft ein seit<br />
Jahrzehnten bewährtes Instrument.<br />
• Anschubfinanzierung für die private<br />
Altersvorsorge<br />
Denn: Die Lücke in der gesetzlichen Altersvorsorge<br />
wird immer größer <strong>und</strong><br />
gerade für jüngere Menschen immer<br />
wichtiger. Eine Anschubfinanzierung<br />
für eine frühzeitige Altersvorsorge ist<br />
eine Maßnahme, um junge Fachkräfte<br />
dauerhaft an das Unternehmen<br />
zu binden<br />
<strong>und</strong> damit im<br />
Kampf<br />
um die immer<br />
geringer<br />
werdenden<br />
Fachkräfte zu<br />
punkten.<br />
•Ein richtung<br />
eines Demographiefonds<br />
auf betrieblicher<br />
Ebene<br />
Auf Unternehmensebene<br />
sollen jährlich<br />
300 € pro Arbeitnehmer<br />
in einen<br />
Demographiefonds<br />
eingezahlt<br />
werden. Dieser soll<br />
z.B. für die Finanzierung<br />
von Langzeitkonten,<br />
von Teilrente,<br />
von Altersteilzeit,<br />
von Anschubfinanzierung<br />
für private Vorsorgeversicherungen<br />
u.v.m. genutzt werden.<br />
Die Arbeitgeber brach ten unter dem<br />
Stichwort der Sicherung der Zukunftsfähigkeit<br />
der Tarifverträge ihre Forderungen<br />
aus der Tarifr<strong>und</strong>e 2011 vor: Verlängerung<br />
der sachgr<strong>und</strong>losen Befristung,<br />
Schließung der Tarifgruppen I <strong>und</strong> II<br />
zugunsten der niedriger vergüteten<br />
Gehaltsgruppen A <strong>und</strong> B für zukünftige<br />
Neueinstellungen sowie die Einigungsstellenfähigkeit<br />
der Samstagsarbeit.<br />
<strong>DHV</strong> <strong>und</strong> AGV liegen in Ihren Vorstellungen<br />
noch weit auseinander. Die<br />
Gespräche/Verhandlungen werden im<br />
Herbst fortgeführt.<br />
rö<br />
3
<strong>DAZ</strong><br />
KKH-Allianz: Neue Gehaltstabelle<br />
ab 2013<br />
Die bisher am Lebensalter orientierte<br />
Gehaltstabelle der KKH-Allianz<br />
entsprach nicht den Kriterien einer<br />
diskriminierungsfreien Gehaltstabelle<br />
nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz<br />
(AGG). <strong>DHV</strong> <strong>und</strong><br />
KKH-Allianz hatten sich deshalb dazu<br />
verpflichtet, eine neue Gehaltstabelle<br />
auszuhandeln, in der die steigende Berufserfahrung<br />
<strong>und</strong> die Betriebszugehörigkeit<br />
berücksichtigt werden. Dem<br />
Verhandlungsauftakt ging eine intensive<br />
Arbeitsgruppenphase voran.<br />
Die Arbeitgeberseite stellte einen<br />
Vorschlag zur Diskussion, der nach Auffassung<br />
der <strong>DHV</strong>-Tarifkommission vor<br />
allem bei den Vergütungsgruppenaufstiegen<br />
erheblich verbesserungsbedürftig<br />
war. Zudem war die ursprüngliche<br />
Behauptung der Arbeitgeberseite,<br />
dass die neue Gehaltstabelle bis zu<br />
1,5 % mehr Gehaltskosten verursachen<br />
wird, anhand der vorgelegten Berech-<br />
Die <strong>DHV</strong>-Tarifkommission hat ihre Forderungen<br />
für die im Herbst beginnenden<br />
Tarifverhandlungen mit dem<br />
Arbeitgeberverband der Deutschen<br />
Volksbanken <strong>und</strong> Raiffeisenbanken<br />
(AVR) aufgestellt:<br />
• Lineare Gehaltserhöhung: 2 x<br />
6,0% bei einer Laufzeit des Tarifvertrages<br />
von 24 Monaten<br />
Die Genossenschaftsbanken haben<br />
in den vergangenen beiden<br />
Jahren gute Ergebnisse erzielt <strong>und</strong><br />
in besonderem Maße von der guten<br />
Wirtschaftsentwicklung profitiert.<br />
Der B<strong>und</strong>esverband der<br />
Deutschen Volksbanken <strong>und</strong> Raiffeisenbanken<br />
(BVR) hat im März bei<br />
der Veröffentlichung der Jahresergebnisse<br />
von 2011 einen positiven<br />
Jahresausblick für 2012 abgegeben.<br />
Die bisherigen Entwicklungen<br />
in diesem Jahr bestätigen den<br />
Optimismus des BVR.<br />
• Ein Ges<strong>und</strong>heitstag pro Jahr<br />
Angesichts des steigenden Renteneintrittsalters<br />
<strong>und</strong> des steigenden<br />
Durchschnittsalters der Beschäftigten<br />
gewinnt die Ges<strong>und</strong>heitsvorsorge im-<br />
4<br />
nungen für die Mehrheit der Beschäftigten<br />
in den Vergütungsgruppen 4-6<br />
nicht nachvollziehbar. Die <strong>DHV</strong> legte<br />
ihrerseits einen Vorschlag für die Neugestaltung<br />
der Gehaltstabelle auf den<br />
Tisch, den die Arbeitgeberseite als<br />
nicht finanzierbar zurückwies.<br />
Schließlich einigten sich <strong>DHV</strong> <strong>und</strong><br />
KKH-Allianz am 22.06.2012 darauf,<br />
die bestehende Gehaltstabelle ab<br />
01.01.2013 an das AGG anzupassen.<br />
Anstatt einer Eingruppierung nach Lebensalter<br />
wurden feste Einstiegsvergütungen<br />
vereinbart. Maßstab für die weiteren<br />
Steigerungen der Vergütung wird<br />
nicht mehr das Erreichen eines geraden<br />
Lebensjahres, sondern anknüpfend an<br />
den Einstellungsmonat die Annahme<br />
sein, dass die zunehmende Berufserfahrung<br />
eine Steigerung des Gehalts alle<br />
zwei Jahre rechtfertigt.<br />
Die <strong>DHV</strong>-Tarifkommission bewertet<br />
den Vertragsabschluss als guten Kom-<br />
Tarifr<strong>und</strong>e Genossenschaftsbanken:<br />
Die <strong>DHV</strong>-Forderungen<br />
mer mehr an Bedeutung. Dafür soll<br />
ein „Ges<strong>und</strong>heitstag“ jährlich durch<br />
Tarifvertrag vereinbart werden.<br />
• Tarifierung eines Anspruchs auf<br />
Familienpflegezeit<br />
Das neue Familienpflegezeitgesetz<br />
sieht die Möglichkeit für die Arbeitnehmer<br />
vor, zur Pflege eines nahen<br />
Angehörigen für maximal zwei Jahre<br />
in Teilzeit zu gehen <strong>und</strong> die Differenz<br />
zur bisherigen Vergütung um<br />
die Hälfte aufzustocken. Nach der<br />
Pflegezeit arbeitet der Arbeitnehmer<br />
wieder gemäß seiner vertraglichen<br />
Arbeitszeit <strong>und</strong> erhält so lange<br />
nur die reduzierten Bezüge, bis<br />
er durch das einbehaltene Entgelt<br />
das aufgebaute negative Wertkonto<br />
ausgeglichen hat.<br />
Das Familienpflegezeitgesetz sieht<br />
allerdings keinen Rechtsanspruch<br />
des Beschäftigten vor. Diesen will die<br />
<strong>DHV</strong>-Tarifkommission tarifvertraglich<br />
verankern.<br />
• Fünf Tage bezahlte Freistellung bei<br />
kurzfristig auftretenden Pflegefällen<br />
Die Inanspruchnahme von Beschäftigten<br />
durch kurzfristig auftretende<br />
Tarifarbeit<br />
promiss. Vor allem jüngere Beschäftigte<br />
profitieren von diesem, denn übernommene<br />
Auszubildende erhalten in<br />
der Regel ein höheres Einstiegsgehalt<br />
als nach der alten, am Lebensalter orientierten<br />
Tabelle.<br />
Einen Kompromiss musste die <strong>DHV</strong><br />
mit der Vereinbarung von veränderten<br />
Höchstgr<strong>und</strong>vergütungen in den unteren<br />
beiden Vergütungsgruppen akzeptieren.<br />
Allerdings gilt diese Regelung<br />
nur für zukünftige Neueinstellungen,<br />
so dass diese Veränderung für die <strong>DHV</strong>-<br />
Tarifkommission noch tragbar war.<br />
Ansonsten wurden die Vergütungsregelungen<br />
der alten Gehaltstabelle<br />
unverändert übernommen.<br />
Unterbrechungen der Beschäftigung<br />
von bis zu 12 Monaten haben keinen Einfluss<br />
auf Steigerungen, darüber hinausgehende<br />
Unterbrechungszeiten führen zu<br />
einem Aufschub der Steigerung. Dieser<br />
Punkt ist ein Verhandlungserfolg, der der<br />
Arbeitgeberseite nach zähen Verhandlungen<br />
abgerungen werden konnte.<br />
rö<br />
Pflegefälle wird an Bedeutung zunehmen.<br />
Denn die Zahl der Kleinfamilien<br />
<strong>und</strong> der Singlehaushalte<br />
steigen.<br />
• Unbefristete Verlängerung des<br />
Altersteilzeittarifvertrages<br />
Angesichts der Heraufsetzung des<br />
Rentenalters auf 67 Jahre ist es<br />
wichtig, sozialverträgliche Formen<br />
für einen Übergang in den Ruhestand<br />
zu vereinbaren. Denn nicht<br />
jede/r Beschäftigte wird bis 67<br />
Jahre volle Arbeitsleistung erbringen<br />
können. Die Altersteilzeit ist<br />
hierfür ein geeignetes Instrument<br />
<strong>und</strong> sollte unbefristet verlängert<br />
werden.<br />
• Übernahmegarantie Auszubildende:<br />
1 Jahr<br />
In Zeiten des absehbaren Fachkräftemangels<br />
ist es besonders<br />
wichtig, die Auszubildenden an<br />
die Unternehmen zu binden. Die<br />
Vereinbarung einer Übernahmegarantie<br />
sehen wir hierbei<br />
als eine geeignete Möglichkeit<br />
der längerfristigen Bindung von<br />
Nachwuchskräften an.<br />
Die Tarifverhandlungen beginnen<br />
am 21.09.2012 in Neu Isenburg.<br />
rö<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012
Tarifarbeit<br />
Tarifabschluss DAK-Ges<strong>und</strong>heit<br />
endlich unter Dach <strong>und</strong> Fach<br />
Ein langer Tarifkonflikt bei der DAK-<br />
Ges<strong>und</strong>heit ist zu Ende gegangen.<br />
Nach eineinhalb Jahren tariflosen Zustandes<br />
haben die Beschäftigten endlich<br />
wieder Tarifsicherheit.<br />
Im Jahr 2010 begann der Arbeitgeber<br />
die Tarifverhandlungen mit einer<br />
großen Streichliste. U.a. sollte das<br />
Weihnachtsgeld gestrichen werden,<br />
um eine Erhöhung des Zusatzbeitrages<br />
zu vermeiden. Die <strong>DHV</strong> blieb<br />
standhaft, auch nachdem die DAK<br />
zum 31.12.2010 den <strong>DHV</strong>-Tarifvertrag<br />
gekündigt hatte. Die <strong>DHV</strong> forderte<br />
Zahlen, Daten <strong>und</strong> Fakten. Da diese<br />
nicht folgten, machte die <strong>DHV</strong> keinerlei<br />
Zugeständnisse.<br />
Nach langwierigen Verhandlungen<br />
einigten sich <strong>DHV</strong> <strong>und</strong> DAK-Ges<strong>und</strong>heit<br />
endlich auf einen Tarifabschluss:<br />
Einmalzahlung in Höhe von 600 €<br />
im August 2012; Auszubildende erhalten<br />
eine Einmalzahlung von 250 €<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />
Lineare Gehaltserhöhungen <strong>und</strong><br />
Erhöhungen der Auszubildendenvergütungen:<br />
1,6 % zum 01.08.2012 <strong>und</strong><br />
1,8 % zum 01.08.2013<br />
Zusätzliche Einmalzahlungen für<br />
die Vergütungsgruppen 1-4 in Höhe<br />
von jeweils 100 € zum 01.08.2012 <strong>und</strong><br />
zum 01.08.2013<br />
Dieser Tarifabschluss kann sicher<br />
nicht gefeiert werden. Über dessen<br />
Höhe darf auch niemand verw<strong>und</strong>ert<br />
sein. Denn Abschlüsse in ähnlicher<br />
Höhe wurden bereits vorher mit anderen<br />
Krankenkassen getätigt. Darüber<br />
hinaus war der Tarifkonflikt ein<br />
zähes Ringen um die Beibehaltung<br />
der Leistungsstandards des DAK-TV.<br />
Immerhin sicherte die <strong>DHV</strong>-Tarifkommission<br />
diese mit ihrer konsequenten<br />
Haltung.<br />
Mit der zusätzlichen Einmalzahlung<br />
für die Vergütungsgruppen 1-4<br />
konnte eine exklusive <strong>DHV</strong>-Forderung<br />
Einigung im Tarifkonflikt Banken:<br />
2,9 % Gehaltserhöhung ab 01.07.2012!<br />
Nach dem ergebnislosen Abbruch<br />
der Tarifverhandlungen mit den<br />
Privatbanken <strong>und</strong> den öffentlichen<br />
Banken am 04.05.2012 verschärften<br />
die Beschäftigten den<br />
Druck. So fanden in vielen Banken<br />
Warnstreikaktionen mit Beteiligung<br />
vieler <strong>DHV</strong>-Mitglieder statt<br />
(s. Bericht über die Warnstreikaktion<br />
bei Wüstenrot in der <strong>DAZ</strong><br />
2/2012).<br />
Die Bankenarbeitgeber erklärten<br />
sich daraufhin zu einer vierten<br />
Verhandlungsr<strong>und</strong>e mit der <strong>DHV</strong><br />
bereit, die in den Abendst<strong>und</strong>en<br />
des 06.06.2012 in Wiesbaden ihren<br />
erfolgreichen Abschluss fand:<br />
• Einmalzahlung im Juli 2012:<br />
350 € für Beschäftigte <strong>und</strong><br />
100 € für Auszubildende<br />
• Lineare Gehaltserhöhungen:<br />
2,9 ab 01. Juli 2012 <strong>und</strong> 2,5 %<br />
ab 01. Juli 2013<br />
• Erhöhung der Auszubildendenvergütungen:<br />
50 € ab 01.<br />
Juli 2012 <strong>und</strong> 45 € ab 01. Juli<br />
2013<br />
• Verlängerung des Vorruhestandsabkommens<br />
bis zum<br />
30. April 2014<br />
• Laufzeit des Tarifvertrages<br />
bis zum 30. April 2014<br />
Die <strong>DHV</strong>-Tarifkommission bewertet<br />
diesen Abschluss als positiv:<br />
Die <strong>DHV</strong> ist mit einer Gehaltsforderung<br />
von 5,5 % in die Gehaltstarifverhandlungen<br />
gegangen. Mit<br />
5,4 % wurde im Gesamtvolumen<br />
der linearen Gehaltserhöhung nahezu<br />
eine Punktlandung erreicht!<br />
Der Abschluss liegt in der Gehaltserhöhungsstufe<br />
ab dem<br />
01.07.2012 über der Inflationsrate.<br />
Das erste Mal seit Jahren haben<br />
die Beschäftigten der Privatbanken<br />
<strong>und</strong> öffentlichen Banken<br />
effektiv einen Kaufkraftgewinn!<br />
Positiv ist auch die Erhöhung<br />
der Auszubildendenvergütungen.<br />
Das Erhöhungsvolumen liegt im<br />
Schnitt bei r<strong>und</strong> 6 % p.a.. Damit<br />
wird die Attraktivität der Bankaus-<br />
durchgesetzt werden. An diesem<br />
Punkt hat die <strong>DHV</strong>-Tarifkommission<br />
immerhin ein kleines Zeichen für<br />
mehr Vergütungsgerechtigkeit in den<br />
unteren Gehaltsgruppen setzen können.<br />
Die Tarifverhandlungen standen am<br />
Rande des Scheiterns. Nach hartem<br />
Ringen hatte die <strong>DHV</strong>-Tarifkommission<br />
nur die Wahl, den Gesamtabschluss<br />
anzunehmen oder abzulehnen: Verzicht<br />
auf die zusätzlich erreichte Einmalzahlung<br />
für die Beschäftigten der<br />
VG 1-4, Verzicht auch auf die Wiederinkraftsetzung<br />
des DAK-TV <strong>und</strong><br />
die Herstellung von Tarifsicherheit,<br />
auch für die Ruhegeldempfänger<br />
<strong>und</strong> damit die Fortsetzung des tariflosen<br />
Zustandes für Beschäftigte <strong>und</strong><br />
Ruhegeld empfänger auf unbestimmte<br />
Zeit. Die <strong>DHV</strong>-Tarifkommission entschied<br />
sich für das kleinere Übel. Mit<br />
dem Tarifabschluss ist Rechtssicherheit<br />
wiederhergestellt <strong>und</strong> tarifpolitischer<br />
Gestaltungsspielraum wieder<br />
für die Zukunft eröffnet worden.<br />
rö<br />
bildung deutlich gesteigert! Dies<br />
ist gerade angesichts des bereits<br />
einsetzenden dramatischen Fachkräftemangels<br />
eine wichtige Maßnahme<br />
für die Gewinnung von<br />
nachwachsenden Fachkräften!<br />
Die <strong>DHV</strong>-Tarifkommission begrüßt<br />
auch die Verlängerung des<br />
Vorruhestandsabkommens bis<br />
zum 30.04.2014. Gerade angesichts<br />
der Erhöhung des Renteneintrittsalters<br />
auf 67 Jahre ist es<br />
notwendig, Vereinbarungen für<br />
einen sozialverträglichen Übergang<br />
in den Ruhestand zu treffen.<br />
Denn nicht jeder Arbeitnehmer<br />
