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DAZ - DHV-Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband ...

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<strong>DAZ</strong> Die<br />

D e u t s c h e A n g e s t e l l t e n Z e i t u n g N r. 3 • 2 012 • 31. A u g u s t 2 012<br />

Berufsgewerkschaft<br />

Neuausrichtung der Pflegeversicherung ein Flop?<br />

Braucht Deutschland das Betreuungsgeld?<br />

Anerkennungsgesetz verbessert Beschäftigungschancen von Migranten


<strong>DAZ</strong><br />

Zum Geleit<br />

Die Sommerferien<br />

sind vorbei, nun<br />

folgt ein heißer<br />

Herbst<br />

In der politischen Sommerpause<br />

sind zahlreiche politische<br />

Themen diskutiert<br />

worden, die unsere Interessen<br />

als Arbeitnehmerinnen<br />

<strong>und</strong> Arbeitnehmer unmittelbar<br />

berühren. Der Herbst<br />

2012 wird deshalb viele<br />

dieser Themen aufgreifen. Es ist dabei<br />

nicht sicher, dass Ergebnisse erzielt<br />

werden, die uns wirklich zufrieden<br />

stellen werden. Schließlich bereiten<br />

sich die politischen Parteien auf einen<br />

B<strong>und</strong>estagswahlkampf im kommenden<br />

Jahr vor.<br />

Was passiert mit einer Rentenreform?<br />

B<strong>und</strong>esarbeitsministerin von der Leyen<br />

verknüpft die Reduzierung des Rentenversicherungsbeitrags<br />

auf 19,0 Prozentpunkte<br />

mit der Einführung einer<br />

Gr<strong>und</strong> rente für sogenannte Aufstocker.<br />

Damit stößt sie bei vielen auf großen<br />

Widerstand, zu Recht, denn völlig unklar<br />

ist, ob eine allgemeine Sozialleistung,<br />

die von den Kommunen zu erbringen<br />

ist, nun plötzlich alleine von den Versicherten<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

finanziert werden soll.<br />

In der gesetzlichen Pflegeversicherung<br />

sollen auch Neuerungen auf<br />

den Weg gebracht werden. Umstritten<br />

ist der sogenannte „Pflege-Bahr“, eine<br />

private Pflegezusatzversicherung, die<br />

mit 5.- Euro im Monat durch den B<strong>und</strong><br />

gefördert werden soll. Ein berechtigter<br />

Ansatz, oder nur eine versteckte Subvention<br />

für die private Versicherungswirtschaft?<br />

Streit ist vorprogrammiert.<br />

In zahlreichen Berufen steigt der<br />

Mangel an qualifizierten Fachkräften.<br />

Insbesondere für die Pflege hat das nun<br />

auch die B<strong>und</strong>esregierung erkannt. Seit<br />

wenigen Monaten werden Aufrufe gestartet,<br />

mit denen Langzeitarbeitslose,<br />

oder von Arbeitslosigkeit bedrohte<br />

Beschäftigte zu geförderten Umschulungsmaßnahmen<br />

in Pflegeberufe bewegt<br />

werden sollen. Es ist nicht ausgeschlossen,<br />

dass hierzu in diesem Herbst<br />

von der B<strong>und</strong>esregierung noch neue<br />

Förderrichtlinien für die B<strong>und</strong>esagen-<br />

2<br />

tur für Arbeit erlassen werden. Doch<br />

wer sagt eigentlich, dass die betreffendenLangzeitarbeitslosen<br />

oder<br />

die ehemalige<br />

Einzelhandelskauffrau<br />

von Schlecker<br />

überhaupt das<br />

richtige Händchen<br />

für die Ausübung<br />

der Pflegetätigkeiten<br />

haben? Kann<br />

man persönliche<br />

Eignung für bestimmteUmschulungsmaßnahmen<br />

per Gesetz bestimmen?<br />

Kann das Aufgabe der Politik sein?<br />

In diesem Herbst wird sicher auch<br />

wieder die Mindestlohndebatte angeheizt.<br />

Die Koalitionspartner werden<br />

abwägen, ob man mit diesem Thema im<br />

kommenden Jahr nicht doch Stimmen<br />

fangen kann, insbesondere, wenn man<br />

vor der B<strong>und</strong>estagswahl noch gesetzgeberisch<br />

tätig geworden sein sollte. Unabhängig<br />

davon ist es fraglich, ob Mindestlohntarifverträge<br />

beispielsweise für den<br />

Handel oder die Fleischwarenindustrie in<br />

diesem Herbst zustande kommen. Und<br />

die Gespräche für Branchenzuschläge<br />

für Zeitarbeitnehmer in Dienstleistungsbranchen<br />

zeugen auch nicht davon,<br />

dass dieses Projekt noch in diesem Jahr<br />

erfolgreich abgearbeitet wird. All diese<br />

Entwicklungen müssten zum Eingreifen<br />

des Gesetzgebers noch in dieser Legislaturperiode<br />

führen, nimmt man die<br />

B<strong>und</strong>esarbeitsministerin beim Wort.<br />

Der Euro <strong>und</strong> seine Rettung, sei es<br />

wegen der Griechen, der spanischen<br />

Ban ken, der Frage um das Vertrauen<br />

in ein gutes deutsch-französisches<br />

Verhältnis, oder der zu erwartenden<br />

Entscheidung des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichtes<br />

zum ESM, spannend wird es<br />

in jedem Fall. Und in jedem Fall geht<br />

es auch um die Frage, in wieweit wir,<br />

die Einkommensteuerzahler, für Fehler<br />

oder Unzulänglich keiten von Politikern<br />

oder Finanzexperten in die Haftung<br />

genommen werden. Denn werden<br />

die Haftungs risiken größer <strong>und</strong> sichert<br />

Deutsch land diese weiter ab, so werden<br />

wir früher oder später auch in Deutschland<br />

an Steuererhöhungen nicht vorbei<br />

kommen.<br />

Schließlich gibt es ein Thema, welches<br />

in diesem Herbst einer Lösung zugeführt<br />

werden muss. Die Steuerpolitik ist noch ge-<br />

Zum Geleit<br />

fragt. Durch die Anhebung der sogenannten<br />

Hartz IV Sätze ist es fragwürdig, ob das<br />

Lohnabstandsgebot für Beschäftigte, die<br />

mehr verdienen, als die Steuerfreigrenze,<br />

noch gegeben ist. Verfassungsrechtliche<br />

Bedenken wurden bereits geäußert.<br />

Die Grenze für den Einstiegssteuersatz<br />

zu verändern hat aber Auswirkungen<br />

auf den gesamten Steuerverlauf. Soll die<br />

Steuerkurve nur verschoben werden, oder<br />

baut man die sogenannte „kalte Progression“<br />

mit ab? Auch diese emotional behaftete<br />

Frage wird uns sicher in diesem<br />

Hebst beschäftigen.<br />

Es verspricht ein abwechslungsreicher<br />

Herbst zu werden. Wir dürfen ihn gespannt<br />

begleiten. Wir werden uns auch<br />

dort einmischen, wo die Belastungen<br />

für die Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />

nicht hinnehmbar steigen. In<br />

diesem Sinne können Sie Sich auf eine<br />

kämpferische <strong>DHV</strong> verlassen.<br />

Ihr<br />

<strong>DAZ</strong><br />

Inhalt<br />

Deutsche<br />

Angestellten<br />

Zeitung<br />

Zum Geleit ................................................. 2<br />

Tarifarbeit ...............................................3–6<br />

Bildung ........................................................ 7<br />

Pflege ..................................................10–11<br />

Gewerkschaftsarbeit .....................12–15<br />

medsonet .................................................16<br />

CGB .............................................................17<br />

Betreuungsgeld ..............................18–19<br />

Blätter für Junge Kaufleute .........20–21<br />

Arbeitsrecht .............................................22<br />

Aktionärvereinigung ............................23<br />

Seminartermine/ Tarifabschlüsse ....24<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012


Tarifarbeit<br />

Tarifverhandlungen mit dem privaten<br />

Versicherungsgewerbe<br />

Im Tarifabschluss 2011 hatten die <strong>DHV</strong><br />

<strong>und</strong> der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen<br />

in Deutschland<br />

(AGV) vereinbart, in 2012 Gespräche<br />

zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge<br />

im privaten Versicherungsgewerbe zu<br />

führen. Nach dem Auftakt des Verhandlungsprozesses<br />

Ende Januar trafen sich<br />

<strong>DHV</strong> <strong>und</strong> AGV am 27.06.2012 zu einem<br />

weiteren Gespräch. Die Themen:<br />

Anpassung der Schutzregelungen für<br />

ältere Beschäftigte an das Allgemeine<br />

Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<br />

Bisher genießen Beschäftigte mit 25<br />

Jahren Betriebszugehörigkeit sowie<br />

Beschäftigte ab 55 Jahren <strong>und</strong> mit<br />

10 Jahren Betriebszugehörigkeit<br />

besondere Rech-<br />

© OutStyle - fotolia.com<br />

te wie den Sonderkündigungsschutz<br />

<strong>und</strong> bei Rationalisierungsmaßnahmen<br />

Schutz vor unzumutbarem Ortswechsel.<br />

Beschäftigte über 50 Jahre <strong>und</strong> mit mindestens<br />

10 Jahren Betriebszugehörigkeit<br />

genießen zudem eine Gehaltssicherung,<br />

wenn sie aus betriebsorganisatorischen<br />

Gründen auf einen niedriger bewerteten<br />

Arbeitsplatz versetzt werden. Diese traditionellen<br />

Regelungen könnten gegen<br />

das AGG verstoßen.<br />

Die <strong>DHV</strong> schlug vor, eine einheitliche<br />

Regelung für alle Beschäftigten zu vereinbaren,<br />

die sich ausschließlich an der<br />

Betriebszugehörigkeit orientiert. Dies<br />

lehnte die Arbeitgeberseite ab. Sie war<br />

lediglich zur Tarifierung einer Regelung<br />

bereit, wonach die Tarifpartner davon<br />

ausgehen, dass die bestehenden Schutzbestimmungen<br />

für ältere Beschäftigte<br />

mit dem AGG vereinbar sind. Die <strong>DHV</strong><br />

bedauert, dass der AGV zu einer weiter<br />

gehenden Regelung nicht bereit war.<br />

Für den Fall, dass das BAG oder der EuGH<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />

anderer Rechtsauffassung sind <strong>und</strong> die<br />

bestehenden Regelungen für unvereinbar<br />

mit dem AGG halten sollten, wurde eine<br />

Verhandlungsverpflichtung vereinbart,.<br />

Immer noch besser als nichts zu tun.<br />

Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge<br />

Intensiv wurde über<br />

die unterschiedlichen<br />

Auffassungen<br />

von <strong>DHV</strong><br />

<strong>und</strong> AGV zur Zukunftsfähigkeit<br />

der Tarifverträge im privaten Versicherungsgewerbe<br />

diskutiert. Einige der<br />

<strong>DHV</strong>-Forderungen:<br />

• Unbefristete Verlängerung des Altersteilzeitabkommens<br />

Gerade die Rente mit 67 erfordert<br />

Lösungen für einen sozialverträglichen<br />

Übergang in den Ruhestand.<br />

Das Altersteilzeitabkommen ist in<br />

der Versicherungswirtschaft ein seit<br />

Jahrzehnten bewährtes Instrument.<br />

• Anschubfinanzierung für die private<br />

Altersvorsorge<br />

Denn: Die Lücke in der gesetzlichen Altersvorsorge<br />

wird immer größer <strong>und</strong><br />

gerade für jüngere Menschen immer<br />

wichtiger. Eine Anschubfinanzierung<br />

für eine frühzeitige Altersvorsorge ist<br />

eine Maßnahme, um junge Fachkräfte<br />

dauerhaft an das Unternehmen<br />

zu binden<br />

<strong>und</strong> damit im<br />

Kampf<br />

um die immer<br />

geringer<br />

werdenden<br />

Fachkräfte zu<br />

punkten.<br />

•Ein richtung<br />

eines Demographiefonds<br />

auf betrieblicher<br />

Ebene<br />

Auf Unternehmensebene<br />

sollen jährlich<br />

300 € pro Arbeitnehmer<br />

in einen<br />

Demographiefonds<br />

eingezahlt<br />

werden. Dieser soll<br />

z.B. für die Finanzierung<br />

von Langzeitkonten,<br />

von Teilrente,<br />

von Altersteilzeit,<br />

von Anschubfinanzierung<br />

für private Vorsorgeversicherungen<br />

u.v.m. genutzt werden.<br />

Die Arbeitgeber brach ten unter dem<br />

Stichwort der Sicherung der Zukunftsfähigkeit<br />

der Tarifverträge ihre Forderungen<br />

aus der Tarifr<strong>und</strong>e 2011 vor: Verlängerung<br />

der sachgr<strong>und</strong>losen Befristung,<br />

Schließung der Tarifgruppen I <strong>und</strong> II<br />

zugunsten der niedriger vergüteten<br />

Gehaltsgruppen A <strong>und</strong> B für zukünftige<br />

Neueinstellungen sowie die Einigungsstellenfähigkeit<br />

der Samstagsarbeit.<br />

<strong>DHV</strong> <strong>und</strong> AGV liegen in Ihren Vorstellungen<br />