wird in der Lage sein, bis 67 Jahre<br />
in Vollzeit zu arbeiten <strong>und</strong> den<br />
wachsenden Anforderungen im<br />
Berufsleben gerecht zu werden.<br />
Die Arbeitgeberseite hat der Verlängerung<br />
des Vorruhestandsabkommens<br />
unter der Bedingung<br />
zugestimmt, dass über eine Neuregelung<br />
der Samstagsarbeit<br />
ebenfalls verhandelt wird. Die<br />
<strong>DHV</strong>-Verhandlungskommission<br />
sieht diese Bedingung als vertretbaren<br />
Kompromiss an.<br />
rö<br />
5
<strong>DAZ</strong><br />
Tarifverhandlungen W & W Service GmbH gescheitert<br />
Am 20.06.2012 fand in Ludwigsburg<br />
die sechste (!) Verhandlungsr<strong>und</strong>e der<br />
Gehaltstarifverhandlungen zwischen<br />
<strong>DHV</strong> <strong>und</strong> der W & W Service GmbH<br />
statt.<br />
Die W & W Service GmbH ist eine<br />
Tochtergesellschaft der Wüstenrot<br />
Bausparkasse. In diese wurden<br />
einfache Servicetätigkeiten im<br />
Bankbereich mit deutlich<br />
niedrigeren Vergütungen<br />
ausgegliedert.<br />
Die <strong>DHV</strong> hatte<br />
Ende 2008 mit<br />
Bauchschmerzen<br />
dem Vergütungstarifvertrag<br />
zugestimmt,<br />
der in den untersten<br />
Gehaltsgruppen<br />
Vergütungen bis zu<br />
1.576 € vorsah.<br />
In die Tarifr<strong>und</strong>e 2012 ging die <strong>DHV</strong><br />
mit dem Ziel, die Vergütungen für<br />
die Beschäftigten der W & W Service<br />
GmbH deutlich anzuheben <strong>und</strong> den<br />
Lohnabstand zu den unteren Vergütungsgruppen<br />
des Flächentarifvertrages<br />
Banken zu verringern. Maßstab<br />
Stiftungsverwaltung<br />
Freiburg mit neuem<br />
Tarif vertrag<br />
Rückwirkend zum 01. Mai 2012 tritt<br />
für die Stiftungsverwaltung Freiburg<br />
ein neuer Haustarifvertrag in Kraft,<br />
der wesentliche Verbesserungen für<br />
die Mitarbeiter beinhaltet. Es wurde<br />
unter anderem eine lineare Erhöhung<br />
der Gehälter um 3,2 Prozent rückwirkend<br />
zum 01. Mai 2012 durchgesetzt.<br />
Eine weitere Erhöhung um 3,1 Prozent<br />
folgt zum 01. April 2013.<br />
Außerdem ist eine Vereinheitlichung<br />
des Jahresurlaubs durchgesetzt<br />
worden.<br />
Zum 01. Mai sind für die St<strong>und</strong>enlohnempfänger<br />
neue Stufensätze<br />
festgelegt worden: In der Stufe I liegt<br />
der Wert bei 8,00 Euro, wobei Pflegehilfskräfte<br />
aus dieser Stufe ausdrücklich<br />
ausgeschlossen worden sind.<br />
Diese müssen mindestens nach der<br />
Stufe II entlohnt werden, deren Wert<br />
auf 9,00 Euro festgelegt wurde. In der<br />
Stufe III verdient man 12,00 Euro in<br />
der St<strong>und</strong>e. Der Tarifvertrag hat eine<br />
Laufzeit bis 30. Mai 2014.<br />
6<br />
sollten hierbei die Vergütungssätze<br />
für einfache Tätigkeiten im privaten<br />
Versicherungsgewerbe sein. Die <strong>DHV</strong>-<br />
Tarifkommission forderte deshalb<br />
eine Gehaltserhöhung von 10 %!<br />
In der sechsten Verhandlungsr<strong>und</strong>e<br />
am 20.06.2012 unterbreitete die Arbeitgeberseite<br />
ein letztes<br />
Angebot von 2 % linearer<br />
Gehaltserhöhung<br />
ab 01.05.2012 <strong>und</strong><br />
weiteren 1,5 % ab<br />
dem 01.01.2013.<br />
Der Tabellenbetrag<br />
der unterstenVergütungsgruppe(Funktionsg<br />
r u p p e )<br />
sollte darüber<br />
hinaus<br />
um 15 € an-<br />
© Franjo - fotolia.com<br />
gehoben werden.<br />
Die Ausbildungsver-<br />
gütungen sollten ab 01.05.2012 um<br />
20 € monatlich angehoben werden.<br />
Mit dem Juligehalt sollten Beschäftigte<br />
der Funktionsgruppen 2 <strong>und</strong> 3 eine<br />
Neuer Haustarifvertrag<br />
im Reha Klinikum Bad<br />
Säckingen<br />
Zum 01. Juni 2012 trat ein neuer Haustarifvertrag<br />
für die Beschäf tigten des<br />
RehaKlinikums Bad Säckingen in Kraft,<br />
der erhebliche Verbesse rungen mit<br />
sich bringt.<br />
Es wurde eine lineare Erhöhung der<br />
Tabellenentgelte ab 01. Juni 2012 um<br />
3,2 Prozent <strong>und</strong> ab 01. Mai 2013 um<br />
weitere 3,2 Prozent vereinbart. Hinzu<br />
kommt eine Einmalzahlung in Höhe<br />
von 400,00 Euro. Darüber hinaus ist<br />
die Urlaubsbeihilfe erhöht worden.<br />
Neben den 156,00 Euro netto erhält<br />
jeder Mitarbeiter für den Ehepartner<br />
weitere 104,00 Euro <strong>und</strong> für jedes<br />
Kind 52,00 Euro.<br />
Die Zahl der Urlaubstage erhöht<br />
sich rückwirkend zum 01. Januar 2012<br />
auf 29 Arbeitstage <strong>und</strong> ab dem 10.<br />
Beschäftigungsjahr auf 30. Arbeitstage.<br />
Zudem konnten die vermögenswirksamen<br />
Leistungen auf 25,00 Euro<br />
im Monat erhöht werden. Der Tarifvertrag<br />
hat eine Laufzeit bis 30. April<br />
2014.<br />
Tarifarbeit<br />
Einmalzahlung von 225 €, alle anderen<br />
Beschäftigten von 150 € erhalten.<br />
Dieses Angebot lehnte die <strong>DHV</strong>-<br />
Tarifkommission als nicht akzeptabel<br />
ab. Unter Berücksichtigung des<br />
wenige Wochen zuvor getätigten<br />
Bankenabschlusses wäre die Schere<br />
zwischen den Beschäftigten der W<br />
& W Service GmbH <strong>und</strong> den unter<br />
den Flächentarifvertrag fallenden<br />
Beschäftigten immer größer geworden.<br />
Des Weiteren liegt dieses Angebot<br />
unterhalb der Inflationsrate, so<br />
dass ein Reallohnverlust vorgelegen<br />
hätte.<br />
Die <strong>DHV</strong>-Tarifkommission hat mit<br />
dem Abbruch der Tarifverhandlungen<br />
konsequent gehandelt: Lieber die Verhandlungen<br />
scheitern lassen als einen<br />
Kompromiss zu akzeptieren, der weit<br />
unterhalb der eigenen Forderungen<br />
liegt <strong>und</strong> die Beschäftigten benachteiligt.<br />
rö<br />
Metro Properties GmbH<br />
& Co KG: 6,4% mehr Geld<br />
<strong>und</strong> mehr Urlaubsgeld!<br />
Die Metro Properties GmbH & Co KG ist<br />
eine der führenden Managementgesellschaften<br />
für <strong>Handels</strong>immobilien <strong>und</strong><br />
eine Tochter der Metro Group. Für die<br />
Mitarbeiter dieses Unternehmens hat<br />
die <strong>DHV</strong>-Tarifkommission unter Vorsitz<br />
des <strong>Handels</strong>experten <strong>und</strong> Hauptvorstandsmitgliedes,<br />
Hans Joachim Bondzio,<br />
<strong>und</strong> dem Betriebsratsvorsitzenden<br />
der Metro Properties, Guido Bachelier,<br />
erstmals einen neuen Haustarifvertrag<br />
verhandelt. Der alte Entgelttarifvertrag<br />
war zum 31.12.2011 ausgelaufen.<br />
Das erzielte Ergebnis kann sich sehen<br />
lassen:<br />
Die vom Arbeitgeber freiwillig gewährte<br />
Gehaltserhöhung von 2,5%<br />
gilt rückwirkend zum 01.01.2012. Zum<br />
01.08.2012 erfolgt eine weitere Erhöhung<br />
von 1,0% <strong>und</strong> zum 01.04.2013<br />
erfolgt eine dritte Tariferhöhung von<br />
2,8%. Dies ergibt eine lineare Erhöhung<br />
von 6,4 % in 3 Stufen.<br />
Darüber hinaus wird das Urlaubsgeld<br />
um 100,- Euro (ab 2. Beschäftigungsjahr)<br />
von 975 auf 1075,-€ erhöht, anteilig<br />
ab dem 1. Beschäftigungsjahr. Insgesamt<br />
ergibt sich damit ein Einkommen<br />
der Gehälter von über 10%.<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012
Bildung<br />
Anerkennungsgesetz verbessert<br />
Beschäftigungschancen von Migranten<br />
Am 1. April 2012 ist das Gesetz zur<br />
Anerkennung von im Ausland erworbenen<br />
Berufsabschlüssen (BQFG) in<br />
Kraft getreten. Das Gesetz begründet<br />
einen individuellen Rechtsanspruch<br />
auf ein Verfahren zur Feststellung der<br />
Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen<br />
Berufsabschlüssen mit einem<br />
entsprechenden Referenzberuf<br />
in Deutschland. Es richtet sich sowohl<br />
an<br />
• Ausländer/innen mit Qualifikations<br />
nachweisen aus dem Ausland<br />
• Deutsche mit Qualifikationsnachweisen<br />
aus dem Ausland<br />
• Ausländer/innen, die in Deutschland<br />
tätig werden wollen<br />
Mit dem Anerkennungsgesetz werden<br />
die Beschäftigungschancen von<br />
r<strong>und</strong> 2,9 Mil lionen in Deutschland<br />
lebenden Menschen mit Einwanderungshintergr<strong>und</strong>,<br />
die einen Berufsabschluss<br />
im Ausland erworben haben,<br />
spürbar verbessert. Die <strong>DHV</strong> geht<br />
davon aus, dass wenigstens 300.000<br />
Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />
von dem neuen<br />
Gesetz profitieren <strong>und</strong><br />
ihre ausländischen<br />
Berufsabschlüsse hier<br />
anerkennen lassen<br />
werden. Dies wäre ein<br />
wichtiger Beitrag im<br />
Hinblick auf den viel<br />
befürchteten Mangel<br />
an Fachkräften. Viele<br />
Migranten sind bislang<br />
gezwungen, ihren<br />
Lebensunterhalt<br />
mit Hilfsarbeiten zu<br />
bestreiten, weil ihre<br />
heimischen Studien-<br />
oder Berufsabschlüsse<br />
in Deutschland nicht anerkannt sind.<br />
Das Anerkennungsgesetz schafft<br />
erstmals einen allgemeinen Anspruch<br />
auf Feststellung der Gleichwertigkeit<br />
einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation<br />
mit dem vergleichbaren<br />
aktuellen deutschen Abschluss. Dies<br />
gab es bisher nur für Spätaussiedler<br />
nach dem B<strong>und</strong>esvertriebenengesetz.<br />
Ein Verfahren auf Gleichwertigkeitsprüfung<br />
nach dem BQFG kann jede<br />
Person beantragen, die im Ausland ei-<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />
nen Ausbildungsabschluss erworben<br />
hat <strong>und</strong> beabsichtigt, in Deutsch land<br />
eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Der<br />
Antrag kann unabhängig von der<br />
Staatsangehörigkeit <strong>und</strong> vom Aufenthaltsstatus<br />
gestellt werden. Die<br />
Staatsangehörigkeit der Antragsteller<br />
spielt bei den Anerkennungsverfahren<br />
künftig keine Rolle mehr. Bislang<br />
war die Erlaubnis zur Ausübung bestimmter<br />
Berufe, z.B. Arzt, an die deutsche<br />
Staatsangehörigkeit oder die eines<br />
EU-Landes geknüpft.<br />
Zuständig für die Anerkennung der<br />
im Ausland erworbenen Abschlüsse<br />
sind für Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz<br />
die jeweils zuständigen<br />
Kammern. Bei Berufen mit reglementiertem<br />
Zugang, wie z.B. Ärzten,<br />
Juristen oder Architekten, ist die Anerkennung<br />
bei den jeweils zuständigen<br />
Landesbehörden zu beantragen.<br />
Nicht unter das Anerkennungsgesetz<br />
fallen Schulabschlüsse <strong>und</strong> landesrechtlich<br />
geregelte Berufe wie z.B. Er-<br />
zieher/innen oder Altenpfleger/innen.<br />
Die <strong>DHV</strong> erwartet deshalb von den<br />
Ländern, dass sie für die betreffenden<br />
Berufe schnellstmöglich Landesanerkennungsgesetze<br />
erlassen.<br />
Für die Zuerkennung der Gleichwertigkeit<br />
nach dem BQFG bedarf es keiner<br />
vollständigen Übereinstimmung<br />
der ausländischen Qualifikation mit<br />
dem deutschen Referenzberuf. Bei<br />
der Beurteilung sind auch die jeweiligen<br />
Berufserfahrungen zu berück-<br />
sichtigen. Unzureichende deutsche<br />
Sprachkenntnisse stehen der Zuerkennung<br />
der Gleichwertigkeit ebenfalls<br />
nicht entgegen. Nach EU-Richtlinie<br />
müssen Antragsteller zwar über<br />
die Sprachkenntnisse verfügen, die<br />
für die Ausübung ihrer Berufstätigkeit<br />
erforderlich sind; die Überprüfung hat<br />
jedoch in einem gesonderten Verfahren<br />
zu erfolgen.<br />
Eine Entscheidung über den Antrag<br />
auf Anerkennung der Gleichwertigkeit<br />
muss die zuständige Stelle<br />
in der Regel innerhalb von drei<br />
Monaten treffen. Mit ei ner Gleichwertigkeitsbescheinigung<br />
sind die<br />
ausländischen Berufsqualifikationen<br />
einer bestandenen Aus- oder<br />
Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz<br />
oder einer Gesellenprüfung<br />
im Handwerk gleichgestellt.<br />
Ein deutscher Ab schluss oder<br />
ein deutsches Prüfungszertifikat wird<br />
jedoch nicht verliehen. Bei fehlender<br />
Gleichwertigkeit sind die festgestellten<br />
wesentlichen<br />
Unterschiede in der<br />
Begründung des ablehnenden<br />
Bescheids<br />
zu dokumentieren.<br />
Mit dieser amtlichen<br />
Dokumentation können<br />
die Betroffenen<br />
sich gezielt nachqualifizieren<br />
– bei Vorliegen<br />
der Voraussetzungen<br />
mit Förderung durch<br />
die Arbeitsagenturen<br />
oder JobCenter. Diese<br />
können für Arbeitslose<br />
oder Arbeitssuchende<br />
© Sven Hoppe - fotolia.com<br />
auf Antrag auch die<br />
nicht unerheblichen<br />
Kosten für das Anerkennungsverfahren<br />
über nehmen. Damit das BQFG<br />
seine volle Wirkung entfalten kann,<br />
bedarf es ausreichender Möglichkeiten<br />
der Nachqualifizierung. Während<br />
in der Alten- <strong>und</strong> Krankenpflege Migranten<br />
bereits die Möglichkeit zur<br />
Anpassungsqualifizierung haben,<br />
fehlen für viele Berufe entsprechende<br />
Angebote. Hier sind die Bildungsträger<br />
gefordert.<br />
Peter Rudolph<br />
7
<strong>DAZ</strong><br />
8<br />
Kommentar<br />
Für die Zunahme atypischer Beschäftigungsverhältnisse<br />
mag es<br />
viele individuelle Gründe der betroffenen<br />
Arbeitnehmer geben.<br />
Es muss nicht ein Beleg dafür<br />
sein, dass die älteren Beschäftigten<br />
kaum Vollzeitarbeitsplätze<br />
finden. Es kann dahinter auch die<br />
Motivation älterer Beschäftigter<br />
stehen, mit einer bewussten Entscheidung<br />
für einen Teilzeitarbeitsplatz<br />
in den Jahren vor der<br />
Rente einen Gang zurückzufahren.<br />
Aber die Zahlen zeigen: Ohne<br />
aktive, flankierende Maßnahmen<br />
der Politik <strong>und</strong> der Tarifpartner<br />
droht ein nicht geringer Anteil<br />
von Deutschen in die Altersarmut<br />
abzugleiten. Denn von atypischer<br />
Beschäftigung können ältere Beschäftigte<br />
nicht leben. Wenn es<br />
keine ausreichenden staatlichen<br />
oder betrieblichen Transferleistungen<br />
gibt <strong>und</strong> vorhandenes<br />
Vermögen aufgebraucht wird,<br />
dann wird es für die betroffenen<br />
Beschäftigten eng. Das gilt<br />
auch für die spätere Rente, die<br />
aufgr<strong>und</strong> der vorher ausgeübten<br />
atypischen Beschäftigung<br />
zwangsläufig geringer ausfallen<br />
wird.<br />
Das IAB stellt fest, dass der Anteil<br />
der aktiv am Arbeitsmarkt<br />
tätigen Personen zwischen 60<br />
<strong>und</strong> 64 Jahren auf 44 Prozent<br />
gestiegen ist. Das bedeutet im<br />
Umkehrschluss: Über die Hälfte<br />
Arbeitsmarkt<br />
Deutlich bessere Aussichten für Ältere am Arbeitsmarkt<br />
Immer mehr ältere Menschen sind<br />
am deutschen Arbeitsmarkt aktiv.<br />
Die Erwerbsquote der Personen<br />
zwischen 60 <strong>und</strong> 64 Jahren hat sich<br />
innerhalb von 20 Jahren mehr als<br />
verdoppelt. Waren nach der Wiedervereinigung<br />
noch knapp 21 Prozent<br />
in dieser Altersgruppe am Arbeitsmarkt<br />
aktiv, sind es 2010 mehr<br />
als 44 Prozent gewesen, wie das Institut<br />
für Arbeitsmarkt- <strong>und</strong> Berufsforschung<br />
(IAB) mitteilte.<br />
Die Erwerbsquote gibt den Anteil<br />
einer Altersgruppe an, der erwerbstätig<br />
oder auch erwerbslos ist. Rein<br />
rechnerisch könnte auch allein eine<br />
Zunahme der Arbeitslosigkeit die<br />
Erwerbsquote steigen lassen. Tatsächlich<br />
legte diese Quote unter<br />
den 60- bis 64-jährigen um knapp<br />
4 Punkte auf 8 Prozent zu – etwas<br />
mehr als der Gesamtdurchschnitt.<br />
Der Beschäftigungszuwachs unter<br />
den Menschen kurz vor dem Erreichen<br />
des Rentenalters ist jedoch<br />
deutlich stärker.<br />
Aus der Statistik der B<strong>und</strong>esagentur<br />
für Arbeit lässt sich ablesen,<br />
dass Ältere heute deutlich öfter<br />
sozialversichert arbeiten als früher.<br />
Waren es im Juni 1999 gerade mal<br />
knapp 550.000 Personen über 60<br />
Jahre, lag deren Zahl im Juni 2011<br />
mit fast 1,3 Millionen mehr als doppelt<br />
so hoch.<br />
Die überdurchschnittlich hohe<br />
Zunahme unter den Älteren führt<br />
das IAB zum einen darauf zurück,<br />
dass heute deutlich mehr Frauen<br />
im Beruf stehen als vor zwanzig<br />
Jahren <strong>und</strong> dass sich der Ges<strong>und</strong>heitszustand<br />
der Belegschaften<br />
merklich verbessert hat. Zum<br />
anderen wurde die Entwicklung<br />
dadurch begünstigt, dass die Politik<br />
seit den Reformen zu Beginn<br />
des vergangenen Jahrzehnts die<br />
Vorruhestands- <strong>und</strong> Frühverrentungsregelungen<br />
deutlich zurückgeführt<br />
hat. Ein deutlicher Anteil<br />
des Beschäftigungsanstiegs gehe<br />
allerdings auf eine Zunahme atypischer<br />
Beschäftigung zurück.<br />
Darunter verstehen Wissenschaftler<br />
zum Beispiel befristete Arbeit,<br />
Zeitarbeit <strong>und</strong> Minijobs. Gleiches<br />
belegt auch eine Studie der Friedrich<br />
Ebert-Stiftung, veröffentlicht<br />
in ihrer Publikation „WISO Diskurs“<br />
von Oktober 2011.<br />
Der Anteil der unbefristet Beschäftigten<br />
55-64-jährigen nahm<br />
von 2003 bis 2009 zwar von 14 auf<br />
16 Prozent zu. Viel stärker stieg<br />
aber der Anteil an geringfügigen<br />
Beschäftigungsverhältnissen, nämlich<br />
von 19 Prozent im Jahr 2003 auf<br />
27 Prozent im Jahr 2009. Selbst der<br />
Anteil der älteren Beschäftigten an<br />
den Leiharbeitnehmern stieg noch<br />
stärker, nämlich von 12 Prozent auf<br />
15 Prozent. Lediglich die Quote bei<br />
den Teilzeitbeschäftigungsverhält-<br />
nissen stieg um den gleichen Prozentsatz<br />
an, nämlich von 16 auf 18<br />
Prozent.<br />
Unter dem Strich nahm im Zeitraum<br />
von 2003 bis 2009 der Anteil<br />
der 55-64-jährigen an atypischen<br />
Beschäftigungsverhältnissen zu.<br />
Das bedeutet: Die immer größer<br />
werdende Zahl der älteren Arbeitnehmer<br />
wandert vor allem in die<br />
atypischen Beschäftigungsverhältnisse.<br />
Auszug aus einem Artikel der FAZ<br />
vom 06. August 2012 / rö<br />
dieser Personengruppe ist nicht<br />
aktiv am Arbeitsmarkt. Viele davon<br />
wurden durch die Betriebe<br />
nach unterschiedlichsten Modellen<br />
frühverrentet, oft auch zu<br />
ihrer Zufriedenheit. Ein nicht unerheblicher<br />
Anteil dieser Älteren<br />
jedoch will sicherlich arbeiten,<br />
findet aber altersbedingt keine<br />
Beschäftigung mehr. Diese Reserve<br />
für den Arbeitsmarkt gilt es zu<br />
heben.<br />
Deshalb gilt: Die Unternehmen<br />
müssen das Angebot von altersgerechten<br />
Arbeitsplätzen für ältere<br />
Beschäftigte erweitern. Das<br />
ist vor allem auch deswegen eine<br />
Notwendigkeit, weil angesichts<br />
der demographischen Entwicklung<br />
das Arbeitskräftepotential<br />
älterer Menschen konsequenter<br />
genutzt werden muss. Die Politik<br />
muss Hemmnisse für eine Vereinbarkeit<br />
von Rente <strong>und</strong> Beruf beseitigen.<br />
Die Hinzuverdienstgrenzen<br />
sollten angehoben werden,<br />
das kaum genutzte Instrument<br />
der Teilrente muss attraktiver<br />
gestaltet werden. Und die Tarifpartner<br />
sind gefordert, kreative<br />
Lösungen für einen gleitenden<br />
Übergang in den Ruhestand zu<br />
vereinbaren. Denn nicht jeder<br />
Beschäftigte wird bis 67 Jahren<br />
in Vollzeit arbeiten können. Lebensarbeitszeit,<br />
Verkürzung der<br />
Arbeitszeit bei Lohnausgleich,<br />
aber auch Altersteilzeitmodelle<br />
sind Themen für zukünftige Tarifverhandlungen.<br />
Henning Röders<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012
Arbeitsmarkt<br />
Teilrente: Die kaum genutzte Chance<br />
eines vorgezogenen Ruhestandes<br />
Die Suche nach Möglichkeiten, Arbeitnehmer<br />
vorzeitig in den Ruhestand<br />
zu schicken, führte 1992<br />
zur Schaffung der Teilrente. Heute<br />
könnte man sich dieses bereits vorhandene<br />
Instrument zu nutzen machen,<br />
um ältere Arbeitnehmer, die in<br />
ihrem Beruf nicht mehr voll einsatzfähig<br />
sind, für die letzten Jahre vor<br />
dem Ruhestand doch noch in Arbeit<br />
zu halten.<br />
Die Teilrente erlaubt es Arbeitnehmern,<br />
die noch keinen Anspruch auf<br />
die jeweilige gesetzliche Altersrente<br />
haben, (die Altersgrenze steigt ab<br />
2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre),<br />
einen Teil der bisher erworbenen<br />
Ansprüche auf die künftige Vollrente<br />
als Teilrente zu beziehen <strong>und</strong> zusätzliche<br />
mehr als 400 Euro monatlich<br />
aus Nebenjobs zu verdienen.<br />
Seit dem Beschluss zur Einführung<br />
der Rente mit 67 suchen Sozialpolitiker<br />
<strong>und</strong> Rentenexperten nach<br />
Möglichkeiten, den Übergang vom<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />
Berufsleben in die Rente flexibel zu<br />
gestalten. Dabei spielt neben dem<br />
Problem, für ältere Arbeitnehmer in<br />
belastenden Berufen künftig ausreichend<br />
viele altersgerechte Jobs zu<br />
finden, auch der von vielen Arbeitnehmern<br />
geäußerte Wunsch eine<br />
wichtige Rolle, weiterhin mit tragbaren<br />
Abschlägen vorzeitig in Rente<br />
gehen zu können.<br />
Die Teilrente gibt es schon seit<br />
1992. Sie wurde eingeführt, um den<br />
Arbeitsmarkt zu entlasten, indem<br />
ältere Arbeitnehmer die Möglichkeit<br />
erhielten, eine Teilrente zu beziehen.<br />
Wegen des komplizierten<br />
Verfahrens zur Berechnung der persönlichenNebenverdienst-Möglichkeiten<br />
ist sie bis heute aber kaum<br />
bekannt. Nur knapp 2.900 Frauen<br />
<strong>und</strong> Männer nutzten Ende 2010 diesen<br />
Weg des gleitenden Übergangs<br />
in den Ruhestand. Ihr Vorteil: Während<br />
man bei einer vorgezogenen<br />
Altersrente normalerweise höchs-<br />
tens 400 Euro monatlich ohne Kürzung<br />
der Rente dazuverdienen darf,<br />
kann es bei der Teilrente auch deutlich<br />
mehr sein.<br />
Zur Wahl stehen bisher eine<br />
2/3-Rente, eine halbe Rente oder<br />
eine 1/3-Rente. Der zulässige Hinzuverdienst<br />
ist umso höher, je niedriger<br />
die gewünschte Teilrente ist.<br />
Entscheidend für die Höhe des individuell<br />
zulässigen Nebenverdiensts<br />
ist einerseits der Verdienst in den<br />
letzten drei Kalenderjahren vor Rentenbeginn,<br />
andererseits die Höhe<br />
der gewünschten Teilrente. Die Rentenversicherung<br />
rechnet das auf Anfrage<br />
kostenlos aus.<br />
Im Gegensatz zu 1992 ist es heute<br />
das Ziel, Arbeitnehmer länger im<br />
Arbeitsleben zu halten. Die Politik<br />
wäre gut beraten, die Teilrente in die<br />
notwendigen politischen Maßnahmen<br />
einzubeziehen. Dazu gehört<br />
eine Entbürokratisierung <strong>und</strong> weitgehende<br />
Flexibilisierung. Dadurch<br />
könnte sich manches Arbeitsmarktproblem<br />
in den Mangelberufen<br />
leichter lösen.<br />
He<br />
9
<strong>DAZ</strong><br />
Neuausrichtung der Pflegeversicherung ein Flop?<br />
Der Deutsche B<strong>und</strong>estag hat jetzt<br />
ein lang vorbereitetes Gesetzeswerk<br />
verabschiedet: Das Pflegeneuausrichtungsgesetz<br />
(PNG). Die Regierungskoalition<br />
bezeichnet dieses Gesetz als<br />
das sozialpolitische Reformvorhaben<br />
dieser Legislaturperiode. Mit ihm werden<br />
deutliche Verbesserungen für Demenzkranke<br />
<strong>und</strong> pflegende Angehörige<br />
erreicht. Und eine Förderung der<br />
Pflegezusatzvorsorge soll die Lücke<br />
zwischen den Leistungen der gesetzlichen<br />
Pflegeversicherung <strong>und</strong> dem<br />
für die Pflege notwendigen Aufwand<br />
schließen.<br />
Die wichtigste Botschaft vorweg:<br />
Viele Experten, Verbände, Betroffene<br />
<strong>und</strong> große Teile der Politik sind nicht<br />
zufrieden mit den Regelungen. Auch<br />
für die <strong>DHV</strong> reichen die neuen Verbesserungen<br />
nicht aus. Denn trotz<br />
breiter gesellschaftlicher Akzeptanz<br />
wird eine Anpassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs<br />
an den tatsächlichen<br />
Bedarf weiter verzögert.<br />
Und das seit Jahren. Dennoch: Für<br />
viele Pflegebedürftige <strong>und</strong> für viele<br />
Pflegende bringt das Gesetzeswerk<br />
10<br />
– sollte es so in Kraft treten – erhebliche<br />
<strong>und</strong> längst fällige Verbesserungen.<br />
Vorteile bringt das neue Gesetz<br />
auch für das private Versicherungsgewerbe.<br />
Denn beschlossen wurde<br />
eine staatliche Förderung für die<br />
private Pflege-Zusatzversicherung,<br />
gemeinhin auch als „Pflege-Bahr“<br />
bezeichnet. Nach Meinung der <strong>DHV</strong><br />
ein absurdes Modell, denn das neue<br />
Angebot wird die bisherigen Pflegeversicherungstarife<br />
für jüngere<br />
Gruppen verteuern <strong>und</strong> deshalb die<br />
vorgesehene staatliche Zulage von<br />
€ 5,00 monatlich (wird nur gezahlt,<br />
wenn mindestens 10 Euro in eine<br />
private Versicherung eingezahlt werden)<br />
sinnlos machen <strong>und</strong> ohne Vorteil<br />
für die Versicherten aufzehren.<br />
Verteuern deshalb, weil die neuen<br />
gesetzlichen Regelungen bisher übliche<br />
Ges<strong>und</strong>heitsprüfungen, Risikozuschläge<br />
oder Leistungsausschlüsse<br />
verbieten <strong>und</strong> einen Kontrahierungszwang<br />
vorschreiben.<br />
Für die <strong>DHV</strong> ist die beschlossene<br />
Förderung von privaten Zusatz-Pfle-<br />
Pflege<br />
geversicherungen, also der „Pflege-<br />
Bahr“, schon deshalb erstaunlich, weil<br />
die B<strong>und</strong>esregierung damit aus den<br />
negativen Erfahrungen der „Riesterverträge“<br />
für die private Altersvorsorge<br />
keine Konsequenzen gezogen hat.<br />
Mit den Riesterverträgen wollte die<br />
Politik in erster Linie eine Zusatzversorgung<br />
für wirtschaftlich schlechter<br />
gestellte Bevölkerungsgruppen erreichen.<br />
Das Gegenteil trat ein. Die<br />
Zielgruppe kann sich nicht leisten<br />
einen angemessenen Beitrag zu zahlen.<br />
Genutzt hat die gesetzliche Riesterförderung<br />
nur den Besserverdienenden.<br />
Ähnliches erwartet die <strong>DHV</strong><br />
nun auch beim „Pflege-Bahr“.<br />
Positiv ist nach <strong>DHV</strong>-Meinung lediglich,<br />
dass die Regierungskoalition<br />
keine verpflichtende private Pflegezusatzversicherung<br />
ins Gesetz geschrieben<br />
habe. Dies war ursprünglich<br />
so vorgesehen. Da die gesetzliche<br />
Pflegeversicherung auch zukünftig<br />
keinen „Vollkaskoschutz“ biete, sollen<br />
die Versicherten zum Abschluss<br />
einer Versicherung bewegt werden,<br />
ohne beim Eintritt des Pflegefalles<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012
Pflege<br />
einen Nutzen zu haben. Nutznießer<br />
werden vermutlich nur die Sozialhilfeleistungsträger<br />
sein, deren Kosten<br />
dann um die Leistungen aus der privaten<br />
Zusatzversicherung reduziert<br />
würden. Dieser Aspekt wird zum Bedauern<br />
der <strong>DHV</strong> in der Öffentlichkeit<br />
viel zu wenig diskutiert.<br />
Natürlich begrüßt die <strong>DHV</strong> die<br />
vorgesehenen Leistungsverbesserungen<br />
für Menschen mit Demenzerkrankungen.<br />
Ab 01. Januar 2013<br />
bringt die Erhöhung des Pflegebeitrages<br />
(um 0,1 Prozentpunkte auf<br />
Die Pflegebedürftigkeit nimmt zu.<br />
Daher wurde 1995 die Pflegeversicherung<br />
als vierte gesetzliche Sozialversicherung<br />
in Form einer Pflichtversicherung<br />
eingeführt. Die Beiträge<br />
entrichten Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />
bzw. Rentner je zur Hälfte.<br />
In den nächsten Jahren wird die<br />
Pflegebedürftigkeit zunehmend zum<br />
Problem, weil immer mehr Menschen<br />
immer älter werden <strong>und</strong> dadurch die<br />
Zahl der zu pflegenden Personen stei-<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />
2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3<br />
Prozent) den Pflegekassen Mehreinnahmen<br />
von 1,2 Milliarden Euro. Davon<br />
ist eine Milliarde ausschließlich<br />
für die Verbesserung der Situation<br />
von 400 000 an Demenz erkrankten<br />
Versicherten vorgesehen <strong>und</strong> mit<br />
weiteren Mitteln sollen neue Wohnformen<br />
in der Pflege gefördert werden.<br />
Aus Sicht der <strong>DHV</strong> hat die beschlossene<br />
Reform nichts mit einer nachhaltigen<br />
Finanzierung der Pflege zu tun.<br />
Das Fehlen eines neuen Pflegebedürf-<br />
Einführung einer privaten Pflegeversicherung<br />
gen wird. So nahm die Zahl derer, die<br />
sich nicht mehr selbst helfen konnten,<br />
zwischen 1999 <strong>und</strong> 2009 um 16 Prozent<br />
auf 2,34 Millionen zu. Experten<br />
erwarten, dass die Zahl der Pflegebedürftigen<br />
bis 2030 auf 3,4 Millionen<br />
steigt.<br />
Jetzt soll ein „Pflege Riester“ die<br />
Pflegevorsorge zukünftig finanziell<br />
auf ges<strong>und</strong>e Beine stellen. Einen Zuschuss<br />
von monatlich fünf Euro sollen<br />
alle Arbeitnehmer bekommen, die zusätzlich<br />
zur gesetzlichenPflegeversicherung<br />
privat für<br />
den Pflegefall vorsorgen<br />
– <strong>und</strong> zwar<br />
unabhängig vom<br />
Einkommen. Sie<br />
erhalten also vom<br />
Staat pro Jahr 60<br />
Euro für eine private<br />
Pflegeversicherung.<br />
Mit diesem Anreiz<br />
soll die Lücke zwischen<br />
den tatsächlichen<br />
Pflegekosten<br />
<strong>und</strong> den niedrigeren<br />
Geldleistungen<br />
der gesetzlichen<br />
Pflegeversicherung<br />