noch weit auseinander. Die<br />

Gespräche/Verhandlungen werden im<br />

Herbst fortgeführt.<br />

rö<br />

3


<strong>DAZ</strong><br />

KKH-Allianz: Neue Gehaltstabelle<br />

ab 2013<br />

Die bisher am Lebensalter orientierte<br />

Gehaltstabelle der KKH-Allianz<br />

entsprach nicht den Kriterien einer<br />

diskriminierungsfreien Gehaltstabelle<br />

nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz<br />

(AGG). <strong>DHV</strong> <strong>und</strong><br />

KKH-Allianz hatten sich deshalb dazu<br />

verpflichtet, eine neue Gehaltstabelle<br />

auszuhandeln, in der die steigende Berufserfahrung<br />

<strong>und</strong> die Betriebszugehörigkeit<br />

berücksichtigt werden. Dem<br />

Verhandlungsauftakt ging eine intensive<br />

Arbeitsgruppenphase voran.<br />

Die Arbeitgeberseite stellte einen<br />

Vorschlag zur Diskussion, der nach Auffassung<br />

der <strong>DHV</strong>-Tarifkommission vor<br />

allem bei den Vergütungsgruppenaufstiegen<br />

erheblich verbesserungsbedürftig<br />

war. Zudem war die ursprüngliche<br />

Behauptung der Arbeitgeberseite,<br />

dass die neue Gehaltstabelle bis zu<br />

1,5 % mehr Gehaltskosten verursachen<br />

wird, anhand der vorgelegten Berech-<br />

Die <strong>DHV</strong>-Tarifkommission hat ihre Forderungen<br />

für die im Herbst beginnenden<br />

Tarifverhandlungen mit dem<br />

Arbeitgeberverband der Deutschen<br />

Volksbanken <strong>und</strong> Raiffeisenbanken<br />

(AVR) aufgestellt:<br />

• Lineare Gehaltserhöhung: 2 x<br />

6,0% bei einer Laufzeit des Tarifvertrages<br />

von 24 Monaten<br />

Die Genossenschaftsbanken haben<br />

in den vergangenen beiden<br />

Jahren gute Ergebnisse erzielt <strong>und</strong><br />

in besonderem Maße von der guten<br />

Wirtschaftsentwicklung profitiert.<br />

Der B<strong>und</strong>esverband der<br />

Deutschen Volksbanken <strong>und</strong> Raiffeisenbanken<br />

(BVR) hat im März bei<br />

der Veröffentlichung der Jahresergebnisse<br />

von 2011 einen positiven<br />

Jahresausblick für 2012 abgegeben.<br />

Die bisherigen Entwicklungen<br />

in diesem Jahr bestätigen den<br />

Optimismus des BVR.<br />

• Ein Ges<strong>und</strong>heitstag pro Jahr<br />

Angesichts des steigenden Renteneintrittsalters<br />

<strong>und</strong> des steigenden<br />

Durchschnittsalters der Beschäftigten<br />

gewinnt die Ges<strong>und</strong>heitsvorsorge im-<br />

4<br />

nungen für die Mehrheit der Beschäftigten<br />

in den Vergütungsgruppen 4-6<br />

nicht nachvollziehbar. Die <strong>DHV</strong> legte<br />

ihrerseits einen Vorschlag für die Neugestaltung<br />

der Gehaltstabelle auf den<br />

Tisch, den die Arbeitgeberseite als<br />

nicht finanzierbar zurückwies.<br />

Schließlich einigten sich <strong>DHV</strong> <strong>und</strong><br />

KKH-Allianz am 22.06.2012 darauf,<br />

die bestehende Gehaltstabelle ab<br />

01.01.2013 an das AGG anzupassen.<br />

Anstatt einer Eingruppierung nach Lebensalter<br />

wurden feste Einstiegsvergütungen<br />

vereinbart. Maßstab für die weiteren<br />

Steigerungen der Vergütung wird<br />

nicht mehr das Erreichen eines geraden<br />

Lebensjahres, sondern anknüpfend an<br />

den Einstellungsmonat die Annahme<br />

sein, dass die zunehmende Berufserfahrung<br />

eine Steigerung des Gehalts alle<br />

zwei Jahre rechtfertigt.<br />

Die <strong>DHV</strong>-Tarifkommission bewertet<br />

den Vertragsabschluss als guten Kom-<br />

Tarifr<strong>und</strong>e Genossenschaftsbanken:<br />

Die <strong>DHV</strong>-Forderungen<br />

mer mehr an Bedeutung. Dafür soll<br />

ein „Ges<strong>und</strong>heitstag“ jährlich durch<br />

Tarifvertrag vereinbart werden.<br />

• Tarifierung eines Anspruchs auf<br />

Familienpflegezeit<br />

Das neue Familienpflegezeitgesetz<br />

sieht die Möglichkeit für die Arbeitnehmer<br />

vor, zur Pflege eines nahen<br />

Angehörigen für maximal zwei Jahre<br />

in Teilzeit zu gehen <strong>und</strong> die Differenz<br />

zur bisherigen Vergütung um<br />

die Hälfte aufzustocken. Nach der<br />

Pflegezeit arbeitet der Arbeitnehmer<br />

wieder gemäß seiner vertraglichen<br />

Arbeitszeit <strong>und</strong> erhält so lange<br />

nur die reduzierten Bezüge, bis<br />

er durch das einbehaltene Entgelt<br />

das aufgebaute negative Wertkonto<br />

ausgeglichen hat.<br />

Das Familienpflegezeitgesetz sieht<br />

allerdings keinen Rechtsanspruch<br />

des Beschäftigten vor. Diesen will die<br />

<strong>DHV</strong>-Tarifkommission tarifvertraglich<br />

verankern.<br />

• Fünf Tage bezahlte Freistellung bei<br />

kurzfristig auftretenden Pflegefällen<br />

Die Inanspruchnahme von Beschäftigten<br />

durch kurzfristig auftretende<br />

Tarifarbeit<br />

promiss. Vor allem jüngere Beschäftigte<br />

profitieren von diesem, denn übernommene<br />

Auszubildende erhalten in<br />

der Regel ein höheres Einstiegsgehalt<br />

als nach der alten, am Lebensalter orientierten<br />

Tabelle.<br />

Einen Kompromiss musste die <strong>DHV</strong><br />

mit der Vereinbarung von veränderten<br />

Höchstgr<strong>und</strong>vergütungen in den unteren<br />

beiden Vergütungsgruppen akzeptieren.<br />

Allerdings gilt diese Regelung<br />

nur für zukünftige Neueinstellungen,<br />

so dass diese Veränderung für die <strong>DHV</strong>-<br />

Tarifkommission noch tragbar war.<br />

Ansonsten wurden die Vergütungsregelungen<br />

der alten Gehaltstabelle<br />

unverändert übernommen.<br />

Unterbrechungen der Beschäftigung<br />

von bis zu 12 Monaten haben keinen Einfluss<br />

auf Steigerungen, darüber hinausgehende<br />

Unterbrechungszeiten führen zu<br />

einem Aufschub der Steigerung. Dieser<br />

Punkt ist ein Verhandlungserfolg, der der<br />

Arbeitgeberseite nach zähen Verhandlungen<br />

abgerungen werden konnte.<br />

rö<br />

Pflegefälle wird an Bedeutung zunehmen.<br />

Denn die Zahl der Kleinfamilien<br />

<strong>und</strong> der Singlehaushalte<br />

steigen.<br />

• Unbefristete Verlängerung des<br />

Altersteilzeittarifvertrages<br />

Angesichts der Heraufsetzung des<br />

Rentenalters auf 67 Jahre ist es<br />

wichtig, sozialverträgliche Formen<br />

für einen Übergang in den Ruhestand<br />

zu vereinbaren. Denn nicht<br />

jede/r Beschäftigte wird bis 67<br />

Jahre volle Arbeitsleistung erbringen<br />

können. Die Altersteilzeit ist<br />

hierfür ein geeignetes Instrument<br />

<strong>und</strong> sollte unbefristet verlängert<br />

werden.<br />

• Übernahmegarantie Auszubildende:<br />

1 Jahr<br />

In Zeiten des absehbaren Fachkräftemangels<br />

ist es besonders<br />

wichtig, die Auszubildenden an<br />

die Unternehmen zu binden. Die<br />

Vereinbarung einer Übernahmegarantie<br />

sehen wir hierbei<br />

als eine geeignete Möglichkeit<br />

der längerfristigen Bindung von<br />

Nachwuchskräften an.<br />

Die Tarifverhandlungen beginnen<br />

am 21.09.2012 in Neu Isenburg.<br />

rö<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012


Tarifarbeit<br />

Tarifabschluss DAK-Ges<strong>und</strong>heit<br />

endlich unter Dach <strong>und</strong> Fach<br />

Ein langer Tarifkonflikt bei der DAK-<br />

Ges<strong>und</strong>heit ist zu Ende gegangen.<br />

Nach eineinhalb Jahren tariflosen Zustandes<br />

haben die Beschäftigten endlich<br />

wieder Tarifsicherheit.<br />

Im Jahr 2010 begann der Arbeitgeber<br />

die Tarifverhandlungen mit einer<br />

großen Streichliste. U.a. sollte das<br />

Weihnachtsgeld gestrichen werden,<br />

um eine Erhöhung des Zusatzbeitrages<br />

zu vermeiden. Die <strong>DHV</strong> blieb<br />

standhaft, auch nachdem die DAK<br />

zum 31.12.2010 den <strong>DHV</strong>-Tarifvertrag<br />

gekündigt hatte. Die <strong>DHV</strong> forderte<br />

Zahlen, Daten <strong>und</strong> Fakten. Da diese<br />

nicht folgten, machte die <strong>DHV</strong> keinerlei<br />

Zugeständnisse.<br />

Nach langwierigen Verhandlungen<br />

einigten sich <strong>DHV</strong> <strong>und</strong> DAK-Ges<strong>und</strong>heit<br />

endlich auf einen Tarifabschluss:<br />

Einmalzahlung in Höhe von 600 €<br />

im August 2012; Auszubildende erhalten<br />

eine Einmalzahlung von 250 €<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />

Lineare Gehaltserhöhungen <strong>und</strong><br />

Erhöhungen der Auszubildendenvergütungen:<br />

1,6 % zum 01.08.2012 <strong>und</strong><br />

1,8 % zum 01.08.2013<br />

Zusätzliche Einmalzahlungen für<br />

die Vergütungsgruppen 1-4 in Höhe<br />

von jeweils 100 € zum 01.08.2012 <strong>und</strong><br />

zum 01.08.2013<br />

Dieser Tarifabschluss kann sicher<br />

nicht gefeiert werden. Über dessen<br />

Höhe darf auch niemand verw<strong>und</strong>ert<br />

sein. Denn Abschlüsse in ähnlicher<br />

Höhe wurden bereits vorher mit anderen<br />

Krankenkassen getätigt. Darüber<br />

hinaus war der Tarifkonflikt ein<br />

zähes Ringen um die Beibehaltung<br />

der Leistungsstandards des DAK-TV.<br />

Immerhin sicherte die <strong>DHV</strong>-Tarifkommission<br />

diese mit ihrer konsequenten<br />

Haltung.<br />

Mit der zusätzlichen Einmalzahlung<br />

für die Vergütungsgruppen 1-4<br />

konnte eine exklusive <strong>DHV</strong>-Forderung<br />

Einigung im Tarifkonflikt Banken:<br />

2,9 % Gehaltserhöhung ab 01.07.2012!<br />

Nach dem ergebnislosen Abbruch<br />

der Tarifverhandlungen mit den<br />

Privatbanken <strong>und</strong> den öffentlichen<br />

Banken am 04.05.2012 verschärften<br />

die Beschäftigten den<br />

Druck. So fanden in vielen Banken<br />

Warnstreikaktionen mit Beteiligung<br />

vieler <strong>DHV</strong>-Mitglieder statt<br />

(s. Bericht über die Warnstreikaktion<br />

bei Wüstenrot in der <strong>DAZ</strong><br />

2/2012).<br />

Die Bankenarbeitgeber erklärten<br />

sich daraufhin zu einer vierten<br />

Verhandlungsr<strong>und</strong>e mit der <strong>DHV</strong><br />

bereit, die in den Abendst<strong>und</strong>en<br />

des 06.06.2012 in Wiesbaden ihren<br />

erfolgreichen Abschluss fand:<br />

• Einmalzahlung im Juli 2012:<br />

350 € für Beschäftigte <strong>und</strong><br />

100 € für Auszubildende<br />

• Lineare Gehaltserhöhungen:<br />

2,9 ab 01. Juli 2012 <strong>und</strong> 2,5 %<br />

ab 01. Juli 2013<br />

• Erhöhung der Auszubildendenvergütungen:<br />

50 € ab 01.<br />

Juli 2012 <strong>und</strong> 45 € ab 01. Juli<br />

2013<br />

• Verlängerung des Vorruhestandsabkommens<br />

bis zum<br />

30. April 2014<br />

• Laufzeit des Tarifvertrages<br />

bis zum 30. April 2014<br />

Die <strong>DHV</strong>-Tarifkommission bewertet<br />

diesen Abschluss als positiv:<br />

Die <strong>DHV</strong> ist mit einer Gehaltsforderung<br />

von 5,5 % in die Gehaltstarifverhandlungen<br />

gegangen. Mit<br />

5,4 % wurde im Gesamtvolumen<br />

der linearen Gehaltserhöhung nahezu<br />

eine Punktlandung erreicht!<br />

Der Abschluss liegt in der Gehaltserhöhungsstufe<br />

ab dem<br />

01.07.2012 über der Inflationsrate.<br />

Das erste Mal seit Jahren haben<br />

die Beschäftigten der Privatbanken<br />

<strong>und</strong> öffentlichen Banken<br />

effektiv einen Kaufkraftgewinn!<br />

Positiv ist auch die Erhöhung<br />

der Auszubildendenvergütungen.<br />

Das Erhöhungsvolumen liegt im<br />

Schnitt bei r<strong>und</strong> 6 % p.a.. Damit<br />

wird die Attraktivität der Bankaus-<br />

durchgesetzt werden. An diesem<br />

Punkt hat die <strong>DHV</strong>-Tarifkommission<br />

immerhin ein kleines Zeichen für<br />

mehr Vergütungsgerechtigkeit in den<br />

unteren Gehaltsgruppen setzen können.<br />

Die Tarifverhandlungen standen am<br />

Rande des Scheiterns. Nach hartem<br />

Ringen hatte die <strong>DHV</strong>-Tarifkommission<br />

nur die Wahl, den Gesamtabschluss<br />

anzunehmen oder abzulehnen: Verzicht<br />

auf die zusätzlich erreichte Einmalzahlung<br />

für die Beschäftigten der<br />

VG 1-4, Verzicht auch auf die Wiederinkraftsetzung<br />

des DAK-TV <strong>und</strong><br />

die Herstellung von Tarifsicherheit,<br />

auch für die Ruhegeldempfänger<br />

<strong>und</strong> damit die Fortsetzung des tariflosen<br />

Zustandes für Beschäftigte <strong>und</strong><br />

Ruhegeld empfänger auf unbestimmte<br />

Zeit. Die <strong>DHV</strong>-Tarifkommission entschied<br />

sich für das kleinere Übel. Mit<br />

dem Tarifabschluss ist Rechtssicherheit<br />

wiederhergestellt <strong>und</strong> tarifpolitischer<br />

Gestaltungsspielraum wieder<br />

für die Zukunft eröffnet worden.<br />

rö<br />

bildung deutlich gesteigert! Dies<br />

ist gerade angesichts des bereits<br />

einsetzenden dramatischen Fachkräftemangels<br />

eine wichtige Maßnahme<br />

für die Gewinnung von<br />

nachwachsenden Fachkräften!<br />

Die <strong>DHV</strong>-Tarifkommission begrüßt<br />

auch die Verlängerung des<br />

Vorruhestandsabkommens bis<br />

zum 30.04.2014. Gerade angesichts<br />

der Erhöhung des Renteneintrittsalters<br />

auf 67 Jahre ist es<br />

notwendig, Vereinbarungen für<br />

einen sozialverträglichen Übergang<br />

in den Ruhestand zu treffen.<br />

Denn nicht jeder Arbeitnehmer<br />

wird in der Lage sein, bis 67 Jahre<br />

in Vollzeit zu arbeiten <strong>und</strong> den<br />

wachsenden Anforderungen im<br />

Berufsleben gerecht zu werden.<br />

Die Arbeitgeberseite hat der Verlängerung<br />

des Vorruhestandsabkommens<br />

unter der Bedingung<br />

zugestimmt, dass über eine Neuregelung<br />

der Samstagsarbeit<br />

ebenfalls verhandelt wird. Die<br />

<strong>DHV</strong>-Verhandlungskommission<br />

sieht diese Bedingung als vertretbaren<br />

Kompromiss an.<br />

rö<br />

5


<strong>DAZ</strong><br />

Tarifverhandlungen W & W Service GmbH gescheitert<br />

Am 20.06.2012 fand in Ludwigsburg<br />

die sechste (!) Verhandlungsr<strong>und</strong>e der<br />

Gehaltstarifverhandlungen zwischen<br />

<strong>DHV</strong> <strong>und</strong> der W & W Service GmbH<br />

statt.<br />

Die W & W Service GmbH ist eine<br />

Tochtergesellschaft der Wüstenrot<br />

Bausparkasse. In diese wurden<br />

einfache Servicetätigkeiten im<br />

Bankbereich mit deutlich<br />

niedrigeren Vergütungen<br />

ausgegliedert.<br />

Die <strong>DHV</strong> hatte<br />

Ende 2008 mit<br />

Bauchschmerzen<br />

dem Vergütungstarifvertrag<br />

zugestimmt,<br />

der in den untersten<br />

Gehaltsgruppen<br />

Vergütungen bis zu<br />

1.576 € vorsah.<br />

In die Tarifr<strong>und</strong>e 2012 ging die <strong>DHV</strong><br />

mit dem Ziel, die Vergütungen für<br />

die Beschäftigten der W & W Service<br />

GmbH deutlich anzuheben <strong>und</strong> den<br />

Lohnabstand zu den unteren Vergütungsgruppen<br />

des Flächentarifvertrages<br />

Banken zu verringern. Maßstab<br />

Stiftungsverwaltung<br />

Freiburg mit neuem<br />

Tarif vertrag<br />

Rückwirkend zum 01. Mai 2012 tritt<br />

für die Stiftungsverwaltung Freiburg<br />

ein neuer Haustarifvertrag in Kraft,<br />

der wesentliche Verbesserungen für<br />

die Mitarbeiter beinhaltet. Es wurde<br />

unter anderem eine lineare Erhöhung<br />

der Gehälter um 3,2 Prozent rückwirkend<br />

zum 01. Mai 2012 durchgesetzt.<br />

Eine weitere Erhöhung um 3,1 Prozent<br />

folgt zum 01. April 2013.<br />

Außerdem ist eine Vereinheitlichung<br />

des Jahresurlaubs durchgesetzt<br />

worden.<br />

Zum 01. Mai sind für die St<strong>und</strong>enlohnempfänger<br />

neue Stufensätze<br />

festgelegt worden: In der Stufe I liegt<br />

der Wert bei 8,00 Euro, wobei Pflegehilfskräfte<br />

aus dieser Stufe ausdrücklich<br />

ausgeschlossen worden sind.<br />

Diese müssen mindestens nach der<br />

Stufe II entlohnt werden, deren Wert<br />

auf 9,00 Euro festgelegt wurde. In der<br />

Stufe III verdient man 12,00 Euro in<br />

der St<strong>und</strong>e. Der Tarifvertrag hat eine<br />

Laufzeit bis 30. Mai 2014.<br />

6<br />

sollten hierbei die Vergütungssätze<br />

für einfache Tätigkeiten im privaten<br />

Versicherungsgewerbe sein. Die <strong>DHV</strong>-<br />

Tarifkommission forderte deshalb<br />

eine Gehaltserhöhung von 10 %!<br />

In der sechsten Verhandlungsr<strong>und</strong>e<br />

am 20.06.2012 unterbreitete die Arbeitgeberseite<br />

ein letztes<br />

Angebot von 2 % linearer<br />

Gehaltserhöhung<br />

ab 01.05.2012 <strong>und</strong><br />

weiteren 1,5 % ab<br />

dem 01.01.2013.<br />

Der Tabellenbetrag<br />

der unterstenVergütungsgruppe(Funktionsg<br />

r u p p e )<br />

sollte darüber<br />

hinaus<br />

um 15 € an-<br />

© Franjo - fotolia.com<br />

gehoben werden.<br />

Die Ausbildungsver-<br />

gütungen sollten ab 01.05.2012 um<br />

20 € monatlich angehoben werden.<br />

Mit dem Juligehalt sollten Beschäftigte<br />

der Funktionsgruppen 2 <strong>und</strong> 3 eine<br />

Neuer Haustarifvertrag<br />

im Reha Klinikum Bad<br />

Säckingen<br />

Zum 01. Juni 2012 trat ein neuer Haustarifvertrag<br />

für die Beschäf tigten des<br />

RehaKlinikums Bad Säckingen in Kraft,<br />

der erhebliche Verbesse rungen mit<br />

sich bringt.<br />

Es wurde eine lineare Erhöhung der<br />

Tabellenentgelte ab 01. Juni 2012 um<br />

3,2 Prozent <strong>und</strong> ab 01. Mai 2013 um<br />

weitere 3,2 Prozent vereinbart. Hinzu<br />

kommt eine Einmalzahlung in Höhe<br />

von 400,00 Euro. Darüber hinaus ist<br />

die Urlaubsbeihilfe erhöht worden.<br />

Neben den 156,00 Euro netto erhält<br />

jeder Mitarbeiter für den Ehepartner<br />

weitere 104,00 Euro <strong>und</strong> für jedes<br />

Kind 52,00 Euro.<br />

Die Zahl der Urlaubstage erhöht<br />

sich rückwirkend zum 01. Januar 2012<br />

auf 29 Arbeitstage <strong>und</strong> ab dem 10.<br />

Beschäftigungsjahr auf 30. Arbeitstage.<br />

Zudem konnten die vermögenswirksamen<br />

Leistungen auf 25,00 Euro<br />

im Monat erhöht werden. Der Tarifvertrag<br />

hat eine Laufzeit bis 30. April<br />

2014.<br />

Tarifarbeit<br />

Einmalzahlung von 225 €, alle anderen<br />

Beschäftigten von 150 € erhalten.<br />

Dieses Angebot lehnte die <strong>DHV</strong>-<br />

Tarifkommission als nicht akzeptabel<br />

ab. Unter Berücksichtigung des<br />

wenige Wochen zuvor getätigten<br />

Bankenabschlusses wäre die Schere<br />

zwischen den Beschäftigten der W<br />

& W Service GmbH <strong>und</strong> den unter<br />

den Flächentarifvertrag fallenden<br />

Beschäftigten immer größer geworden.<br />

Des Weiteren liegt dieses Angebot<br />

unterhalb der Inflationsrate, so<br />

dass ein Reallohnverlust vorgelegen<br />

hätte.<br />

Die <strong>DHV</strong>-Tarifkommission hat mit<br />

dem Abbruch der Tarifverhandlungen<br />

konsequent gehandelt: Lieber die Verhandlungen<br />

scheitern lassen als einen<br />

Kompromiss zu akzeptieren, der weit<br />

unterhalb der eigenen Forderungen<br />

liegt <strong>und</strong> die Beschäftigten benachteiligt.<br />

rö<br />

Metro Properties GmbH<br />

& Co KG: 6,4% mehr Geld<br />

<strong>und</strong> mehr Urlaubsgeld!<br />

Die Metro Properties GmbH & Co KG ist<br />

eine der führenden Managementgesellschaften<br />

für <strong>Handels</strong>immobilien <strong>und</strong><br />

eine Tochter der Metro Group. Für die<br />

Mitarbeiter dieses Unternehmens hat<br />

die <strong>DHV</strong>-Tarifkommission unter Vorsitz<br />

des <strong>Handels</strong>experten <strong>und</strong> Hauptvorstandsmitgliedes,<br />

Hans Joachim Bondzio,<br />

<strong>und</strong> dem Betriebsratsvorsitzenden<br />

der Metro Properties, Guido Bachelier,<br />

erstmals einen neuen Haustarifvertrag<br />

verhandelt. Der alte Entgelttarifvertrag<br />

war zum 31.12.2011 ausgelaufen.<br />

Das erzielte Ergebnis kann sich sehen<br />

lassen:<br />

Die vom Arbeitgeber freiwillig gewährte<br />

Gehaltserhöhung von 2,5%<br />

gilt rückwirkend zum 01.01.2012. Zum<br />

01.08.2012 erfolgt eine weitere Erhöhung<br />

von 1,0% <strong>und</strong> zum 01.04.2013<br />

erfolgt eine dritte Tariferhöhung von<br />

2,8%. Dies ergibt eine lineare Erhöhung<br />

von 6,4 % in 3 Stufen.<br />

Darüber hinaus wird das Urlaubsgeld<br />

um 100,- Euro (ab 2. Beschäftigungsjahr)<br />

von 975 auf 1075,-€ erhöht, anteilig<br />

ab dem 1. Beschäftigungsjahr. Insgesamt<br />

ergibt sich damit ein Einkommen<br />

der Gehälter von über 10%.<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012