geschlossen werden.<br />
Um die Versorgungslücke<br />
von teilweise<br />
über 3.000,00<br />
Euro monatlich in<br />
Pflegestufe 3 zu<br />
schließen, reicht<br />
die geplante Ein-<br />
tigkeitsbegriffs wird kritisiert <strong>und</strong> der<br />
so genannte „Pflege-Bahr“ in seiner<br />
vorgesehenen Ausgestaltung vehement<br />
abgelehnt. Die <strong>DHV</strong> beklagt,<br />
dass die Regierungskoalition mit dem<br />
PNG eine große Chance verpasst hat,<br />
die Situation der Pflegebedürftigen<br />
<strong>und</strong> ihrer Angehörigen wirklich zu verbessern.<br />
Es hätte einer nachhaltigen<br />
Fortentwicklung der Leistungsangebote<br />
der Pflegeversicherung bedurft,<br />
damit sie den Herausforderungen der<br />
Zukunft gerecht werden.<br />
Jürgen Fremmer<br />
führung der privaten Pflegeversicherung<br />
als Ergänzung zur gesetzlichen<br />
Pflegeversicherung aber bei weitem<br />
nicht aus. Für eine ausreichende Versorgung<br />
liegen die Tarife derzeit – je<br />
nach Geschlecht <strong>und</strong> Alter – zwischen<br />
40 <strong>und</strong> 80 Euro im Monat. 5 Euro sind<br />
daher keine echte Entlastung. Außerdem<br />
ist zu hinterfragen, ob die geplante<br />
zusätzliche private Pflegeversicherung<br />
nicht analog zur Riester Rente<br />
auf staatliche Gr<strong>und</strong>sicherungsleistungen<br />
im Alter angerechnet wird.<br />
Wir fordern daher den Ausbau des<br />
bestehenden Systems der Pflegeversicherung,<br />
statt auf eine freiwillige private<br />
Pflegevorsorge zu setzen, die von<br />
vielen Bürgern im unteren Einkommensbereich<br />
ohnehin nicht finanziert<br />
werden könnte.<br />
Eine moderate prozentuale Anhebung<br />
des Pflegeversicherungsbeitrags<br />
wäre die bessere Lösung, um<br />
gute Pflege zu finanzieren.<br />
Dem solidarischen Prinzip, dass besser<br />
Verdienende mehr leisten müssen<br />
als Geringverdiener, entspräche eine<br />
verfassungskonforme Anhebung der<br />
derzeit geltenden Beitragsbemessungsgrenze<br />
von 3.750 Euro monatlich.<br />
Denn nur bis zu diesem Betrag<br />
wird derzeit das Einkommen zur Berechnung<br />
des Pflegebeitrages herangezogen.<br />
Mit diesen Maßnahmen könnte die<br />
Pflegeversicherung die Herausforderungen<br />
der steigenden Pflegebedürftigkeit<br />
sozial gerechter meistern.<br />
Matthäus Strebl<br />
CGB-B<strong>und</strong>esvorsitzender<br />
11
<strong>DAZ</strong><br />
Personalratswahlen 2012: <strong>DHV</strong> ist in der<br />
DAK-Ges<strong>und</strong>heit weiter zweitstärkste Kraft!<br />
Die <strong>DHV</strong> hat bei den Personalratswahlen<br />
2012 mit guten Ergebnissen ihre<br />
Position als zweitstärkste Kraft in den<br />
Personalratsgremien ausbauen können.<br />
Hauptpersonalrat<br />
Bei der HPR-Wahl erzielte die <strong>DHV</strong> ein<br />
Ergebnis von 14,4 % <strong>und</strong> ist wieder mit<br />
4 Mitgliedern im Personalrat vertreten.<br />
Damit wurde das gute Ergebnis<br />
von 2008 bestätigt. Bei den Beschäf-<br />
tigten der alten DAK konnte die <strong>DHV</strong><br />
ihren Stimmenanteil gegenüber 2008<br />
(Ergebnis: 15,8 %) sogar noch weiter<br />
ausbauen. Durch das Antreten einer<br />
weiteren Liste, welche insbesondere<br />
bei der ehemaligen BKK Ges<strong>und</strong>heit<br />
erhebliche Stimmen auf sich vereinen<br />
konnte, schlug sich dieser Aufwärtstrend<br />
aber nicht in einem zusätzlichen<br />
HPR-Sitz nieder.<br />
Das beste Ergebnis erzielte die<br />
<strong>DHV</strong> in der Region Ost: R<strong>und</strong> 32 %<br />
der Beschäftigten gaben dort ihre<br />
Stimme für die HPR-Liste der <strong>DHV</strong>!<br />
In den HPR wurden wieder gewählt:<br />
Jörg Steinbrück (Vertriebsgebiet Ost,<br />
Foto auf S. 14), Carsten Christoph (Vertriebsgebiet<br />
Nord), Sabine Berg (Geschäftsgebiet<br />
Südwest), Anette Brandt-<br />
Siegert (Geschäftsgebiet Bayern).<br />
Bezirkspersonalräte<br />
Bei den BPR-Wahlen konnte die <strong>DHV</strong><br />
ihre Position als zweite Kraft weiter<br />
stärken:<br />
12<br />
Ein Paukenschlag war das Ergebnis<br />
im Vertriebsgebiet Ost: Die <strong>DHV</strong>-Liste<br />
errang die absolute Mehrheit <strong>und</strong><br />
wird dort den Personalratsvorsitz<br />
stellen!<br />
In den Vertriebsgebieten Nord<br />
<strong>und</strong> Baden-Württemberg stimmten<br />
jeweils 34 % der Wähler für die <strong>DHV</strong>-<br />
Listen. Im Vertriebsgebiet Baden-<br />
Württemberg bedeutete das Ergebnis<br />
ein zusätzliches Personalratsmandat!<br />
Ebenfalls ein hervorragendes Ergeb-<br />
nis erzielte die <strong>DHV</strong> mit 36 % im Vertriebsgebiet<br />
Südwest. Im Vertriebsgebiet<br />
Bayern ist die <strong>DHV</strong> mit einem<br />
Ergebnis von 21 % erstmals im BPR<br />
vertreten.<br />
Bei den Geschäftsgebieten erzielte<br />
die <strong>DHV</strong> im Geschäftsgebiet Südwest<br />
mit 29 % ein Topergebnis <strong>und</strong><br />
konnte die Zahl ihrer Mandate von<br />
2 auf 4 steigern! Im Geschäftsgebiet<br />
Ost erreichte die <strong>DHV</strong> ein Stimmergebnis<br />
von 24 % <strong>und</strong> konnte damit<br />
die Zahl der Personalratsmandate<br />
um eines auf 3<br />
erhöhen! In den<br />
Geschäftsgebie -<br />
ten Nord (18 %),<br />
Bayern (14 %) <strong>und</strong><br />
Baden-Württemberg<br />
(11 %) konnte<br />
sich die <strong>DHV</strong> gut<br />
behaupten <strong>und</strong><br />
die Zahl ihrer Personalratsmandate<br />
halten.<br />
Örtliche Personalräte in Dienststellen<br />
Beachtliche Ergebnisse konnte die<br />
<strong>DHV</strong> auch in den Dienststellen erzielen.<br />
Einige Beispiele:<br />
In der Zentrale der DAK-Ges<strong>und</strong>heit<br />
konnte die <strong>DHV</strong> ihre Stellung behaupten.<br />
Mit einem Stimmenergebnis<br />
von 22,50 % stellt die <strong>DHV</strong> weiter 3<br />
Personalratsmitglieder.<br />
Im Digitalisierungszentrum Hamburg<br />
errang die <strong>DHV</strong> 4 von 5 Personalratssitzen!<br />
Anette Brandt-Siegert Sabine Berg Carsten Christoph<br />
Gewerkschaftsarbeit<br />
Im Regionalzentrum Magdeburg<br />
traten 3 Listen an. Die <strong>DHV</strong>-Liste erhielt<br />
die meisten Stimmen <strong>und</strong> ist mit<br />
2 Mitgliedern im fünfköpfigen Personalrat<br />
vertreten.<br />
Der <strong>DHV</strong>-Hauptvorstand beglückwünscht<br />
die gewählten Mitglieder<br />
zu den guten Ergebnissen <strong>und</strong><br />
wünscht ihnen viel Erfolg bei der Arbeit<br />
für die Interessen der Beschäftigten<br />
der DAK-Ges<strong>und</strong>heit!<br />
<strong>DHV</strong>- Hauptvorstand<br />
Außerordentlicher<br />
B<strong>und</strong>esgewerkschafts tag in Berlin<br />
Am Freitag <strong>und</strong> Samstag,<br />
16. <strong>und</strong> 17. November 2012<br />
findet in Berlin ein außerordentlicher B<strong>und</strong>esgewerkschaftstag<br />
der <strong>DHV</strong> statt.<br />
Die Abgeordneten des B<strong>und</strong>esgewerkschafstages<br />
werden gebeten, diesen Termin vorzumerken. Die<br />
offizielle Einberufung erfolgt Ende September.<br />
<strong>DHV</strong>- Hauptvorstand<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012
Gewerkschaftsarbeit<br />
Aufsichtsratswahl REWE <strong>Deutscher</strong> Supermarkt KGaA:<br />
<strong>DHV</strong> mit 38,6 % der Delegiertenstimmen im Aufsichtsrat<br />
Die <strong>DHV</strong> hat bei der Aufsichtsratswahl<br />
der REWE <strong>Deutscher</strong> Supermarkt<br />
KGaA, einem der führenden<br />
deutschen <strong>Handels</strong>unternehmen<br />
mit r<strong>und</strong> 120.000 Beschäftigten,<br />
ein sensationelles Ergebnis erzielt:<br />
Beim erstmaligen Antritt bei einer<br />
Aufsichtsratswahl erhielt die <strong>DHV</strong><br />
auf Anhieb 38,6 % der Delegiertenstimmen.<br />
Die Delegierten, die die<br />
<strong>DHV</strong>-Liste wählten, repräsentieren<br />
über 46.300 Stimmen!<br />
Als Mitglied in den Aufsichtsrat<br />
wurde Josef Czok aus Köln gewählt.<br />
Ersatzmitglied ist Michael Adlhoch<br />
aus Kassel. Der <strong>DHV</strong>-Hauptvorstand<br />
beglückwünscht beide gewählten<br />
Gewerkschaftsvertreter zu ihrer<br />
Wahl <strong>und</strong> wünscht dem gewählten<br />
Aufsichtsratsmitglied eine erfolgreiche<br />
Arbeit im Aufsichtsrat.<br />
Bemerkenswert ist dieses Ergeb-<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />
Josef Czok<br />
nis auch, da es gegen die verdi-Liste<br />
erzielt wurde, die das B<strong>und</strong>esvorstandsmitglied<br />
Stefanie Nutzenberger<br />
als Spitzenkandidatin in den<br />
Wahlkampf schickte.<br />
Mit diesem Wahlergebnis setzt<br />
die <strong>DHV</strong> die Reihe der Wahlerfolge<br />
bei der REWE fort. Bereits seit 2004<br />
ist die <strong>DHV</strong> im Aufsichtsrat der kleineren<br />
REWE Zentral AG vertreten.<br />
Bei der Aufsichtsratswahl 2008 holte<br />
die <strong>DHV</strong> mit einem Stimmenergebnis<br />
von 77,5 % sogar alle drei<br />
Aufsichtsratssitze. Auch in anderen<br />
<strong>Handels</strong>unternehmen ist die<br />
<strong>DHV</strong> mit starken Ergebnissen in den<br />
Aufsichtsräten vertreten: Bei den<br />
Aufsichtsratswahlen 2008 zur Metro<br />
AG <strong>und</strong> zur Metro Großhandelsgesellschaft<br />
konnte die <strong>DHV</strong> ihre<br />
Aufsichtsratsmandate halten. Bei<br />
der Kaufhof Warenhaus AG siegte<br />
die <strong>DHV</strong> 2008 mit r<strong>und</strong> 61,5 % der<br />
Stimmen deutlich vor verdi. Bei der<br />
Hornbach Baumarkt AG holte die<br />
<strong>DHV</strong> 2008 mit einem Stimmergebnis<br />
von 66,7 % beide Gewerkschafts-<br />
Aufsichtsratssitze.<br />
Das Ergebnis der Aufsichtsratswahl<br />
zeigt, dass die <strong>DHV</strong> das Delegiertenwahlsystem,<br />
das eher die<br />
DGB-Gewerkschaften bevorteilt,<br />
nicht zu fürchten braucht. Der<br />
Gr<strong>und</strong> für die zunehmenden Erfolge<br />
auch bei Delegiertenwahlen besteht<br />
darin, dass die <strong>DHV</strong> ausschließlich<br />
Beschäftigte aus den Unternehmen<br />
als Kandidatinnen <strong>und</strong> Kandidaten<br />
für die Aufsichtsratswahlen<br />
aufstellt. Nach der Philosophie der<br />
<strong>DHV</strong> sollen die Interessen der Beschäftigten<br />
nicht von externen Gewerkschaftsfunktionären,<br />
sondern<br />
von den Betriebsangehörigen vertreten<br />
werden. Mitbestimmung bedeutet<br />
Selbstbestimmung durch die<br />
Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />
<strong>und</strong> nicht Fremdbestimmung<br />
durch eine Gewerkschaftszentrale!<br />
Diese <strong>DHV</strong>-Philosophie findet zunehmend<br />
Anklang unter den Wahlmännern<br />
von Delegiertenwahlen,<br />
auch wenn sie einer konkurrierenden<br />
Gewerkschaft angehören.<br />
<strong>DHV</strong>- Hauptvorstand<br />
<strong>DHV</strong> im Aufsichtsrat der<br />
Bayer Business Service<br />
GmbH<br />
Die <strong>DHV</strong> ist mit einem guten Wahlergebnis<br />
in einem der Aufsichtsräte<br />
des Bayer-Konzerns vertreten. Bei der<br />
Wahl des Aufsichtsrats der Bayer Business<br />
Services GmbH, dem globalen<br />
Kompetenz-Zentrum des Bayer-Konzerns<br />
für IT- <strong>und</strong> Business-Dienstleistungen,<br />
entfielen r<strong>und</strong> 45 % der gültigen<br />
Stimmen auf die <strong>DHV</strong>-Liste. In<br />
den Aufsichtsrat gewählt wurden Dr.<br />
Ulrich Sommer als Mitglied <strong>und</strong> Ralf<br />
Offterdinger als Ersatzmitglied.<br />
Der <strong>DHV</strong>-Hauptvorstand beglückwünscht<br />
beide gewählten Gewerkschaftsvertreter<br />
zu ihrer Wahl <strong>und</strong><br />
wünscht dem gewählten Aufsichtsratsmitglied<br />
eine erfolgreiche Arbeit<br />
im Aufsichtsrat.<br />
<strong>DHV</strong>- Hauptvorstand<br />
13
<strong>DAZ</strong><br />
Jörg Steinbrück:<br />
25 Jahre <strong>DHV</strong> Mitglied<br />
Es ist 25 Jahre her, da begann Jörg<br />
Steinbrück seine Ausbildung zum<br />
Sozialversicherungsfachangestellten<br />
bei der Deutschen Angestellten<br />
Krankenkasse (DAK) in Berlin. Schon<br />
in den ersten Tagen fand er den Weg<br />
zur <strong>DHV</strong> <strong>und</strong> wurde Mitglied. Seither<br />
setzte er sich unermüdlich für die Interessen<br />
der Mitarbeiter seiner Krankenkasse<br />
ein.<br />
Innerhalb der DAK hat Jörg Steinbrück<br />
zahlreiche Positionen durchlaufen.<br />
Diese führten ihn zeitweise<br />
auch weg von Berlin, z.B. nach Burg<br />
im Jerichower Land oder Magdeburg.<br />
Heute ist er zwar wieder zurück<br />
in Berlin, doch durch seine<br />
wichtigen Aufgaben im Hauptpersonalrat<br />
der DAK, dem er seit dem<br />
Jahre 2000 angehört, fährt er nach<br />
wie vor durch die gesamte Republik.<br />
In der <strong>DHV</strong> engagierte sich Steinbrück<br />
von Beginn an. Er setzte sich<br />
für eine lebendige Jugendarbeit in<br />
der Gewerkschaft ein, <strong>und</strong> er gehört<br />
seit vielen Jahren dem B<strong>und</strong>esfach-<br />
14<br />
Jörg Steinbrück<br />
gruppenvorstand Ersatzkassen an.<br />
Aktuell steht er der B<strong>und</strong>esbetriebsgruppe<br />
der DAK vor <strong>und</strong> begleitet<br />
die Tarifpolitik der <strong>DHV</strong> in der Kasse<br />
an führender Stelle.<br />
Über die betriebliche Ebene heraus<br />
ist er Landesvorsitzender des<br />
Landesverbandes Nordost, den er<br />
nach 2005 aus einem tiefen Tal zu<br />
neuer Blüte geführt hat. Er unterstützt<br />
die <strong>DHV</strong>-Arbeit als Mitglied<br />
des geschäftsführenden Aufsichtsrates<br />
<strong>und</strong> zeigt auch dort ein unermüdliches<br />
Engagement, um die<br />
Gewerkschaft für eine erfolgreiche<br />
Zukunft ein Stück weit neu auszurichten.<br />
Jörg Steinbrück wäre nicht Jörg<br />
Steinbrück, wenn er sich neben den<br />
gewerkschaftlichen <strong>und</strong> betrieblichen<br />
Aufgaben nicht noch weiter<br />
ehrenamtlich engagieren würde.<br />
Seit vielen Jahren bringt er sich als<br />
Versichertenberater der Deutschen<br />
Rentenversicherung B<strong>und</strong> (DRV<br />
B<strong>und</strong>) ein. Er ist ehrenamtlicher<br />
Richter beim Arbeitsgericht Berlin<br />
<strong>und</strong> kämpft für eine starke Selbstverwaltung<br />
in der gesetzlichen Sozialversicherung.<br />
Es ist Zeit<br />
Jörg Steinbrück<br />
zu danken, zu<br />
danken für sein<br />
unermüdliches<br />
Engagement für<br />
die Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen<br />
bei der DAK <strong>und</strong><br />
darüber hinaus.<br />
Aber auch zu<br />
danken für die<br />
B e r e i t s c h a f t ,<br />
seine vielfältigenFachkenntnisse<br />
<strong>und</strong> Kompetenzen<br />
in<br />
unsere Arbeit<br />
einzubringen,<br />
<strong>und</strong> das vom<br />
ersten Tage an.<br />
Wir hoffen auch<br />
weiterhin auf<br />
eine gute, erfolgreiche<br />
<strong>und</strong><br />
fre<strong>und</strong>schaftlicheZusammenarbeit.<br />
<strong>DHV</strong>- Hauptvorstand<br />
Gewerkschaftsarbeit<br />
Münchner <strong>DHV</strong>-Geschäftsstelle<br />
mit neuem Team<br />
Im April hat uns unser langjähriger<br />
Münchner Geschäftsführer Ralf<br />
Holten verlassen, im Juli folgte die<br />
Büroassistentin Enikö D´Errigo. Nun<br />
ist ein neues Mitarbeiterteam in der<br />
Münchner Geschäftsstelle am Werk.<br />
Thomas Demel, 41-jähriger Jurist,<br />
führt schon seit Anfang Juni die Geschäfte<br />
in Bayern. Bei einer Reihe von<br />
Betriebsgruppen hat er sich bereits<br />
vorgestellt, weitere werden folgen.<br />
Thomas Demel<br />
Seit 2002 ist Thomas Demel als<br />
Rechtsanwalt in Lauingen an der Donau<br />
tätig. Neben seinen anwaltlichen<br />
Funktionen hatte er in den vergangenen<br />
Jahren verschiedene Lehraufträge<br />
bei der Industrie- <strong>und</strong> <strong>Handels</strong>kammer<br />
in Augsburg, der Berufsakademie<br />
in Heidenheim <strong>und</strong> einer Fachoberschule<br />
seiner Heimatstadt Krumbach.<br />
Neben den fachlichen Kenntnissen,<br />
u.a. im Arbeits- <strong>und</strong> Sozialrecht bringt<br />
er Kompetenzen in der beruflichen<br />
Bildung <strong>und</strong> im Schulungswesen in<br />
die <strong>DHV</strong>-Arbeit ein.<br />
Unterstützt wird Thomas Demel<br />
seit Anfang Juli von Anna Wilm. Die<br />
30-jährige Sprachwissenschaftlerin<br />
wird montags bis donnerstags jeweils<br />
am Vormittag die Geschäftsstelle<br />
in München besetzen. Sie assistiert<br />
Herrn Demel sowohl bei der<br />
gewerkschaftlichen als auch bei der<br />
berufsbildenden Arbeit.<br />
GS<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012
Gewerkschaftsarbeit<br />
Karl-Heinz Rosenfeld sen.<br />
ist 60 Jahre Mitglied im <strong>DHV</strong><br />
Karl-Heinz Rosenfeld, der am<br />
13.3.2012 seinen 90. Geburtstag feierte,<br />
kann jetzt auf ein weiteres Jubiläumsdatum<br />
zurückblicken: er trat<br />
am 1.6.1952 in die <strong>DHV</strong> ein <strong>und</strong> kann<br />
daher auf 60 Jahre Mitgliedschaft<br />
zurückblicken. Der <strong>DHV</strong>-Hauptvorstand<br />
gratuliert dem treuen Kollegen,<br />
dankt ihm für jahrzehntelange<br />
Treue <strong>und</strong> die allzeit aktive Mitarbeit.<br />
Rosenfeld begann seine gewerkschaftliche<br />
Laufbahn sofort nach<br />
seinem Eintritt, indem er in Bonn<br />
eine Jugendgruppe aufbaute <strong>und</strong><br />
Schriftführer der <strong>DHV</strong>-Ortsgruppe<br />
wurde. 1955 übernahm er die Kaufmännische<br />
Berufsbildungsstätte<br />
<strong>und</strong> organisierte viele Jahre lang<br />
Vorbereitungslehrgänge zur Kaufmannsgehilfenprüfung.<br />
Unter seiner<br />
Leitung wurde der <strong>DHV</strong>-Berufswettkampf<br />
jahrzehntelang erfolgreich<br />
durchgeführt, was heute von seinen<br />
Nachfolgern betrieben wird. Bei der<br />
IHK Bonn war er bis ins hohe Alter<br />
als Prüfer tätig.<br />
1962 bis 1975 war er Vorsitzender<br />
der Ortsgruppe Bonn, ein Amt,<br />
das er dann seinem ältesten Sohn<br />
Hans-Lambert übergab. Er gehörte<br />
dem Vorstand des Landesverbandes<br />
Nordrhein-Westfalen an; vor dessen<br />
Gründung war er für den Gau<br />
Rheinland auch Mitglied des <strong>DHV</strong>-<br />
Aufsichtsrates.<br />
Bei seinem Arbeitgeber, den<br />
Stadtwerken Bonn, vertrat er als Betriebsrat<br />
die Interessen seiner Kollegen.<br />
Für die BfA (heute Deutsche<br />
Rentenversicherung B<strong>und</strong> / DRV)<br />
war er über mehrere der 6-jährigen<br />
Amtsperioden einer der aktivsten<br />
Versichertenältesten (heute Versichertenberater).<br />
Zahllosen Versicherten<br />
stand er mit Rat <strong>und</strong> Tat zur<br />
Seite.<br />
Für seine Verdienste wurde er<br />
1988 mit dem B<strong>und</strong>esverdienstkreuz<br />
ausgezeichnet. 1991 erhielt er<br />
die „Medaille für Verdienste in Bronze“<br />
der IHK Bonn für seinen Einsatz<br />
im Prüfungswesen dieser Kammer.<br />
Wir wünschen unserem Jubilar alles<br />
Gute <strong>und</strong> vor allem gute Ges<strong>und</strong>heit.<br />
<strong>DHV</strong>- Hauptvorstand<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />
Soziale Partnerschaft in der Praxis<br />
Die Berufsgewerkschaft <strong>DHV</strong> <strong>und</strong><br />
einer ihrer Tarifpartner, der Arbeitgeberverband<br />
der AWO Thüringen e. V.,<br />
begrüßen die mit der Sozialpartnerrichtlinie<br />
geschaffenen weiteren<br />
Möglichkeiten lebensbegleitenden<br />
Ler nens für die Beschäftigten in den<br />
Betrieben.<br />
Ende 2011 schlossen <strong>DHV</strong> <strong>und</strong><br />
AWO eine Vereinbarung zur Förderung<br />
der beruflichen Weiterbildung<br />
von Beschäftigten gemäß der Sozialpartnerrichtlinie<br />
ab. Ziel dieser Vereinbarung<br />
ist es, die Weiterbildung<br />
für die Beschäftigten ganzheitlich auf<br />
der Gr<strong>und</strong>lage dieser Sozialpartnervereinbarung<br />
zu fördern <strong>und</strong> umzusetzen,<br />
um die Leistungs- <strong>und</strong> Wettbewerbsfähigkeit<br />
der Einrichtungen<br />
sowie die Beschäftigungschancen<br />
<strong>und</strong> die Beschäftigungsfähigkeit der<br />
Mitarbeiter zu stärken <strong>und</strong> zu erhöhen.<br />
Als erstes Ergebnis dieser Vereinbarung<br />
konnte im Frühjahr 2012<br />
mit dem Projekt „Weiterbildungscoach“<br />
(WeiCo) begonnen werden,<br />
das vom Europäischen Sozialfonds<br />
(ESF) gefördert wird. Die fachlichen<br />
Anforderungen an die Mitarbeiter<br />
wachsen ständig. Umso wichtiger<br />
ist es, gezielte Weiterbildungsmaßnahmen<br />
anzubieten. Mit dem neuen<br />
Projekt „Weiterbildungscoach“ sollen<br />
Bildungsangebote passgenauer auf<br />
den Bedarf in den einzelnen Einrichtungen<br />
abgestimmt werden. Im April<br />
ist das Projekt an den Start gegangen.<br />
Es richtet sich an 31 Alten- <strong>und</strong><br />
20 Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfeeinrichtungen.<br />
Rene Manthey, Projektleiter des<br />
„WeiCo“, war lange Hausleiter des<br />
Heilpädagogischen Zentrums in Eisenach.<br />
Seine Kollegin Claudia Sandig<br />
hat als Sozialarbeiterin im Seniorenpflegeheim<br />
„Haus an der Salza“ in Bad<br />
Langensalza gearbeitet. Beide kommen<br />
unmittelbar aus der Basis <strong>und</strong><br />
kennen das Arbeitsfeld, auf dem sie<br />
sich bewegen. Gemeinsam mit den<br />
Einrichtungen wollen sie im ersten<br />
Schritt des Projekts, der sogenannten<br />
„Bedarfsanalyse“, herausfinden,<br />
wo die Mitarbeiter<br />
den Bedarf an<br />
Bildungsmaßnahmen<br />
sehen. „Wir wollen<br />
partnerschaftlich mit<br />
den Einrichtungsleitungen<br />
<strong>und</strong> den Mitarbeiternzusammenarbeiten<br />
<strong>und</strong> freuen<br />
uns auf den Kontakt“,<br />
sagt Rene Manthey.<br />
Insgesamt können<br />
1380 Mitarbeiter der<br />
Projektpartner AWO<br />
AJS gGmbH <strong>und</strong> der<br />
AWO Sozialmanagement<br />
gGmbH Saale-<br />
Orla-Kreis von dem<br />
neuen Projekt profitieren. Das Projekt<br />
ist Teil der b<strong>und</strong>esweiten Initiative<br />
„weiter bilden“, die im Sinne eines<br />
„lebenslangen Lernens“ die Weiterbildung<br />
von Beschäftigten fördert.<br />
Seit April wird es für zweieinhalb Jahre<br />
vom B<strong>und</strong>esministerium für Arbeit<br />
<strong>und</strong> Soziales (BMAS) <strong>und</strong> dem ESF<br />
finanziell unterstützt.<br />
Aus Sicht der <strong>DHV</strong> ist eine intensive<br />
Beteiligung der zuständigen Betriebsräte<br />
am Projekt sinnvoll <strong>und</strong><br />
angeraten. Diese können mit ihrem<br />
Wissen, ihren Erfahrungen <strong>und</strong> ihren<br />
Verbindungen in der Belegschaft<br />
eine wichtige Multiplikatorenfunktion<br />
übernehmen <strong>und</strong> so zur Erreichung<br />
der Projektziele beitragen. Die<br />
<strong>DHV</strong> ist mit dem Geschäftsführer des<br />
Landesverbandes Mitteldeutschland<br />
Michael Scholz in den Fachbeirat dieses<br />
Projektes berufen worden <strong>und</strong><br />
kann an dieser Stelle die Interessen<br />
der Beschäftigten qualifiziert vertreten.<br />
© Franjo - fotolia.com<br />
15
Akademisierung der Ges<strong>und</strong>heitsberufe<br />
Nach Willen des Wissenschaftsrates<br />
soll eine teilweise Akademisierung<br />
der Ges<strong>und</strong>heitsfachberufe erfolgen.<br />
Der Wissenschaftsrat ist ein Gremium<br />
von Wissenschaftlern aus den von der<br />
öffentlichen Hand finanzierten Forschungsorganisationen,<br />
welches die<br />
B<strong>und</strong>esregierung in wissenschaftspolitischen<br />
Fragen berät. Nach seinem<br />
Vorschlag wären bis zu zwanzig Prozent<br />
des Fachpersonals in Pflege, Therapie<br />
<strong>und</strong> Geburtshilfe in gr<strong>und</strong>ständigen<br />
Bachelorstudiengängen an Fachhochschulen<br />
<strong>und</strong> Universitäten auszubilden.<br />
Als Gr<strong>und</strong> wurde angeführt, dass<br />
wegen der demographischen Entwicklung<br />
mit immer mehr älteren <strong>und</strong><br />
pflegebedürftigen Menschen qualitativ<br />
andere Versorgungsleistungen als<br />
bisher zu erbringen seien. Warum die<br />
größere Quantität automatisch auch<br />
zu höherer Qualität führen muss, bleibt<br />
das Geheimnis des Wissenschaftsrates<br />
Der Anspruch auf hohe Qualität ist unabhängig<br />
von der demographischen<br />
Entwicklung. Zur Finanzierung <strong>und</strong><br />
Umstrukturierung der Hochschulen<br />
hat der Wissenschaftsrat jedoch keine<br />
Vorschläge unterbreitet. Und ob die<br />
akademische Ausbildung für die prak-<br />
16<br />
Kommentar: Muss das sein?<br />
Einmal mehr hat sich der Wissenschaftsrat<br />
mit der Idee vorgewagt, das<br />
Personal in Ges<strong>und</strong>heitsberufen an<br />
Fachhochschulen oder gar an Universitäten<br />
ausbilden zu lassen, ganz so wie<br />
es in angelsächsischen Ländern ohne<br />
duale Berufsausbildung üblich ist. Eine<br />
Lieblingsidee von Wissenschaftstheoretikern,<br />
die zwar nicht im Elfenbeinturm,<br />
dafür aber in staatlich alimentierten Forschungseinrichtungen<br />
sitzen.<br />
Einmal davon abgesehen, dass es an<br />
unseren Hochschulen keine Forschung<br />
für angewandte Pflegewissenschaften<br />
gibt, ist es kaum vorstellbar, dass eine<br />
Schaffung entsprechender Strukturen<br />
<strong>und</strong> Kapazitäten gegenwärtig finanzierbar<br />
wäre.<br />
tischen Pflegetätigkeiten qualifiziert, ist<br />
durchaus nicht selbstverständlich (siehe<br />
Kommentar).<br />
Kritik kam bereits aus den Ländern,<br />
die eine Schwächung der dualen Ausbildung<br />
zugunsten weiterer gr<strong>und</strong>ständiger<br />
Studiengänge nicht zulassen<br />
wollen. Ebenso heftig hat die Arbeitsgemeinschaft<br />
Hochschulmedizin, zu<br />
der u.a. die B<strong>und</strong>esärztekammer, der<br />
Marburger B<strong>und</strong> <strong>und</strong> der Medizinische<br />
Fakultätentag gehören, die Forderung<br />
des Wissenschaftsrates abgelehnt.<br />
Zwar seien akademische Zusatzqualifikationen<br />
vorstellbar, aber aus einer<br />
gr<strong>und</strong>legenden Akademisierung ergeben<br />
sich keine Vorteile in Pflege <strong>und</strong><br />
Rehabilitation.<br />
Wolfgang Frank ist<br />
B<strong>und</strong>esarbeitsrichter<br />
Der medsonet-B<strong>und</strong>esvorsitzende Wolfgang<br />
Frank ist im Mai 2012 zum ehrenamtlichen<br />
Richter am B<strong>und</strong>esarbeitsgericht<br />
in Erfurt berufen worden. Frank<br />
wird damit für die nächsten fünf Jahre<br />
an der Rechtsprechung der höchsten<br />
Instanz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit<br />
aus der Sicht der Arbeitnehmer<br />
mitwirken.<br />
Warum wird hier wieder ohne Not<br />
die Axt an die Wurzeln der dualen Ausbildung<br />
gelegt? Gerade im Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />
ist es nicht nachvollziehbar,<br />
wieso ein wissenschaftlich sparsam<br />
ausgebildeter Bachelor ohne praktische<br />
Erfahrung den Anforderungen an komplexe<br />
Pflege <strong>und</strong> gezielte Zusammenarbeit<br />
mit Ärzten eher gewachsen sein soll<br />
als eine „gelernte“ Kraft, die vom ersten<br />
Tag an im engen Kontakt zum Patienten<br />
steht. Hier bietet das bewährte duale<br />
System doch wesentliche Vorteile, auch<br />
in der praktischen täglichen Zusammenarbeit<br />
mit den Ärzten. Stattdessen<br />
sollte die theoretische Ausbildung stetig<br />
verbessert werden, was eine regelmäßige<br />
Weiterbildung an akademischen<br />
Einrichtungen ja nicht ausschließt.<br />
LBr<br />
Droopweg 31 | 20537 Hamburg<br />
Postfach 26 13 51 | 20503 Hamburg<br />
Tel.: 040 / 63 28 02 27<br />
E-Mail: info@medsonet.de<br />
www.medsonet.de<br />
Tarifabschlüsse medsonet<br />
DRK Landesverband Thüringen<br />
Manteltarifvertrag,<br />
Entgelttarifvertrag<br />
DRK Kreisverband Parchim<br />
Tarifvertrag über Einmalzahlung<br />
1. Änderungstarifvertrag zu § 3 Funktionszulagen,<br />
Anlagen 2 <strong>und</strong> 3 Entgelttabellen/<br />
St<strong>und</strong>enentgelte<br />
Kommunale Stiftungen in Freiburg i.Br.<br />
(Heiliggeistspitalstiftung Freiburg<br />
Waisenhausstiftung Freiburg<br />
Adelhausenstiftung Freiburg)<br />
Rahmen (Mantel)- Tarifvertrag bestehend<br />
aus Teil:<br />
A/ I Allg. Regelungen<br />
A/II Arbeitszeit<br />
A/III Eingruppierung, Entgelt <strong>und</strong> sonstige<br />
Leistungen<br />
A/IV Urlaubs- <strong>und</strong> Arbeitsbefreiung<br />
B Geltungsbereich / Besitzstand / Fortgeltung<br />
TVöD / Erfolgsprämie / Betriebsbindungszulage<br />
C Inkrafttreten <strong>und</strong> Kündigung<br />
Anlagen:<br />
Anlage 1 Entgelttabelle<br />
Anlage 2 Tarifgruppenkatalog<br />
Anlage 3 Sonderregelungen für geringfügig<br />
Beschäftigte<br />
Reha-Klinikum Bad Säckingen GmbH<br />
(Haustarifvertrag)<br />
Manteltarifvertrag, Vergütungstarifvertrag,<br />
Tarifvertrag für Auszubildende<br />
Aktuelle Betriebsratsseminare<br />
für das<br />
Ges<strong>und</strong> heitswesen<br />
Soziale Mitbestimmung nach § 87<br />
BetrVG<br />
Zeit: 17.10.-19.10.2012<br />
Ort: Barnstorf<br />
Dienstplangestaltung<br />
Zeit: 10.10.-12.10.2012<br />