Bildung<br />

Anerkennungsgesetz verbessert<br />

Beschäftigungschancen von Migranten<br />

Am 1. April 2012 ist das Gesetz zur<br />

Anerkennung von im Ausland erworbenen<br />

Berufsabschlüssen (BQFG) in<br />

Kraft getreten. Das Gesetz begründet<br />

einen individuellen Rechtsanspruch<br />

auf ein Verfahren zur Feststellung der<br />

Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen<br />

Berufsabschlüssen mit einem<br />

entsprechenden Referenzberuf<br />

in Deutschland. Es richtet sich sowohl<br />

an<br />

• Ausländer/innen mit Qualifikations<br />

nachweisen aus dem Ausland<br />

• Deutsche mit Qualifikationsnachweisen<br />

aus dem Ausland<br />

• Ausländer/innen, die in Deutschland<br />

tätig werden wollen<br />

Mit dem Anerkennungsgesetz werden<br />

die Beschäftigungschancen von<br />

r<strong>und</strong> 2,9 Mil lionen in Deutschland<br />

lebenden Menschen mit Einwanderungshintergr<strong>und</strong>,<br />

die einen Berufsabschluss<br />

im Ausland erworben haben,<br />

spürbar verbessert. Die <strong>DHV</strong> geht<br />

davon aus, dass wenigstens 300.000<br />

Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />

von dem neuen<br />

Gesetz profitieren <strong>und</strong><br />

ihre ausländischen<br />

Berufsabschlüsse hier<br />

anerkennen lassen<br />

werden. Dies wäre ein<br />

wichtiger Beitrag im<br />

Hinblick auf den viel<br />

befürchteten Mangel<br />

an Fachkräften. Viele<br />

Migranten sind bislang<br />

gezwungen, ihren<br />

Lebensunterhalt<br />

mit Hilfsarbeiten zu<br />

bestreiten, weil ihre<br />

heimischen Studien-<br />

oder Berufsabschlüsse<br />

in Deutschland nicht anerkannt sind.<br />

Das Anerkennungsgesetz schafft<br />

erstmals einen allgemeinen Anspruch<br />

auf Feststellung der Gleichwertigkeit<br />

einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation<br />

mit dem vergleichbaren<br />

aktuellen deutschen Abschluss. Dies<br />

gab es bisher nur für Spätaussiedler<br />

nach dem B<strong>und</strong>esvertriebenengesetz.<br />

Ein Verfahren auf Gleichwertigkeitsprüfung<br />

nach dem BQFG kann jede<br />

Person beantragen, die im Ausland ei-<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />

nen Ausbildungsabschluss erworben<br />

hat <strong>und</strong> beabsichtigt, in Deutsch land<br />

eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Der<br />

Antrag kann unabhängig von der<br />

Staatsangehörigkeit <strong>und</strong> vom Aufenthaltsstatus<br />

gestellt werden. Die<br />

Staatsangehörigkeit der Antragsteller<br />

spielt bei den Anerkennungsverfahren<br />

künftig keine Rolle mehr. Bislang<br />

war die Erlaubnis zur Ausübung bestimmter<br />

Berufe, z.B. Arzt, an die deutsche<br />

Staatsangehörigkeit oder die eines<br />

EU-Landes geknüpft.<br />

Zuständig für die Anerkennung der<br />

im Ausland erworbenen Abschlüsse<br />

sind für Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz<br />

die jeweils zuständigen<br />

Kammern. Bei Berufen mit reglementiertem<br />

Zugang, wie z.B. Ärzten,<br />

Juristen oder Architekten, ist die Anerkennung<br />

bei den jeweils zuständigen<br />

Landesbehörden zu beantragen.<br />

Nicht unter das Anerkennungsgesetz<br />

fallen Schulabschlüsse <strong>und</strong> landesrechtlich<br />

geregelte Berufe wie z.B. Er-<br />

zieher/innen oder Altenpfleger/innen.<br />

Die <strong>DHV</strong> erwartet deshalb von den<br />

Ländern, dass sie für die betreffenden<br />

Berufe schnellstmöglich Landesanerkennungsgesetze<br />

erlassen.<br />

Für die Zuerkennung der Gleichwertigkeit<br />

nach dem BQFG bedarf es keiner<br />

vollständigen Übereinstimmung<br />

der ausländischen Qualifikation mit<br />

dem deutschen Referenzberuf. Bei<br />

der Beurteilung sind auch die jeweiligen<br />

Berufserfahrungen zu berück-<br />

sichtigen. Unzureichende deutsche<br />

Sprachkenntnisse stehen der Zuerkennung<br />

der Gleichwertigkeit ebenfalls<br />

nicht entgegen. Nach EU-Richtlinie<br />

müssen Antragsteller zwar über<br />

die Sprachkenntnisse verfügen, die<br />

für die Ausübung ihrer Berufstätigkeit<br />

erforderlich sind; die Überprüfung hat<br />

jedoch in einem gesonderten Verfahren<br />

zu erfolgen.<br />

Eine Entscheidung über den Antrag<br />

auf Anerkennung der Gleichwertigkeit<br />

muss die zuständige Stelle<br />

in der Regel innerhalb von drei<br />

Monaten treffen. Mit ei ner Gleichwertigkeitsbescheinigung<br />

sind die<br />

ausländischen Berufsqualifikationen<br />

einer bestandenen Aus- oder<br />

Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz<br />

oder einer Gesellenprüfung<br />

im Handwerk gleichgestellt.<br />

Ein deutscher Ab schluss oder<br />

ein deutsches Prüfungszertifikat wird<br />

jedoch nicht verliehen. Bei fehlender<br />

Gleichwertigkeit sind die festgestellten<br />

wesentlichen<br />

Unterschiede in der<br />

Begründung des ablehnenden<br />

Bescheids<br />

zu dokumentieren.<br />

Mit dieser amtlichen<br />

Dokumentation können<br />

die Betroffenen<br />

sich gezielt nachqualifizieren<br />

– bei Vorliegen<br />

der Voraussetzungen<br />

mit Förderung durch<br />

die Arbeitsagenturen<br />

oder JobCenter. Diese<br />

können für Arbeitslose<br />

oder Arbeitssuchende<br />

© Sven Hoppe - fotolia.com<br />

auf Antrag auch die<br />

nicht unerheblichen<br />

Kosten für das Anerkennungsverfahren<br />

über nehmen. Damit das BQFG<br />

seine volle Wirkung entfalten kann,<br />

bedarf es ausreichender Möglichkeiten<br />

der Nachqualifizierung. Während<br />

in der Alten- <strong>und</strong> Krankenpflege Migranten<br />

bereits die Möglichkeit zur<br />

Anpassungsqualifizierung haben,<br />

fehlen für viele Berufe entsprechende<br />

Angebote. Hier sind die Bildungsträger<br />

gefordert.<br />

Peter Rudolph<br />

7


<strong>DAZ</strong><br />

8<br />

Kommentar<br />

Für die Zunahme atypischer Beschäftigungsverhältnisse<br />

mag es<br />

viele individuelle Gründe der betroffenen<br />

Arbeitnehmer geben.<br />

Es muss nicht ein Beleg dafür<br />

sein, dass die älteren Beschäftigten<br />

kaum Vollzeitarbeitsplätze<br />

finden. Es kann dahinter auch die<br />

Motivation älterer Beschäftigter<br />

stehen, mit einer bewussten Entscheidung<br />

für einen Teilzeitarbeitsplatz<br />

in den Jahren vor der<br />

Rente einen Gang zurückzufahren.<br />

Aber die Zahlen zeigen: Ohne<br />

aktive, flankierende Maßnahmen<br />

der Politik <strong>und</strong> der Tarifpartner<br />

droht ein nicht geringer Anteil<br />

von Deutschen in die Altersarmut<br />

abzugleiten. Denn von atypischer<br />

Beschäftigung können ältere Beschäftigte<br />

nicht leben. Wenn es<br />

keine ausreichenden staatlichen<br />

oder betrieblichen Transferleistungen<br />

gibt <strong>und</strong> vorhandenes<br />

Vermögen aufgebraucht wird,<br />

dann wird es für die betroffenen<br />

Beschäftigten eng. Das gilt<br />

auch für die spätere Rente, die<br />

aufgr<strong>und</strong> der vorher ausgeübten<br />

atypischen Beschäftigung<br />

zwangsläufig geringer ausfallen<br />

wird.<br />

Das IAB stellt fest, dass der Anteil<br />

der aktiv am Arbeitsmarkt<br />

tätigen Personen zwischen 60<br />

<strong>und</strong> 64 Jahren auf 44 Prozent<br />

gestiegen ist. Das bedeutet im<br />

Umkehrschluss: Über die Hälfte<br />

Arbeitsmarkt<br />

Deutlich bessere Aussichten für Ältere am Arbeitsmarkt<br />

Immer mehr ältere Menschen sind<br />

am deutschen Arbeitsmarkt aktiv.<br />

Die Erwerbsquote der Personen<br />

zwischen 60 <strong>und</strong> 64 Jahren hat sich<br />

innerhalb von 20 Jahren mehr als<br />

verdoppelt. Waren nach der Wiedervereinigung<br />

noch knapp 21 Prozent<br />

in dieser Altersgruppe am Arbeitsmarkt<br />

aktiv, sind es 2010 mehr<br />

als 44 Prozent gewesen, wie das Institut<br />

für Arbeitsmarkt- <strong>und</strong> Berufsforschung<br />

(IAB) mitteilte.<br />

Die Erwerbsquote gibt den Anteil<br />

einer Altersgruppe an, der erwerbstätig<br />

oder auch erwerbslos ist. Rein<br />

rechnerisch könnte auch allein eine<br />

Zunahme der Arbeitslosigkeit die<br />

Erwerbsquote steigen lassen. Tatsächlich<br />

legte diese Quote unter<br />

den 60- bis 64-jährigen um knapp<br />

4 Punkte auf 8 Prozent zu – etwas<br />

mehr als der Gesamtdurchschnitt.<br />

Der Beschäftigungszuwachs unter<br />

den Menschen kurz vor dem Erreichen<br />

des Rentenalters ist jedoch<br />

deutlich stärker.<br />

Aus der Statistik der B<strong>und</strong>esagentur<br />

für Arbeit lässt sich ablesen,<br />

dass Ältere heute deutlich öfter<br />

sozialversichert arbeiten als früher.<br />

Waren es im Juni 1999 gerade mal<br />

knapp 550.000 Personen über 60<br />

Jahre, lag deren Zahl im Juni 2011<br />

mit fast 1,3 Millionen mehr als doppelt<br />

so hoch.<br />

Die überdurchschnittlich hohe<br />

Zunahme unter den Älteren führt<br />

das IAB zum einen darauf zurück,<br />

dass heute deutlich mehr Frauen<br />

im Beruf stehen als vor zwanzig<br />

Jahren <strong>und</strong> dass sich der Ges<strong>und</strong>heitszustand<br />

der Belegschaften<br />

merklich verbessert hat. Zum<br />

anderen wurde die Entwicklung<br />

dadurch begünstigt, dass die Politik<br />

seit den Reformen zu Beginn<br />

des vergangenen Jahrzehnts die<br />

Vorruhestands- <strong>und</strong> Frühverrentungsregelungen<br />

deutlich zurückgeführt<br />

hat. Ein deutlicher Anteil<br />

des Beschäftigungsanstiegs gehe<br />

allerdings auf eine Zunahme atypischer<br />

Beschäftigung zurück.<br />

Darunter verstehen Wissenschaftler<br />

zum Beispiel befristete Arbeit,<br />

Zeitarbeit <strong>und</strong> Minijobs. Gleiches<br />

belegt auch eine Studie der Friedrich<br />

Ebert-Stiftung, veröffentlicht<br />

in ihrer Publikation „WISO Diskurs“<br />

von Oktober 2011.<br />

Der Anteil der unbefristet Beschäftigten<br />

55-64-jährigen nahm<br />

von 2003 bis 2009 zwar von 14 auf<br />

16 Prozent zu. Viel stärker stieg<br />

aber der Anteil an geringfügigen<br />

Beschäftigungsverhältnissen, nämlich<br />

von 19 Prozent im Jahr 2003 auf<br />

27 Prozent im Jahr 2009. Selbst der<br />

Anteil der älteren Beschäftigten an<br />

den Leiharbeitnehmern stieg noch<br />

stärker, nämlich von 12 Prozent auf<br />

15 Prozent. Lediglich die Quote bei<br />

den Teilzeitbeschäftigungsverhält-<br />

nissen stieg um den gleichen Prozentsatz<br />

an, nämlich von 16 auf 18<br />

Prozent.<br />

Unter dem Strich nahm im Zeitraum<br />

von 2003 bis 2009 der Anteil<br />

der 55-64-jährigen an atypischen<br />

Beschäftigungsverhältnissen zu.<br />

Das bedeutet: Die immer größer<br />

werdende Zahl der älteren Arbeitnehmer<br />

wandert vor allem in die<br />

atypischen Beschäftigungsverhältnisse.<br />

Auszug aus einem Artikel der FAZ<br />

vom 06. August 2012 / rö<br />

dieser Personengruppe ist nicht<br />

aktiv am Arbeitsmarkt. Viele davon<br />

wurden durch die Betriebe<br />

nach unterschiedlichsten Modellen<br />

frühverrentet, oft auch zu<br />

ihrer Zufriedenheit. Ein nicht unerheblicher<br />

Anteil dieser Älteren<br />

jedoch will sicherlich arbeiten,<br />

findet aber altersbedingt keine<br />

Beschäftigung mehr. Diese Reserve<br />

für den Arbeitsmarkt gilt es zu<br />

heben.<br />

Deshalb gilt: Die Unternehmen<br />

müssen das Angebot von altersgerechten<br />

Arbeitsplätzen für ältere<br />

Beschäftigte erweitern. Das<br />

ist vor allem auch deswegen eine<br />

Notwendigkeit, weil angesichts<br />

der demographischen Entwicklung<br />

das Arbeitskräftepotential<br />

älterer Menschen konsequenter<br />

genutzt werden muss. Die Politik<br />

muss Hemmnisse für eine Vereinbarkeit<br />

von Rente <strong>und</strong> Beruf beseitigen.<br />

Die Hinzuverdienstgrenzen<br />

sollten angehoben werden,<br />

das kaum genutzte Instrument<br />

der Teilrente muss attraktiver<br />

gestaltet werden. Und die Tarifpartner<br />

sind gefordert, kreative<br />

Lösungen für einen gleitenden<br />

Übergang in den Ruhestand zu<br />

vereinbaren. Denn nicht jeder<br />

Beschäftigte wird bis 67 Jahren<br />

in Vollzeit arbeiten können. Lebensarbeitszeit,<br />

Verkürzung der<br />

Arbeitszeit bei Lohnausgleich,<br />

aber auch Altersteilzeitmodelle<br />

sind Themen für zukünftige Tarifverhandlungen.<br />

Henning Röders<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012


Arbeitsmarkt<br />

Teilrente: Die kaum genutzte Chance<br />

eines vorgezogenen Ruhestandes<br />

Die Suche nach Möglichkeiten, Arbeitnehmer<br />

vorzeitig in den Ruhestand<br />

zu schicken, führte 1992<br />

zur Schaffung der Teilrente. Heute<br />

könnte man sich dieses bereits vorhandene<br />

Instrument zu nutzen machen,<br />

um ältere Arbeitnehmer, die in<br />

ihrem Beruf nicht mehr voll einsatzfähig<br />

sind, für die letzten Jahre vor<br />

dem Ruhestand doch noch in Arbeit<br />

zu halten.<br />

Die Teilrente erlaubt es Arbeitnehmern,<br />

die noch keinen Anspruch auf<br />

die jeweilige gesetzliche Altersrente<br />

haben, (die Altersgrenze steigt ab<br />

2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre),<br />

einen Teil der bisher erworbenen<br />

Ansprüche auf die künftige Vollrente<br />

als Teilrente zu beziehen <strong>und</strong> zusätzliche<br />

mehr als 400 Euro monatlich<br />

aus Nebenjobs zu verdienen.<br />

Seit dem Beschluss zur Einführung<br />

der Rente mit 67 suchen Sozialpolitiker<br />

<strong>und</strong> Rentenexperten nach<br />

Möglichkeiten, den Übergang vom<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />

Berufsleben in die Rente flexibel zu<br />

gestalten. Dabei spielt neben dem<br />

Problem, für ältere Arbeitnehmer in<br />

belastenden Berufen künftig ausreichend<br />

viele altersgerechte Jobs zu<br />

finden, auch der von vielen Arbeitnehmern<br />

geäußerte Wunsch eine<br />

wichtige Rolle, weiterhin mit tragbaren<br />

Abschlägen vorzeitig in Rente<br />

gehen zu können.<br />

Die Teilrente gibt es schon seit<br />

1992. Sie wurde eingeführt, um den<br />

Arbeitsmarkt zu entlasten, indem<br />

ältere Arbeitnehmer die Möglichkeit<br />

erhielten, eine Teilrente zu beziehen.<br />

Wegen des komplizierten<br />

Verfahrens zur Berechnung der persönlichenNebenverdienst-Möglichkeiten<br />

ist sie bis heute aber kaum<br />

bekannt. Nur knapp 2.900 Frauen<br />

<strong>und</strong> Männer nutzten Ende 2010 diesen<br />

Weg des gleitenden Übergangs<br />

in den Ruhestand. Ihr Vorteil: Während<br />

man bei einer vorgezogenen<br />

Altersrente normalerweise höchs-<br />

tens 400 Euro monatlich ohne Kürzung<br />

der Rente dazuverdienen darf,<br />

kann es bei der Teilrente auch deutlich<br />

mehr sein.<br />

Zur Wahl stehen bisher eine<br />

2/3-Rente, eine halbe Rente oder<br />

eine 1/3-Rente. Der zulässige Hinzuverdienst<br />

ist umso höher, je niedriger<br />

die gewünschte Teilrente ist.<br />

Entscheidend für die Höhe des individuell<br />

zulässigen Nebenverdiensts<br />

ist einerseits der Verdienst in den<br />

letzten drei Kalenderjahren vor Rentenbeginn,<br />

andererseits die Höhe<br />

der gewünschten Teilrente. Die Rentenversicherung<br />

rechnet das auf Anfrage<br />

kostenlos aus.<br />

Im Gegensatz zu 1992 ist es heute<br />

das Ziel, Arbeitnehmer länger im<br />

Arbeitsleben zu halten. Die Politik<br />

wäre gut beraten, die Teilrente in die<br />

notwendigen politischen Maßnahmen<br />

einzubeziehen. Dazu gehört<br />

eine Entbürokratisierung <strong>und</strong> weitgehende<br />

Flexibilisierung. Dadurch<br />

könnte sich manches Arbeitsmarktproblem<br />

in den Mangelberufen<br />

leichter lösen.<br />

He<br />

9


<strong>DAZ</strong><br />

Neuausrichtung der Pflegeversicherung ein Flop?<br />

Der Deutsche B<strong>und</strong>estag hat jetzt<br />

ein lang vorbereitetes Gesetzeswerk<br />

verabschiedet: Das Pflegeneuausrichtungsgesetz<br />

(PNG). Die Regierungskoalition<br />

bezeichnet dieses Gesetz als<br />

das sozialpolitische Reformvorhaben<br />

dieser Legislaturperiode. Mit ihm werden<br />

deutliche Verbesserungen für Demenzkranke<br />

<strong>und</strong> pflegende Angehörige<br />

erreicht. Und eine Förderung der<br />

Pflegezusatzvorsorge soll die Lücke<br />

zwischen den Leistungen der gesetzlichen<br />

Pflegeversicherung <strong>und</strong> dem<br />

für die Pflege notwendigen Aufwand<br />

schließen.<br />

Die wichtigste Botschaft vorweg:<br />

Viele Experten, Verbände, Betroffene<br />

<strong>und</strong> große Teile der Politik sind nicht<br />

zufrieden mit den Regelungen. Auch<br />

für die <strong>DHV</strong> reichen die neuen Verbesserungen<br />

nicht aus. Denn trotz<br />

breiter gesellschaftlicher Akzeptanz<br />

wird eine Anpassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs<br />

an den tatsächlichen<br />

Bedarf weiter verzögert.<br />

Und das seit Jahren. Dennoch: Für<br />

viele Pflegebedürftige <strong>und</strong> für viele<br />

Pflegende bringt das Gesetzeswerk<br />

10<br />

– sollte es so in Kraft treten – erhebliche<br />

<strong>und</strong> längst fällige Verbesserungen.<br />

Vorteile bringt das neue Gesetz<br />

auch für das private Versicherungsgewerbe.<br />

Denn beschlossen wurde<br />

eine staatliche Förderung für die<br />

private Pflege-Zusatzversicherung,<br />

gemeinhin auch als „Pflege-Bahr“<br />

bezeichnet. Nach Meinung der <strong>DHV</strong><br />

ein absurdes Modell, denn das neue<br />

Angebot wird die bisherigen Pflegeversicherungstarife<br />

für jüngere<br />

Gruppen verteuern <strong>und</strong> deshalb die<br />

vorgesehene staatliche Zulage von<br />

€ 5,00 monatlich (wird nur gezahlt,<br />

wenn mindestens 10 Euro in eine<br />

private Versicherung eingezahlt werden)<br />

sinnlos machen <strong>und</strong> ohne Vorteil<br />

für die Versicherten aufzehren.<br />

Verteuern deshalb, weil die neuen<br />

gesetzlichen Regelungen bisher übliche<br />

Ges<strong>und</strong>heitsprüfungen, Risikozuschläge<br />

oder Leistungsausschlüsse<br />

verbieten <strong>und</strong> einen Kontrahierungszwang<br />

vorschreiben.<br />

Für die <strong>DHV</strong> ist die beschlossene<br />

Förderung von privaten Zusatz-Pfle-<br />

Pflege<br />

geversicherungen, also der „Pflege-<br />

Bahr“, schon deshalb erstaunlich, weil<br />

die B<strong>und</strong>esregierung damit aus den<br />

negativen Erfahrungen der „Riesterverträge“<br />

für die private Altersvorsorge<br />

keine Konsequenzen gezogen hat.<br />

Mit den Riesterverträgen wollte die<br />

Politik in erster Linie eine Zusatzversorgung<br />

für wirtschaftlich schlechter<br />

gestellte Bevölkerungsgruppen erreichen.<br />

Das Gegenteil trat ein. Die<br />

Zielgruppe kann sich nicht leisten<br />

einen angemessenen Beitrag zu zahlen.<br />

Genutzt hat die gesetzliche Riesterförderung<br />

nur den Besserverdienenden.<br />

Ähnliches erwartet die <strong>DHV</strong><br />

nun auch beim „Pflege-Bahr“.<br />

Positiv ist nach <strong>DHV</strong>-Meinung lediglich,<br />

dass die Regierungskoalition<br />

keine verpflichtende private Pflegezusatzversicherung<br />

ins Gesetz geschrieben<br />

habe. Dies war ursprünglich<br />

so vorgesehen. Da die gesetzliche<br />

Pflegeversicherung auch zukünftig<br />

keinen „Vollkaskoschutz“ biete, sollen<br />

die Versicherten zum Abschluss<br />

einer Versicherung bewegt werden,<br />

ohne beim Eintritt des Pflegefalles<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012


Pflege<br />

einen Nutzen zu haben. Nutznießer<br />

werden vermutlich nur die Sozialhilfeleistungsträger<br />

sein, deren Kosten<br />

dann um die Leistungen aus der privaten<br />

Zusatzversicherung reduziert<br />

würden. Dieser Aspekt wird zum Bedauern<br />

der <strong>DHV</strong> in der Öffentlichkeit<br />

viel zu wenig diskutiert.<br />

Natürlich begrüßt die <strong>DHV</strong> die<br />

vorgesehenen Leistungsverbesserungen<br />

für Menschen mit Demenzerkrankungen.<br />

Ab 01. Januar 2013<br />

bringt die Erhöhung des Pflegebeitrages<br />

(um 0,1 Prozentpunkte auf<br />

Die Pflegebedürftigkeit nimmt zu.<br />

Daher wurde 1995 die Pflegeversicherung<br />

als vierte gesetzliche Sozialversicherung<br />

in Form einer Pflichtversicherung<br />

eingeführt. Die Beiträge<br />

entrichten Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />

bzw. Rentner je zur Hälfte.<br />

In den nächsten Jahren wird die<br />

Pflegebedürftigkeit zunehmend zum<br />

Problem, weil immer mehr Menschen<br />

immer älter werden <strong>und</strong> dadurch die<br />

Zahl der zu pflegenden Personen stei-<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />

2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3<br />

Prozent) den Pflegekassen Mehreinnahmen<br />

von 1,2 Milliarden Euro. Davon<br />

ist eine Milliarde ausschließlich<br />

für die Verbesserung der Situation<br />

von 400 000 an Demenz erkrankten<br />

Versicherten vorgesehen <strong>und</strong> mit<br />

weiteren Mitteln sollen neue Wohnformen<br />

in der Pflege gefördert werden.<br />

Aus Sicht der <strong>DHV</strong> hat die beschlossene<br />

Reform nichts mit einer nachhaltigen<br />

Finanzierung der Pflege zu tun.<br />

Das Fehlen eines neuen Pflegebedürf-<br />

Einführung einer privaten Pflegeversicherung<br />

gen wird. So nahm die Zahl derer, die<br />

sich nicht mehr selbst helfen konnten,<br />

zwischen 1999 <strong>und</strong> 2009 um 16 Prozent<br />

auf 2,34 Millionen zu. Experten<br />

erwarten, dass die Zahl der Pflegebedürftigen<br />

bis 2030 auf 3,4 Millionen<br />

steigt.<br />

Jetzt soll ein „Pflege Riester“ die<br />

Pflegevorsorge zukünftig finanziell<br />

auf ges<strong>und</strong>e Beine stellen. Einen Zuschuss<br />

von monatlich fünf Euro sollen<br />

alle Arbeitnehmer bekommen, die zusätzlich<br />

zur gesetzlichenPflegeversicherung<br />

privat für<br />

den Pflegefall vorsorgen<br />

– <strong>und</strong> zwar<br />

unabhängig vom<br />

Einkommen. Sie<br />

erhalten also vom<br />

Staat pro Jahr 60<br />

Euro für eine private<br />

Pflegeversicherung.<br />

Mit diesem Anreiz<br />

soll die Lücke zwischen<br />

den tatsächlichen<br />

Pflegekosten<br />

<strong>und</strong> den niedrigeren<br />

Geldleistungen<br />

der gesetzlichen<br />

Pflegeversicherung<br />

geschlossen werden.<br />

Um die Versorgungslücke<br />

von teilweise<br />

über 3.000,00<br />

Euro monatlich in<br />

Pflegestufe 3 zu<br />

schließen, reicht<br />

die geplante Ein-<br />

tigkeitsbegriffs wird kritisiert <strong>und</strong> der<br />

so genannte „Pflege-Bahr“ in seiner<br />

vorgesehenen Ausgestaltung vehement<br />

abgelehnt. Die <strong>DHV</strong> beklagt,<br />

dass die Regierungskoalition mit dem<br />

PNG eine große Chance verpasst hat,<br />

die Situation der Pflegebedürftigen<br />

<strong>und</strong> ihrer Angehörigen wirklich zu verbessern.<br />

Es hätte einer nachhaltigen<br />

Fortentwicklung der Leistungsangebote<br />

der Pflegeversicherung bedurft,<br />

damit sie den Herausforderungen der<br />

Zukunft gerecht werden.<br />

Jürgen Fremmer<br />

führung der privaten Pflegeversicherung<br />

als Ergänzung zur gesetzlichen<br />

Pflegeversicherung aber bei weitem<br />

nicht aus. Für eine ausreichende Versorgung<br />

liegen die Tarife derzeit – je<br />

nach Geschlecht <strong>und</strong> Alter – zwischen<br />

40 <strong>und</strong> 80 Euro im Monat. 5 Euro sind<br />

daher keine echte Entlastung. Außerdem<br />

ist zu hinterfragen, ob die geplante<br />

zusätzliche private Pflegeversicherung<br />

nicht analog zur Riester Rente<br />

auf staatliche Gr<strong>und</strong>sicherungsleistungen<br />

im Alter angerechnet wird.<br />

Wir fordern daher den Ausbau des<br />

bestehenden Systems der Pflegeversicherung,<br />

statt auf eine freiwillige private<br />

Pflegevorsorge zu setzen, die von<br />

vielen Bürgern im unteren Einkommensbereich<br />

ohnehin nicht finanziert<br />

werden könnte.<br />

Eine moderate prozentuale Anhebung<br />

des Pflegeversicherungsbeitrags<br />

wäre die bessere Lösung, um<br />

gute Pflege zu finanzieren.<br />

Dem solidarischen Prinzip, dass besser<br />

Verdienende mehr leisten müssen<br />

als Geringverdiener, entspräche eine<br />

verfassungskonforme Anhebung der<br />

derzeit geltenden Beitragsbemessungsgrenze<br />

von 3.750 Euro monatlich.<br />

Denn nur bis zu diesem Betrag<br />

wird derzeit das Einkommen zur Berechnung<br />

des Pflegebeitrages herangezogen.<br />

Mit diesen Maßnahmen könnte die<br />

Pflegeversicherung die Herausforderungen<br />

der steigenden Pflegebedürftigkeit<br />

sozial gerechter meistern.<br />

Matthäus Strebl<br />

CGB-B<strong>und</strong>esvorsitzender<br />

11


<strong>DAZ</strong><br />

Personalratswahlen 2012: <strong>DHV</strong> ist in der<br />

DAK-Ges<strong>und</strong>heit weiter zweitstärkste Kraft!<br />

Die <strong>DHV</strong> hat bei den Personalratswahlen<br />

2012 mit guten Ergebnissen ihre<br />

Position als zweitstärkste Kraft in den<br />

Personalratsgremien ausbauen können.<br />

Hauptpersonalrat<br />

Bei der HPR-Wahl erzielte die <strong>DHV</strong> ein<br />

Ergebnis von 14,4 % <strong>und</strong> ist wieder mit<br />

4 Mitgliedern im Personalrat vertreten.<br />

Damit wurde das gute Ergebnis<br />

von 2008 bestätigt. Bei den Beschäf-<br />

tigten der alten DAK konnte die <strong>DHV</strong><br />

ihren Stimmenanteil gegenüber 2008<br />

(Ergebnis: 15,8 %) sogar noch weiter<br />

ausbauen. Durch das Antreten einer<br />

weiteren Liste, welche insbesondere<br />

bei der ehemaligen BKK Ges<strong>und</strong>heit<br />

erhebliche Stimmen auf sich vereinen<br />

konnte, schlug sich dieser Aufwärtstrend<br />

aber nicht in einem zusätzlichen<br />

HPR-Sitz nieder.<br />

Das beste Ergebnis erzielte die<br />

<strong>DHV</strong> in der Region Ost: R<strong>und</strong> 32 %<br />

der Beschäftigten gaben dort ihre<br />

Stimme für die HPR-Liste der <strong>DHV</strong>!<br />

In den HPR wurden wieder gewählt:<br />

Jörg Steinbrück (Vertriebsgebiet Ost,<br />

Foto auf S. 14), Carsten Christoph (Vertriebsgebiet<br />

Nord), Sabine Berg (Geschäftsgebiet<br />

Südwest), Anette Brandt-<br />

Siegert (Geschäftsgebiet Bayern).<br />

Bezirkspersonalräte<br />

Bei den BPR-Wahlen konnte die <strong>DHV</strong><br />

ihre Position als zweite Kraft weiter<br />

stärken:<br />

12<br />

Ein Paukenschlag war das Ergebnis<br />

im Vertriebsgebiet Ost: Die <strong>DHV</strong>-Liste<br />

errang die absolute Mehrheit <strong>und</strong><br />

wird dort den Personalratsvorsitz<br />

stellen!<br />

In den Vertriebsgebieten Nord<br />

<strong>und</strong> Baden-Württemberg stimmten<br />

jeweils 34 % der Wähler für die <strong>DHV</strong>-<br />

Listen. Im Vertriebsgebiet Baden-<br />

Württemberg bedeutete das Ergebnis<br />

ein zusätzliches Personalratsmandat!<br />

Ebenfalls ein hervorragendes Ergeb-<br />

nis erzielte die <strong>DHV</strong> mit 36 % im Vertriebsgebiet<br />

Südwest. Im Vertriebsgebiet<br />

Bayern ist die <strong>DHV</strong> mit einem<br />

Ergebnis von 21 % erstmals im BPR<br />

vertreten.<br />

Bei den Geschäftsgebieten erzielte<br />

die <strong>DHV</strong> im Geschäftsgebiet Südwest<br />

mit 29 % ein Topergebnis <strong>und</strong><br />

konnte die Zahl ihrer Mandate von<br />

2 auf 4 steigern! Im Geschäftsgebiet<br />

Ost erreichte die <strong>DHV</strong> ein Stimmergebnis<br />

von 24 % <strong>und</strong> konnte damit<br />

die Zahl der Personalratsmandate<br />

um eines auf 3<br />

erhöhen! In den<br />

Geschäftsgebie -<br />

ten Nord (18 %),<br />

Bayern (14 %) <strong>und</strong><br />

Baden-Württemberg<br />

(11 %) konnte<br />

sich die <strong>DHV</strong> gut<br />

behaupten <strong>und</strong><br />

die Zahl ihrer Personalratsmandate<br />

halten.<br />

Örtliche Personalräte in Dienststellen<br />

Beachtliche Ergebnisse konnte die<br />

<strong>DHV</strong> auch in den Dienststellen erzielen.<br />

Einige Beispiele:<br />

In der Zentrale der DAK-Ges<strong>und</strong>heit<br />

konnte die <strong>DHV</strong> ihre Stellung behaupten.<br />

Mit einem Stimmenergebnis<br />

von 22,50 % stellt die <strong>DHV</strong> weiter 3<br />

Personalratsmitglieder.<br />

Im Digitalisierungszentrum Hamburg<br />

errang die <strong>DHV</strong> 4 von 5 Personalratssitzen!<br />

Anette Brandt-Siegert Sabine Berg Carsten Christoph<br />

Gewerkschaftsarbeit<br />

Im Regionalzentrum Magdeburg<br />

traten 3 Listen an. Die <strong>DHV</strong>-Liste erhielt<br />

die meisten Stimmen <strong>und</strong> ist mit<br />

2 Mitgliedern im fünfköpfigen Personalrat<br />

vertreten.<br />

Der <strong>DHV</strong>-Hauptvorstand beglückwünscht<br />

die gewählten Mitglieder<br />

zu den guten Ergebnissen <strong>und</strong><br />

wünscht ihnen viel Erfolg bei der Arbeit<br />

für die Interessen der Beschäftigten<br />

der DAK-Ges<strong>und</strong>heit!<br />

<strong>DHV</strong>- Hauptvorstand<br />

Außerordentlicher<br />

B<strong>und</strong>esgewerkschafts tag in Berlin<br />

Am Freitag <strong>und</strong> Samstag,<br />

16. <strong>und</strong> 17. November 2012<br />

findet in Berlin ein außerordentlicher B<strong>und</strong>esgewerkschaftstag<br />

der <strong>DHV</strong> statt.<br />

Die Abgeordneten des B<strong>und</strong>esgewerkschafstages<br />

werden gebeten, diesen Termin vorzumerken. Die<br />

offizielle Einberufung erfolgt Ende September.<br />

<strong>DHV</strong>- Hauptvorstand<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012


Gewerkschaftsarbeit<br />

Aufsichtsratswahl REWE <strong>Deutscher</strong> Supermarkt KGaA:<br />

<strong>DHV</strong> mit 38,6 % der Delegiertenstimmen im Aufsichtsrat<br />

Die <strong>DHV</strong> hat bei der Aufsichtsratswahl<br />

der REWE <strong>Deutscher</strong> Supermarkt<br />

KGaA, einem der führenden<br />

deutschen <strong>Handels</strong>unternehmen<br />

mit r<strong>und</strong> 120.000 Beschäftigten,<br />

ein sensationelles Ergebnis erzielt:<br />

Beim erstmaligen Antritt bei einer<br />

Aufsichtsratswahl erhielt die <strong>DHV</strong><br />

auf Anhieb 38,6 % der Delegiertenstimmen.<br />

Die Delegierten, die die<br />

<strong>DHV</strong>-Liste wählten, repräsentieren<br />

über 46.300 Stimmen!<br />

Als Mitglied in den Aufsichtsrat<br />

wurde Josef Czok aus Köln gewählt.<br />

Ersatzmitglied ist Michael Adlhoch<br />

aus Kassel. Der <strong>DHV</strong>-Hauptvorstand<br />

beglückwünscht beide gewählten<br />

Gewerkschaftsvertreter zu ihrer<br />

Wahl <strong>und</strong> wünscht dem gewählten<br />

Aufsichtsratsmitglied eine erfolgreiche<br />

Arbeit im Aufsichtsrat.<br />

Bemerkenswert ist dieses Ergeb-<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />

Josef Czok<br />

nis auch, da es gegen die verdi-Liste<br />

erzielt wurde, die das B<strong>und</strong>esvorstandsmitglied<br />

Stefanie Nutzenberger<br />

als Spitzenkandidatin in den<br />

Wahlkampf schickte.<br />

Mit diesem Wahlergebnis setzt<br />

die <strong>DHV</strong> die Reihe der Wahlerfolge<br />

bei der REWE fort. Bereits seit 2004<br />

ist die <strong>DHV</strong> im Aufsichtsrat der kleineren<br />

REWE Zentral AG vertreten.<br />

Bei der Aufsichtsratswahl 2008 holte<br />

die <strong>DHV</strong> mit einem Stimmenergebnis<br />

von 77,5 % sogar alle drei<br />

Aufsichtsratssitze. Auch in anderen<br />

<strong>Handels</strong>unternehmen ist die<br />

<strong>DHV</strong> mit starken Ergebnissen in den<br />

Aufsichtsräten vertreten: Bei den<br />

Aufsichtsratswahlen 2008 zur Metro<br />

AG <strong>und</strong> zur Metro Großhandelsgesellschaft<br />

konnte die <strong>DHV</strong> ihre<br />

Aufsichtsratsmandate halten. Bei<br />

der Kaufhof Warenhaus AG siegte<br />

die <strong>DHV</strong> 2008 mit r<strong>und</strong> 61,5 % der<br />

Stimmen deutlich vor verdi. Bei der<br />

Hornbach Baumarkt AG holte die<br />

<strong>DHV</strong> 2008 mit einem Stimmergebnis<br />

von 66,7 % beide Gewerkschafts-<br />

Aufsichtsratssitze.<br />

Das Ergebnis der Aufsichtsratswahl<br />

zeigt, dass die <strong>DHV</strong> das Delegiertenwahlsystem,<br />

das eher die<br />

DGB-Gewerkschaften bevorteilt,<br />

nicht zu fürchten braucht. Der<br />

Gr<strong>und</strong> für die zunehmenden Erfolge<br />

auch bei Delegiertenwahlen besteht<br />

darin, dass die <strong>DHV</strong> ausschließlich<br />

Beschäftigte aus den Unternehmen<br />

als Kandidatinnen <strong>und</strong> Kandidaten<br />

für die Aufsichtsratswahlen<br />

aufstellt. Nach der Philosophie der<br />

<strong>DHV</strong> sollen die Interessen der Beschäftigten<br />

nicht von externen Gewerkschaftsfunktionären,<br />

sondern<br />

von den Betriebsangehörigen vertreten<br />

werden. Mitbestimmung bedeutet<br />

Selbstbestimmung durch die<br />

Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />

<strong>und</strong> nicht Fremdbestimmung<br />

durch eine Gewerkschaftszentrale!<br />

Diese <strong>DHV</strong>-Philosophie findet zunehmend<br />

Anklang unter den Wahlmännern<br />

von Delegiertenwahlen,<br />

auch wenn sie einer konkurrierenden<br />

Gewerkschaft angehören.<br />

<strong>DHV</strong>- Hauptvorstand<br />

<strong>DHV</strong> im Aufsichtsrat der<br />

Bayer Business Service<br />

GmbH<br />

Die <strong>DHV</strong> ist mit einem guten Wahlergebnis<br />

in einem der Aufsichtsräte<br />

des Bayer-Konzerns vertreten. Bei der<br />

Wahl des Aufsichtsrats der Bayer Business<br />

Services GmbH, dem globalen<br />

Kompetenz-Zentrum des Bayer-Konzerns<br />

für IT- <strong>und</strong> Business-Dienstleistungen,<br />

entfielen r<strong>und</strong> 45 % der gültigen<br />

Stimmen auf die <strong>DHV</strong>-Liste. In<br />

den Aufsichtsrat gewählt wurden Dr.<br />

Ulrich Sommer als Mitglied <strong>und</strong> Ralf<br />

Offterdinger als Ersatzmitglied.<br />

Der <strong>DHV</strong>-Hauptvorstand beglückwünscht<br />

beide gewählten Gewerkschaftsvertreter<br />

zu ihrer Wahl <strong>und</strong><br />

wünscht dem gewählten Aufsichtsratsmitglied<br />

eine erfolgreiche Arbeit<br />

im Aufsichtsrat.<br />

<strong>DHV</strong>- Hauptvorstand<br />

13


<strong>DAZ</strong><br />

Jörg Steinbrück:<br />

25 Jahre <strong>DHV</strong> Mitglied<br />

Es ist 25 Jahre her, da begann Jörg<br />

Steinbrück seine Ausbildung zum<br />

Sozialversicherungsfachangestellten<br />

bei der Deutschen Angestellten<br />

Krankenkasse (DAK) in Berlin. Schon<br />

in den ersten Tagen fand er den Weg<br />

zur <strong>DHV</strong> <strong>und</strong> wurde Mitglied. Seither<br />

setzte er sich unermüdlich für die Interessen<br />

der Mitarbeiter seiner Krankenkasse<br />

ein.<br />

Innerhalb der DAK hat Jörg Steinbrück<br />

zahlreiche Positionen durchlaufen.<br />

Diese führten ihn zeitweise<br />

auch weg von Berlin, z.B. nach Burg<br />

im Jerichower Land oder Magdeburg.<br />

Heute ist er zwar wieder zurück<br />

in Berlin, doch durch seine<br />

wichtigen Aufgaben im Hauptpersonalrat<br />

der DAK, dem er seit dem<br />

Jahre 2000 angehört, fährt er nach<br />

wie vor durch die gesamte Republik.<br />

In der <strong>DHV</strong> engagierte sich Steinbrück<br />

von Beginn an. Er setzte sich<br />

für eine lebendige Jugendarbeit in<br />

der Gewerkschaft ein, <strong>und</strong> er gehört<br />

seit vielen Jahren dem B<strong>und</strong>esfach-<br />

14<br />

Jörg Steinbrück<br />

gruppenvorstand Ersatzkassen an.<br />

Aktuell steht er der B<strong>und</strong>esbetriebsgruppe<br />

der DAK vor <strong>und</strong> begleitet<br />

die Tarifpolitik der <strong>DHV</strong> in der Kasse<br />

an führender Stelle.<br />

Über die betriebliche Ebene heraus<br />

ist er Landesvorsitzender des<br />

Landesverbandes Nordost, den er<br />

nach 2005 aus einem tiefen Tal zu<br />

neuer Blüte geführt hat. Er unterstützt<br />

die <strong>DHV</strong>-Arbeit als Mitglied<br />

des geschäftsführenden Aufsichtsrates<br />

<strong>und</strong> zeigt auch dort ein unermüdliches<br />

Engagement, um die<br />

Gewerkschaft für eine erfolgreiche<br />

Zukunft ein Stück weit neu auszurichten.<br />

Jörg Steinbrück wäre nicht Jörg<br />

Steinbrück, wenn er sich neben den<br />

gewerkschaftlichen <strong>und</strong> betrieblichen<br />

Aufgaben nicht noch weiter<br />

ehrenamtlich engagieren würde.<br />

Seit vielen Jahren bringt er sich als<br />

Versichertenberater der Deutschen<br />

Rentenversicherung B<strong>und</strong> (DRV<br />

B<strong>und</strong>) ein. Er ist ehrenamtlicher<br />

Richter beim Arbeitsgericht Berlin<br />

<strong>und</strong> kämpft für eine starke Selbstverwaltung<br />

in der gesetzlichen Sozialversicherung.<br />

Es ist Zeit<br />

Jörg Steinbrück<br />

zu danken, zu<br />

danken für sein<br />

unermüdliches<br />

Engagement für<br />

die Kolleginnen<br />

<strong>und</strong> Kollegen<br />

bei der DAK <strong>und</strong><br />

darüber hinaus.<br />

Aber auch zu<br />

danken für die<br />

B e r e i t s c h a f t ,<br />

seine vielfältigenFachkenntnisse<br />

<strong>und</strong> Kompetenzen<br />

in<br />

unsere Arbeit<br />

einzubringen,<br />

<strong>und</strong> das vom<br />

ersten Tage an.<br />

Wir hoffen auch<br />

weiterhin auf<br />

eine gute, erfolgreiche<br />

<strong>und</strong><br />

fre<strong>und</strong>schaftlicheZusammenarbeit.<br />

<strong>DHV</strong>- Hauptvorstand<br />

Gewerkschaftsarbeit<br />

Münchner <strong>DHV</strong>-Geschäftsstelle<br />

mit neuem Team<br />

Im April hat uns unser langjähriger<br />

Münchner Geschäftsführer Ralf<br />

Holten verlassen, im Juli folgte die<br />

Büroassistentin Enikö D´Errigo. Nun<br />

ist ein neues Mitarbeiterteam in der<br />

Münchner Geschäftsstelle am Werk.<br />

Thomas Demel, 41-jähriger Jurist,<br />

führt schon seit Anfang Juni die Geschäfte<br />

in Bayern. Bei einer Reihe von<br />

Betriebsgruppen hat er sich bereits<br />

vorgestellt, weitere werden folgen.<br />

Thomas Demel<br />

Seit 2002 ist Thomas Demel als<br />

Rechtsanwalt in Lauingen an der Donau<br />

tätig. Neben seinen anwaltlichen<br />

Funktionen hatte er in den vergangenen<br />

Jahren verschiedene Lehraufträge<br />

bei der Industrie- <strong>und</strong> <strong>Handels</strong>kammer<br />

in Augsburg, der Berufsakademie<br />

in Heidenheim <strong>und</strong> einer Fachoberschule<br />

seiner Heimatstadt Krumbach.<br />

Neben den fachlichen Kenntnissen,<br />

u.a. im Arbeits- <strong>und</strong> Sozialrecht bringt<br />

er Kompetenzen in der beruflichen<br />

Bildung <strong>und</strong> im Schulungswesen in<br />

die <strong>DHV</strong>-Arbeit ein.<br />

Unterstützt wird Thomas Demel<br />

seit Anfang Juli von Anna Wilm. Die<br />

30-jährige Sprachwissenschaftlerin<br />

wird montags bis donnerstags jeweils<br />

am Vormittag die Geschäftsstelle<br />

in München besetzen. Sie assistiert<br />

Herrn Demel sowohl bei der<br />

gewerkschaftlichen als auch bei der<br />

berufsbildenden Arbeit.<br />

GS<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012


Gewerkschaftsarbeit<br />

Karl-Heinz Rosenfeld sen.<br />

ist 60 Jahre Mitglied im <strong>DHV</strong><br />

Karl-Heinz Rosenfeld, der am<br />

13.3.2012 seinen 90. Geburtstag feierte,<br />

kann jetzt auf ein weiteres Jubiläumsdatum<br />

zurückblicken: er trat<br />

am 1.6.1952 in die <strong>DHV</strong> ein <strong>und</strong> kann<br />

daher auf 60 Jahre Mitgliedschaft<br />

zurückblicken. Der <strong>DHV</strong>-Hauptvorstand<br />

gratuliert dem treuen Kollegen,<br />

dankt ihm für jahrzehntelange<br />

Treue <strong>und</strong> die allzeit aktive Mitarbeit.<br />

Rosenfeld begann seine gewerkschaftliche<br />

Laufbahn sofort nach<br />

seinem Eintritt, indem er in Bonn<br />

eine Jugendgruppe aufbaute <strong>und</strong><br />

Schriftführer der <strong>DHV</strong>-Ortsgruppe<br />

wurde. 1955 übernahm er die Kaufmännische<br />

Berufsbildungsstätte<br />

<strong>und</strong> organisierte viele Jahre lang<br />

Vorbereitungslehrgänge zur Kaufmannsgehilfenprüfung.<br />

Unter seiner<br />

Leitung wurde der <strong>DHV</strong>-Berufswettkampf<br />

jahrzehntelang erfolgreich<br />

durchgeführt, was heute von seinen<br />

Nachfolgern betrieben wird. Bei der<br />

IHK Bonn war er bis ins hohe Alter<br />

als Prüfer tätig.<br />

1962 bis 1975 war er Vorsitzender<br />

der Ortsgruppe Bonn, ein Amt,<br />

das er dann seinem ältesten Sohn<br />

Hans-Lambert übergab. Er gehörte<br />

dem Vorstand des Landesverbandes<br />

Nordrhein-Westfalen an; vor dessen<br />

Gründung war er für den Gau<br />

Rheinland auch Mitglied des <strong>DHV</strong>-<br />

Aufsichtsrates.<br />

Bei seinem Arbeitgeber, den<br />

Stadtwerken Bonn, vertrat er als Betriebsrat<br />

die Interessen seiner Kollegen.<br />

Für die BfA (heute Deutsche<br />

Rentenversicherung B<strong>und</strong> / DRV)<br />

war er über mehrere der 6-jährigen<br />

Amtsperioden einer der aktivsten<br />

Versichertenältesten (heute Versichertenberater).<br />

Zahllosen Versicherten<br />

stand er mit Rat <strong>und</strong> Tat zur<br />

Seite.<br />

Für seine Verdienste wurde er<br />

1988 mit dem B<strong>und</strong>esverdienstkreuz<br />

ausgezeichnet. 1991 erhielt er<br />

die „Medaille für Verdienste in Bronze“<br />

der IHK Bonn für seinen Einsatz<br />

im Prüfungswesen dieser Kammer.<br />

Wir wünschen unserem Jubilar alles<br />

Gute <strong>und</strong> vor allem gute Ges<strong>und</strong>heit.<br />

<strong>DHV</strong>- Hauptvorstand<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />

Soziale Partnerschaft in der Praxis<br />

Die Berufsgewerkschaft <strong>DHV</strong> <strong>und</strong><br />

einer ihrer Tarifpartner, der Arbeitgeberverband<br />

der AWO Thüringen e. V.,<br />

begrüßen die mit der Sozialpartnerrichtlinie<br />

geschaffenen weiteren<br />

Möglichkeiten lebensbegleitenden<br />

Ler nens für die Beschäftigten in den<br />

Betrieben.<br />

Ende 2011 schlossen <strong>DHV</strong> <strong>und</strong><br />

AWO eine Vereinbarung zur Förderung<br />

der beruflichen Weiterbildung<br />

von Beschäftigten gemäß der Sozialpartnerrichtlinie<br />

ab. Ziel dieser Vereinbarung<br />

ist es, die Weiterbildung<br />

für die Beschäftigten ganzheitlich auf<br />

der Gr<strong>und</strong>lage dieser Sozialpartnervereinbarung<br />

zu fördern <strong>und</strong> umzusetzen,<br />

um die Leistungs- <strong>und</strong> Wettbewerbsfähigkeit<br />

der Einrichtungen<br />

sowie die Beschäftigungschancen<br />

<strong>und</strong> die Beschäftigungsfähigkeit der<br />

Mitarbeiter zu stärken <strong>und</strong> zu erhöhen.<br />

Als erstes Ergebnis dieser Vereinbarung<br />

konnte im Frühjahr 2012<br />

mit dem Projekt „Weiterbildungscoach“<br />

(WeiCo) begonnen werden,<br />

das vom Europäischen Sozialfonds<br />

(ESF) gefördert wird. Die fachlichen<br />

Anforderungen an die Mitarbeiter<br />

wachsen ständig. Umso wichtiger<br />

ist es, gezielte Weiterbildungsmaßnahmen<br />

anzubieten. Mit dem neuen<br />

Projekt „Weiterbildungscoach“ sollen<br />

Bildungsangebote passgenauer auf<br />

den Bedarf in den einzelnen Einrichtungen<br />

abgestimmt werden. Im April<br />

ist das Projekt an den Start gegangen.<br />

Es richtet sich an 31 Alten- <strong>und</strong><br />

20 Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfeeinrichtungen.<br />

Rene Manthey, Projektleiter des<br />

„WeiCo“, war lange Hausleiter des<br />

Heilpädagogischen Zentrums in Eisenach.<br />

Seine Kollegin Claudia Sandig<br />

hat als Sozialarbeiterin im Seniorenpflegeheim<br />

„Haus an der Salza“ in Bad<br />

Langensalza gearbeitet. Beide kommen<br />

unmittelbar aus der Basis <strong>und</strong><br />

kennen das Arbeitsfeld, auf dem sie<br />

sich bewegen. Gemeinsam mit den<br />

Einrichtungen wollen sie im ersten<br />

Schritt des Projekts, der sogenannten<br />

„Bedarfsanalyse“, herausfinden,<br />

wo die Mitarbeiter<br />

den Bedarf an<br />

Bildungsmaßnahmen<br />

sehen. „Wir wollen<br />

partnerschaftlich mit<br />

den Einrichtungsleitungen<br />

<strong>und</strong> den Mitarbeiternzusammenarbeiten<br />

<strong>und</strong> freuen<br />

uns auf den Kontakt“,<br />

sagt Rene Manthey.<br />

Insgesamt können<br />

1380 Mitarbeiter der<br />

Projektpartner AWO<br />

AJS gGmbH <strong>und</strong> der<br />

AWO Sozialmanagement<br />

gGmbH Saale-<br />

Orla-Kreis von dem<br />

neuen Projekt profitieren. Das Projekt<br />

ist Teil der b<strong>und</strong>esweiten Initiative<br />

„weiter bilden“, die im Sinne eines<br />

„lebenslangen Lernens“ die Weiterbildung<br />

von Beschäftigten fördert.<br />

Seit April wird es für zweieinhalb Jahre<br />

vom B<strong>und</strong>esministerium für Arbeit<br />

<strong>und</strong> Soziales (BMAS) <strong>und</strong> dem ESF<br />

finanziell unterstützt.<br />

Aus Sicht der <strong>DHV</strong> ist eine intensive<br />

Beteiligung der zuständigen Betriebsräte<br />

am Projekt sinnvoll <strong>und</strong><br />

angeraten. Diese können mit ihrem<br />

Wissen, ihren Erfahrungen <strong>und</strong> ihren<br />

Verbindungen in der Belegschaft<br />

eine wichtige Multiplikatorenfunktion<br />

übernehmen <strong>und</strong> so zur Erreichung<br />

der Projektziele beitragen. Die<br />

<strong>DHV</strong> ist mit dem Geschäftsführer des<br />

Landesverbandes Mitteldeutschland<br />

Michael Scholz in den Fachbeirat dieses<br />

Projektes berufen worden <strong>und</strong><br />

kann an dieser Stelle die Interessen<br />

der Beschäftigten qualifiziert vertreten.<br />

© Franjo - fotolia.com<br />

15


Akademisierung der Ges<strong>und</strong>heitsberufe<br />

Nach Willen des Wissenschaftsrates<br />

soll eine teilweise Akademisierung<br />

der Ges<strong>und</strong>heitsfachberufe erfolgen.<br />

Der Wissenschaftsrat ist ein Gremium<br />

von Wissenschaftlern aus den von der<br />

öffentlichen Hand finanzierten Forschungsorganisationen,<br />

welches die<br />

B<strong>und</strong>esregierung in wissenschaftspolitischen<br />

Fragen berät. Nach seinem<br />

Vorschlag wären bis zu zwanzig Prozent<br />

des Fachpersonals in Pflege, Therapie<br />

<strong>und</strong> Geburtshilfe in gr<strong>und</strong>ständigen<br />

Bachelorstudiengängen an Fachhochschulen<br />

<strong>und</strong> Universitäten auszubilden.<br />

Als Gr<strong>und</strong> wurde angeführt, dass<br />

wegen der demographischen Entwicklung<br />

mit immer mehr älteren <strong>und</strong><br />

pflegebedürftigen Menschen qualitativ<br />

andere Versorgungsleistungen als<br />

bisher zu erbringen seien. Warum die<br />

größere Quantität automatisch auch<br />

zu höherer Qualität führen muss, bleibt<br />

das Geheimnis des Wissenschaftsrates<br />

Der Anspruch auf hohe Qualität ist unabhängig<br />

von der demographischen<br />

Entwicklung. Zur Finanzierung <strong>und</strong><br />

Umstrukturierung der Hochschulen<br />

hat der Wissenschaftsrat jedoch keine<br />

Vorschläge unterbreitet. Und ob die<br />

akademische Ausbildung für die prak-<br />

16<br />

Kommentar: Muss das sein?<br />

Einmal mehr hat sich der Wissenschaftsrat<br />

mit der Idee vorgewagt, das<br />

Personal in Ges<strong>und</strong>heitsberufen an<br />

Fachhochschulen oder gar an Universitäten<br />

ausbilden zu lassen, ganz so wie<br />

es in angelsächsischen Ländern ohne<br />

duale Berufsausbildung üblich ist. Eine<br />

Lieblingsidee von Wissenschaftstheoretikern,<br />

die zwar nicht im Elfenbeinturm,<br />

dafür aber in staatlich alimentierten Forschungseinrichtungen<br />

sitzen.<br />

Einmal davon abgesehen, dass es an<br />

unseren Hochschulen keine Forschung<br />

für angewandte Pflegewissenschaften<br />

gibt, ist es kaum vorstellbar, dass eine<br />

Schaffung entsprechender Strukturen<br />

<strong>und</strong> Kapazitäten gegenwärtig finanzierbar<br />

wäre.<br />

tischen Pflegetätigkeiten qualifiziert, ist<br />

durchaus nicht selbstverständlich (siehe<br />

Kommentar).<br />

Kritik kam bereits aus den Ländern,<br />

die eine Schwächung der dualen Ausbildung<br />

zugunsten weiterer gr<strong>und</strong>ständiger<br />

Studiengänge nicht zulassen<br />

wollen. Ebenso heftig hat die Arbeitsgemeinschaft<br />

Hochschulmedizin, zu<br />

der u.a. die B<strong>und</strong>esärztekammer, der<br />

Marburger B<strong>und</strong> <strong>und</strong> der Medizinische<br />

Fakultätentag gehören, die Forderung<br />

des Wissenschaftsrates abgelehnt.<br />

Zwar seien akademische Zusatzqualifikationen<br />

vorstellbar, aber aus einer<br />

gr<strong>und</strong>legenden Akademisierung ergeben<br />

sich keine Vorteile in Pflege <strong>und</strong><br />

Rehabilitation.<br />

Wolfgang Frank ist<br />

B<strong>und</strong>esarbeitsrichter<br />

Der medsonet-B<strong>und</strong>esvorsitzende Wolfgang<br />

Frank ist im Mai 2012 zum ehrenamtlichen<br />

Richter am B<strong>und</strong>esarbeitsgericht<br />

in Erfurt berufen worden. Frank<br />

wird damit für die nächsten fünf Jahre<br />

an der Rechtsprechung der höchsten<br />

Instanz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit<br />

aus der Sicht der Arbeitnehmer<br />

mitwirken.<br />

Warum wird hier wieder ohne Not<br />

die Axt an die Wurzeln der dualen Ausbildung<br />

gelegt? Gerade im Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

ist es nicht nachvollziehbar,<br />

wieso ein wissenschaftlich sparsam<br />

ausgebildeter Bachelor ohne praktische<br />

Erfahrung den Anforderungen an komplexe<br />

Pflege <strong>und</strong> gezielte Zusammenarbeit<br />

mit Ärzten eher gewachsen sein soll<br />

als eine „gelernte“ Kraft, die vom ersten<br />

Tag an im engen Kontakt zum Patienten<br />

steht. Hier bietet das bewährte duale<br />

System doch wesentliche Vorteile, auch<br />

in der praktischen täglichen Zusammenarbeit<br />

mit den Ärzten. Stattdessen<br />

sollte die theoretische Ausbildung stetig<br />

verbessert werden, was eine regelmäßige<br />

Weiterbildung an akademischen<br />

Einrichtungen ja nicht ausschließt.<br />

LBr<br />

Droopweg 31 | 20537 Hamburg<br />

Postfach 26 13 51 | 20503 Hamburg<br />

Tel.: 040 / 63 28 02 27<br />

E-Mail: info@medsonet.de<br />

www.medsonet.de<br />

Tarifabschlüsse medsonet<br />

DRK Landesverband Thüringen<br />

Manteltarifvertrag,<br />

Entgelttarifvertrag<br />

DRK Kreisverband Parchim<br />

Tarifvertrag über Einmalzahlung<br />

1. Änderungstarifvertrag zu § 3 Funktionszulagen,<br />

Anlagen 2 <strong>und</strong> 3 Entgelttabellen/<br />

St<strong>und</strong>enentgelte<br />

Kommunale Stiftungen in Freiburg i.Br.<br />

(Heiliggeistspitalstiftung Freiburg<br />

Waisenhausstiftung Freiburg<br />

Adelhausenstiftung Freiburg)<br />

Rahmen (Mantel)- Tarifvertrag bestehend<br />

aus Teil:<br />

A/ I Allg. Regelungen<br />

A/II Arbeitszeit<br />

A/III Eingruppierung, Entgelt <strong>und</strong> sonstige<br />

Leistungen<br />

A/IV Urlaubs- <strong>und</strong> Arbeitsbefreiung<br />

B Geltungsbereich / Besitzstand / Fortgeltung<br />

TVöD / Erfolgsprämie / Betriebsbindungszulage<br />

C Inkrafttreten <strong>und</strong> Kündigung<br />

Anlagen:<br />

Anlage 1 Entgelttabelle<br />

Anlage 2 Tarifgruppenkatalog<br />

Anlage 3 Sonderregelungen für geringfügig<br />

Beschäftigte<br />

Reha-Klinikum Bad Säckingen GmbH<br />

(Haustarifvertrag)<br />

Manteltarifvertrag, Vergütungstarifvertrag,<br />

Tarifvertrag für Auszubildende<br />

Aktuelle Betriebsratsseminare<br />

für das<br />

Ges<strong>und</strong> heitswesen<br />

Soziale Mitbestimmung nach § 87<br />

BetrVG<br />

Zeit: 17.10.-19.10.2012<br />

Ort: Barnstorf<br />

Dienstplangestaltung<br />

Zeit: 10.10.-12.10.2012<br />

Ort: Wittenberg<br />

Betriebsverfassung II - Aufbauseminar<br />

zur Betriebsverfassung<br />

Zeit: 14.11.-16.11.2012<br />

Ort: Barnstorf<br />

Anmeldeschluss: 04.10.2012<br />

Informationen <strong>und</strong> Anmeldungen beim<br />

Kooperations-Partner:<br />

<strong>DHV</strong>-Bildungswerk Nordwest<br />

in Bremen<br />

Tel: 0421 / 32 33 31<br />

Fax 0421 / 32 33 21<br />

E-Mail: dhv.bremen@dhv-cgb.de<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012


CGB<br />

CGB beim B<strong>und</strong>esinnenminister Hans Peter Friedrich<br />

B<strong>und</strong>esminister Hans Peter Friedrich<br />

empfing die stellvertretenden CGB –<br />

B<strong>und</strong>esvorsitzenden Jörg Hebsacker<br />

(<strong>DHV</strong>) <strong>und</strong> Raym<strong>und</strong> Kandler (GÖD)<br />

sowie das Mitglied des CGB B<strong>und</strong>esvorstandes<br />

Ulrich Bösl (CGPT) zu einem<br />

politischen Gedankenaustausch<br />

über Themen des Öffentlichen Dienstes.<br />

Dabei lobten die CGB Vertreter die<br />

zeitnahe Übernahme der Tarifergebnisse<br />

des öffentlichen Dienstes auf<br />

die B<strong>und</strong>esbeamten. Sie stellten au-<br />

v.l.: Kandler (GÖD), Bösl (CGPT), BM Friedrich, Hebsacker (<strong>DHV</strong>)<br />

CGB-Landesvorstand bei<br />

Finanzminister Toscani<br />

Am 3.8.2012 führte der Vorstand des<br />

CGB-Landesverbandes Saar im Finanzministerium<br />

einen politischen<br />

Gedankenaustausch mit dem Finanz-<br />

<strong>und</strong> Europaminister des Saarlandes,<br />

Stephan Toscani. Thema waren zunächst<br />

die Sparvorgaben für den<br />

saarländischen Haushalt <strong>und</strong> davon<br />

insbesondere die Auswirkungen auf<br />

den öffentlichen Dienst. Auch die Diskussion<br />

über Lohnuntergrenzen bzw.<br />

Mindestlöhne, <strong>und</strong>, im Zusammenhang<br />

damit, ein Tariftreuegesetz.<br />

Die Fortführung eines bisher ungelösten<br />

Problems für deutsche<br />

Grenzgänger r<strong>und</strong>ete den Themenkatalog<br />

ab. Seit 2010 fordert der<br />

deutsche Fiskus (das damit beauftragte<br />

Finanzamt Neubrandenburg)<br />

von ehemaligen Grenzgängern, die<br />

in Deutschland lebten <strong>und</strong> in Frankreich<br />

arbeiteten, rückwirkend ab<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />

ßerdem fest, dass die Beteiligung des<br />

CGB nach § 118 B<strong>und</strong>esbeamtengesetz<br />

derzeit reibungslos funktioniert.<br />

Die durch den CGPT Vorsitzenden<br />

Ulrich Bösl angesprochene Verbesserung<br />

der "Portabilität", der Behandlung<br />

von Versorgungsansprüchen<br />

der Beamten, die dauerhaft aus dem<br />

Beamtenverhältnis ausscheiden, wird<br />

vom Innenminister zurückhaltend<br />

bewertet: Dies seien aus seiner persönlichen<br />

Sicht ein "Anschlag auf das<br />

Berufsbea<br />

m t e n -<br />

tum". Das<br />

Beamtentum<br />

sei<br />

zu Recht<br />

auf dem<br />

l e b e n s -<br />

l a n g e n<br />

Alimentationsprinzip<br />

durch<br />

B e s o l -<br />

dung mit<br />

anschließ<br />

e n d e r<br />

V e r s o r -<br />

gung aufg<br />

e b a u t .<br />

Eingriffe<br />

2005 eine Steuererklärung, um die ab<br />

diesem Zeitpunkt bezogenen Renten<br />

der deutschen Besteuerung zu unterwerfen.<br />

Diese Grenzgänger versteuerten<br />

ihre Renten aber jahrzehntelang<br />

in Frankreich, was der deutsche<br />

Fiskus jedoch<br />

aus<br />

formalen<br />

Gründen<br />

nicht akzeptier<br />

t.<br />

V e r b u n -<br />

den damit<br />

sind eine<br />

Reihe von<br />

s t a a t l i -<br />

chen <strong>und</strong><br />

s o z i a l e n<br />

L e i s t u n -<br />

gen, die<br />

von der<br />

R e n t e n -<br />

b e s t e u -<br />

hierzu könnten die Funktionsfähigkeit<br />

der Verwaltung beeinträchtigen.<br />

Unabhängig von seiner persönlichen<br />

Meinung würden jedoch nach dem<br />

Willen des B<strong>und</strong>estages im BMI derzeit<br />

Änderungsvorschläge erarbeitet.<br />

Gemeinsamkeit hingegen besteht<br />

im Bekenntnis zum Berufsbeamtentum<br />

<strong>und</strong> dessen Gr<strong>und</strong>sätzen aus Art.<br />

33 Abs. 5 des Gr<strong>und</strong>gesetzes. Damit<br />

werde die Funktionsfähigkeit unseres<br />

Staatswesens sichergestellt, indem<br />

die Erledigung hoheitlicher Aufgaben<br />

durch Beamte erfolgt. Zu diesem gemeinsamen<br />

Verständnis gehört auch<br />

das Festhalten am Streikverbot für<br />

Beamte.<br />

Zum Thema Altersteilzeit <strong>und</strong> den<br />

prognostizierten Auswirkungen auf<br />

die Einstellungspraxis im öffentlichen<br />

Dienst, insbesondere auch auf eine<br />

ausgewogene Altersstruktur, spricht<br />

sich Minister Friedrich für eine weitere<br />

Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit<br />

nach den persönlichen Wünschen<br />

<strong>und</strong> Bedürfnissen der Bediensteten<br />

aus. Die CGB Vertreter sprachen sich<br />

im Sinne der Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit<br />

u.a. für eine Erweiterung<br />

der bisherigen Altersteilzeit <strong>und</strong><br />

Vorruhestandsregelung für Angestellte<br />

<strong>und</strong> Beamte im öffentlichen Dienst<br />

aus.<br />

erung in Frankreich abhängig sind.<br />

Da die zugr<strong>und</strong>e liegenden Systeme<br />

in Deutschland <strong>und</strong> Frankreich völlig<br />

unterschiedlich sind, zeichnet sich<br />

derzeit noch keine abschließende<br />

Lösung dieses Problems ab.<br />

CGB-Landesvorsitzender Hans-Rudolf Folz (<strong>DHV</strong>), Nico Calò (GÖD),<br />

Minister Toscani <strong>und</strong> BarthelmyLemal (CGM)<br />

17


<strong>DAZ</strong><br />

Die Wogen in der Debatte um<br />

das Betreuungsgeld gehen seit<br />

Monaten hoch. Nicht dass allein<br />

die Opposition das Vorhaben als<br />

„Herdprämie“ brandmarkt. Auch<br />

die Koalition gibt ein zerstrittenes<br />

Bild ab. Vor allem ist es erstaunlich,<br />

dass dieses Mal die Gräben auch<br />

zwischen CDU <strong>und</strong> CSU verlaufen.<br />

Einen vorläufigen Höhepunkt erreichte<br />

der Streit Anfang Juli mit<br />

der absichtlich von der Opposition<br />

herbeigeführten Beschlussunfähigkeit<br />

des B<strong>und</strong>estages.<br />

Die CSU stilisiert das Betreuungsgeld<br />

zur Koalitionsfrage hoch <strong>und</strong><br />

droht mit der Blockade bei anderen<br />

Vorhaben. Dabei stellt sich die Frage:<br />

Ist es das Betreuungsgeld wert,<br />

einen solchen Streit zu führen?<br />

Braucht Deutschland überhaupt<br />

solch ein Betreuungsgeld?<br />

Die Befürworter argumentieren,<br />

dass mit dem Betreuungsgeld die<br />

Erziehungsleistung der Eltern gewürdigt<br />

werden soll, die ihre Kinder<br />

nicht in den Kindergarten geben<br />

18<br />

Betreuungsgeld<br />

Braucht Deutschland das Betreuungsgeld?<br />

© babimu - fotolia.com<br />

wollen. Zahlungsbedingung soll<br />

also die Betreuung zu Hause sein.<br />

Ordnungspolitisch macht eine solche<br />

Argumentation aber keinen<br />

Sinn, weil es dafür das Kindergeld<br />

gibt. Eltern sind im Gegensatz zu<br />

Kindergärten keine Dritten, denen<br />

die Kinder in besondere Obhut gegeben<br />

werden <strong>und</strong> die dafür Anspruch<br />

auf eine finanzielle Leistung<br />

haben. Die Betreuung zu Hause ist<br />

die ureigene Aufgabe der Kindererziehung<br />

durch Eltern. Familien<br />

funktionieren nur mit einem Zuhause,<br />

in dem Kinder behütet aufwachsen.<br />

Das Argument der Befürworter,<br />

dass mit dem Rechtsanspruch auf<br />

einen Kindergartenplatz ein bestimmtes<br />

Erziehungsmodell bevorzugt<br />

werden soll, ist ebenfalls nicht<br />

stichhaltig. Deutschland steht nicht<br />

erst vor einem Wandel des Familienbildes,<br />

sondern befindet sich seit<br />

längerem mitten darin. Das klassische<br />

Familienmodell, nach dem der<br />

Mann arbeiten geht <strong>und</strong> die Frau<br />

die Kinder zu Hause betreut, befindet<br />

sich auf dem Rückzug. Längst<br />

wollen auch die Frauen nicht mehr<br />

nur zu Hause bleiben, sondern sie<br />

wollen Familie <strong>und</strong> Beruf miteinander<br />

verbinden. An diesem Wunsch<br />

wird auch die Einführung des Betreuungsgeldes<br />

nichts ändern. Dieser<br />

Entwicklung muss sich die Politik<br />

stellen <strong>und</strong> die entsprechende<br />

Infrastruktur schaffen. Das geht nur<br />

über den Ausbau des Krippen- <strong>und</strong><br />

Kindergartenangebotes.<br />

Die Entscheidung, ob ein Ehepartner<br />

zu Hause bleibt oder beide<br />

Elternteile arbeiten, wird sicherlich<br />

nicht von der Frage entschieden,<br />

ob der Staat monatlich 150 € zahlt<br />

oder nicht. Es wäre für Familien nur<br />

dann eine echte finanzielle Alternative,<br />

wenn es so hoch wäre wie der<br />

durch die Betreuung entgehende<br />

monatliche Verdienst. Das würde<br />

aber jeden finanziellen Rahmen<br />

sprengen.<br />

150 € Betreuungsgeld wären eine<br />

nette staatliche Zugabe für die Familien,<br />

die sich eine Betreuung der Kinder<br />

durch einen zu Hause lebenden<br />

Elternteil leisten wollen <strong>und</strong> auch<br />

leisten können. Diese Familien kamen<br />

in der Vergangenheit <strong>und</strong> kommen<br />

auch heute ohne das Betreuungsgeld<br />

gut zurecht. Ist es für den<br />

Staat ein unbedingtes Muss, solche<br />

Familien zu unterstützen?<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012