Ort: Wittenberg<br />
Betriebsverfassung II - Aufbauseminar<br />
zur Betriebsverfassung<br />
Zeit: 14.11.-16.11.2012<br />
Ort: Barnstorf<br />
Anmeldeschluss: 04.10.2012<br />
Informationen <strong>und</strong> Anmeldungen beim<br />
Kooperations-Partner:<br />
<strong>DHV</strong>-Bildungswerk Nordwest<br />
in Bremen<br />
Tel: 0421 / 32 33 31<br />
Fax 0421 / 32 33 21<br />
E-Mail: dhv.bremen@dhv-cgb.de<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012
CGB<br />
CGB beim B<strong>und</strong>esinnenminister Hans Peter Friedrich<br />
B<strong>und</strong>esminister Hans Peter Friedrich<br />
empfing die stellvertretenden CGB –<br />
B<strong>und</strong>esvorsitzenden Jörg Hebsacker<br />
(<strong>DHV</strong>) <strong>und</strong> Raym<strong>und</strong> Kandler (GÖD)<br />
sowie das Mitglied des CGB B<strong>und</strong>esvorstandes<br />
Ulrich Bösl (CGPT) zu einem<br />
politischen Gedankenaustausch<br />
über Themen des Öffentlichen Dienstes.<br />
Dabei lobten die CGB Vertreter die<br />
zeitnahe Übernahme der Tarifergebnisse<br />
des öffentlichen Dienstes auf<br />
die B<strong>und</strong>esbeamten. Sie stellten au-<br />
v.l.: Kandler (GÖD), Bösl (CGPT), BM Friedrich, Hebsacker (<strong>DHV</strong>)<br />
CGB-Landesvorstand bei<br />
Finanzminister Toscani<br />
Am 3.8.2012 führte der Vorstand des<br />
CGB-Landesverbandes Saar im Finanzministerium<br />
einen politischen<br />
Gedankenaustausch mit dem Finanz-<br />
<strong>und</strong> Europaminister des Saarlandes,<br />
Stephan Toscani. Thema waren zunächst<br />
die Sparvorgaben für den<br />
saarländischen Haushalt <strong>und</strong> davon<br />
insbesondere die Auswirkungen auf<br />
den öffentlichen Dienst. Auch die Diskussion<br />
über Lohnuntergrenzen bzw.<br />
Mindestlöhne, <strong>und</strong>, im Zusammenhang<br />
damit, ein Tariftreuegesetz.<br />
Die Fortführung eines bisher ungelösten<br />
Problems für deutsche<br />
Grenzgänger r<strong>und</strong>ete den Themenkatalog<br />
ab. Seit 2010 fordert der<br />
deutsche Fiskus (das damit beauftragte<br />
Finanzamt Neubrandenburg)<br />
von ehemaligen Grenzgängern, die<br />
in Deutschland lebten <strong>und</strong> in Frankreich<br />
arbeiteten, rückwirkend ab<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />
ßerdem fest, dass die Beteiligung des<br />
CGB nach § 118 B<strong>und</strong>esbeamtengesetz<br />
derzeit reibungslos funktioniert.<br />
Die durch den CGPT Vorsitzenden<br />
Ulrich Bösl angesprochene Verbesserung<br />
der "Portabilität", der Behandlung<br />
von Versorgungsansprüchen<br />
der Beamten, die dauerhaft aus dem<br />
Beamtenverhältnis ausscheiden, wird<br />
vom Innenminister zurückhaltend<br />
bewertet: Dies seien aus seiner persönlichen<br />
Sicht ein "Anschlag auf das<br />
Berufsbea<br />
m t e n -<br />
tum". Das<br />
Beamtentum<br />
sei<br />
zu Recht<br />
auf dem<br />
l e b e n s -<br />
l a n g e n<br />
Alimentationsprinzip<br />
durch<br />
B e s o l -<br />
dung mit<br />
anschließ<br />
e n d e r<br />
V e r s o r -<br />
gung aufg<br />
e b a u t .<br />
Eingriffe<br />
2005 eine Steuererklärung, um die ab<br />
diesem Zeitpunkt bezogenen Renten<br />
der deutschen Besteuerung zu unterwerfen.<br />
Diese Grenzgänger versteuerten<br />
ihre Renten aber jahrzehntelang<br />
in Frankreich, was der deutsche<br />
Fiskus jedoch<br />
aus<br />
formalen<br />
Gründen<br />
nicht akzeptier<br />
t.<br />
V e r b u n -<br />
den damit<br />
sind eine<br />
Reihe von<br />
s t a a t l i -<br />
chen <strong>und</strong><br />
s o z i a l e n<br />
L e i s t u n -<br />
gen, die<br />
von der<br />
R e n t e n -<br />
b e s t e u -<br />
hierzu könnten die Funktionsfähigkeit<br />
der Verwaltung beeinträchtigen.<br />
Unabhängig von seiner persönlichen<br />
Meinung würden jedoch nach dem<br />
Willen des B<strong>und</strong>estages im BMI derzeit<br />
Änderungsvorschläge erarbeitet.<br />
Gemeinsamkeit hingegen besteht<br />
im Bekenntnis zum Berufsbeamtentum<br />
<strong>und</strong> dessen Gr<strong>und</strong>sätzen aus Art.<br />
33 Abs. 5 des Gr<strong>und</strong>gesetzes. Damit<br />
werde die Funktionsfähigkeit unseres<br />
Staatswesens sichergestellt, indem<br />
die Erledigung hoheitlicher Aufgaben<br />
durch Beamte erfolgt. Zu diesem gemeinsamen<br />
Verständnis gehört auch<br />
das Festhalten am Streikverbot für<br />
Beamte.<br />
Zum Thema Altersteilzeit <strong>und</strong> den<br />
prognostizierten Auswirkungen auf<br />
die Einstellungspraxis im öffentlichen<br />
Dienst, insbesondere auch auf eine<br />
ausgewogene Altersstruktur, spricht<br />
sich Minister Friedrich für eine weitere<br />
Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit<br />
nach den persönlichen Wünschen<br />
<strong>und</strong> Bedürfnissen der Bediensteten<br />
aus. Die CGB Vertreter sprachen sich<br />
im Sinne der Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit<br />
u.a. für eine Erweiterung<br />
der bisherigen Altersteilzeit <strong>und</strong><br />
Vorruhestandsregelung für Angestellte<br />
<strong>und</strong> Beamte im öffentlichen Dienst<br />
aus.<br />
erung in Frankreich abhängig sind.<br />
Da die zugr<strong>und</strong>e liegenden Systeme<br />
in Deutschland <strong>und</strong> Frankreich völlig<br />
unterschiedlich sind, zeichnet sich<br />
derzeit noch keine abschließende<br />
Lösung dieses Problems ab.<br />
CGB-Landesvorsitzender Hans-Rudolf Folz (<strong>DHV</strong>), Nico Calò (GÖD),<br />
Minister Toscani <strong>und</strong> BarthelmyLemal (CGM)<br />
17
<strong>DAZ</strong><br />
Die Wogen in der Debatte um<br />
das Betreuungsgeld gehen seit<br />
Monaten hoch. Nicht dass allein<br />
die Opposition das Vorhaben als<br />
„Herdprämie“ brandmarkt. Auch<br />
die Koalition gibt ein zerstrittenes<br />
Bild ab. Vor allem ist es erstaunlich,<br />
dass dieses Mal die Gräben auch<br />
zwischen CDU <strong>und</strong> CSU verlaufen.<br />
Einen vorläufigen Höhepunkt erreichte<br />
der Streit Anfang Juli mit<br />
der absichtlich von der Opposition<br />
herbeigeführten Beschlussunfähigkeit<br />
des B<strong>und</strong>estages.<br />
Die CSU stilisiert das Betreuungsgeld<br />
zur Koalitionsfrage hoch <strong>und</strong><br />
droht mit der Blockade bei anderen<br />
Vorhaben. Dabei stellt sich die Frage:<br />
Ist es das Betreuungsgeld wert,<br />
einen solchen Streit zu führen?<br />
Braucht Deutschland überhaupt<br />
solch ein Betreuungsgeld?<br />
Die Befürworter argumentieren,<br />
dass mit dem Betreuungsgeld die<br />
Erziehungsleistung der Eltern gewürdigt<br />
werden soll, die ihre Kinder<br />
nicht in den Kindergarten geben<br />
18<br />
Betreuungsgeld<br />
Braucht Deutschland das Betreuungsgeld?<br />
© babimu - fotolia.com<br />
wollen. Zahlungsbedingung soll<br />
also die Betreuung zu Hause sein.<br />
Ordnungspolitisch macht eine solche<br />
Argumentation aber keinen<br />
Sinn, weil es dafür das Kindergeld<br />
gibt. Eltern sind im Gegensatz zu<br />
Kindergärten keine Dritten, denen<br />
die Kinder in besondere Obhut gegeben<br />
werden <strong>und</strong> die dafür Anspruch<br />
auf eine finanzielle Leistung<br />
haben. Die Betreuung zu Hause ist<br />
die ureigene Aufgabe der Kindererziehung<br />
durch Eltern. Familien<br />
funktionieren nur mit einem Zuhause,<br />
in dem Kinder behütet aufwachsen.<br />
Das Argument der Befürworter,<br />
dass mit dem Rechtsanspruch auf<br />
einen Kindergartenplatz ein bestimmtes<br />
Erziehungsmodell bevorzugt<br />
werden soll, ist ebenfalls nicht<br />
stichhaltig. Deutschland steht nicht<br />
erst vor einem Wandel des Familienbildes,<br />
sondern befindet sich seit<br />
längerem mitten darin. Das klassische<br />
Familienmodell, nach dem der<br />
Mann arbeiten geht <strong>und</strong> die Frau<br />
die Kinder zu Hause betreut, befindet<br />
sich auf dem Rückzug. Längst<br />
wollen auch die Frauen nicht mehr<br />
nur zu Hause bleiben, sondern sie<br />
wollen Familie <strong>und</strong> Beruf miteinander<br />
verbinden. An diesem Wunsch<br />
wird auch die Einführung des Betreuungsgeldes<br />
nichts ändern. Dieser<br />
Entwicklung muss sich die Politik<br />
stellen <strong>und</strong> die entsprechende<br />
Infrastruktur schaffen. Das geht nur<br />
über den Ausbau des Krippen- <strong>und</strong><br />
Kindergartenangebotes.<br />
Die Entscheidung, ob ein Ehepartner<br />
zu Hause bleibt oder beide<br />
Elternteile arbeiten, wird sicherlich<br />
nicht von der Frage entschieden,<br />
ob der Staat monatlich 150 € zahlt<br />
oder nicht. Es wäre für Familien nur<br />
dann eine echte finanzielle Alternative,<br />
wenn es so hoch wäre wie der<br />
durch die Betreuung entgehende<br />
monatliche Verdienst. Das würde<br />
aber jeden finanziellen Rahmen<br />
sprengen.<br />
150 € Betreuungsgeld wären eine<br />
nette staatliche Zugabe für die Familien,<br />
die sich eine Betreuung der Kinder<br />
durch einen zu Hause lebenden<br />
Elternteil leisten wollen <strong>und</strong> auch<br />
leisten können. Diese Familien kamen<br />
in der Vergangenheit <strong>und</strong> kommen<br />
auch heute ohne das Betreuungsgeld<br />
gut zurecht. Ist es für den<br />
Staat ein unbedingtes Muss, solche<br />
Familien zu unterstützen?<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012
Betreuungsgeld<br />
Für die Familien, die kein finanziell<br />
ausreichendes Polster besitzen,<br />
ist das Betreuungsgeld dagegen<br />
nicht attraktiv. Diese sind auch in<br />
Zukunft darauf angewiesen, dass<br />
beide Elternteile arbeiten gehen.<br />
Für diese Familien ist der weitere<br />
Ausbau der Kindergarten- <strong>und</strong><br />
Schulhortbetreuung <strong>und</strong> eine finanzielle<br />
Entlastung bei den Kindergartengebühren<br />
weitaus besser<br />
angelegtes Geld.<br />
Am lohnenswertesten wäre der<br />
Bezug des Betreuungsgeldes dagegen<br />
für die Hartz IV-Familien, von<br />
dem die Kinder <strong>und</strong> ihre Erziehung<br />
kaum profitieren würden.<br />
Hier wären Mitnahmeeffekte oder<br />
zumindest die Möglichkeit derselben<br />
am wahrscheinlichsten, auch<br />
wenn das von den Befürwortern<br />
des Betreuungsgeldes nicht beabsichtigt<br />
ist.<br />
Kindergeld, Elterngeld, Ehegattensplitting<br />
– staatliche Leistungen<br />
für Familien <strong>und</strong> Kinder gibt es zur<br />
Genüge. Es gibt keinen Mangel an<br />
staatlicher finanzieller Anerkennung<br />
der Erziehungsleistung der<br />
Eltern. Vor allem das Kindergeld<br />
ist dafür das geeignete Instrument.<br />
Warum soll nun ein neues staatliches<br />
Förderinstrument für die Erziehung<br />
von Kindern zu Hause geschaffen<br />
werden?<br />
In der öffentlichen Diskussion<br />
wird das Betreuungsgeld als Preis<br />
für das Zugeständnis in Bezug gebracht,<br />
das die CSU 2007 für die<br />
Zustimmung zum Rechtsanspruch<br />
auf einen Kindergartenplatz ab<br />
2013 verlangt hatte. Das erweckt<br />
den Eindruck eines Kuhhandels<br />
<strong>und</strong> schadet der Glaubwürdigkeit<br />
der Politik.<br />
Ordnungspolitisch ist das Betreuungsgeld<br />
höchst fragwürdig.<br />
Dagegen ist der Ausbau der Kindergarteninfrastrukturnotwendig.<br />
Nach heutigem Stand steht<br />
der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz<br />
zumindest in den<br />
westlichen B<strong>und</strong>esländern auf<br />
der Kippe, da weder die räumlichen<br />
Kapazitäten noch genügend<br />
qualifiziertes Kindergartenpersonal<br />
vorhanden sind. Der Wunsch<br />
beider Ehepartner, Familie <strong>und</strong><br />
Beruf zu verbinden, ist in der Gesellschaft<br />
weit verbreitet, leider<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />
scheitert die Realisierung aber<br />
oftmals am unzureichenden Kinderbetreuungsangebot.<br />
Und schließlich ist es höchst<br />
fraglich, ob die B<strong>und</strong>esregierung<br />
angesichts des demographischen<br />
Wandels <strong>und</strong> des damit absehbaren<br />
dramatischen Arbeitskräftemangels<br />
unbedingt Anreize für<br />
das klassische Familienmodell<br />
schaffen muss. Die Entscheidung<br />
von Eheleuten für die klassische<br />
Ein-Versorger-Familie oder für die<br />
Berufstätigkeit beider Ehepartner<br />
Der <strong>Verband</strong> katholischer deutscher<br />
Lehrerinnen - Mitgliedsverband des<br />
CGB, hat eine dezidiert andere Meinung<br />
zum Betreuungsgeld. Da die<br />
Redaktion weiß, dass dieses Thema<br />
in den kommenden Wochen sicher<br />
weiter kontrovers diskutiert wird,<br />
veröffentlichen wir hier zur ausgewogeneren<br />
Berichterstattung eine<br />
Pressemitteilung des VkdL zu diesem<br />
Thema.<br />
Die Redaktion<br />
Wer bestimmt über die<br />
Kinder?<br />
Betreuungsgeld als Kriterium<br />
der Freiheit<br />
Eltern sind verantwortlich für die<br />
Erziehung <strong>und</strong> Entwicklung ihrer<br />
Kinder, <strong>und</strong> der Staat darf nicht<br />
ohne Not eingreifen. Es gehört<br />
zum Gr<strong>und</strong>verständnis von Freiheit<br />
<strong>und</strong> demokratischen Verfahrensweisen,<br />
dass in Bezug auf Kinder<br />
die Familie Vorrang des Handelns<br />
vor dem Staat hat. Das entspricht<br />
auch der Tradition <strong>und</strong> den natürlichen<br />
Erfahrungen. Entgegen<br />
gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen,<br />
dass Kleinkinder mindestens<br />
bis zum dritten Lebensjahr<br />
in der Umgebung <strong>und</strong> Betreuung<br />
der Familie - insbesondere der<br />
Mutter - aufwachsen sollten, forcieren<br />
Wirtschaft <strong>und</strong> Politik mit<br />
allen Kräften die Herausnahme der<br />
Kleinstkinder aus der Familie <strong>und</strong><br />
der Betreuung durch die Mutter<br />
<strong>und</strong> ihre Übernahme in staatliche<br />
Betreuungseinrichtungen. Dass<br />
die Wirtschaft diese Tendenz unterstützt,<br />
ist zu verstehen - sind<br />
muss auch in Zukunft autonome<br />
Privatangelegenheit bleiben, in<br />
die sich der Staat nicht einzumischen<br />
hat. Es ist aber nicht notwendig,<br />
mit Milliarden Euro das<br />
Zuhause bleiben von Arbeitnehmern<br />
<strong>und</strong> damit die Verschärfung<br />
des Fach- <strong>und</strong> Arbeitskräftemangels<br />
zu subventionieren. Das Geld<br />
kann besser in qualifiziertes Kindergartenpersonal<br />
sowie in Investitions-<br />
<strong>und</strong> Erhaltungskosten für<br />
Kindergärten investiert werden.<br />
Henning Röders<br />
doch die Frauen immer noch die<br />
billigeren Arbeitskräfte. Nicht zur<br />
Kenntnis genommen wird aber,<br />
dass zu frühe Fremdbetreuung von<br />
Kleinstkindern lebenslang wirkende<br />
Schäden hervorruft, die auch<br />
durch gute Kita-Betreuung weder<br />
zu verhindern noch zu reparieren<br />
sind. Das wird von Wirtschaft <strong>und</strong><br />
Politikern ignoriert <strong>und</strong> fraglos hingenommen.<br />
150,- Euro Betreuungsgeld sind<br />
unsere Kinder der Politik nicht<br />
wert, sie investieren dieses Geld<br />
lieber später in aufwendige Therapien<br />
<strong>und</strong> Jugendhilfeeinrichtungen,<br />
anstatt das Geld an der<br />
richtigen Stelle <strong>und</strong> zum richtigen<br />
Zeitpunkt einzusetzen: bei den<br />
Familien <strong>und</strong> den Müttern!<br />
Wenn politische Parteien laut<br />
„Freiheit“ schreien, dann ist die<br />
freie Entscheidung von Eltern<br />
<strong>und</strong> Müttern über die Erziehung<br />
ihrer Kinder an die erste Stelle<br />
zu setzen. Diese Entscheidung<br />
sollte ohne Diskriminierung <strong>und</strong><br />
Ideologie erfolgen, denn nur sie<br />
entspricht dem Gr<strong>und</strong>gesetz mit<br />
seiner demokratischen Ordnung.<br />
Der VkdL setzt sich nachdrücklich<br />
für eine freie Entscheidung der<br />
Eltern ein <strong>und</strong> erwartet, dass die<br />
Politiker gemäß ihrem gr<strong>und</strong>gesetzlichen<br />
Auftrag die freiheitlichdemokratische<br />
Entscheidung von<br />
Eltern <strong>und</strong> Müttern respektieren<br />
<strong>und</strong> unterstützen, denn die Folgen<br />
zu frühzeitiger „Staatserziehung“<br />
haben später die Familien<br />
<strong>und</strong> nicht die verantwortlichen<br />
Politiker zu tragen.<br />
Pressemitteilung des VkdL<br />
19
<strong>DHV</strong> – Berufswettkampf 2012 ist<br />
abgeschlossen<br />
Der traditionelle <strong>DHV</strong>-Berufswettkampf<br />
für den kaufmännischen<br />
Nachwuchs des Jahres 2012 fand<br />
wieder unter dem Motto „Aufstieg<br />
durch Leistung“ statt <strong>und</strong> ist jetzt<br />
abgeschlossen. Er wurde in den<br />
20-er-Jahren des 20. Jahrh<strong>und</strong>ert,<br />
also vor fast 100 Jahren, vom damaligen<br />
<strong>DHV</strong> entwickelt. Damals gab<br />
es weder IHKs, noch überall kaufmännische<br />
Berufsschulen, von richtigen<br />
Abschlussprüfungen ganz zu<br />
schweigen. Die einzigen Leistungsnachweise,<br />
die ein junger „Handlungsgenhilfe“<br />
erwerben konnte,<br />
war die Leistungsurk<strong>und</strong>e eines<br />
<strong>DHV</strong>-Berufswettkampfes.<br />
Heute hat sich die Aufgabenstellung<br />
gr<strong>und</strong>legend geändert: Prüfungen<br />
gibt es genug, aber nicht<br />
immer eine ausreichende Vorbereitung<br />
dafür. Der heutige <strong>DHV</strong>-<br />
Berufswettkampf ist als freiwilliger<br />
Leistungswettbewerb konzipiert.<br />
Er gibt den Teilnehmern die Möglichkeit,<br />
ihren eigenen Leistungsstand<br />
festzustellen <strong>und</strong> sich damit<br />
auf die bevorstehende Zwischen-<br />
oder Abschlussprüfung vorzubereiten.<br />
Die Prüfungsarbeiten<br />
werden<br />
unter einer Teilnehmernummer<br />
abgegeben, so<br />
dass der Leistungsstandvertraulich<br />
bleibt.<br />
In den meisten<br />
Wettkampforten<br />
wird den Teilnehmern<br />
angeboten,<br />
die Prüfungsarbeiten<br />
in einem<br />
B e r a t u n g s g e -<br />
spräch zurückzunehmen.<br />
T e i l n e h m e r<br />
mit überdurchs<br />
c h n i t t l i c h e n<br />
20<br />
B<strong>und</strong> der Kaufmannsjugend im <strong>DHV</strong><br />
Blätter für junge Kaufleute<br />
Leistungen erhalten eine Leistungsurk<strong>und</strong>e.<br />
Zusätzlich werden<br />
auf örtlicher oder regionaler Ebene<br />
Leistungsbeste ermittelt, die von<br />
den Schirmherren des Berufswettkampfes<br />
zusätzlich ausgezeichnet<br />
werden. Zu ihnen gehört u.a. auch<br />
der baden-württembergische Ministerpräsident<br />
Winfried Kretschmann,<br />
der in seinem bürgerlichen Beruf<br />
selbst Lehrer ist <strong>und</strong> daher den <strong>DHV</strong>-<br />
Berufswettkampf schätzt.<br />
Der vor langer Zeit entwickelte<br />
einheitliche Kaufmannsberuf ist<br />
heute sehr spezialisiert. Daher kann<br />
die <strong>DHV</strong> ihren Berufswettkampf<br />
nicht mehr für alle Berufe anbieten,<br />
sondern muss sich auf eine Auswahl<br />
konzentrieren. Am Berufswettkampf<br />
2012 konnten sich folgende Ausbildungsberufe<br />
beteiligen:<br />
Kaufleute im Einzelhandel, Verkäufer,<br />
Groß- <strong>und</strong> Außenhandelskaufleute,<br />
Industriekaufleute, Bankkaufleute,<br />
Kaufleute für Versicherungen<br />
<strong>und</strong> Finanzen, Kaufleute für Spedition<br />
<strong>und</strong> Logistikdienstleistung, Kaufleute<br />
für Bürokommunikation, Bürokaufleute.<br />
Mit örtlichen oder regionalen Abschlussfeiern<br />
wurde der <strong>DHV</strong>-Berufswettkampf<br />
2012 abgeschlossen.<br />
Unser besonders aktiver <strong>DHV</strong>-Bezirk<br />
Südbaden, der auch schon in den<br />
20-er-Jahren des zurückliegenden<br />
Jahrh<strong>und</strong>erts an der Entwicklung<br />
des Berufswettkampfes führend<br />
beteiligt war, hat uns von einigen<br />
seiner Abschlussfeiern Fotos <strong>und</strong><br />
Berichte geschickt, die wir nebenstehend<br />
veröffentlichen.<br />
In jedem Ende liegt auch ein neuer<br />
Anfang. Der nächste Berufswettkampf<br />
des <strong>DHV</strong> findet am 02. Februar<br />
2013 statt.<br />
Lörrach<br />
Im Landkreis Lörrach unterzogen sich<br />
95 Auszubildende dieser freiwilligen<br />
Berufsolympiade.<br />
Jetzt wurden 14 Teilnehmer für hervorragende<br />
Ergebnisse im großen Sitzungssaal<br />
des Landratsamtes mit Preisen <strong>und</strong><br />
Urk<strong>und</strong>en ausgezeichnet. Wettkampfleiter<br />
Günther Winkler konnte dazu Vertreter<br />
der Ausbildungsbetriebe sowie der<br />
Kaufmännischen Schulen Lörrach <strong>und</strong><br />
Schopfheim begrüßen. Erstmals hatte<br />
Landrätin Marion Dammann die Schirmherrschaft<br />
auf Kreisebene inne. In ihrer<br />
Ansprache hob sie die immer größere<br />
Bedeutung der Aus- <strong>und</strong> Fortbildung<br />
hervor. Sie würdigte<br />
die Ausbildungsbemühungen<br />
der<br />
Firmen in der Region<br />
<strong>und</strong> gratulierte<br />
den Preisträgern zu<br />
ihren Leistungen.<br />
Spitzenleistungen<br />
erbrachten Michaela<br />
Moritz (Firma Fröde<br />
aus Weil), zweitbeste<br />
Leistung auf<br />
Landesebene im<br />
Ausbildungsberuf<br />
Kauffrau für Spedition-<br />
<strong>und</strong> Logistikdienstleistung,<br />
sowie Milena Lanzilotti<br />
(<strong>DHV</strong>-Lernbüro<br />
Lörrach) <strong>und</strong> Angelika<br />
Kreuzwieser<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012
(<strong>DHV</strong>-Lernbüro Bad Säckingen) mit den<br />
zweit- <strong>und</strong> drittbesten Leistungen im Beruf<br />
„Bürokaufmann“).<br />
Das Bild auf S. 20 zeigt die Preisträger<br />
des <strong>DHV</strong>-Berufswettkampfes zusammen<br />
mit Vertretern der Schulen,<br />
Gerhard Hug <strong>und</strong> Bernhard Stockmar,<br />
sowie Landrätin Marion Dammann <strong>und</strong><br />
<strong>DHV</strong>-Geschäftsführer Hans Hebeisen.<br />
Tuttlingen<br />
In den Kaufmännischen Schulen Tuttlingen<br />
<strong>und</strong> Spaichingen beteiligten<br />
sich 57 Auszubildende am <strong>DHV</strong>-Berufswettkampf.<br />
Dieser Tage wurden<br />
8 Teilnehmer für hervorragende Ergebnisse<br />
im Landratsamt mit Preisen<br />
<strong>und</strong> Urk<strong>und</strong>en für ihre Leistungen<br />
geehrt. Der erste Landesbeamte, Stefan<br />
Helbig, hob die Bedeutung der<br />
Aus- <strong>und</strong> Fortbildung hervor. Er würdigte<br />
das Leistungsniveau der ausbildenden<br />
Wirtschaft in der Region <strong>und</strong><br />
gratulierte den Preisträgern zu ihrer<br />
tollen Leistung. Austragungsort des<br />
Berufswettkampfes waren die Kaufmännischen<br />
Schulen in Tuttlingen <strong>und</strong><br />
Spaichingen. Die absoluten Top-Leistungen<br />
vollbrachten Natalia Zimmermann<br />
(ALDI Trossingen) <strong>und</strong> Juliane<br />
Preis (Aesculap AG Tuttlingen), welche<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />
B<strong>und</strong> der Kaufmannsjugend im <strong>DHV</strong><br />
Blätter für junge Kaufleute<br />
jeweils in ihren Ausbildungsberufen<br />
(Verkäufer/in bzw. Industriekaufmann/<br />
frau) die beste Leistung auf Landesebene<br />
erzielten.<br />
Oben die Preisträger des <strong>DHV</strong>-Berufswettkampfes<br />
Tuttlingen <strong>und</strong> Spaichingen<br />
zusammen mit Stefan Helbig (links)<br />
<strong>und</strong> dem Tuttlinger Wettkampfleiter<br />
Martin Reck (2. von links).<br />
Freiburg<br />
Im Februar 2012 fand auch in Freiburg<br />
<strong>und</strong> Müllheim der <strong>DHV</strong>-Berufswettkampf<br />
statt. An diesem<br />
Leistungswettbewerb konnten kauf-<br />
männische Auszubildende ihr Wissen<br />
testen. Im Kreis Freiburg unterzogen<br />
sich 112 Auszubildende diesem freiwilligen<br />
Berufswettkampf. In einer<br />
festlichen Veranstaltung wurden<br />
acht Teilnehmer für hervorragende<br />
Ergebnisse im Landratsamt Breisgau-<br />
Hochschwarzwald ausgezeichnet. In<br />
Vertretung von Landrätin Dorothea<br />
Störr-Ritter nahm der Dezernent für<br />
Finanzen <strong>und</strong> Verwaltung, Thomas<br />
Wisser, die Ehrungen vor. Wisser hob<br />
die Bedeutung der Aus- <strong>und</strong> Fortbildung<br />
gerade im ländlichen Raum<br />
hervor <strong>und</strong> dankte der <strong>DHV</strong> für ihre<br />
umfangreiche Bildungsarbeit, zu<br />
der auch der <strong>DHV</strong>-Berufswettkampf<br />
gehört. <strong>DHV</strong>-Bezirksgeschäftsführer<br />
Hans Hebeisen formulierte in seiner<br />
Laudatio: „Zum Erfolg gibt es keinen<br />
Lift. Man muss die Treppe nehmen,<br />
Stufe für Stufe“.<br />
Mit absoluten Spitzenleistungen<br />
glänzten Deborah Möller (Kd Projekt-<br />
Consulting) <strong>und</strong> Nikolas Fräulin (Sparkasse<br />
Markgräflerland). Möller erzielte<br />
im Ausbildungsberuf Kaufmann/frau<br />
für Spedition <strong>und</strong> Logistikdienstleistung<br />
die zweitbeste Leistung auf Landesebene.<br />
Landesbester im Ausbildungsberuf<br />
Bankkaufmann/frau in Baden-Württemberg<br />
wurde Nikolas Fräulin.<br />
Auf dem Bild unten die Preisträger<br />
des <strong>DHV</strong>-Berufswettkampfes zusammen<br />
mit Thomas Wisser (rechts) <strong>und</strong><br />
<strong>DHV</strong>-Geschäftsführer Hans Hebeisen<br />
(links)<br />
21
<strong>DAZ</strong><br />
Mehrarbeit ist gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
zu vergüten<br />
Das B<strong>und</strong>esarbeitsgericht hat mit seiner<br />
Entscheidung vom 22. Februar<br />
2012 (5 AZR 765/10) klargestellt, dass<br />
für Mehrarbeit gr<strong>und</strong>sätzlich ein Vergütungsanspruch<br />
entsteht.<br />
Geklagt hatte ein Lagerleiter, der zu<br />
einem monatlichen Bruttoentgelt von<br />
1.800,00 Euro bei einer Spedition angestellt<br />
war. Im Arbeitsvertrag hatten<br />
die Parteien eine wöchentliche Arbeitszeit<br />
von 42 St<strong>und</strong>en vereinbart.<br />
Bei betrieblichem Erfordernis sollte<br />
der Kläger ohne besondere Vergütung<br />
zu Mehrarbeit verpflichtet sein. Nach<br />
Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
verlangte der Kläger Vergütung für 968<br />
in den Jahren 2006 bis 2008 geleistete<br />
Überst<strong>und</strong>en.<br />
Der 5. Senat stellte klar, dass die<br />
Beklagte dem Kläger Überst<strong>und</strong>envergütung<br />
schuldet. Angesichts der<br />
Höhe des vereinbarten Bruttoentgelts<br />
war die Leistung von Überst<strong>und</strong>en nur<br />
gegen eine zusätzliche Vergütung zu<br />
erwarten. Auch die im Arbeitsvertrag<br />
aufgenommene Klausel, mit der jede<br />
zusätzliche Vergütung ausgeschlossen<br />
werden sollte, sei unwirksam, da<br />
intransparent. Der Arbeitsvertrag lässt<br />
aus der Sicht eines Arbeitnehmers<br />
nicht erkennen, welche Arbeitsleistung<br />
der Kläger für das regelmäßige Bruttoentgelt<br />
erbringen müsse. Er konnte bei<br />
Vertragsschluss nicht absehen, was auf<br />
ihn zukommen würde.<br />
Mit der Entscheidung hat das B<strong>und</strong>esarbeitsgericht<br />
zusätzlich die vereinbarten<br />
Ausschlussfristen gekippt. Es<br />
begründet die Unwirksamkeit der Ausschlussfristen<br />
im Arbeitsvertrag damit,<br />
dass der Kläger durch diese unangemessen<br />
benachteiligt worden sei, da er<br />
annehmen durfte, dass die Überst<strong>und</strong>en<br />
spätestens zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses<br />
entlohnt werden.<br />
Diese Entscheidung bedeutet für die<br />
Arbeitsnehmer einen großen Fortschritt.<br />
Denn oftmals werden Überst<strong>und</strong>en<br />
regelmäßig geleistet, sie werden vom<br />
Arbeitgeber auch als regelmäßige Mehrarbeit<br />
in den Stellenplänen eingeplant,<br />
sollen aber nicht vergütet werden. Dieser<br />
Praxis wurde mit der Entscheidung<br />
des B<strong>und</strong>esarbeitsgerichtes ein Riegel<br />
vorgeschoben.<br />
Quelle: B<strong>und</strong>esarbeitsgericht, Urteil<br />
vom 22. Februar 2012 – Az.: 5 AZR<br />
765/10 –<br />
22<br />
Kettenbefristung von<br />
Arbeitsverträgen kann<br />
Rechtsmissbrauch sein<br />
Das B<strong>und</strong>esarbeitsgericht hatte sich mit<br />
der Frage zu befassen, inwieweit Rechtsmissbrauch<br />
bei Kettenbefristungen<br />
vorliegt, selbst wenn der Arbeitgeber<br />
hierfür einen Sachgr<strong>und</strong> liefert. Der 7. Senat<br />
entschied, dass die Befristung eines<br />
Arbeitsvertrags, trotz Vorliegens eines<br />
Sachgr<strong>und</strong>s, aufgr<strong>und</strong> der besonderen<br />
Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise<br />
rechtsmissbräuchlich <strong>und</strong> daher<br />
unwirksam sein kann. Für das Vorliegen<br />
eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere<br />
eine sehr lange Gesamtdauer<br />
oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl<br />
von aufeinander folgenden, befristeten<br />
Arbeitsverträgen mit demselben<br />
Arbeitgeber sprechen.<br />
In dem konkreten Fall hatte eine Justizangestellte<br />
des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen geklagt. Sie war dort insgesamt<br />
11 Jahre befristet beschäftigt, als<br />
Schwangerschafts- oder Urlaubsvertretung.<br />
In dieser Zeit wurde der befristete<br />