Betreuungsgeld<br />

Für die Familien, die kein finanziell<br />

ausreichendes Polster besitzen,<br />

ist das Betreuungsgeld dagegen<br />

nicht attraktiv. Diese sind auch in<br />

Zukunft darauf angewiesen, dass<br />

beide Elternteile arbeiten gehen.<br />

Für diese Familien ist der weitere<br />

Ausbau der Kindergarten- <strong>und</strong><br />

Schulhortbetreuung <strong>und</strong> eine finanzielle<br />

Entlastung bei den Kindergartengebühren<br />

weitaus besser<br />

angelegtes Geld.<br />

Am lohnenswertesten wäre der<br />

Bezug des Betreuungsgeldes dagegen<br />

für die Hartz IV-Familien, von<br />

dem die Kinder <strong>und</strong> ihre Erziehung<br />

kaum profitieren würden.<br />

Hier wären Mitnahmeeffekte oder<br />

zumindest die Möglichkeit derselben<br />

am wahrscheinlichsten, auch<br />

wenn das von den Befürwortern<br />

des Betreuungsgeldes nicht beabsichtigt<br />

ist.<br />

Kindergeld, Elterngeld, Ehegattensplitting<br />

– staatliche Leistungen<br />

für Familien <strong>und</strong> Kinder gibt es zur<br />

Genüge. Es gibt keinen Mangel an<br />

staatlicher finanzieller Anerkennung<br />

der Erziehungsleistung der<br />

Eltern. Vor allem das Kindergeld<br />

ist dafür das geeignete Instrument.<br />

Warum soll nun ein neues staatliches<br />

Förderinstrument für die Erziehung<br />

von Kindern zu Hause geschaffen<br />

werden?<br />

In der öffentlichen Diskussion<br />

wird das Betreuungsgeld als Preis<br />

für das Zugeständnis in Bezug gebracht,<br />

das die CSU 2007 für die<br />

Zustimmung zum Rechtsanspruch<br />

auf einen Kindergartenplatz ab<br />

2013 verlangt hatte. Das erweckt<br />

den Eindruck eines Kuhhandels<br />

<strong>und</strong> schadet der Glaubwürdigkeit<br />

der Politik.<br />

Ordnungspolitisch ist das Betreuungsgeld<br />

höchst fragwürdig.<br />

Dagegen ist der Ausbau der Kindergarteninfrastrukturnotwendig.<br />

Nach heutigem Stand steht<br />

der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz<br />

zumindest in den<br />

westlichen B<strong>und</strong>esländern auf<br />

der Kippe, da weder die räumlichen<br />

Kapazitäten noch genügend<br />

qualifiziertes Kindergartenpersonal<br />

vorhanden sind. Der Wunsch<br />

beider Ehepartner, Familie <strong>und</strong><br />

Beruf zu verbinden, ist in der Gesellschaft<br />

weit verbreitet, leider<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />

scheitert die Realisierung aber<br />

oftmals am unzureichenden Kinderbetreuungsangebot.<br />

Und schließlich ist es höchst<br />

fraglich, ob die B<strong>und</strong>esregierung<br />

angesichts des demographischen<br />

Wandels <strong>und</strong> des damit absehbaren<br />

dramatischen Arbeitskräftemangels<br />

unbedingt Anreize für<br />

das klassische Familienmodell<br />

schaffen muss. Die Entscheidung<br />

von Eheleuten für die klassische<br />

Ein-Versorger-Familie oder für die<br />

Berufstätigkeit beider Ehepartner<br />

Der <strong>Verband</strong> katholischer deutscher<br />

Lehrerinnen - Mitgliedsverband des<br />

CGB, hat eine dezidiert andere Meinung<br />

zum Betreuungsgeld. Da die<br />

Redaktion weiß, dass dieses Thema<br />

in den kommenden Wochen sicher<br />

weiter kontrovers diskutiert wird,<br />

veröffentlichen wir hier zur ausgewogeneren<br />

Berichterstattung eine<br />

Pressemitteilung des VkdL zu diesem<br />

Thema.<br />

Die Redaktion<br />

Wer bestimmt über die<br />

Kinder?<br />

Betreuungsgeld als Kriterium<br />

der Freiheit<br />

Eltern sind verantwortlich für die<br />

Erziehung <strong>und</strong> Entwicklung ihrer<br />

Kinder, <strong>und</strong> der Staat darf nicht<br />

ohne Not eingreifen. Es gehört<br />

zum Gr<strong>und</strong>verständnis von Freiheit<br />

<strong>und</strong> demokratischen Verfahrensweisen,<br />

dass in Bezug auf Kinder<br />

die Familie Vorrang des Handelns<br />

vor dem Staat hat. Das entspricht<br />

auch der Tradition <strong>und</strong> den natürlichen<br />

Erfahrungen. Entgegen<br />

gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen,<br />

dass Kleinkinder mindestens<br />

bis zum dritten Lebensjahr<br />

in der Umgebung <strong>und</strong> Betreuung<br />

der Familie - insbesondere der<br />

Mutter - aufwachsen sollten, forcieren<br />

Wirtschaft <strong>und</strong> Politik mit<br />

allen Kräften die Herausnahme der<br />

Kleinstkinder aus der Familie <strong>und</strong><br />

der Betreuung durch die Mutter<br />

<strong>und</strong> ihre Übernahme in staatliche<br />

Betreuungseinrichtungen. Dass<br />

die Wirtschaft diese Tendenz unterstützt,<br />

ist zu verstehen - sind<br />

muss auch in Zukunft autonome<br />

Privatangelegenheit bleiben, in<br />

die sich der Staat nicht einzumischen<br />

hat. Es ist aber nicht notwendig,<br />

mit Milliarden Euro das<br />

Zuhause bleiben von Arbeitnehmern<br />

<strong>und</strong> damit die Verschärfung<br />

des Fach- <strong>und</strong> Arbeitskräftemangels<br />

zu subventionieren. Das Geld<br />

kann besser in qualifiziertes Kindergartenpersonal<br />

sowie in Investitions-<br />

<strong>und</strong> Erhaltungskosten für<br />

Kindergärten investiert werden.<br />

Henning Röders<br />

doch die Frauen immer noch die<br />

billigeren Arbeitskräfte. Nicht zur<br />

Kenntnis genommen wird aber,<br />

dass zu frühe Fremdbetreuung von<br />

Kleinstkindern lebenslang wirkende<br />

Schäden hervorruft, die auch<br />

durch gute Kita-Betreuung weder<br />

zu verhindern noch zu reparieren<br />

sind. Das wird von Wirtschaft <strong>und</strong><br />

Politikern ignoriert <strong>und</strong> fraglos hingenommen.<br />

150,- Euro Betreuungsgeld sind<br />

unsere Kinder der Politik nicht<br />

wert, sie investieren dieses Geld<br />

lieber später in aufwendige Therapien<br />

<strong>und</strong> Jugendhilfeeinrichtungen,<br />

anstatt das Geld an der<br />

richtigen Stelle <strong>und</strong> zum richtigen<br />

Zeitpunkt einzusetzen: bei den<br />

Familien <strong>und</strong> den Müttern!<br />

Wenn politische Parteien laut<br />

„Freiheit“ schreien, dann ist die<br />

freie Entscheidung von Eltern<br />

<strong>und</strong> Müttern über die Erziehung<br />

ihrer Kinder an die erste Stelle<br />

zu setzen. Diese Entscheidung<br />

sollte ohne Diskriminierung <strong>und</strong><br />

Ideologie erfolgen, denn nur sie<br />

entspricht dem Gr<strong>und</strong>gesetz mit<br />

seiner demokratischen Ordnung.<br />

Der VkdL setzt sich nachdrücklich<br />

für eine freie Entscheidung der<br />

Eltern ein <strong>und</strong> erwartet, dass die<br />

Politiker gemäß ihrem gr<strong>und</strong>gesetzlichen<br />

Auftrag die freiheitlichdemokratische<br />

Entscheidung von<br />

Eltern <strong>und</strong> Müttern respektieren<br />

<strong>und</strong> unterstützen, denn die Folgen<br />

zu frühzeitiger „Staatserziehung“<br />

haben später die Familien<br />

<strong>und</strong> nicht die verantwortlichen<br />

Politiker zu tragen.<br />

Pressemitteilung des VkdL<br />

19


<strong>DHV</strong> – Berufswettkampf 2012 ist<br />

abgeschlossen<br />

Der traditionelle <strong>DHV</strong>-Berufswettkampf<br />

für den kaufmännischen<br />

Nachwuchs des Jahres 2012 fand<br />

wieder unter dem Motto „Aufstieg<br />

durch Leistung“ statt <strong>und</strong> ist jetzt<br />

abgeschlossen. Er wurde in den<br />

20-er-Jahren des 20. Jahrh<strong>und</strong>ert,<br />

also vor fast 100 Jahren, vom damaligen<br />

<strong>DHV</strong> entwickelt. Damals gab<br />

es weder IHKs, noch überall kaufmännische<br />

Berufsschulen, von richtigen<br />

Abschlussprüfungen ganz zu<br />

schweigen. Die einzigen Leistungsnachweise,<br />

die ein junger „Handlungsgenhilfe“<br />

erwerben konnte,<br />

war die Leistungsurk<strong>und</strong>e eines<br />

<strong>DHV</strong>-Berufswettkampfes.<br />

Heute hat sich die Aufgabenstellung<br />

gr<strong>und</strong>legend geändert: Prüfungen<br />

gibt es genug, aber nicht<br />

immer eine ausreichende Vorbereitung<br />

dafür. Der heutige <strong>DHV</strong>-<br />

Berufswettkampf ist als freiwilliger<br />

Leistungswettbewerb konzipiert.<br />

Er gibt den Teilnehmern die Möglichkeit,<br />

ihren eigenen Leistungsstand<br />

festzustellen <strong>und</strong> sich damit<br />

auf die bevorstehende Zwischen-<br />

oder Abschlussprüfung vorzubereiten.<br />

Die Prüfungsarbeiten<br />

werden<br />

unter einer Teilnehmernummer<br />

abgegeben, so<br />

dass der Leistungsstandvertraulich<br />

bleibt.<br />

In den meisten<br />

Wettkampforten<br />

wird den Teilnehmern<br />

angeboten,<br />

die Prüfungsarbeiten<br />

in einem<br />

B e r a t u n g s g e -<br />

spräch zurückzunehmen.<br />

T e i l n e h m e r<br />

mit überdurchs<br />

c h n i t t l i c h e n<br />

20<br />

B<strong>und</strong> der Kaufmannsjugend im <strong>DHV</strong><br />

Blätter für junge Kaufleute<br />

Leistungen erhalten eine Leistungsurk<strong>und</strong>e.<br />

Zusätzlich werden<br />

auf örtlicher oder regionaler Ebene<br />

Leistungsbeste ermittelt, die von<br />

den Schirmherren des Berufswettkampfes<br />

zusätzlich ausgezeichnet<br />

werden. Zu ihnen gehört u.a. auch<br />

der baden-württembergische Ministerpräsident<br />

Winfried Kretschmann,<br />

der in seinem bürgerlichen Beruf<br />

selbst Lehrer ist <strong>und</strong> daher den <strong>DHV</strong>-<br />

Berufswettkampf schätzt.<br />

Der vor langer Zeit entwickelte<br />

einheitliche Kaufmannsberuf ist<br />

heute sehr spezialisiert. Daher kann<br />

die <strong>DHV</strong> ihren Berufswettkampf<br />

nicht mehr für alle Berufe anbieten,<br />

sondern muss sich auf eine Auswahl<br />

konzentrieren. Am Berufswettkampf<br />

2012 konnten sich folgende Ausbildungsberufe<br />

beteiligen:<br />

Kaufleute im Einzelhandel, Verkäufer,<br />

Groß- <strong>und</strong> Außenhandelskaufleute,<br />

Industriekaufleute, Bankkaufleute,<br />

Kaufleute für Versicherungen<br />

<strong>und</strong> Finanzen, Kaufleute für Spedition<br />

<strong>und</strong> Logistikdienstleistung, Kaufleute<br />

für Bürokommunikation, Bürokaufleute.<br />

Mit örtlichen oder regionalen Abschlussfeiern<br />

wurde der <strong>DHV</strong>-Berufswettkampf<br />

2012 abgeschlossen.<br />

Unser besonders aktiver <strong>DHV</strong>-Bezirk<br />

Südbaden, der auch schon in den<br />

20-er-Jahren des zurückliegenden<br />

Jahrh<strong>und</strong>erts an der Entwicklung<br />

des Berufswettkampfes führend<br />

beteiligt war, hat uns von einigen<br />

seiner Abschlussfeiern Fotos <strong>und</strong><br />

Berichte geschickt, die wir nebenstehend<br />

veröffentlichen.<br />

In jedem Ende liegt auch ein neuer<br />

Anfang. Der nächste Berufswettkampf<br />

des <strong>DHV</strong> findet am 02. Februar<br />

2013 statt.<br />

Lörrach<br />

Im Landkreis Lörrach unterzogen sich<br />

95 Auszubildende dieser freiwilligen<br />

Berufsolympiade.<br />

Jetzt wurden 14 Teilnehmer für hervorragende<br />

Ergebnisse im großen Sitzungssaal<br />

des Landratsamtes mit Preisen <strong>und</strong><br />

Urk<strong>und</strong>en ausgezeichnet. Wettkampfleiter<br />

Günther Winkler konnte dazu Vertreter<br />

der Ausbildungsbetriebe sowie der<br />

Kaufmännischen Schulen Lörrach <strong>und</strong><br />

Schopfheim begrüßen. Erstmals hatte<br />

Landrätin Marion Dammann die Schirmherrschaft<br />

auf Kreisebene inne. In ihrer<br />

Ansprache hob sie die immer größere<br />

Bedeutung der Aus- <strong>und</strong> Fortbildung<br />

hervor. Sie würdigte<br />

die Ausbildungsbemühungen<br />

der<br />

Firmen in der Region<br />

<strong>und</strong> gratulierte<br />

den Preisträgern zu<br />

ihren Leistungen.<br />

Spitzenleistungen<br />

erbrachten Michaela<br />

Moritz (Firma Fröde<br />

aus Weil), zweitbeste<br />

Leistung auf<br />

Landesebene im<br />

Ausbildungsberuf<br />

Kauffrau für Spedition-<br />

<strong>und</strong> Logistikdienstleistung,<br />

sowie Milena Lanzilotti<br />

(<strong>DHV</strong>-Lernbüro<br />

Lörrach) <strong>und</strong> Angelika<br />

Kreuzwieser<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012


(<strong>DHV</strong>-Lernbüro Bad Säckingen) mit den<br />

zweit- <strong>und</strong> drittbesten Leistungen im Beruf<br />

„Bürokaufmann“).<br />

Das Bild auf S. 20 zeigt die Preisträger<br />

des <strong>DHV</strong>-Berufswettkampfes zusammen<br />

mit Vertretern der Schulen,<br />

Gerhard Hug <strong>und</strong> Bernhard Stockmar,<br />

sowie Landrätin Marion Dammann <strong>und</strong><br />

<strong>DHV</strong>-Geschäftsführer Hans Hebeisen.<br />

Tuttlingen<br />

In den Kaufmännischen Schulen Tuttlingen<br />

<strong>und</strong> Spaichingen beteiligten<br />

sich 57 Auszubildende am <strong>DHV</strong>-Berufswettkampf.<br />

Dieser Tage wurden<br />

8 Teilnehmer für hervorragende Ergebnisse<br />

im Landratsamt mit Preisen<br />

<strong>und</strong> Urk<strong>und</strong>en für ihre Leistungen<br />

geehrt. Der erste Landesbeamte, Stefan<br />

Helbig, hob die Bedeutung der<br />

Aus- <strong>und</strong> Fortbildung hervor. Er würdigte<br />

das Leistungsniveau der ausbildenden<br />

Wirtschaft in der Region <strong>und</strong><br />

gratulierte den Preisträgern zu ihrer<br />

tollen Leistung. Austragungsort des<br />

Berufswettkampfes waren die Kaufmännischen<br />

Schulen in Tuttlingen <strong>und</strong><br />

Spaichingen. Die absoluten Top-Leistungen<br />

vollbrachten Natalia Zimmermann<br />

(ALDI Trossingen) <strong>und</strong> Juliane<br />

Preis (Aesculap AG Tuttlingen), welche<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />

B<strong>und</strong> der Kaufmannsjugend im <strong>DHV</strong><br />

Blätter für junge Kaufleute<br />

jeweils in ihren Ausbildungsberufen<br />

(Verkäufer/in bzw. Industriekaufmann/<br />

frau) die beste Leistung auf Landesebene<br />

erzielten.<br />

Oben die Preisträger des <strong>DHV</strong>-Berufswettkampfes<br />

Tuttlingen <strong>und</strong> Spaichingen<br />

zusammen mit Stefan Helbig (links)<br />

<strong>und</strong> dem Tuttlinger Wettkampfleiter<br />

Martin Reck (2. von links).<br />

Freiburg<br />

Im Februar 2012 fand auch in Freiburg<br />

<strong>und</strong> Müllheim der <strong>DHV</strong>-Berufswettkampf<br />

statt. An diesem<br />

Leistungswettbewerb konnten kauf-<br />

männische Auszubildende ihr Wissen<br />

testen. Im Kreis Freiburg unterzogen<br />

sich 112 Auszubildende diesem freiwilligen<br />

Berufswettkampf. In einer<br />

festlichen Veranstaltung wurden<br />

acht Teilnehmer für hervorragende<br />

Ergebnisse im Landratsamt Breisgau-<br />

Hochschwarzwald ausgezeichnet. In<br />

Vertretung von Landrätin Dorothea<br />

Störr-Ritter nahm der Dezernent für<br />

Finanzen <strong>und</strong> Verwaltung, Thomas<br />

Wisser, die Ehrungen vor. Wisser hob<br />

die Bedeutung der Aus- <strong>und</strong> Fortbildung<br />

gerade im ländlichen Raum<br />

hervor <strong>und</strong> dankte der <strong>DHV</strong> für ihre<br />

umfangreiche Bildungsarbeit, zu<br />

der auch der <strong>DHV</strong>-Berufswettkampf<br />

gehört. <strong>DHV</strong>-Bezirksgeschäftsführer<br />

Hans Hebeisen formulierte in seiner<br />

Laudatio: „Zum Erfolg gibt es keinen<br />

Lift. Man muss die Treppe nehmen,<br />

Stufe für Stufe“.<br />

Mit absoluten Spitzenleistungen<br />

glänzten Deborah Möller (Kd Projekt-<br />

Consulting) <strong>und</strong> Nikolas Fräulin (Sparkasse<br />

Markgräflerland). Möller erzielte<br />

im Ausbildungsberuf Kaufmann/frau<br />

für Spedition <strong>und</strong> Logistikdienstleistung<br />

die zweitbeste Leistung auf Landesebene.<br />

Landesbester im Ausbildungsberuf<br />

Bankkaufmann/frau in Baden-Württemberg<br />

wurde Nikolas Fräulin.<br />

Auf dem Bild unten die Preisträger<br />

des <strong>DHV</strong>-Berufswettkampfes zusammen<br />

mit Thomas Wisser (rechts) <strong>und</strong><br />

<strong>DHV</strong>-Geschäftsführer Hans Hebeisen<br />

(links)<br />

21


<strong>DAZ</strong><br />

Mehrarbeit ist gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

zu vergüten<br />

Das B<strong>und</strong>esarbeitsgericht hat mit seiner<br />

Entscheidung vom 22. Februar<br />

2012 (5 AZR 765/10) klargestellt, dass<br />

für Mehrarbeit gr<strong>und</strong>sätzlich ein Vergütungsanspruch<br />

entsteht.<br />

Geklagt hatte ein Lagerleiter, der zu<br />

einem monatlichen Bruttoentgelt von<br />

1.800,00 Euro bei einer Spedition angestellt<br />

war. Im Arbeitsvertrag hatten<br />

die Parteien eine wöchentliche Arbeitszeit<br />

von 42 St<strong>und</strong>en vereinbart.<br />

Bei betrieblichem Erfordernis sollte<br />

der Kläger ohne besondere Vergütung<br />

zu Mehrarbeit verpflichtet sein. Nach<br />

Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

verlangte der Kläger Vergütung für 968<br />

in den Jahren 2006 bis 2008 geleistete<br />

Überst<strong>und</strong>en.<br />

Der 5. Senat stellte klar, dass die<br />

Beklagte dem Kläger Überst<strong>und</strong>envergütung<br />

schuldet. Angesichts der<br />

Höhe des vereinbarten Bruttoentgelts<br />

war die Leistung von Überst<strong>und</strong>en nur<br />

gegen eine zusätzliche Vergütung zu<br />

erwarten. Auch die im Arbeitsvertrag<br />

aufgenommene Klausel, mit der jede<br />

zusätzliche Vergütung ausgeschlossen<br />

werden sollte, sei unwirksam, da<br />

intransparent. Der Arbeitsvertrag lässt<br />

aus der Sicht eines Arbeitnehmers<br />

nicht erkennen, welche Arbeitsleistung<br />

der Kläger für das regelmäßige Bruttoentgelt<br />

erbringen müsse. Er konnte bei<br />

Vertragsschluss nicht absehen, was auf<br />

ihn zukommen würde.<br />

Mit der Entscheidung hat das B<strong>und</strong>esarbeitsgericht<br />

zusätzlich die vereinbarten<br />

Ausschlussfristen gekippt. Es<br />

begründet die Unwirksamkeit der Ausschlussfristen<br />

im Arbeitsvertrag damit,<br />

dass der Kläger durch diese unangemessen<br />

benachteiligt worden sei, da er<br />

annehmen durfte, dass die Überst<strong>und</strong>en<br />

spätestens zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses<br />

entlohnt werden.<br />

Diese Entscheidung bedeutet für die<br />

Arbeitsnehmer einen großen Fortschritt.<br />

Denn oftmals werden Überst<strong>und</strong>en<br />

regelmäßig geleistet, sie werden vom<br />

Arbeitgeber auch als regelmäßige Mehrarbeit<br />

in den Stellenplänen eingeplant,<br />

sollen aber nicht vergütet werden. Dieser<br />

Praxis wurde mit der Entscheidung<br />

des B<strong>und</strong>esarbeitsgerichtes ein Riegel<br />

vorgeschoben.<br />

Quelle: B<strong>und</strong>esarbeitsgericht, Urteil<br />

vom 22. Februar 2012 – Az.: 5 AZR<br />

765/10 –<br />

22<br />

Kettenbefristung von<br />

Arbeitsverträgen kann<br />

Rechtsmissbrauch sein<br />

Das B<strong>und</strong>esarbeitsgericht hatte sich mit<br />

der Frage zu befassen, inwieweit Rechtsmissbrauch<br />

bei Kettenbefristungen<br />

vorliegt, selbst wenn der Arbeitgeber<br />

hierfür einen Sachgr<strong>und</strong> liefert. Der 7. Senat<br />

entschied, dass die Befristung eines<br />

Arbeitsvertrags, trotz Vorliegens eines<br />

Sachgr<strong>und</strong>s, aufgr<strong>und</strong> der besonderen<br />

Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise<br />

rechtsmissbräuchlich <strong>und</strong> daher<br />

unwirksam sein kann. Für das Vorliegen<br />

eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere<br />

eine sehr lange Gesamtdauer<br />

oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl<br />

von aufeinander folgenden, befristeten<br />

Arbeitsverträgen mit demselben<br />

Arbeitgeber sprechen.<br />

In dem konkreten Fall hatte eine Justizangestellte<br />

des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen geklagt. Sie war dort insgesamt<br />