Vertrag 13 Mal verlängert. Laut Entscheidung<br />
des 7. Senats spräche Vieles dafür,<br />
dass das beklagte Land die an sich eröffnete<br />
Möglichkeit der Vertretungsbefristung<br />
mit einer Gesamtdauer von mehr<br />
als 11 Jahren <strong>und</strong> einer Anzahl von 13<br />
Befristungen rechtsmissbräuchlich ausgenutzt<br />
hat.<br />
Um zu dieser Einschätzung zu kommen,<br />
die sich nicht zweifelsfrei aus § 14<br />
Teilzeit- <strong>und</strong> Befristungsgesetz ergibt,<br />
Arbeitsrecht<br />
hatte der Senat den Europäischen Gerichtshof<br />
angerufen. Er bat deshalb mit<br />
Beschluss vom 17. November 2010 (7<br />
AZR 443/09 A) den EuGH um Beantwortung<br />
der Frage, ob es mit § 5 Nr. 1<br />
der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung<br />
über befristete Arbeitsverträge im<br />
Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des<br />
Rates vom 28. Juni 1999 (Rahmenvereinbarung)<br />
vereinbar ist, die wiederholte<br />
Befristung eines Arbeitsvertrags auch<br />
dann auf den im nationalen Recht vorgesehenen<br />
Sachgr<strong>und</strong> der Vertretung<br />
zu stützen, wenn bei dem Arbeitgeber<br />
ein ständiger Vertretungsbedarf besteht,<br />
der ebenso durch unbefristete Einstellungen<br />
befriedigt werden könnte. Der<br />
EuGH antwortete mit Urteil vom 26. Januar<br />
2012 (C-586/10): Der Umstand, dass<br />
ein Arbeitgeber wiederholt oder sogar<br />
dauerhaft auf befristete Vertretungen<br />
zurückgreife, stehe weder der Annahme<br />
eines sachlichen Gr<strong>und</strong>es im Sinne der<br />
Rahmenvereinbarung entgegen, noch<br />
folge daraus das Vorliegen eines Missbrauchs<br />
im Sinne dieser Bestimmung.<br />
Die nationalen staatlichen Stellen<br />
müssten aber auch bei Vorliegen eines<br />
sachlichen Gr<strong>und</strong>es alle mit der Verlängerung<br />
der befristeten Verträge verb<strong>und</strong>enen<br />
Umstände berücksichtigen, da<br />
sie einen Hinweis auf Missbrauch geben<br />
können, den § 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung<br />
verhindern soll. Bei dieser<br />
Prüfung könnten sich die Zahl <strong>und</strong><br />
Dauer der mit demselben Arbeitgeber<br />
geschlossenen aufeinander folgenden<br />
Verträge als relevant erweisen.<br />
Der 7. Senat hob die Entscheidung des<br />
Landesarbeitsgerichtes Köln vom 15.<br />
Mai 2009 (4 Sa 877/08) auf, verwies aber<br />
an das LAG Köln zurück. Begründung:<br />
Es müsse dem Land Nordrhein-Westfalen<br />
die Gelegenheit gegeben werden,<br />
vorzutragen, worin gegebenenfalls die<br />
besonderen Umstände gelegen haben<br />
könnten, die einer rechtsmissbräuchlichen<br />
Anwendung des § 14 TzBfG entgegenstünden.<br />
Die Entscheidung ist insoweit ein Erfolg,<br />
als dass in den kommenden Jahren<br />
durch Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit<br />
erwartet werden darf, dass<br />
ein Kriterienkatalog entsteht, aus dem<br />
sich leichter, als bisher, die rechtsmissbräuchliche<br />
Anwendung von Kettenarbeitsverhältnissen<br />
ableiten lässt.<br />
Quelle: Pressemitteilung des B<strong>und</strong>esarbeitsgerichtes<br />
Nr. 54/12 vom 19.07.2012<br />
(Az. 7 AZR 443/09)<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012
Aktionärsvereinigung<br />
OHB – vom lokalen Hydraulik-Unternehmen zum<br />
europäischen Raumfahrt-Konzern<br />
Die Vertretung von Aktien-Stimmrechten auf den Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften<br />
gehört zu den satzungsgemäßen Aufgaben der <strong>DHV</strong>-Aktionärvereinigung.<br />
Dies geschieht, teilweise in Zusammenarbeit mit anderen Aktionärvereinigungen<br />
bei etwa 200 deutschen Aktiengesellschaften. Die Stimmrechtsvertretung<br />
hat zum Ziel, auf den Hauptversammlungen der Gesellschaften, die faktisch "Eigentümerversammlungen"<br />
sind, nicht nur die Interessen des Kapitals, sondern auch die<br />
Interessen der in diesen Gesellschaften tätigen Arbeitnehmer in die Entscheidungen<br />
einzubringen. Dies betrifft in besonderem Maße die aus Belegschaftsaktien stammenden<br />
Stimmrechte.<br />
Peter Rudolph, ein langjähriger Mitarbeiter der <strong>DAZ</strong>, hat in Bremen die Hauptversammlungen<br />
zweier Gesellschaften besucht. Seinen ersten Bericht geben wir hier wieder.<br />
Die Redaktion<br />
1981 als „Otto Hydraulik Bremen“ gegründet,<br />
ist OHB heute eines der führenden<br />
euro päischen Unternehmen<br />
mit Tochtergesellschaften <strong>und</strong> Beteiligungen<br />
in elf Ländern. Zu verdanken<br />
ist diese Erfolgsstory dem Ehepaar<br />
Christa <strong>und</strong> Manfred Fuchs <strong>und</strong> ihrem<br />
Sohn Marco, der heute die OHB<br />
AG als Vorstandsvorsitzender leitet.<br />
Trotz star ker Konkurrenz durch vielfach<br />
staatlich dominierte Mitbewerber<br />
wie dem EADS-Kon zern hat es das<br />
nach wie vor mehrheitlich im Familienbesitz<br />
befindliche Unternehmen<br />
vermocht, sich<br />
Jahr für Jahr ein<br />
dickeres Stück<br />
vom europäischenRaumf<br />
a h r t k u c h e n<br />
abzuschneiden.<br />
Neben dem<br />
deutschen Satellitenaufklär<br />
u n gss y s tem<br />
SAR-Lupe, für<br />
das OHB 2001<br />
als Hauptauft<br />
r a g n e h m e r<br />
die Programmf<br />
ü h r e r s c h a f t<br />
übernahm, ist<br />
OHB aktuell<br />
auch Hauptauftragnehmer<br />
für<br />
den Bau von<br />
22 Satelliten<br />
des europäischen Satellitennavigationssystems<br />
Galileo. Rechtzeitig zur<br />
Hauptversammlung am 16. Mai konnte<br />
OHB am 10. Mai 2012 weiterhin die<br />
Übernahme der Systemführerschaft<br />
für die na tionale Telekommunikati-<br />
<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />
onsmission Heinrich Hertz <strong>und</strong> des<br />
dazu gehörigen Satelliten vermelden.<br />
Aus- <strong>und</strong> Einblicke in die Auftrags-<br />
<strong>und</strong> Produktionspalette des Konzerns<br />
standen denn auch im Mittelpunkt der<br />
Hauptversammlung der OHB AG in der<br />
Konzernzentrale in Bremen, bei der<br />
jedem Aktionär zudem Gelegenheit<br />
zu einer kurzen Betriebsbesichtigung<br />
geboten wurde. Stolz präsentierte<br />
Vorstands-Senior <strong>und</strong> Spiritus Rector<br />
des Unternehmens Prof. Dr. Ing. h.c.<br />
Manfred Fuchs das von OHB eigenfinanzierte<br />
Mona-Lisa-Programm zur<br />
Erforschung des<br />
Mondes, das u.a.<br />
den Entwurf von<br />
Landefahrzeugen<br />
beinhaltet.<br />
A n g e s i c hts<br />
der umfangreichentechn<br />
o l o g i s c h e n<br />
Darbietungen<br />
gerieten Konzernabschluss<br />
<strong>und</strong> Lagebericht<br />
auf der Hauptversammlung<br />
fast zur Nebensache.<br />
Kritisch<br />
h i n t e r f r a g t<br />
wurden nicht<br />
die vom Unternehmenvorgelegten<br />
Zahlen,<br />
sondern lediglich<br />
die mögliche Beteiligung von OHB<br />
an Projekten mit militärischen Nutzen.<br />
Hierzu zählt auch das Satellitennavigationssystem<br />
Galileo. Anlass bildete die<br />
von OHB der Universität Bre men angebotene<br />
Stiftungsprofessur, die von<br />
Teilen der Uni unter Hinweis auf die bestehende<br />
Zivilklausel abgelehnt wird.<br />
Mit der Zivilklausel hat sich die Uni im<br />
Jahre 1986 verpflichtet, keinerlei Rüstungsforschung<br />
zu betreiben. Tatsächlich<br />
spielen Projekte mit militärischem<br />
Anteil bei OHB nur noch eine minimale<br />
Rolle. Somit sahen Aktionäre <strong>und</strong> Aktionärsvertreter<br />
auch keine Veranlassung,<br />
das Engagement <strong>und</strong> die Geschäftspolitik<br />
des Konzerns infrage zu stellen. Fast<br />
ohne Gegenstimmen folgte die Jahreshauptversammlung<br />
den Beschlussvorschlägen<br />
von Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat.<br />
Auch die <strong>DHV</strong>-Aktionärvereinigung<br />
votierte entsprechend den vorliegenden<br />
Empfehlungen, die u.a. die Ausschüttung<br />
einer Dividende in Höhe von<br />
EUR 0,35 auf jede dividendenberechtigte<br />
Stückaktie beinhalteten.<br />
<strong>DAZ</strong><br />
Impressum<br />
Deutsche<br />
Angestellten<br />
Zeitung<br />
Herausgeber<br />
<strong>DHV</strong> • Die Berufsgewerkschaft e.V.,<br />
Mitglied im Christlichen Gewerkschaftsb<strong>und</strong><br />
Deutschlands,<br />
Droopweg 31, 20537 Hamburg<br />
Schriftleitung <strong>und</strong> verantwortlich im Sinne<br />
des Presserechts<br />
Jörg Hebsacker (he)<br />
Redaktion<br />
Gunter Smits (gs), Lucas Breuckmann (LBr), Henning<br />
Röders (rö)<br />
Verlag <strong>und</strong> Anzeigenverwaltung<br />
<strong>DHV</strong>-Dienstleistungs GmbH<br />
Tel.: 040 – 63 28 02 – 0<br />
Fax: 040 – 63 28 02 – 18<br />
E-Mail: gmbh@dhv-cgb.de<br />
Web: www.dhv-cgb.de<br />
Layout, Herstellung & Vertrieb<br />
Hebsacker Verlag, Neue Str. 21,<br />
21073 Hamburg, info@hebsacker-verlag.de<br />
Namensartikel geben nicht unbedingt die Meinung<br />
der Redaktion wieder.<br />
Druck<br />
Nehr & Co. GmbH, Hamburg<br />
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.<br />
Bezugspreis<br />
Jährlich 12 Euro.<br />
Für <strong>DHV</strong>-Mitglieder durch den Mietgliedsbeitrag<br />
abgegolten.<br />
Gültige Anzeigenpreisliste<br />
Nr. 8 vom 1. Januar 2012<br />
23
Ausgewählte Betriebs- <strong>und</strong><br />
Personalrats-Seminare<br />
Betriebsratsseminare<br />
Aufbauseminare für Betriebsräte<br />
Betriebsverfassung II<br />
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates<br />
Termin: 10.10. – 12.10.2012<br />
Ort: München<br />
Bildungsstätte Bayern<br />
Termin: 10.10. – 12.10.2012<br />
Ort: Fürstenberg<br />
Bildungsstätte Südwest<br />
Fachseminare für Betriebsräte<br />
Nutzbringendes Betriebsratswissen zu<br />
Begründungen <strong>und</strong> Beendigungen von<br />
Arbeitsverhältnissen<br />
Termin: 22.10. – 24.10.2012<br />
Ort: Willingen<br />
Bildungsstätte NRW<br />
Geschäftsführung <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />
des Betriebsrates<br />
Termin: 22.10. – 26.10.2012<br />
Ort: Willingen<br />
Bildungsstätte NRW<br />
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates<br />
bei personellen Einzelmaßnahmen<br />
Termin: 24.10. – 26.10.2012<br />
Ort: Willingen<br />
Bildungsstätte NRW<br />
Spezialseminare für Betriebsräte<br />
Arbeitsrecht aktuell: Aktuelle Rechtsprechung<br />
zum Arbeits- <strong>und</strong> Betriebsverfassungsrecht<br />
unter Einbeziehung<br />
des Rentenrechtes für Arbeitnehmer<br />
Termin: 12.11. – 16.11.2012<br />
Ort: Willingen<br />
Bildungsstätte NRW<br />
Der Betriebsrat als qualifizierter Ratgeber<br />
<strong>und</strong> Arbeitnehmervertreter<br />
Termin: 12.11. – 14.11.2012<br />
Ort: Willingen<br />
Bildungsstätte NRW<br />
Personalratsseminare<br />
Gr<strong>und</strong>lagenseminare für Personalräte<br />
Seminar für Personalräte der<br />
BARMER-GEK<br />
Teil 1: BPVersG<br />
Termin: 05.11. - 09.11.2012<br />
Ort: Eisenach<br />
Bildungswerk Zentrale<br />
Seminar für Personalräte der DAK<br />
Teil 1: BPVersG<br />
Termin: 05.11. - 09.11.2012<br />
Ort: Eisenach<br />
Bildungswerk Zentrale<br />
Aufbauseminare für PersonalräteLandespersonalvertretungsgesetz<br />
Baden-<br />
Württemberg – Die<br />
Beteiligungsrechte des<br />
Personalrates II (Vertiefung)<br />
Termin: 07.11. – 09.11.2012<br />
Ort: Elzach-Oberprechtal<br />
Bildungsstätte Südwest<br />
Weitere Seminare finden Sie auf unserer<br />
Webseite www.dhv-cgb.de unter<br />
dem Menüpunkt ‚Seminare‘<br />
<strong>DHV</strong>-Tarifabschlüsse<br />
Branchen-/ Flächen-<br />
tarifverträge<br />
Einzelhandel<br />
Land Bremen<br />
Manteltarifvertrag mit Protokollnotizen<br />
zu § 2 MTV <strong>und</strong> § 8 MTV, Tarifvertrag<br />
über tarifliche Sonderzahlungen<br />
Kraftfahrzeuggewerbe<br />
(Handel <strong>und</strong> Handwerk)<br />
Baden-Württemberg<br />
Gehaltstarifvertrag, Ergänzung des<br />
MTV durch Anlage 2 (Gehaltsbestimmungen<br />
<strong>und</strong> Beschäftigungsgruppen),<br />
Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen<br />
<strong>und</strong> über die Übernahme<br />
der Auszubildenden<br />
Privates Versicherungsgewerbe<br />
B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />
Tarifvereinbarung zur Anpassung<br />
der Tarifverträge an das Allgemeine<br />
Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<br />
TK – Techniker Krankenkasse<br />
Änderungstarifvertrag zum Gehaltstarif-<br />
<strong>und</strong> Manteltarifvertrag, zur<br />
Anlage 1 <strong>und</strong> 7, Vereinbarung über die<br />
Übernahme von Auszubildenden <strong>und</strong><br />
Ausbildungsplätze 2012<br />
Haus-/ Firmen- u.<br />
<strong>Verband</strong>starifverträge<br />
DRK Landesverband Thüringen<br />
Manteltarifvertrag, Entgelttarifvertrag<br />
DRK Kreisverband Parchim<br />
Tarifvertrag über Einmalzahlung<br />
1. Änderungstarifvertrag zu § 3 Funkti-<br />
Deutsche Angestelleten Zeitung<br />
Verlag: <strong>DHV</strong>-Dienstleistungs GmbH<br />
Postvertriebsstück C 2223, Deutsche Post AG<br />
onszulagen, Anlagen 2 <strong>und</strong> 3 Entgelttabellen/St<strong>und</strong>enentgelte<br />
Einzelhandel (Haustarifvertrag) Fa.<br />
Neu <strong>Handels</strong> KG<br />
Manteltarifvertrag mit<br />
Anlage 1 Urlaubsgeld<br />
Anlage 2 Weihnachtsgeld<br />
Anlage 3 Vermögenswirksame Leistungen<br />
Fleischwarenindustrie (Haustarifvertrag)<br />
Fa. Kunzler Fleischwaren GmbH<br />
Manteltarifvertrag mit<br />
Anlage 1 Urlaubsgeld<br />
Anlage 2 Weihnachtsgeld<br />
Anlage 3 Vermögenswirksame Leistungen<br />
Anlage 4 Verdienstsicherung<br />
Kommunale Stiftungen in Freiburg i.Br.<br />
(Heiliggeistspitalstiftung Freiburg,<br />
Waisenhausstiftung Freiburg,<br />
Adelhausenstiftung Freiburg)<br />
Rahmen (Mantel)- Tarifvertrag bestehend<br />
aus Teil:<br />
A/ I Allg. Regelungen<br />
A/II Arbeitszeit<br />
A/III Eingruppierung, Entgelt <strong>und</strong> sonstige<br />
Leistungen<br />
A/IV Urlaubs- <strong>und</strong> Arbeitsbefreiung<br />
B Geltungsbereich / Besitzstand /<br />
Fortgeltung TVöD / Erfolgsprämie /<br />
Betriebsbindungszulage<br />
C Inkrafttreten <strong>und</strong> Kündigung<br />
Anlagen:<br />
Anlage 1 Entgelttabelle<br />
Anlage 2 Tarifgruppenkatalog<br />
Anlage 3 Sonderregelungen für geringfügig<br />
Beschäftigte<br />
Reha-Klinikum Bad Säckingen<br />
GmbH (Haustarifvertrag)<br />
Manteltarifvertrag, Vergütungstarifvertrag,<br />
Tarifvertrag für Auszubildende<br />
Zeitarbeit <strong>und</strong> PSA<br />
Runtime Productions GmbH & Co.<br />
KG, Papenburg<br />
Entgelttarifvertrag