11 Jahre befristet beschäftigt, als<br />

Schwangerschafts- oder Urlaubsvertretung.<br />

In dieser Zeit wurde der befristete<br />

Vertrag 13 Mal verlängert. Laut Entscheidung<br />

des 7. Senats spräche Vieles dafür,<br />

dass das beklagte Land die an sich eröffnete<br />

Möglichkeit der Vertretungsbefristung<br />

mit einer Gesamtdauer von mehr<br />

als 11 Jahren <strong>und</strong> einer Anzahl von 13<br />

Befristungen rechtsmissbräuchlich ausgenutzt<br />

hat.<br />

Um zu dieser Einschätzung zu kommen,<br />

die sich nicht zweifelsfrei aus § 14<br />

Teilzeit- <strong>und</strong> Befristungsgesetz ergibt,<br />

Arbeitsrecht<br />

hatte der Senat den Europäischen Gerichtshof<br />

angerufen. Er bat deshalb mit<br />

Beschluss vom 17. November 2010 (7<br />

AZR 443/09 A) den EuGH um Beantwortung<br />

der Frage, ob es mit § 5 Nr. 1<br />

der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung<br />

über befristete Arbeitsverträge im<br />

Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des<br />

Rates vom 28. Juni 1999 (Rahmenvereinbarung)<br />

vereinbar ist, die wiederholte<br />

Befristung eines Arbeitsvertrags auch<br />

dann auf den im nationalen Recht vorgesehenen<br />

Sachgr<strong>und</strong> der Vertretung<br />

zu stützen, wenn bei dem Arbeitgeber<br />

ein ständiger Vertretungsbedarf besteht,<br />

der ebenso durch unbefristete Einstellungen<br />

befriedigt werden könnte. Der<br />

EuGH antwortete mit Urteil vom 26. Januar<br />

2012 (C-586/10): Der Umstand, dass<br />

ein Arbeitgeber wiederholt oder sogar<br />

dauerhaft auf befristete Vertretungen<br />

zurückgreife, stehe weder der Annahme<br />

eines sachlichen Gr<strong>und</strong>es im Sinne der<br />

Rahmenvereinbarung entgegen, noch<br />

folge daraus das Vorliegen eines Missbrauchs<br />

im Sinne dieser Bestimmung.<br />

Die nationalen staatlichen Stellen<br />

müssten aber auch bei Vorliegen eines<br />

sachlichen Gr<strong>und</strong>es alle mit der Verlängerung<br />

der befristeten Verträge verb<strong>und</strong>enen<br />

Umstände berücksichtigen, da<br />

sie einen Hinweis auf Missbrauch geben<br />

können, den § 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung<br />

verhindern soll. Bei dieser<br />

Prüfung könnten sich die Zahl <strong>und</strong><br />

Dauer der mit demselben Arbeitgeber<br />

geschlossenen aufeinander folgenden<br />

Verträge als relevant erweisen.<br />

Der 7. Senat hob die Entscheidung des<br />

Landesarbeitsgerichtes Köln vom 15.<br />

Mai 2009 (4 Sa 877/08) auf, verwies aber<br />

an das LAG Köln zurück. Begründung:<br />

Es müsse dem Land Nordrhein-Westfalen<br />

die Gelegenheit gegeben werden,<br />

vorzutragen, worin gegebenenfalls die<br />

besonderen Umstände gelegen haben<br />

könnten, die einer rechtsmissbräuchlichen<br />

Anwendung des § 14 TzBfG entgegenstünden.<br />

Die Entscheidung ist insoweit ein Erfolg,<br />

als dass in den kommenden Jahren<br />

durch Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit<br />

erwartet werden darf, dass<br />

ein Kriterienkatalog entsteht, aus dem<br />

sich leichter, als bisher, die rechtsmissbräuchliche<br />

Anwendung von Kettenarbeitsverhältnissen<br />

ableiten lässt.<br />

Quelle: Pressemitteilung des B<strong>und</strong>esarbeitsgerichtes<br />

Nr. 54/12 vom 19.07.2012<br />

(Az. 7 AZR 443/09)<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012


Aktionärsvereinigung<br />

OHB – vom lokalen Hydraulik-Unternehmen zum<br />

europäischen Raumfahrt-Konzern<br />

Die Vertretung von Aktien-Stimmrechten auf den Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften<br />

gehört zu den satzungsgemäßen Aufgaben der <strong>DHV</strong>-Aktionärvereinigung.<br />

Dies geschieht, teilweise in Zusammenarbeit mit anderen Aktionärvereinigungen<br />

bei etwa 200 deutschen Aktiengesellschaften. Die Stimmrechtsvertretung<br />

hat zum Ziel, auf den Hauptversammlungen der Gesellschaften, die faktisch "Eigentümerversammlungen"<br />

sind, nicht nur die Interessen des Kapitals, sondern auch die<br />

Interessen der in diesen Gesellschaften tätigen Arbeitnehmer in die Entscheidungen<br />

einzubringen. Dies betrifft in besonderem Maße die aus Belegschaftsaktien stammenden<br />

Stimmrechte.<br />

Peter Rudolph, ein langjähriger Mitarbeiter der <strong>DAZ</strong>, hat in Bremen die Hauptversammlungen<br />

zweier Gesellschaften besucht. Seinen ersten Bericht geben wir hier wieder.<br />

Die Redaktion<br />

1981 als „Otto Hydraulik Bremen“ gegründet,<br />

ist OHB heute eines der führenden<br />

euro päischen Unternehmen<br />

mit Tochtergesellschaften <strong>und</strong> Beteiligungen<br />

in elf Ländern. Zu verdanken<br />

ist diese Erfolgsstory dem Ehepaar<br />

Christa <strong>und</strong> Manfred Fuchs <strong>und</strong> ihrem<br />

Sohn Marco, der heute die OHB<br />

AG als Vorstandsvorsitzender leitet.<br />

Trotz star ker Konkurrenz durch vielfach<br />

staatlich dominierte Mitbewerber<br />

wie dem EADS-Kon zern hat es das<br />

nach wie vor mehrheitlich im Familienbesitz<br />

befindliche Unternehmen<br />

vermocht, sich<br />

Jahr für Jahr ein<br />

dickeres Stück<br />

vom europäischenRaumf<br />

a h r t k u c h e n<br />

abzuschneiden.<br />

Neben dem<br />

deutschen Satellitenaufklär<br />

u n gss y s tem<br />

SAR-Lupe, für<br />

das OHB 2001<br />

als Hauptauft<br />

r a g n e h m e r<br />

die Programmf<br />

ü h r e r s c h a f t<br />

übernahm, ist<br />

OHB aktuell<br />

auch Hauptauftragnehmer<br />

für<br />

den Bau von<br />

22 Satelliten<br />

des europäischen Satellitennavigationssystems<br />

Galileo. Rechtzeitig zur<br />

Hauptversammlung am 16. Mai konnte<br />

OHB am 10. Mai 2012 weiterhin die<br />

Übernahme der Systemführerschaft<br />

für die na tionale Telekommunikati-<br />

<strong>DAZ</strong> 3/2012<br />

onsmission Heinrich Hertz <strong>und</strong> des<br />

dazu gehörigen Satelliten vermelden.<br />

Aus- <strong>und</strong> Einblicke in die Auftrags-<br />

<strong>und</strong> Produktionspalette des Konzerns<br />

standen denn auch im Mittelpunkt der<br />

Hauptversammlung der OHB AG in der<br />

Konzernzentrale in Bremen, bei der<br />

jedem Aktionär zudem Gelegenheit<br />

zu einer kurzen Betriebsbesichtigung<br />

geboten wurde. Stolz präsentierte<br />

Vorstands-Senior <strong>und</strong> Spiritus Rector<br />

des Unternehmens Prof. Dr. Ing. h.c.<br />

Manfred Fuchs das von OHB eigenfinanzierte<br />

Mona-Lisa-Programm zur<br />

Erforschung des<br />

Mondes, das u.a.<br />

den Entwurf von<br />

Landefahrzeugen<br />

beinhaltet.<br />

A n g e s i c hts<br />

der umfangreichentechn<br />

o l o g i s c h e n<br />

Darbietungen<br />

gerieten Konzernabschluss<br />

<strong>und</strong> Lagebericht<br />

auf der Hauptversammlung<br />

fast zur Nebensache.<br />

Kritisch<br />

h i n t e r f r a g t<br />

wurden nicht<br />

die vom Unternehmenvorgelegten<br />

Zahlen,<br />

sondern lediglich<br />

die mögliche Beteiligung von OHB<br />

an Projekten mit militärischen Nutzen.<br />

Hierzu zählt auch das Satellitennavigationssystem<br />

Galileo. Anlass bildete die<br />

von OHB der Universität Bre men angebotene<br />

Stiftungsprofessur, die von<br />

Teilen der Uni unter Hinweis auf die bestehende<br />

Zivilklausel abgelehnt wird.<br />

Mit der Zivilklausel hat sich die Uni im<br />

Jahre 1986 verpflichtet, keinerlei Rüstungsforschung<br />

zu betreiben. Tatsächlich<br />

spielen Projekte mit militärischem<br />

Anteil bei OHB nur noch eine minimale<br />

Rolle. Somit sahen Aktionäre <strong>und</strong> Aktionärsvertreter<br />

auch keine Veranlassung,<br />

das Engagement <strong>und</strong> die Geschäftspolitik<br />

des Konzerns infrage zu stellen. Fast<br />

ohne Gegenstimmen folgte die Jahreshauptversammlung<br />

den Beschlussvorschlägen<br />

von Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat.<br />

Auch die <strong>DHV</strong>-Aktionärvereinigung<br />

votierte entsprechend den vorliegenden<br />

Empfehlungen, die u.a. die Ausschüttung<br />

einer Dividende in Höhe von<br />

EUR 0,35 auf jede dividendenberechtigte<br />

Stückaktie beinhalteten.<br />

<strong>DAZ</strong><br />

Impressum<br />

Deutsche<br />

Angestellten<br />

Zeitung<br />

Herausgeber<br />

<strong>DHV</strong> • Die Berufsgewerkschaft e.V.,<br />

Mitglied im Christlichen Gewerkschaftsb<strong>und</strong><br />

Deutschlands,<br />

Droopweg 31, 20537 Hamburg<br />

Schriftleitung <strong>und</strong> verantwortlich im Sinne<br />

des Presserechts<br />

Jörg Hebsacker (he)<br />

Redaktion<br />

Gunter Smits (gs), Lucas Breuckmann (LBr), Henning<br />

Röders (rö)<br />

Verlag <strong>und</strong> Anzeigenverwaltung<br />

<strong>DHV</strong>-Dienstleistungs GmbH<br />

Tel.: 040 – 63 28 02 – 0<br />

Fax: 040 – 63 28 02 – 18<br />

E-Mail: gmbh@dhv-cgb.de<br />

Web: www.dhv-cgb.de<br />

Layout, Herstellung & Vertrieb<br />

Hebsacker Verlag, Neue Str. 21,<br />

21073 Hamburg, info@hebsacker-verlag.de<br />

Namensartikel geben nicht unbedingt die Meinung<br />

der Redaktion wieder.<br />

Druck<br />

Nehr & Co. GmbH, Hamburg<br />

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.<br />

Bezugspreis<br />

Jährlich 12 Euro.<br />

Für <strong>DHV</strong>-Mitglieder durch den Mietgliedsbeitrag<br />

abgegolten.<br />

Gültige Anzeigenpreisliste<br />

Nr. 8 vom 1. Januar 2012<br />

23


Ausgewählte Betriebs- <strong>und</strong><br />

Personalrats-Seminare<br />

Betriebsratsseminare<br />

Aufbauseminare für Betriebsräte<br />

Betriebsverfassung II<br />

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates<br />

Termin: 10.10. – 12.10.2012<br />

Ort: München<br />

Bildungsstätte Bayern<br />

Termin: 10.10. – 12.10.2012<br />

Ort: Fürstenberg<br />

Bildungsstätte Südwest<br />

Fachseminare für Betriebsräte<br />

Nutzbringendes Betriebsratswissen zu<br />

Begründungen <strong>und</strong> Beendigungen von<br />

Arbeitsverhältnissen<br />

Termin: 22.10. – 24.10.2012<br />

Ort: Willingen<br />

Bildungsstätte NRW<br />

Geschäftsführung <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />

des Betriebsrates<br />

Termin: 22.10. – 26.10.2012<br />

Ort: Willingen<br />

Bildungsstätte NRW<br />

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates<br />

bei personellen Einzelmaßnahmen<br />

Termin: 24.10. – 26.10.2012<br />

Ort: Willingen<br />

Bildungsstätte NRW<br />

Spezialseminare für Betriebsräte<br />

Arbeitsrecht aktuell: Aktuelle Rechtsprechung<br />

zum Arbeits- <strong>und</strong> Betriebsverfassungsrecht<br />

unter Einbeziehung<br />

des Rentenrechtes für Arbeitnehmer<br />

Termin: 12.11. – 16.11.2012<br />

Ort: Willingen<br />

Bildungsstätte NRW<br />

Der Betriebsrat als qualifizierter Ratgeber<br />

<strong>und</strong> Arbeitnehmervertreter<br />

Termin: 12.11. – 14.11.2012<br />

Ort: Willingen<br />

Bildungsstätte NRW<br />

Personalratsseminare<br />

Gr<strong>und</strong>lagenseminare für Personalräte<br />

Seminar für Personalräte der<br />

BARMER-GEK<br />

Teil 1: BPVersG<br />

Termin: 05.11. - 09.11.2012<br />

Ort: Eisenach<br />

Bildungswerk Zentrale<br />

Seminar für Personalräte der DAK<br />

Teil 1: BPVersG<br />

Termin: 05.11. - 09.11.2012<br />

Ort: Eisenach<br />

Bildungswerk Zentrale<br />

Aufbauseminare für PersonalräteLandespersonalvertretungsgesetz<br />

Baden-<br />

Württemberg – Die<br />

Beteiligungsrechte des<br />

Personalrates II (Vertiefung)<br />

Termin: 07.11. – 09.11.2012<br />

Ort: Elzach-Oberprechtal<br />

Bildungsstätte Südwest<br />

Weitere Seminare finden Sie auf unserer<br />

Webseite www.dhv-cgb.de unter<br />

dem Menüpunkt ‚Seminare‘<br />

<strong>DHV</strong>-Tarifabschlüsse<br />

Branchen-/ Flächen-<br />

tarifverträge<br />

Einzelhandel<br />

Land Bremen<br />

Manteltarifvertrag mit Protokollnotizen<br />

zu § 2 MTV <strong>und</strong> § 8 MTV, Tarifvertrag<br />

über tarifliche Sonderzahlungen<br />

Kraftfahrzeuggewerbe<br />

(Handel <strong>und</strong> Handwerk)<br />

Baden-Württemberg<br />

Gehaltstarifvertrag, Ergänzung des<br />

MTV durch Anlage 2 (Gehaltsbestimmungen<br />

<strong>und</strong> Beschäftigungsgruppen),<br />

Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen<br />

<strong>und</strong> über die Übernahme<br />

der Auszubildenden<br />

Privates Versicherungsgewerbe<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

Tarifvereinbarung zur Anpassung<br />

der Tarifverträge an das Allgemeine<br />

Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<br />

TK – Techniker Krankenkasse<br />

Änderungstarifvertrag zum Gehaltstarif-<br />

<strong>und</strong> Manteltarifvertrag, zur<br />

Anlage 1 <strong>und</strong> 7, Vereinbarung über die<br />

Übernahme von Auszubildenden <strong>und</strong><br />

Ausbildungsplätze 2012<br />

Haus-/ Firmen- u.<br />

<strong>Verband</strong>starifverträge<br />

DRK Landesverband Thüringen<br />

Manteltarifvertrag, Entgelttarifvertrag<br />

DRK Kreisverband Parchim<br />

Tarifvertrag über Einmalzahlung<br />

1. Änderungstarifvertrag zu § 3 Funkti-<br />

Deutsche Angestelleten Zeitung<br />

Verlag: <strong>DHV</strong>-Dienstleistungs GmbH<br />

Postvertriebsstück C 2223, Deutsche Post AG<br />

onszulagen, Anlagen 2 <strong>und</strong> 3 Entgelttabellen/St<strong>und</strong>enentgelte<br />

Einzelhandel (Haustarifvertrag) Fa.<br />

Neu <strong>Handels</strong> KG<br />

Manteltarifvertrag mit<br />

Anlage 1 Urlaubsgeld<br />

Anlage 2 Weihnachtsgeld<br />

Anlage 3 Vermögenswirksame Leistungen<br />

Fleischwarenindustrie (Haustarifvertrag)<br />

Fa. Kunzler Fleischwaren GmbH<br />

Manteltarifvertrag mit<br />

Anlage 1 Urlaubsgeld<br />

Anlage 2 Weihnachtsgeld<br />

Anlage 3 Vermögenswirksame Leistungen<br />

Anlage 4 Verdienstsicherung<br />

Kommunale Stiftungen in Freiburg i.Br.<br />

(Heiliggeistspitalstiftung Freiburg,<br />

Waisenhausstiftung Freiburg,<br />

Adelhausenstiftung Freiburg)<br />

Rahmen (Mantel)- Tarifvertrag bestehend<br />

aus Teil:<br />

A/ I Allg. Regelungen<br />

A/II Arbeitszeit<br />

A/III Eingruppierung, Entgelt <strong>und</strong> sonstige<br />

Leistungen<br />

A/IV Urlaubs- <strong>und</strong> Arbeitsbefreiung<br />

B Geltungsbereich / Besitzstand /<br />

Fortgeltung TVöD / Erfolgsprämie /<br />

Betriebsbindungszulage<br />

C Inkrafttreten <strong>und</strong> Kündigung<br />

Anlagen:<br />

Anlage 1 Entgelttabelle<br />

Anlage 2 Tarifgruppenkatalog<br />

Anlage 3 Sonderregelungen für geringfügig<br />

Beschäftigte<br />

Reha-Klinikum Bad Säckingen<br />

GmbH (Haustarifvertrag)<br />

Manteltarifvertrag, Vergütungstarifvertrag,<br />

Tarifvertrag für Auszubildende<br />

Zeitarbeit <strong>und</strong> PSA<br />

Runtime Productions GmbH & Co.<br />

KG, Papenburg<br />

Entgelttarifvertrag

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